Datum: 14.03.2024
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Feuerwehrhaus Taching a. See
Gremium: Gemeinderat Taching a. See
Körperschaft: Gemeinde Taching a. See
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:35 Uhr bis 22:22 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 31.01.2024
2 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 29.02.2024
3 Bekanntgabe von Tagesordnungspunkten aus nichtöffentlicher Sitzung nach Wegfall der Gründe für die Geheimhaltung (Art. 52 Abs. 3 GO)
4 Bestätigung der neuen Feuerwehrkommandanten der FFW Taching a. See
5 Bauantrag von Hr. u. Fr. Schönliner: Errichtung eines Betriebsleiterwohnhauses mit Doppelgarage, Fl.Nr. 98, Gem. Tengling, Hennhart 7
6 Bauantrag von Hr. Stockhammer: Anbau eines landwirtschaftlich genutzten Nebengebäudes als Heulager an bestehende Maschinenhalle, Fl.Nr. 1541, Gem. Taching, Grundstück Nähe Haunerting 4
7 Bauantrag von Sparkasse Rottal-Inn: Neubau von einem Einfamilienhaus, Fl.Nr. 2172/1, Gem. Taching, Nähe Rambichler Straße
8 Antrag auf isolierte Befreiung von Hr. Eggert: Errichtung eines Geräteschuppens mit Schindeldach und einer angrenzenden Überdachung zur Lagerung von Gartengeräten, Fahrrädern und Brennholz, Fl.Nr. 198, Gem. Tengling, Steingrub 14
9 Durchführungsbeschluss zum Kauf eines neuen Pritschenwagens mit Drei-Seiten-Kipper
10 Erweiterung der Beschlussfassung zur Feststellung der Jahresrechnung 2022 gem. Art. 102 Abs. 3 GO
11 Zwischenbericht Rupibus
12 Übernahme der Kosten für Wasserversorgung, Abwasserentsorgung und Stromversorgung bei Vereinsjubiläumsfesten
13 Sonstiges

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 31.01.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 14.03.2024 ö 1

Sachverhalt

Die Sitzungsniederschrift des öffentlichen Teils aus der Sitzung des Gemeinderats vom 31.01.2024 wurde den Mitgliedern des Gemeinderats vorab im RIS bekanntgegeben. Einwände gegen diese Sitzungsniederschrift werden nicht vorgebracht.  

Beschluss

Der Gemeinderat Taching a. See hat Kenntnis von der Sitzungsniederschrift der Gemeinderatssitzung vom 31.01.2024 und stimmt dieser ohne Einwände zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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2. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 29.02.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 14.03.2024 ö beschließend 2

Sachverhalt

Die Sitzungsniederschrift des öffentlichen Teils aus der Sitzung des Gemeinderats vom 29.02.2024 wurde den Mitgliedern des Gemeinderats vorab im RIS bekanntgegeben. 2. Bürgermeister Steiner bittet um eine Ergänzung der Sitzungsniederschrift zu TOP 2 „Vorstellung einer biotechnologischen Entschlammung des Furtmühler Weihers“. Zu TOP 2 wird die Sitzungsniederschrift wie folgt ergänzt: „2. Bürgermeister Steiner weist darauf hin, dass seines Erachtens die Temperatur des Tenglinger Mühlbachs auch in den Sommermonaten nicht signifikant über zehn Grad Celsius steigt und er erhebliche Zweifel hegt, dass das Vorgehen Erfolg zeigt. Auch eine Umwälzung des Wassers in den Furtmühler Weihern binnen eines Tages würde die Erfolgsaussichten seiner Meinung nach erheblich beeinträchtigen“. 

Mit der Ergänzung der Sitzungsniederschrift besteht Einverständnis. 

Beschluss

Der Gemeinderat Taching a. See hat Kenntnis von der Sitzungsniederschrift der Gemeinderatssitzung vom 29.02.2024 und stimmt dieser nach Ergänzung zu TOP 2 „Vorstellung einer biotechnologischen Entschlammung des Furtmühler Weihers“ zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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3. Bekanntgabe von Tagesordnungspunkten aus nichtöffentlicher Sitzung nach Wegfall der Gründe für die Geheimhaltung (Art. 52 Abs. 3 GO)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 14.03.2024 ö informativ 3

Sachverhalt

Aus der Sitzung des Gemeinderats vom 10.01.2024 gibt Bürgermeisterin Lang folgende Tagesordnungspunkte bekannt, für die die Gründe der Geheimhaltung weggefallen sind:

„Umbau der Grundschule zur OGTS, Auftragsvergabe Bodenbelagsarbeiten“- TOP 9. Es kann bekanntgegeben werden, dass die Fa. Häusl, Waging a. See, mit den Arbeiten beauftragt wurde. Die Angebotssumme unterliegt weiter der Nichtöffentlichkeit. 

