Datum: 07.12.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Feuerwehrhaus Taching a. See
Gremium: Gemeinderat Taching a. See
Körperschaft: Gemeinde Taching a. See
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 22:05 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 22:10 Uhr bis 23:45 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 16.11.2023
2 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 23.11.2023
3 Bekanntgabe von Tagesordnungspunkten aus nichtöffentlicher Sitzung nach Wegfall der Gründe für die Geheimhaltung (Art. 52 Abs. 3 GO)
4 Stellungnahme zu den Textziffern aus dem Rechnungsprüfungsausschuss für das Haushaltsjahr 2022
5 Vorstellung und Beschlussfassung über die ab dem Kindergarten-/krippenjahr 2024/25 geltenden Elternbeiträge in den Kinderbetreuungseinrichtungen
6 Erlass der Haushaltssatzung samt Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024
7 Bauantrag von Hr. Mayer: Errichtung einer Hackschnitzel-Lagerhalle über einem best. Fahrsilo, Fl.Nr. 499, Gem. Taching, Grundstück bei Mauerham / Fischinger Feld
8 Tektur zum Bauantrag von Hr. Müller: Nutzungsänderung u. Sanierung der Haus- u. Hofstelle zur Schaffung von zwei Wohneinheiten u. Erw. des Nebengebäudes durch eine Garage, Fl.Nr. 742 Gem. Tengling, Mönchspoint 3
9 Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung v. 28.11.2019 von Hr. Huber: Sanierung Umbau und Nutzungsänderung von Teilbereichen des landw. Anwesens zu Wohnzwecken, Fl.Nr. 26 Gem. Tengling, Untere Dorfstr. 12
10 Durchführungsbeschluss zum Kauf eines Klassenzimmergestühls für die Grundschule
11 Information zur gemeinsamen Bestellung einer Archivkraft der Gemeinden im Landkreis Traunstein
12 Sonstiges

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 16.11.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 07.12.2023 ö beschließend 1

Sachverhalt

Die Sitzungsniederschrift aus dem öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung vom 16.11.2023 wurde den Mitgliedern des Gemeinderats vorab im RIS bekanntgegeben. Einwände gegen diese Sitzungsniederschrift werden nicht vorgebracht. 

Beschluss

Der Gemeinderat Taching a. See hat Kenntnis von der Sitzungsniederschrift aus dem öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung vom 16.11.2023 und stimmt dieser Sitzungsniederschrift ohne Einwände zu. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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2. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 23.11.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 07.12.2023 ö 2

Sachverhalt

Die Sitzungsniederschrift aus dem öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung vom 23.11.2023 wurde den Mitgliedern des Gemeinderats vorab im RIS bekanntgegeben. Einwände gegen diese Sitzungsniederschrift werden nicht vorgebracht.

Beschluss

Der Gemeinderat Taching a. See hat Kenntnis von der Sitzungsniederschrift aus dem öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung vom 23.11.2023 und stimmt dieser Sitzungsniederschrift ohne Einwände zu. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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3. Bekanntgabe von Tagesordnungspunkten aus nichtöffentlicher Sitzung nach Wegfall der Gründe für die Geheimhaltung (Art. 52 Abs. 3 GO)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 07.12.2023 ö informativ 3

Sachverhalt

Die Bekanntgabe von Tagesordnungspunkten aus den nichtöffentlichen Sitzungen vom November 2023, für die Gründe der Geheimhaltung weggefallen sind, werden in der Januarsitzung 2024 nachgeholt.

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4. Stellungnahme zu den Textziffern aus dem Rechnungsprüfungsausschuss für das Haushaltsjahr 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 07.12.2023 ö informativ 4

Sachverhalt

In der Sitzung des Gemeinderats vom 23.11.2023 wurde unter TOP 5 der Bürgermeisterin die Entlastung zur Jahresrechnung 2022 bei einem Abstimmungsergebnis von 9:4 erteilt. Bereits in der Gemeinderatssitzung vom 23.11.2023 hat die Kämmerei mehrfach darauf hingewiesen, dass keine Gründe vorliegen, die die Verweigerung der Entlastung rechtfertigen. Bzgl. der Ausgaben i. Sa. „Wärme“ wurde dem Rat zudem mitgeteilt, dass die entsprechenden Informationen in der heutigen Sitzung nachgereicht werden. Trotz dieser Hinweise haben vier Mitglieder des Gemeinderats die Entlastung nicht erteilt und 2. Bürgermeister Steiner hat die Einschaltung der Rechtsaufsichtsbehörde mitgeteilt. In der Sitzung des Gemeinderats am 23.11.2023 fehlte Bürgermeisterin Lang krankheitsbedingt und sie konnte zu den in der Sitzung erhobenen Vorwürfen keine Stellungnahme abgeben. 
Auslöser der Entlastungsverweigerung von Teilen des Gemeinderats war, dass in den Haushaltsjahren 2020 bis 2022 Ausgaben in Sa. „Wärme“ auf der Haushaltsstelle 8160.6550 gebucht wurden und die Detailinformationen in der Sitzung am 23.11.2023 nicht vorlagen. Es war jedoch bereits in der Sitzung am 23.11.2023 klar erkennbar, dass kein schwerwiegender haushaltsrechtlicher Verstoß vorlag, der die Vertrauensgrundlage der Zusammenarbeit zwischen Rat und Bürgermeisterin massiv erschüttert hätte. In der heutigen Sitzung des Gemeinderats gibt Bürgermeisterin Lang dazu eine umfangreiche und sehr detaillierte Stellungnahme ab und die Ausgaben werden detailliert erörtert.

