Datum: 26.07.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Feuerwehrhaus Taching a. See
Gremium: Gemeinderat Taching a. See
Körperschaft: Gemeinde Taching a. See
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:40 Uhr bis 22:55 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 29.06.2023
2 Bekanntgabe von Tagesordnungspunkten für die die Gründe der Geheimhaltung weggefallen sind
3 Information zum Thema Windenergienutzung
4 Abschluss einer Sondervereinbarung zum Anschluss des Ortsteils Buchberg an die öffentliche Kanalisation
5 Bauantrag des SV Taching: Errichtung einer Flutlichanlage mit vier Flutlichtmasten, Fl.Nr. 114 Gem. Taching
6 Bauantrag von Hr. Forster: Umbau eines Wohnhauses mit zwei Nutzungseinheiten auf ein Wohngebäude mit fünf Wohnungen und Neubau eines Carports, Fl.Nr. 20/6 Gem. Tengling, Hennhart 2
7 Bauantrag von Hr. Obermayer: Neubau einer Werkstatt und einer Heizungsanlage als Erweiterung des bestehenden Maschinenschuppens, Fl.Nr. 44 Gem. Taching, Pallinger Str. 4
8 Bauantrag von Fr. Leitner: Einbau einer zweiten Wohneinheit durch Aufstockung der Garage sowie Errichtung eines Carports, Fl.Nr. 313/1 Gem. Tengling, Furtmühle 3
9 Bauantrag von Hr. Mayer: Anbau von Liegeplätzen und Laufhöfen an den bestehenden Milchviehstall, Fl.Nr. 954 Gem. Tengling, Nähe Gessenhausen 8
10 Bauantrag von Hr. Gassner: Antrag auf Nutzungsänderung der best. Rinderstallung als Möbelausstellung und der best. Fahrsilos und der Tenne als Holz- u. Materiallager, Fl.Nr. 228 Gem. Taching, Moosmühle 1
11 Bauantrag von Hr. Staller: Abbruch und Wiedererrichtung eines landw. Betriebsleiterwohnhauses mit integrierter Altenteilwohnung, Fl.Nr. 761 Gem. Tengling, Haus 5
12 Bauantrag der Gemeinde Taching a. See: Nutzungsänderung der best. Wohnung im DG zu Räumlichkeiten der offenen Ganztagesschule mit Anbau Kleingüteraufzug, Fl.Nr. 1 Gem. Taching, Kirchberg 12 und 14
13 Bauantrag der Gemeinde Taching a. See: Errichtung eines Gruppenraums in Modulbauweise, Fl.Nr. 96/6 Gem. Taching, Kirchfeldstraße
14 Erlass einer Benutzungsordnung für den künftigen Betrieb einer Offenen Ganztagsschule
15 Information zum aktuellen Sachstand "Hochwasserschutz am Strandbad Tengling"
16 Rechtliche und pädagogische Prüfung des Waldkindergartens - Erteilung der Betriebserlaubnis
17 Sonstiges

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 29.06.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 26.07.2023 ö beschließend 1

Sachverhalt

Die öffentliche Sitzungsniederschrift vom 29.06.2023 wurde den Ratsmitgliedern im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt.

Diskussionsverlauf

GR Gramminger beantragt bei Top 4 folgende Ergänzung vorzunehmen: „Außerdem wird festgehalten, dass ein späterer Rückbau des Walls, sofern dieser erforderlich werden sollte, nicht durch die Gemeinde sondern durch die Anlieger erfolgen wird. 
Mit dem Vorschlag ist das Gremium einverstanden.

Beschluss

Der Gemeinderat Taching a. See hat die öffentliche Sitzungsniederschrift vom 29.06.2023 zur Kenntnis genommen und stimmt dieser nach Aufnahme der vorgebrachten Ergänzung bei Top. 4 zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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2. Bekanntgabe von Tagesordnungspunkten für die die Gründe der Geheimhaltung weggefallen sind

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 26.07.2023 ö 2

Sachverhalt

Aus der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderats vom 29.06.2023 gibt Bürgermeisterin Lang folgende Tagesordnungspunkte bekannt, für die die Gründe der Geheimhaltung weggefallen sind:
  • Der im TOP 14 behandelte Auftrag zur Strecken- und Beschilderungsplanung mit Qualitätsmanagement für die Umsetzung des Wanderwegekonzeptes im Wandergebiet Taching a. See wurde an die Firma green-solution, Murnau zum Angebotspreis von brutto 6.664,00 € vergeben.  
  • Der unter TOP 15 behandelte Auftrag zur Erschließungsplanung der fünf Bauparzellen im Bereich Tengling Thalwies inkl. der Ausarbeitung der Straßenanbindung sowie der Straßen- und Schmutzwasserentwässerung für ein künftiges Baugebiet Tengling Nord von der Graf-Törring-Straße wurde an das Büro Richter aus Freilassing vergeben. Weiterhin wurde das Büro Richter beauftragt, ein mit den Fachbehörden der Wasserwirtschaft abgestimmtes Konzept zur ordnungsgemäßen Niederschlagswasserbeseitigung aus den genannten Bereichen unter Berücksichtigung eines künftigen Baugebietes Tengling Nord zu erstellen. Die Abrechnung der Planungsleistung erfolgt entsprechend der angebotenen Stundensätzen des Büros Richter vom 06.06.2023.
  • Außerdem wurde unter TOP 16 die Fa. Haberlander Bau GmbH, Palling, mit den Baumeisterarbeiten zum Umbau des alten Raiffeisengebäudes zu einem Dorfladen mit einer Auftragssumme in Höhe von brutto 9.944,64 €, beauftragt. 