„Umbau Grundschule zur OGTS – Auftragsvergabe Umbau Haupteingangstüre“ – TOP 10. Es kann bekanntgegeben werden, dass die Schreinerei Baldauf, Taching a. See, mit den Arbeiten beauftragt wurde. Die Angebotssumme unterliegt weiter der Nichtöffentlichkeit. 

„Vergabe der Herstellung von Informationstafeln-, Übersichtstafeln und Panoramatafeln mit Montage für das Wandergebiet Taching a. See“ – TOP 11. Es kann bekanntgegeben werden, dass die Fa. Green-Solution GmbH, Murnau, mit der Montage und Herstellung der Informationstafeln beauftragt wurde. Die Angebotssumme unterliegt weiter der Nichtöffentlichkeit. 

„Vergabe von Spielgeräten für das Wandergebiet Taching a. See“ – TOP 12. Es kann bekanntgegeben werden, dass die Fa. Maier Spielgeräte GmbH, Altenmarkt, mit der Lieferung und Aufstellung der Spielgeräte beauftragt wurde. Die Angebotssumme unterliegt weiter der Nichtöffentlichkeit.

„Vergabe der Herstellung des Beschilderungs-Materials für das Wandergebiet Taching a. See“ – TOP 13. Es kann bekanntgegeben werden, dass die Fa. Bremicker, Wiedemar, mit der Herstellung des Beschilderungsmaterials beauftragt wurde. Die Angebotssumme unterliegt weiter der Nichtöffentlichkeit.

„Sonstiges“ – TOP 16. Folgende Diskussionspunkte können vollumfänglich bekanntgegeben werden. 

  • Gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung (§ 188 StGB)
  • Sachstand Baumaßnahme „Aufwertung Dorfplatz“

Aus der Sitzung des Gemeinderats vom 29.02.2024 gibt Bürgermeisterin Lang folgende Tagesordnungspunkte bekannt, für die die Gründe der Geheimhaltung weggefallen sind.

„Vergabe des Auftrags über eine biotechnologische Entschlammung des Furthmühler Weihers“ – TOP 13. Es kann bekanntgegeben werden, dass die Fa. Gewässer- und Biotoppflege Sepp, Jettingen-Scheppach, den Auftrag für eine erste Behandlung in 2024 unter der Voraussetzung der Genehmigung durch das WWA Traunstein erhalten hat. Die Angebotssumme unterliegt weiter der Nichtöffentlichkeit.

„Vergabe der Herstellung von Ruheliegen und Sitzgruppen für das Wanderwegkonzept Taching a. See“ – TOP 14. Es kann bekanntgegeben werden, dass die Fa. Holztec Leitner, Schliersee, den Auftrag erhalten hat. Die Angebotssumme unterliegt weiter der Nichtöffentlichkeit.

„Auftragsvergabe für den Kauf und die Installation einer Sonnensegelanlage und für die Nachpflanzung von Bäumen und Sträuchern im Strandbad Tengling“ – TOP 15. Es kann bekanntgegeben werden, dass bzgl. der Sonnensegel noch keine Beauftragung erfolgte. Für die Nachpflanzungen von Bäumen und Sträuchern wurde die Baumschule Kreuzer, Tittmoning, beauftragt. Die Angebotssumme unterliegt weiter der Nichtöffentlichkeit.

„Schutzmaßnahmen gegen Starkregenereignisse in Gessenhausen (alter Teil)“ – TOP 16. Die vorgesehene Art und Weise der Schutzmaßnahmen kann vollumfänglich bekanntgegeben werden. Zudem kann bekanntgegeben werden, dass die Fa. Erd- und Pflasterbau Schneckenpointner, Waging a. See, mit den entsprechenden Arbeiten beauftragt wurde. Die Angebotssumme unterliegt weiter der Nichtöffentlichkeit.

„Umbau Grundschule Taching zur OGTS, Auftragsvergabe Küche“ – TOP 17. Es kann bekanntgegeben werden, dass die Fa. Möbel Jobst, Traunreut, den Auftrag erhalten hat. Die Angebotssumme unterliegt weiter der Nichtöffentlichkeit.

„Neubau OGTS Taching a. See, Trockenarbeiten Nachtrag, Beauftragung“ -TOP 18. Es kann bekanntgegeben werden, dass das Nachtragsangebot der Fa. Kreuzpointner Innenausbau GmbH, genehmigt wurde. Die Angebotssumme unterliegt weiter der Nichtöffentlichkeit.