Die angefallenen Ausgaben in Höhe von 10.449 € für eine Rechtsberatung hinsichtlich Geothermiebohrungen sind auf Beschlüsse zurückzuführen, die der vormalige Gemeinderat gefasst hat. Bürgermeisterin Lang hatte keinen Einfluss auf die Ausgaben, lediglich die kassenwirksame Ausgabe ist erst im Laufe des Haushaltsjahres 2020 angefallen. Für eine Vorstudie, ob ein wirtschaftlicher Ausbau des Wärmeversorgungsnetzes möglich ist, wurden Ausgaben von 20.884,50 € getätigt, wobei vorab mit dem Markt Waging und der Geoenergie Bayern Kostenbeteiligungsverträge geschlossen wurden und sich beide Seiten mit insg. 14.457,98 € + MwSt. an den Kosten beteiligten. Der Eigenanteil reduzierte sich dadurch auf 3.684,50 €. Formal lag ein Fehler vor, da die Auftragsvergabe einen Beschluss des Rats erforderlich gemacht hätte. Tatsächlich ergibt die Eigenbeteiligung von 3.684,50 € jedoch keinen Grund, die Entlastung nicht zu erteilen.
Nachdem Bürgermeisterin Lang den Sachverhalt lückenlos aufgeklärt hat, kritisiert 3. Bürgermeister Wamsler in sehr deutlichen Worten die Entlastungsverweigerung durch den 2. Bürgermeister und von drei weiteren Mitgliedern des Gemeinderats. Obwohl erkennbar war, dass kein schwerwiegender Verstoß vorlag, sondern lediglich eine kleinere Unzulänglichkeit, wurde mit dem Abstimmungsverhalten der Bürgermeisterin in der Öffentlichkeit eine erhebliche Einbuße zugefügt. Auch insgesamt war die Außenwirkung für die Gemeinde katastrophal, so 3. Bürgermeister Wamsler. Die Abwesenheit der Bürgermeisterin wurde missbraucht, um ihr öffentlich zu schaden. Nachdem ab nachmittags des Sitzungstages (23.11.2023) bekannt war, dass der 2. Bürgermeister wegen Abwesenheit der Bürgermeisterin die Sitzung leiten muss, wäre eine angemessene Sitzungsvorbereitung wünschenswert gewesen. Es hatte jedoch den Anschein, dass keine Vorbereitung erfolgte, vielmehr musste die Presse aushelfen, um überhaupt eine Tagesordnung vorliegen zu haben. Dass dann auch noch bei der Entlastung eine Entlastungsverweigerung angestrebt wurde, ohne dass Detailwissen über die erfolgten Ausgaben i. Sa. „Wärme“ vorlag, kann nicht nachvollzogen werden. 3. Bürgermeister Wamsler richtet offen die Frage an 2. Bürgermeister Steiner, welche Gemeindepolitik er mit einer solchen Haltung verfolge. 

2. Bürgermeister Hans Steiner rechtfertigt seine Sitzungsvorbereitung damit, dass er erst sehr spät am Sitzungstag erfahren hat, dass er die Sitzung leiten muss. Er habe sich daher nicht entsprechend vorbereiten können, sondern sei mit der üblichen Vorbereitung in die Sitzung des Gemeinderats gegangen. Dies veranlasste 3 Bürgermeister Wamsler zu der Bemerkung, dass diese Vorbereitung dann auch sehr dürftig gewesen sein muss. Die Sitzungsleitung der Sitzung am 23.11.2023 wurde insgesamt sehr kritisiert. 3. Bürgermeister Wamsler schließt seine Rede mit den Worten, dass eine öffentliche Entschuldigung des 2. Bürgermeisters bei Bürgermeisterin Lang angebracht wäre. Eine entsprechende Entschuldigung blieb jedoch aus. 

