Datum: 02.03.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Schulaula Grundschule Taching
Gremium: Gemeinderat Taching a. See
Körperschaft: Gemeinde Taching a. See
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 22:26 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 22:33 Uhr bis 23:58 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 02.02.2023
2 Bekanntgabe von Tagesordnungspunkten für die die Gründe der Geheimhaltung weggefallen sind (Art. 52 Abs. 3 GO)
3 Informationen zum Thema Flüchtlingsunterkünfte im Gemeindegebiet
4 Verschmelzung Chiemgau Tourismus e.V. mit der Chiemgau GmbH
5 1. Änderung (bzw. Neufassung) der Entwicklungssatzung "Limberg"
5.1 Stellungnahme zum Ergebnis der öffentlichen Auslegung
5.2 Stellungnahme zum Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
5.2.1 Stellungnahme des Landratsamtes Traunstein, SG 4.40 untere Bauaufsichtsbehörde vom 19.10.2022
5.2.2 Stellungnahme des Landratsamtes Traunstein, SG 4.41 untere Immissionsschutzbehörde vom 11.11.2022
5.2.3 Stellungnahme der Regierung von Oberbayern, höhere Landesplanungsbehörde vom 12.10.2022
5.2.4 Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Traunstein vom 11.11.2022
5.2.5 Stellungnahme des Landratsamtes Traunstein, SG 4.16 Wasserrecht und Bodenschutz vom 10.11.2022
5.2.6 Stellungnahme des Bay. Landesamt für Denkmalpflege vom 28.10.2022
5.3 Satzungsbeschluss
6 Änderung der Benutzungsordnung für die Mittagsbetreuung
7 Antrag auf Baugenehmigung von Hr. Roy: Erneuerung der best. Außenanlagen (Zufahrt, Terrassen, Natursteinmauer/-Treppe) sowie Errichtung einer Garten/-Gerätehütte, Fl.Nr. 9/2 Gem. Taching a. See, Am Lehmberg 3
8 Antrag auf Baugenehmigung von Fr. Huber: Neubau eines Altenteiler-Wohnhauses mit einem Zimmer für die Großmutter sowie einer PKW-Garage und einem Carport, anstelle der abzubrechenden Holzhütte, Fl.Nr. 1223 Gem. Taching a. See, Mollstätten 6
9 Stadt Tittmoning, 58. Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 3.9 für das Gebiet "Schmerbach-Ost": Beteiligung der Nachbargemeinden
10 Beschlussfassung über ein Betreuungsangebot der OGTS auch am Freitag
11 Errichtung eines Funkmastens für den Digitalfunk BOS, Standort Fl.Nr. 1311 Gem. Tengling
12 Sonstiges

zum Seitenanfang

1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 02.02.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 02.03.2023 ö beschließend 1

Beschluss

Der Gemeinderat Taching a. See hat Kenntnis von der Sitzungsniederschrift aus dem öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung vom 02.02.2023 und stimmt dieser zu. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2. Bekanntgabe von Tagesordnungspunkten für die die Gründe der Geheimhaltung weggefallen sind (Art. 52 Abs. 3 GO)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 02.03.2023 ö 2
zum Seitenanfang

3. Informationen zum Thema Flüchtlingsunterkünfte im Gemeindegebiet

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 02.03.2023 ö 3
zum Seitenanfang

4. Verschmelzung Chiemgau Tourismus e.V. mit der Chiemgau GmbH

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 02.03.2023 ö 4

Beschluss

1. Die Gemeinde Taching am See stimmt der Verschmelzung des Chiemgau Tourismus e. V. mit der Chiemgau GmbH zu einer neuen gemeinsamen Gesellschaft „Chiemgau GmbH für Wirtschaftsförderung, Regionalentwicklung, Tourismus, Infrastruktur und kommunale Dienstleistungen“ zu. Der übertragende Verein überträgt damit sein Vermögen als Ganzes mit allen Rechten und Pflichten unter Ausschluss der Abwicklung gemäß §§ 2 ff. UmwG i.V.m. §§ 46 ff i.V.m. 99 ff UmwG auf die aufnehmende Gesellschaft im Wege der Verschmelzung durch Aufnahme. Als Gegenleistung sollen keine Anteile an der übernehmenden Gesellschaft gewährt werden. Auf die Gewährung von neuen Anteilen an der GmbH und einer Kapitalerhöhung bei der GmbH wird verzichtet. Der Verschmelzungsstichtag wird gemäß steuerlichen Kriterien auf den Jahreswechsel 2022/ 2023 festgelegt. 