„Umbau Grundschule zur OGTS, Auftragsvergabe Brandschutztüren“ – TOP 19. Es kann bekanntgegeben werden, dass die Fa. Josef Schwarz & Sohn, Traunstein, den Auftrag erhalten hat. Die Angebotssumme unterliegt weiter der Nichtöffentlichkeit.

„Umbau Grundschule Taching zur OGTS, Auftragsvergabe HLS“- TOP 20. Es kann bekanntgegeben werden, dass die Fa. Aigner GmbH, Fridolfing, den Auftrag erhalten hat. Die Angebotssumme unterliegt weiter der Nichtöffentlichkeit.

„Vergabe der Holz- und Spenglerarbeiten für den Neubau OGTS“ – TOP 21. Es kann bekanntgegeben werden, dass die Fa. Holzbau Hartl, Palling, den Auftrag erhalten hat. Die Angebotssumme unterliegt weiter der Nichtöffentlichkeit.

„Vergabe der Malerarbeiten für den Neubau OGTS“ – TOP 22. Es kann bekanntgegeben werden, dass die Seb. Unterrainer, Kirchanschöring, den Auftrag erhalten hat. Die Angebotssumme unterliegt weiter der Nichtöffentlichkeit.

„Vergabe der Schreinerarbeiten für den Neubau OGTS“ – TOP 23. Es kann bekanntgegeben werden, dass die Schreinerei Walzmühle, Pertenstein, den Auftrag erhalten hat. Die Angebotssumme unterliegt weiter der Nichtöffentlichkeit.

„Vergabe der losen Möblierung für den Neubau OGTS“ -TOP 24. Es kann bekanntgegeben werden, dass die Haba Sales, Rodach, den Auftrag erhalten hat. Die Angebotssumme unterliegt weiter der Nichtöffentlichkeit.

„Bauwerkshauptprüfung 2024 aller gemeindlichen Brückenbauwerke, Auftragsvergabe“ – TOP 31. Es kann bekanntgegeben werden, dass das Planungsbüro BG Trauntal, Ruhpolding, den Auftrag erhalten hat. Die Angebotssumme unterliegt weiter der Nichtöffentlichkeit.

„Sonstiges“ TOP 37. Alle Diskussionspunkte können vollumfänglich bekanntgegeben werden. 

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4. Bestätigung der neuen Feuerwehrkommandanten der FFW Taching a. See

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 14.03.2024 ö beschließend 4

Sachverhalt

Zu diesem TOP begrüßt Bürgermeisterin Lang den in der Sitzung anwesenden neu gewählten 1. Kommandanten, Michael Lechner, und den neu gewählten 3. Kommandanten, Daniel Mayer. Bürgermeisterin Lang und die Mitglieder des Gemeinderats bedanken sich, dass sie sich für dieses verantwortungsvolle Ehrenamt zur Verfügung gestellt haben. 

Lob und Anerkennung erntet auch der aus seinem Amt ausgeschiedene bisherige Kommandant, Stefan Wittmann. Bürgermeisterin Lang und der Rat würdigen seine Verdienste. In der Leitung bei der Bekämpfung von Großschadensereignissen, die während seiner Amtszeit in Taching a. See vorgefallen sind, zeigte Herr Wittmann stets ein umsichtiges und kompetentes Führungsverhalten. 

In der letzten Jahreshauptversammlung der FFW Taching a. See am 26.01.2024 wurden die neuen Kommandanten in ihre Ämter gewählt. Diese Wahl findet alle sechs Jahre statt. Michael Lechner wurde hierbei als 1. Kommandant gewählt. Die Stellvertreter sind Markus Krautenbacher als 2. Kommandant und Daniel Mayer als 3. Kommandant. Nach positiver Stellungnahme des Kreisbrandrates, muss die Wahl auch vom Gemeinderat mit einem formellen Beschluss bestätigt werden.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt das Ergebnis der Neuwahlen der FFW Taching a. See vom 26.01.2024 zur Kenntnis und stimmt der Wahl von Herrn Michael Lechner als 1. Kommandanten, Herrn Markus Krautenbacher als 2. Kommandanten und Herrn Daniel Mayer als 3. Kommandanten zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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5. Bauantrag von Hr. u. Fr. Schönliner: Errichtung eines Betriebsleiterwohnhauses mit Doppelgarage, Fl.Nr. 98, Gem. Tengling, Hennhart 7

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 14.03.2024 ö beschließend 5

Sachverhalt

Zu den Tagesordnungspunkten die Bauvorhaben betreffen begrüßt Bürgermeisterin Lang den neuen Mitarbeiter der Bauverwaltung, Christian Köfler und erteilt ihm das Wort, um die entsprechenden TOP vorzustellen.

