Datum: 23.11.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Feuerwehrhaus Taching a. See
Gremium: Gemeinderat Taching a. See
Körperschaft: Gemeinde Taching a. See
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:20 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:25 Uhr bis 22:18 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bekanntgabe von Tagesordnungspunkten für die die Gründe der Geheimhaltung weggefallen sind (Art. 52 Abs. 3 GO)
2 Durchführungsbeschluss zur landschaftsplanerischen Aufwertung des Dorfplatzes (Kirchenvorfeld in Taching)
3 Vorstellung der Jahresrechnung 2022 und Präsentation des Rechenschaftsberichtes für das Haushaltsjahr 2022
4 Feststellung der Jahresrechnung 2022 gem. Art. 102 Abs. 3 GO
5 Entlastung zur Jahresrechnung 2022 gem. Art. 102 Abs. 3 GO
6 Erlass einer Änderungssatzung zur Kurbeitragssatzung
7 Bauantrag von Hr. Waldherr: Aufstockung des bestehenden Wohnhauses und Anbau einer Außentreppe zur Schaffung einer zweiten Wohneinheit, Fl.Nr. 1722/1 Gem. Taching, Assing 1
8 Bauantrag von Fr. Weiß-Krammer: Aufstockung des bestehenden Wohnhauses und Einbau einer zweiten Wohneinheit sowie Anbau zweier Balkone und einer Außentreppe, Fl.Nr. 1231/1 Gem. Taching, Mollstätten 5
9 Antrag auf Vorbescheid von Hr. Kaindl: Aufstockung der bestehenden Garage zur Schaffung einer weiteren Wohneinheit als Altenteil, Fl.Nr. 2118/6 Gem. Taching, Mühlthal 3
10 Antrag auf Vorbescheid von Hr. Weber: Errichtung eines Wohnhauses mit Garage, Fl.Nr. 285/3 Gem. Tengling, Grundstück bei Mauerham
11 Kommunale Wärmeleitplanung
12 Sonstiges

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1. Bekanntgabe von Tagesordnungspunkten für die die Gründe der Geheimhaltung weggefallen sind (Art. 52 Abs. 3 GO)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 23.11.2023 ö informativ 1

Sachverhalt

Aus der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung vom 26.10.2023 gibt 2. Bürgermeister Steiner folgende Tagesordnungspunkte bekannt, für die die Gründe der Geheimhaltung weggefallen sind:

TOP 14 – „Umbau Grundschule Taching zur OGTS, Auftragsvergabe Gewerk Zimmerer (Erneuerung Dachflächenfenster)“. Der TOP kann vollumfänglich bekannt gegeben werden.

TOP 15 – „Umbau Grundschule Taching zur OGTS, Auftragsvergabe Gewerk Aufzug (Kleingüteraufzug). Es kann bekanntgegeben werden, dass Bürgermeisterin Lang zur Auftragsvergabe an den wirtschaftlich günstigsten Bieter ermächtigt wurde. 

TOP 16 – „Vergabebeschluss zur Beschaffung der Atemschutzgeräte für die FFW Taching“. Es kann bekanntgegeben werden, dass die Fa. BAS Vertriebs GmbH den Auftrag erhalten hat. 

TOP 17 – „Vergabe der Planungsleistungen für die Fortsetzung des Breitbandausbaus in der Gemeinde Taching a. See“. Es kann bekanntgegeben werden, dass das Büro IK-T, Regensburg, den Auftrag erhalten hat. Die Angebotssumme unterliegt weiter der Nichtöffentlichkeit. 

TOP 19 „Sonstiges“ – Die Diskussionspunkte „Sicherheitsüberprüfungen Bauhof“, „Haftungsfragen Wanderweg – Historischer Weg“ und „Ortstermin Feuerwehr“ können vollumfänglich bekanntgegeben werden. 