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3. Information zum Thema Windenergienutzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 26.07.2023 ö beschließend 3

Sachverhalt

Im Juni fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit eine gemeindeübergreifende Klausur zum Thema Windkraft unter Organisation der Wirtschaftsförderung Traunstein des Landratsamts statt. Die dort nicht anwesenden Mitglieder des Gemeinderats sollen in der heutigen Sitzung die Möglichkeit erhalten, offene Fragen anzusprechen und das Thema kann noch kurz erörtert werden. Der Gemeinderat Taching a. See spricht sich dafür aus, dass Bürgermeisterin Lang weiterhin Gespräche mit der Wifö vorantreibt, um das Thema Windkraft und die Information der Bürgerschaft zügig voranzutreiben. 
Dem Tagesordnungspunkt wurden zwei Präsentationen zum Thema Windkraft beigefügt.

Diskussionsverlauf

Bürgermeisterin Lang weist auf die beiliegenden Informationen zum Thema hin und übergibt das Wort an GR Mayr, der nochmals näher auf das Thema Windkraft eingeht. Mit dem heutigen Tages­ordnungspunkt soll den Bürgern signalisiert werden, dass die Gemeinde das Thema auf dem Schirm hat. Es hat zu diesem Thema auch ein sehr aufschlussreiches Gespräch mit Frau See­holzer von der Wirtschaftsförderung (Wifö) im Landratsamt Traunstein gegeben. Die Wifö würde, sofern die Gemeinde das möchte, auch in die Vorprojektierung von Windkraftanlagen einsteigen. Zum Schluss der Diskussion spricht sich das Gremium dafür aus, die erste Bürgermeisterin zu beauftragen, die Gespräche mit der Wifö fortzuführen. Außerdem wird auf die gemeinsame Besprechung mit der Stadt Tittmoning und der Gemeinde Palling im September verwiesen.

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4. Abschluss einer Sondervereinbarung zum Anschluss des Ortsteils Buchberg an die öffentliche Kanalisation

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 26.07.2023 ö beschließend 4

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 24.01.2012 haben die Bewohner des Ortsteils Buchberg nach längeren Vorgesprächen den Antrag gestellt, auf eigene Kosten einen Abwasserkanal bis zum Endschacht in Eging herzustellen. Ausführliche Informationen dazu enthält der beigefügte Beschluss­buchauszug vom 01.03.2012. 
Im Juni 2017 wurde die gemeindliche Entwässerungssatzung aufgrund einer Textziffer im Prüfungsbericht der überörtlichen Prüfung durch den BKPV für die Jahre 2009 bis 2013 rechtlich auf den neuesten Stand gebracht. Dabei wurden auch die zwischenzeitlich dazugekommen Ortsteile einschließlich Buchberg in die EWS mit aufgenommen. Damit gehört seit Inkrafttreten der neuen Satzung am 15.07.2017 der Ortsteil Buchberg bereits zum offiziellen Gebiet der öffentlichen Entwässerung der Gemeinde.
Zwischenzeitlich ist auch eine Kamerabefahrung erfolgt, bei der ein einwandfreier technischer Zustand des Kanals festgestellt wurde. 
Mit dem Abschluss der beiliegenden Sondervereinbarung wird die 2012 mit den Bürgern Buch­bergs ausgehandelte mündliche Vereinbarung schriftlich fixiert und die Angelegenheit abge­schlossen. Die sich ergebende Ablösezahlung in Höhe von 12.907,35 € wäre dann in den gemeindlichen Haushalt 2024 einzustellen und nach Inkrafttreten des Haushaltes abzuwickeln.
Der vorliegende Entwurf der Sondervereinbarung wurde von der Rechtsaufsicht im Landratsamt rechtlich geprüft. Der Anrechnung der Herstellungsbeiträge ist aufgrund der Tatsache, dass die Gemeinde durch die Übernahme des Kanals eine entsprechende Gegenleistung erhält, gerechtfertigt. 
Für die Wartung und Unterhaltung des Kanals in Buchberg ist dann zukünftig die Gemeinde zu­ständig.
Eine Ausnahme stellt noch das Anwesen Buchberg 2 dar, für das zwischenzeitlich eine neue Nachklärung für die bestehende Drei-Kammer-Grube errichtet wurde. Die Eigentümer beteiligten sich deshalb nicht am Kanal, das Anwesen ist bis dato nicht angeschlossen. Nach aktueller Rechtsprechung muss das Anwesen während einer Dauer von zehn Jahren noch nicht an das öffentliche Kanalnetz angeschlossen werden. Dieser „Übergangszeitraum“ wird aufgrund der Investitionen in die Hauskläranlage eingeräumt. Nach Ablauf dieser Frist besteht jedoch wie bei jedem anderen Hauseigentümer im Einzugsbereich des Kanals die Verpflichtung gemäß Entwässerungssatzung, an den öffentlichen Kanal anzuschließen. Dieser Anschluss muss dann zu gegebener Zeit noch ausgeführt werden. Die Grundstückseigentümer werden darüber noch in einem Anschreiben informiert und auf die spätere Anschlusspflicht hingewiesen.

