Erlass einer Parkgebührenordnung im Rahmen der Parkraumbewirtschaftung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates Taching a. See, 19.05.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 19.05.2022 ö beschließend 3

Diskussionsverlauf

Bürgermeisterin Lang erklärte, dass die Satzung dahingehend geändert werden muss, dass keine Beträge mit 5 ct erhoben werden können, da der Automat keine 5 ct-Stücke annimmt. Unter § 4 Gebühren werden die Beträge für Zweiräder von bisher 0,25 € durch 0,30 € ersetzt. 

Weiterhin wird darüber beratschlagt, eine Zeitraumbegrenzung einzufügen. Nach kurzer Diskussion kam der Rat überein, dass im Zeitraum von März bis Oktober kassiert werden soll. 

Ausnahmen von den Parkgebühren gelten für
  • Campinggäste, wenn kein Stellplatz vorhanden ist (in der Mittagspause muss gezahlt werden)
  • wachhabende Wasserwachtsmitglieder
  • SV Taching
Fußball
Beachvolleyball u. Jugendspiele – 20 kostenlose Parkplätze stehen zur Verfügung, Verantwortlichkeit hierfür trägt SV Taching

Beschluss

Der Gemeinderat Taching a. See hat Kenntnis von der diesem Beschluss als Anlage beigefügten Parkraumverordnung und stimmt dieser Verordnung zu. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 1

Datenstand vom 28.09.2022 09:12 Uhr