Der Antragsteller plant die Errichtung eines Betriebsleiterwohnhauses mit Doppelgarage.

Das Hauptgebäude ist mit 9,49 m x 12,49 m geplant. Die angebaute Terrasse hat eine Grundfläche von 20,33 m² und soll auf einer Fläche von ca. 13,9 m² überdacht werden. Die angebaute Doppelgarage soll mit den Maßen 6,74 m x 7,25 m errichtet werden. Die Wandhöhe des Hauptgebäudes soll 6,16 m betragen. Die Garage ist nicht abstandsflächenprivilegiert. Abstandsflächen sind allerdings dargestellt und werden eingehalten.

Das Hauptgebäude soll mit 21° Dachneigung (Satteldach) errichtet werden die Doppelgarage mit 16° Dachneigung (ebenfalls Satteldach).

Es sind lt. Stellplatzsatzung zwei Stellplätze je Wohneinheit erforderlich. Es werden auch zwei Stellplätze in der Doppelgarage dargestellt. Somit ist der Stellplatznachweis erbracht.

Eine öffentliche Straßenanbindung ist vorhanden – Ortsstraße Nr. 20-21, Hennhart.

Durch den Antragsteller werden im Bereich Schmutzwasser und Regenwasser eigenverantwortlich zwei Hausanschlussschächte erstellt, da an den Hauptkanälen entsprechende Abzweigmöglichkeiten vorhanden sind.

Weiterhin verpflichtet sich der Antragsteller für die Regenwasserbeseitigung einen 5 m³ Wasserrückhalt zu erstellen um bei stärkeren Regenereignissen das gemeindliche Kanalsystem nicht zusätzlich zu belasten.

Das Oberflächenwasser z.B. der privaten Grundstückszufahrt darf nicht in den öffentlichen Bereich abfließen.

Das Vorhaben beurteilt sich nach § 34 BauGB. Das gemeindliche Einvernehmen kann hergestellt werden.

Beschluss

Das Vorhaben beurteilt sich nach § 34 BauGB. 

Der Gemeinderat Taching a. See erteilt dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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6. Bauantrag von Hr. Stockhammer: Anbau eines landwirtschaftlich genutzten Nebengebäudes als Heulager an bestehende Maschinenhalle, Fl.Nr. 1541, Gem. Taching, Grundstück Nähe Haunerting 4

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 14.03.2024 ö beschließend 6

Sachverhalt

Der Antragsteller plant den Anbau eines landwirtschaftlich genutzten Nebengebäudes als Heulager an die bestehende Maschinenhalle.

Südlich und östlich angrenzend wurde mit Bescheiden vom 12.09.2022 eine Güllegrube und ein Milchviehstall genehmigt.

Der nun geplante, „L-förmige“ Anbau hat zusammen mit der bereits bestehenden Maschinenhalle eine Gesamtabmessung von 18,21 m x 13,56 m. Dabei hat der geplante Anbau eine Grundfläche von 145 m². Die geplante Wandhöhe beträgt 6,97 m bzw. 5,11 m.

Der Anbau soll die bestehende Dachform (Pultdach) in gleicher Neigung fortführen.

Ein Stellplatz ist für das Vorhaben nicht notwendig.

Eine öffentliche Straßenanbindung ist vorhanden (Gemeindeverbindungsstraße Nr. 9, Tenglinger-Holzhauserweg).
Schmutzwasser wird nicht benötigt.
Es ist kein öffentlicher Regenwasserkanal vorhanden. Es ist daher eine eigenverantwortliche, fachgerechte Verwertung des Oberflächenwassers durch den Antragsteller notwendig.

Die Erschließung ist gesichert.

Es handelt sich um ein Vorhaben im Rahmen des Betriebs der landwirtschaftlichen Hofstelle und beurteilt sich somit nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB. Das gemeindliche Einvernehmen kann hergestellt werden.

Beschluss

Das Vorhaben beurteilt sich nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB.

Der Gemeinderat Taching a. See erteilt dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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7. Bauantrag von Sparkasse Rottal-Inn: Neubau von einem Einfamilienhaus, Fl.Nr. 2172/1, Gem. Taching, Nähe Rambichler Straße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 14.03.2024 ö beschließend 7

Sachverhalt

Die Antragstellerin beabsichtigt den Neubau eines Einfamilienhauses inkl. Doppelgarage.

Das Hauptgebäude soll dabei die Abmessungen 11,99 m x 11,99 m haben und aus EG und DG bestehen. Die angebaute Doppelgarage hat die Abmessungen 7,99 m x 6,99 m.

