Datum: 25.05.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Feuerwehrhaus Taching a. See
Gremium: Gemeinderat Taching a. See
Körperschaft: Gemeinde Taching a. See
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:06 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:10 Uhr bis 21:25 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 27.04.2023
2 Bekanntgabe von Tagesordnungspunkten für die die Gründe der Geheimhaltung weggefallen sind (Art. 52 Abs. 3 GO)
3 Erlass einer neuen Hundehaltungsverordnung
4 Bauantrag von Hr. Mayer: Neubau eines Hackschnitzelbunkers und Umbau der bestehenden Garage zum Technikraum für die Hackschnitzelheizung, Fl.Nr. 246 Gem. Taching, Mauerham 6 und 8
5 Bauantrag von Hr. Obermeyer: Abriss der Holzlege und Erweiterung des Maschinenschuppens für eine Werkstatt und einer Heizungsanlage, Fl.Nr. 44 und 48 Gem. Taching, Pallinger Str. 4 und 6
6 Bauantrag von Hr. Wittscheck: Anbau eines Balkons und Um- u. Anbau einer Garage, Fl.Nr. 23 Gem. Taching, Am Anger 6
7 Bauantrag von Hr. Hofmeir: Nutzungsänderung für das ehem. landw. genutzte Betriebsgebäude in ein Lagergebäude, Fl.Nr. 1720 Gem. Taching, Assing 7
8 Bauantrag von Hr. Krautenbacher: Anbau einer zweiten Wohneinheit am best. Wohnhaus, Fl.Nr. 936/1 Gem. Taching, Limberg 9
9 Bauantrag vom Zweckverband zur Wasserversorgung der Achengruppe: Errichtung eines Hochbehälters, Fl.Nr. 1412/3 Gem. Tengling, östlich von Stecken
10 Bauantrag von Fr. Brücher: Umbau und Nutzungsänderung eines ehem. landw. Gebäudes in 3 Wohneinheiten, Fl.Nr. 626 Gem. Tengling, Burg 2
11 Sonstiges

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 27.04.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 25.05.2023 ö beschließend 1

Sachverhalt

Die Sitzungsniederschrift aus dem öffentlichen Teil der Ratssitzung vom 27.04.2023 wurde den Mitgliedern des Gemeinderats vorab im RIS bekanntgegeben. Mitglied des Gemeinderats Dominik Mayr regt eine Änderung zu TOP 11 – Antrag zum Aufstellen von Ortsschildern in Weitgassing – an. In die Sitzungsniederschrift sollte bei TOP 11 aufgenommen werden, dass vom Rat vor einigen Jahren bereits beschlossen wurde, Schilder „Spielende Kinder“ aufzustellen. Damit soll erreicht werden, dass die Verkehrsteilnehmer die zulässige Geschwindigkeit nicht überschreiten. Mit der Anregung von Dominik Mayer besteht Einverständnis. Das Protokoll vom 27.04.2023 wird entsprechend ergänzt. Bürgermeisterin Lang informiert in dem Zusammenhang noch, dass entsprechende Schilder bereits in Auftrag gegeben wurden. 

Beschluss

Der Gemeinderat Taching a. See hat Kenntnis von der Sitzungsniederschrift aus dem öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung vom 27.04.2023 und genehmigt diese nach entsprechender Änderung bei TOP 11.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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2. Bekanntgabe von Tagesordnungspunkten für die die Gründe der Geheimhaltung weggefallen sind (Art. 52 Abs. 3 GO)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 25.05.2023 ö 2

Sachverhalt

Aus der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderats vom 27.04.2023 gibt Bürgermeisterin Lang folgende Tagesordnungspunkte bekannt, für die die Gründe der Geheimhaltung weggefallen sind. 

Beschlussfassung über die Aufstellung der Vorschlagsliste zur Schöffenwahl – TOP 13. Der TOP kann vollumfänglich bekanntgegeben werden. 

