Datum: 16.05.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Feuerwehrhaus Taching a. See
Gremium: Gemeinderat Taching a. See
Körperschaft: Gemeinde Taching a. See
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:15 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:20 Uhr bis 21:15 Uhr
Öffentliche Sitzung
TOP-Nr. |
Bezeichnung
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1 |
Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 11.04.2024
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2 |
Bekanntgabe von Tagesordnungspunkten aus nichtöffentlicher Sitzung nach Wegfall der Gründe für die Geheimhaltung (Art. 52 Abs. 3 GO)
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3 |
Tekturantrag zur Genehmigung vom 05.06.2023; Umnutzung der genehmigten Wohneinheiten 2+3 zu Ferienwohungen, Burg 2, Fl.Nr. 626, Gem. Tengling
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4 |
Bauantrag zur Erstellung von 3 Stellplätzen für Wohnmobil / Wohnwagen an der Hofstelle, Fl.Nr. 2080, Gem. Taching, Hucking 1
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5 |
Bauantrag zur Errichtung einer Terrassenüberdachung, Fl.Nr. 963/3, Gem. Tengling, Gessenhausen 19a
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6 |
2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Thalwies II"; Aufstellungsbeschluss
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7 |
3. Änderung bzw. Erweiterung des Bebauungsplanes "Thalwies"; Aufstellungsbeschluss
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8 |
Vereinbarung mit LRA-TS Einleitung Straßenentwässerung TS 18 / Weinbergstraße OD Tengling
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9 |
Kreisstraße TS 18, Sanierung durch den Landkreis Traunstein, Verbesserung der gemeindlichen Zufahrten, Durchführungsbeschluss
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10 |
Vereinbarung mit dem Staatl. Bauamt TS Einleitung Straßenentwässerung St-2105 / Untere Dorfstraße OD Tengling
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11 |
Erlass einer Benutzungssatzung für die Strandbäder in Taching a. See und Tengling
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12 |
Erlass einer Gebührensatzung für die Strandbäder in Taching a. See und Tengling
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13 |
Erlass einer Verordnung über die Benutzungsgebühren für den Campingplatz und für die Bootsliegeplätze
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14 |
Sonstiges
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zum Seitenanfang
1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 11.04.2024
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See)
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Sitzung des Gemeinderates Taching a. See
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16.05.2024
|
ö
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beschließend
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1 |
Sachverhalt öffentlich
Die Sitzungsniederschrift des öffentlichen Teils aus der Sitzung des Gemeinderats vom 11.04.2024 wurde den Mitgliedern des Gemeinderats vorab im RIS bekanntgegeben. Einwände gegen diese Sitzungsniederschrift werden nicht vorgebracht.
Beschluss
Der Gemeinderat Taching a. See hat Kenntnis von der Sitzungsniederschrift der Gemeinderatssitzung vom 11.04.2024 und stimmt dieser ohne Einwände zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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2. Bekanntgabe von Tagesordnungspunkten aus nichtöffentlicher Sitzung nach Wegfall der Gründe für die Geheimhaltung (Art. 52 Abs. 3 GO)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See)
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Sitzung des Gemeinderates Taching a. See
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16.05.2024
|
ö
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informativ
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2 |
Sachverhalt öffentlich
Aus der Sitzung des Gemeinderats vom 11.04.2024 gibt Bürgermeisterin Lang folgende Tagesordnungspunkte bekannt, für die die Gründe der Geheimhaltung weggefallen sind.
„Reinigungspersonal in der Grundschule und dem Kindergarten“ – TOP 11. Es kann bekanntgegeben werden, dass die Verwaltung mit der Ausschreibung eines Reinigungsvertrages mit einer Laufzeit von einem Jahr beauftragt wurde.
„Schmutzwasser, Hauptpumpstation Strandbad Taching und Seebad Tengling, Tausch Pumpen, Auftragsvergabe“ – TOP 12. Es kann bekanntgegeben werden, dass die Fa. Drexler, Rosenheim, den Auftrag zur Lieferung der Pumpen erhalten hat. Die Angebotssumme unterliegt weiterhin der Nichtöffentlichkeit.
