Datum: 30.03.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Feuerwehrhaus Taching a. See
Gremium: Gemeinderat Taching a. See
Körperschaft: Gemeinde Taching a. See
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:55 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:00 Uhr bis 22:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 02.03.2023
2 Bekanntgabe von Tagesordnungspunkten für die die Gründe der Geheimhaltung weggefallen sind (Art. 52 Abs. 3 GO)
3 Vorstellung des gemeindlichen Wasserrechtskonzeptes in den Bereich Taching und Tengling
4 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Thalwies II"
4.1 Stellungnahme zum Ergebnis der öffentlichen Auslegung
4.1.1 Nachbarschaftseinwendung
4.2 Stellungnahme zum Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
4.2.1 Stellungnahme vom Landratsamt Traunstein, SG 4.40 untere Bauaufsichtsbehörde vom 02.02.2023
4.2.2 Stellungnahme vom Landratsamt Traunstein, SG 4.14 untere Naturschutzbehörde vom 19.01.2023
4.2.3 Stellungnahme vom Landratsamt Traunstein, SG 4.16 Wasserrecht und Bodenschutz vom 26.01.2023
4.2.4 Stellungnahme vom Landratsamt Traunstein, SG 4.41 untere Immissionsschutzbehörde vom 26.01.2023
4.2.5 Stellungnahme vom Bayerischen Landesamt für Umwelt vom 19.01.2023
4.2.6 Stellungnahme vom Wasserwirtschaftsamt Traunstein vom 25.01.2023
4.2.7 Stellungnahme vom staatlichen Bauamt Traunstein, Bereich Straßenbau, vom 23.01.2023
4.2.8 Stellungnahme vom Amt für Landwirtschaft und Forsten Traunstein, Bereich Landwirtschaft vom 20.01.2023
4.2.9 Stellungnahme der Bayernwerk Netz GmbH, Netzzentrum Ost vom 19.12.2022
4.2.10 Stellungnahme vom Zweckverband zur Wasserversorgung der Achengruppe vom 22.12.2022
4.3 Weiteres Vorgehen: Billigung der Planunterlagen
5 5. Änderung des Bebauungsplanes "Taching - Almfeld"
5.1 Stellungnahme zum Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
5.1.1 Stellungnahme vom Landratsamt Traunstein, SG 4.40 Untere Bauaufsichtsbehörde vom 24.01.2023
5.1.2 Stellungnahme vom Bayer. Landesamt für Denkmalpflege vom 17.01.2023
5.1.3 Stellungnahme vom Bayer. Landesamt für Umwelt vom 19.01.2023
5.1.4 Stellungnahme vom Wasserwirtschaftsamt Traunstein vom 25.01.2023
5.1.5 Stellungnahme vom Staatl. Bauamt Traunstein, Bereich Straßenbau vom 23.01.2023
5.1.6 Stellungnahme der Bayernwerk Netz GmbH, Netzzentrum Ost vom 19.12.2022
5.2 Weiteres Vorgehen: Billigung der Planunterlagen und Satzungsbeschluss
6 Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung von Hr. Angerpointner: Errichtung einer Doppelgarage, Fl.Nr. 2159 Gem. Taching, Tachenseestraße 4
7 Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung für Asylbewerber
8 Zulässigkeit von Dienstleistungsangeboten in den gemeindlichen Strandbädern
9 Sonstiges

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 02.03.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 30.03.2023 ö beschließend 1

Sachverhalt

Die Sitzungsniederschrift aus dem öffentlichen Teil der Ratssitzung vom 02.03.2023 wurde den Mitgliedern des Gemeinderats vorab im RIS bekanntgegeben. 

Diskussionsverlauf

Es werden keine Einwände gegen diese Sitzungsniederschrift vorgebracht.

Beschluss

Der Gemeinderat Taching a. See hat Kenntnis von der Sitzungsniederschrift aus dem öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung vom 02.03.2023 und stimmt dieser zu. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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2. Bekanntgabe von Tagesordnungspunkten für die die Gründe der Geheimhaltung weggefallen sind (Art. 52 Abs. 3 GO)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 30.03.2023 ö 2

Sachverhalt

Aus der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderats vom 02.03.2023 gibt Bürgermeisterin Lang folgende Tagesordnungspunkte bekannt, für die die Gründe der Geheimhaltung weggefallen sind.

Vergabe der Außenanlagenarbeiten für den Kindergarten- und Kinderkrippenbereich in Tengling – TOP 13. Es kann bekanntgegeben werden, dass die Fa. Erd- und Pflasterbau Schneckenpointner, Waging a. See, den Auftrag erhalten hat. Die Auftragssumme unterliegt weiterhin der Nichtöffentlichkeit. 

Mögliche geförderte Maßnahmen zum Hochwasserschutz „Tachinger Feld“ und „Gessenhausen“ – TOP 14. Der TOP kann vollumfänglich bekanntgegeben werden. 

Neuverpachtung Kiosk am Campingplatz in Taching a. See – TOP 16. Es kann bekanntgegeben werden, dass der Kiosk an Frau Kathrin und Herrn Florian Haslberger verpachtet wird. Die Pachtbedingungen unterliegen weiter der Nichtöffentlichkeit. 

Aktueller Stand Dorfladen Tengling – TOP 17. Es kann bekanntgegeben werden, dass die Verpachtung an die „Mein-Hofladen GmbH“, Burghausen, erfolgen soll. Die Pachtbedingungen unterliegen weiter der Nichtöffentlichkeit.

Sonstiges – TOP 19. Der Diskussionspunkt „Maklerauftrag für Versicherungen“ kann vollumfänglich bekanntgegeben werden. 

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3. Vorstellung des gemeindlichen Wasserrechtskonzeptes in den Bereich Taching und Tengling

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 30.03.2023 ö beschließend 3

Sachverhalt

Im Gemeindebereich Taching am See ist bei Teilstücken des RW-Kanals die wasserrechtliche Erlaubnis ausgelaufen und muss neu beantragt werden. Der Antrag zur Neuerteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis gemäß Art.15 BayWG zum Einleiten von gesammelten Niederschlagswasser in den Tachinger Mühlbach, Tenglinger Mühlbach und in den Wabach wurde zwischenzeitlich vom Planungsbüro Staller fertiggestellt.
Da der Weiher in Furtmühle für die neue wasserrechtliche Erlaubnis nicht mehr als „Reinigungs­anlage“ angerechnet wird, müssen Behandlungsanlagen vor den Einleitungsstellen in den Tenglinger Mühlbach eingebaut werden. Das Planungsbüro Staller hat hierzu eine Kostenschätzung inkl. Planung erstellt.
Für die im „Hofanger in Tengling“ erforderliche Behandlungsanlage ergeben sich Schätzkosten in Höhe von ca. 37.000 Euro brutto, die von der Gemeinde zu 100% zu tragen sind.
Eine weitere Behandlungsanlage für den Bereich „Untere Dorfstraße / ST2105“ stehen Schätzkosten in Höhe von ca. 74.000 Euro brutto zu Buche. Hier ist noch zu klären, wie sich die Kosten mit dem staatlichen Bauamt aufteilen lassen.
Eine dritte Behandlungsanlage muss im Bereich „Weinbergstraße / Kr TS18“ für ca. 52.000 Euro brutto eingebaut werden. Hier ist noch der Anteil des Landkreises Traunstein für die Kreisstraße zu klären.
Ein Informationsaustausch zu den Behandlungsanlagen mit dem staatlichen Bauamt und dem LRA-TS fand bereits am 13.03.2023 statt. Eine Bereitschaft zur Zusammenarbeit und Kostenteilung wurde von allen Seiten signalisiert. Nach der Vorstellung im Gemeinderat durch das Planungsbüro Staller sollen die Anträge beim Landratsamt Traunstein eingereicht werden.
Zur Umsetzung erforderlicher Maßnahmen werden nach erfolgter Genehmigung Angebote eingeholt. Das Planungsbüro Staller hat die Anträge zur Neuerteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis für die Gemeinde ausgearbeitet. Es wäre sinnvoll, das Planungsbüro auch mit der Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen zu betrauen.
Die Erneuerung der wasserrechtlichen Erlaubnis für den Bereich Gessenhausen steht noch aus.

Diskussionsverlauf

Nach kurzer Einführung durch die erste Bürgermeisterin Stefanie Lang stellt Jens Kramer vom IB Staller das Wasserrechtskonzept anhand der beiliegenden Präsentation vor.
In der nachfolgenden Diskussion wird aus der Mitte des Rates das Thema Wartung der geplanten Behandlungsanlagen angesprochen. Herr Kramer führt hierzu aus, dass die Anlagen einmal jährlich abgesaugt werden müssen.
Weiter geht es um die letztmalige Räumung des Rückhalteweihers in Furthmühle, die einen hohen Kostenaufwand von schätzungsweise bis zu 250.000 € nach sich ziehen wird. Es wird angesprochen, dass auch hier eine Kostenaufteilung mit dem staatlichen Bauamt und dem Landkreis in Bezug auf die eingebrachte Schmutzfracht von der Gemeinde angestrebt werden sollte.

