Datum: 29.02.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Feuerwehrhaus Taching a. See
Gremium: Gemeinderat Taching a. See
Körperschaft: Gemeinde Taching a. See
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:28 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:35 Uhr bis 23:30 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 10.01.2024
2 Vorstellung einer biotechnologischen Entschlammung des Furthmühler Weihers
3 Beratung über eine evtl. Änderung der Kassierzeiten an den Strandbädern und evtl. Beschlussfassung über eine Änderung der Verordnung über die Parkgebühren
4 Entenfütterungsverbot an den Strandbädern Taching und Tengling
5 Ausweisung von "Nachtstellplätzen" für Wohnmobile am Strandbad Tengling
6 Vorstellung einer Vorplanung zur Erschließung von fünf Bauparzellen im Bereich Tengling Nord
7 Anfrage zur Änderung des Bebauungsplanes "Tengling - Südwest"
8 Dorfplatzverschönerung Brunnen Taching
9 Sonstiges

zum Seitenanfang

1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 10.01.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 29.02.2024 ö beschließend 1

Sachverhalt öffentlich

Die Sitzungsniederschrift des öffentlichen Teils aus der Sitzung des Gemeinderats vom 10.01.2024 wurde den Mitgliedern des Gemeinderats vorab im RIS bekanntgegeben. Einwände gegen diese Sitzungsniederschrift werden nicht vorgebracht.  

Beschluss

Der Gemeinderat Taching a. See hat Kenntnis von der Sitzungsniederschrift aus dem öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung vom 10.01.2024 und stimmt dieser ohne Einwände zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2. Vorstellung einer biotechnologischen Entschlammung des Furthmühler Weihers

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 29.02.2024 ö informativ 2

Sachverhalt öffentlich

Der Furthmühler Weiher ist teilweise sehr stark verschlammt und müsste geräumt werden. Der Kraftwerksbetreiber und Besitzer des Weihers klagt über starke Abnutzung des Kraftwerkes durch den Schlamm. Der Fischereiberechtigte beklagt den schwindenden Lebensraum der Fische.
Das Wasserwirtschaftsamt (WWA) Traunstein wurde bereits durch den Fischereibeauftragten informiert.
Da die Gemeinde die Weiher als Absetzbecken nutzt, ist die Gemeinde laut Vertrag auch unterhaltspflichtig. Bei der angespannten Haushaltslage der Gemeinde ist eine Räumung leider finanziell momentan nicht möglich. Nach vorsichtiger Schätzung ist bei Belastung des Schlammes in der Größenordnung der Weiher mit Kosten von mindestens 200.000 Euro zu rechnen. Die Schätzung ergibt sich aus den Kosten für die Anpachtung landwirtschaftlicher Flächen zur Lagerung und Abtrocknung des Aushubes, für die Errichtung und den Rückbau von Absetzbecken sowie die Entschlammung und die bei entsprechender Belastung erforderliche Entsorgung als Sondermüll.
Anfang September wurde eine Beprobung der Ablagerungen durchgeführt. Die Probenahmen erfolgten an mehreren Stellen des Weihers, um eine mögliche Belastung eventuell auf einen Teilbereich beschränken zu können. Die Beprobung wies eine Belastung in Teilbereichen des Schlammes auf. Eine Aufteilung ist aber durch die Vermischung bei den Aushubarbeiten schwierig. Es müssten Haufwerke gebildet werden, die dann nochmals gesondert beprobt werden. Ein Ausbringen auf landwirtschaftlichen Flächen ist damit definitiv nicht möglich.
Nach Recherchen zu alternativen Methoden der Entschlammung ist die Bauverwaltung auf eine naturnahe Methode der Entschlammung mittels Mikroorganismen gestoßen. Diese wird in Teilen Deutschlands seit über 20 Jahren erfolgreich praktiziert. In Süddeutschland gibt es kaum Er-fahrungswerte. Nachfragen bei Gemeinden, die die Entschlammungen auf diese Weise praktiziert haben, ergaben durchwegs positive Rückmeldungen. Eine Minderung des organischen Materials zwischen 30 - 75% konnte verzeichnet werden, je nach Dauer der Anwendung.
Bei der Erstbehandlung sind Kosten von ca. 10.000 € anzusetzen. Diese Kostenschätzung bezieht sich auf die Größe der Furthmühler Weiher mit ca. 6500 m². Eine Erstbehandlung wäre ab einer Wassertemperatur von 8° möglich.
Bei der biotechnologischen Entschlammung ist ein Abbau des organischen Materials bis zu 75% möglich sein. Eine sehr kostenintensive Entsorgung des Aushubes entfällt oder wird zumindest erheblich gemindert. Ein Ablassen des Weihers ist nicht notwendig. Die Fische können auch während der Behandlung im Gewässer verbleiben. Je eine Behandlung jährlich über 2 bis 3 Jahre wäre nach Einschätzung eines zur Beratung miteinbezogenen Unternehmens ratsam. Das WWA TS und die UNB sind im Vorfeld miteinzubeziehen. Beide Behörden sind bereits auch informiert.
Da bei der biotechnologischen Entschlammung nur organisches Material abgebaut werden kann, wurde am 17.01.2024 nochmals eine Beprobung zur Feststellung des organischen Anteils mittels eines sogenannten Glühverlustes durchgeführt. Die Werte ergaben, dass die Entschlammung erfolgreich durchgeführt werden könnte; organisches Material ist mit rund 60 % anzusetzen. 
Herr Marc Danner vom Hersteller Oase hat sich bereit erklärt, die biotechnologische Entschlam-mung in der Gemeinderatsitzung vorzustellen.