„Vergabe der Brandmelde- und Lautsprecheranlage für die Grundschule in Taching a. See“ – TOP 14. Es kann bekanntgegeben werden, dass die Fa. Emtec, Seeon, mit dem Einbau einer neuen Brandmeldeanlage und einer neuen Lautsprecheranlage beauftragt wurde. Die Angebotssumme unterliegt weiter der Nichtöffentlichkeit.
„Personalangelegenheiten“ – TOP 15. Es kann bekanntgegeben werden, dass Markus Dandl als neuer Mitarbeiter im Bauhof eingestellt wurde. Zudem kann bekanntgegeben werden, dass Frau Sabine Strohhammer in der VG seit 01.04.2024 die Bauamtsleitung übernommen hat.
„Vergabe Bau RW-Behandlungsanlagen Tengling Hofanger und Untere Dorfstraße“ – TOP 16. Es kann bekanntgegeben werden, dass die Fa. Schneckenpointner, Waging a. See, den Auftrag zum Einbau der RW-Behandlungsanlagen erhalten hat. Die Angebotssumme unterliegt weiter der Nichtöffentlichkeit.
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3. Tekturantrag zur Genehmigung vom 05.06.2023; Umnutzung der genehmigten Wohneinheiten 2+3 zu Ferienwohungen, Burg 2, Fl.Nr. 626, Gem. Tengling
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See)
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Sitzung des Gemeinderates Taching a. See
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16.05.2024
|
ö
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beschließend
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3 |
Sachverhalt öffentlich
Die Antragstellerin beantragt eine Tektur zum bereits mit Bescheid vom 05.06.2023 genehmigten Vorhaben „Umbau und Nutzungsänderung eines ehemaligen landwirtschaftlichen Gebäudes in 3 Wohneinheiten“. Konkret sollen die Wohneinheiten 2+3 (OG und DG) zu Ferienwohnungen umgenutzt werden. Die Gebäudehülle wird nicht verändert.
Es wurden bereits beim Bauantrag vom 05.06.2023 sechs Stellplätze nachgewiesen. Durch die neue Nutzung ergibt sich keine Mehrung. Die Stellplatzpflicht ist daher weiterhin erfüllt.
Bautechnik:
Die öffentliche Straßenanbindung ist über die Gemeindeanschlussstraße Nr. 28 (Moosburner-Burgerstraße) vorhanden. Ein öffentlicher Schmutzwasserkanal und ein Grundstücksanschluss sind laut Gis vorhanden. Es ist kein öffentlicher Regenwasserkanal laut Gis vorhanden. Es ist daher eine eigenverantwortliche fachgerechte Verwertung des Oberflächenwassers durch den Antragsteller notwendig.
Das Vorhaben befindet sich im Außenbereich und beurteilt sich daher nach § 35 BauGB. Rechtsgrundlage war bei der Ursprungsgenehmigung § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB. Diese Rechtsgrundlage ist auch weiterhin einschlägig. Spätestens seit der Baulandmobilisierung 2021 ist anerkannt, dass diese Norm auch mehrfache Nutzungsänderungen zulässt. Insofern ist die Rechtsgrundlage weiterhin dieselbe.
Belange i.S.d. § 35 Abs. 3 BauGB – mit Ausnahme der durch Abs. 4 ausgeblendeten – sind nicht beeinträchtigt. Auf die Darstellung im FNP kommt es insofern nicht an.
Die Nachbarzustimmung liegt vor.
Beschluss
Der Gemeinderat Taching a. See erteilt dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen.
Eine eigenverantwortliche und fachgerechte Verwertung des Oberflächenwassers ist durch den Antragsteller sicherzustellen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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4. Bauantrag zur Erstellung von 3 Stellplätzen für Wohnmobil / Wohnwagen an der Hofstelle, Fl.Nr. 2080, Gem. Taching, Hucking 1
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See)
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Sitzung des Gemeinderates Taching a. See
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16.05.2024
|
ö
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beschließend
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4 |
Sachverhalt öffentlich
Der Antragsteller beantragt die Erstellung von drei Stellplätzen für Wohnmobil / Wohnwagen an der Hofstelle. Die Zufahrt soll mit Bindekies oder Rasengitter errichtet werden.
Die versiegelte Fläche durch die Stellplätze ist mit jeweils 6m x 3m geplant, die Zufahrt zusätzlich mit 9m². Somit beträgt die geplante Versiegelung derzeit 63m².