2. Die Verschmelzung ist die konsequente Fortführung eines gemeinsamen Entwicklungsprozesses innerhalb der kommunalen Familie im Landkreis Traunstein zur Bewältigung gemeinsamer Aufgaben und Herausforderungen in den kommenden Jahren. Nur gemeinsam sind viele Themenstellungen noch zu bewältigen und im Sinne der Bürgerinnen und Bürger zu gestalten. 

3. Dem Verschmelzungsvertrag des Notariats Knab in der aktuell vorliegenden Entwurfsfassung vom 15.02.2023 wird zugestimmt. 

4. Dem Verzicht auf die Erstellung eines Verschmelzungsberichts wird zugestimmt. 

5. Dem Verzicht auf die Durchführung einer Verschmelzungsprüfung und dem Verzicht auf Erstellung eines Prüfungsberichts wird zugestimmt. 

6. Auf das Angebot einer Abfindung gemäß § 29 UmwG und die Prüfung der Angemessenheit des Abfindungsangebots durch einen Prüfer gemäß § 30 UmwG wird verzichtet. 

7. Vorsorglich wird auf die Gewährung von besonderen Rechten und Vorteilen, die der übertragene Rechtsträger gewährt hat, verzichtet.  

8. Die Erste Bürgermeisterin wird ermächtigt auf eine Klage gegen die Wirksamkeit des Verschmelzungsbeschlusses gemäß § 16 Abs. 2 UmwG zu verzichten. 

9. Der neu gefassten Unternehmenssatzung der Chiemgau GmbH für Wirtschaftsförderung, Regionalentwicklung, Tourismus, Infrastruktur und kommunale Dienstleistungen in der vorliegenden Entwurfsfassung vom 15.02.2023 wird ebenfalls zugestimmt. 

10. Die Erste Bürgermeisterin wird ermächtigt in der gemeinsamen Mitgliederversammlung des Chiemgau Tourismus e. V. und der Gesellschafterversammlung der Chiemgau GmbH dem Verschmelzungsvertrag und der neuen Unternehmenssatzung zuzustimmen und für die Gemeinde entsprechend zuzustimmen, Erklärungen abzugeben bzw. Unterschriften zu leisten. Sollten dabei abweichend von den aktuell vorliegenden Schriftstücken Änderungen notwendig sein, kann diesen zugestimmt werden, sofern sie den Wesensgehalt der Verschmelzung bzw. die Kerninhalte der neuen Gesellschaft nicht tangieren. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

5. 1. Änderung (bzw. Neufassung) der Entwicklungssatzung "Limberg"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 02.03.2023 ö informativ 5
zum Seitenanfang

5.1. Stellungnahme zum Ergebnis der öffentlichen Auslegung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 02.03.2023 ö beschließend 5.1

Beschluss

Der Gemeinderat Taching a. See nimmt Kenntnis vom o.g. Sachverhalt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

5.2. Stellungnahme zum Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 02.03.2023 ö beschließend 5.2

Beschluss

Der Gemeinderat Taching a. See nimmt Kenntnis vom o.g. Sachverhalt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

5.2.1. Stellungnahme des Landratsamtes Traunstein, SG 4.40 untere Bauaufsichtsbehörde vom 19.10.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 02.03.2023 ö beschließend 5.2.1

Beschluss

Der Gemeinderat Taching a. See nimmt zur Kenntnis, dass keine Einwendungen bestehen. Eine Änderung der Planung ist nicht erforderlich. 
Die weiteren Anmerkungen zum Erhalt des Baumbestandes im Südwesten der Fl.Nr. 936/1, sowie im Süden der ehem. Fahrsilos auf Fl.Nr. 934, sowie die gestalterischen Hinweise werden an die Grundstückseigentümer zur eigenverantwortlichen Beachtung weitergegeben und sind im Rahmen des Genehmigungsverfahrens zu berücksichtigen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

