Datum: 21.03.2024
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Waging a. See
Gremium: Marktgemeinderat Waging a. See
Körperschaft: Markt Waging a. See
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:55 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:05 Uhr bis 21:45 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 31.01.2024
2 Genehmigung der Sitzungsniederschrift der Finanzausschusssitzung vom 31.01.2024
3 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 29.02.2024
4 Vorstellung einer Friedhofsgebührenkalkulation durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband
5 Erneuerung der Brücke über den Lohbach bei Graben - Vorstellung der Planung und Beschlussfassung über die Durchführung
6 Neubau der Brücke über den Doblbach nördlich von Dopplmühl - Vorstellung der Planung und Beschlussfassung über die Durchführung
7 Erlass einer Kläranlagenbenutzungsordnung
8 Vorstellung des Jahresberichtes 2023 der Gemeindebücherei St. Martin
9 Bekanntgabe von Tagesordnungspunkten aus nichtöffentlichen Sitzungen, für die die Gründe der Geheimhaltung weggefallen sind (Art. 52 Abs. 3 GO)
10 Sonstiges

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 31.01.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Marktgemeinderates Waging a. See 21.03.2024 ö 1

Sachverhalt

Das öffentliche Sitzungsprotokoll wurde dem Marktgemeinderat im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt.

Beschluss

Der Marktgemeinderat Waging a. See hat die öffentliche Sitzungsniederschrift zur Kenntnis ge­nommen und stimmt dieser ohne Einwände zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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2. Genehmigung der Sitzungsniederschrift der Finanzausschusssitzung vom 31.01.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Marktgemeinderates Waging a. See 21.03.2024 ö beschließend 2

Sachverhalt

Das öffentliche Sitzungsprotokoll der Finanzausschusssitzung wurde dem Marktgemeinderat im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt.

Beschluss

Der Marktgemeinderat Waging a. See hat die öffentliche Sitzungsniederschrift der Finanz­ausschusssitzung zur Kenntnis genommen und stimmt dieser ohne Einwände zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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3. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 29.02.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Marktgemeinderates Waging a. See 21.03.2024 ö beschließend 3

Sachverhalt

Das öffentliche Sitzungsprotokoll wurde dem Marktgemeinderat im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt.

Beschluss

Der Marktgemeinderat Waging a. See hat die öffentliche Sitzungsniederschrift zur Kenntnis ge­nommen und stimmt dieser ohne Einwände zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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4. Vorstellung einer Friedhofsgebührenkalkulation durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Marktgemeinderates Waging a. See 21.03.2024 ö beschließend 4

Sachverhalt

Im Rahmen der überörtlichen Rechnungsprüfung durch den BKPV wurde im Prüfungsbericht unter TZ 4 b eine Neukalkulation der seit 2014 unveränderten Bestattungs- und Grabnutzungsgebühren angeregt. Mit der Kalkulation wurde der BKPV im Juli 2023 beauftragt. Die Neukalkulation liegt vor und wurde im RIS vorab den Mitgliedern des Rats zur Einsichtnahme bereitgestellt.
Der Friedhof gilt als kostenrechnende Einrichtung, was bedeutet, dass alle nach betriebs­wirtschaftlichen Grundsätzen ansatzfähigen Kosten durch die Gebühren gedeckt werden sollen (Kostendeckungsprinzip). Bei der Erstellung der Kalkulation war das Äquivalenzziffernprinzip anzuwenden, welches den Abgabenmaßstab bestimmt. Nach diesem Prinzip berechnen sich für unterschiedliche Grabarten unterschiedliche Gebühren. 
Die aus der Gebührenkalkulation des BKPV resultierenden Gebühren sollten unverändert in die neu zu erlassende Friedhofsgebührensatzung übernommen werden. Eine Festlegung von „gegriffenen Gebühren“ oder eine Nichtbeachtung des Gleichheitsgrundsatzes bei Erhöhung oder Minderung der Gebühren für einzelne Grabarten beinhaltet immer das Risiko, dass eine Anfechtung der Satzung zur Nichtigkeit führen kann.
Frau Pfanzelt vom BKPV wird in der Sitzung anwesend sein und die Kalkulation im Detail vor­stellen.