Das Vorhaben befindet sich im Außenbereich und beurteilt sich nach § 35 BauGB. Die Errichtung von drei Stellplätzen ist aus Sicht der Verwaltung auch noch als privilegierte, mitgezogene Nutzung i.S.d. § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB zu sehen. Gemäß der GemBek kann man davon ausgehen, dass dies bei „einigen wenigen‘ Stellplätzen der Fall ist, solange kein „Campingplatz“ vorliegt. Von einem solchen ist bei mehr als 3 Stellplätzen auszugehen. Die Stellungnahme des AELF Bereich Landwirtschaft bestätigt dies ebenfalls. Es sollte aus Sicht der Verwaltung auf eine möglichst geringe Versiegelung geachtet werden.
Entgegenstehende Belange i.S.d. § 35 Abs. 3 BauGB sind nicht ersichtlich. Insbesondere stellt der FNP eine „Fläche für die Landwirtschaft“ dar.
Eine öffentliche Straßenanbindung für das Baugrundstück ist durch den öffentlichen Feldweg Nr. 8 „Waldweg in Hucking“ vorhanden. Die ausreichende Erschließung i.S.d. § 35 BauGB ist daher gegeben.
Angaben zur Nachbarbeteiligung fehlen.
Beschluss
Der Gemeinderat Taching a. See erteilt dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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5. Bauantrag zur Errichtung einer Terrassenüberdachung, Fl.Nr. 963/3, Gem. Tengling, Gessenhausen 19a
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See)
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Sitzung des Gemeinderates Taching a. See
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16.05.2024
|
ö
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5 |
Sachverhalt öffentlich
Der Antragsteller beantragt die Errichtung einer Terrassenüberdachung mit den Maßen 3,65m x 4,62 m. Dies entspricht einer Gesamtfläche von 16,9m².
Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Gessenhausen“ (Parzellenbezogene Änderung ohne Nr.). Eine Verfahrensfreiheit scheidet aufgrund der Überschreitung der Breite von 3m aus.
Derzeit ist noch keine Befreiung beantragt. Es wurde jedoch mit der Planerin bereits telefonisch besprochen, dass eine Befreiung hins. der überbaubaren Grundstücksfläche (Baugrenze) in Bezug auf die Terrassenüberdachung und die Terrassenfläche beantragt wird. Über diese soll entschieden werden. Die Terrassenüberdachung ist mit ca. 15,6m² außerhalb der Baugrenze geplant. Die Terrasse ist mit ca. 34m² geplant, wobei sich hiervon 28,4m² außerhalb der Baugrenze befinden sollen.
Stellungnahme Bautechnik:
Eine öffentliche Straßenanbindung ist durch den öffentlichen Feld- und Waldweg Nr. 138, Hochwinkelweg vorhanden.
Ein Anschluss an den öffentlichen Schmutzwasserkanal und an den öffentlichen Regenwasserkanal ist laut Gis vorhanden.
Aufgrund der angespannten Wasserabflusssituation in Gessenhausen sollte der Bauwerber versuchen, das Wasser auf seinem Grundstück zurückzuhalten und im besten Fall zu verwerten.
Das Vorhaben beurteilt sich nach § 30 Abs. 1 i.V.m. § 31 Abs. 2 BauGB.
Beschluss
Der Gemeinderat Taching a. See stimmt der Befreiung hins. der überbaubaren Grundstücksfläche (Baugrenze) zu und erteilt dem Vorhaben insofern das gemeindliche Einvernehmen. Das Oberflächenwasser ist durch geeignete Maßnahmen auf dem Grundstück zurückzuhalten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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6. 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Thalwies II"; Aufstellungsbeschluss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See)
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Sitzung des Gemeinderates Taching a. See
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16.05.2024
|
ö
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beschließend
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6 |
Sachverhalt öffentlich
Mitglied des Gemeinderats Klaus Öllinger wird wegen persönlicher Beteiligung von Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.