Diskussionsverlauf

Nach kurzer Einführung durch Bürgermeisterin Lang stellt Herr Danner von der Fa. Oase die alternative Methode zur biotechnologischen Entschlammung per Videokonferenz vor. 
In der folgenden Diskussion werden noch Detailfragen zum Frischwasseraustausch, zur erfor­derlichen Wassertemperatur und zu den Folgemaßnahmen geklärt. Herr Danner führt hierzu an, dass eine zu niedrige Wassertemperatur unter 8 Grad die Wirkung beeinträchtigen könnte, weshalb die Entschlammung in den Sommermonaten ab Juni erfolgen sollte. Im Übrigen würde es im Hinblick auf die nachgeschaltete Stromturbine ausreichen, wenn der Durchfluss durch den Weiher nur für einen Tag verringert werden könnte, damit sich das Entschlammungsmittel absetzen kann.
2. Bürgermeister Steiner weist darauf hin, dass seines Erachtens die Temperatur des Tenglinger Mühlbachs auch in den Sommermonaten nicht signifikant über zehn Grad Celsius steigt und er erhebliche Zweifel hegt, dass das Vorgehen Erfolg zeigt. Auch eine Umwälzung des Wassers in den Furtmühler Weihern binnen eines Tages würde die Erfolgsaussichten seiner Meinung nach erheblich beeinträchtigen. 

Anschließend stimmt der Gemeinderat über die Beschlussvorlage ab.