Diskussionsverlauf

Nach kurzer Einführung durch die erste Bürgermeisterin erläutert GL Röckenwagner den Sachver­halt und geht auf die noch offenen Fragen ein. U.a. erläutert der Geschäftsstellenleiter, dass die Herstellungsbeiträge für Gebäudeerweiterungen ab Inkrafttreten der neuen Entwässerungssatzung am 15.07.2017 erhoben werden können. Aus der Mitte des Rates wird auf den letzten Satz aus dem Beschluss vom 01.03.2012 hingewiesen, dass als Höchstbetrag für die Ablöse die Summe der Herstellungsbeiträge (13,80 € / m² Geschossfläche) vermindert um den Kläranlageanteil (2,25 € / m² Geschossfläche) gilt. Nachdem nicht abschließend geklärt werden konnte, wie dieser Satz auszulegen ist und einige Ratsmitglieder der Meinung waren, dass die Zahlung eines Ablösebetrags deshalb nicht gerechtfertigt ist, wurde vereinbart, den Zustimmungsbeschluss zur Sondervereinbarung bis zur Klärung der Frage zurückzustellen.

Beschluss

Der Gemeinderat Taching a. See stellt aufgrund der vorangegangenen Diskussion die Entschei­dung zurück und beauftragt die Verwaltung mit einer erneuten Klärung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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5. Bauantrag des SV Taching: Errichtung einer Flutlichanlage mit vier Flutlichtmasten, Fl.Nr. 114 Gem. Taching

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 26.07.2023 ö beschließend 5

Sachverhalt

Der Fußballplatz in Taching a. See soll eine Flutlichtanlage erhalten. Geplant sind insgesamt vier Masten mit einer Höhe von 15,80 m.

Das Grundstück beurteilt sich nach § 35 BauGB (Außenbereich) und befindet sich im Landschaftsschutzgebiet des Waginger-/Tachinger Sees.

Beschluss

Der Gemeinderat Taching a. See erteilt dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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6. Bauantrag von Hr. Forster: Umbau eines Wohnhauses mit zwei Nutzungseinheiten auf ein Wohngebäude mit fünf Wohnungen und Neubau eines Carports, Fl.Nr. 20/6 Gem. Tengling, Hennhart 2

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 26.07.2023 ö beschließend 6

Sachverhalt

Der Antragsteller beabsichtigt den Umbau des bestehenden Wohnhauses zu fünf Wohneinheiten. Hierzu erfolgen interne Umbaumaßnahmen. Das Gebäude ist als Hanggebäude ausgebildet. 

Im Bestandsgebäude befindet sich laut Eigentümer eine große Wohneinheit, welche zum größtenteils nicht bewohnt wird, sowie eine kleine Ladeneinheit. Die bestehende Wohneinheit soll in eine altersgerechte Wohneinheit umgebaut werden und zusätzlich sollen vier neue Wohneinheiten im Gebäude entstehen. Die Ladeneinheit entfällt künftig.

Im KG, östlich des Gebäudes, soll ein Carport für drei Stellplätze angebaut werden mit den Maßen 5 m x 7,88 m (bzw. 10,38m Überdachung). Im EG wird an der Südseite ein Balkon angebaut, ebenso ist im DG ein weiterer Balkon auf der Ostseite vorgesehen. An der Nordseite ist eine Außentreppe zur Erschließung der Wohneinheiten angedacht.

Stellungnahme der Verwaltung:
Das Vorhaben beurteilt sich nach § 34 BauGB. Die Nachbarunterschriften wurden nicht erteilt. Für das Vorhaben werden insgesamt neun Stellplätze nachgewiesen. Aufgrund der Nähe zur Kreisstraße TS 18 wurden vom Staatlichen Bauamt (StBA) Sichtdreiecke festgelegt, welche einzuhalten sind. Die Lage des Carports und der Stellplätze wurden mit dem StBA abgestimmt.

Diskussionsverlauf

Nach Erläuterung des Sachverhalts durch Bürgermeisterin Lang wird das Vorhaben im Rat diskutiert. Grundsätzlich wird eine hohe bauliche Nutzung von Gebäuden im Innenbereich positiv gesehen. Aus der Mitte des Rates wird aber auch auf die Stellplatzprobleme in diesem Bereich hingewiesen. Bürgermeisterin Lang weist daraufhin, dass in der Planung insgesamt 9 Stellplätze nachgewiesen wurden und laut Prüfung der Bauverwaltung die Anzahl der Stellplätze den Vorgaben in der gemeindlichen Stellplatzsatzung entspricht.
Zum Abschluss der Diskussion kommt das Gremium überein, die Verwaltung mit einer Über­arbeitung der Stellplatzsatzung zu beauftragen und die Beschlussvorlage zu diesem Tages­ordnungspunkt mit einem Hinweis auf eine ausreichende Anzahl von Stellplätzen zu ergänzen.

Beschluss

Das Vorhaben beurteilt sich nach § 34 BauGB.
Der Gemeinderat Taching a. See erteilt dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen. Der Antragsteller wird darum gebeten, die Anzahl der nachgewiesenen Stellplätze nochmals objektiv zu überprüfen und bei Bedarf zu erhöhen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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7. Bauantrag von Hr. Obermayer: Neubau einer Werkstatt und einer Heizungsanlage als Erweiterung des bestehenden Maschinenschuppens, Fl.Nr. 44 Gem. Taching, Pallinger Str. 4

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 26.07.2023 ö beschließend 7

Sachverhalt

In der Gemeinderatssitzung am 23.05.2023 wurde bereits über einen ähnlichen Bauantrag des Bauherrn beraten. Zwischenzeitlich fand eine Umplanung des Bauvorhabens statt, daher erfolgt eine neue Beratung zum vorliegenden Bauvorhaben.
Südlich am bestehenden Gebäude soll nun eine Werkstatt und eine Heizungsanlage als Erweiterung des bestehenden Maschinenschuppens errichtet werden. Die Erweiterung erfolgt in den Maßen 12,49 m x 8 m. Das bestehende Dach wird als Satteldach mit einer Firsthöhe von 6,83 m fortgeführt.
Eine landwirtschaftliche Privilegierung des Bauvorhabens liegt nicht vor. Das Vorhaben beurteilt sich daher nach § 35 Abs. 2 BauGB als sonstiges Vorhaben im Außenbereich. Die Nachbarunter­schriften liegen nicht vor.

