Datum: 27.06.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Feuerwehrhaus Taching a. See
Gremium: Gemeinderat Taching a. See
Körperschaft: Gemeinde Taching a. See
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:30 Uhr bis 21:30 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 16.05.2024
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See)
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Sitzung des Gemeinderates Taching a. See
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27.06.2024
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ö
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beschließend
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1 |
Sachverhalt öffentlich
Die Sitzungsniederschrift des öffentlichen Teils aus der Sitzung des Gemeinderats vom 16.05.2024 wurde den Mitgliedern des Gemeinderats vorab im RIS bekanntgegeben. Einwände gegen diese Sitzungsniederschrift werden nicht vorgebracht.
Gemeinderatsmitglied Dominik Mayr sagte, dass bei TOP 9 der Gemeinderatssitzung vom 16.05.2024 der Weg falsch bezeichnet wurde. Anstatt „Moosburnerholzweg“ wurde der Weg als „Moosbrunnerholzweg“ bezeichnet.
Beschluss
Der Gemeinderat Taching a. See hat Kenntnis von der Sitzungsniederschrift der Gemeinderatssitzung vom 16.05.2024 und stimmt dieser ohne Einwände zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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2. Bekanntgabe von Tagesordnungspunkten aus nichtöffentlicher Sitzung nach Wegfall der Gründe der Geheimhaltung (Art. 52 Abs. 3 GO)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See)
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Sitzung des Gemeinderates Taching a. See
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27.06.2024
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ö
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informativ
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2 |
Sachverhalt öffentlich
Aus der Sitzung des Gemeinderats vom 16.05.2024 gibt Bürgermeisterin Lang folgende Tagesordnungspunkte bekannt, für die die Gründe der Geheimhaltung weggefallen sind:
„Änderung des Bebauungsplanes „Tengling-Südwest“; Vergabe der Planungsleistungen“ – TOP 15. Es kann bekanntgegeben werden, dass vom Gemeinderat eine vollumfängliche Änderung des Bebauungsplanes „Tengling-Südwest“ mehrheitlich abgelehnt wurde. Vielmehr sollen Änderungen nur für die Grundstücke erfolgen, für welche bei Bauvorhaben eine Änderung des Bebauungsplanes notwendig wird. Mit den Bebauungsplanänderungen für die jeweiligen Grundstücke wurde das Architekturbüro Weiler-Heyers, Trostberg, beauftragt. Die Angebotssumme unterliegt weiter der Nichtöffentlichkeit.
„Einbau von Fluchttüren in das ehemalige Raiffeisengebäude/Dorfladen in Tengling“ – TOP 16. Es kann bekanntgegeben werden, dass der Gemeinderat dem Einbau von zwei Fluchttüren im Dorfladen (UG/EG) zugestimmt hat. Zudem kann bekanntgegeben werden, dass Bürgermeisterin Lang ermächtigt wurde, die notwendigen Schreiner- und Maurerarbeiten zu beauftragen. Die Angebotssummen der vorliegenden Angebote unterliegen weiter der Nichtöffentlichkeit.
„Personalangelegenheiten“ – TOP 21. Der TOP unterliegt grundsätzlich der Nichtöffentlichkeit. Bekanntgegeben werden kann jedoch die vorübergehende Einstellung von Frau Magdalena Babl als Ersatzkraft im Kindergarten „Tausendfüssler“.
„Einrichtung einer DHL-Poststation in Taching „Fl.Nr. 116/1 Gmk. Taching, Strandbad 4, 83373 Taching a. See“ – TOP 21. Der TOP kann vollumfänglich bekanntgegeben werden.
„Sonstiges“ – TOP 24. Die Diskussionspunkte „Zusätzliche Ratssitzung am 06.06.2024“, „Verkabelung Brandmeldeanlage“ und „Leerstandsmanagement“ können vollumfänglich bekanntgegeben werden.
Diskussionsverlauf
Hinsichtlich der Vergabe der Planungsleistungen informierte Bauamtsleiterin Strohhammer, dass ein Auftrag an das Architekturbüro Weiler-Heyers aus Trostberg ging. Für die andere Bebauungsplanänderung wollte der Antragsteller seinen Planfertiger beauftragen. Aus Sicht der Verwaltung gibt es vorliegend keine Einwände, da auch dieser Planfertiger bei der Angebotseinholung beteiligt wurde. Qualitativ gibt es vorliegend keine Verschlechterung. Erst wenn der städtebauliche Vertrag durch den Antragsteller unterzeichnet wurde, erfolgt eine Beauftragung des jeweiligen Büros.