Vergabebeschluss zum Einbau neuer Hallentore am Feuerwehrgerätehaus Tengling – TOP 14. Es kann bekanntgegeben werden, dass die Fa. Huber Metallbau, Palling, den Auftrag erhalten hat. Die Angebotssumme unterliegt weiterhin der Nichtöffentlichkeit. 

Sonstiges – TOP 6. Der Beratungspunkt „Bauleitplanverfahren“ kann vollumfänglich bekanntgegeben werden. 

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3. Erlass einer neuen Hundehaltungsverordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 25.05.2023 ö beschließend 3

Sachverhalt

Die bisherige Hundehaltungsverordnung wurde am 17.04.1997 erlassen und ist nach einer Laufzeit von 20 Jahren am 18.04.2017 abgelaufen.
Der beiliegende Entwurf einer neuen Verordnung wurde aufgrund des Musters des Bayerischen Gemeindetags auf dem neuesten Rechtsstand erstellt. Der Entwurf wurde dem Landratsamt Traunstein als Rechtsaufsichtsbehörde zur Prüfung vorgelegt und nicht beanstandet. Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass Änderungen des Entwurfs aufgrund des aktuellen Rechtsstandes nicht vorgenommen werden sollten.
Eine aktuelle Hundeverordnung gibt der Gemeinde eine rechtliche Handhabe insbesondere in besonders kritischen Bereichen, wie z.B. im Umfeld von Kinderspielplätzen.

Beschluss

Der Gemeinderat Taching a. See beschließt den Erlass einer Verordnung über das Einschränken des freien Umherlaufens von großen Hunden und Kampfhunden. Die diesem Beschluss als Anlage beigefügte Verordnung ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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4. Bauantrag von Hr. Mayer: Neubau eines Hackschnitzelbunkers und Umbau der bestehenden Garage zum Technikraum für die Hackschnitzelheizung, Fl.Nr. 246 Gem. Taching, Mauerham 6 und 8

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 25.05.2023 ö beschließend 4

Sachverhalt

Der Antragsteller beabsichtigt am westlichen Nebengebäude (Scheune mit Balkon) vom Anwesen „Mauerham 8“ einen Hackschnitzelbunker anzubauen. In den Maßen 5 m x 4,50 m, mit einem flach geneigten Dach (DN 4°), und einer Wandhöhe (von der Straße aus betrachtet) mit 4,90 m. Die Garage in der bestehenden Scheune soll daher zum Technikraum und als Lagerfläche für den Hackschnitzelbunker umgebaut und umgenutzt werden.

Folgende Erläuterung zum Vorhaben liegen noch nicht vor, Stand 11.05.23:
- Möglichkeit der Nutzung von Bestandsräumlichkeiten zum Einbau des Hackschnitzelbunkers
- welche Gebäude mit der neuen Heizung versorgt werden.

Beschluss

Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich der Innenbereichssatzung „Mauerham“ gem. § 34 Abs. 4 Nrn. 1 und 3 BauGB und beurteilt sich nach § 34 BauGB.

Der Gemeinderat Taching a. See erteilt dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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5. Bauantrag von Hr. Obermeyer: Abriss der Holzlege und Erweiterung des Maschinenschuppens für eine Werkstatt und einer Heizungsanlage, Fl.Nr. 44 und 48 Gem. Taching, Pallinger Str. 4 und 6

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 25.05.2023 ö beschließend 5

Sachverhalt

Es ist ein Bestandsgebäude mit folgenden Nutzungen vorhanden: Maschinenhalle und Hackschnitzellager.

Der Antragsteller beabsichtigt die Holzlege, welche als Verbindung zwischen den beiden bestehenden Hütten fungiert hat, abzureißen. Stattdessen soll nun ein geschlossener Zwischenbau geschaffen werden mit der Funktion als Werkstatt / Schleppergarage (nördl. im Gebäude) Maße 9,63 m x 8,18 m.

Südlich am Gebäude soll ein Anbau stattfinden, um dort die Heizung zu erweitern, Maße 8 m x 4,49 m, Gesamtlänge 46,66 m.
Das bestehende Hackschnitzellager ist mit einem Pultdach versehen. Die Maschinenhalle wird mit einem Satteldach durchgehend ausgeführt.