Beschluss

Das Vorhaben beurteilt sich nach § 35 Abs. 2 BauGB. 

Der Gemeinderat Taching a. See erteilt dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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8. Bauantrag von Fr. Leitner: Einbau einer zweiten Wohneinheit durch Aufstockung der Garage sowie Errichtung eines Carports, Fl.Nr. 313/1 Gem. Tengling, Furtmühle 3

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 26.07.2023 ö beschließend 8

Sachverhalt

Die Antragstellerin beantragt die Aufstockung des bestehenden Nebengebäudes (derzeitige Nutzung im EG als Metallbauwerkstatt und im KG als Keller und für einen Garagenstellplatz) zum Einbau einer zweiten Wohneinheit im OG. Die zweite Wohneinheit würde die Tochter mit Familie beziehen. 

Als Maße sind beabsichtigt: seitl. Wandhöhe im Bestand 6,16 m; seitl. Wandhöhe des Anbaus 6,63 m, sowie eine Satteldachausführung mit DN 24° wie im Bestand mit geringfügig höherem First mit 8,86 m.

Das Gebäude ist aufgrund des Geländeverlaufs als Hanggebäude ausgebildet. Das Vorhaben beurteilt sich nach § 35 Abs. 2 BauGB als sonstiges Vorhaben im Außenbereich. Nachbarunterschriften liegen vor. 
Aufgrund der Nachverdichtung für den eigenen familiären Bedarf und keiner neuen Versiegelungen von Flächen kann die Aufstockung im Außenbereich von Seiten der Verwaltung befürwortet werden.

Der bestehende Garagenstellplatz im KG soll dann den Kellerräumlichkeiten zugeschlagen werden. Zudem sollen zwei neue Carports auf dem Grundstück errichtet werden; westlich am Nebengebäude soll ein Carport (3,50 m x 7 m) für einen Stellplatz geschaffen werden, sowie ein Doppelcarport (6,50 m x 7,50 m) südlich auf dem Grundstück nahe der Straße (Abstand 1,81 m). Die Zufahrt zum Doppelcarport erfolgt über das Grundstück. 
Der vierte Stellplatz wird im EG des Nebengebäudes nachgewiesen, wo sich aktuell noch die Metallbauwerkstatt befindet. Eine Nachnutzung der Werkstatträume ist nicht direkt angegeben, lediglich die Garagenbezeichnung im Plan. Laut Beiblatt der Antragstellerin wird die Nutzung der Metallbauwerkstatt demnächst aufgegeben.
Im aktuellen Nebengebäude könnten durchaus zwei Garagenstellplätze untergebracht werden. Auf den vierten überdachten Stellplatz in Form des neuen Carportanbaus am bestehenden Nebengebäude könnte nach Einschätzung der Verwaltung daher verzichtet werden und damit dem Gebot der Schonung des Außenbereichs Rechnung getragen werden.

Beschluss 1

Das Vorhaben beurteilt sich nach § 35 Abs. 2 BauGB.

Der Gemeinderat Taching a. See erteilt dem Vorhaben grundsätzlich das gemeindliche Einvernehmen. Dem Stellplatznachweis wird aufgrund des Gebots der Schonung des Außenbe­reichs nicht zugestimmt. Dem Bauherrn wird eine Umplanung empfohlen, sodass zwei Stellplätze im bestehenden Nebengebäude untergebracht werden und lediglich die Errichtung eines Carports erforderlich wird und nicht die zusätzliche Errichtung von zwei Carports.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 1, Dagegen: 11

Beschluss 2

Das Vorhaben beurteilt sich nach § 35 Abs. 2 BauGB.

Der Gemeinderat Taching a. See erteilt dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 1

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9. Bauantrag von Hr. Mayer: Anbau von Liegeplätzen und Laufhöfen an den bestehenden Milchviehstall, Fl.Nr. 954 Gem. Tengling, Nähe Gessenhausen 8

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 26.07.2023 ö beschließend 9

Sachverhalt

Der Bauherr plant die Erweiterung des bestehenden Laufstalls um einen Auslauf für die laktierenden Milchkühe und einem separaten Auslauf für die trockenstehenden Kühe zur Verbesserung der tierwohlgerechten Haltungsbedingungen bei gleichbleibender Viehzahl. Außer­dem ist der Einbau eines Melkroboters geplant.
Bestehender Milchviehstall: 40,50 m x 25 m + 4,80 m x 9,10 m = 1.056,18 qm
Anbau Liegebuchten: 5,25 m x 2,45 m = 12,86 qm
Überbaute Fläche gesamt: 1.069,04 qm.

Fläche Auslauf (Westen) neu = 83,33 qm + 41,04 qm = 124,37 qm.

Stellungnahme der Verwaltung:
Es handelt sich um einen landwirtschaftlichen Vollerwerbsbetrieb im Sinne des § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB. Für das Vorhaben wird eine Abstandsflächenübernahme, betreffend Fl.Nr. 953 Gem. Tengling, benötigt, diese liegt den Antragsunterlagen bei. Die Nachbarunterschriften liegen bis auf eine Unterschrift vor.