Diskussionsverlauf öffentlich
Hinsichtlich der Vergabe der Planungsleistungen informierte Bauamtsleiterin Strohhammer, dass ein Auftrag an das Architekturbüro Weiler-Heyers aus Trostberg ging. Für die andere Bebauungsplanänderung wollte der Antragsteller seinen Planfertiger beauftragen. Aus Sicht der Verwaltung gibt es vorliegend keine Einwände, da auch dieser Planfertiger bei der Angebotseinholung beteiligt wurde. Qualitativ gibt es vorliegend keine Verschlechterung. Erst wenn der städtebauliche Vertrag durch den Antragsteller unterzeichnet wurde, erfolgt eine Beauftragung des jeweiligen Büros.
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3. Bericht zur Brandschutzbegehung Feuerwehrhaus Tengling
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See)
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Sitzung des Gemeinderates Taching a. See
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27.06.2024
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ö
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informativ
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3 |
Sachverhalt öffentlich
Am 22.04.2024 fand im Feuerwehrhaus Tengling eine Brandschutzbegehung mit der Kreisbrandinspektion, Veit Gröbner und 2. Bürgermeister Steiner statt. Durchschnittlich alle drei Jahre wird hierbei das Feuerwehrhaus besichtigt. Mit dem Kreisbrandrat Christof Grundner wurde anschließend das Protokoll durchgesprochen.
Wie bei vielen kleineren Feuerwehrhäusern gibt es grundsätzliche Mängel. Ob das der nicht ausreichende Platz in der Fahrzeughalle ist oder auch der nicht vorhandene Rettungsweg vom „Stüberl“. Diese Themen haben viele Feuerwehren. Es besteht hier allerdings kein Anlass, um etwas als nicht mehr tragbar zu bezeichnen. Der Mangel „fehlender Platz in der Fahrzeughalle“ zwischen Fahrzeug und Umkleidespinde wird z. B. mit einer Dienstanweisung behoben. Der Rettungsweg ist mit dem Einbau einer „Balkontüre“ und dem Einsatz einer Leiter sichergestellt. Der Schlauchturm ist laut Bautechnik nicht einsturzgefährdet. Die Beschilderung der Alarmparkplätze vor dem ehemaligen Dorfladen erfolgt demnächst.
Das Protokoll zur Begehung liegt zum Zeitpunkt der Ladung noch nicht vor. Es wird vom Landratsamt erstellt und an die Verwaltung weitergeleitet. Grundsätzlich kann jedoch gesagt werden, dass sich zum Sachstand aus der vorherigen Begehung keine Verschlechterung ergeben hat und es durchaus Verbesserungen hinsichtlich des Feuerwehrhauses gegeben hat. Dazu zählt u. a. das neue Einsatzbüro, das im ehemaligen Dorfladen untergebracht ist.
Kreisbrandrat Christof Grundner wird in der Sitzung anwesend sein und auf die Fragen aus dem Gremium antworten.
Diskussionsverlauf
1. Bürgermeisterin Lang begrüßte bei diesem Tagesordnungspunkt Kreisbrandrat Christof Grundner. Dieser berichtete, dass am 22.04.2024 im Feuerwehrhaus in Tengling eine Routinebegehung stattgefunden hat. Diese Begehungen sind nach dem Feuerwehrgesetz vorgeschrieben. Da regelmäßige Begehungen durchgeführt werden, werden die Protokolle der alten Begehungen mit den aktuellen Themen verglichen. Da der Dorfladen sich nicht mehr im Feuerwehrhaus befindet, hat sich die Situation am Feuerwehrhaus laut Kreisbrandrat Christof Grundner erheblich verbessert. Für das Feuerwehrhaus wurde bereits vor einigen Jahren eine Machbarkeitsstudie erstellt. Laut Herrn Grundner liegen einige Beanstandungen vor. Diese Beanstandungen gibt es bei den Feuerwehrhäusern in anderen Gemeinden jedoch ebenfalls, wie zum Bespiel das Schwarz-Weiß-Prinzip. Die Bekleidung, Ausbildungsstand sowie die Motivation der Feuerwehrmitglieder sei auf einem sehr hohen Stand. Sobald der Feuerwehrbedarfsplan vorhanden ist, können auch künftige Investitionen bezuschusst werden. 2. Bürgermeister Steiner sagte, dass die Investitionen am Feuerwehrhaus in Taching und in Tengling anstünden. Die vorhandenen Mängel seien der Gemeinde seit längerem bekannt. Jedoch sei derzeit kein Geld zur Verfügung. Dies bedauere er sehr. Zudem könne er die erstellte Dienstanweisung nicht nachvollziehen, wo manche Pflichten an die Feuerwehrkommandanten übertragen wurden. 1. Bürgermeisterin Lang sagte, dass die Erstellung eines Feuerwehrbedarfsplanes demnächst abgeschlossen sei. Erst danach könnte man über mögliche Investitionen nachdenken, da ohne Feuerwehrbedarfsplan kein Zuschuss gewährt wird. Die Gemeinde Taching a. See ist auf jeden Zuschuss angewiesen. Dadurch konnten zu keinem früheren Zeitpunkt Umbaumaßnahmen durchgeführt werden. Laut 1. Bürgermeisterin Lang werden die Kosten bei einer Sanierung nicht mal 1/3 der Kosten für einen Neubau betragen. GR Koller sagte, dass derzeit noch kein Protokoll über die Brandschutzbegehung vorliege. Falls sicherheitsrelevante Themen betroffen seien, müssten diese baldmöglichst umgesetzt werden. Man war sich einig, dass man vermutlich frühestens im Jahre 2027 aufgrund der finanziellen Leistungsfähigkeit der Gemeinde eine komplette Planung umsetzen könne. 1. Bürgermeisterin Lang bedankte sich zum Schluss dieses Tagesordnungspunktes für das Kommen und die ausführliche Darstellung von Kreisbrandrat Christof Grundner.