Es handelt sich um ein Vorbescheidsverfahren. Da keine konkrete Fragestellung vorliegt, ist Antragsgegenstand die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens bzw. nach Auslegung die Frage der Art der baulichen Nutzung und die Grundfläche.

Abstandsflächen sind zwar dargestellt, aber aufgrund der Frage der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit kein Antragsgegenstand und damit im Baugenehmigungsverfahren zu prüfen.

Selbiges gilt für die Stellplätze.

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich der Innenbereichssatzung „Untertaching“ in der Fassung der Erweiterung vom 08.12.1995.

Somit beurteilt sich die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit nach § 34 Abs. 4 i.V.m. Abs. 1 und 2 BauGB.

Bzgl. der Art der baulichen Nutzung sind bereits Einfamilienhäuser in der näheren Umgebung vorhanden. Aus Sicht der Verwaltung fügt sich das Vorhaben insofern ein.

Bzgl. der Grundfläche fügt sich das Vorhaben ebenfalls ein, weil z.B. das Gebäude auf FlNr. 2173/2 sowohl in der Länge, als auch in der Breite eine größere Ausdehnung aufweist.

Im Rahmen eines nachgelagerten Baugenehmigungsverfahrens sind etwaige Geh-/Fahrt- und Leitungsrechte nachzuweisen.

Bereits 2009 wurde für dieses Grundstück ein Vorbescheidsantrag gestellt. Dieser wurde zurückgenommen, nachdem das Landratsamt festgestellt hatte, dass das Grundstück aufgrund der wassersensiblen Lage nicht für eine Bebauung geeignet sei.

Stellungnahme Bautechnik:

Es ist kein öffentlicher Regenwasserkanal laut Gis vorhanden. Es ist daher eine eigenverantwortliche, fachgerechte Verwertung notwendig. Aus Sicht der Verwaltung ist eine Versickerung beim vorherrschenden Baugrund nicht möglich. Nachbarn leiten Oberflächenwasser u.a. über „Drittgrundstücke“ über eine „Geländemulde“ in Richtung Süden ab. Eine Freispiegelableitung in den Mühlbach ist aufgrund dessen Höhenlage (höher als das Baugrundstück) nicht möglich.

Das Grundstück besitzt derzeit keinen öffentlichen Schmutzwassergrundstücksanschluss laut dem gemeindlichen Kataster und kann nur über „Drittgrundstücke“, die nicht im Eigentum der Gemeinde sind, angebunden werden.

Weiterhin liegt die Fläche in der von der Wasserwirtschaft veröffentlichten „Hinweiskarte für Oberflächenabfluss und Sturzflut“ im wassersensiblen Bereich für Überflutungen. Dies kann im Rahmen des nachgelagerten Baugenehmigungsverfahrens zu einer ablehnenden Entscheidung führen. Diese Frage ist allerdings grundsätzlich nicht Gegenstand des Vorbescheidsverfahrens. 

Die Straßenentwässerung erfolgt zum Teil frei in die angefragte Fläche.


Das gemeindliche Einvernehmen kann aus Sicht der Verwaltung daher nur unter der Bedingung hergestellt werden, dass das Wasserrecht bzw. das WWA dem Vorhaben zustimmen.

Diskussionsverlauf

Christian Köfler von der Bauverwaltung weist auf einen kl. Fehler in der Ladung hin. Es handelt sich bei dem TOP nicht um einen Bauantrag, sondern um eine Bauvoranfrage. 

Beschluss

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich der Innenbereichssatzung „Untertaching“ und beurteilt sich daher nach § 34 Abs. 4 i. V. m. Abs. 1 und 2 BauGB.

Der Gemeinderat Taching am See erteilt dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen unter der Bedingung, dass das Wasserrecht bzw. das WWA dem Vorhaben zustimmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 13

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8. Antrag auf isolierte Befreiung von Hr. Eggert: Errichtung eines Geräteschuppens mit Schindeldach und einer angrenzenden Überdachung zur Lagerung von Gartengeräten, Fahrrädern und Brennholz, Fl.Nr. 198, Gem. Tengling, Steingrub 14

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 14.03.2024 ö beschließend 8

Sachverhalt

Der Antragsteller beabsichtigt die Errichtung eines Gartenhauses und einer Überdachung zur Lagerung von Holz und Gartengeräten.

Das Gartenhaus ist mit 3 m x 3 m und einer Wandhöhe von 2,7 m geplant. Die angebaute Überdachung mit denselben Maßen. Der gesamte Bau soll ein gemeinsames Satteldach mit einer Dachneigung von 25° erhalten.

Das Gartenhaus und der Anbau sollen aus Holzbalken errichtet und mit Holzbrettern verkleidet werden. Das Dach soll mit Schindeln eingedeckt werden.

Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Tengling-Steingrub“ (Ursprungsfassung). Es handelt sich um ein verfahrensfreies Vorhaben (i.S.d. Art. 57 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BayBO), das jedoch die Festsetzung zur überbaubaren Grundstücksfläche (sog. Baugrenze) nicht einhält:

Daher wurde durch Auslegung des Antrags abweichend vom Antrag keine isolierte Befreiung, sondern eine unechte Ausnahme i. S. d. § 23 Abs. 5 Satz 1 BauNVO beantragt.

Das Vorhaben ist abstandsflächenprivilegiert i. S. d. Art 6 Abs. 7 Satz 1 Nr. 1 i. V. m. Satz 2 BayBO. Laut Planung liegt auch der Dachüberstand auf dem eigenen Grundstück. Entgegen der subjektiven Einschätzung der Nachbarin auf Fl.Nr. 200/12 (vgl. den Sitzungsunterlagen beiliegendes Schreiben vom 04.03.2023 inkl. dessen Anhänge) sind nachbarliche Belange, die baurechtlich relevant sind aufgrund der Abstandsflächenprivilegierung aus Sicht der Verwaltung nicht betroffen. Insbesondere ist aus Sicht der Verwaltung das Rücksichtnahmegebot nicht verletzt, da keine objektive „Erdrückung“ festzustellen ist.

Stellplätze sind nicht notwendig. Eine Erschließung ist ebenfalls nicht notwendig. Das Regenwasser soll laut Antragsteller über die Regenrinnen in einen Sickerschacht abgeleitet werden.

Aus Sicht der Verwaltung kann die sog. „unechte Ausnahme“ für die Überschreitung der Baugrenze erteilt werden. Es findet sich im Bebauungsplan keine andere Festsetzung für Nebenanlagen i.S.d. § 14 BauNVO. Insofern können diese zugelassen werden. Das daher dem Gemeinderat zustehende Ermessen kann aus Sicht der Verwaltung dahingehend ausgeübt werden, dass die „unechte Ausnahme“ erteilt wird.

Nach nochmaliger Prüfung ist aus Sicht der Verwaltung – entgegen dem Antrag – keine Befreiung von der GR notwendig, weil sich die GR von 190 m² ausschließlich auf die Anlagen gemäß § 19 Abs. 4 BauNVO und nicht auch auf die Hauptanlagen gemäß § 19 Abs. 2 BauNVO bezieht. Der Antrag wurde dahingehend abgeändert.

Beschluss

Beschluss:
Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans „Tengling-Steingrub“ (Ursprungsfassung).
Der Gemeinderat Taching a. See erteilt die „unechte Ausnahme“ hinsichtlich der Überschreitung der überbaubaren Grundstücksfläche (Baugrenze).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 1

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9. Durchführungsbeschluss zum Kauf eines neuen Pritschenwagens mit Drei-Seiten-Kipper

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 14.03.2024 ö beschließend 9

Sachverhalt

Mit der Neueinstellung eines neuen Bauhofmitarbeiters ab Sommer 2024 sind im gemeindlichen Bauhof fünf Mitarbeiter beschäftigt. Aktuell umfasst der Bauhof folgenden Fahrzeugbestand:

  • Fiat Ducato (Kastenwagen)
  • VW Caddy
  • LADOG
  • Claas Traktor

Bei Einteilung der Arbeitstrupps steht nur der Fiat Ducato zur Verfügung, um die Bauhofarbeiter an die jeweilige Arbeitsstelle zu bringen. Es ist daher der Kauf eines weiteren Bauhoffahrzeuges vorgesehen. Nach Absprache mit Bauhofleiter Mayer und dem zuständigen Bauhofreferenten, Erich Koller, fiel die Wahl auf einen Pritschenwagen mit Drei-Seiten-Kipper. Im Haushalt 2024 wurden Haushaltsmittel von 46.000 € eingeplant. Es hat sich jedoch gezeigt, dass der Planansatz für die beabsichtigte Beschaffung nicht ausreichend sein wird. Bei den anderen vorgesehenen Beschaffungen bei Haushaltsstelle 7710.9350 ergeben sich jedoch Einsparungen von rd. 7.000 €, so dass rd. 53.000 € zur Verfügung stehen. Die erwarteten Ausgaben liegen bei etwa 64.000 €. Allerdings ist mit sehr langen Lieferzeiten zu rechnen, so dass eine Fahrzeugauslieferung frühestens zum Ende des Haushaltsjahres erfolgen wird.  Die zu erwartenden überplanmäßigen Ausgaben von 11.000 € können jedoch durch Einsparungen an anderer Stelle gedeckt werden (z. B. Einsparungen Nachpflanzungen Seebad Tengling – Höherer Übertrag in den Vermögenshaushalt). Um die Arbeitsfähigkeit des Bauhofes aufrechterhalten bzw. steigern zu können, wird vorgeschlagen, die beabsichtigte Fahrzeugbeschaffung umgehend in die Wege zu leiten. 