Am 15. Dezember 2022 wurde für die 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Thalwies II“ der Aufstellungsbeschluss gefasst. Hierbei wurde das Verfahren nach § 13 b BauGB gewählt. Das bedeutet, dass Außenbereichsflächen im Rahmen des beschleunigten Verfahrens als Bauland ausgewiesen werden. Zwischen dem 27.12.2022 bis einschließlich 27.01.2023 fand die öffentliche Auslegung statt. Hierbei hat eine Abwägung stattgefunden. Es war jedoch eine erneute Auslegung erforderlich. Diese erneute Auslegung fand leider nicht mehr statt. Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 18.07.2023 (Az. 4 CN 3/23) § 13b BauGB wegen Verstößen gegen das Europarecht für unanwendbar erklärt. Nun muss ein erneutes Bebauungsplanverfahren begonnen werden. Nach Rücksprache mit der Kreisbaumeisterin Heidi Wohlmeyer kann die Änderung des Bebauungsplanes nach § 13 a BauGB erfolgen. Die ausgewiesene Fläche ist bereits im Flächennutzungsplan dargestellt. Die Anwendungsvoraussetzungen für das beschleunigte Verfahren nach § 13a BauGB liegen vor.
Durch die vorliegende Bebauungsplanänderung soll Baurecht für Einheimische geschaffen werden. Die im alten Verfahren vorgebrachten Einwände wurden in der vorliegenden Entwurfsplanung berücksichtigt.
Beschluss
Der Gemeinderat Taching a. See beschließt, die Aufstellung der 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Thalwies II“ gemäß dem beiliegenden Bebauungsplanentwurf des Planungsbüros SCHMID + PARTNER Stadtplaner Architekt PartG mbB aus Teisendorf, vom 10.04.2024 samt Begründung. Das Änderungsverfahren wird als beschleunigtes Verfahren nach § 13 a BauGB durchgeführt. Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung (vier Wochen) durchzuführen. Von einer frühzeitigen Beteiligung soll abgesehen werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
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7. 3. Änderung bzw. Erweiterung des Bebauungsplanes "Thalwies"; Aufstellungsbeschluss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See)
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Sitzung des Gemeinderates Taching a. See
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16.05.2024
|
ö
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|
7 |
Sachverhalt öffentlich
In der letzten Sitzung wurde kurz besprochen, die 3. Änderung lediglich mit drei Bauparzellen (Parzellen 1 bis 3 b) zu ändern bzw. zu erweitern. Dies hat den Vorteil, dass man nicht auf die Grundstücksverhandlungen eines Dritten abwarten muss, sondern man kann unmittelbar mit dem Bebauungsplan beginnen. Die Stichstraße befindet sich zwar geringfügig außerhalb des bestehenden Flächennutzungsplanes, jedoch ist ein Flächennutzungsplan nicht parzellenscharf zu werten. Zudem wurde vorab Kontakt mit der Kreisbaumeisterin Heidi Wohlmeyer aufgenommen. Von Seiten der Kreisbaumeisterin gibt es zu dieser Vorgehensweise keine Einwände (siehe E-Mail vom 15.04.2024). Die Bebauungsplanänderung mit drei Bauparzellen hat den Vorteil, dass man nicht zugleich den Flächennutzungsplan ändern muss. Auch dieses Verfahren mit der Genehmigung durch das Landratsamt Traunstein würde ansonsten einige Zeit in Anspruch nehmen. Auf dem Grundstück Fl.Nr. 471 der Gemarkung Tengling ist derzeit ein Schutzwall vorgesehen. Dieser kann eventuell bis zur Stichstraße versetzt werden.
1. Anlass zur Änderung des Bebauungsplans
Aufgrund eines Bauwunsches einer einheimischen Familie soll in diesem Bereich der bestehende Bebauungsplan geändert bzw. erweitert werden.
2. Ziele und Zwecke der Planänderung
Aufgrund des anhaltenden Wohnraumbedarfes im Ortsteil Tengling ist eine kleinräumige Erweiterung des bestehenden Baugebietes in Richtung Norden beabsichtigt. Die unmittelbar am bestehenden Ortsrand gelegene Fläche soll einer geregelten Bebauung mit Wohnhäusern entlang der bestehenden Verkehrsfläche zugeführt werden. Die Erschließung der neuen Parzellen erfolgt über die bestehende Graf-Törring-Straße sowie eine neu zu errichtende kurze Stichstraße. Damit kann dem bestehenden Wohnbaulandbedarf wenigstens zu einem Teil nachgekommen werden und die Ausweisung der geplanten Baugrundstücke ist daher unverzichtbar, um die Abwanderung junger Familien zu verhindern.