Beschluss

Das Vorhaben beurteilt sich nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB.

Der Gemeinderat Taching a. See erteilt dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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10. Bauantrag von Hr. Gassner: Antrag auf Nutzungsänderung der best. Rinderstallung als Möbelausstellung und der best. Fahrsilos und der Tenne als Holz- u. Materiallager, Fl.Nr. 228 Gem. Taching, Moosmühle 1

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 26.07.2023 ö beschließend 10

Sachverhalt

Der Bauherr beantragt die Nutzungsänderung der bestehenden Rinderstallung als Möbelausstellung und der bestehenden Fahrsilos und der Tenne zum Holz- und Materiallager. Die letzte Nutzungsänderung ist von 2021. Die Möbelausstellung im EG bleibt wie gehabt. Im OG ändert sich das Lager in ein Materiallager. Im Anbau ändert sich die Nutzung von Lager (ehem. Fahrsilo und Hackschnitzellager) in Hackschnitzellager und Holzlager. Dem Antrag anhängig ist ein neues Brandschutzkonzept.
Das Vorhaben beurteilt sich nach § 35 Abs. 4 BauGB. Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich der Landschaftsschutzgebietsverordnung für den Waginger und Tachinger See.

Beschluss

Der Gemeinderat Taching a. See erteilt dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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11. Bauantrag von Hr. Staller: Abbruch und Wiedererrichtung eines landw. Betriebsleiterwohnhauses mit integrierter Altenteilwohnung, Fl.Nr. 761 Gem. Tengling, Haus 5

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 26.07.2023 ö beschließend 11

Sachverhalt

Dem Vorhaben geht ein Antrag auf Vorbescheid voraus, welcher in der Gemeinderatssitzung am 29.06.2022 behandelt und einstimmig positiv beschlossen wurde.
Der Antragsteller beabsichtigt den Teilabbruch sowie die Neuerrichtung eines landwirtschaftlichen Betriebsleiterwohnhauses mit integrierter Altenteilwohnung in den Maßen 15,33 m x 11,90 m sowie mit einem Satteldach, bei welchen die Firsthöhe 9,60 m und die seitliche Wandhöhe 6,68 m misst.
Auf das in unmittelbarer Nähe befindliche Bau- und Bodendenkmal wird hingewiesen.
Es handelt sich um ein privilegiertes Vorhaben nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB. 

Beschluss

Das Vorhaben beurteilt sich nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB. In unmittelbarer Umgebung befindet sich ein Bau- und ein Bodendenkmal.

Der Gemeinderat Taching a. See erteilt dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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12. Bauantrag der Gemeinde Taching a. See: Nutzungsänderung der best. Wohnung im DG zu Räumlichkeiten der offenen Ganztagesschule mit Anbau Kleingüteraufzug, Fl.Nr. 1 Gem. Taching, Kirchberg 12 und 14

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 26.07.2023 ö beschließend 12

Sachverhalt

Die Gemeinde möchte die bestehende Hausmeisterwohnung im DG der Schule Taching als Räumlichkeiten der offenen Ganztagesschule neu nutzen und somit intern umbauen als auch einen Kleingüteraufzug (1,84 m x 1,40 m) an der südlichen Außenfassade anbauen.
Das Vorhaben beurteilt sich nach § 34 BauGB, Innenbereich. Die betroffenen Grundstücks­nachbarn werden von Seiten der Verwaltung über das Bauvorhaben noch informiert bzw. entsprechende Nachbarunterschriften eingeholt. Die erforderliche Abstandsflächenübernahme betreffend Fl.Nr. 953 wegen des geplanten Anbaus des Aufzugs wurde bereits eingeholt und es besteht von Seiten des Grundstückseigentümers Einverständnis. Ein Mehrbedarf an Stellplätzen ergibt sich durch die geplante Maßnahme nicht.

Beschluss

Das Vorhaben beurteilt sich nach § 34 BauGB.

Der Gemeinderat Taching a. See erteilt dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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13. Bauantrag der Gemeinde Taching a. See: Errichtung eines Gruppenraums in Modulbauweise, Fl.Nr. 96/6 Gem. Taching, Kirchfeldstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 26.07.2023 ö beschließend 13

Sachverhalt

Bis zur Fertigstellung des Umbaus der ehemaligen Hausmeisterwohnung im DG der Ganztages­schule in Taching benötigt diese für die Übergangszeit einen Gruppenraum. Der Gruppenraum soll in Modulbauweise auf dem gegenüberliegenden Grundstück nahe der Schule mit 5,10 m x 4,16 m und einer Firsthöhe von 4,13 m errichtet werden. Das Modul soll Nahe der Kirchfeldstraße gemäß beiliegendem Lageplan mittig auf dem Grundstück ausgerichtet werden. Das Vorhaben beurteilt sich nach § 34 BauGB. Im Flächennutzungsplan ist die Fläche als MD (Dorfgebiet) mit Obstwiese dargestellt.