Diskussionsverlauf öffentlich

Nach kurzer Einführung durch Bürgermeisterin Lang stellt Herr Danner von der Fa. Oase die alternative Methode zur biotechnologischen Entschlammung per Videokonferenz vor. 
In der folgenden Diskussion werden noch Detailfragen zum Frischwasseraustausch, zur erfor-derlichen Wassertemperatur und zu den Folgemaßnahmen geklärt. Herr Danner führt hierzu an, dass eine zu niedrige Wassertemperatur unter 8 Grad die Wirkung beeinträchtigen könnte, weshalb die Entschlammung in den Sommermonaten ab Juni erfolgen sollte. Im Übrigen würde es im Hinblick auf die nachgeschaltete Stromturbine ausreichen, wenn der Durchfluss durch den Weiher nur für einen Tag verringert werden könnte, damit sich das Entschlammungsmittel absetzen kann.
2. Bürgermeister Steiner weist darauf hin, dass seines Erachtens die Temperatur des Tenglinger Mühlbachs auch in den Sommermonaten nicht signifikant über zehn Grad Celsius steigt und er erhebliche Zweifel hegt, dass das Vorgehen Erfolg zeigt. Auch eine Umwälzung des Wassers in den Furtmühler Weihern binnen eines Tages würde die Erfolgsaussichten seiner Meinung nach erheblich beeinträchtigen. 

Anschließend stimmt der Gemeinderat über die Beschlussvorlage ab.

Beschluss

Der Gemeinderat Taching am See nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis. Eine wasserrechtliche Genehmigung soll unter Einbeziehung der UNB eingeholt werden. Nach erfolgter Genehmigung kann mit der Umsetzung der biotechnologischen Entschlammung in 2024 begonnen werden, eine Fortsetzung in den Jahren 2025 und 2026 soll je nach Ergebnis der ersten Behandlung erfolgen. Der Gemeinderat wird über den Fortschritt der Entschlammung informiert.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 1

zum Seitenanfang

3. Beratung über eine evtl. Änderung der Kassierzeiten an den Strandbädern und evtl. Beschlussfassung über eine Änderung der Verordnung über die Parkgebühren

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 29.02.2024 ö beschließend 3

Sachverhalt öffentlich

In der letztjährigen Besprechung zusammen mit den Wasserwachten Taching und Tengling/Törring, dem Bauhofleiter, dem Campingwart sowie der Bürgermeisterin wurde eine Änderung der Kassierzeiten für die Eintritte an den Strandbädern angeregt. Bislang wurde an Badetagen in der Zeit von 9 Uhr bis 17 Uhr kassiert. Es hat sich gezeigt, dass die Abendstunden in den Strandbädern wesentlich höher frequentiert werden als die Morgenstunden. Die Kassierzeit sollte daher auf 18 Uhr ausgedehnt werden. Im Gegenzug sollte jedoch erst ab 10 Uhr ein Eintritt kassiert werden, um die Sicherheit der Badegäste besser zu gewährleisten. Die Kassierzeiten sind in der Benutzungsordnung für die Strandbäder nicht festgelegt. Die Kassierzeiten erfolgen auf Anweisung der Bürgermeisterin. Es sollte jedoch im Rat beraten und festgelegt werden, von wann bis wann täglich ein Kassieren der Eintritte an Badetagen erfolgen soll. Eine Beschlussfassung dazu ist nicht notwendig. In diesem Zusammenhang wäre aber zu klären, ob ggf. eine Änderung der Verordnung über die Parkgebühren erfolgen soll. Gemäß der aktuell gültigen Verordnung über die Parkgebühren liegt die gebührenpflichtige Zeit von 9 Uhr bis 17 Uhr. Bei einer Ausdehnung der Kassierzeiten an den Strandbädern sollte überlegt werden, die gebührenpflichtige Parkzeit auch auf 18 Uhr auszudehnen. Auch hinsichtlich des noch in der Sitzung zu beratenden Nachtstellplatzes für Campingmobile kann eine Änderung der Parkgebührenverordnung erfolgen.

Je nach Beratungsergebnis wird ein Beschlussvorschlag in der Sitzung erarbeitet.