Aus der Mitte des Rats wird erwartet, dass künftig wieder eine vertrauensvolle und konstruktive Zusammenarbeit anzustreben ist. Die Entlastungsverweigerung mit den dadurch entstandenen Turbulenzen war unnötig und vermeidbar. Es sei jetzt aber wieder der Zeitpunkt, auf den richtigen Weg einer guten Zusammenarbeit zurückzukehren.  

Nachdem der TOP zu durchaus hitzigen Diskussionen führte, die Argumente aber hinreichend ausgetauscht wurden, stellt Mitglied des Gemeinderats Wolfgang Mayer gem. der Geschäftsordnung einen Antrag auf Ende der Debatte. Bürgermeisterin Lang lässt daraufhin umgehend über diesen Antrag abstimmen. 

Beschluss

Der Gemeinderat Taching a. See hat Kenntnis vom Antrag von Mitglied des Gemeinderats Wolfgang Mayer gem. der Geschäftsordnung auf ein Ende der Debatte und stimmt dem Antrag zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 1

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5. Vorstellung und Beschlussfassung über die ab dem Kindergarten-/krippenjahr 2024/25 geltenden Elternbeiträge in den Kinderbetreuungseinrichtungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (VG Waging a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 07.12.2023 ö 5

Sachverhalt

Bürgermeisterin Lang informiert zunächst über die Beschlusslage aus der gestrigen Sitzung des Marktgemeinderats Waging a. See. Die Kindergartengebühren wurden beginnend bei einer Betreuungszeit von drei bis vier Stunden mit 200 € festgesetzt und steigern sich dann um je 20 € für die nächsthöhere Buchungs- bzw. Betreuungszeit. Die Krippengebühren liegen um 100 € über der jeweiligen Kindergartengebühr. Bürgermeisterin Lang erörtert ausführlich die Gründe, warum eine Anhebung der Elternbeiträge in heutiger Sitzung behandelt werden soll. Alle wesentlichen Daten und Fakten werden erörtert, zudem werden Fragen aus der Mitte des Rats beantwortet. 

Letztmalig befasste sich der Gemeinderat Taching a. See in seiner Sitzung vom 07.11.2019 mit den Beiträgen in den Kinderbetreuungseinrichtungen. In der damaligen Ratssitzung wurden ab dem Kindergarten- und Krippenjahr 2020/2021 nachfolgende Elternbeiträge beschlossen:

Ab März 2024 ist aufgrund der Tarifabschlüsse mit einem deutlichen Anstieg der Personalausgaben zu rechnen. Zudem sind seit der letzten Anpassung der Elternbeiträge auch bei den Sachausgaben deutliche Preisanstiege zu verzeichnen gewesen. 

Kämmerer Kraus zeigt dem Rat anhand einer Power-Point-Präsentation die zu erwartenden Betriebsdefizite in den einzelnen Einrichtungen auf. Angesichts der sich abzeichnenden angespannteren Haushaltslage befasst sich der Rat in heutiger Sitzung mit den ab September 2024 ggf. neu festzulegenden Elternbeiträgen.

Vorab wurde zu einer gemeinsamen Besprechung, zu welcher der AK „Kinderbetreuungseinrichtungen“ der Marktgemeinde Waging a. See und der AK „Kindertagesstätten“ der Gemeinde Taching a. See, sowie Wonnebergs Familienbeauftrage und Leiterin der Kindertageseinrichtung Birgit Bleibinger, alle Einrichtungsleitungen sowie Bürgermeister Fenninger aus Wonneberg, Bürgermeister Baderhuber aus Waging und Bürgermeisterin Lang aus Taching eingeladen. Bei diesem gemeinsamen Termin am 15.11.2023 haben sich die Anwesenden mit der Thematik einer Beitragsanpassung intensiv beschäftigt. Kämmerer Kraus informierte bei diesem Termin über die sich abzeichnenden Betriebsdefizite. Um einem weiteren Anstieg der Betriebsdefizite in einigen Einrichtungen entgegenzuwirken, bestand einheitlich die Auffassung, dass eine Erhöhung der Elternbeiträge unausweichlich werden wird. Lediglich über die Höhe der Erhöhung wurden unterschiedliche Auffassungen vertreten. Mehrheitlich einigte man sich dann aber auf folgende Empfehlung zur Erhöhung der Elternbeiträge ab dem Kindergarten- und Krippenjahr 2024/2025, die den Räten der VG-Gemeinden zur Beschlussfassung vorgelegt werden sollen. Die Empfehlungen zur künftigen Erhöhung der Elternbeiträge haben jedoch keine bindende Wirkung. Es obliegt letztlich jedem einzelnen Rat, ob, und wenn ja, in welcher Höhe die Elternbeiträge ab 09/2024 erhöht werden sollen. 