Diskussionsverlauf

Nach kurzer Einführung durch Bürgermeister Baderhuber stellt Frau Pfanzelt vom BKPV die Kalkulation der Friedhofsgebühren anhand der beiliegenden Präsentation vor. 
Frau Pfanzelt geht eingangs auf die bestehenden Satzungen ein. Die Stammsatzung ist noch aus dem Jahre 1992 und wurde zuletzt 2017 angepasst, die Friedhofsgebühren wurden seit dem letzten Erlass der Friedhofsgebühren im Jahr 2014 ebenfalls nicht mehr angepasst. Der BKPV hat bei seiner letzten Prüfung empfohlen, die Satzungen komplett neu zu erlassen.
Weiter geht Frau Pfanzelt auf die Modalitäten der Kalkulation ein. Eine Nachkalkulation der zurückliegenden Zeiträume wurde zwar durchgeführt, sie dient aber nur als Prognose für die Kalkulation der nächsten Jahre. Ein Vortrag etwaiger Unterdeckungen auf die Folgejahre ist beim Friedhof nicht erforderlich. Weiter geht die Verbandsprüferin auf den derzeitigen Kostendeckungsgrad ein, der z.B. in den Jahren 2021/22 aufgrund von Nachholungen bei 84 % lag, was ein sehr hoher Wert ist, durchschnittlich dürfte er aber bei ca. 60 % liegen. Sonderkosten, die nur bei bestimmten Grabarten anfallen, wie z.B. die Kosten für die Friedhofsmauer bei den Wandurnengräbern, dürfen nicht auf alle Gräber verteilt werden, sondern müssen vielmehr nach dem Äquivalenzprinzip auch den entsprechenden Gräbern zugeordnet werden. 
Die Kalkulation enthält auch einen Abzug von 12 % der im Friedhof anfallenden Kosten für das sog. öffentliche Grün. Dieser Abzug ist immer dann angesagt, wenn der Friedhof auch Flächen aufweist, die auch als Parkanlage genutzt werden können. Außerdem wurde ein Abzug von 10 % durchgeführt, für anteilig anfallende Mehrkosten aufgrund der kulturhistorischen Bedeutung des Friedhofs mitsamt den Gebäuden. 
In der folgenden Diskussion werden noch einige Fragen zur Kalkulation geklärt, insbesondere der Satz für die Aufbewahrung im Leichenhaus. Hier führt Frau Pfanzelt an, dass der Satz von 143 € pro Tag gerechnet werden muss. Eine Pauschale unabhängig von der Zeitdauer ist nicht zulässig. Grundsätzlich besteht natürlich auch die Möglichkeit, so Pfanzelt, dass die Angehörigen die Leistungen von einem Bestattungsunternehmen ausführen lassen, was aber sicherlich nicht zu Kosteneinsparungen führt. Die Gebührensätze sind vergleichbar mit durchschnittlichen Gebührensätzen von Bestattungsunternehmen. Sollten zukünftig viele Friedhofsbenutzer davon Gebrauch machen, die Bestattungsleistungen von Unternehmen durchführen zu lassen, müsste man aufgrund der zurückgegangenen Fallzahlen bei der nächsten Kalkulation mit höheren Gebührensätzen rechnen.
Weiter wird in der Diskussion die sprunghafte Erhöhung des Gebührensatzes bei der Grabherstellung für ein Erdgrab von 290 € auf 874 € diskutiert. In diesem Zusammenhang weist die Prüferin daraufhin, dass nicht in einzelne Gebührensätze eingegriffen werden darf. Es bestünde lediglich die Möglichkeit, den gesamten Kostendeckungsgrad von derzeit 100 % z.B. auf 80 % zurückzuführen. Die Gemeinde ist jedoch durch den in der Gemeindeordnung verankerten Grundsatz der sparsamen Haushaltsführung dazu verpflichtet, auch die Grabgebühren kostendeckend festzulegen. Insbesondere bei Darlehensaufnahmen sind die Aufsichtsbehörden dazu angehalten, die Einhaltung dieses Grundsatzes zu überprüfen.

