Antrag auf Vorbescheid von Familie Gassner: Neubau eines behindertengerechten Einfamilienwohnhauses mit Pflegewohnung, Fl.Nr. 10/6 Gem. Taching a. See, Nähe Bründlweg 4


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates Taching a. See, 09.02.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 09.02.2022 ö beschließend 8

Sachverhalt

Die Antragsteller beabsichtigen die Errichtung eines behindertengerechten Einfamilienwohnhauses mit Pflegewohnung südlich des bestehenden Wohngebäudes „Bründlweg 4“. 

Das Wohngebäude ist in den Maßen 14,20 m x 7,50 m mit UG und EG geplant. Die seitliche WH soll 5,58 m betragen. Auf der Ostseite des Wohnhauses ist der Anbau eines Balkons geplant. Südlich des Wohngebäudes soll eine Natursteinmauer errichtet werden. 

Mit dem Vorbescheid soll nun die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens abgefragt werden.

Verwaltung
Das angefragte Grundstück beurteilt sich baurechtlich nach § 34 BauGB (Innenbereich) und ist zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.

Südlich vom Baugrundstück richtet sich die Bebauung nach dem Bebauungsplan „Almfeld“ (GRZ 0,4 bei II VG, seitl. WH 6,50 m – auf den unmittelbar angrenzenden Grundstücksnachbarn). In Anlehnung an den Bebauungsplan fügt sich das Vorhaben gem. der Eingabeplanung hinsichtlich der Grundfläche, Höhenentwicklung und Art der Nutzung (Wohnen) in die Eigenart der näheren Umgebung ein.

Die Zufahrt ist über das vordere Grundstück „Bründlweg 4“ eingezeichnet. Zur Sicherung der Erschließung des Grundstücks ist im weiteren Verfahren ein Geh-, Fahrt- und Leitungsrecht nachzuweisen.

Bautechnik
Im Programm bec ist ein Regenwasserschacht dargestellt, ob gemeindlich oder privat lässt sich nicht nachvollziehen. Durch das Grundstück verläuft zudem ein gemeindlicher Schmutzwasserkanal, dieser müsste gegebenenfalls umgelegt werden. Hier stellt sich dann die Kostenfrage. Der Anschluss an den Schmutzwasserkanal müsste hergestellt werden.
 

Beschluss

Das Vorhaben beurteilt sich nach § 34 BauGB, es handelt sich um ein Hinterliegergrundstück. Zur Sicherung der Erschließung des Grundstücks ist im weiteren Verfahren ein Geh-, Fahrt- und Leitungsrecht nachzuweisen.

Der Gemeinderat Taching a. See erteilt dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.07.2022 10:53 Uhr