Beschluss

Der Gemeinderat Taching am See nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis und stimmt der Einreichung des Antrages zur Neuerteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis gemäß Art.15 BayWG zur Einleitung von gesammelten Niederschlagswasser in den Tachinger Mühlbach, Tenglinger Mühlbach und in den Wabach zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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4. 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Thalwies II"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 30.03.2023 ö beschließend 4

Sachverhalt

Bürgermeisterin Lang geht eingangs der Diskussion auf den nachfolgenden Sachverhalt und auf die allgemeinen Planungsziele ein. Sie stellt fest, dass den Mitgliedern des Gemeinderates alle eingegangenen Schreiben im Ratsinformationssystem als Anlage zur jeweiligen Beschlussvorlage zur Verfügung gestellt wurden und sich das Gremium somit selbst einen Überblick über die Bewertung der Stellungnahmen durch die Verwaltung verschaffen konnte.
Aufgrund des Öffentlichkeitsgebotes werden bei der Behandlung der Bebauungsplanänderung die von der Verwaltung verfassten Stellungnahmen verlesen und somit nochmals zusammengefasst der Inhalt der Stellungnahmen wiedergegeben. 
Gegen die von der Bürgermeisterin vorgeschlagene Vorgehensweise werden keine Einwände erhoben.

Der Gemeinderat Taching a. See hat in seiner Sitzung am 15.12.2022 die Aufstellung der 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Thalwies II“ beschlossen und die Planunterlagen gebilligt, betreffend der Fl.Nr. 77, 77/4 und einer Teilfläche aus Fl.Nr. 77/5 der Gemarkung Tengling, (nahe der bestehenden Bebauung „Thalwies 4 und 4a“). 
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

Für das Gebiet werden die folgenden (allgemeinen) Planungsziele angestrebt:
Aufgrund des dringenden Wohnraumbedarfes der einheimischen Bevölkerung sollen im Norden des Ortsteils Tengling im Bereich „Thalwies“ im Anschluss an die bestehende Bebauung drei weitere Bauparzellen entstehen. 
Durch die Erweiterung des Bebauungsplanes soll eine geregelte Bebauung im Ortsrandbereich von Tengling ermöglicht werden. Im Sinne eines sparsamen Umgangs mit Grund und Boden sieht das Planungskonzept drei Bauparzellen vor, auf denen insgesamt drei Wohngebäude mit jeweils maximal zwei Wohneinheiten errichtet werden können.

I. Öffentlichkeitsbeteiligung:

Die Öffentlichkeitsbeteiligung hat in der Zeit vom 27.12.2022 bis einschl. 27.01.2023, durch Aushang der entsprechenden Planunterlagen im Rathaus, II. Stock, stattgefunden. Die Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte im Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Waging a. See Dezember/2022 (veröffentlicht am 16.12.2022). Die erforderlichen Unterlagen wurden auch auf der gemeindlichen Internetseite der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt.

Während der Auslegung sind folgende Schreiben/Stellungnahmen eingegangen:
- Schreiben von Klaus Öllinger

II. Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange:

Mit Schreiben vom 19.12.2022 erfolgte die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange mit Fristsetzung bis zum 27.01.2023.

Folgende Behörden haben keine Stellungnahme abgegeben:

  • Landratsamt Traunstein, SG 3.36 Untere Verkehrsbehörde
  • Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege
  • Amt für Ländliche Entwicklung Oberbayern
  • Deutsche Telekom Technik GmbH, Technik Niederlassung Süd
  • E.ON Bayern AG
  • Verwaltungsgemeinschaft Waging a. See, Bautechnik 
  • Bauernverband Traunstein
  • Bund Naturschutz, Kreisgruppe Traunstein
  • Markt Waging a. See, z.Hd. 1. Bgm. Baderhuber


Folgende Behörden haben schriftlich Stellung genommen, jedoch keine Einwendungen vorgebracht, die eine Abwägung erforderlich machen würden:

  • Regierung von Oberbayern, Höhere Landesplanungsbehörde vom 27.01.2023
  • Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung, Traunstein vom 20.12.2022
  • Handwerkskammer für München u. Oberbayern vom 27.01.2023
  • Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern vom 19.01.2023
  • Kabel Deutschland GmbH vom 27.01.2023
  • Energie Südbayern vom 28.12.2022
  • Stadt Tittmoning, Bauverwaltung vom 25.01.2023
  • Gemeinde Palling, Bauverwaltung vom 24.01.2023
  • Gemeinde Fridolfing, Bauverwaltung vom 19.12.2022


Folgende Behörden haben eine schriftliche Stellungnahme abgegeben, die eine Abwägung erforderlich machen oder der Kenntnisnahme dienen:

  • Landratsamt Traunstein, SG 4.40 Untere Bauaufsichtsbehörde vom 02.02.2023
  • Landratsamt Traunstein, SG 4.14 Untere Naturschutzbehörde vom 19.01.2023
  • Landratsamt Traunstein, SG 4.16 Wasserrecht und Bodenschutz vom 26.01.2023
  • Landratsamt Traunstein, SG 4.41 Untere Immissionsschutzbehörde vom 26.01.2023
  • Bayerisches Landesamt für Umwelt vom 19.01.2023
  • Wasserwirtschaftsamt Traunstein vom 25.01.2023
  • Staatliches Bauamt Traunstein, Bereich Straßenbau vom 23.01.2023
  • Amt für Landwirtschaft und Forsten Traunstein, Bereich Landwirtschaft vom 20.01.2023
  • Bayernwerk Netz GmbH, Netzzentrum Ost vom 19.12.2022
  • Zweckverband zur Wasserversorgung der Achengruppe vom 22.12.2022

Beschluss

Der Gemeinderat Taching a. See nimmt Kenntnis vom o.g. Sachverhalt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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4.1. Stellungnahme zum Ergebnis der öffentlichen Auslegung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 30.03.2023 ö beschließend 4.1
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4.1.1. Nachbarschaftseinwendung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 30.03.2023 ö beschließend 4.1.1

Sachverhalt

Schreiben von Klaus Öllinger:

Mit E-Mail vom 07.02.2023 und bei einem Gespräch im Rathaus am 03.02.2023 hat Herr Klaus Öllinger als angrenzender und auch betroffener Grundstückseigentümer (Fl.Nr. 77/5) folgende Einwände vorgebracht:

Textauszug: 
„Grundsätzlich bin ich mit der Änderung/Erweiterung des Bebauungsplanes Thalwies II einverstanden. Der geplanten Erweiterung der Grünfläche und weiterer Bäume auf meinem Grundstück 77/5 kann ich in der Form des Planes vom 19.07.22 nicht zustimmen.“

In einer Besprechung am 03.02.23 im Rathaus mit Bürgermeisterin Stefanie Lang, Klaus und Thomas Öllinger sowie Planerin Schmid und Sabrina Stutz wurde die Thematik besprochen. Ergebnis war eine teilweise Rücknahme der bestehenden Grünfläche von Südwesten her und eine entsprechende Erweiterung der Grünfläche Richtung Osten, sodass ein durchgängiger Grünstreifen entlang der Grundstücksgrenze zwischen 77 und 77/5 entstehen kann. Dabei wurde die Anzahl der Bäume auf Fl.Nr. 77/5 auf vier Stück begrenzt. Diesem Kompromissvorschlag kann Herr Öllinger zustimmen.“

Stellungnahme der Gemeinde Taching a. See:
Die private Grünfläche wird im Südwesten etwas reduziert, damit ändert sich dementsprechend auch der Geltungsbereich des Bebauungsplanes. Dadurch entsteht entlang des südlichen Baugebietsrandes zur Ortsrandeingrünung ein Grünstreifen, der flächenmäßig annähernd der bisher festgesetzten Grünfläche entspricht. Durch die Reduktion des Geltungsbereiches im Südwesten kann mehr landwirtschaftliche Nutzfläche erhalten bleiben. Die Anzahl der auf Fl.-Nr. 77/5 zeichnerisch festgesetzten Bäume wird auf vier reduziert.

Beschluss

Der Gemeinderat Taching a. See nimmt die vorliegende Stellungnahme zur Kenntnis. Die Planung ist dahingehend zu überarbeiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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4.2. Stellungnahme zum Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 30.03.2023 ö beschließend 4.2
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4.2.1. Stellungnahme vom Landratsamt Traunstein, SG 4.40 untere Bauaufsichtsbehörde vom 02.02.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 30.03.2023 ö beschließend 4.2.1

Sachverhalt

Textauszug: 

Mit Änderung / Erweiterung des Bebauungsplanes Thalwies II besteht grundsätzlich Einverständnis seitens der unteren Bauaufsichtsbehörde. 

Folgende Festsetzungen sollten geprüft werden
3.2 seitliche Wandhöhe: 
Die seitliche Wandhöhe wird mit max. 6,30 m ab Fertigfußboden unterstes Vollgeschoß festgesetzt. Auf Parzelle 4 wird am nahezu höchsten Punkt die untere Bezugshöhe auf 473,41 m ü.N.N. beschrieben. Aufgrund der Hanglage und da eine Mindestanfüllung z. B. bis 30 cm unter FFB nicht bestimmt wird, könnte sich auf dieser Parzelle im Süden eine Wandhöhe von bis zu 7,0 m ergeben. Der Geländeunterscheid beträgt ca. 1,40 m lt. Höhenlinie. Anzuraten wäre entweder eine tiefere Lage im Gelände oder, sofern das aufgrund der Quellenlage nicht möglich ist, eine Mindestanfüllung des Geländes. Auch eine abgestufte Höhenlage zwischen Garage und Wohngebäude wäre zielführend. 
Zusätzlich sollte die Höhe von Stützmauern auf z. B. 50 cm Höhe beschränkt werden. Auch sollten nicht mehrere Stützmauern hintereinander, sowie nicht an der Grundstücksgrenze zulässig sein. 
5. Dächer: 
Die Festsetzung zu Dachüberständen wäre unbestimmt im Baugenehmigungsverfahren nicht umsetzbar, da keine Maße festgesetzt werden. 
Es scheint unklar, ob die Festsetzung zur Dacheindeckung auch für Dächer und Nebengebäude gilt. Die Formulierung „Alle Dächer“ wäre klarstellend.
Für Garagen wären sämtliche Dachformen zulässig. Aus ortsplanerischer Sicht, wegen der Lage im dörflichen geprägten Gebiet, wäre eine Einschränkung auf Satteldächer oder begrünte Flachdächer zielführend. 
Um Überprüfung wird gebeten, bei Fragen stehen wir gerne zur Verfügung. 