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2. Durchführungsbeschluss zur landschaftsplanerischen Aufwertung des Dorfplatzes (Kirchenvorfeld in Taching)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 23.11.2023 ö 2

Sachverhalt

Bereits in der Sitzung des Gemeinderats vom 02.02.2023 wurde das Landschaftsarchitekturbüro Mühlbacher und Hilse, Traunstein, mit den Planungsarbeiten für die Leistungsphasen 1 bis 3 bzgl. der Aufwertung des Dorfplatzes in Taching (Kirchenvorfeld) beauftragt. Um eine Förderung der Baumaßnahme sicherzustellen, musste zwischenzeitlich auch die Aufnahme in das Bayerische Dorferneuerungsprogramm beschlossen werden. Ein entsprechender Beschluss wurde in der Sitzung des Gemeinderats am 14.09.2023 gefasst. Der Beschluss wurde am 27.09.2023 an das Amt für Ländliche Entwicklung (ALE) weitergeleitet. 

Zusammen mit Vertretern der Kirche und Sophia Lohmeyer vom Landschaftsarchitekturbüro Mühlbacher und Hilse wurde am 28.09.2023 eine Entwurfsplanung vorgestellt. Die in der Besprechung angesprochenen kl. Änderungen sind in der vorliegenden Entwurfsplanung eingearbeitet worden. Die voraussichtlichen Kosten für die Umsetzung der Maßnahme beziffern sich auf 123.890 €. In diesen Kosten sind bereits die Grabarbeiten und notwendige Rohrverlegungen berücksichtigt. Nicht enthalten sind jedoch die Kosten für eine Infrastruktursäule (Wasser, Strom), sowie deren Verkabelung inkl. Anschlussarbeiten (Elektriker und Installateur). Im Haushalt 2024 wurde daher eine Gesamtsumme von 150.000 € veranschlagt. Vor Einreichung eines Antrages auf Gewährung einer Zuwendung soll die Kostenberechnung dahingehend noch aktualisiert werden. Mit Mail vom 13.11.2023 hat Frau Renate Schwankner vom Kirchenverwaltungsvorstand mitgeteilt, dass mit der vorliegenden Planung volles Einverständnis besteht. 

Um einen Förderantrag beim ALE einreichen zu können und die Maßnahme in die Umsetzungsphase zu bringen, ist ein entsprechender Durchführungsbeschluss im Rat zu fassen. 

Beschluss

Der Gemeinderat Taching a. See hat Kenntnis von der Entwurfsplanung des Landschaftsarchitekturbüros Mühlbacher und Hilse, Traunstein, zur Umgestaltung und Aufwertung des Dorfplatzes in Taching (Kirchenvorfeld) und beschließt die Durchführung der geplanten Maßnahme mit zu erwartenden Kosten von rd. 150.000 €. Die Kämmerei wird beauftragt beim ALE einen entsprechenden Antrag auf Gewährung einer Förderung einzureichen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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3. Vorstellung der Jahresrechnung 2022 und Präsentation des Rechenschaftsberichtes für das Haushaltsjahr 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 23.11.2023 ö informativ 3

Sachverhalt

Der Rechenschaftsbericht wurde den Mitgliedern des Gemeinderats vorab im RIS bekanntgegeben. 

Die Jahresrechnung 2022 wurde erstellt und wird dem Gemeinderat in Form des Rechenschaftsberichts von Kämmerer Kraus präsentiert. Das Rechnungsergebnis des Verwaltungshaushalts betrug 2022 4.755.656 € und lag somit um lediglich 15.244 € unter den Ansatzerwartungen. Bei den Steuereinnahmen (Gruppierung 0) waren Mehreinnahmen von 304.443 € zu verzeichnen. Maßgeblichen Anteil daran hatten die überplanmäßigen Mehreinnahmen bei der Einkommensteuerbeteiligung, bei der Schlüsselzuweisung, der Gewerbesteuer und bei der Grunderwerbsteuer. Bei den Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb (Gruppierung 1) waren Mindereinnahmen von 283.159 € ggü. den Planansätzen zu verzeichnen. Die sonstigen Finanzeinnahmen (Gruppierung 2) lagen mit 36.528 € unter den Ansatzerwartungen. Dies lag hauptsächlich an kalkulatorischen Einnahmen (Neutralisierung von AfA und kalk. Zinsen), was sich nicht auf die finanzielle Situation der Gemeindefinanzen auswirkte. Erfreulich war, dass der Einnahmeüberschuss im Verwaltungshaushalt mit 431.132 € um 114.432 € über den Erwartungen lag. Zwar wurden die Steuermehreinnahmen durch Mindereinnahmen bei den Verwaltungseinnahmen (Gruppierung 1) und bei den sonstigen Einnahmen (Gruppierungen) aufgezehrt, aber bei den Ausgaben waren Minderausgaben zu verzeichnen, die letztendlich zu dem besser als erwarteten Einnahmeüberschuss führten. Die Pflichtzuführung, welche mindestens so hoch sein muss wie die im Vermögenshaushalt veranschlagten Tilgungszahlungen (134.134 €), wurde somit erreicht. 