Diskussionsverlauf öffentlich
1. Bürgermeisterin Lang begrüßte bei diesem Tagesordnungspunkt Kreisbrandrat Christof Grundner. Dieser berichtete, dass am 22.04.2024 im Feuerwehrhaus in Tengling eine Routinebegehung stattgefunden hat. Diese Begehungen sind nach dem Feuerwehrgesetz vorgeschrieben. Da regelmäßige Begehungen durchgeführt werden, werden die Protokolle der alten Begehungen mit den aktuellen Themen verglichen. Da der Dorfladen sich nicht mehr im Feuerwehrhaus befindet, hat sich die Situation am Feuerwehrhaus laut Kreisbrandrat Christof Grundner erheblich verbessert. Für das Feuerwehrhaus wurde bereits vor einigen Jahren eine Machbarkeitsstudie erstellt. Laut Herrn Grundner liegen einige Beanstandungen vor. Diese Beanstandungen gibt es bei den Feuerwehrhäusern in anderen Gemeinden jedoch ebenfalls, wie zum Bespiel das Schwarz-Weiß-Prinzip. Die Bekleidung, Ausbildungsstand sowie die Motivation der Feuerwehrmitglieder sei auf einem sehr hohen Stand. Sobald der Feuerwehrbedarfsplan vorhanden ist, können auch künftige Investitionen bezuschusst werden. 2. Bürgermeister Steiner sagte, dass die Investitionen am Feuerwehrhaus in Taching und in Tengling anstünden. Die vorhandenen Mängel seien der Gemeinde seit längerem bekannt. Jedoch sei derzeit kein Geld zur Verfügung. Dies bedauere er sehr. Zudem könne er die erstellte Dienstanweisung nicht nachvollziehen, wo manche Pflichten an die Feuerwehrkommandanten übertragen wurden. 1. Bürgermeisterin Lang sagte, dass die Erstellung eines Feuerwehrbedarfsplanes demnächst abgeschlossen sei. Erst danach könnte man über mögliche Investitionen nachdenken, da ohne Feuerwehrbedarfsplan kein Zuschuss gewährt wird. Die Gemeinde Taching a. See ist auf jeden Zuschuss angewiesen. Dadurch konnten zu keinem früheren Zeitpunkt Umbaumaßnahmen durchgeführt werden. Laut 1. Bürgermeisterin Lang werden die Kosten bei einer Sanierung nicht mal 1/3 der Kosten für einen Neubau betragen. GR Koller sagte, dass derzeit noch kein Protokoll über die Brandschutzbegehung vorliege. Falls sicherheitsrelevante Themen betroffen seien, müssten diese baldmöglichst umgesetzt werden. Man war sich einig, dass man vermutlich frühestens im Jahre 2027 aufgrund der finanziellen Leistungsfähigkeit der Gemeinde eine komplette Planung umsetzen könne. 1. Bürgermeisterin Lang bedankte sich zum Schluss dieses Tagesordnungspunktes für das Kommen und die ausführliche Darstellung von Kreisbrandrat Christof Grundner.
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4. Feuerwehrhaus Tengling, Schlauchturm, Zukunft
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See)
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Sitzung des Gemeinderates Taching a. See
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27.06.2024
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ö
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beschließend
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4 |
Sachverhalt öffentlich
Am Schlauchturm am Feuerwehrhaus in Tengling dringt seit einiger Zeit Feuchtigkeit über das Dach ein. Der erste Kommandant Florian Reiter teilte der Verwaltung dies nun erneut mit und fügt hierzu an, dass der Schlauchturm aus Sicht der Feuerwehr nicht mehr benötigt werde, u.a. da ein Trockenschrank für die Schläuche angeschafft wurde. Aus seiner Sicht solle der Schlauchturm zurückgebaut werden, da zudem bei einer möglichen Erweiterung des Gerätehauses am jetzigen Standort der Schlauchturm nahezu sicher weichen muss, so Reiter.