Stellungnahme der Gemeinde Taching a. See:
Die maximale Höhenlage des Erdgeschossfußbodens auf Parzelle 4 ist in Abstimmung auf die Nachbarparzellen 3 und 5 festgesetzt (Differenz jeweils 1,10 m), sodass ein harmonischer Geländeverlauf sichergestellt ist. Aufgrund des artesisch gespannten Grundwassers sind gemäß Wasserwirtschaftsamt bei der Planung alle Untergrundeingriffe soweit wie möglich zu umgehen bzw. die Eingriffstiefe von Baugruben für die Fundamentierung von Gebäuden auf 1,0 m zu begrenzen. Es wird daher empfohlen, an der festgesetzten Höhenlage des Erdgeschoßfußbodens festzuhalten. Ergänzend sollte die Festsetzung aufgenommen werden, dass das an das Gebäude angrenzende Gelände bis mindestens 0,4 m unter die fertige Fußbodenoberkante aufzufüllen ist. 
In einer weiteren Festsetzung zur Grünordnung sollte die Höhe von Stützmauern auf 0,5 m beschränkt werden. Mehrere hintereinander angeordnete Stützmauern sollten einen Mindestabstand von 1,5 m einhalten. Hinsichtlich 0,5 m hohen Stützmauern an der Grundstücksgrenze bestehen keine grundsätzlichen ortsplanerischen Bedenken, zumal die Grundstücksgrenzen auch nur ein Vorschlag sind und es daher vorweg auch unklar ist, wo diese vermieden werden sollten. 
Im Umfeld des Bebauungsplanes sind sowohl Gebäude mit sehr großen als auch mit sehr kleinen Dachüberständen vorhanden. Insofern erscheint die Festsetzung eines Maßes als nicht sinnvoll bzw. auch nicht erforderlich. Hierzu sind auch im bestehenden Plan keine Festsetzungen enthalten. Wenn die im Änderungsplan getroffene Festsetzung vom Landratsamt als zu unbestimmt eingestuft wird, sollte sie ersatzlos gestrichen werden.
Die vorgegebene Art der Dacheindeckung sollte für alle Satteldächer gelten, daher sollte das Wort „Dächer“ in Pkt. 5 Satz 2 in Satteldächer geändert werden.
Es wird empfohlen, für die genannten Anlagen (z. B. Garagen) wie im Plan vorgesehen auch Flach- und Pultdächer zuzulassen. Dadurch kann den Bauherrn ein etwas größerer Gestaltungsspielraum eingeräumt werden und diese fallen in der Regel auch niedriger aus. Es sollte ergänzt werden, dass die Dachneigung bei Pultdächern nur bis 15° zulässig ist und dass bei Flach- und Pultdächern auch andere Dachmaterialien wie z. B. Glas- oder Blecheindeckungen sowie Dachbegrünungen zulässig sind.

Beschluss

Der Gemeinderat Taching a. See nimmt die vorliegende Stellungnahme zur Kenntnis. Die Planung ist dahingehend zu überarbeiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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4.2.2. Stellungnahme vom Landratsamt Traunstein, SG 4.14 untere Naturschutzbehörde vom 19.01.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 30.03.2023 ö beschließend 4.2.2

Sachverhalt

Textauszug: 

„nachdem das Vorhaben gem. §13b BauGB behandelt wird, erhält die Planung keine beurteilbaren naturschutzfachlichen Aussagen. „

Naturschutzfachliche Hinweise:
Mit der Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes als Folge des Volksbegehrens „Rettet die Biene“ wurden weiter Wiesentypen in den gesetzlichen Biotopschutz integriert. Im Interesse einer rechtssicheren Planung empfehlen wir der Gemeinde, durch ein Fachbüro gutachterlich feststellen zu lassen, ob es sich bei der gegenständlichen Fläche um arten- und strukturreiches Dauergrünland i. S. des Art. 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 7 Bayerisches Naturschutzgesetz (BayNatSchG) oder um einen anderen, gesetzlichen geschützten Wiesentyp handelt. Eine Luftbildauswertung lässt diesen Wiesentyp durchaus vermuten. 

Es ist auch im Interesse der Naturschutzbehörde, mit der Gemeinde eine fachlich qualifizierte Planung auf rechtssicherer Grundlage zu entwickeln. Dazu muss der Sachverhalt hinsichtlich der Vorhaben des gesetzlichen Biotopschutzes und des Artenschutzrechts qualifiziert behandelt werden. 

Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung. 


Stellungnahme der Gemeinde Taching a. See:
Am 09.02.2023 hat eine Begehung durch den Biologen Dr. Christof Manhard stattgefunden. Dieser bestätigte, dass es sich um ein artenarmes Grünland handelt, das aktuell als Weide genutzt wird und dabei Anzeichen von intensiven Düngegaben aufweist. Arten gemäß dem Bestimmungsschlüssel für Flächen nach § 30 BNatSchG / Art. 23 BayNatSchG wurden nicht festgestellt.

Beschluss

Der Gemeinderat Taching a. See nimmt die vorliegende Stellungnahme zur Kenntnis. An der Planung wird festgehalten, eine Anpassung der Planunterlagen ist nicht erforderlich.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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4.2.3. Stellungnahme vom Landratsamt Traunstein, SG 4.16 Wasserrecht und Bodenschutz vom 26.01.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 30.03.2023 ö beschließend 4.2.3

Sachverhalt

Textauszug: Aus wasser- und bodenschutzrechtlicher Sicht bestehen Hinweise.

Abwasserbeseitigung
Hinweis: Soweit der Kanalanschluss über privates Grundstück erfolgt, sollte ein entsprechendes Leitungsrecht eingetragen werden.

Stellungnahme der Gemeinde Taching a. See:
Der Kanalanschluss wird über Privatgrundstücke erfolgen. Hinsichtlich der Abwasserentsorgung wird daher eine entsprechende Grunddienstbarkeit notariell vereinbart und im Grundbuch eingetragen.

Beschluss

Der Gemeinderat Taching a. See nimmt die vorliegende Stellungnahme zur Kenntnis. Eine Anpassung der Planunterlagen ist nicht erforderlich.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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4.2.4. Stellungnahme vom Landratsamt Traunstein, SG 4.41 untere Immissionsschutzbehörde vom 26.01.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 30.03.2023 ö beschließend 4.2.4

Sachverhalt

Textauszug: 

Zur vorliegenden Planung bestehen aus fachlicher Sicht keine grundlegenden Bedenken. Die Angaben zum Immissionsschutz (Lärm und Gerüche) wurden überarbeitet und reichen nun für eine sachgerechte Abwägung der Gemeinde aus. 

Hinweis: 
Es handelt sich um die Stellungnahme des Sachgebiets Immissionsschutz. Anderweitige Stellungnahmen anderer Sachgebiete bzw. Träger öffentlicher Belange bleiben davon unberührt. Die notwendige Abwägung und Gewichtung der möglicherweise widerstreitenden öffentlichen Belange gem. § 1 Abs. 7 BauGB ist allein Aufgabe der planenden Gemeinde/Stadt.


Stellungnahme der Gemeinde Taching a. See:
Es bestehen keine grundlegenden Bedenken zur vorliegenden Planung. An der Planung wird festgehalten, eine Anpassung der Planunterlagen ist nicht erforderlich.

Beschluss

Der Gemeinderat Taching a. See nimmt die vorliegende Stellungnahme zur Kenntnis. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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4.2.5. Stellungnahme vom Bayerischen Landesamt für Umwelt vom 19.01.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 30.03.2023 ö beschließend 4.2.5

Sachverhalt

Textauszug:

Mit E-Mail vom 19.12.2022 geben Sie dem Bayerischen Landesamt für Umwelt (LfU) Gelegenheit zur Stellungnahme im Rahmen der o.g. Planänderung. 

Als Landesfachbehörde befassen wir uns v. a. mit umweltbezogenen Fachfragen bei Planungen und Projekten mit überregionaler und landesweiter Bedeutung, mit Grundsatzfragen von besonderem Gewicht sowie solchen Fachbelangen, die von örtlichen oder regionalen Fachstellen derzeit nicht abgedeckt werden (z. B. Rohstoffgeologie, Geotopschutz, Geogefahren). 

Die o. g. vom LfU zu vertretenden Belange werden nicht berührt bzw. wurden ausreichend berücksichtigt. 

Zu den örtlich und regional zu vertretenden Belangen des Naturschutzes, der Landschaftspflege und technischen Umweltschutzes verweisen wir auf die Stellungnahmen des Landratsamtes Traunstein (Untere Naturschutzbehörde und Untere Immissionsschutzbehörde). 

