Datum: 14.03.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaus Wonneberg
Gremium: Gemeinderat Wonneberg
Körperschaft: Gemeinde Wonneberg
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:55 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 20:45 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 14.02.2023
2 Antrag auf Vorbescheid von Hr. Kraller: Antragsänderung Anbau einer zweiten Wohneinheit an das best. Wohnhaus, Fl.Nr. 2430/1 Gem. Wonneberg, Heinrichsdorf 3
3 Antrag auf Vorbescheid von Fam. Pletschacher: Abbruch des best. landwirtschaftlichen Wohnhauses sowie Ersatzbau eines Betriebsleiterwohnhauses m. Altenteiler und Doppelgarage, Fl.Nr. 858 Gem. Wonneberg, Voitswinkel 1 und 3
4 Chiemgau GmbH: Verschmelzung GmbH mit Chiemgau Tourismus e.V. und Satzungsänderung GmbH
5 Sonstiges

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 14.02.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Wonneberg (Gemeinde Wonneberg) Sitzung des Gemeinderates Wonneberg 14.03.2023 ö beschließend 1

Beschluss

Der Gemeinderat Wonneberg hat die öffentliche Sitzungsniederschrift vom 14.02.2023 zur Kennt­nis genommen und stimmt dieser ohne Einwände zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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2. Antrag auf Vorbescheid von Hr. Kraller: Antragsänderung Anbau einer zweiten Wohneinheit an das best. Wohnhaus, Fl.Nr. 2430/1 Gem. Wonneberg, Heinrichsdorf 3

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Wonneberg (Gemeinde Wonneberg) Sitzung des Gemeinderates Wonneberg 14.03.2023 ö beschließend 2

Beschluss

Das Vorhaben beurteilt sich nach § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 5 BauGB. Laut Antragsformular haben die Nachbarn dem Vorhaben zugestimmt. Das Flurstück ist zum Teil mit einem Biotop kartiert. Die Zufahrt ist privatrechtlich durch Dienstbarkeiten zu sichern.

Der Gemeinderat Wonneberg erteilt dem Vorhaben, vorbehaltlich der Erfüllung der Bestimmungen nach § 35 Abs. 4 BauGB, das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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3. Antrag auf Vorbescheid von Fam. Pletschacher: Abbruch des best. landwirtschaftlichen Wohnhauses sowie Ersatzbau eines Betriebsleiterwohnhauses m. Altenteiler und Doppelgarage, Fl.Nr. 858 Gem. Wonneberg, Voitswinkel 1 und 3

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Wonneberg (Gemeinde Wonneberg) Sitzung des Gemeinderates Wonneberg 14.03.2023 ö beschließend 3

Beschluss

Das Vorhaben beurteilt sich nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB. Die Erschließung ist gesichert.

Der Gemeinderat Wonneberg nimmt wie folgt Stellung: Das gemeindliche Einvernehmen wird zu den gestellten Fragen Nr. 1 - 4 erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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4. Chiemgau GmbH: Verschmelzung GmbH mit Chiemgau Tourismus e.V. und Satzungsänderung GmbH

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Wonneberg (Gemeinde Wonneberg) Sitzung des Gemeinderates Wonneberg 14.03.2023 ö beschließend 4

Beschluss

1. Die Gemeinde Wonneberg stimmt der Verschmelzung des Chiemgau Tourismus e. V. mit der Chiemgau GmbH zu einer neuen gemeinsamen Gesellschaft „Chiemgau GmbH für Wirtschaftsförderung, Regionalentwicklung, Tourismus, Infrastruktur und kommunale Dienstleistungen“ zu. Der übertragende Verein überträgt damit sein Vermögen als Ganzes mit allen Rechten und Pflichten unter Ausschluss der Abwicklung gemäß §§ 2 ff. UmwG i.V.m. §§ 46 ff i.V.m. 99 ff UmwG auf die aufnehmende Gesellschaft im Wege der Verschmelzung durch Aufnahme. Als Gegenleistung sollen keine Anteile an der übernehmenden Gesellschaft gewährt werden. Auf die Gewährung von neuen Anteilen an der GmbH und einer Kapitalerhöhung bei der GmbH wird verzichtet. Der Verschmelzungsstichtag wird gemäß steuerlichen Kriterien auf den Jahreswechsel 2022/ 2023 festgelegt. 

2. Die Verschmelzung ist die konsequente Fortführung eines gemeinsamen Entwicklungsprozesses innerhalb der kommunalen Familie im Landkreis Traunstein zur Bewältigung gemeinsamer Aufgaben und Herausforderungen in den kommenden Jahren. Nur gemeinsam sind viele Themenstellungen noch zu bewältigen und im Sinne der Bürgerinnen und Bürger zu gestalten. 

3. Dem Verschmelzungsvertrag des Notariats Knab in der aktuell vorliegenden Entwurfsfassung vom 06.03.2023 wird zugestimmt. 

4. Dem Verzicht auf die Erstellung eines Verschmelzungsberichts wird zugestimmt. 

5. Dem Verzicht auf die Durchführung einer Verschmelzungsprüfung und dem Verzicht auf Erstellung eines Prüfungsberichts wird zugestimmt. 

6. Auf das Angebot einer Abfindung gemäß § 29 UmwG und die Prüfung der Angemessenheit des Abfindungsangebots durch einen Prüfer gemäß § 30 UmwG wird verzichtet. 

7. Vorsorglich wird auf die Gewährung von besonderen Rechten und Vorteilen, die der übertragene Rechtsträger gewährt hat, verzichtet.  

8. Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt auf eine Klage gegen die Wirksamkeit des Verschmelzungsbeschlusses gemäß § 16 Abs. 2 UmwG zu verzichten. 

9. Der neu gefassten Unternehmenssatzung der Chiemgau GmbH für Wirtschaftsförderung, Regionalentwicklung, Tourismus, Infrastruktur und kommunale Dienstleistungen in der vorliegenden Entwurfsfassung vom 06.03.2023 wird ebenfalls zugestimmt. 

10. Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt in der gemeinsamen Mitgliederversammlung des Chiemgau Tourismus e. V. und der Gesellschafterversammlung der Chiemgau GmbH dem Verschmelzungsvertrag und der neuen Unternehmenssatzung zuzustimmen und für die Gemeinde entsprechend zuzustimmen, Erklärungen abzugeben bzw. Unterschriften zu leisten. Sollten dabei abweichend von den aktuell vorliegenden Schriftstücken Änderungen notwendig sein, kann diesen zugestimmt werden, sofern sie den Wesensgehalt der Verschmelzung bzw. die Kerninhalte der neuen Gesellschaft nicht tangieren. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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5. Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Wonneberg (Gemeinde Wonneberg) Sitzung des Gemeinderates Wonneberg 14.03.2023 ö informativ 5
Datenstand vom 26.06.2023 08:57 Uhr