3. Vorbereitende Bauleitplanung
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ist im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche dargestellt. Die Änderung des Bebauungsplans wird damit aus dem Flächennutzungsplan entwickelt (§ 8 Abs. 2 BauGB).
Diskussionsverlauf
Mitglied des Gemeinderats Brigitte Thaler weist auf eine Ihrer Ansicht nach fehlende Eingrenzung des Bebauungsplanes links der noch zu errichtenden Stichstraße hin. Kämmerer Kraus sichert zu, den Hinweis an die Bauamtsleiterin, Frau Strohhammer, weiterzugeben.
Beschluss
Der Gemeinderat Taching a. See beschließt, den Bebauungsplan „Thalwies“ nach § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB zu ändern. Maßgebend für die Änderung des Bebauungsplans ist der Planentwurf vom 08.05.2024.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB wird in Form einer mindestens dreiwöchigen Planauflage im Rathaus a. See erfolgen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
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8. Vereinbarung mit LRA-TS Einleitung Straßenentwässerung TS 18 / Weinbergstraße OD Tengling
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See)
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Sitzung des Gemeinderates Taching a. See
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16.05.2024
|
ö
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beschließend
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8 |
Sachverhalt öffentlich
Bei der Neueinreichung des Wasserrechts wurde der Gemeinde Taching am See zur Auflage gemacht, Regenwasserbehandlungsanlagen in das bestehende Abwassersystem einzubauen. Eine Behandlungsanlage ist im Bereich der Weinbergstraße / TS-18 geplant.
Vom Planungsbüro Staller wurde der Anteil des eingeleiteten Oberflächenwassers ermittelt, um die Kostenbeteiligung zwischen LRA TS und der Gemeinde Taching darzulegen.
Ein Entwurf einer Vereinbarung zwischen LRA TS und der Gemeinde Taching wurde erarbeitet. Die Kosten für den Bau der Vorbehandlungsanlage im Bereich der Kreisstraße TS -18 trägt der Landkreis.
Aufgrund der Flächenermittlung des IB Staller beteiligt sich der Landkreis an der Räumung der Rückhalteweiher mit 6%; auf die Gemeinde Taching entfallen 82% der Kosten; der Kostenanteil Dritter beträgt 12%.
Beschluss
Der Gemeinderat Taching a. See nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis und stimmt dem Entwurf der Vereinbarung zwischen LRA-TS und Gemeinde Taching a. See zu. 1. Bürgermeisterin Lang wird ermächtigt, die Vereinbarung abschließend zu unterzeichnen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
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9. Kreisstraße TS 18, Sanierung durch den Landkreis Traunstein, Verbesserung der gemeindlichen Zufahrten, Durchführungsbeschluss
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See)
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Sitzung des Gemeinderates Taching a. See
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16.05.2024
|
ö
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beschließend
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9 |
Sachverhalt öffentlich
Der Landkreis Traunstein wird heuer vermutlich im Sommer die Kreisstraße TS 18 mit einer neuen Deckschicht im Hocheinbau (rund 2 cm höher als die bestehende Decke) versehen. Hierbei gibt es einige Einmündungspunkte gemeindlicher Straßen und Wege.
Der Landkreis Traunstein, genauer das Sachgebiet Tiefbau hat bei der Gemeindeverwaltung angefragt, ob die Gemeinde einige Einmündungsbereiche bautechnisch verbessern möchte.
Hier sind u. a. die Zufahrten Weinberg, Wimpasing und Stecken zu nennen. Auch eine Waldwegausfahrt des „Moosburnerholzwegs“ wurde begutachtet. Eine genaue Aufstellung der möglichen Maßnahmen sind in der angefügten Anlage zu entnehmen.
Die Durchführung der genannten Maßnahmen würden die Gemeinde Taching a. See geschätzt 17.200 € brutto kosten. Wie bei jeder Maßnahme werden die tatsächlichen Kosten erst nach erfolgter Ausschreibung durch den Landkreis vorliegen.
Eine Rechnungsstellung des Landkreises Traunstein an die Gemeinde Taching am See würde erst Anfang 2025 erfolgen.