Die Belange der Wasserwirtschaft und des vorsorgenden Bodenschutzes werden vom Wasserwirtschaftsamt Traunstein wahrgenommen. Die Stellen bereiten wir bei besonderem fachspezifischen Klärungsbedarf im Einzelfall.


Stellungnahme der Gemeinde Taching a. See:
Die vom LfU zu vertretenden Belange werden nicht berührt bzw. wurden ausreichend berücksichtigt. Die genannten Fachbehörden wurden im Verfahren beteiligt und ihre ggf. abgegebenen Stellungnahmen entsprechend berücksichtigt.

Beschluss

Der Gemeinderat Taching a. See nimmt die vorliegende Stellungnahme zur Kenntnis. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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4.2.6. Stellungnahme vom Wasserwirtschaftsamt Traunstein vom 25.01.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 30.03.2023 ö beschließend 4.2.6

Sachverhalt

Textauszug: 

Zur vorgesehenen 2. Änderung des Bebauungsplans „Thalwies II“ haben wir bereits im Rahmen des vorgelegten städtebaulichen Entwurfs mit Schreiben vom 06.07.2020, Az.: 1-4622-TS Tach-13245/2020 unsere fachlichen Informationen und Empfehlungen mitgeteilt. Diese sind nur teilweise in der aktuellen Planungsberücksichtigung. 

Wir bitten folgende textliche Festsetzung in den Bebauungsplan unter Nr. 11 mit aufzunehmen:
„Die Auflagen für Bohrungen zur Baugrunderkundung (gemäß Schreiben des Landratsamts Traunstein vom 11.05.2017 mit dem AZ: 4.16-863/1-67-4a) sind vom jeweiligen Bauwerber einzuhalten.“
Wir bitten, auch unsere Auflagen bzw. Forderungen der früheren Stellungnahme unter Punkt 4.1.1 Grundwasser zu berücksichtigen (z. B. maximale Eingriffstiefe 1,0 m, keine Unterkellerung).
Ein Konzept für die (Baugebiets-) Grundstücksentwässerung sollte auch mit uns abgestimmt werden.
Mit erneuter Vorlage der Planungsunterlagen (Stand 19.07.2022) zur o. g. Bebauungsplanänderung ergeben sich keine neuen wasserwirtschaftlich relevanten Sachverhalte. Unsere frühere Stellungnahme gilt deshalb weiterhin uneingeschränkt.
Das Landratsamt (Abteilung 6 – Gesundheit sowie SG 4.16 – Wasserrecht und SG 4.40 – Bauamt) erhält einen Abdruck der Stellungnahme. 


Stellungnahme der Gemeinde Taching a. See:
Die textliche Festsetzung Nr. 11. wird wie vom WWA gefordert ergänzt (Auflage für Bohrungen, max. Eingriffstiefe 1m, keine Unterkellerung). Das Konzept für die Grundstücksentwässerung wird mit dem WWA abgestimmt.

Beschluss

Der Gemeinderat Taching a. See nimmt die vorliegende Stellungnahme zur Kenntnis. Die Planung ist dahingehend zu überarbeiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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4.2.7. Stellungnahme vom staatlichen Bauamt Traunstein, Bereich Straßenbau, vom 23.01.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 30.03.2023 ö beschließend 4.2.7

Sachverhalt

Textauszug:

„Sonstige fachliche Informationen und Empfehlungen aus der eigenen Zuständigkeit zu dem o.g. Plan, gegliedert nach Sachkomplexen, jeweils mit Bedingung und ggf. Rechtsgrundlage:
Wir weisen darauf hin, dass die Kosten für bauliche oder sonstige Änderungen im Zusammenhang mit der Anbindung an die Staatsstra0e 2105, welche zu einem späteren Zeitpunkt auf Grund verkehrlicher Belange (Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs, Verkehrsaufkommen etc.) oder Erschließung notwendig werden (Nutzung, Erweiterung des Wohngebiets, Ausweisung von zusätzlichen Baugebieten etc.), von der Gemeinde zu tragen sind (z. B. Linksabbiegespur). 
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich das Bauvorhaben im Einwirkungsbereich der Straßenemissionen befindet. Eventuell künftige Forderungen auf die Erstattung von Lärmsanierungsmaßnahmen durch den Straßenbaulastträger können daher gemäß der Verkehrslärmschutzrichtlinien (VLärmSchR 97) durch den Eigentümer nicht geltend gemacht werden.“

Stellungnahme der Gemeinde Taching a. See:
Die Informationen werden zur Kenntnis genommen und beachtet. Sie werden zudem an die Grundstückseigentümer zur eigenverantwortlichen Beachtung und Kenntnisnahme weitergeleitet.

Beschluss

Der Gemeinderat Taching a. See nimmt die vorliegende Stellungnahme zur Kenntnis. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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4.2.8. Stellungnahme vom Amt für Landwirtschaft und Forsten Traunstein, Bereich Landwirtschaft vom 20.01.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 30.03.2023 ö beschließend 4.2.8

Sachverhalt

Textauszug: 

„Aus landwirtschaftlicher Sicht bestehen gegen eine Bebauung der Fl.Nr. 77/4 keine Einwände.
Kritisch zu sehen ist allerdings eine Bebauung der Fl.Nr. 77 sowie Teilfläche der FL.Nr. 77/5. In der Begründung zur 2. Änderung des Bebauungsplanes zur Erweiterung des Geltungsbereiches „Thalwies II“ wird unter Punkt A) unter 3. Lage, Größe und Beschaffenheit des Planungsgebietes Folgendes angeführt: „Auf der südlich gelegenen Fl.Nr. 77/5 befinden sich in einem Abstand von ca. 35 m zum geplanten Wohngebiet Fahrsilos“. Da das zukünftige Wohnhaus im Wohngebiet liegt, sollten laut Arbeitspapier des Bayerischen Arbeitskreises „Immissionsschutz in der Landwirtschaft“, Kapitel 3.3.2 Abstandsregelung für Rinderhaltung, mindestens 50 m Abstand zum Gärfuttersilos eingehalten werden. Da dies in der vorliegenden Planung nicht gegeben ist, ist aus landwirtschaftlicher Sicht die ungehinderte Weiterbewirtschaftung zukünftig nicht mehr sichergestellt und eine mögliche zukünftige Weiterentwicklung möglicherweise einschränkt.
Eine Bebauung der Fl.Nr. 77 sowie die Teilfläche der Fl.Nr. 77/5 ist daher aus landwirtschaftlicher Sicht abzulehnen.“

Stellungnahme der Gemeinde Taching a. See:
Das Arbeitspapier des Bayerischen Arbeitskreises „Immissionsschutz in der Landwirtschaft“ hat nur empfehlenden Charakter. Hierzu wurde auch Rücksprache mit dem LRA Traunstein gehalten. Demnach muss lt. Umweltingenieur zu den Fahrsilos in jedem Fall ein Mindestabstand von 25 m eingehalten werden. Dies ist in der Planung gegeben (ca. 35 m Abstand zum Baugebiet, ca. 38 m zur Baugrenze). Das auf Fl.Nr. 77 geplante Wohnhaus rückt auch nicht näher an die Fahrsilos heran als das bestehende Wohnhaus auf Fl.Nr. 89 (ca. 22 m). Insofern ist davon auszugehen, dass die Fahrsilos aufgrund der bereits bestehenden Bebauung nicht noch erweitert bzw. näher herangebaut werden können. Somit ist die zukünftige Weiterentwicklung des landwirtschaftlichen Betriebes in dieser Hinsicht auch derzeit schon gewissermaßen eingeschränkt. Eine Änderung der Planung ist somit nicht geboten.

Beschluss

Der Gemeinderat Taching a. See nimmt die vorliegende Stellungnahme zur Kenntnis. An der Planung wird festgehalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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4.2.9. Stellungnahme der Bayernwerk Netz GmbH, Netzzentrum Ost vom 19.12.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 30.03.2023 ö beschließend 4.2.9

Sachverhalt

Textauszug: 

„Gegen das o.g. Planungsvorhaben bestehen keine grundsätzlichen Einwendungen, wenn dadurch der Bestand, die Sicherheit und der Betrieb unserer Anlagen nicht beeinträchtigt werden. In dem von Ihnen überplanten Bereich befinden sich von uns betriebene Versorgungseinrichtungen. 

Der Schutzzonenbereich für Kabel beträgt bei Aufgrabungen je 0,5 m rechts und links zur Trassenachse. Die als Anlage beiliegenden „Sicherheitshinweise für Arbeiten in der Nähe von Kabel-, Gas- und Freileitungen“ sind zu beachten.“

Stellungnahme der Gemeinde Taching a. See:
Ein entsprechender Hinweis, dass bestehende Anlagen nicht beeinträchtigt werden dürfen, ist bereits in der Planung enthalten. Es ist noch zu ergänzen, dass der Schutzzonenbereich für Kabel je 0,5 m rechts und links der Trassenachse beträgt und dass die „Sicherheitshinweise für Arbeiten in der Nähe von Kabel-, Gas- und Freileitungen“, herausgegeben von der Bayernwerk Netz GmbH (15.02.2021), zu beachten sind. Die weiteren Informationen werden zur Kenntnis genommen.

