Datum: 16.11.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Feuerwehrhaus Taching a. See
Gremium: Gemeinderat Taching a. See
Körperschaft: Gemeinde Taching a. See
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:30 Uhr bis 21:30 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 26.10.2023
2 Vorberatung des Haushaltsplans 2024
3 Sonstiges

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 26.10.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 16.11.2023 ö beschließend 1

Sachverhalt

Die öffentliche Sitzungsniederschrift vom 26.10.2023 wurde den Mitgliedern des Gemeinderats im RIS zur Verfügung gestellt. Einwände gegen diese Sitzungsniederschrift werden nicht vorgebracht.

Beschluss

Der Gemeinderat Taching a. See hat Kenntnis von der öffentlichen Sitzungsniederschrift aus der Ratssitzung vom 26.10.2023 und stimmt dieser ohne Einwände zu. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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2. Vorberatung des Haushaltsplans 2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 16.11.2023 ö vorberatend 2

Sachverhalt

Gem. Art. 65 Abs. 2 GO ist die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen bis 30.11. vor Beginn des Haushaltsjahres der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen. Die Vorgabe wird in der Gemeinde Taching a. See auch für die Haushaltssatzung 2024 wieder eingehalten werden können. 

Für den Gemeinderat Taching a. See in seiner jetzigen Zusammensetzung ist es bereits die vierte Vorberatung eines Haushalts (2021 bis 2024), so dass die Grundsätze der kameralen Haushaltsplanung bereits bekannt sind. Der kamerale Haushalt ist in einen Verwaltungshaushalt und in einen Vermögenshaushalt gegliedert (Art. 64 Abs. 2 Satz 1 2. Halbsatz GO) und muss ausgeglichen sein (Art. 64 Abs.3 Satz 1 GO). Verwaltungshaushaltsplan und Vermögenshaushaltsplan müssen dabei je für sich in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen sein, dadurch ist auch der Gesamthaushaltsplan ausgeglichen. 

Der Haushaltsabgleich wurde für die Vorberatung des Haushalts noch nicht vorgenommen. In der Entwurfsplanung erreicht der Verwaltungshaushalt in den Einnahmen ein Planvolumen von 5.237.000 € und bei den Ausgaben ein Planvolumen von 5.247.500 €. Somit errechnet sich eine Deckungslücke von 10.500 €. Die Mindestvorgabe beim Haushaltsausgleich im Verwaltungshaushalt ist die sog. Pflichtzuführung. Die Pflichtzuführung muss mindestens so hoch sein, wie die im Vermögenshaushalt veranschlagten ordentlich Tilgungsleistungen. Für den Neubau der Krippe in Tengling erfolgten Kreditaufnahmen bei der KfW (842.190 €) und bei der DZHYP (904.400 €) von somit insg. 1.746.590 €. Lt. Kreditvertrag mit der DZHYP beginnen die Tilgungszahlungen erstmalig 2024. Unter Berücksichtigung weiterer Darlehen bei der KSK Traunstein und bei der LfA errechnen sich für 2024 folgende Tilgungszahlungen:


Der Mindestwert der Zuführung muss somit rund 215.000 € betragen. Aktuell stehen in der Entwurfsplanung aber noch -10.500 € zu Buche. Kämmerer Kraus berichtet vorab, dass mittlerweile die Orientierungswerte für die Einkommensteuerbeteiligung, Einkommensteuerersatzleistung, Umsatzsteuer etc. vorliegen und über den Ansätzen in der Entwurfsplanung liegen. Die neuen Ansätze in Nähe der Orientierungswerte wurden noch während der Haushaltsberatung geändert. Ebenfalls nach oben geändert wurde die Elternbeiträge in den Kinderbetreuungseinrichtungen, wobei eine finale Beschlussfassung über ggf. höhere Elternbeiträge ab 09/24 noch nicht vorliegt. Mit den vorgenommenen Änderungen zeit sich, dass der Pflichtzuführungswert bei planmäßiger Abwicklung des Haushalts erreicht werden kann. Ab 2026 verbessert sich die Situation, da die letzte Tilgungszahlung für den KSK-Kredit 2025 zu leisten ist. Bezüglich der Kreditaufnahmen für den Krippenbau ist anzumerken, dass die Kreditaufnahmen noch rechtzeitig vor dem deutlichen Zinsanstieg erfolgten. Die Pflichtzuführungswerte erscheinen in 2024 und Folgejahren machbar, somit bestätigt sich auch die von Bürgermeisterin Lang und Kämmerer Kraus getätigte Aussage, dass der Krippenbau finanziell zu stemmen ist, jedoch kein Spielraum für weitere Kreditaufnahmen vorhanden ist. Andernfalls droht der Gemeinde die Überschuldung. Ziel muss es sein, dass künftig wieder ein Einnahmeüberschuss erwirtschaftet wird, der über dem Pflichtzuführungswert steht. Nur diese Gelder können für Investitionen getätigt werden. 

Alle wesentlichen Zahlen, Daten und Fakten zum Verwaltungshaushalt werden in der Haushaltsvorberatung erörtert.

Auch der Vermögenshaushalt wurde zur Haushaltsvorberatung noch nicht abgeglichen. Im Vermögenshaushalt wurden Ausgaben von 2.269.700 € veranschlagt, die Einnahmen (ohne Entnahme aus der Rücklage) betragen 1.437.400 €. Die Einnahmen müssen sich aber nach der notwendigen Pflichtzuführung aus dem Verwaltungshaushalt noch um 215.000 € erhöhen, so dass die Einnahmen dann bei 1.652.400 € liegen werden. Es klafft dann eine Deckungslücke von 617.300 € im Vermögenshaushalt. Diese Deckungslücke kann jedoch durch eine Rücklagenentnahme geschlossen werden. 

Im Haushalt 2023 war eine Rücklagenentnahme von 2.202.400 € vorgesehen. Aller Voraussicht nach reicht in 2023 jedoch eine Entnahme von rd. 1,7 Mio. aus, um den Vermögenshaushalt auszugleichen. Die Differenz zwischen Planansatz und tatsächlicher Entnahme erklärt sich dadurch, dass gewisse Investitionen noch nicht in die Umsetzungsphase gelangten (OGTS), Investitionskostenbeteiligungen noch nicht abschließend in Rechnung gestellt wurden (OD Tengling), oder Minderausgaben zu verzeichnen waren (Breitband). Zudem war die Rücklagenzuführung aus 2022 höher als erwartet. So dass Ende 2023 (ohne Bausparer). Mit einem Rücklagenstand von rd. 940 T€ gerechnet werden kann. Hier können sich aber noch Änderungen ergeben, sollte in 2023 doch noch eine Rechnung für den Breitbandausbau eingehen. Dann müssten nochmals Gelder der Rücklage entnommen werden, allerdings würde sich der Planansatz für 2024 bei den Ausgaben für den Breitbandausbau entsprechend reduzieren.

In 2025 verbessert sich die Finanzsituation deutlich, da im Februar 2025 die letzte Rate in den Bausparer bei der LBS einbezahlt wird. Es wurde dann eine Summe von 694 T€ angespart und die Gemeinde könnte zudem ein Bauspardarlehen von 695 T€ in Anspruch nehmen. Der Darlehenszins mit 1,79 % wäre aktuell ein sehr günstiger Zinssatz. In der Finanzplanung wurde das Bauspardarlehen aber noch nicht berücksichtigt. 

Nach dreistündiger intensiver Haushaltsberatung kommt der Rat geschlossen überein, den Haushaltsentwurf nach den durchgeführten Änderungen in der Sitzung des Gemeinderats am 07.12.2023 als finalen Haushaltsplan verabschieden zu wollen. 

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3. Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 16.11.2023 ö informativ 3

Sachverhalt

Zu diesem TOP liegen keine Beratungspunkte vor. 

Datenstand vom 29.01.2024 15:03 Uhr