Diskussionsverlauf

Bevor in die Diskussion eingestiegen wird, informiert Bürgermeisterin Lang über unvorhergesehene Ausgaben in der Grundschule. Zum Zeitpunkt der Ladung war die Höhe der Ausgaben noch nicht bekannt, da entsprechende Angebote noch nicht vorlagen. Die aktuelle Brandmeldeanlage ist irreparabel defekt und auch die in die Jahre gekommene Lautsprecheranlage ist defekt und sollte durch eine neue Lautsprecheranlage ersetzt werden. Insgesamt werden dadurch über- bzw. außerplanmäßige Ausgaben von rd. brutto 52.000 € entstehen. Diese Information vorab zu geben, ist Bürgermeisterin Lang wichtig, da sie wesentlichen Anteil an der Entscheidungsfindung zu diesem TOP haben wird.   

Zu diesem TOP entwickelt sich eine lebhafte Diskussion. Der Gemeinderat erkennt zwar die Notwendigkeit einer Fahrzeugbeschaffung, jedoch gehen die Meinungen zum Fahrzeugtyp, der Finanzierbarkeit und den Beschaffungszeitpunkt weit auseinander. In der Diskussion zeichnet sich ab, dass aufgrund der angespannten Haushaltslage und bereits bekannter über- und außerplanmäßigen Mehrausgaben und auch Mindereinnahmen Zweifel bestehen, ob der Haushaltsausgleich zu erreichen ist. Nachdem alle Argumente ausgetauscht sind, lässt Bürgermeisterin Lang über die geplante Fahrzeugbeschaffung abstimmen. 

Beschluss

Der Gemeinderat Taching a. See stimmt dem Kauf eines neuen Pritschenwagens mit Drei-Seiten-Kipper für den gemeindlichen Bauhof zu. Der Gemeinderat Taching a. See hat Kenntnis über die zu erwartenden Anschaffungskosten von brutto rd. 64.000 €. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 7

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10. Erweiterung der Beschlussfassung zur Feststellung der Jahresrechnung 2022 gem. Art. 102 Abs. 3 GO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 14.03.2024 ö beschließend 10

Sachverhalt

Die Feststellung der Jahresrechnung 2022 erfolgte bereits in der Sitzung des Gemeinderats vom 23.11.2023. Am 05. März 2024 hat uns der BKPV darauf hingewiesen, bzgl. des 2022 entstandenen Gewinns beim BgA (Fremdenverkehrseinrichtungen) den Beschluss neu zu fassen.  Alle anderen Bestandteile des am 23.11.2023 gefassten Feststellungsbeschlusses bleiben davon unberührt. Der Aufforderung des BKPV wird in heutiger Sitzung des Gemeinderats nachgekommen. 

Beschluss

Der Jahresüberschuss 2022 des BgA (Fremdenverkehrseinrichtungen) in Höhe von 61.336,66 € wird auf neue Rechnung vorgetragen und wie bisher der Gewinnrücklage zugeführt. Auch künftige Jahresüberschüsse werden der Gewinnrücklage zugeführt. Verbindlichkeiten bei der Gemeinde Taching a. See (Hoheitsverwaltung) sind auch weiterhin banküblich zu verzinsen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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11. Zwischenbericht Rupibus

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 14.03.2024 ö informativ 11

Sachverhalt

Der Rupi-Bus, ein On-Demand-Angebot der sechs Kommunen Fridolfing, Kirchanschöring, Tittmoning, Petting, Waging a. See und Taching a. See, wird seit dem 01.10.2023 betrieben. Am 06.03.2024 wurde den Bürgermeistern der beteiligten Gemeinden die aktuellen Daten vorgestellt. Generell kann gesagt werden, dass die Fahrgastzahlen im Vergleich zum Vorgänger Vario-Bus um rund 500 % gestiegen sind und auch die Auslastung um 18 % verbessert werden konnte. 
Die Abrechnung der Kosten für den Rupi-Bus erfolgt im November 2024, da immer ein volles Betriebsjahr abgerechnet wird. Ob die derzeitige Kostenschätzung, die anhand der Einwohnerzahlen die Kosten auf die beteiligten Kommunen verteilt hat, auch zutreffend ist, wird sich dann in der ersten Abrechnung zeigen. Generell kann gesagt werden, dass das Ziel des Rupi-Busses erreicht wird. Die Akzeptanz in der Bevölkerung ist ungleich höher als beim Vario-Bus. 
Es ist geplant, dass der Betreiber des Rupi, die Firma Omobi, zur Bürgerversammlung kommt und das Angebot nochmals bewirbt.