Beschluss

Der Gemeinderat Taching a. See nimmt die vorliegende Stellungnahme zur Kenntnis. Die Planung ist dahingehend zu ergänzen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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4.2.10. Stellungnahme vom Zweckverband zur Wasserversorgung der Achengruppe vom 22.12.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 30.03.2023 ö beschließend 4.2.10

Sachverhalt

Textauszug:

„Vielen Dank für die Informationen und die Pläne zur oben genannten Änderung und Erweiterung des B-Planes in Thalwies. Der in der Satzung ausgewiesene Bereich ist derzeit nicht mit Trinkwasserleitungen erschlossen. Die Bauparzellen sind somit neu zu erschließen und wir bitten deshalb um Informationen, ob seitens der Gemeinde ebenfalls etwaige Kanalerschließungs­arbeiten erforderlich werden. Betreffend des im Plan eingezeichneten Anschlusses zum Nachbargrundstück Fl.Nr. 75 bitte ich, nachfolgende Hinweise zu beachten.“

Hinweise:
Betreffend des Anschlusses Fl.Nr. 75 der Gemarkung Tengling schlägt die Achengruppe Technik eine Sanierung auf etwa gleicher Trasse, d. h. an der Grundstücksgrenze, vor. Technisch wird der Anschluss dann in einem Schutzrohr in einer Tiefe von ca. 1,2 m neu verlegt. Eine andere Trasse ist aufgrund der Hanglage Richtung Osten technisch nicht umsetzbar. Wir bitten den Antragssteller Fl.Nr. 77/4 über diesen Sachverhalt zu informieren. 

Stellungnahme der Gemeinde Taching a. See:
Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen und der Antragsteller Fl.Nr. 77/4 über den Sachverhalt informiert. Von gemeindlicher Seite werden derzeit keine Kanalerschließungsarbeiten erforderlich werden; es handelt sich um eine private Leitungserschließung.

Beschluss

Der Gemeinderat Taching a. See nimmt die vorliegende Stellungnahme zur Kenntnis. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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4.3. Weiteres Vorgehen: Billigung der Planunterlagen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 30.03.2023 ö beschließend 4.3

Sachverhalt

Die in der heutigen Sitzung gefassten Abwägungsbeschlüsse wurden im neuen Bebauungsplan­entwurf samt Begründung bereits eingearbeitet und berücksichtigt. Nachdem die Planung in ein paar Punkten überarbeitet werden musste, ist eine erneute Auslegung der Planung erforderlich. Die geänderten Textstellen sind in der Planunterlage in roter Schrift dargestellt.

Änderungen in der Planzeichnung: 
  • Reduzierung der Grünfläche und der zu pflanzenden Bäume, damit einhergehend eine kleine Rücknahme des Geltungsbereichs auf Fl.Nr. 77/5

Änderungen in den textlichen Festsetzungen:
  • Ergänzung in Nr. 3.2, seitliche Wandhöhe
  • Ergänzung in Nr. 5, Dächer
  • Einfügen von Nr. 10.5, Stützmauern
  • Ergänzung in Nr. 11, Baugrunduntersuchung, hydrogeologisches Gutachten

Änderung in den textlichen Hinweisen:
  • Ergänzung in Nr. 6, Leitungen

Die neuen Planentwürfe können heute gebilligt und zur neuen Auslegung bestimmt werden.

Beschluss

Der Gemeinderat Taching a. See billigt den neuen Bebauungsplanentwurf i.d. Fassung vom 27.02.2023 samt Begründung vom Ingenieurbüro für Städtebau und Umweltplanung Dipl.-Ing. (TU) Gabriele Schmid aus Teisendorf und beauftragt die Verwaltung, eine erneute öffentliche Auslegung sowie Behördenbeteiligung (gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB) durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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5. 5. Änderung des Bebauungsplanes "Taching - Almfeld"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 30.03.2023 ö beschließend 5

Sachverhalt

Bürgermeisterin Lang geht eingangs auf die folgende Zusammenfassung des Sachverhaltes und auf die allgemeinen Planungsziele ein. Sie stellt fest, dass den Mitgliedern des Gemeinderates alle eingegangenen Schreiben im Ratsinformationssystem als Anlage zur jeweiligen Beschlussvorlage zur Verfügung gestellt wurden und sich das Gremium somit selbst einen Überblick über die Bewertung der Stellungnahmen durch die Verwaltung verschaffen konnte.
Aufgrund des Öffentlichkeitsgebotes werden bei der Behandlung der Bebauungsplanänderung die von der Verwaltung verfassten Stellungnahmen verlesen und somit nochmals zusammengefasst der Inhalt der Stellungnahmen wiedergegeben. 
Gegen die von der Bürgermeisterin vorgeschlagene Vorgehensweise werden keine Einwände erhoben.

Der Gemeinderat Taching a. See hat in seiner Sitzung am 15.12.2022 die Aufstellung der 5. Änderung des Bebauungsplanes „Taching-„Almfeld“ beschlossen, betreffend die Fl.Nr. 9/1 und 9/7 der Gemarkung Taching a. See (Almfeldstraße 18, Am Lehmberg 1 und 2). 
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Dieser Beschluss wird hiermit nach § 2 Abs. 1 Satz 2 i. V. mit § 13a Abs. 2 mit Abs. 3 Satz BauGB bekannt gemacht. 

Für das Gebiet werden die folgenden (allgemeinen) Planungsziele angestrebt: 
Der Änderungsbereich bleibt unverändert als Allgemeines Wohngebiet festgesetzt. Wie bisher gilt die offene Bauweise. Um eine möglichst flexible Ausnutzung der Grundstücksgrenze zu ermöglichen, sieht der Änderungsplan deutlich großzügigere und teilweise grundstücksübergreifende Baugrenzen vor. 
Das Maß der baulichen Nutzung wird entsprechend des Baubestands und der angestrebten Nachverdichtung durch eine Grundflächenzahl (GRZ) von 0,35 festgesetzt. Dadurch soll ein entsprechender Spielraum für künftige bauliche Erweiterungen bzw. für die Schaffung einer weiteren Wohneinheit gewährt werden. 
Die zulässige Höhenentwicklung der Hauptgebäude wird im Änderungsbereich einheitlich mit zwei Vollgeschossen als Höchstgrenze und mit einer max. Wandhöhe von 7,20 m bezogen auf den fertigen Erdgeschossfußboden festgelegt. Da die bisherige Wandhöhe mit 6,50 m bezogen auf das Gelände festgesetzt war, ergibt sich hierdurch ein etwas größerer Gestaltungsspielraum, so dass eine bessere Ausnutzung des Dachgeschosses ermöglicht wird. Die Höhe des Erdgeschossfußbodens wird weitgehend auf den Baubestand abgestimmt und als Maximalhöhe in Metern über NN festgesetzt. 


I. Öffentlichkeitsbeteiligung, gem. § 13a Abs. 2 i.V. mit § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB:

Die Öffentlichkeitsbeteiligung hat in der Zeit vom 30.01.2023 bis einschl. 01.03.2023 durch Aushang der entsprechenden Planunterlagen im Rathaus, II. Stock, stattgefunden. Die Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte im Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Waging a. See Januar/2023 (veröffentlicht am 20.01.2023).

  • Während der Auslegung sind keine Schreiben/Stellungnahmen eingegangen.



II. Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 i. V. mit § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB:

Mit Schreiben vom 19.12.2022 erfolgte die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, mit Fristsetzung bis zum 27.01.2023.

Folgende Behörden haben keine Stellungnahme abgegeben:

  • Amt für Ländliche Entwicklung Oberbayern
  • Deutsche Telekom Technik GmbH, Technik Niederlassung Süd
  • E.ON Bayern AG
  • VG Waging a. See, Bautechnik 
  • Wasserbeschaffungsverband Taching, z. Hd. Herrn Georg Steinbacher
  • Bauernverband Traunstein
  • Bund Naturschutz, Kreisgruppe Traunstein 
  • Markt Waging a. See, z. Hd. Bürgermeister Baderhuber


Folgende Behörden haben schriftlich Stellung genommen, jedoch keine Einwendungen vorgebracht, die eine Abwägung erforderlich machen würden:

  • Landratsamt Traunstein, SG 4.14 Untere Naturschutzbehörde vom 26.01.2023
  • Landratsamt Traunstein, SG 4.16 Wasserrecht und Bodenschutz vom 26.01.2023
  • Landratsamt Traunstein, SG 4.41 Untere Immissionsschutzbehörde vom 26.01.2023
  • Regierung von Oberbayern, Höhere Landesplanungsbehörde vom 27.01.2023
  • Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung, Traunstein vom 20.12.2022
  • Handwerkskammer für München u. Oberbayern vom 27.01.2023
  • Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern vom 19.01.2023
  • Kabel Deutschland GmbH vom 27.01.2023
  • Energie Südbayern vom 28.12.2022
  • Stadt Tittmoning, Bauverwaltung vom 25.01.2023
  • Gemeinde Palling, Bauverwaltung vom 24.01.2023
  • Gemeinde Kirchanschöring, Bauverwaltung vom 27.01.2023
  • Gemeinde Fridolfing, Bauverwaltung vom 19.12.2022


Folgende Behörden haben eine schriftliche Stellungnahme abgegeben, die eine Abwägung erforderlich machen oder der Kenntnisnahme dienen:

  • Landratsamt Traunstein, SG 4.40 Untere Bauaufsichtsbehörde vom 24.01.2023
  • Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege vom 17.01.2023
  • Bayerisches Landesamt für Umwelt vom 19.01.2023
  • Wasserwirtschaftsamt Traunstein vom 25.01.2023
  • Staatliches Bauamt Traunstein, Bereich Straßenbau vom 23.01.2023
  • Bayernwerk Netz GmbH, Netzzentrum Ost vom 19.12.2022