 

Beschluss

Der Marktgemeinderat Waging a. See nimmt die vorgestellte Kalkulation der Bestattungs- und Grabnutzungsgebühren zustimmend zur Kenntnis. Die in der Kalkulation berechneten Gebühren werden unverändert in die noch neu zu erlassende Friedhofsgebührensatzung übernommen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 2

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5. Erneuerung der Brücke über den Lohbach bei Graben - Vorstellung der Planung und Beschlussfassung über die Durchführung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Marktgemeinderates Waging a. See 21.03.2024 ö beschließend 5

Sachverhalt

Die Brücke über den Lohbach im Bereich des Weilers Graben beschäftigt die Verwaltung nunmehr schon einige Jahre. Bereits 2016 wollte die Gemeinde Waging einen Ersatzneubau aufgrund des schlechten Zustandes des Bestandsbauwerkes errichten. Dieser damals schon dringend notwendige Neubau konnte aber aufgrund verschiedenster Gründe nicht umgesetzt werden und wurde deshalb zurückgestellt.
Zu Beginn des Jahres 2023 wagte die Verwaltung nochmals den Vorstoß die Planung erneut zu beginnen. Gemeinsam mit dem Büro BG Trauntal aus Ruhpolding wurde die damalige Planung so umgeändert, dass eine Umsetzung der Maßnahme möglich wird. Mit dem Neubau wird man auch den aus der Wasserwirtschaft geforderten Vorgaben vor allem in Bezug auf den Durchfluss­querschnitt gerecht.

Diskussionsverlauf

Nach kurzer Einführung durch Bürgermeister Baderhuber stellt Herr Weigand vom Büro BG Trauntal den geplanten Neubau der Brücke vor. Die weiteren Schritte würden anschließend wie folgt aussehen:

  • Ausarbeitung der Unterlagen zur Beantragung der wasserrechtlichen Anlagengenehmigung inklusive Einreichung beim LRA TS
  • Genehmigung durch das LRA TS 
  • Durchführung der Ausschreibung in 2024
  • Ausführung der Maßnahme in 2025

Die Bauzeit wird laut Herrn Weigand ca. 3 Monate betragen. Die Errichtung einer Umfahrung in dieser Zeit ist problemlos möglich. 
Nach kurzer Diskussion fasst der Marktgemeinderat folgenden

Beschluss

Der Gemeinderat Waging am See nimmt den zuvor genannten Sachverhalt zur Kenntnis und be­schließt hiermit die Durchführung der Maßnahme „Neubau der Brücke über den Lohbach bei Gra­ben“. Die Verwaltung wird beauftragt, im nächsten Schritt die wasserrechtliche Anlagen­genehmigung einzuholen. Sobald diese vorliegt, kann die Verwaltung die weiteren Schritte, wie z.B. die Ausschreibung einleiten. Die bauliche Umsetzung erfolgt im Jahr 2025. Im Haushalt 2025 sollen die benötigten Mittel dafür veranschlagt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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6. Neubau der Brücke über den Doblbach nördlich von Dopplmühl - Vorstellung der Planung und Beschlussfassung über die Durchführung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Marktgemeinderates Waging a. See 21.03.2024 ö beschließend 6

Sachverhalt

Bei den letzten Bauwerksprüfungen wurden auch bei der Brücke über den Doblbach nördlich von Dopplmühl u.a. Schäden am Tragsystem und am Widerlager festgestellt. Der Zerfall der Stahlträger aufgrund von massivem Rostbefall, die Unterspülung der Wiederlager oder die Aussinterung an der Unterseite der Betonüberbauplatte sind einige der festgestellten Schäden. Es gibt außerdem für das Bauwerk keinerlei Bestandsunterlagen, die aber zum Teil für die Planung einer Sanierung dringend benötigt werden.
Von der Gemeinde Waging wurde das Büro BG Trauntal aus Ruhpolding daraufhin beauftragt mögliche Varianten zur Sanierung bzw. Erneuerung mit einer Kostenschätzung zu erarbeiten.