Das Vorhaben befindet sich im Außenbereich. Eine landwirtschaftliche Privilegierung liegt nicht vor.

Ausführungen des Antragstellers: 
„Im derzeitigen Schuppen lassen sich nur drei „Großmaschinen“ einstellen. Derzeit sind dort zwei Traktoren und ein Hoflader untergestellt. Sämtliche Maschinen stehen teilweise im Freien oder am Heulager. Der jetzige Maschinenschuppen ist nur eine Ständerbauweise mit Holz. Selbst einfache Reparaturen sind dort wegen der Kälte und des Brandschutzes nicht möglich. Zudem ist der Platz gerade bei den großen Maschinen nicht vorhanden, um dort Wartungsarbeiten durch zu führen. Wie dem Bauantrag zu entnehmen ist, werden wir komplett auf Hackschnitzel umstellen und deshalb benötigen wir die Holzlege nicht mehr zum Brennholz lagern. Es gibt zur Zeit am Hof kein geschlossenes Gebäude, in dem ein Traktor Platz findet.“

Beschluss

Das Vorhaben beurteilt sich nach § 35 Abs. 2 BauGB.

Der Gemeinderat Taching a. See erteilt dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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6. Bauantrag von Hr. Wittscheck: Anbau eines Balkons und Um- u. Anbau einer Garage, Fl.Nr. 23 Gem. Taching, Am Anger 6

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 25.05.2023 ö beschließend 6

Sachverhalt

Der Antragsteller beabsichtigt an der bestehenden Garage (nördliche Grundstücksgrenze) eine Holzlege neu zu errichten, 1 m Breite x 5,80 m Länge. 
Zwischen der bestehenden Garage und dem Hauptgebäude soll die Terrassenfläche neu gestaltet werden, mit einer Fläche von 46 qm. In diesem Zuge soll auch gleich eine Unterkonstruktion für einen großflächigen Balkon / Freisitz im OG hergestellt werden; (südöstlich). Maße 8,64 m auf 4 m bzw. abgeschrägt auf 6,76 m. 
Der Balkon soll südlich im OG weitergeführt werden, dieser dürfte sich bereits im Bestand befinden oder soll neu weitergeführt werden. Aus dem Eingabeplan sind keine weiteren Maßketten vorhanden.
Zusätzlich soll über der bestehenden Garage noch aufgestockt bzw. ausgebaut werden, um hier im OG noch Gartenmöbel unterstellen zu können (Nutzung als Abstellraum / Lagerfläche).

Das Vorhaben beurteilt sich gerade noch nach § 34 BauGB.

Beschluss

Das Vorhaben beurteilt sich nach § 34 BauGB.

Der Gemeinderat Taching a. See erteilt dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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7. Bauantrag von Hr. Hofmeir: Nutzungsänderung für das ehem. landw. genutzte Betriebsgebäude in ein Lagergebäude, Fl.Nr. 1720 Gem. Taching, Assing 7

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 25.05.2023 ö beschließend 7

Sachverhalt

Der Bauherr beantragt die Nutzungsänderung für das ehemalig landwirtschaftlich genutzte Betriebsgebäude (Stadl) in ein Lagergebäude im EG und OG.

Leider ist in der Plandarstellung nicht kenntlich gemacht worden, welche Änderungen sich zur Bestandsgenehmigung ergeben. Im EG wird die ehemalige Remise und der ehem. Stall zu Lagerflächen umgenutzt. Im Übrigen gleicht die Plandarstellung dem genehmigten Stand (Bauvorhaben aus 2020, BV-204-2020). 

Das Vorhaben beurteilt sich nach § 35 BauBG.

Beschluss

Das Vorhaben beurteilt sich nach § 35 BauGB.

Der Gemeinderat Taching a. See erteilt dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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8. Bauantrag von Hr. Krautenbacher: Anbau einer zweiten Wohneinheit am best. Wohnhaus, Fl.Nr. 936/1 Gem. Taching, Limberg 9

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 25.05.2023 ö beschließend 8

Sachverhalt

Der Antragsteller beabsichtigt am bestehenden Wohnhaus (Elternhaus) eine zweite Wohneinheit anzubauen. Hierzu wurde eigens die Entwicklungssatzung Limberg geändert um das Vorhaben zu ermöglichen.