Sehr deutliche Differenzen zwischen Ansatz und Ergebnis ergaben sich bei der Abwicklung des Vermögenshaushalts. Das Planvolumen des Vermögenshaushalts betrug 2022 4.508.200 €, das Ergebnis lag aber nur bei 3.787.520 €. Die Differenz von fast 721.000 € ist überwiegend damit zu begründen, dass für den Krippenbau in Tengling 1.785.000 € veranschlagt wurden, tatsächlich aber nur 883.718,55 € verausgabt wurden. Nach Erstellung der Jahresrechnung hat ein Rücklagenabgleich zu erfolgen. Der Soll- und Iststand der Rücklage betrug Ende 2022 3.029.690,39 Die Verschuldung der Gemeinde betrug zum Ende des Haushaltsjahres 2022 2.129.040 €. Im Vergleich zu 2021 ist ein deutlicher Zuwachs der Verschuldung zu verzeichnen, da im Laufe des Haushaltsjahres 2022 Kreditaufnahmen von 1.746.590 € für den Neubau der Krippe erfolgten.

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4. Feststellung der Jahresrechnung 2022 gem. Art. 102 Abs. 3 GO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 23.11.2023 ö beschließend 4

Sachverhalt

Kämmerer Kraus erörtert den Mitgliedern des Gemeinderats den Feststellungsbeschluss. Mit der Feststellung wird die Rechnungslegung nach der örtlichen Rechnungsprüfung abgeschlossen und der von der Verwaltung erstellte Entwurf der Jahresrechnung wird mit dem Feststellungsbeschluss eine Jahresrechnung der Gemeinde. Mit dem Feststellungsbeschluss wird das Zahlenwerk der Rechnung fixiert. 
Die örtliche Rechnungsprüfung für die Jahresrechnung 2022 wurde am 09.11.2023 durchgeführt. Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, Sepp Huber, und Kämmerer Kraus berichten über das Ergebnis der Prüfung. Bzgl. der Überzahlung des Zuschusses für einen LKW-Führerschein ist vor einer Rückforderung zu prüfen, ob seitens der Bürgermeisterin eine Zusicherung gegeben wurde, ob die Kosten vollumfänglich übernommen werden, was der geltenden Beschlusslage widersprechen würde. Sollte keine Zusicherung gegeben worden sein, so besteht mit dem Vorschlag der Verwaltung Einverständnis, dass auf die Beschlusslage vom November 2022 Bezug genommen wird, wo der Zuschuss auf 3.000 € erhöht wurde. Von diesem Betrag zum tatsächlich bezahlten Zuschuss sollte dann eine Rückforderung vorgenommen werden. Zudem wird um zusätzliche Information bzgl. des Auftrages für die erfolgten Wärmeplanungen gebeten. 2. Bürgermeister Steiner schlägt vor, nachdem keine Gründe gegen die Feststellung der Jahresrechnung vorliegen, das Zahlenwerk mit dem Feststellungsbeschluss zu fixieren. 

Mittlerweile wurden vom BKPV auch die Bilanzen des BgA für die Jahre 2021 und 2022 erstellt. Bürgermeisterin Lang dankt dem BKPV für die zuverlässige und zeitnahe Erstellung der Bilanzen. In 2021 weist die Gewinn- und Verlustrechnung ein Minus von 69.142,80 € aus. Der Verlust soll auf neue Rechnung vorgetragen werden. In 2022 weist die Gewinn- und Verlustrechnung ein Plus von 61.336,66 € aus. Der Gewinn soll auf neue Rechnung vorgetragen werden. 