Beschluss
Der Gemeinderat Taching am See nimmt den zuvor genannten Sachverhalt zur Kenntnis und stimmt der Durchführung der Maßnahmen zu. Im Haushalt 2025 werden die benötigten finanziellen Mittel hierfür eingeplant.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
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10. Vereinbarung mit dem Staatl. Bauamt TS Einleitung Straßenentwässerung St-2105 / Untere Dorfstraße OD Tengling
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See)
|
Sitzung des Gemeinderates Taching a. See
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16.05.2024
|
ö
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beschließend
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10 |
Sachverhalt öffentlich
Bei der Neueinreichung des Wasserrechtes wurde der Gemeinde Taching am See zur Auflage gemacht, Regenwasserbehandlungsanlagen in das bestehende Abwassersystem einzubauen.
Eine Behandlungsanlage ist im Bereich der Unteren Dorfstraße / ST-2105 geplant.
Vom Planungsbüro Staller wurde der Anteil des eingeleiteten Oberflächenwassers ermittelt, um die Kostenbeteiligung zwischen Staatlichen Bauamt TS und der Gemeinde Taching darzulegen.
Ein Entwurf dieser Vereinbarung wurde erarbeitet und liegt dem TOP bei.
Die Kosten für den Bau der Vorbehandlungsanlage im Bereich der Unteren Dorfstraße / ST-2105 trägt zu 81% die Straßenbauverwaltung, 19% entfallen auf die Gemeinde Taching am See.
Aufgrund der Flächenermittlung des IB Staller beteiligt sich die Straßenbauverwaltung an der Räumung der Rückhalteweiher mit 12%. Auf die Gemeinde Taching entfallen 82% der Kosten. Der Kostenanteil Dritter beträgt 6%
Beschluss
Der Gemeinderat Taching nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis und stimmt dem Entwurf der Vereinbarung zwischen Staatlichem Bauamt Traunstein und der Gemeinde Taching a. See zu. Bürgermeisterin Lang wird ermächtigt, die Vereinbarung abschließend zu unterzeichnen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
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11. Erlass einer Benutzungssatzung für die Strandbäder in Taching a. See und Tengling
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See)
|
Sitzung des Gemeinderates Taching a. See
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16.05.2024
|
ö
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beschließend
|
11 |
Sachverhalt öffentlich
Die Erhebung eines Bußgeldes für unerlaubtes Füttern von Enten war auf Grundlage der bisherigen Benutzungsordnung nicht möglich. Es bedarf hierzu einer hoheitlichen Benutzungssatzung. Der als Anhang beigefügte Entwurf wurde von der Verwaltung auf Grundlage verschiedener Satzungen anderer Gemeinden und der bisherigen Platzordnung für die gemeindlichen Strandbäder erstellt. Zwischenzeitlich erfolgte auch eine Prüfung durch die Kommunalaufsicht im Landratsamt Traunstein. Die Änderungsvorschläge wurden anschließend in den nun zur Beschlussfassung vorliegenden Satzungsentwurf eingearbeitet.
Beschluss
Der Gemeinderat Taching a. See beschließt den Erlass einer Satzung zur Benutzung der Strand-bäder in Taching und Tengling. Die diesem Beschluss als Anlage beigefügte Satzung ist Bestandteil des Beschlusses.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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12. Erlass einer Gebührensatzung für die Strandbäder in Taching a. See und Tengling
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See)
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Sitzung des Gemeinderates Taching a. See
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16.05.2024
|
ö
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beschließend
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12 |
Sachverhalt öffentlich
Nachdem für die Benutzung der Strandbäder unter Top 11 eine Benutzungssatzung beschlossen wurde, muss auch die Gebührenerhebung hoheitlich durch eine Satzung geregelt werden. Die Gebühren wurden unverändert aus der letzten gültigen Gebührenordnung übernommen.
Beschluss
Der Gemeinderat Taching a. See beschließt den Erlass einer Satzung zur Erhebung von Benutzungsgebühren für die Strandbäder in Taching a. See und Tengling. Die diesem Beschluss als Anlage beigefügte Satzung ist Bestandteil des Beschlusses.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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13. Erlass einer Verordnung über die Benutzungsgebühren für den Campingplatz und für die Bootsliegeplätze
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See)
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Sitzung des Gemeinderates Taching a. See
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16.05.2024
|
ö
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beschließend
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13 |
Sachverhalt öffentlich
Durch den Erlass der Gebührensatzung in TOP 12 müssen in der Benutzungsgebührenordnung die Gebühren für die Strandbäder herausgenommen werden. Dies erfolgt durch den Erlass einer neuen Gebührenordnung.