Der Anbau soll westlich am bestehenden Gebäude erfolgen, in den Maßen 7,74 m x 12,74 m. EG + DG mit Satteldach DN 27 °, einer Firsthöhe von 6,53 m und einer seitl. Wandhöhe mit 4,33 m. Im DG, südlich, ist ein innenliegender Balkon mit 2 m Tiefe auf die komplette Gebäudebreite vorgesehen. 

Der Gebäudeteil (Anbau) soll zudem unterkellert und als Tiefgarage (ca. 100 qm + 2 Stellplätze) mit Lagerfläche (ca. 12 qm) genutzt werden. Die Zufahrt soll hier südwestlich am Grundstück erfolgen. Im EG ist südlich noch eine Terrassenfläche mit Absturzsicherung geplant.

Aktenvermerk Landratsamt vom 13.10.2021: Bei einem gemeinsamen Ortstermin bzgl. der Schaffung einer zweiten Wohneinheit am Anwesen Limberg 9, wurde im Oktober 2021 bereits festgehalten, dass eine Tiefgarage unter dem Wohnhaus mit Zufahrt von Süden wegen der starken Geländeveränderungen mit Stützmauern und der damit verbundenen städtischen Wirkung, gerade an der Ortsrandlage von Seiten des Landratsamtes ausgeschlossen wird. Der Sachstand ist dem Antragsteller bekannt. 
Die Verwaltung schließt sich der Argumentation des LRA grundsätzlich an. Das Vorhaben wäre aus ortsgestalterischer Sicht nicht zu befürworten und dem Bauherrn wird eine Umplanung empfohlen. Nach Rücksprache mit dem LRA Traunstein liegt die Entscheidung bei der Gemeinde.

Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich der Entwicklungssatzung „Limberg“, i.d. Fassung der 1. Änderung. Nachbarunterschriften liegen vor. Den Antragsunterlagen liegt eine Abstandsflächenübernahme, betreffend Fl.Nr. 934 Gem. Taching / westliche Grundstücksseite, bei. 
Es werden gesamt vier Stellplätze für zwei Wohneinheiten nachgewiesen (lt. Stellplatzberechnung zwei STP erforderlich je Wohneinheit über 50 qm). Bestand zwei STP in der Doppelgarage und zwei zusätzliche oberirdische Stellplätze entlang der südlichen Grundstücksgrenzseite. Weiters werden noch zwei Stellplätze in der TG dargestellt. Für den STP-Nachweis sind lediglich vier STP erforderlich, laut Eingabeplan werden sechs STP dargestellt.

Diskussionsverlauf

Mitglied des Gemeinderats Erich Koller moniert die Sachverhaltsdarstellung durch die Verwaltung, da diese nicht neutral war, sondern zu einer ablehnenden Haltung des Bauantrages tendierte. Tatsächlich zeigte sich jedoch, dass auch eine zustimmende Haltung zum vorliegenden Bauantrag eingenommen werden konnte.  

Beschluss

Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich der Entwicklungssatzung „Limberg“, i.d. Fassung der 1. Änderung.

Der Gemeinderat Taching a. See erteilt dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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9. Bauantrag vom Zweckverband zur Wasserversorgung der Achengruppe: Errichtung eines Hochbehälters, Fl.Nr. 1412/3 Gem. Tengling, östlich von Stecken

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 25.05.2023 ö beschließend 9

Sachverhalt

Das Grundstück befindet sich östlich vom Weiler „Stecken“ und liegt zwischen den beiden Einfahrten nach Stecken und Weinberg an der Kreisstraße TS 18.

Der Zweckverband zur Wasserversorgung der Achengruppe plant die Errichtung eines neuen Wasserspeichers in Form von drei Röhren nördlich des bereits bestehenden Hochbehälters auf dem vorgenannten Grundstück.