Beschluss

Der Gemeinderat Taching a. See beschließt, die Jahresrechnung 2022 der Gemeinde Taching a. See in der diesem Beschluss als Anlage beigefügten Form und den darin enthaltenen Abschlusszahlen gem. Art. 102 Abs. 3 GO festzustellen. 
Der Jahresfehlbetrag 2021 des BgA (Fremdenverkehrseinrichtungen) in Höhe von -69.142,80 € wird auf neue Rechnung vorgetragen. Der Jahresüberschuss 2022 des BgA (Fremdenverkehrseinrichtungen) in Höhe von 61.336,66 € wird auf neue Rechnung vorgetragen

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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5. Entlastung zur Jahresrechnung 2022 gem. Art. 102 Abs. 3 GO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 23.11.2023 ö beschließend 5

Sachverhalt

Kämmerer Kraus erörtert, dass durch die Entlastung zum Ausdruck gebracht wird, dass der Gemeinderat mit der Abwicklung der Finanzwirtschaft im betreffenden Haushaltsjahr einverstanden ist, die Ergebnisse billigt und auf haushaltsrechtliche Einwände verzichtet. Durch die Entlastung wird sozusagen ein Vertrauensvotum ausgesprochen.

Diskussionsverlauf

2. Bürgermeister Steiner gibt bekannt, dass er wegen des erteilten Auftrages bzgl. der Wärmeplanung, der ohne entsprechenden Beschluss erfolgte, die Entlastung verweigern werde. Er möchte, so Steiner, vorab die Rechtsaufsicht im Landratsamt Traunstein über den Vorgang informieren. 

Kämmerer Kraus bestätigte, dass ein entsprechender Beschluss nicht vorliegt. Unabhängig davon, hat Kämmerer Kraus mehrfach auf die verbundenen erheblichen Auswirkungen einer evtl. Versagung der Entlastung hingewiesen, da es Auswirkungen auf das gedeihliche Zusammenwirken der kommunalen Hauptorgane (Gemeinderat und 1. Bürgermeister/in) hat. Die Versagung der Entlastung ist nur gerechtfertigt, wenn, so Kämmerer Kraus, bei objektiver Betrachtung eine Vertrauensgrundlage erheblich erschüttert wird. Von Seiten des RPA wurde festgestellt, dass in den Jahren 2020 bis 2022 rd. 30 T€ in Sachen „Wärme“ verausgabt wurden und es wurde um Information dazu gebeten. Bereits im vorangegangenen TOP wurde zugesichert, dass dazu noch detailliertere Informationen nachgeliefert werden. Unabhängig von den nachzureichenden Informationen ist kein Grund erkennbar, dass der zugrundeliegende Sachverhalt eine schwerwiegende Unkorrektheit der Bürgermeisterin darstellt, die im Hinblick auf den Gesamtumfang der Haushaltswirtschaft erheblich ins Gewicht fällt. Es sollte, so die Kämmerei, der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz beachtet werden.  

Trotz Hinweise der Kämmerei zeichnet sich ab, dass bei der Entlastung keine einstimmige Beschlussfassung zu erwarten ist. 

Beschluss

Zur Jahresrechnung der Gemeinde Taching a. See für das Haushaltsjahr 2022 wird gem. Art. 102 Abs. 3 GO in der dieser Niederschrift als Anlage beigefügten Form und den darin enthaltenen Abschlusszahlen der 1. Bürgermeisterin die Entlastung erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 4

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6. Erlass einer Änderungssatzung zur Kurbeitragssatzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 23.11.2023 ö beschließend 6

Sachverhalt

Die Tourist Information Waging a. See hat wegen der Vereinheitlichung der Kurabgabenzeiträume vorgeschlagen, den Zeitraum für die Hauptsaison auf den September auszudehnen. Die Markt­gemeinde Waging a. See hat mit dem Neuerlass der Kurbeitragssatzung zum 01.01.2022 den September in die Hauptsaison miteinbezogen. 
Der Entwurf der beiliegenden Änderungssatzung beinhaltet, dass von 01.06. bis 30.09. eines jeden Jahres ab dem 16. Lebensjahr ein Kurbeitrag von 1,25 € pro Aufenthaltstag erhoben wird, in der übrigen Zeit 0,75 €, für Jugendliche von 10 – 16 Jahren wird der ermäßigte Beitrag von 0,80 bzw. 0,50 € erhoben und Kinder bis zum 10. Lebensjahr sind ohnehin kurbeitragsfrei.
Der Kurbeitrag unterliegt als öffentlich-rechtliche Einnahme dem Kostendeckungsgrundsatz. Die Kämmerei hat deshalb geprüft, ob mit der Änderung die Gefahr einer Überdeckung besteht. Laut beiliegender Kalkulation ist das nicht der Fall. 
Rechtliche Gründe stehen somit einer Zustimmung durch den Gemeinderat nicht entgegen.