Die Verwaltung und der Bauhof Taching a. See haben sich die Bausubstanz bei einem gemeinsamen Ortstermin nochmals genauer angesehen und kommen gemeinsam zum Ergebnis, dass eine leichte Schädigung der Holzbauteile bereits vorhanden ist. Die Schadstelle konnte aber auch nur von der Dachunterseite aus dem Turminneren erahnt werden. Wie es auf der Dachoberseite jedoch genau aussieht ist somit etwas fraglich.
Aus Sicht der Verwaltung gibt es nun drei Varianten:
- Ein kompletter Rückbau, Kosten ca. 9.500 € brutto.
Versuch, mit geringem Aufwand und dem Bauhof die derzeit bekannte Schadstelle auf der Dachhaut in ca. 13 Meter Höhe provisorisch abzudichten (u.a. mit Hebebühne, Schallbretter und Dachpappe), Kosten ca. 1.000 € brutto - könnte aber auch mehr werden.
Die FFW Waging wäre bereit, die Drehleiter für einen Arbeitseinsatz zur Verfügung zu stellen.
- Kein Rückbau und auch keine provisorische Reparatur, da der Schlauchturm nicht mehr gebraucht wird, Kosten 0 €.
Im Haushalt 2024 sind keine Mittel für einen Rückbau eingeplant. Nach Rücksprache mit Kämmerer Kraus ist aus Haushaltssicht, wenn überhaupt, Möglichkeit zwei umsetzbar, da der Schlauchturm nicht mehr benötigt wird.
Die Bauverwaltung bittet nun den Gemeinderat Taching a. See um eine Entscheidung bzgl. der weiteren Vorgehensweise.
Diskussionsverlauf
GR Koller regte an, dass man sich über die Bedarfsplanung Gedanken machen müsse. Man müsse festlegen, was man in circa fünf bis sechs Jahren haben möchte. Hinsichtlich des vorliegenden Sachverhaltes würde er für die Notreparatur plädieren, da seines Erachtens bei einem Rückbau der Dachüberstand fehle und ein neuer Dachüberstand errichtet werden müsse. Diese Kosten müsse man auch berücksichtigen. GR Mayr sagte, dass seines Wissens der Feuerwehrkommandant mit dieser Lösung gut leben könnte. Nach seiner Einschätzung ist die Dachreparatur bei den vorliegenden Kosten noch nicht enthalten. Dies sei vorliegend ausschlaggebend. GR Öllinger sagte, dass er für die Notreparatur wäre.
Diskussionsverlauf öffentlich
GR Koller regte an, dass man sich über die Bedarfsplanung Gedanken machen müsse. Man müsse festlegen, was man in circa fünf bis sechs Jahren haben möchte. Hinsichtlich des vorliegenden Sachverhaltes würde er für die Notreparatur plädieren, da seines Erachtens bei einem Rückbau der Dachüberstand fehle und ein neuer Dachüberstand errichtet werden müsse. Diese Kosten müsse man auch berücksichtigen. GR Mayr sagte, dass seines Wissens der Feuerwehrkommandant mit dieser Lösung gut leben könnte. Nach seiner Einschätzung ist die Dachreparatur bei den vorliegenden Kosten noch nicht enthalten. Dies sei vorliegend ausschlaggebend. GR Öllinger sagte, dass er für die Notreparatur wäre.
Beschluss
Der Gemeinderat Taching a. See nimmt den zuvor genannten Sachverhalt zur Kenntnis und beschließt die provisorische Ausbesserung der Schadstelle. Die Arbeiten hierzu sind durch den gemeindlichen Bauhof zu leisten. Benötigte Hilfsmittel wie z.B. eine geeignete Hebebühne können durch den Bauhof eigenverantwortlich ausgeliehen werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
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5. Durchführungsbeschluss zur Sanierung von Sanitärräumen am Campingplatz
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See)
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Sitzung des Gemeinderates Taching a. See
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27.06.2024
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ö
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beschließend
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5 |
Sachverhalt öffentlich
Die Mehreinnahmen aus den Preisanpassungen der Campinggebühren sollen zweckgebunden für Sanierungen am Campingplatz verausgabt werden, um den Urlaubsgästen nach wie vor einen attraktiven Campingurlaub bieten zu können. Es wird dazu auf den Ratsbeschluss vom 21.10.2021 verwiesen. Mitglied des Gemeinderats Werner Reith und Campingwart Wolfgang Weiss haben kürzlich eine Begehung am Campingplatz durchgeführt. Der Schwerpunkt für anstehende Sanierungsarbeiten soll auf die Sanitärräume gelegt werden. Die Mängel werden anhand einer Power-Point-Präsentation von Mitglied des Gemeinderats Werner Reith aufgezeigt.