Beschluss

Der Gemeinderat Taching a. See nimmt Kenntnis vom o.g. Sachverhalt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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5.1. Stellungnahme zum Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 30.03.2023 ö beschließend 5.1
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5.1.1. Stellungnahme vom Landratsamt Traunstein, SG 4.40 Untere Bauaufsichtsbehörde vom 24.01.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 30.03.2023 ö beschließend 5.1.1

Sachverhalt

I. Textauszug: 
„Grundsätzlich besteht mit der Bebauungsplanänderung Einverständnis. Um eine Überprüfung bzw. Überarbeitung der folgenden Punkte wird jedoch gebeten: 

Laut dem zweiten Absatz der Festsetzung Nr. 8 sind Nebenanlagen i. S. § 14 BauNVO außer Garagen und überdachte Stellplätze auch außerhalb der Baugrenze zulässig. Da im Baugebiet eine überwiegend vom Straßenraum zurückgesetzte Bebauung vorherrscht, sollte nochmal kritisch geprüft werden, ob diese Regelung zielführend ist. Die relativ weit gefassten Baufenster bieten hier ausreichend Spielraum. Möglicherweise könnte evtl. das Baufenster der Parzellen 6 und 7 noch etwas an den Grenz- bzw. Straßenverlauf mit entsprechendem Abstand (z. B. 5-7 m) angepasst werden. 
Eine Festsetzung zur Mindestandeckung des Geländes am Gebäude (z. B. zwischen 0,15 und 0,3 m unter OK FFB) ist zu empfehlen.“

II. Hinweis der Verwaltung:
Sofern vom Gemeinderat in der Stellungnahme des Landratsamtes, Untere Bauaufsichtsbehörde zugestimmt wird und keine textliche Festsetzung hinsichtlich der Geländeauffüllungen vorgenommen werden soll, ist auch keine erneute Auslegung erforderlich. Sofern eine solche textliche Festsetzung in den Planentwurf übernommen werden soll, ist eine erneutes Beteiligungsverfahren durchzuführen und es hat im Folgenden eine geänderte Beschlussfassung zu erfolgen!

III. Stellungnahme der Gemeinde Taching a. See:
Im bestehenden Plan waren untergeordnete Nebenanlagen auch außerhalb der Baugrenzen zulässig und vorhanden (z.B. an der Grundstücksgrenze im Nordosten von Parz. 7). Insofern sollte dies auch weiterhin erlaubt sein, um ein bestehendes Recht nicht zu schmälern. 
Wie in der Begründung erläutert, soll die den Straßenzug prägende durchgrünte Vorgartenzone in der Almfeldstraße möglichst erhalten werden. Daher verläuft hier die Baugrenze entlang in einem Abstand von 5 – 12 m. 
Hinsichtlich Geländeauffüllungen war bisher keine Festsetzung im Bebauungsplan enthalten und das empfohlene Maß ist auch im Baubestand aufgrund der Geländesituation teilweise nicht gegeben (z. B. Parz. 14). Daher sollte auch künftig darauf verzichtet werden.

Beschluss

Der Gemeinderat Taching a. See nimmt die vorliegende Stellungnahme zur Kenntnis. An der bestehenden Planung wird weiter festgehalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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5.1.2. Stellungnahme vom Bayer. Landesamt für Denkmalpflege vom 17.01.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 30.03.2023 ö beschließend 5.1.2

Sachverhalt

Textauszug: 

„Zu vorgelegten Planung nimmt das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege, als Träger öffentlicher Belange, wie folgt Stellung: 

Bodendenkmalpflegerische Belange: 
Auf dem Geländesporn südlich des Planungsbereiches befindet sich die Bodendenkmäler: 
D-1-8042-0031        Reihengräberfeld des frühen Mittelalters 
D-1-8042-0174        Untertätige mittelalterliche und frühneuzeitliche Befunde im Bereich der Kath. Pfarrkirche St. Peter in Taching a. See und ihres Vorgängerbaus. 
In den 20er und 60er Jahre des 20. Jhs. wurden auf dem Geländesporn oberhalb des Planungsgebietes Reihengräber des frühen Mittelalters gefunden. Einzelfunde zeigen die Nutzung des Gebiets in der römischen Kaiserzeit. Der Vorgängerbau der Pfarrkirche St. Peter, von dem noch Teile des Turms erhalten ist, datiert in die Romanik (ca. 10 - 12 Jh.). Taching selbst wird urkundlich erstmals im 10 Jh. erwähnt.
In Taching gab es demnach Siedlungen im frühen Mittelalter und im Hochmittelalter, von der bisher nur das Gräberfeld und der Kirchenbau bekannt sind. Die dazugehörigen Siedlungsstellen wurden bisher nicht entdeckt. Deshalb werden im Bereich des Bebauungsplanes weitere Bodendenkmäler vermutet.
Im Bereich von Bodendenkmälern sowie in Bereichen, wo Bodendenkmäler zu vermuten sind, bedürfen gemäß Art. 7 Abs. 1 BayDSchG Bodeneingriffe aller Art einer denkmalrechtlichen Erlaubnis. Wir bitten deshalb, folgenden Text in die textlichen Hinweise auf dem Lageplan und ggf. in den Umweltbericht zu übernehmen: 
Für Bodeneingriffe jeglicher Art im Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist eine denkmalrechtliche Erlaubnis gem. Art 7 Abs. 1 BayDSchG notwendig, die in einem eigenständigen Erlaubnisverfahren bei der zuständigen Unteren Denkmalschutzbehörde zu beantragen ist.
Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege wird in diesem Verfahren gegebenenfalls die fachlichen Anforderungen formulieren. 
Im Falle der Denkmalvermutung wird im Rahmen des Erlaubnisverfahrens nach Art. 7 Abs. 1 BayDSchG die archäologisch qualifizierte Voruntersuchung bzw. die qualifizierte Beobachtung des Oberbodenabtrags bei privaten Vorhabenträgern, die die Voraussetzung des § 13 BGB (Verbrauchereigenschaft) erfüllen, sowie Kommunen soweit möglich durch Personal des Bayerischen Landesamts für Denkmalpflege begleitet; in den übrigen Fällen beauftragt das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege auf eigene Kosten eine private Grabungsfirma. In Abstimmung kann auch eine fachlich besetzte Untere Denkmalschutzbehörde (Kreis- und Stadtarchäologie) tätig werden. Informationen hierzu finden Sie unter: 
https://www.blfd.bayern.de/mam/information_und_service/publikationen/denkmalpflege-themen_denkmalvermutung-bodendenkmalpflege_2016.pdf
Wir weisen darauf hin, dass die erforderlichen Maßnahmen abhängig von Art und Umfang der erhaltenen Bodendenkmäler einen größeren Umfang annehmen können und rechtzeitig geplant werden müssen. Sollte die archäologische Ausgrabung als Ersatz für die Erhaltung eines Bodendenkmals notwendig sein, sind hierbei auch Vor- und Nachbereitung der Ausgrabung zu berücksichtigen (u. a. Durchführungskonzept, Konservierung und Verbleib der Funde). Bei der Verwirklichung von Bebauungsplänen soll grundsätzlich vor der Parzellierung die gesamte Planungsfläche archäologisch qualifiziert und untersucht werden, um die Kosten für den einzelnen Bauwerber zu reduzieren (vgl. BayVGH, Urteil v. 4. Juni 2003. Az.: 26 B 00.3684, EzD 2.3.5 Nr. 3 / Denkmalpflege Informationen des BLfD 2004/I (B 127), 68 ff. [mit Anm. W. K. Göhner]; BayVG München, Urteil v. 14. September 2000, Az.: M 29 K 00838, EzD 2.3.5 Nr. 2).
Als Alternative zur archäologischen Ausgrabung kann in bestimmten Fällen eine konservatorische Überdeckung der Bodendenkmäler in Betracht gezogen werden. 
Eine konservatorische Überdeckung ist oberhalb des Befundhorizontes und nur nach Abstimmung mit dem BLfD zu realisieren (z. B. auf Humus oder kolluvialer Überdeckung), vgl. zur Anwendung, Ausführung und Dokumentation einer Konservatorischen Überdeckung
https://www.blfd.bayern.de/mam/information_und_service/fachanwender/konservatorische_ueberdeckung_bodendenkmaeler_2020.pdf.
Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege berät in Abstimmung mit der Unteren Denkmalschutzbehörde bei der Prüfung alternativer Planungen unter denkmalfachlichen Gesichtspunkten. 
Fachliche Hinweise zur Abstimmung kommunaler Planungen mit Belangen der Bodendenkmalpflege entnehmen Sie auch bitte der Broschüre „Bodendenkmäler in Bayern. Hinweise für die kommunale Bauleitplanung“
(https://www.blfd.bayern.de/mam/abteilungen_und_aufgaben/bodendenkmalpflege/kommunale_bauleitplanung/2018_broschuere_kommunale-bauleitplanung.pdf).
Die mit dem Bayerischen Staatsministerium des Innern abgestimmte Rechtsauffassung des Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst und des Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege zur Überplanung von (Boden-) Denkmälern entnehmen Sie bitte dem Vollzugsschreiben des StMBW vom 09.03.2016.
(https://www.blfd.bayern.de/mam/information_und_service/fachanwender/vollzugsschreiben_bodendenkmal_09_03_2016.pdf) sowie unserer Homepage
rechtliche_grundlagen_überplanung_bodendenkmäler.pdf (bayern.de)
(Rechtliche Grundlagen bei der Überplanung von Bodendenkmälern).
In Umsetzung der Rechtsprechung des Bayerischen Verfassungsgerichtshof (Entscheidung vom 22. Juli 2008, Az.: Vf. 11-VII-07, juris / NVwZ 2008, 1234-1236 [bestätigt durch die nachgehenden Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 4. November 2008, Az.: 1 BvR 2296/08 & 1 BvR 2351/08, n. v.]) wird dringend angeregt, aus städtebaulichen Gründen geeignete Festsetzungen nach § 9 Abs. 1 BauGB (z.B. nach Nummern 2, 9 10, 11, 15, 20 [Bodendenkmal als „Archiv des Bodens“]) vorzunehmen. 
Die Untere Denkmalschutzbehörde erhält dieses Schreiben per E-Mail mit der Bitte um Kenntnisnahme. Für allgemeine Rückfragen zur Beteiligung des BLfD im Rahmen der Bauleitplanung stehen wir selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Fragen, die konkrete Belange der Bau- und Kunstdenkmalpflege oder Bodendenkmalpflege betreffen, richten Sie ggf. direkt an den für Sie zuständigen Gebietsreferenten der Praktischen Denkmalpflege (www.blfd.bayern.de).“