Beschluss

Der Gemeinderat Taching a. See stimmt einer Änderung der Kassierzeit und der gebühren­pflichten Parkzeit auf 10 – 18 Uhr zu. Die Verwaltung wird beauftragt, die Benutzungsordnung für das Strandbad entsprechend anzupassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 14

zum Seitenanfang

4. Entenfütterungsverbot an den Strandbädern Taching und Tengling

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 29.02.2024 ö beschließend 4

Sachverhalt öffentlich

In den vergangenen zwei Jahren sind insbesondere am Strandbad Taching vermehrt Wasservögel aufgetreten, die nicht nur auf Liegeflächen in Ufernähe koten, sondern über ihren Kot im Wasser auch Zerkarien ausscheiden. Die Parasitenlarven entwickeln sich in Wasserschnecken, brauchen zur weiteren Entwicklung aber einen Wirt. In der Regel sind dies Wasservögel. Siedeln sich die Larven im menschlichen Körper an, werden sie abgestoßen und sterben ab. Dabei entwickeln sich jedoch unangenehme rote Pusteln, die über Tage und Wochen einen starken Juckreiz verursachen. Dies wurde von Badegästen immer wieder moniert.
Aufgrund des großen Nahrungsangebots, das durch heruntergefallenes Essen aber eben auch durch das bewusste Füttern von Wasservögeln in den Strandbädern Taching und Tengling herrscht, werden es jedes Jahr mehr Vögel, die derzeit insbesondere das Strandbad Taching als Schlafstätte nutzen. 
Im vergangenen Jahr hat der Bauhof von Mai bis September täglich vier Arbeitsstunden investiert, um den Kot im Uferbereich zu entfernen, dies verursachte Kosten in Höhe von rund 7.500 Euro. 
Die Gemeinde Taching a. See ist bestrebt, diesen Missstand in den Griff zu bekommen. 
Ein generelles Fütterungsverbot besteht deutschlandweit nicht. Vielmehr ist es so, dass dafür die Kommunen selbständig zuständig sind. Der Verstoß gegen ein von der Kommune erlassenes Fütterungsverbot würde den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit erfüllen, die mit einem vom Gemeinderat zu benennenden Bußgeld versehen werden müsste. 
Die Problematik der Wasservögel an den Strandbädern in Taching und Tengling kann aber nicht nur durch ein Fütterungsverbot gelöst werden. Vielmehr müssen mehrere Maßnahmen angesetzt werden; so muss auch vermehrt Aufklärung in der Gesellschaft betrieben werden, sei es durch Infoflyer, Aufklärung der Kindergarten- und Schulkinder und deren Eltern sowie über das VG-Blatt. Insbesondere muss hier in den Fokus gerückt werden, dass hauptursächlich für das inadäquate Nahrungsangebot das herunterfallende Essen im Strandbad ist. Die Strandbadbesuchenden müssten sich hier sensibler verhalten. 
Zusätzlich sollen neue Schilder in den Strandbädern angebracht werden, die auf das Fütterungsverbot unmissverständlich hinweisen und das Warum erklären.
Sofern Einigkeit über ein Fütterungsverbot von Wasservögeln herrscht, muss dies auch in der Benutzungsordnung der Strandbäder geändert werden.

Beschluss 1

Beschluss 1: 
Der Gemeinderat Taching a. See beschließt ein generelles Fütterungsverbot von Wasservögeln an den gemeindlichen Strandbädern Taching und Tengling.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss 2

Beschluss 2: 
Die Verwaltung wird beauftragt, eine Benutzungssatzung für die gemeindlichen Strandbäder auszuarbeiten und dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

5. Ausweisung von "Nachtstellplätzen" für Wohnmobile am Strandbad Tengling

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 29.02.2024 ö beschließend 5

Sachverhalt öffentlich

In der letzten Besprechung wurde über die Errichtung eines „Nachtstellplatzes“ in Tengling nachgedacht. Bislang besteht leider keine Möglichkeit, „offiziell“ für eine Nacht am Strandbad Tengling zu übernachten. Es wäre abzuklären, ob für Wohnmobile mit Sanitäreinrichtung ein „Nachtstellplatz“ für die Zeit von 21:00 Uhr bis 09:00 Uhr morgens gegen ein Übernachtungsgebühr von 12,00 EURO eingerichtet wird. Die Übernachtungsgebühr wäre direkt am Parkautomaten zu entrichten.
Es sollte keine Versorgungsstelle für Wasser und für die Entleerung des Chemieklos angeboten werden. 