Beschluss
Der Gemeinderat Taching a. See beschließt den Erlass einer Gebührenordnung zur Erhebung von Benutzungsgebühren für den Campingplatz in Taching a. See und die Bootsliegeplätze in Taching und Tengling. Die diesem Beschluss als Anlage beigefügte Gebührenordnung ist Bestandteil des Beschlusses.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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14. Sonstiges
Gremium
|
Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See)
|
Sitzung des Gemeinderates Taching a. See
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16.05.2024
|
ö
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informativ
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14 |
Sachverhalt öffentlich
Messanhänger Radarkontrollen
Der Messanhänger kann laut Auskunft der KVÜ nur an Werktagen versetzt werden; d. h. im vom Gemeinderat geplanten Zeitpunkt erst wieder am Dienstag, 21.05.2024. Alle weiteren Alternativen (Messzeitraum für Mitte Juni, Messanhänger für sechs Tage in Taching o. Tengling) scheiden aus. Bürgermeisterin Lang frägt ab, ob das Gremium einer Verlängerung des Messzeitraums in Tengling um einen Tag zustimmen würde. Diesem Vorschlag wird mehrheitlich zugestimmt.
Veranstaltungshinweis ÖMR
Am 27.05.2024 findet im Gasthaus Glück in Ledern bei Wiesmühl eine Veranstaltung der ÖMR statt.
Singspiel Jubiläumsfeier „10 Jahre ÖMR“
2. Bürgermeister Steiner moniert die Textpassagen im Singspiel anlässlich der Jubiläumsfeier „10 Jahre ÖMR“ am 30.04.2024 im Bürgerhaus in Wonneberg. Ihm sei zu Ohren gekommen, dass einige Textpassagen kritische Anmerkungen zur konventionellen Landwirtschaft hatten. Bürgermeisterin Lang verwies auf den satirischen Hintergrund des Singspiels. Es sei hier nicht zu Denunzierungen o.ä. gekommen.
Besichtigung Feuerwehrhaus Tengling durch Kreisbrandinspektion
2. Bürgermeister Steiner spricht die Besichtigung des Feuerwehrhauses in Tengling durch die Kreisbrandinspektion an, bei der er in Vertretung zugegen war. Das Gremium einigt sich darauf, dass in einer der nächsten Sitzungen ein eigener TOP dazu erstellt wird.
Sichtsituation in der Mühlstraße
Mitglied des Gemeinderats Markus Haselberger spricht das unzureichende Sichtdreieck an der Mühlstraße im OT Taching an. Das Ordnungsamt wird beauftragt, die aktuelle Situation zu überprüfen und ggf. geeignete Maßnahmen einzuleiten.
Sonnensegel Strandbad Tengling
Im Rat wird darüber informiert, dass aufgrund einer Baumpflanzung in dem renaturierten Bachbereich dazu fgeführt hat, dass das Sonnensegel dort nicht wie vorgesehen aufgebaut werden kann. Das Sonnensegel wird daher in der Nähe des ursprünglich geplanten Standortes aufgebaut.
Salzburger Straßentheater
Bürgermeisterin Lang informiert über die erfolgreiche Antragstellung beim Regionalbudget der ILE Zukunftsregion Rupertiwnkel e. V. Gefördert wird die Durchführung eines Straßentheaters. Am 03.08.2024 findet um 20:30 Uhr die Veranstaltung am Tachinger Strandbad statt. Das Salzburger Straßentheater führt „Robin Hood“ auf.
Buswartehäuschen in Hörgassing
Bürgermeisterin Lang informiert, dass künftig in Hörgassing wieder, wie in der Bürgerversammlung gefordert, ein Buswartehäuschen aufgestellt werden kann. Insbesondere bedankt sich die Bürgermeisterin beim Grundeigentümer für die äußerst unkomplizierte Verhandlung und für das Entgegenkommen.
Datenstand vom 27.01.2025 15:59 Uhr