Im Haushalt 2024 wurde bei Haushaltstelle 8620.5000 ein Planansatz von 25.000 € (netto) gebildet. Mit Stand vom 18.06.2024 sind noch Ausgabemittel von 20.300 € (netto) verfügbar. Die noch verfügbaren Mittel werden nicht ausreichen, um die Sanierungen durchzuführen. Von der Kämmerei wird vorgeschlagen, die Sanierungen trotzdem nach Abschluss der Campingsaison in den Monaten November/Dezember 2024 durchzuführen, so dass die kassenwirksamen Ausgaben größtenteils erst 2025 anfallen. Ein entsprechender Ansatz wäre dann im Haushalt 2025 zu bilden. Die Sanierungsarbeiten sollten in jedem Fall 2024 durchgeführt werden, da die Sanitärräume nicht mehr den Erwartungen unserer Campinggäste entsprechen. Folgende Arbeiten sollen ausgeführt werden:
- Einbau von insgesamt zwölf neuen Duschkabinen (6 x Männer, 6 x Frauen)
neue Fliesen an Böden und Wänden (Überfliesen)
Austausch der insgesamt zwölf Duschwannen und ggf. Austausch der Duschköpfe
Sanierungsarbeiten an den Decken
Es lässt sich abschätzen, dass keines der genannten Gewerke einen Preis von netto 25.000 € übersteigen wird, sodass die jeweiligen Auftragsvergaben im Rahmen einer sog. Direktvergabe erfolgen können. Der Preis für den Einbau neuer Kabinen ist aus dem Haushaltsjahr 2023 bekannt, da in den Waschräumen für Damen und Herren des Campingplatzes je zwei Waschbecken abmontiert und stattdessen je zwei Duschkabinen eingebaut wurden. Der Preis für zwei Duschkabinen lag im April 2023 bei netto 3.372 €. Bei den Fliesenarbeiten (Überfliesung) ist bei Bodenfließarbeiten mit rd. 70 €/m2 zu rechnen und bei Wandfliesarbeiten mit 80 €/m2. Auch der Austausch von zwölf Duschwannen wird einen Preis von netto 25.000 € nicht übersteigen. Bei den Sanierungen der Decken wird nur mit unerheblichen Ausgaben zu rechnen sein. Insgesamt wird nach überschlägiger Schätzung der Kämmerei jedoch mit Kosten von netto rd. 60.000 € zu rechnen sein. Um die Kosten exakter abschätzen zu können, sollen zeitnah entsprechende Angebote eingeholt werden. Im Nachgang soll dann eine Beauftragung durch den Gemeinderat im Rahmen von Vergabebeschlüssen erfolgen.
Diskussionsverlauf
Bei diesem Tagesordnungspunkt stellte GR Reith eine Präsentation vor.
Es ergab sich eine rechnerische Einnahmeerhöhung durch die Preisanpassungen im Jahr 2022, wobei man bereits die Auswirkung der Preisanpassung ab dem Jahr 2024 kennt.
Laut GR Reith sind die Preise jedoch zu den umliegenden Campingplätzen immer noch sehr günstig. Die Umsetzungs-Maßnahmen der Jahre 2022/2023 lagen insgesamt bei 34.900 €. Hier wies er darauf hin, dass die Ist-Kosten deutlich unter dem Planansatz in Höhe von 34.900 € lagen. Für die Jahre 2024/2025 ist die Neuerstellung der Duschen im Herren- und im Damenbereich am Campingplatz in Taching a. See geplant. Hierbei sollen die Fliesen erneuert und die gesamte Raumgestaltung geändert werden. Jedoch sollen weiterhin jeweils sechs Duschkabinen vorhanden sein. Wann der alte Duschbereich errichtet wurde, ist leider nicht bekannt. Bisher stellte sich der alte Duschbereich als sehr sauber dar, jedoch nicht mehr auf dem aktuellsten modischen Stand. Bei dieser Gelegenheit bedankte sich 1. Bürgermeisterin Lang bei der Reinigungskraft, welche die Arbeit so ordentlich durchführt. Zudem bedankte sie sich für die Arbeit am Campingplatz bei Wolfgang Weiß und GR Reith. Diese Aussagen vertraten die Gemeinderatsmitglieder ebenfalls. Werner Reith zeigte zudem noch ein Foto hinsichtlich der Einkaufsmöglichkeit für Camping- und Badegäste. Diese Maßnahme wurde von den Gemeinderatsmitgliedern als ein sehr positiv umgesetztes Projekt angesehen.