Am 31.01.2024 fand zum Thema „Nachtstellplatz“ am Strandband Tengling ein Ortstermin mit Vertretern des Zweckverbandes für kommunale Verkehrsüberwachung und der PI Laufen statt. Die KVÜ kann grundsätzlich die Überwachung übernehmen. Diese würde dann in regelmäßigen Abständen nachts, spätestens um 21:30 Uhr oder morgens, ab ca. 06:00 Uhr, stattfinden. Um eine einigermaßen verständliche, aber rechtskonforme Beschilderung anbringen zu können, wurde hier die Auffassung vertreten, dass ein Bereich festgelegt wird, der abgegrenzt werden kann und zudem nur eine Zufahrt zulässt.

Der markierte Bereich stellt den angedachten „Nachtstellplatz“ dar, da dieser durch Gebüsch abgegrenzt und nur einseitig einfahrbar ist.

Die Einstellfläche für Wohnmobile soll mit dem Zeichen 314 (Parken) und einer Kombination aus dem Zusatzzeichen 1040-30 (zeitliche Beschränkung), Zusatzzeichen 1010-67 (Symbol Wohnmobil) und Zusatzzeichen 1053/31 (mit Parkschein) beschildert werden. 

Vorschlag 1: „Von 21:00– 09:00 Uhr nur Wohmobile (Symbol) mit Parkschein in ausgewiesener Fläche“

Auf dem Einstellplatz für Wohnmobile wird eine Tafel mit der Platzordnung aufgestellt.

       Willkommen am „Nachtstellplatz“. Sie befinden sich in einem Landschaftsschutzgebiet. Die Gemeinde Taching ermöglicht Ihnen die Übernachtung an diesem wunderschönen Ort. Bitte verhalten sie sich entsprechend leise und genießen sie die Nähe zur Natur. Achten sie auf Sauberkeit.
       Verbote von offenem Feuer, Grillen und Aufstellen von Campingmöbeln, wilde Müllablagerung. (Die Überwachung müsste Seitens der Gemeinde erfolgen.)
       Der „Nachtstellplatz“ für Wohnmobile mit Sanitäreinrichtung (WC, Bad), d.h. der Stellplatz kann von Wohnmobilen von 21:00 – 09:00 Uhr morgens für die Übernachtungsgebühr von 12 Euro benutzt werden. Von 09:00 Uhr - 17:00 Uhr fallen die für den Parkplatz gültigen Gebühren an. 
       Die Gebühr beträgt 12 Euro für die Übernachtung. Die Gebühr ist am Parkautomaten zu entrichten. Eine Parkplatzbezahlung für eine Folgeübernachtung ist nicht möglich, d.h. nur für eine Nacht!!
       Tagsüber steht der Stellplatz für Wohnmobile bis 17:00 Uhr allen Besuchern zur Verfügung. Dabei sind die für den Parkplatz geltenden Gebühren zu entrichten.
       Es wird keine Versorgungsstelle für Wasser und für die Entleerung des Chemieklos angeboten.
       Außerhalb der Stellfläche für Wohnmobile ist das Übernachten weiterhin nicht gestattet. 


Vorschlag 2: „Von 21:00 Uhr – 09:00 Uhr auf dem gesamten Parkplatz für sämtliche Fahrzeuge“

       Vor der ersten Zufahrt zu den Einstellflächen wird ein Zeichen für den Beginn und das Ende einer Parkraumbewirtschaftungszone mit Zusatzzeichen „mit Parkschein“ aufgestellt. Ein zeitlicher Hinweis entfällt hier. 
       Die komplette Regelung über die Zeiten und die entsprechenden Gebühren werden ausschließlich am Parkautomaten ausgewiesen.
       Auch hier wird wieder die Infotafel wie in Vorschlag 1 aufgeführt.