Variante 1 – Neuer Überbau auf Bestandswiderlager        rund 195.000 €
Variante 2 – Ersatzneubau                                        rund 228.000 €
Variante 3 – Sanierung Bestandsbrücke                        rund 226.000 €

Nach Abwägung der Vor- und Nachteile der einzelnen Varianten kam die Verwaltung gemeinsam mit Bürgermeister Baderhuber und dem eingeschalteten Büro überein, dass das Büro BG Trauntal eine Planung für einen Ersatzneubau weiter ausarbeiten solle.

Diskussionsverlauf

Nach kurzer Einführung durch ersten Bürgermeister Baderhuber stellt Herr Weigand vom Büro BG Trauntal dem Gemeinderat Waging die Planung für einen Ersatzneubau vor.

Die weiteren Schritte würden anschließend wie folgt aussehen:

  • Ausarbeitung der Unterlagen zur Beantragung der wasserrechtlichen Anlagengenehmigung inkl. Einreichung beim LRA TS
  • Genehmigung durch LRA TS 
  • Ausschreibung 2024
  • Ausführung 2025.

In der anschließenden Diskussion wird darüber diskutiert, ob eine Lösung mit einem Wellblechdurchlass zu einer Kosteneinsparung beitragen könnte. Herr Weigand erläutert hierzu, dass aufgrund der großen Spannweite der Brücke die erforderliche Überdeckung des Durchlasses nicht ohne Weiteres darstellbar wäre. Der Bautechniker der VG Waging a. See, Tobias Mayer, führt ergänzend an, dass damit die Durchflussmenge verringert würde und es zu einer Verschlechterung für die Anwohner bei Hochwasser kommen könnte. Die beiden Fachleute waren sich diesbezüglich auch einig darüber, dass das Wasserwirtschaftsamt dieser Lösung kaum zustimmen würde.
Nach Abschluss der Diskussion fasst der Marktgemeinderat folgenden

Beschluss

Der Gemeinderat Waging am See nimmt den zuvor genannten Sachverhalt zur Kenntnis und beschließt hiermit die Durchführung der Maßnahme „Neubau der Brücke über den Doblbach nördlich Dopplmühl“. Die Verwaltung wird beauftragt im nächsten Schritt die wasserrechtliche Anlagengenehmigung einzuholen. Sobald diese vorliegt, kann die Verwaltung die nächsten Schritte (Ausschreibung usw.) einleiten. Die bauliche Umsetzung wäre für das Jahr 2025 geplant. Im Haushalt 2025 sollen die benötigten Mittel dafür veranschlagt werden. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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7. Erlass einer Kläranlagenbenutzungsordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Marktgemeinderates Waging a. See 21.03.2024 ö 7

Sachverhalt

Durch die Aufhebung der Fäkalschlammentsorgungssatzung zum Jahresbeginn 2024 wurde der Erlass einer Kläranlagenbenutzungsordnung notwendig. Die Benutzungsordnung regelt die Be­seitigung des in Abwasserbehandlungsanlagen anfallenden Fäkal- und Klärschlamms. Die Klär­anlagenbenutzungsordnung wurde den Mitgliedern des Rats vorab im RIS zur Einsichtnahme bereitgestellt. 

Beschluss

Der Marktgemeinderat Waging a. See hat Kenntnis von der Kläranlagenbenutzungsordnung und stimmt dieser ohne Einwände zu. Die diesem Beschluss als Anlage beigefügte Kläranlagen­benutzungsordnung ist Bestandteil des Beschlusses. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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8. Vorstellung des Jahresberichtes 2023 der Gemeindebücherei St. Martin

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Marktgemeinderates Waging a. See 21.03.2024 ö informativ 8

Sachverhalt

Der Jahresbericht ist dem Tagesordnungspunkt als Anlage beigefügt.