Diskussionsverlauf

In ihrer kurzen Einführung informiert die erste Bürgermeisterin darüber, dass die Gemeinde die Planung und die Fertigbaumodule vom Architekturbüro Andreas Müller in Mönchspoint kostenlos zur Verfügung gestellt bekommt. Einzige Auflage ist, dass das Gebäude bei Bedarf für Besich­tigungen möglicher Kaufinteressenten zugänglich sein muss.
In der folgenden Diskussion wird aus der Mitte des Rates darauf hingewiesen, dass der Gruppen­raum nach Möglichkeit etwas weiter in südöstlicher Richtung angeordnet werden sollte. Das Ge­bäude würde dann nicht direkt gegenüber dem Kircheneingang errichtet, außerdem sollte darauf geachtet werden, dass es beim nächsten Maibaumaufstellen nicht im Wege ist. Im Übrigen sollte die Kirchenverwaltung über das Vorhaben informiert werden.
Bürgermeisterin Lang sagt zu, die Hinweise nochmals prüfen zu lassen, bis zum nächsten Maibaumaufstellen wird der Gruppenraum jedoch schon längst wieder weg sein.

Beschluss

Der Gemeinderat Taching a. See erteilt dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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14. Erlass einer Benutzungsordnung für den künftigen Betrieb einer Offenen Ganztagsschule

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 26.07.2023 ö beschließend 14

Sachverhalt

Bis dato besteht noch kein Rechtsanspruch auf ein Ganztagesangebot. Der Rechtsanspruch wird erst ab 2025/26 stufenweise mit der 1. Jahrgangsstufe eingeführt. Die Gemeinde Taching a. See wird jedoch die Offene Ganztagsschule ab September 2023 anbieten; dazu werden Umbaumaßnahmen in der Schulhausmeisterwohnung notwendig. Die Tage Montag bis Donnerstag müssen im Rahmen der OGTS konzeptbedingt kostenfrei angeboten werden. Der Freitag kann bis 2025/26 von der Gemeinde angeboten werden (ab 2025/26 besteht ein Rechtsanspruch für acht Stunden pro Tag, fünf Tage pro Woche mit 20 Ferientagen pro Schuljahr); das Angebot der OGTS freiwillig ist und es besteht keine Verpflichtung. Zudem steht es den Gemeinden frei, die Freitagsbetreuung (wieder bis 2025/26) kostenfrei oder kostenpflichtig anzubieten. Nachdem der Freitag ins Ganztagsschulangebot mit aufgenommen werden soll, plädiert die Kämmerei angesichts der angespannten Haushaltslage und auch aufgrund entsprechender Rückmeldungen aus dem Gemeinderat bei Beschluss für die OGTS dafür, den Freitag kostenpflichtig einzuführen. Die Gebühr (Besuchsgeld) soll monatlich ab Einführung der offenen Ganztagsschule erhoben werden. Am Freitag wird das Ganztagsschulangebot ab Unterrichtsschluss, frühestens jedoch ab 11:15 Uhr, bis 14:00 Uhr angeboten.
Kämmerer Kraus wurde mit einer Kalkulation des monatlichen Besuchsgeldes beauftragt. Zur Betreuung der Kinder sollen am Freitag drei Betreuungskräfte in der Ganztagsschule sein. Davon sind zwei Kräfte in der Entgeltgruppe S 2 eingruppiert und eine Kraft, die Leitung, in der Entgeltgruppe S 8a. Für das Personal in der Entgeltgruppe S 2 wurde der vom BKPV durchschnittlich empfohlene Stundensatz von 27,22 € herangezogen. Auf diesen Stundensatz wurde der vom BKPV empfohlene Verwaltungsgemeinkostenzuschlag (z. B. Strom, Wasser etc.) in Höhe von 20 % hinzuberechnet, die Kosten eines Arbeitsplatzes (z. B. Tisch, Stuhl etc.), sowie IT-Kosten (EDV) bleiben außer Ansatz, da reine Betreuungstätigkeiten ausgeübt werden. Somit errechnet sich ein umlagefähiger Stundensatz von (27,22 + 20 % = 32,66 €) 32,66 €.
Bei der Leitungskraft in Entgeltgruppe S 8a beträgt der durchschnittliche Stundensatz 37,71 €. Zu diesem Stundensatz wurden die vom BKPV empfohlenen Kosten eines Arbeitsplatzes, IT-Kosten und auch der Verwaltungsgemeinkostenzuschlag berücksichtigt, so dass hier ein umlagefähiger Stundensatz von 51,21 € in Ansatz zu bringen war. 
Bei einer Vollkostenrechnung müssen auch die für den Betrieb der Ganztagsschule innerhalb der VG anfallenden Kosten berücksichtigt werden. Dazu wurde angenommen, dass ein monatlicher Aufwand von ca. vier Arbeitsstunden eines Beschäftigten in der Entgeltgruppe 9 b anfallen. Hier errechnet sich unter Berücksichtigung von Kosten eines Arbeitsplatzes, IT-Kosten und Verwaltungsgemeinkosten ein vom BKPV empfohlener Stundensatz von 59,40 €, monatlich also 237,60 €. Durchschnittlich werden rund 20 Kinder an Freitagen die Ganztagsschule in Taching a. See besuchen. Es kalkuliert sich daher folgendes Besuchsgeld:


Es obliegt den Mitgliedern des Gemeinderats, ob, und wenn ja, in welcher Höhe das Besuchsgeld festgesetzt wird. 
Von der Kämmerei wird vorgeschlagen, das monatliche Besuchsgeld auf 75 € festzusetzen, um die Deckung des Ganztagsschulbetriebes zu gewährleisten. Andernfalls müssten Unterdeckungen aus allgemeinen Deckungsmitteln finanziert werden, was angesichts der Haushaltslage vermieden werden sollte. 