Bei der Einführung eines „Nachtstellplatzes“ ist zu bedenken, dass die Überwachung der Platzordnung, sprich Verbote von „offenem Feuer“ usw., Seitens der Gemeinde erfolgen muss.Dies sollte auch im Hinblick auf erhöhte Personalkosten beachtet werden.

Der Erweiterung des Angebots auf dem Parkplatz des Strandbades Taching a. See stehen folgende Argumente entgegen:

       Kapazitätsbetrachtung: In der Konzeption Eine Nacht Stellplatz in Tengling wird in der Umsatzermittlung (xls. Tabelle) bei 245 Öffnungstagen (01.03-31.10 vgl. mit dem Gebührenzeitraum für den Parkplatz) eine Auslastungsquote von im Schnitt 44 % angenommen, d.h. es werden ca. nahezu 60 % offene Kapazitäten angenommen.
=> Ein weiterer Eine Nacht Stellplatz ist unter Zugrundelegung dieses Szenarios nicht erforderlich
        Mitnutzung unbezahlter Vorzüge: Bei einem Eine Nacht Stellplatz in Taching ist eine „unbezahlte“ Mitnutzung von Einrichtungen des Campingplatzes nicht zu vermeiden (Sanitär/Spülbereich/Entsorgung). Dies führt sicherlich zu Spannungen zwischen denen die diese Einrichtungen mitbezahlen und denen die diese Einrichtungen nur mitnutzen. Deshalb wurde auch nur Tengling als Destination vorgeschlagen, um diesen möglichen Problemen aus dem Weg zu gehen.
        Tengling als Pilot: Ziel ist es die Kosten niedrig zu halten. Für einen guten Ablauf müssten Beschilderungen, Abgrenzungen und sonstige Hinweise doppelt erstellt werden, ohne dass eine Nachfrage-Notwendigkeit besteht.
=> Tengling als Alternative für „Nichtbucher und Spontanreisende“ und damit als Ergänzung für das Campingplatzangebot in Taching. Wer länger bleiben möchte, kann und muss den Campingplatz in Taching anfahren.
       Seltenes Angebot „Eine Nacht Stellplatz“: Auch ist diese Art des Angebotes nicht weit verbreitet. Es wird nahezu keine Infrastruktur angeboten, sondern lediglich ein Platz und die Erlaubnis.
=> Wie dieses Konzept ankommt ist noch völlig offen, daher spricht derzeit alles gegen zwei Destinationen zur selben Zeit


Die bestehende Verordnung über die Parkgebühren der Gemeinde Taching a. See ist entsprechend anzupassen, sobald ein endgültiger Beschluss des Gemeinderates Taching a. See vorliegt.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, den „Nachtstellplatz“ am Strandbad in Tengling mit Vor­schlag 1 einzuführen und beauftragt die Verwaltung mit der entsprechenden Umsetzung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 4

zum Seitenanfang

6. Vorstellung einer Vorplanung zur Erschließung von fünf Bauparzellen im Bereich Tengling Nord

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 29.02.2024 ö beschließend 6

Sachverhalt öffentlich

Für eine notwendige Erschließung der fünf Bauparzellen im Bereich Tengling Nord hat die Verwaltung gemeinsam mit dem Büro Richter einen Vorentwurf ausgebarbeitet.

Hierin enthalten sind alle notwendigen Bereiche der kommunalen Erschließung, wie z.B. die Schmutz- und Oberflächenwasserbeseitigung, sowie die Zufahrtsgestaltung.
Für eine spätere Umsetzung kommen noch private Versorgungsunternehmen hinzu (Strom, Telefon etc.)