Der Gemeinderat Taching a. See hat Kenntnis vom Vorschlag der Besprechung „Kinderbetreuung“ zur Erhöhung der Kindergarten– und Krippenbeiträge ab dem Betreuungsjahr 2024/2025:

Besuchen zwei Kinder eines Beitragszahlers gleichzeitig eine Betreuungseinrichtung innerhalb der Gemeinde Taching a. See, wird der Beitrag für das zweite Kind pro Monat um 20 € ermäßigt. Sollten drei oder mehr Kinder gleichzeitig eine Betreuungseinrichtung innerhalb der Gemeinde Taching a. See besuchen, so ist das kostengünstigste, dritte und jedes weitere Kind beitragsfrei.

Es wird noch darüber informiert, dass der von den Eltern zu zahlende Kindergartenbeitrag um 100 € niedriger ist, da der Freistaat Bayern einkommensunabhängig einen sog. Elternbeitragszuschuss von 100 € je Kind und Monat gewährt (dieser Zuschuss kommt vom Bund aus dem „Gute-Kita-Gesetz“ und wird in Bayern als Zuschuss ausbezahlt). Auch bei den Krippenbeiträgen ist die Gewährung eines Elternbeitragszuschusses möglich, wobei hier die Gewährung einkommensabhängig ist. 

Beim Spielgeld in Höhe von mtl. 5 € je Kind sollen sich keine Änderungen ergeben. 

Diese Vorschläge wurden allen Elternbeiratsvorsitzenden in einer gemeinsamen Besprechung am 30.11.2023 vorgestellt. Die Freude über die Anhebung der Elternbeiträge fiel erwartungsgemäß gemäßigt aus, jedoch war das Verständnis für die Betragserhöhung, welche hauptsächlich aus den erhöhten Lohnkosten herrühren, vorhanden. Da die Betriebsausgaben für Kitas zu 85-95 % aus den Personalkosten herrühren, ist bei einer um mehr als 10%igen Lohnsteigerung auch mit einem enormen Anstieg der Gebühren zu rechnen. 
Die Elternbeiräte wurden sowohl auf die Möglichkeit der Antragstellung auf Kostenübernahme beim Landratsamt hingewiesen, als auch auf die Möglichkeit, die Kosten für die Kinderbetreuung bei der Einkommensteuererklärung anzugeben und den hierfür angedachten Freibetrag auszuschöpfen.
Es wurde vereinbart, dass die Eltern sowohl über das VG-Blatt als auch über einen informativen Elternbrief nach der Beschlussfassung über die Änderungen informiert werden. 

Diskussionsverlauf

Im Rat wird lebhaft über die Anhebung der Elternbeiträge diskutiert. Mitglied des Gemeinderats Klaus Öllinger legt seinen Standpunkt einer Gebührenerhöhung dar. Er erörtert seine Gründe, warum er die angestrebte Gebührenerhöhung als zu hoch erachtet, ist aber grundsätzlich auch für eine Anhebung, aber in geringerem Umfang. Mitglied des Gemeinderats Sepp Huber spricht an, dass zur Reduzierung des Defizits auch die Ausgabenseite beleuchtet werden muss. Manche Ausgaben sollten kritisch hinterfragt werden im Hinblick auf Notwendigkeit. Auch bei den Personalausgaben ist auf einen betriebswirtschaftlich vertretbaren Anstellungsschlüssel zu achten. Einige Mitglieder des Rats plädieren auch für eine stufenweise Erhöhung. Einstimmig vertritt der Rat jedoch die Auffassung, dass an der Reduzierung der Betriebsdefizite gearbeitet werden muss, nachdem die Defizite auch vom BKPV in der letzten überörtlichen Prüfung moniert wurden. Nachdem alle Argumente ausgetauscht wurden, lässt Bürgermeisterin Lang über den weitergehenden Vorschlag aus dem Arbeitskreis abstimmen.

Beschluss 1

Der Gemeinderat Taching a. See hat Kenntnis vom Vorschlag des Arbeitskreises „Kinderbetreuung“ zur Erhöhung der Kindergarten– und Krippenbeiträge ab dem Betreuungsjahr 2024/2025 und stimmt folgenden Beiträgen zu: 


Besuchen zwei Kinder eines Beitragszahlers gleichzeitig eine Betreuungseinrichtung innerhalb der Gemeinde Taching a. See, wird der Beitrag für das zweite Kind pro Monat um 20 € ermäßigt. Sollten drei oder mehr Kinder gleichzeitig eine Betreuungseinrichtung innerhalb der Gemeinde Taching a. See besuchen, so ist das dritte und jedes weitere Kind beitragsfrei.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 10

