Neuerlass der Gebührenordnung für die Strandbäder, den Campingplatz und die Bootsliegeplätze


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates Taching a. See, 15.12.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 15.12.2022 ö beschließend 13

Sachverhalt

Die Rechtsaufsicht im Landratsamt Traunstein hat bei einer Überprüfung festgestellt, dass die zum 01.07.2019 erlassene Gebührenordnung für die Strandbäder, den Campingplatz und die Boots­liegeplätze ermäßigte Gebührensätze für Gemeindebürger enthält. Diese Gebührensätze führen zu einer Benachteiligung auswärtiger Besucher der Strandbäder und sind damit rechtswidrig. Das Bundesverfassungsgericht hat dazu am 19.07.2016 ein Urteil erlassen, das dem Tagesordnungs­punkt als Anlage beiliegt. In diesem Fall hatte ein österreichischer Staatsangehöriger den Zweck­verband zum Betrieb der „Watzmann Therme“ in Berchtesgaden verklagt und in oberster Instanz Recht bekommen. Die Gebührenordnung muss deshalb ohne die ermäßigten Gebührensätze neu erlassen werden.

Beschluss

Der Gemeinderat Taching a. See erlässt eine neue Benutzungsgebührenordnung für die Strand­bäder der Gemeinde Taching a. See in Taching a. See und in Tengling, für den Zeltplatz in Taching a. See und für die Bootsliegeplätze. Die dieser Sitzungsniederschrift als Anlage beige­fügte Benutzungsgebührenordnung wird Bestandteil dieses Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 07.03.2023 11:04 Uhr