Diskussionsverlauf

Gemeinderätin Barbara Krautenbacher stellt den Jahresbericht der Gemeindebücherei St. Martin vor. Sie berichtet über die zahlreichen Aktivitäten und Veranstaltungen, die vom Personal der Bücherei durchgeführt werden, wie z.B. der Bücherflohmarkt, das „Blind date mit einem Buch“, verschiedene Lesungen oder der Beitrag zum Ferienprogramm der Gemeinde. 
Derzeit werden in der Bücherei ca. 7.000 Bücher vorgehalten, wobei hierbei ein regelmäßiger Austausch von Büchern stattfindet. Erstmals wurde auch mit 2.066 Lesern die 2.000er-Marke geknackt. Sehr gut wird auch der Bücherschrank im Kurpark angenommen.

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9. Bekanntgabe von Tagesordnungspunkten aus nichtöffentlichen Sitzungen, für die die Gründe der Geheimhaltung weggefallen sind (Art. 52 Abs. 3 GO)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Marktgemeinderates Waging a. See 21.03.2024 ö informativ 9

Sachverhalt

Erster Bürgermeister Baderhuber gibt folgende Tagesordnungspunkte aus der Sitzung vom 29.02.2024 bekannt:
Der Marktgemeinderat hat einen Auftrag zur Durchführung und Begleitung eines Vergabe­verfahrens für Architektenleistungen zum geplanten Neubau einer Ganztagsschule inkl. neuer Aula und Erweiterung der Grund- und Mittelschule an das Ingenieurbüro Kugler GmbH in Rosenheim vergeben.
Der Marktgemeinderat hat einen Auftrag zum Kauf eines hydraulischen Rettungssatzes für die Freiwillige Feuerwehr Waging a. See an die Fa. Stirner in Perach vergeben.

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10. Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Marktgemeinderates Waging a. See 21.03.2024 ö informativ 10

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Baderhuber informiert über den Fairtrade-Arbeitskreis der ILE, zu dem jeweils die Vertreter der verschiedenen Mitgliedsgemeinden eingeladen werden. Interessierte Ratsmitglieder sollten sich bitte bei ihm melden. Die Termine für die Treffen des Arbeitskreises werden erst noch festgelegt.

Weiter berichtet GR Huber von der Infoveranstaltung der Stadt Traunstein zum Thema Windkraft, bei der das Interesse sehr groß war. Geplant ist, in den Windvorranggebieten 65 und 69 ca. 5 – 6 Windräder zu errichten. Die Windmessungen hierzu laufen seit ca. einem ¾ Jahr, die dabei gemessenen Werte sind nach derzeitigem Stand ausreichend für einen wirtschaftlichen Betrieb von Windrädern. Neben der finanziellen Beteiligung verschiedener Banken und der Stadt Traunstein ist auch eine Beteiligung der Bürger geplant.
In der folgenden Diskussion werden die Auswirkungen von Windrädern auf die Anlieger und auf den Tourismus besprochen. Letztendlich wird auch die Frage gestellt, ob die Gemeinde eine Einwirkungsmöglichkeit auf die Höhe der Windräder habe. Bürgermeister Baderhuber sagt zu, diese Frage klären zu lassen. 

Der zweite Bürgermeister Martin Dandl schlägt vor, zur Verstärkung des gemeindlichen Jugendpflegers, der mittlerweile sehr stark in die Aufgaben der Mittagsbetreuung und Ganztagsschule eingebunden ist, eine Ergänzungskraft für die offene Jugendarbeit einzustellen. In der nachfolgenden Diskussion zu diesem Thema wird angesprochen, ob man administrative Aufgaben vom Leiter der Betreuungseinrichtungen weg verlagern könne, damit dieser wieder mehr Zeit für die Arbeit mit der Jugend habe. Im Allgemeinen besteht Einverständnis mit einer Ergänzung der Stelle. Das Thema könne gleich beim nächsten Arbeitskreis Jugend besprochen werden. 

GR Schneckenpointner erkundigt sich nach der Umsetzung der 30 Km/h-Beschränkung in der Weixlerstraße. Bürgermeister Baderhuber führt an, dass die verkehrsrechtliche Anordnung erlassen und die Schilder bereits bestellt worden sind. Sie werden in Kürze aufgestellt, so der Bürgermeister.

Datenstand vom 23.04.2024 09:51 Uhr