Beschluss 2

Der Gemeinderat Taching a. See hat Kenntnis vom Alternativvorschlag aus der Mitte des Rats zur Erhöhung der Kindergarten– und Krippenbeiträge ab dem Betreuungsjahr 2024/2025 und stimmt folgenden Beiträgen zu: 


Besuchen zwei Kinder eines Beitragszahlers gleichzeitig eine Betreuungseinrichtung innerhalb der Gemeinde Taching a. See, wird der Beitrag für das zweite Kind pro Monat um 20 € ermäßigt. Sollten drei oder mehr Kinder gleichzeitig eine Betreuungseinrichtung innerhalb der Gemeinde Taching a. See besuchen, so ist das dritte und jedes weitere Kind beitragsfrei.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 5

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6. Erlass der Haushaltssatzung samt Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 07.12.2023 ö beschließend 6

Sachverhalt

3. Bürgermeister Wamsler ist bei diesem TOP zu Beratung und Beschlussfassung nicht im Sitzungsraum anwesend. 

Der Haushaltsentwurf für 2024 wurde in der Ratssitzung am 16.11.2023 intensiv vorberaten. Im vorliegenden finalen Haushaltsplan für 2024 ergaben sich gegenüber der Entwurfsplanung noch folgende Änderungen. Für die 4. Ausbauphase der Breitbanderschließung waren im Entwurfsplan bei Haushaltsstelle 7910.9880 für die Schlussabrechnung 200.000 € veranschlagt. Nach der Ratssitzung am 16.11.2023 wurde von der bauausführenden Firma noch eine weitere Abschlagszahlung über rd. 175.000 € eingereicht. Der Planansatz wurde daher entsprechend eingekürzt. Zudem wurde in der Haushaltsplanung bei Haushaltsstelle 8610.9350 ein Ansatz von 25.000 € zum Kauf eines Sonnensegels im Tenglinger Strandbad gebildet. Durch die Ansatzänderungen wurde auch die ursprünglich geplante Rücklagenentnahme geändert. 

Kämmerer Kraus verweist eingangs noch auf den Vorbericht, wo alle wesentlichen Zahlen, Daten und Fakten erörtert wurden. Zudem wurden alle Ansätze des Vermögenshaushalts einzeln erörtert. 

Verwaltungshaushalt:

Der Verwaltungshaushalt erreicht ein Planvolumen von 5.458.000 €. Die Pflichtzuführung, welche dem Wert der im Vermögenshaushalt veranschlagten Tilgungsleistungen entsprechen muss, kann bei planmäßiger Abwicklung erreicht werden. An Tilgungszahlungen müssen 2024 215.100 € an die jeweiligen Banken geleistet werden. Der Einnahmeüberschuss beträgt bei planmäßiger Abwicklung 224.100 €. Aus diesen Werten wird klar ersichtlich, dass aktuell die aus haushaltsrechtlicher Sicht noch vertretbare Obergrenze der Verschuldung erreicht wurde. Stark ansteigend sind die Personalausgaben im Vorjahresvergleich. Ggü. 2023 werden die Ausgaben im Personalbereich um 393.400 € auf 1.672.500 € ansteigen. Dies hat im Wesentlichen drei Gründe. Die Krippe Tengling wird erstmalig 2024 ganzjährig in Betrieb gehen, so dass die Personalkosten für neu eingestelltes Personal für zwölf Monate zu veranschlagen war. Zudem ist die Einstellung eines Landschaftsgärtners im Bauhof vorgesehen und temporär wird eine Doppelbesetzung im Bauhof entstehen, da der Bauhofarbeiter W. in die Freistellungsphase der Alterszeit eintreten wird. In der Einlernphase wird der noch einzustellende Beschäftigte und der Bauhofarbeiter W. die Stelle doppelt besetzen. Massiv auf die Personalkostensteigerung werden sich auch die ab März 2024 deutlichen Tariferhöhungen auswirken. Bei den Ausgaben für den sächlichen Verwaltungs- und Betriebsaufwand wurden insgesamt (Gruppierung 5 und 6) Ausgabemittel von 1.665.900 € bereitgestellt. Im Vorjahresvergleich bedeutet dies eine nahezu unbedeutende Reduzierung um 16.000 €. 

Die Finanzplanung ergab, dass sich die freie Finanzspanne ab 2026 bessern wird, da 2025 die letzte Tilgungsrate für die Rückzahlung eines Kredits bei der Sparkasse über 120.000 € zu leisten ist. 

Die Steuereinnahmen inkl. der Einnahmen aus der Verkehrsüberwachung wurden für 2024 mit rd. 3,2 Mio. € prognostiziert.  