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12. Übernahme der Kosten für Wasserversorgung, Abwasserentsorgung und Stromversorgung bei Vereinsjubiläumsfesten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 14.03.2024 ö 12

Sachverhalt

Die Feuerwehr Taching a. See feiert im nächsten Jahr ihr 140-jähriges Gründungsjubiläum. Im Zuge der bereits laufenden Planungen wurde bei der Gemeinde angefragt, ob die Wasserversorgung, Abwasserentsorgung und die Stromversorgung kostenlos von der Gemeinde zur Verfügung gestellt werden. Grundsätzlich wird das für Vereinsjubiläen nicht übernommen. Generell wird aber für ein Vereinsjubiläum ein Zuschuss gewährt.  

Diskussionsverlauf

Von Seiten des Feuerwehrvereins wurde auch angefragt, ob ein kostenfreies Parken an den Festtagen möglich ist. Diese Thematik wurde jedoch nicht berücksichtigt. Nachdem sich auch zur angefragten Kostenübernahme kein einheitliches Meinungsbild abzeichnet, schlägt Bürgermeisterin Lang vor, den TOP auf eine der nächsten Sitzungen zu verschieben. Mit diesem Vorschlag besteht Einverständnis. 

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13. Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 14.03.2024 ö informativ 13

Sachverhalt

Brandmeldeanlage und Lautsprecheranlage Grundschule  

Die Brandmeldeanlage der Grundschule hat vor kurzer Zeit eine Störungsmeldung gezeigt. Die anschließende Untersuchung der Brandmeldeanlage führte leider zu dem Ergebnis, dass eine Reparatur nicht mehr möglich ist. Ein Austausch ist aus Sicherheitsgründen umgehend vorzunehmen. Von der Bautechnik wurde dazu ein Angebot eingeholt. Die Kosten betragen rd. brutto 20.000 €. In diesem Angebot ist der Einbau der Brandmeldeanlage in der OGTS inkludiert. Zudem ist der im Angebot enthaltene Schaltschrank auf einen Anschluss der Brandmeldeanlage für die Turnhalle ausgelegt. Nachdem hier Gefahr in Verzug ist, muss die Auftragsvergabe umgehend erfolgen. 

Auch die Lautsprecheranlage der Grundschule ist defekt. Im Zuge des Einbaus der Brandmeldeanlage sollte auch der Einbau der neuen Lautsprecheranlage erfolgen. Beim Einbau der Lautsprecheranlage ist auch die Anbindung an die OGTS vorgesehen. Auch hierzu liegt ein Angebot vor. Die Kosten betragen rd. brutto 32.000 €. Der Einbau der Lautsprecheranlage sollte in jedem Fall zusammen mit der Brandmeldeanlage aufgrund notwendiger Verkabelungen erfolgen.

Die Ausgaben von insg. brutto rd. 52.000 € sind im Haushalt nicht vorgesehen. Die zu erwartende Ausgabe muss an anderer Stelle eingespart werden, um den Haushaltsausgleich nicht zu gefährden. Vorschlag der Kämmerei ist, die geplante Installation einer PV-Anlage auf das Nachjahr zu verschieben. 

Von Seiten des Gemeinderats besteht Einverständnis, dass sowohl die Brandmeldeanlage, als auch die Lautsprecheranlage in der Grundschule (inkl. OGTS) eingebaut wird.  In der Abfrage sprechen sich zwölf Mitglieder des Rats dafür aus, die Brandmeldeanlage umgehend neu zu installieren und die Lautsprecheranlage soll ebenfalls ersetzt werden. Bürgermeisterin Lang wird daher ermächtigt, die entsprechenden Auftragsvergaben vorzunehmen. 


Massagenangebot am Strandbad Tengling

Frau Karin Fellner hat in der Gemeinde angefragt, ob sie 2024 auch weiterhin Massagen am Strandbad in Tengling anbieten darf. Von Seiten des Gemeinderats besteht damit Einverständnis. 

Jahreshauptversammlung „Dahoam in Taching und Tengling e. V.“

Mitglied des Gemeinderats Franz Gramminger informiert den Rat, dass am 20.03.2024 die Jahreshauptversammlung des Vereins „Dahoam in Taching und Tengling e.V.“ in der Strandbadgaststätte Taching stattfindet. 

Datenstand vom 19.03.2024 15:03 Uhr