Teil 1 – Straßenbau: 
Dieser Abschnitt beinhaltet den Neubau der Stichstraße für die Anbindung der Parzelle 2 und Teilbereiche der Parzelle 3, sowie die Wiederherstellung eines Teilstückes der aufgerissenen Graf-Törring-Straße (notwendig für Anschlüsse der benötigten Ver- und Entsorgungssparten). Da die Graf-Törring-Straße erst vor einigen Jahren asphaltiert wurde und diese nun durch die Erschließungstätigkeit mehrmals geöffnet werden muss, beinhaltet der Vorentwurf eine Wiederherstellung des gebundenen Oberbaus in voller Breite. Weiterhin wurde in der Planung eine Wasserführung für das anfallende Straßenwasser berücksichtigt, da derzeit das Wasser frei über das Bankett in die späteren Bauparzellen abfließt.


Teil 2 – Schmutzwasserkanal:
Dieser Abschnitt beinhaltet den Anschluss aller 5 Bauparzellen an das öffentliche Abwassersystem der Gemeinde. Da derzeit noch nicht sicher ist, ob eine Einzel- oder Doppelhausbebauung erfolgt hat die Bautechnik bei den Parzellen 3 und 4 doppelte Grundstückanschlüsse vorgesehen. 
Hierzu ist unter anderem eine Systemverlängerung in die Stichstraße notwendig. Das Schmutzwassersystem wurde so eingeplant, dass eine Weiterführung möglich wäre.
Aus Sicht der Verwaltung sind für Teile des Schmutzwassersystems grundbucheingetragene Leitungsrechte notwendig.


Teil 3 – Regenwasserkanal:
Dieser Abschnitt beinhaltet neben der notwendigen Straßenwasserableitung inkl. Stauraum auch die privaten Parzellenanschlüsse. Auch hier wurden für die Parzellen 3 und 4 doppelte Grundstückanschlüsse vorgesehen. 
Das Regenwassersystem wurde so eingeplant, dass eine Weiterführung möglich wäre.
Da die Einleitung des anfallenden Oberflächenwassers in diesem Bereich nur in einen kleinen Wiesengraben erfolgen kann (Versickerung nicht möglich) und dieser aber aufgrund von wasserwirtschaftlichen Vorgaben nur eine gedrosselte Wasserzuführung erfahren darf, wären in den Bauparzellen und auch für die Straßenentwässerung der Graf-Törring-Straße geschlossene Regenwasserrückhalte eingeplant. 
Aus Sicht der Verwaltung sind für Teile des Regenwassersystems grundbucheingetragene Leitungsrechte notwendig.


Die Umsetzung der Maßnahme würde laut der Kostenschätzung vom 21.02.2024 des Büros Richter aus Freilassing 272.000 € brutto betragen.
Die Kostenschätzung beruht auf den derzeit marktüblichen Preisgestaltungen im öffentlichen Bausektor.

Beschluss

Der Gemeinderat Taching am See nimmt den Vorentwurf zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die nächsten Schritte einzuleiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

7. Anfrage zur Änderung des Bebauungsplanes "Tengling - Südwest"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 29.02.2024 ö beschließend 7

Sachverhalt öffentlich

Es liegen der Verwaltung zwei Anfragen für eine Bebauungsplanänderung des BPL „Tengling – Südwest“ im Bereich des Hofangers vor.

Der o. g. Bebauungsplan ist aus dem Jahr 1980 und trifft sehr spezifische Festsetzungen für jedes einzelne Grundstück betreffend der Höhenentwicklung der Baukörper. Daher kann hier auch keine Befreiung in Aussicht gestellt werden, da die Grundkonzeption des Bebauungsplans betroffen ist. Es liegen bereits drei abgeschlossene Änderungsverfahren im Geltungsbereich vor, welche eine Höhenänderung der Baukörper zugelassen haben (Fl.Nrn. 202/1, 202/12, 200/18 und 26/4). Die Bauverwaltung vertritt, wie auch im Bebauungsplan Almfeld, die rechtliche Auffassung, dass sog. Briefmarkenplanungen nicht rechtskonform sind und daher der Bebauungsplan komplett überarbeitet und Nachverdichtungsmöglichkeiten für alle Parzellen ermöglicht werden sollen. 