Diskussionsverlauf

Zu Beginn der Diskussion erläutert Bgmin. Lang den Sachverhalt.
Es folgt eine intensive Diskussion, in der u.a. das Kostenrisiko der Gemeinde angesprochen wird, für den Fall, dass die bei der Kalkulation zugrunde gelegten 20 Kinder nicht erreicht werden. Insbesondere der Freitag wird im Gremium kritisch gesehen. 
Bgmin. Lang weist darauf hin, dass eine Änderung einzelner Punkte, wie z.B. eine Streichung des Betreuungsangebotes am Freitag, nicht mehr möglich ist, weil dann das gesamte Förderkonzept überarbeitet und neu bei der Förderstelle eingereicht werden müsste.
Zur Kostensituation führt GR Koller an, dass die Betreuungskräfte flexibel sind und bei weniger als 20 Kinder eine Betreuungskraft weniger zum Dienst eingeteilt wird. Dadurch ermäßigen sich dann auch die Kosten wieder.
Weiter wird im Rat die Meinung vertreten, dass der Passus „an jedem Schultag geöffnet“ in § 3 Satz 1 zu einem Widerspruch führen kann, nachdem die Freitagsgruppe ja nur bis 14 Uhr und nicht bis 16 Uhr angeboten wird. Die Räte einigen sich darauf, den Passus aus der Benutzungsordnung zu streichen.

Beschluss

Der Gemeinderat Taching a. See hat Kenntnis von der Benutzungsordnung für eine Offene Ganztagsschule und stimmt dieser unter Festsetzung eines monatlichen Besuchsgeldes in Höhe von monatlich 75 € je Kind zu. Die diesem Beschluss als Anlage beigefügte Benutzungsordnung ist Bestandteil des Beschlusses. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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15. Information zum aktuellen Sachstand "Hochwasserschutz am Strandbad Tengling"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 26.07.2023 ö informativ 15

Sachverhalt

Bei Regenereignissen wird das Oberflächenwasser der Parkfläche an dem tieferliegenden Anwesen Wallner vorbei Richtung See geleitet. Bei Starkregenereignissen ist dies nicht mehr möglich. Der bestehende Einlaufschacht wird in sehr kurzer Zeit mit Schwemmgut (Kies) verfüllt. Eine reibungslose Entwässerung ist hier nicht mehr gegeben. Nachdem die Starkregenereignisse mehr werden, befürchten die Anwohner eine Überflutung ihres Hauses. Bei den letzten Regenereignissen war bereits ein Wasserstand bis ca. 20 cm an der Hausmauer zu verzeichnen. Ein Eindringen des Wassers ins Haus konnte gerade noch verhindert werden. Bei einem Treffen mit den Anwohnern am 09.05.2022 wurde darüber beratschlagt, wie man das Grundstück bzw. Haus am besten schützen könnte.
Am 19.05.2022 wurde die Problematik dem Gemeinderat Taching am See vorgestellt. Am 09.11.2022 beschloss der Gemeinderat, die Errichtung eines Erdwalls zum Schutz des Anwesens Wallner weiter zu verfolgen.
Es sollte vom Planungsbüro Aquasoli aus Siegsdorf ein Angebot zur Erstellung eines Erläuterungsberichtes einschließlich der Darstellung der Auswirkungen des geplanten Vorhabens auf den Ablauf des wild abfließenden Oberflächenwassers sowie auf die Nachbargrundstücke eingeholt werden.
Am 12.07.2023 wurde eine Kurzfassung der Ergebnisse inkl. Stellungnahme zu den Berechnungen zum Hochwasserschutz übermittelt. Der Bericht wurde bereits an Frau Hofbauer vom LRA Traunstein (Wasserrecht und Bodenschutz) weitergeleitet. Eine Genehmigung zur möglichen Umsetzung von Hochwasserschutzmaßnahmen bleibt abzuwarten. Nach erfolgter Genehmigung wäre eine Umsetzung von Hochwasserschutzmaßnahmen möglich.
Um eine Verschlechterung der Überflutungssituation dritter bei möglichen Maßnahmen zu mini­mieren sollte überlegt werden, das Planungsbüro weiterhin beratend miteinzubeziehen. Die auszu­führenden Arbeiten könnten vom örtlichen Bauhof nach Absprache ausgeführt werden.

Beschluss

Der Gemeinderat Taching am See nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis. Eine Umsetzung von Hochwasserschutzmaßnahmen nach erfolgter Genehmigung durch das LRA Traunstein (Wasserrecht und Bodenschutz) wird befürwortet. Das Planungsbüro Aquasoli wird bei der möglichen Umsetzung beratend hinzugezogen, um eine Gefährdung Dritter zu minimieren. Der örtliche Bauhof soll nach Absprache in die Umsetzung miteinbezogen werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 1

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16. Rechtliche und pädagogische Prüfung des Waldkindergartens - Erteilung der Betriebserlaubnis