Diskussionsverlauf öffentlich
Bei diesem Tagesordnungspunkt stellte GR Reith eine Präsentation vor.
Es ergab sich eine rechnerische Einnahmeerhöhung durch die Preisanpassungen im Jahr 2022, wobei man bereits die Auswirkung der Preisanpassung ab dem Jahr 2024 kennt.
Laut GR Reith sind die Preise jedoch zu den umliegenden Campingplätzen immer noch sehr günstig. Die Umsetzungs-Maßnahmen der Jahre 2022/2023 lagen insgesamt bei 34.900 €. Hier wies er darauf hin, dass die Ist-Kosten deutlich unter dem Planansatz in Höhe von 34.900 € lagen. Für die Jahre 2024/2025 ist die Neuerstellung der Duschen im Herren- und im Damenbereich am Campingplatz in Taching a. See geplant. Hierbei sollen die Fliesen erneuert und die gesamte Raumgestaltung geändert werden. Jedoch sollen weiterhin jeweils sechs Duschkabinen vorhanden sein. Wann der alte Duschbereich errichtet wurde, ist leider nicht bekannt. Bisher stellte sich der alte Duschbereich als sehr sauber dar, jedoch nicht mehr auf dem aktuellsten modischen Stand. Bei dieser Gelegenheit bedankte sich 1. Bürgermeisterin Lang bei der Reinigungskraft, welche die Arbeit so ordentlich durchführt. Zudem bedankte sie sich für die Arbeit am Campingplatz bei Wolfgang Weiß und GR Reith. Diese Aussagen vertraten die Gemeinderatsmitglieder ebenfalls. Werner Reith zeigte zudem noch ein Foto hinsichtlich der Einkaufsmöglichkeit für Camping- und Badegäste. Diese Maßnahme wurde von den Gemeinderatsmitgliedern als ein sehr positiv umgesetztes Projekt angesehen.
Beschluss
Der Gemeinderat Taching a. See hat Kenntnis von den geplanten Sanierungsmaßnahmen am Campingplatz und befürwortet die Durchführung der Sanierungsmaßnahmen. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Angebote einzuholen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
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6. Beratung und Beschlussfassung zur Änderung der Benutzungsordnung bzgl. des Besuchsgeldes für den Betrieb einer Offenen Ganztagsschule
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See)
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Sitzung des Gemeinderates Taching a. See
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27.06.2024
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ö
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beschließend
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6 |
Sachverhalt öffentlich
In den Sitzungen des Gemeinderats vom 02.03.2023 und vom 26.07.2023 wurde beschlossen, dass die anfallenden Kosten (Personal) für die Betreuung von Schüler/innen in der OGT an Freitagen vollumfänglich auf die Schüler/in bzw. deren Eltern umzulegen sind. In der Ratssitzung vom 26.07.2023 wurde ein Besuchsgeld je Kind von 75 €/Monat beschlossen, sofern das Kind am Freitag die OGT besucht. Eine entsprechende Benutzungsordnung wurde erlassen.
Bei der vorgestellten Kalkulation in der o. g. Ratssitzung wurde angenommen, dass 20 Kinder das Betreuungsangebot an Freitagen nutzen. Auf das Risiko einer Kostenunterdeckung, sofern die Anzahl der zu betreuende Kinder nicht erreicht wird, wurde hingewiesen. Tatsächlich nutzten im Schuljahr 23/24 durchschnittlich nur neun Kinder das Betreuungsangebot an Freitagen, so dass das aktuelle Besuchsgeld von mtl. 75 € für die Freitagsbetreuung nicht kostendeckend ist.
Bis dato wurden lediglich drei Kinder für den Besuch der OGT an Freitagen für das Schuljahr 24/25 angemeldet. Aufgrund der Beschlusslage vom 26.07.2023 hinsichtlich einer vollumfänglichen Umlage der Personalkosten für die Betreuung an Freitagen ergibt sich die Problematik, dass sehr hohe Besuchsgelder anfallen würden. Im Rat sollte daher diskutiert werden, ob das Betreuungsangebot an Freitagen aufgrund der sich abzeichnenden geringen Nachfrage im kommenden Schuljahr überhaupt aufrechterhalten werden soll. Wenn ja, dann wäre ein kostendeckendes Besuchsgeld hinsichtlich anfallender Personalkosten kaum mehr zu halten. Beim Besuch von lediglich drei Kindern an Freitagen in der OGT wäre es ausreichend, an diesem Tag nur zwei Kräfte im Einsatz zu haben. Der Einsatz einer pädagogischen Fachkraft ist an diesem Tag nicht zwingend erforderlich. Bei einer vollumfänglichen Umlage der Personalkosten auf das Besuchsgeld würde sich beim Besuch von lediglich drei Kindern folgendes mtl. Besuchsgeld berechnen:

Ein Besuchsgeld von 274 € je Kind pro Monat erscheint unrealistisch.