5.2.2. Stellungnahme des Landratsamtes Traunstein, SG 4.41 untere Immissionsschutzbehörde vom 11.11.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 02.03.2023 ö beschließend 5.2.2

Beschluss

Der Gemeinderat Taching a. See nimmt die vorliegende Stellungnahme zur Kenntnis. Die Begründung ist entsprechend zu ergänzen, die Festsetzungen zum Immissionsschutz sind nicht erforderlich.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

5.2.3. Stellungnahme der Regierung von Oberbayern, höhere Landesplanungsbehörde vom 12.10.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 02.03.2023 ö beschließend 5.2.3

Beschluss

Der Gemeinderat Taching a. See nimmt die vorliegende Stellungnahme zur Kenntnis. Die Planung ist mit den genannten Behörden abgestimmt. Das Gutachten zu den Gerüchen ist ggf. anzupassen; (wir verweisen in diesem Zusammenhang auf die Abwägung zur Stellungnahme des Landratsamtes Traunstein, der Unteren Immissionsschutzbehörde). Insgesamt geht der Gemeinderat davon aus, dass die Planung den Erfordernissen der Raumordnung nicht entgegensteht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

5.2.4. Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Traunstein vom 11.11.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 02.03.2023 ö beschließend 5.2.4

Beschluss

Der Gemeinderat Taching a. See des nimmt die vorliegende Stellungnahme zur Kenntnis. 

Insbesondere die Ausführungen zur Lage im Vorranggebiet, die Planung steht einer zukünftigen Festsetzung eines neuen Wasserschutzgebietes nicht entgegen.

Des Weiteren werden die Ausführungen zu den Starkniederschlägen zur Kenntnis genommen. Die Satzung enthält hierzu bereits entsprechende Hinweise.

Eine Änderung der Planung ist nicht erforderlich.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

5.2.5. Stellungnahme des Landratsamtes Traunstein, SG 4.16 Wasserrecht und Bodenschutz vom 10.11.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 02.03.2023 ö beschließend 5.2.5

Beschluss

Der Gemeinderat Taching a. See nimmt die vorliegende Stellungnahme zur Kenntnis. Zur Lage im wasserwirtschaftlichen Vorranggebiet wird auf die aktuelle Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Traunstein vom 11.11.2022 verwiesen. Die Stellungnahme vom 29.12.2017 wurde bereits abgewogen, hierzu haben sich keine neuen Erkenntnisse ergeben. Eine Änderung der Planung ist nicht erforderlich.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

5.2.6. Stellungnahme des Bay. Landesamt für Denkmalpflege vom 28.10.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 02.03.2023 ö beschließend 5.2.6

Beschluss

Der Gemeinderat Taching a. See nimmt die vorliegende Stellungnahme zur Kenntnis. Die textlichen Hinweise werden um den Hinweis auf Art. 8 BayDSchG (Meldepflicht von Bodendenkmälern) redaktionell ergänzt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

5.3. Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 02.03.2023 ö beschließend 5.3

Beschluss

Der Gemeinderat Taching a. See nimmt die eingegangenen Stellungnahmen / Schreiben aus der öffentlichen Auslegung bzw. aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erneut zur Kenntnis, kennt deren Inhalt und die bereits erfolgten Abwägungsbeschlüsse aus der heutigen Gemeinderatssitzung.

Der Gemeinderat Taching a. See beschließt die 1. Änderung der Entwicklungssatzung „Limberg“, in der Fassung vom 07.02.2023 samt Begründung, der Planungsgruppe (PLG) Strasser aus Traunstein, gemäß § 10 BauGB als Satzung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

6. Änderung der Benutzungsordnung für die Mittagsbetreuung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 02.03.2023 ö 6

Beschluss

Der Gemeinderat Taching a. See beschließt den § 4 Besuchsgeld in Abs. 1 Satz 2 der Benutzungsordnung für die Mittagsbetreuung wie folgt zu ändern: 

„Das Besuchsgeld beträgt für die kurze Betreuung bis 14.00 Uhr monatlich 45,00 € und für die verlängerte Mittagsbetreuung bis 15.30 Uhr monatlich 55,00 € für jedes angemeldete Kind.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