Stellungnahme der Gemeinde Taching a. See:
Auf die genannten Bodendenkmäler wird im Plan hingewiesen. Allerdings sollte der letzte Satz unter Hinweis Nr. 7. wie folgt ersetzt werden: „Für Bodeneingriffe jeglicher Art im Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist eine denkmalrechtliche Erlaubnis gem. Art. 7 Abs. 1 BayDSchG notwendig, die in einem eigenständigen Erlaubnisverfahren bei der zuständigen Unteren Denkmalschutzbehörde zu beantragen ist.“ Ebenso ist in Pkt. 7. der Begründung der letzte Satz durch obigen Text zu ersetzen. Im Übrigen werden die Ausführungen zur Kenntnis genommen.

Beschluss

Der Gemeinderat Taching a. See nimmt die vorliegende Stellungnahme zur Kenntnis. Die Planung ist entsprechend dem Hinweis zu ergänzen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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5.1.3. Stellungnahme vom Bayer. Landesamt für Umwelt vom 19.01.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 30.03.2023 ö beschließend 5.1.3

Sachverhalt

Textauszug: 
„Mit E-Mail vom 19.12.2022 geben Sie dem Bayerischen Landesamt für Umwelt (LfU) Gelegenheit zur Stellungnahem im Rahmen der o.g. Planänderung. 
Als Landesfachbehörde befassen wir uns v. a. mit umweltbezogenen Fachfragen bei Planung und Projekten mit überregionaler und landesweiter Bedeutung, mit Grundsatzfragen von besonderem Gewicht wie solchen Fachbelangen, die von örtlichen oder regionalen Fachstellen derzeit nicht abgedeckt werden. (z. B. Rohstoffgeologie, Geotopschutz, Geogefahren). 
Die o. g. vom LfU zu vertretenden Belange werden nicht berührt bzw. wurden ausreichend berücksichtigt. 
Zu den örtlichen und regionalen zu vertretenden Belangen des Naturschutzes, der Landschaftspflege und des technischen Umweltschutzes verweisen wir auf die Stellungnahme der Untere Naturschutzbehörde und Untere Immissionsschutzbehörde des Landratsamtes Traunstein.
Die Belange der Wasserwirtschaft und des vorsorgenden Bodenschutzes werden vom Wasserwirtschaftsamt Traunstein wahrgenommen. Diese Stellen beraten wir bei besonderem fachspezifischen Klärungsbedarf im Einzelfall.“

Beschluss

Der Gemeinderat Taching a. See nimmt die vorliegende Stellungnahme zur Kenntnis. Die vom LfU zu vertretenden Belange werden nicht berührt bzw. wurden ausreichend berücksichtigt. Die genannten Fachbehörden wurden am Verfahren beteiligt und um Stellungnahme gebeten, beide Fachstellen haben mitgeteilt, dass keine Einwendungen vorgebracht werden. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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5.1.4. Stellungnahme vom Wasserwirtschaftsamt Traunstein vom 25.01.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 30.03.2023 ö beschließend 5.1.4

Sachverhalt

Textauszug: 

„Das Wasserwirtschaftsamt Traunstein nimmt als Träger öffentlicher Belange wie folgt Stellung: 

  1. Ziele der Raumordnung und Landesplanung, die eine Anpassungspflicht nach § 1 Abs. 4. BauGB auslösen
- entfällt –

  1. Beabsichtigte eigene Planungen und Maßnahmen, die den o. g. Plan berühren können, mit Angabe des Sachstands
- entfällt –

  1. Einwendungen mit rechtlicher Verbindlichkeit aufgrund fachgesetzlicher Regelungen, die im Regelfall in der Abwägung nicht überwunden werden können (z. B. Landschafts- oder Wasserschutzgebietsverordnungen)
- entfällt –

  1. Sonstige fachliche Informationen und Empfehlungen aus der eigenen Zuständigkeit zu den o. g. Plan, gegliedert nach Sachkomplexen, jeweils mit Begründung und ggf. Rechtsgrundlage

    1. Oberflächengewässer / Überschwemmungssituation

4.1.1 Starkniederschläge
Mit den Hinweisen zum Umgang mit Starkregenereignissen unter Punkt D.3. der textlichen Hinweise besteht Einverständnis. Konkrete Schutzmaßnahmen sind jedoch nicht vorgeschlagen. 

4.1.2 Oberflächengewässer
Oberirdische Gewässer werden durch das Vorhaben nicht berührt.

    1. Abwasserentsorgung

Das Abwasser ist im Trennsystem zu erfassen (§55 Abs. 2 WHG). Schmutzwasser ist über die zentrale Kanalisation zu entsorgen. 

4.2.1 Schmutzwasser
Die ausreichende Leistungsfähigkeit der vorhandenen Abwasseranalgen (Kanalisation, Mischwasserbehandlungsanlagen, Kläranlage) sowie das Vorliegen der erforderlichen wasserrechtlichen Genehmigungen sind in eigener Zuständigkeit zu prüfen. 

4.2.2 Niederschlagswasser
Mit den Festlegungen zur Behandlung und Ableitung des Niederschlagswassers unter Punkt D.2. der textlichen Hinweise besteht Einverständnis.

    1. Altlastenverdachtsflächen
Mit den Ausführungen im Bebauungsplan unter D: textliche Hinweise Nr. 5 bezüglich Altlasten besteht Einverständnis.

Das Landratsamt (Abteilung - Gesundheit sowie SG 4.16 – Wasserrecht und SG 4.40 – Bauamt) erhält einen Abdruck der Stellungnahme.“

Stellungnahme der Gemeinde Taching a. See:
Hinsichtlich der Abwasserbeseitigung ist in der Begründung zu ergänzen, dass diese im Trennsystem erfolgt. Im Übrigen wird die Zustimmung zu den anderen Punkten zur Kenntnis genommen.

Beschluss

Der Gemeinderat Taching a. See nimmt die vorliegende Stellungnahme zur Kenntnis. Die Begründung ist entsprechend zu ergänzen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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5.1.5. Stellungnahme vom Staatl. Bauamt Traunstein, Bereich Straßenbau vom 23.01.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 30.03.2023 ö beschließend 5.1.5

Sachverhalt

Textauszug:

„Sonstige fachliche Information und Empfehlungen aus der eigenen Zuständigkeit zu dem o. g. Plan, gegliedert nach Sachkomplexen, jeweils mit Bedingung und ggf. Rechtsgrundlage: 

Wir weisen darauf hin, dass die Kosten für bauliche oder sonstige Änderungen im Zusammenhang mit der Anbindung die Staatsstraße 2105, welche zu einem späteren Zeitpunkt auf Grund verkehrlicher Belange (Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs, Verkehrsaufkommen etc.) oder Erschließung notwendig werden (Nutzung, Erweiterung des Wohngebiets, Ausweisung von zusätzlichen Baugebieten etc.) von der Gemeinde zu tragen sind (z. B. Linksabbiegespur). 
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich das Bauvorhaben im Einwirkungsbereich der Straßenemissionen befindet. Eventuell künftige Förderungen auf die Erstattung von Lärmsanierungsmaßnahmen durch den Straßenbaulastträger können daher gemäß der Verkehrslärmschutzrichtlinien (VLärmSchR 97) durch den Eigentümer nicht geltend gemacht werden.“

Stellungnahme der Gemeinde Taching a. See:
Es ist nicht davon auszugehen, dass die maßvolle Nachverdichtung in diesem Bereich zu einer wesentlichen Erhöhung des Verkehrsaufkommens führt. Der Hinweis auf mögliche Lärmein­wirkungen durch die Staatsstraße wird zur Kenntnis genommen. Im bestehenden Bebauungsplan ist bereits ein Hinweis enthalten, dass eventuell erforderliche Lärmschutzvorkehrungen durch die Bauwerber auf eigene Rechnung zu treffen sind. Dies gilt auch für den Änderungsbereich. 

