Vorstellung der Abwassergebührenkalkulation 2023 - 2026


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates Taching a. See, 24.11.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 24.11.2022 ö beschließend 1

Sachverhalt

Zum Ende des Haushaltsjahres 2022 läuft der Kalkulationszeitraum für die kalkulierte Abwassergebühr der Jahre 2019 bis 2022 ab. Es war daher die Neukalkulation der Abwassergebühr für die Jahre 2023 bis 2026 erforderlich, um die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ansatzfähigen Kosten zu decken. Bürgermeisterin Lang erteilt Kämmerer Kraus das Wort. Der Anlagennachweis und die Kalkulation werden dem Rat vorgestellt. Die bei einer Gebührenkalkulation erforderliche Nachkalkulation der Jahre 2018 bis 2021 ergab eine Überdeckung von rd. 209.000 €. Einen hohen Anteil an der Überdeckung hatten noch ausstehende Abrechnungen bzw. Abschlagszahlungen der Betriebskosten für das Klärwerk in Spöck. Die Schlussabrechnung für 2019 wurde der Gemeinde erst 2022 vorgelegt, so dass die kassenwirksame Ausgabe im Nachkalkulationszeitraum bis Ende 2021 nicht berücksichtigt werden konnte. Die Schlussabrechnung für 2020 ist nach wie vor ausstehend und wird für 2023 erwartet, allerdings wurde im Nachkalkulationszeitraum eine Abschlagszahlung von 54.000 € geleistet. Die fehlende Schlussabrechnung konnte jedoch nicht berücksichtigt werden. Erschwerend kommt hinzu, dass von Seiten der GWW für 2021 die Anforderung einer Abschlagszahlung (Vorjahre 2019 und 2020 jeweils 54.000 €) ebenfalls nicht erfolgte. Die ausstehenden Abrechnungen wurden zwar in der Vorauskalkulation berücksichtigt. In der Nachkalkulation war eine Berücksichtigung wegen fehlender Zahlungen nicht möglich, so dass die fehlenden Abrechnungen bzw. Abschlagszahlung in Höhe von rd. 139 T€ einen wesentlichen Beitrag zur Überdeckung beitrugen. 

noch zu erwartende Ausgaben
Betrag


Betriebskosten 2019 (erst 2022 abgerechnet)
28.335,26 €
Wartung etc. Pumpstationen 2019 (erst 2022 abgerechnet)
12.876,10 €
Betriebskostenabrechnung 2020 unter Berücksichtigung AZ
30.000,00 €
Wartung etc. Pumpstationen 2020
13.500,00 €
fehlende AZ für 2021
54.000,00 €
Überdeckung wg. fehlender Abrechnungen bzw. AZ
138.711,36 €

Ein weiterer Grund für die Überdeckung sind fehlende Unterhaltsmaßnahmen im Kanalnetz (Spülungen, Druckprüfungen etc.). Die Vorauskalkulation sah dazu Mittel in Höhe von 79.000 € vor, tatsächlich verausgabt wurden jedoch nur 29.735,50 €, so dass sich dadurch eine Überdeckung von 49.264,50 € ergab. Die fehlenden Unterhaltsmaßnahmen sind der hohen Arbeitsauslastung in der Abteilung Bautechnik geschuldet. 

Überdeckung aus fehlenden Betriebskostenabrechnungen
138.711,36 €
Überdeckung wegen fehlender Unterhaltsmaßnahmen
49.264,50 €
Überdeckung aus genannten Positionen
187.975,86 €

Die Überdeckung konnte plausibel erklärt werden. Kämmerer Kraus erörtert dem Rat, dass die Überdeckung von insg. rd. 209.000 € einer Sonderrücklage zuzuführen ist. Die Sonderrücklage ist dann zu entnehmen, um größere Gebührenschwankungen auszugleichen. Nachdem für die fehlenden Abrechnungen der Betriebskosten für 2019 bis 2021 hohe Zahlungen zu erwarten sind und auch noch die Abrechnung 2022 in 2023 zu erwarten ist, können die Ausgaben dann wieder durch die Entnahme aus der Sonderrücklage gedeckt werden. Als weiterer Aufwand wurde in der Neukalkulation eine Abschreibung auf zuwendungsfinanzierte Anlagenteile berücksichtigt. Der max. mögliche Abschreibungsaufwand dazu könnte auf jährlich 61.665,48 € festgelegt werden. Die Gemeinde kann jedoch auch einen geringeren Wert ansetzen. Bei einer vollumfänglichen Anrechnung auf die umlagefähigen Kosten hätte sich eine Abwassergebühr von künftig 2,90 €/ je m3 Frischwasserverbrauch berechnet. Bei einer Aufwandsberücksichtigung der Abschreibung aus den zuwendungsfinanzierten Anlagenteilen in Höhe von jährlich 41.000 € würde sich eine unveränderte Abwassergebühr von 2,65 € je m3 Frischwasserverbrauch berechnen.  

Kämmerer Kraus informiert den Rat, dass der in der Gebührenkalkulation eingestellte Wert für eine Abschreibung auf zuwendungsfinanzierte Anlagenteile, der über die Gebühr refinanziert wird, ebenfalls einer Sonderrücklage zuzuführen ist. Damit wird ein Substanzerhalt der Abwasserentsorgungseinrichtungen gesichert, da künftige Investitionen leichter zu finanzieren sind. Die Deckung künftiger Investitionen im Abwasserbereich können über die angesparte Rücklage gedeckt werden. 

Nach ausführlicher Diskussion lässt Bürgermeisterin Lang über die zwei im Raum stehenden Gebührensätze von 2,90 € und 2,65 € abstimmen. 

Beschluss 1

Der Gemeinderat Taching a. See hat Kenntnis von der Gebührenkalkulation und der kalkulierten Abwassergebühr ab 2023 und stimmt einer jährlichen Aufwandberücksichtigung für Abschreibungen auf zuwendungsfinanzierte Anlagenteile in voller Höhe von 61.665,48 € zu. Die kalkulierte Abwassergebühr wird damit ab 2023 auf 2,90 € je verbrauchtem m3 Frischwasser festgesetzt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 3, Dagegen: 9

Beschluss 2

Der Gemeinderat Taching a. See hat Kenntnis von der Gebührenkalkulation und der kalkulierten Abwassergebühr ab 2023 und stimmt einer jährlichen Aufwandberücksichtigung für Abschreibungen auf zuwendungsfinanzierte Anlagenteile in voller Höhe von 41.000 € zu. Die kalkulierte Abwassergebühr wird damit ab 2023 auf 2,65 € je verbrauchtem m3 Frischwasser festgesetzt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 3

Datenstand vom 07.03.2023 10:56 Uhr