Vermögenshaushalt:

Der Vermögenshaushalt erreicht ein Planvolumen von 2.219.700 €. Kreditaufnahmen sind nicht vorgesehen. Zur Finanzierung der vermögenswirksamen Ausgaben ist eine voraussichtliche Rücklagenentnahme von 563.200 € erforderlich.

Abschließend wird ein positiver Ausblick auf die Finanzlage gegeben. In 2025 wird ein Bausparvertrag mit einer Bausparsumme von fast 700.000 € fällig. Fast in gleicher Höhe kann ein Bauspardarlehen zu sehr günstigen Zinskonditionen aufgenommen werden, was von Seiten der Kämmerei auch empfohlen wird. Zudem wird 2025 die letzte Tilgungsrate für einen Kredit bei der Kreissparkasse Traunstein über 120.000 € fällig. Tatsächlich kann also in Zukunft auch wieder das ein oder andere größere Investitionsvorhaben angegangen werden. 

Aufgrund der Haushaltsberatungen in der Sitzung vom 16.11.2023 besteht im Rat zur Verabschiedung des Haushalts kein Diskussionsbedarf mehr. 

Beschluss 1

Der Gemeinderat Taching a. See hat Kenntnis vom Finanzplan für die Jahre 2023 bis 2027 und stimmt der Finanzplanung zu. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 1

Beschluss 2

Der Gemeinderat Taching a. See beschließt den Erlass der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 1

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7. Bauantrag von Hr. Mayer: Errichtung einer Hackschnitzel-Lagerhalle über einem best. Fahrsilo, Fl.Nr. 499, Gem. Taching, Grundstück bei Mauerham / Fischinger Feld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 07.12.2023 ö beschließend 7

Sachverhalt

Der Antragsteller ist Nebenerwerbslandwirt und besitzt ca. 10 ha Waldfläche. Auf seinem Grundstück Fl.Nr. 246 Gem. Taching, Mauerham 6 und 8, bewirtschaftet er mit dem Hackgut seine Hackschnitzelheizung.
Laut seinen Ausführungen möchte er die Hackschnitzel, bevor sie zur Energiegewinnung in den Bunker gegeben werden können, ausreichend lufttrocknen. Dazu soll künftig das anfallende Holz einmal jährlich in das neu überdachte Bestandsfahrsilo gehäckselt werden. das Dach der neuen Hackschnitzel-Lagerhalle soll südexponiert als Pultdach ausgeführt werden, damit eine spätere Photovoltaikanlage die optimale Ausrichtung hat. Dies soll das benachbarte Autohaus des Bruders mit Energie für das Laden der Elektrofahrzeuge versorgen.

Das südliche Fahrsilo in den Maßen 29,36 m x 9,33 m soll künftig als Hackschnitzellager (450 cbm Lagermenge) dienen. Das nördliche Fahrsilo bleibt bestehen. Hierzu soll das Fahrsilo als Lagerhalle überbaut werden. Der Baukörper erhält eine seitl. Wandhöhe von 6,44 m bzw. 8,65 m, da das Dach als Pultdach mit 12° DN ausgeführt wird.

Das Vorhaben beurteilt sich nach § 35 BauGB. Die Nachbarunterschriften zum Vorhaben liegen vor. Das Vorhaben selbst liegt nicht mehr im Geltungsbereich der Innenbereichssatzung von Mauerham, sondern genau außerhalb (s. Lageplan in der Anlage). Um dem Gebot der größtmöglichen Schonung des Außenbereichs Rechnung zu tragen, sind noch einige Fragstellungen an den Antragsteller offen.
  1. Bitte erläutern Sie, warum nicht bereits vorhandene Gebäude Ihrer Hofstelle für die Lagerung der Hackschnitzel verwendet werden können.
  2. Bitte erläutern Sie das Erfordernis der Größe des Gebäudes. 
  3. Bitte erläutern Sie die Wahl des Standortes des Hackschnitzellagers. Warum wird ein Lagergebäude nicht an Ihrer Hofstelle innerhalb der geltenden Innenbereichssatzung „Mauerham“ errichtet?
  4. Bitte teilen Sie mit, warum die Fahrsilos, auch in Zukunft, nicht mehr für Ihre Landwirtschaft benötigt werden. 

Grundsätzlich wäre die Option, die geplante Hackschnitzellagerhalle in den bestehenden Gebäuden an der Hofstelle unterzubringen, die geeignetste Genehmigungsvariante. Die Stellungnahme vom Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Traunstein fiel dennoch positiv zum geplanten Vorhaben aus. Daher schlägt die Verwaltung vor, das gemeindliche Einvernehmen herzustellen.