Die Verwaltung konnte mit dem Büro für Bauleitplanungen, welches tätig ist, bereits in Vorgesprächen gehen, wie eine mögliche Bebauungsplanänderung auf den Weg gebracht werden könnte. Sofern eine komplette Bebauungsplanüberarbeitung von Seiten des Gemeinderats beschlossen wird, muss ein entsprechendes Büro in einer Ausschreibung ermittelt werden; bei einer Briefmarkenplanung muss mit den Interessenten ein städtebaulicher Vertrag geschlossen werden in welchem die Auftragsvergabe an ein Planungsbüro und die damit zusammenhängende Kostenregelung festgehalten wird.
Es ist zu entscheiden, ob eine Änderung in Aussicht gestellt wird und wenn ja in welchem Umfang (kompletter Geltungsbereich oder auf die beantragten beiden Parzellen, mit den noch unbebauten Parzellen).

Beschluss

Beschlussvorschlag 1: 
Der Gemeinderat Taching a. See beschließt, die komplette Überarbeitung des Bebauungsplans Tengling – Südwest. Die Verwaltung wird beauftragt, eine entsprechende Ausschreibung für ein geeignetes Planungsbüro durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 2

zum Seitenanfang

8. Dorfplatzverschönerung Brunnen Taching

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 29.02.2024 ö beschließend 8

Sachverhalt öffentlich

Der Gartenbauverein Taching hat angefragt, ob die Möglichkeit besteht, den Brunnen am Dorfplatz Taching durch einfache Maßnahmen schöner und nachhaltiger zu gestalten. Derzeit läuft außer in den Wintermonaten ein kleines Rinnsal aus frischem Leitungswasser. Für das Gießen von Blumen ist es zu wenig, dennoch fließen viele Liter bestes Trinkwasser damit jährlich ungenutzt in das Abwasser. Susi Wimmer stellt in der Sitzung die Ideen des Gartenbauvereins Taching vor.

Beschluss

Der Gemeinderat Taching a. See beschließt, dass die Maßnahmen am Brunnen des Dorfplatzes im Gemeindeteil Taching wie vorgestellt umgesetzt werden sollen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 1

zum Seitenanfang

9. Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 29.02.2024 ö informativ 9

Sachverhalt öffentlich

Bürgermeisterin Lang gibt das Ergebnis der Geschwindigkeitsmessung in Obertaching an der Kreisstraße nach Palling / Einmündung Am Anger bekannt. Es haben 98 % der gemessenen Kraftfahrzeuge die vorgegebene Geschwindigkeit von 50 Km/h eingehalten. Das Gremium ist sich darüber einig, dass keine weiteren Maßnahmen hierzu erforderlich sind.

Außerdem wurden laut Bürgermeisterin die Hochwasserschutzmaßnahmen am Strandbad in Tengling beim Anwesen Wallner umgesetzt. Das Ansäen wird noch witterungsabhängig erfolgen.

Es wurden zwei Anfragen bei der Verwaltung bezüglich der Abhaltung von Hochzeitsfeiern im Obstanger in Taching gegenüber der Kirche und am Strandbad in Taching eingereicht. Unter anderem sollten Bierzelte und Toilettenwagen aufgestellt werden und das Tachinger Strandbad mit der Brücke für die am 13.07. geplante Feier gesperrt werden. Nach kurzer Diskussion einigt sich das Gremium darauf, die beiden Grundstücke wegen der Einnahmeausfälle am Strandbad und möglicher Bezugsfälle nicht zur Verfügung zu stellen.

Datenstand vom 13.11.2024 10:42 Uhr