Von der Kämmerei wird angeregt, dass bis zur Entstehung der Rechtspflicht, beginnend mit der 1. Klassenstufe in 26/27, eine Mindestanzahl an Kindern vorhanden sein sollte, die ein Betreuungsangebot am Freitag nutzen möchten bzw. müssen. Andernfalls ist das entstehende Defizit angesichts der Haushaltslage kritisch zu hinterfragen. Sollte der Rat der Meinung sein, das Betreuungsangebot am Freitag auch für eine geringe Anzahl an Kindern aufrechtzuerhalten, dann wäre ein Besuchsgeld, welches über dem bis dato geltenden Besuchsgeld pro Kind von 75 €/Monat liegt, kaum vertretbar.
Nachdem die Personalkosten aufgrund bestehender Arbeitsverträge „sowieso“ anfallen, müsste geprüft werden, ob ggf. die Arbeitszeiten reduziert werden können, da andernfalls keine Einsparung erfolgt. Dies wird im Wesentlichen davon abhängig sein, wie sich die Anmeldezahlen in der OGTS (ohne Freitag) entwickeln. Ob das Personal dann erhalten bliebe, ist abzuwarten.
Diskussionsverlauf
2. Bürgermeister Steiner sagte, dass nach seinen Berechnungen der Freitag der Gemeinde ca. 7.500,00 € kosten würde. Dies sei seines Erachtens nicht unerheblich. GR Mayr sagte, dass er der Meinung sei, dass die errechneten 75 € bei 20 Personen berechnet wurden. Seines Erachtens belaufe sich das Defizit für den Freitag auf ca. 9.900,00 €. Rund 10.000,00 € Defizit sei nach seinen Augen nicht haltbar. 1. Bürgermeisterin Lang informiert, dass man bei den Kindergärten ein Defizit von ca. 400.000,00 € pro Jahr habe. GR Seehuber sagte, dass betriebswirtschaftlich der Freitag grundsätzlich vorstellbar wäre, wenn eine bestimmte Kinderanzahl vorhanden ist. Auf die Frage, ob an einem Freitag auch eine Fachkraft vor Ort sein muss bei so wenigen Kindern, verneinte dies 1. Bürgermeisterin Lang. Lediglich an vier Tagen muss eine Fachkraft vor Ort sein. GR Thaller vertrat die Meinung, dass die soziale Lage der angemeldeten Kinder ebenfalls in die Entscheidung einfließen sollte. Gibt es eine andere Möglichkeit, wo die Kinder mitbetreut werden können, wie zum Beispiel bei benachbarten Kindergärten? 1. Bürgermeisterin Lang sagte, dass ihr derzeit kein solches Betreuungsangebot bekannt sei. GR Öllinger fragte, wenn drei Kinder betreut werden und dafür zwei Betreuungspersonen vorhanden sein müssen, welchen Betreuungsschlüssel ist vorliegend vorgeschrieben? 1. Bürgermeisterin Lang antwortete, dass es vorliegend keinen Betreuungsschlüssel gibt. GR Gramminger fragte, wie dies arbeitsrechtlich zu beurteilen sei. Sofern jetzt die Stunden reduziert werden, fehlen die Arbeitsstunden eventuell im übernächsten Schuljahr. 1. Bürgermeisterin Lang betonte, dass in der Gemeinde ein gutes Team vorhanden sei. Vorliegend müssen mit den Angestellten Gespräche geführt werden. Jedoch sei das nicht leicht, da man die Angestellten länger behalten möchte. Von manchen Gemeinderatsmitgliedern wurde die Frage gestellt, wenn die Angestellten aufgrund der Stundenanzahl von Haus aus anwesend sind, ob man auch weniger Kinder zulässt. GR Mayr sagte, dass im Falle eines Stundenüberschusses der Angestellten zu überlegen wäre, dass man die Zeiten von Montag bis Donnerstag verlängert und dafür auf den Freitag verzichtet. Nach eingehender Diskussion wurde folgender Beschluss gefasst.