Beschluss

Der Gemeinderat Taching a. See beschließt den Erlass einer Satzung zur Änderung der Kur­beitragssatzung. Die diesem Beschluss als Anlage beigefügte Satzung ist Bestandteil des Beschlusses. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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7. Bauantrag von Hr. Waldherr: Aufstockung des bestehenden Wohnhauses und Anbau einer Außentreppe zur Schaffung einer zweiten Wohneinheit, Fl.Nr. 1722/1 Gem. Taching, Assing 1

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 23.11.2023 ö beschließend 7

Sachverhalt

Zum beantragten Vorhaben wurde bereits ein Antrag auf Vorbescheid gestellt. Dieser wurde in der GR- Sitzung am 29.06.2023 positiv beraten.

Der Antragsteller plant das bestehende Einfamilienhaus in zwei Wohneinheiten umzubauen. Hierzu soll nördlich am Gebäude eine Außentreppe errichtet werden. Zudem soll das Gebäude aufgestockt werden.

In der Vorberatung wurden die Maße des Bestands seitl. Wandhöhe mit 4,20 m und einer geplanten Aufstockung um 1,13 m (neue seitl. WH 5,33 m) angegeben. 
Laut neuer Schnittdarstellung handelt es sich bei der bestehenden seitl. Wandhöhe um 4,40 m, mit einer geplanten Aufstockung um 1,11 m, damit mit einer neuen seitl. WH von 5,90 m. Satteldach mit 25° DN, Firsthöhe mit 8,35 m.

Es werden insgesamt vier Stellplätze nachgewiesen, der Stellplatznachweis ist damit erfüllt. Bei dem Grundstück handelt es sich um ein Inselgrundstück, daher ist eine private Erschließung mittels Geh-, Fahrt- und Leitungsrechten nachzuweisen. Das Vorhaben beurteilt sich weiter nach § 35 Abs. 2 BauGB als sonstiges Wohnbauvorhaben im Außenbereich.

Beschluss

Das Vorhaben beurteilt sich nach § 35 Abs. 2 BauGB. Zur Erschließung des Grundstücks sind private Geh-, Fahrt- und Leitungsrechte vom Eigentümer nachzuweisen.

Der Gemeinderat Taching a. See erteilt dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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8. Bauantrag von Fr. Weiß-Krammer: Aufstockung des bestehenden Wohnhauses und Einbau einer zweiten Wohneinheit sowie Anbau zweier Balkone und einer Außentreppe, Fl.Nr. 1231/1 Gem. Taching, Mollstätten 5

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 23.11.2023 ö beschließend 8

Sachverhalt

Mitglied des Gemeinderats Sepp Huber ist während dieses TOP zu Beratung und Beschlussfassung nicht im Sitzungsraum anwesend. 

Zum vorliegenden Bauantrag wurde bereits am 21.04.2022 der Antrag auf Vorbescheid im Gemeinderat behandelt. Das Vorbescheidsverfahren wurde laut E-Akte nicht abgeschlossen. 

Die Bauherrin möchte das bestehende Wohnhaus aufstocken, um eine zweite Wohneinheit einbauen zu können. Weiter sind der Anbau zweier Balkone mit Außentreppe geplant.

Der Baukörper besteht aus EG + OG + Dach (II VG + D). Laut aktueller Schnittdarstellung würde das Gebäude um ein Vollgeschoss aufgestockt werden. Die Aufstockung ist mit 2,15 m im Plan bemaßt, tatsächlich beträgt sie gem. der Darstellung ca. 3 m. Die neue seitl. Wandhöhe läge bei 6,31 m. Nachdem sich noch Ungereimtheiten im Eingabeplan hinsichtlich der Aufstockungshöhe ergeben haben, findet vor der Gemeinderatssitzung noch ein Termin im LRA diesbezüglich statt. Es kann sein, dass die geplante Aufstockung weniger als die 3 m beträgt, dies bedarf noch der Klärung vom Bestandsplan zum neuen Eingabeplan. Sofern die Verwaltung hier noch Informationen bis zur Sitzung erhält, werden diese noch nachgereicht.