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 26.07.2023 ö 16

Sachverhalt

Die vom Landratsamt Traunstein zuständige rechtliche und pädagogische Kindergartenaufsicht, Frau König und Frau Krug, waren am 19.07.2023 zur Abnahme des Waldkindergartens zugegen. Dabei wurde festgestellt, dass das eingereichte pädagogische Konzept nicht den rechtlichen und pädagogischen Vorgaben des Freistaats Bayern für Waldkindergärten entspricht. Dabei wurde besonders betont, dass die Zeit, die tatsächlich im Wald verbracht wird, bei weitem nicht ausreicht. Die Kinder eines Waldkindergartens haben den größten Teil des Kindergartentages im Wald zu verbringen, die Schutzhütte ist nur in Ausnahmefällen und zum Schutz vor dem Wetter zu benützen. Außerdem ist das Spielen rund um die Hütte und am Waldrand nicht als Spielzeit im Wald anzurechnen. Das pädagogische Konzept und auch die tatsächliche Arbeit mit den Kindern ist nun bis 31.12.2023 so umzugestalten, dass es den Vorgaben des bayerischen Familien­ministeriums für Waldkindergärten entspricht, andernfalls wird die Betriebserlaubnis durch das Landratsamt Traunstein nicht mehr erteilt. In einer Stellungnahme des Landratsamts Traunstein wurde dies bei der Beantragung der Betriebserlaubnis 2019 bereits vermerkt.
Ein weiteres Kriterium für die Erteilung der Betriebserlaubnis ist das Vorhalten eines Schutzraums für den Fall, dass die Schutzhütte in Burg nicht ausreichend vor Schlechtwetter schützt, z. B. bei starkem Schneefall. Der bislang pragmatisch umgesetzten Lösung, die Turnhalle im Kindergarten als Schutzraum vorzuhalten, kann nicht zugestimmt werden. Der Grund dafür ist, dass die Betriebserlaubnis der Kindertagesstätte Tausendfüßler nicht für so viele Kinder ausgelegt ist und eine nachträgliche Erhöhung nicht erfolgen kann, da die rechtlichen Vorgaben dafür nicht gegeben sind. Die Schutzräume wurden aufgrund des Wetters bislang kaum in Anspruch genommen. Daher wurde, mangels anderer Räumlichkeiten, die Touristinfo in Waging vorgeschlagen. Diese könnte bei Bedarf als Schutzraum fungieren. Den Eltern kann die relativ weite Wegstrecke nach Waging wegen der sehr seltenen Inanspruchnahme zugemutet werden. Bei Nichtvorhandensein eines adäquaten Schutzraums könnte die Betriebserlaubnis für den Waldkindergarten nicht erteilt werden.

Diskussionsverlauf

Die erste Bürgermeisterin weist eingangs der Diskussion darauf hin, dass die Gemeinde bereits 2019 darauf hingewiesen wurde, dass das Konzept angepasst werden muss. Die Schutzhütte vor Ort, die bereits von den beiden zuständigen Sachbearbeiterinnen des Landratsamtes, Frau König und Frau Krug, besichtigt und für gut befunden wurde, entspricht den Vorgaben für einen Waldkindergarten. Sie sollte jedoch nur als morgendlicher Treffpunkt oder als Aufenthaltsraum bei Regenwetter dienen, ansonsten sollten sich die Erzieherinnen tagsüber mit den Kindern im Wald an vordefinierten Plätzen aufhalten. Bürgermeisterin Lang bietet an, dass Konzept in den Sommer­ferien in Absprache mit der kommissarischen Leiterin, Bärbel Lindlmeier, neu zu erstellen.
In der Folge entsteht eine intensive Diskussion darüber, ob ein neues Konzept sinnvoll ist. Aus dem Gremium wird vorgebracht, dass sich das Konzept nicht von zahlreichen, anderen Konzepten unterscheidet und es so konzipiert sein sollte, dass es in der Praxis gut umsetzbar ist.
Bürgermeisterin Lang führt an, dass auch Bärbel Lindlmeier der Meinung ist, dass die Kinder mit einem neuen Konzept noch gerne in den Waldkindergarten gehen werden. Letztendlich bleibt keine andere Wahl, so Lang, wenn man für den Waldkindergarten auch ab 2024 wieder eine Betriebsgenehmigung bekommen möchte.

Beschluss

Der Gemeinderat Taching a. See nimmt Kenntnis vom o. g. Sachverhalt und beauftragt Bürger­meisterin Lang mit der Neuerstellung eines rechtskonformen Waldkindergartenkonzepts. Dem Schutzraum in der Touristinformation Waging a. See wird ebenfalls zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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17. Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 26.07.2023 ö informativ 17

Diskussionsverlauf

Bekanntgaben
GL Röckenwagner informiert darüber, dass die mobile Behördenfunkstation am Strandbad in Tengling nicht mehr benötigt wird, nachdem die Erschließung der Sendeanlage im „Seeholz“ zügig voran geht.

Bürgermeisterin Lang gibt bekannt, dass das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig § 13 b Satz 1 BauGB wegen der Unvereinbarkeit mit EU-Recht aufgehoben hat. Die Umweltprüfung für alle auf diesem Wege erlassenen Bebauungspläne müsse innerhalb eines Jahres nachgeholt werden.

Anfragen
GR Koller berichtet von Problemen mit dem Oberflächenwasser im Bereich des „Bimoier-Anwesens“. Ursache für die regelmäßige Überflutung der „Unteren Dorfstraße“ ist u.a. die Gemeindestraße aus Richtung Schönhofen, die aufgrund der Neigung zur Innenkurve nicht in das angrenzende Rückhaltebecken sondern in die Burgstraße entwässert, von wo das Wasser dann in Richtung Ortsmitte läuft.

GR Reith berichtet von Problemen in der Oberen Dorfstraße mit dem Oberflächenwasser. Ursache hierfür waren die mit Kies gefüllten Sandfänge der Gullys.

Zum Abschluss berichtet 3. Bgm. Wamsler noch über die LEADER-Versammlung, an der er vor der Sitzung teilgenommen hat. Der Bescheid für die neue Förderperiode ist eingetroffen. Förderanträge können zukünftig nur noch online eingereicht werden.

Datenstand vom 07.11.2023 14:59 Uhr