7. Antrag auf Baugenehmigung von Hr. Roy: Erneuerung der best. Außenanlagen (Zufahrt, Terrassen, Natursteinmauer/-Treppe) sowie Errichtung einer Garten/-Gerätehütte, Fl.Nr. 9/2 Gem. Taching a. See, Am Lehmberg 3

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 02.03.2023 ö beschließend 7

Beschluss 1

Den Befreiungen (gem. § 31 Abs. 2 BauGB) vom Bebauungsplan zur Errichtung eines Nebengebäudes (Gartenhütte) mit abweichender Dachform (flach geneigtes Pultdach – statt Satteldach) und einer geänderten Dachneigung (Festsetzung Nr. C / 6 c und e) wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 4

Beschluss 2

Der Befreiung (gem. § 31 Abs. 2 BauGB) vom Bebauungsplan, hinsichtlich der Ausführung der Terrassenfläche (Festsetzung Nr. C / 8) wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 8

Beschluss 3

Der Befreiung (gem. § 31 Abs. 2 BauGB) vom Bebauungsplan zur Errichtung beantragter Stützmauern (Festsetzung Nr. C / 8) wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 9

Beschluss 4

Für die Errichtung eines Nebengebäudes in Form von einer Gartenhütte, betreffend der Errichtung außerhalb des festgesetzten Baufensters, wird eine Befreiung gem. § 31 Abs. 2 BauGB in Aussicht gestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 6

Beschluss 5

Der Befreiung (gem. § 31 Abs. 2 BauGB) vom Bebauungsplan zur Errichtung eines Zaunes mit einer Höhe von ca. 1,80 m (Festsetzung Nr. C / 7) wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 2, Dagegen: 13

zum Seitenanfang

8. Antrag auf Baugenehmigung von Fr. Huber: Neubau eines Altenteiler-Wohnhauses mit einem Zimmer für die Großmutter sowie einer PKW-Garage und einem Carport, anstelle der abzubrechenden Holzhütte, Fl.Nr. 1223 Gem. Taching a. See, Mollstätten 6

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 02.03.2023 ö beschließend 8

Beschluss

Das Vorhaben beurteilt sich nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB. Nachbarn sind von dem Vorhaben nicht betroffen.

Der Gemeinderat Taching a. See erteilt dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

9. Stadt Tittmoning, 58. Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 3.9 für das Gebiet "Schmerbach-Ost": Beteiligung der Nachbargemeinden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 02.03.2023 ö beschließend 9

Beschluss

Der Gemeinderat Taching a. See nimmt die erstellten Planentwürfe zur 58. Änderung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan und zur Aufstellung des Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 3.9 für das Gebiet „Schmerbach-Ost“, einschließlich der Begründungen mit Umweltbericht, der Stadt Tittmoning zur Kenntnis. Von Seiten des Gremiums werden keine Anregungen oder Bedenken vorgebracht. Der Stadt Tittmoning soll mitgeteilt werden, dass eine weitere Beteiligung am Verfahren nicht erforderlich ist. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

10. Beschlussfassung über ein Betreuungsangebot der OGTS auch am Freitag

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 02.03.2023 ö 10

Beschluss

Der Gemeinderat Taching a. See beschließt, zur Betreuung der Grundschüler auch am Freitag ein Betreuungsangebot bis 14 Uhr anzubieten. Die der Gemeinde entstehenden Kosten, die aktuell noch nicht beziffert werden können, werden vollumfänglich auf die Eltern umgelegt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 1

zum Seitenanfang

11. Errichtung eines Funkmastens für den Digitalfunk BOS, Standort Fl.Nr. 1311 Gem. Tengling

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 02.03.2023 ö beschließend 11

Beschluss

Das Vorhaben beurteilt sich baurechtlich nach § 35 Abs. 1 Nr. 3 BauGB. Das Vorhaben befindet sich im Landschaftsschutzgebiet und ist mit einer Biotopkartierung versehen. Des Weiteren befindet sich ein Bodendenkmal auf dem Grundstück. Die entsprechenden Fachbehörden im Landratsamt Traunstein sind am weiteren Verfahren zu beteiligen. Die Erschließung ist gesichert.

Der Gemeinderat Taching a. See erteilt dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

12. Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 02.03.2023 ö informativ 12
Datenstand vom 04.05.2023 17:19 Uhr