Jede dieser Röhren hat einen Außendurchmesser von 3,60 m und eine Länge von 43 m. Sie sollen parallel zum bestehenden Hang angeordnet, ca. 2 m tief in das bestehende Gelände eingepasst und mit einer 80 cm dicken Oberbodenschicht überdeckt werden. Die drei Röhrenenden schließen seitlich an die im Norden neu angelegte Armaturenkammer an. Diese kann man von der neu angelegten Parkplatzfläche (2 Stellplatzflächen) aus betreten. In diesem Zuge wird auch die Zufahrt auf dem Grundstück neu befestigt.

Das Vorhaben dient der öffentlichen Versorgung mit Wasser und ist daher im Außenbereich nach § 35 BauGB bauplanungsrechtlich zulässig.

Beschluss

Das Vorhaben beurteilt sich nach § 35 Abs. 1 Nr. 3 BauGB.

Der Gemeinderat Taching a. See erteilt dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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10. Bauantrag von Fr. Brücher: Umbau und Nutzungsänderung eines ehem. landw. Gebäudes in 3 Wohneinheiten, Fl.Nr. 626 Gem. Tengling, Burg 2

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 25.05.2023 ö beschließend 10

Sachverhalt

Die Antragsteller beabsichtigen das ehemals landwirtschaftlich genutzte Gebäude in drei Wohneinheiten umzubauen.

Die Gebäudehülle wird weitestgehend nicht verändert. Nördlich soll eine Außentreppe zur Erschließung der Wohnungen Nr. 2 und 3 errichtet werden. Die Räumlichkeiten innen erhalten eine neue Grundrissaufteilung. Südlich soll im 1. OG der bestehende Anbau als Dachterrasse umgenutzt werden. Das DG soll mit weiteren Dachfenstern versehen werden. Weiters soll der bestehende Kamin abgebrochen und neue errichtet werden.

Es werden für das Vorhaben insgesamt sechs Stellplätze nachgewiesen. Zwei davon in der bestehenden Garage.

Das Vorhaben beurteilt sich nach § 35 BauGB, Außenbereich. Die Nachbarzustimmung liegt vor. Die Änderung der bisherigen Nutzung eines Gebäudes (landw. Privilegierung) ist zulässig unter § 35 Abs. 4 Nr. 1 a-g BauGB, auf bis zu fünf weiteren Wohnungen (Die Bestandsgenehmigungen liegen der Verwaltung nicht vor).

Beschluss

Das Grundstück beurteilt sich nach § 35 Abs. 4 Nr. 1 BauGB. Auf dem Grundstück befindet sich ein Baudenkmal (Steinkreuz).

Der Gemeinderat Taching a. See erteilt dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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11. Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 25.05.2023 ö informativ 11

Sachverhalt

Vorstellung Gemeindebücherei St. Martin

Bürgermeisterin Lang begrüßt zu diesem Informationspunkt Frau Barbara Krautenbacher vom Büchereiteam. Frau Krautenbacher stellt in kurzen Zügen die Gemeindebücherei St. Martin vor und informiert über alle wesentlichen Zahlen, Daten und Fakten zum Büchereibetrieb.

Lindenfest

Bürgermeisterin Lang informiert über den Termin zum „Lindenfest“ am 21. Juli 2023 am Dorfplatz in Taching.

Änderung des Sitzungstermins 

Bürgermeisterin Lang informiert, dass die Julisitzung des Rats vom 27. Juli 2023 auf den 26. Juli 2023 verschoben wird. 

Eröffnung des Dorfladens in Taching

Mitglied des Gemeinderats Dominik Mayr informiert über die Eröffnung des Tachinger Dorfladens am 26.05.2023. 

Liste der Bauvorhaben die im Büroweg (als laufende Angelegenheit der Verwaltung) ergangen sind

22.05.2023 Genehmigungsfreistellungserklärung, Fam. Aman: Dachanhebung am bestehenden Wohnhaus und Einbau eines Quergiebels für die Erweiterung zum Zweifamilienhaus, Almfeldstr. 18, Az. 014/2023/F.

Datenstand vom 28.09.2023 17:01 Uhr