Die Außentreppe soll an der östlichen Gebäudeseite angebaut werden, mit gleichzeitigem Anbau einer Balkonfläche (6,80 m x 2,50 m). An der Westseite im 1. OG ist der Anbau des zweiten Balkons (1,10 m x 2,23 m) geplant.

Für das Vorhaben werden neben den beiden bestehenden Garagenstellplätzen noch zwei zusätzliche Stellplätze nachgewiesen. Für die Anfahrbarkeit dieser beiden Stellplätze entlang der nördlichen Grundstücksgrenze sind Geh- und Fahrtrechte vom Nachbargrundstück nachzuweisen, ansonsten können sie als Stellplatznachweis nicht anerkannt werden, da sie nicht selbstständig jederzeit vom eigenen Grundstück aus anfahrbar sind.

Die Zufahrt zum Grundstück erfolgt über eine Privatstraße (Fl.Nr. 1231/2 Gem. Tengling), die an der öffentlichen Verkehrsfläche anliegt. Die Privatstraße befindet sich im Eigentum des Grundstückseigentümers. Die Erschließung ist somit nachgewiesen. Das Vorhaben beurteilt sich nach § 35 Abs. 4 Nr. 5 BauGB, da es sich um die Erweiterung eines sonstigen Wohnbauvorhabens im Außenbereich handelt.

Beschluss

Das Vorhaben beurteilt sich nach § 35 Abs. 4 Nr. 5 BauGB. Für den Stellplatznachweis sind noch private Geh- und Fahrtrechte nachzuweisen.

Der Gemeinderat Taching a. See erteilt dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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9. Antrag auf Vorbescheid von Hr. Kaindl: Aufstockung der bestehenden Garage zur Schaffung einer weiteren Wohneinheit als Altenteil, Fl.Nr. 2118/6 Gem. Taching, Mühlthal 3

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 23.11.2023 ö beschließend 9

Sachverhalt

Der Antragsteller möchte die bestehende Garage zur Schaffung von Wohnraum ausbauen, hierfür ist eine Aufstockung um ein Geschoss erforderlich. Die neue Wohneinheit (ca. 65 qm, Maße ca. 10,20 m x 7,50 m) soll über eine Außentreppe nordöstlich am Gebäude erschlossen werden. Die Bestandsgenehmigung vom 12.09.1974 liegt vor. Die Nutzung beider Wohneinheiten ist durch den Antragsteller und seiner Kinder selbst geplant. 

Das Bestandsgebäude ist dem Geländeverlauf entsprechend als Hanggebäude ausgebildet worden. Die seitl. Giebelwandhöhe würde neu bei 6,88 m bzw. 7,18 m liegen (Firsthöhe 8,71 m / 9,01 m).

Mit dem Antrag auf Vorbescheid soll die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens abgefragt werden.

Ob sich das Vorhaben nach § 34 BauGB Innenbereich oder als sonstiges Wohnbauvorhaben im Außenbereich § 35 Abs. 2 BauGB beurteilt, ist nicht ganz eindeutig. Wir würden das Vorhaben aber mehr dem Innenbereich zuordnen. In beiden Fällen würde die Verwaltung die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit der Aufstockung der Garage zu Wohnzwecken grundsätzlich in Aussicht stellen, sofern sich die Höhenentwicklung des Gebäudes noch mit der Umgebungsbebauung verträgt. Das Gebäude kommt durch die Aufstockung schon sehr hoch raus. Aufgrund der vorherrschenden Geländeunterschiede würde die Aufstockung aber gerade noch als vertretbar angesehen werden. Im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens sind die erforderlichen Stellplätze für das Vorhaben nachzuweisen.

Beschluss

Das Vorhaben beurteilt sich nach § 34 BauGB.