Mit E-Mail vom 05.12.2023 gingen folgende Ergänzungen vom Planungsbüro ein, Lageplan anbei:

  1. Alle bestehenden Gebäude auf der Hofstelle sind derzeitig in Benutzung (siehe Lageplan). Darüber hinaus sind die Bestandsgebäude allesamt nicht hoch genug, um Hackschnitzel mit einem Kipper abladen zu können. Daher musste bereits der Hackschnitzelbunker (s. 4.40-BV-299-2023; Genehmigt 07.06.2023) außerhalb der bestehenden Gebäude errichtet werden.

  1. Die Grundflache des Gebäudes ergibt sich aus der Größe des Fahrsilos. Für das Abladen von Hackschnitzeln durch einen Kipper benötigt es eine Höhe von 5,50m. Die Halle ist zudem ausreichend für das durch die Windhose Ende August, angefallene Bruchholz von ca. 300 m3.

  1. Durch die Überdachung des bestehenden Fahrsilos wird keine Fläche neu versiegelt. Außerdem kann der durch die Photovoltaikanlage auf dem Dach erzeugte Strom auf kürzestem Weg zum Abnehmer, die KFZ-Handlung von Herrn Michael Mayer, gelangen.

  1. Durch die Pressung der Silage in Rundballen wird nur noch eines der ehemals vier Fahrsilos benötigt.

Beschluss

Das Vorhaben beurteilt sich nach § 35 BauGB. Das geplante Bauvorhaben liegt innerhalb eines Bodendenkmals.

Der Gemeinderat Taching a. See erteilt dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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8. Tektur zum Bauantrag von Hr. Müller: Nutzungsänderung u. Sanierung der Haus- u. Hofstelle zur Schaffung von zwei Wohneinheiten u. Erw. des Nebengebäudes durch eine Garage, Fl.Nr. 742 Gem. Tengling, Mönchspoint 3

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 07.12.2023 ö beschließend 8

Sachverhalt

Mit Bescheid vom 19.05.2021 wurde bereits eine Baugenehmigung für das Vorhaben „Nutzungsänderung und Sanierung der Haus- und Hofstelle zur Schaffung von insgesamt zwei Wohneinheiten, Erweiterung des Nebengebäudes durch eine Garage“ erteilt. 

Mit Tekturplan vom 18.09.2023 wurde nun eine Änderung des Bauvorhabens beantragt.

Es ergeben sich folgende Änderungen am Hauptgebäude:
  • Dacheindeckungsmaterial: vormals Stehfalzeindeckung, Blech – jetzt eine historische, rot-engobierte Tondachdeckung
  • Firsthöhe von 7,17 m auf 7,39 m
  • Firsthöhe des Quergiebels (gem. Bestand) auf Höhe des Daches vom Hauptgebäude von 6,82 m auf 7,39 m
  • Änderung der Traufhöhen, Süd: von 4,89 m auf 4,95 m bzw. 4,77 m (Bereich Tenne)
  • Änderung der Traufhöhen, Nord: von 4,89 m auf 5,21 m (wegen Firstbegradigung)
  • Die Fassadenansichten wurden überarbeitet.
  • Es ist ein zusätzlicher Holzofen in der Tenne geplant.

Das Vorhaben beurteilt sich nach § 35 Abs. 4 Nr. 1 BauGB. Aus bauplanungsrechtlicher Sicht bestehen keine Einwände.

Beschluss

Das Vorhaben beurteilt sich nach § 35 Abs. 4 Nr. 1 BauGB.

Der Gemeinderat Taching a. See erteilt dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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9. Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung v. 28.11.2019 von Hr. Huber: Sanierung Umbau und Nutzungsänderung von Teilbereichen des landw. Anwesens zu Wohnzwecken, Fl.Nr. 26 Gem. Tengling, Untere Dorfstr. 12

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 07.12.2023 ö beschließend 9

Sachverhalt

Mit E-Mail vom 16.11.2023 beantragt der Bauherr die Verlängerung seiner Baugenehmigung. Der Antrag wurde form- und fristgerecht vor Ablauf der Frist eingereicht.

Für das Bauvorhaben „Sanierung, Umbau und Nutzungsänderung von Teilbereichen des landwirtschaftlichen Anwesens zu Wohnzwecken“ liegt mit Bescheid vom 28.11.2019 eine Baugenehmigung vor. Die Genehmigung gilt vier Jahre. Die Geltungsdauer kann auf Antrag um weitere zwei Jahre verlängert werden.

Mit den Baumaßnahmen möchte der Antragsteller im Herbst 2024 / Winter 2025 beginnen.

Bauplanungsrechtlich kann der Verlängerung zugestimmt werden.

Diskussionsverlauf

Aus der Mitte des Rats wird darauf hingewiesen, dass das Dachflächenwasser auf dem gegenständlichen Grundstück wild abfließt. Es wird um ein klärendes Gespräch gebeten.