Beschluss

Der Gemeinderat Taching a. See nimmt die vorliegende Stellungnahme zur Kenntnis. An der be­stehenden Planung wird festgehalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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5.1.6. Stellungnahme der Bayernwerk Netz GmbH, Netzzentrum Ost vom 19.12.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 30.03.2023 ö beschließend 5.1.6

Sachverhalt

Textauszug: 

„Gegen das o. g. Planungsvorhaben besteht grundsätzlich keine Einwendungen, wenn dadurch der Bestand, die Sicherheit und der Betrieb unserer Anlagen nicht beeinträchtigt werden. In dem von Ihnen überplanten Bereich befinden sich von uns betriebene Versorgungseinrichtungen. Der Schutzzonenbereich für Kabel beträgt bei Aufgrabung je 0,5 m rechts und links zur Trassenachse. Das beiliegende „Merkblatt zum Schutz der Verteilungsanlagen“ und die beiliegenden „Sicherheitshinweise für Arbeiten in der Nähe von Kabel-, Gas- und Freileitungen“ sind zu beachten.“

Stellungnahme der Gemeinde Taching a. See:
Ein entsprechender Hinweis, dass bestehende Anlagen nicht beeinträchtigt werden dürfen, ist bereits in der Planung enthalten. Es ist noch zu ergänzen, dass der Schutzzonenbereich für Kabel je 0,5 m rechts und links der Trassenachse beträgt und dass die „Sicherheitshinweise für Arbeiten in der Nähe von Kabel-, Gas- und Freileitungen“, herausgegeben von der Bayernwerk Netz GmbH (15.02.2021) sowie das „Merkblatt zum Schutz der Verteilungsanlagen“ zu beachten sind.
Die weiteren Informationen werden zur Kenntnis genommen.

Beschluss

Der Gemeinderat Taching a. See nimmt die vorliegende Stellungnahme zur Kenntnis. Der textliche Hinweis ist noch klarstellend zu ergänzen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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5.2. Weiteres Vorgehen: Billigung der Planunterlagen und Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 30.03.2023 ö beschließend 5.2

Sachverhalt

Die in der heutigen Sitzung gefassten Abwägungsbeschlüsse wurden im neuen Bebauungsplanentwurf samt Begründung berücksichtigt. Es handelt sich lediglich um klarstellende redaktionelle Ergänzungen in den textlichen Hinweisen und Korrektur in der Begründung. 
Als weitere Vorgehensweise wird vorgeschlagen, das Verfahren nun mit dem Satzungsbeschluss abzuschließen.
Der Gemeinderat Taching a. See billigt den entsprechend überarbeiteten Entwurf zur 5. Änderung des Bebauungsplanes „Taching-Almfeld“ in der Planfassung vom 03.03.2023, die vorstehende textliche Festsetzung ist noch aufzunehmen.

Beschluss

Der Gemeinderat Taching a. See beschließt die 5. Änderung des Bebauungsplans „Taching-Almfeld“, in der Fassung vom 03.03.2023 samt Begründung vom Ingenieurbüro für Städtebau und Umweltplanung Dipl.-Ing. (TU) Gabriele Schmid aus Teisendorf, gemäß § 10 BauGB als Satzung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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6. Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung von Hr. Angerpointner: Errichtung einer Doppelgarage, Fl.Nr. 2159 Gem. Taching, Tachenseestraße 4

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 30.03.2023 ö beschließend 6

Sachverhalt

Mit Bescheid vom 08.04.2019 wurde das Vorhaben „Errichtung einer Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 2159 Gem. Taching“ in der Gemeinderatssitzung am 20.03.2019 für eine Doppelgarage Maße 6,50 m x 9,32 m genehmigt.. Mit digitalem Schreiben vom 28.02.2023 hat der Antragsteller fristgerecht die Verlängerung der Baugenehmigung beantragt.

Stellungnahme der Verwaltung: Das Vorhaben beurteilt sich nach § 34 BauGB. Der Verlängerung kann zugestimmt werden.

Beschluss

Der Gemeinderat Taching a. See erteilt dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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7. Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung für Asylbewerber

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 30.03.2023 ö beschließend 7

Sachverhalt

Bürgermeisterin Lang informiert darüber, dass für die Gemeinde die Möglichkeit besteht, aufgrund der vom Landkreis geplanten Unterbringung von Asylbewerbern in der Gemeinde, eine Privathaftpflichtversicherung für alle Asylbewerber abzuschließen. Es handelt sich dabei jedoch um eine rein freiwillige Aufgabe. Der Abschluss einer Haftpflichtversicherung würde letztendlich zum Schutz der Gemeindebürger beitragen, falls es zu Schadensfällen durch Asylbewerber kommen sollte. Letztendlich stellt sich dann aber auch die Frage, ob die Gemeinde dann nicht auch für andere Bürger, die sich das nicht leisten können, eine Haftpflichtversicherung abschließen müsste. Die jährlichen Kosten pro Person belaufen sich auf 41,65 € incl. Versicherungssteuer. Minderjährige Kinder sind bei der Haftpflicht mitversichert und kosten somit keinen zusätzlichen Beitrag.
Falls 80 erwachsene Personen versichert werden sollten, würden sich die jährlichen Kosten auf 3.332,00 € Kosten belaufen. Die Versicherung sollte halbjährlich auf die aktuelle Zahl der Asylbewerber angepasst werden. Der Markt Waging a. See hat diese Versicherung im Jahr 2015 abgeschlossen. Sie wurde seitdem nur ein einziges Mal wegen eines Fahrradunfalles in Anspruch genommen.

Diskussionsverlauf

In der folgenden Diskussion gibt es gegensätzliche Meinungen zu diesem Thema. Nachdem die Bürger sehr verunsichert sind aufgrund der geplanten Unterbringung, würde der Abschluss einer Versicherung die Bürger in gewisser Weise beruhigen. Andererseits liegt die Zuständigkeit dafür aber nicht bei der Gemeinde, sondern bei der Regierung von Oberbayern, die für den Abschluss einer Haftpflichtversicherung aber keine Mittel bereitstellt. Weiter wird die Meinung vertreten, dass die sehr begrenzten finanziellen Mittel der Gemeinde solche Ausgaben nicht rechtfertigen und die Bürger mit einem kleinen Obolus bei der Haftpflichtversicherung auch einen Eigenschutz vereinbaren können. Zudem zahlt eine Haftpflichtversicherung bei grober Fahrlässigkeit und bei Vorsatz nicht.
Bevor Bürgermeisterin Lang über den Beschlussvorschlag abstimmen lässt, stellt sie fest, dass sich der Gemeinderat intensiv mit dem Thema beschäftigt und sich die Entscheidung nicht leicht gemacht hat.

Beschluss

Die Gemeinde Taching a. See beschließt den Abschluss einer kommunalen Privathaftpflicht-versicherung für Asylbewerber durch das Ordnungsamt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 8

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8. Zulässigkeit von Dienstleistungsangeboten in den gemeindlichen Strandbädern

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 30.03.2023 ö beschließend 8

Sachverhalt

In der Sitzung des Gemeinderats vom 13.12.2021 stimmte der Rat einer probeweisen Zulassung von Dienstleistungsangeboten für 2022 im Strandbad Tengling zu. Während dieser einjährigen probeweisen Zulassung von Dienstleistungsangeboten hat sich gezeigt, dass insb. die Massageangebote von Frau Karin Fellner großen Anklang gefunden haben. Nachdem die Massageangebote zu keinerlei Störungen des Badebetriebes führten und zudem dadurch das Angebot für die Gäste erweitert wird, spricht sich der Rat dafür aus, die Massageangebote von Frau Fellner im Strandbad Tengling auch weiterhin zuzulassen. 

Beschluss

Der Gemeinderat Taching a. See beschließt, die Massageangebote durch Frau Karin Fellner am Strandbad in Tengling bis auf Weiteres zuzulassen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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9. Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 30.03.2023 ö informativ 9

Sachverhalt

Anmeldungen für die offene Ganztagsschule - aktueller Stand am 07.03.2023
Bürgermeisterin Lang gibt eine Information der Schulleiterin der Grundschule, Frau Daniela Wolf­gruber, bekannt, aus der hervorgeht, dass bei der gestrigen Schuleinschreibung 22 Schulanfänger für die OGTS verbindlich angemeldet wurden und diese Zahl mit den Zusagen beim Elternabend im Januar, also noch vor dem Entschluss zur Ganztagsschule übereinstimmt. Es sind 20 Schüler für die kurze und zwei für die lange Gruppe angemeldet. Die Schulleiterin rechne damit, dass bei der Anmeldung der 2. – 4. Klasse mehr Kinder für die lange Gruppe angemeldet werden.
Bürgermeisterin Lang ergänzt, dass die Schülerzahl mit 143 Schülern in sieben Klassen für das nächste Schuljahr einen Höchststand erreicht hat. Davon wird knapp die Hälfte der Kinder, nämlich 65, die offene Ganztagsschule besuchen.
Im Übrigen sind die sind alle Krippenplätze in der gesamten VG belegt. Hätte man den Neubau in Tengling nicht so zielstrebig vorangetrieben, hätte man im nächsten Kindergartenjahr ein großes Problem.
Weiter geht die Bürgermeisterin auf die Frage aus dem Gemeinderat ein, ob die acht in Tettenhausen untergebrachten Kinder dort bleiben dürfen. Nachdem die Eltern diesbezüglich ein Wahlrecht haben, hat man sich dazu entschieden, die Kinder in Tettenhausen zu belassen. 

Datenstand vom 26.06.2023 09:07 Uhr