Der Gemeinderat Taching a. See erteilt dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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10. Antrag auf Vorbescheid von Hr. Weber: Errichtung eines Wohnhauses mit Garage, Fl.Nr. 285/3 Gem. Tengling, Grundstück bei Mauerham

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 23.11.2023 ö beschließend 10

Sachverhalt

Das Vorhaben wurde in der letzten GR-Sitzung zurückgestellt. 

Das Vorhaben beurteilt sich nach § 35 Abs. 2 BauGB als sonstiges Wohnbauvorhaben im Außenbereich, eine mögliche Bebauung scheint aktuell kritisch. Der Antrag auf Vorbescheid muss in der GR-Sitzung am 23.11.23 behandelt werden, da die Beteiligungsfrist am 27.11.23 abläuft, und das gemeindliche Einvernehmen sonst als erteilt gilt (Fiktionsfrist, § 36 BauGB).

Sachverhalt: 
Die Antragsteller möchten in den nächsten Jahren ein Einfamilienhaus mit Garage auf genanntem Grundstück errichten. Mittels eines Vorbescheides soll daher abgefragt werden, ob das Bauvorhaben bauplanungsrechtlich zulässig ist.

Das Vorhaben befindet sich nicht im Geltungsbereich der Innenbereichssatzung für den OT Mauerham; auch liegt es nicht mehr im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Mauerham-Süd“. Es beurteilt sich daher als sonstiges Wohnbauvorhaben im Außenbereich nach § 35 Abs. 2 BauGB. Im FNP ist der Bereich als MD (Dorfgebiet) dargestellt. Das Grundstück ist noch nicht voll erschlossen. Eine Erschließung mit Wasser und Abwasser müsste erst noch hergestellt werden. Das Grundstück liegt an einer öffentlichen Straße.

Gem. § 35 Abs. 2 und Abs. 3 BauGB können sonstige Wohnbauvorhaben im Außenbereich zugelassen werden, sofern öffentliche Belange dem Vorhaben nicht entgegenstehen. Laut Ablehnungsanhörungsschreiben des LRA stehen hier Belange des Natur- und Landschaftsschutzes entgegen, da das Vorhaben der natürlichen Eigenart der Landschaft zuwiderläuft. Das Vorhaben wäre demnach abzulehnen.

Neuer Sachstand vom 20.11.23: 
Der Antrag wurde von den Antragstellern beim LRA zurückgenommen. Eine Beschlussfassung zu o.g. Vorhaben ist daher nicht mehr erforderlich. Im Weiteren könnte noch ein Antrag auf Bebauungsplanerweiterung von Seiten der Bauherren in der Verwaltung gestellt werden.

Diskussionsverlauf

Aufgrund der neuen Sachstandslage vom 20.11.2023 befasst sich der Rat nicht mehr mit diesem TOP. 

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11. Kommunale Wärmeleitplanung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 23.11.2023 ö informativ 11

Sachverhalt

Mitte Oktober fand eine gemeinsame Infoveranstaltung der Energieagentur Südostbayern und des Regionalwerks Chiemgau-Rupertiwinkel (RCR) statt in Teisendorf.

Im Nachgang wurde von Seiten der VG Waging ein gemeinsamer Besprechungstermin mit dem RCR vereinbart. Dieser Termin fand am Montag 13.11.2023 statt. 