Beschluss

Das Vorhaben beurteilt sich nach § 34 BauGB.

Der Gemeinderat Taching a. See erteilt dem Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung sein gemeindliches Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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10. Durchführungsbeschluss zum Kauf eines Klassenzimmergestühls für die Grundschule

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 07.12.2023 ö beschließend 10

Sachverhalt

Zum Schuljahresbeginn 2024/2025 zeichnet sich ein starker Anstieg der Schülerzahlen zwischen 15 und 20 Schüler/innen ab. Ggf. ist sogar die Bildung einer achten Klasse notwendig. Das vorhandene Klassenzimmergestühl ist nicht ausreichend, so dass die Beschaffung eines Klassenzimmergestühls notwendig werden wird. Aktuell ist mit sehr langen Lieferzeiten von mehreren Monaten zu rechnen, sodass der Beschaffungsvorgang rechtzeitig in die Wege zu leiten ist. Entsprechende Haushaltsmittel in Höhe von 12.900 € wurden im Haushalt 2024 bei Haushaltsstelle 2110.9350 bereits eingeplant. Mit der Beschaffung besteht im Rat Einverständnis und zu diesem TOP entsteht kein Diskussionsbedarf. 

Beschluss

Der Gemeinderat Taching a. See hat Kenntnis von der Notwendigkeit zum Kauf eines Klassenzimmergestühls und stimmt der notwendigen Beschaffung mit zu erwartenden Kosten von ca. 12.900 € zu. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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11. Information zur gemeinsamen Bestellung einer Archivkraft der Gemeinden im Landkreis Traunstein

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 07.12.2023 ö beschließend 11

Sachverhalt

Die Chiemgau GmbH für Wirtschaftsförderung, Regionalentwicklung, Tourismus, Infrastruktur und kommunale Dienstleistungen bietet den Landkreisgemeinden die gemeinsame Bestellung einer Archivkraft an. Der Vertrag umfasst grundsätzlich nur Beratungsleistungen, es sollte deshalb von Gemeindeseite jemand zur Verfügung stehen, der sich um das Archiv kümmert. 

Der Gemeinderat hatte dem Beitritt zum Archivverbund bereits in der Sitzung vom 27.04.2023, Top 10 zugestimmt. Der Vertrag wurde zwischenzeitlich noch geringfügig überarbeitet und kürzlich an die Gemeinden zur Unterzeichnung verschickt. 

Der Vertrag wird wie bisher auf fünf Jahre abgeschlossen und verlängert sich jeweils um weitere drei Jahre, wenn er nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der Vertragslaufzeit gekündigt wird. 

Die Kostenverrechnung erfolgt nun über einen pauschalen Sockelbetrag von 620 € pro Quartal und nach der Einwohnerzahl. Die Gemeinde Taching a. See fällt in die Kategorie klein (S) und hat damit einen weiteren Betrag von 60 € pro Quartal zu bezahlen. Die jährlichen Fixkosten belaufen sich folglich auf 2.720 €. Individuelle Beratungsleistungen, die über den o.a. Umfang hinaus gehen, werden der betreffenden Gemeinde in Rechnung gestellt.

Gespräche mit Frau Seeholzer von der Chiemgau GmbH haben ergeben, dass in jedem Fall eine Grundberatung für jede Gemeinde in der Pauschale enthalten ist. Die Archivarin, Frau Schierstädt, ist bereits seit 01.10. mit 20 Std. pro Woche bei der Chiemgau GmbH im Dienst.

Der Vertrag wurde bereits von Bürgermeisterin Lang unterzeichnet und ist zum 01.12.2023 in Kraft getreten. 

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12. Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 07.12.2023 ö informativ 12

Sachverhalt

Sitzungstermine des Gemeinderats 2024

Bürgermeisterin lang verteilt den Sitzungsplan für die Termine der Ratssitzungen in 2024

Teilweise Übernahme von Sturmschäden am Strandbad Tengling durch die Versicherung

Bürgermeisterin Lang informiert den Rat, dass von der Versicherung eine teilweise Übernahme der Sturmschäden am Strandbad Tengling erfolgte.

Nochmalige Stellungnahme von 2. Bürgermeister Steiner zu TOP 4

2. Bürgermeister Steiner greift nochmals die Diskussion zu TOP 4 auf und äußert sich zum Sitzungsverlauf der Ratssitzung am 23.11.2023. Nachdem zu TOP 4 bereits eine ausgiebige Debatte geführt wurde, schließt Mitglied des Gemeinderats Werner Reith die Diskussion mit den Worten „dass die Missstimmung ausgeräumt werden muss um künftig wieder konstruktiv zusammenarbeiten zu können“.

Datenstand vom 08.02.2024 10:24 Uhr