Kurzer Sachstandsbericht, beiliegend auch ein paar Präsentationen:
  • Die EU hat ihre Mitgliedsstaaten über die Energieeffizienzrichtlinie (EED) verpflichtet, der Bund hat die Umsetzung der EU-Klimaziele beschlossen und über das Klimaschutzgesetz wird die Klimaneutralität bis 2050 gefordert, daher kommt nun die Umsetzungspflicht zur kommunalen Wärmeleitplanung über den Bund an die Länder und dadurch runtergebrochen auf die einzelnen Kommunen.
  • Der Bundestag soll noch 2023 über den Gesetzentwurf bzgl. der Wärmeplanung abstimmen, in Kraft treten soll das Gesetz zum 01.01.2024, so der aktuelle Planstand.
  • Man nimmt an, dass es eine Umsetzungspflicht für „alle“ Kommunen geben wird. Der Zeitpunkt der Umsetzung wird voraussichtlich von der Einwohnerzahl der Gemeinde abhängig sein.
  • Kommunen unter 10.000 Einwohnern soll ein sog. vereinfachtes Verfahren ermöglicht werden. Was man unter einem vereinfachten Verfahren versteht, kann derzeit niemand genau sagen. Möglicherweise wird dieser Wert auch auf 15.000 – 20.000 EW angehoben.
  • Für 2023 können noch Fördermittel abgegriffen werden, die eine 90% Förderung der förderfähigen Kosten gewährt. Ab 2024 wird sich diese Förderung auf 60% und ggf. weniger reduzieren, da mit der Umsetzungspflicht via Gesetz die Förderungen nicht mehr in dem Umfang gewährt werden.
  • Das RCR (Regionalwerk Chiemgau-Rupertiwinkel) rät unbedingt noch 2023 den Förderantrag zu stellen.
  • Aktuell muss man mit 9-10 Monaten Wartezeit auf eine Förderzusage rechnen. 
  • Nach Zugang des Förderbescheides wird die Umsetzung bzw. Vergabe der Kommunalen Wärmeplanung (KWP) in den Gemeinderäten zur Beschlussfassung vorgelegt.
  • Die KWP -Phasen: 
Bestandsanalyse Potentialanalyse Szenarioentwicklung Wärmewendestrategie (Maßnahmenkatalog). Die KWP ist keine Ortsnetzplanung. Die KWP soll eine Handlungsempfehlung geben, wie z.B. der Bürger zukünftig seine Wärme beziehen kann. Hiervon werden künftig auch die Förderungen für die Bürger bei einem möglichen Heizungstausch abhängig gemacht.
  • Das RCR kann von den Mitgliedsgemeinden direkt mit der Antragstellung für die Förderung einer KWP beauftragt werden und würde sich im Weiteren auch hinsichtlich der Umsetzung der KWP-Planung anbieten.
  • Die Verwaltung schlägt vor, eine gemeinsame KWP-Planung (sofern möglich) für alle drei VG-Gemeinden auf den Weg zu bringen. 
  • Die angenommenen Kosten betragen 7 € je Einwohner zuzüglich Maximalpauschalen Druck, Organisation und Öffentlichkeitsarbeit.
  • EW- Wert 01.01.23, Gemeinde Taching: 2.211.

Wer sich zum Thema Förderung einlesen möchte, hier der dazugehörige Link:
https://www.klimaschutz.de/de/foerderung/foerderprogramme/kommunalrichtlinie/erstellung-einer-kommunalen-waermeplanung

Beispiel von der Stadt Bruchsal in Baden-Württemberg, wie so eine kommunale Wärmeplanung aussehen kann:
Link:    https://www.bruchsal.de/gestalten/energiewende/energieleitplan 

Diskussionsverlauf

Mitglied des Gemeinderats Peter Seehuber äußert seine kritische Meinung zu einer kommunalen Wärmeplanung. Seiner Ansicht nach wird ein „Papiertiger“ geschaffen, da bereits im Vorfeld klar sein dürfte, dass wegen fehlender Wirtschaftlichkeit eine Umsetzung scheitern wird. Seehubers Meinung wird auch von anderen Mitgliedern des Rats geteilt. 

Beschluss

Der Gemeinderat Taching a. See nimmt Kenntnis vom Sachverhalt und befürwortet die vorgestellte Vorgehensweise. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 4

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12. Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 23.11.2023 ö informativ 12

Sachverhalt

Leerung von Straßengullis

Werner Reith erkundigt sich nach dem Leerungsrhythmus der Fangkörbe in den Straßengullis. Die Fangkörbe sind oft stark verschmutzt und können das abfließende Straßenwasser bei Regenfällen oft nicht mehr aufnehmen. Mitglied des Gemeinderats Erich Koller konnte die Frage beantworten, von Seiten des Landkreises werden die Fangkörbe einmal jährlich gesäubert. Sollten zusätzliche Säuberungen gewünscht sein, so müsste die Tätigkeit vom gemeindlichen Bauhof übernommen werden.

Christbaumversteigerung FFW Törring

2. Bürgermeister Steiner bringt den Vorschlag ein, für die Christbaumversteigerung der FFW Törring zwei Jahresbadeeintrittskarten für die gemeindlichen Seebäder zu spendieren. Mit dem Vorschlag besteht Einverständnis. 

Datenstand vom 08.02.2024 09:19 Uhr