Diskussionsverlauf öffentlich
2. Bürgermeister Steiner sagte, dass nach seinen Berechnungen der Freitag der Gemeinde ca. 7.500,00 € kosten würde. Dies sei seines Erachtens nicht unerheblich. GR Mayr sagte, dass er der Meinung sei, dass die errechneten 75 € bei 20 Personen berechnet wurden. Seines Erachtens belaufe sich das Defizit für den Freitag auf ca. 9.900,00 €. Rund 10.000,00 € Defizit sei nach seinen Augen nicht haltbar. 1. Bürgermeisterin Lang informiert, dass man bei den Kindergärten ein Defizit von ca. 400.000,00 € pro Jahr habe. GR Seehuber sagte, dass betriebswirtschaftlich der Freitag grundsätzlich vorstellbar wäre, wenn eine bestimmte Kinderanzahl vorhanden ist. Auf die Frage, ob an einem Freitag auch eine Fachkraft vor Ort sein muss bei so wenigen Kindern, verneinte dies 1. Bürgermeisterin Lang. Lediglich an vier Tagen muss eine Fachkraft vor Ort sein. GR Thaller vertrat die Meinung, dass die soziale Lage der angemeldeten Kinder ebenfalls in die Entscheidung einfließen sollte. Gibt es eine andere Möglichkeit, wo die Kinder mitbetreut werden können, wie zum Beispiel bei benachbarten Kindergärten? 1. Bürgermeisterin Lang sagte, dass ihr derzeit kein solches Betreuungsangebot bekannt sei. GR Öllinger fragte, wenn drei Kinder betreut werden und dafür zwei Betreuungspersonen vorhanden sein müssen, welchen Betreuungsschlüssel ist vorliegend vorgeschrieben? 1. Bürgermeisterin Lang antwortete, dass es vorliegend keinen Betreuungsschlüssel gibt. GR Gramminger fragte, wie dies arbeitsrechtlich zu beurteilen sei. Sofern jetzt die Stunden reduziert werden, fehlen die Arbeitsstunden eventuell im übernächsten Schuljahr. 1. Bürgermeisterin Lang betonte, dass in der Gemeinde ein gutes Team vorhanden sei. Vorliegend müssen mit den Angestellten Gespräche geführt werden. Jedoch sei das nicht leicht, da man die Angestellten länger behalten möchte. Von manchen Gemeinderatsmitgliedern wurde die Frage gestellt, wenn die Angestellten aufgrund der Stundenanzahl von Haus aus anwesend sind, ob man auch weniger Kinder zulässt. GR Mayr sagte, dass im Falle eines Stundenüberschusses der Angestellten zu überlegen wäre, dass man die Zeiten von Montag bis Donnerstag verlängert und dafür auf den Freitag verzichtet. Nach eingehender Diskussion wurde folgender Beschluss gefasst.
Beschluss
Der Gemeinderat Taching a. See beschließt, das Betreuungsangebot an Freitagen in der OGT bis zur Entstehung des Rechtsanspruches für die erste Klassenstufe ab 26/27 nur aufrechtzuerhalten, sofern bis 15.07. auf das nachfolgende Schuljahr mindestens elf Kinder für eine Betreuung an Freitagen in der OGT angemeldet werden. Sollte ein OGT-Betrieb an Freitagen tatsächlich zustande kommen, beträgt das Besuchsgeld bis zur Entstehung des Rechtsanspruches im Schuljahr 26/27 100 € je Kind pro Monat. Die bisherigen Regelungen in § 4 der Benutzungsordnung zum Betrieb einer Offenen Ganztagsschule gelten in diesem Falle weiter.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
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7. Antrag auf Vorbescheid zum Neubau von einem Einfamilienhaus, FlNr. 2172/1, Gemarkung Taching
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See)
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Sitzung des Gemeinderates Taching a. See
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27.06.2024
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ö
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beschließend
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7 |
Sachverhalt öffentlich
Das Vorhaben wurde grundsätzlich bereits in der Sitzung vom 14.03.2024 behandelt. Damals wurde das gemeindliche Einvernehmen verweigert. Mittlerweile wurde das Vorhaben aufgrund der Stellungnahme der Fachstelle Wasserrecht umgeplant (vgl. Anlage). Der Gewässerabstand wurde vergrößert. Außerdem wurde die Kubatur von ca. 12x12m auf ca. 12x10,61m geändert.
Im Vergleich zum Vorbescheidsantrag aus 2009 ist die Stellungnahme der Fachstelle Wasserrecht nun positiv, sofern das Gebäude etwas abrückt. Dies ist mit vorliegender Umplanung geschehen. Das Landratsamt führt hierzu wie folgt aus:
„Die Lage im wassersensiblen Bereich kann dem Vorhaben nicht entgegengehalten werden; ein Überschwemmungsgebiet ist weder festgesetzt noch vorläufig gesichert. Der Bauherr muss aber im späteren Baugenehmigungsverfahren ein hydraulisches Gutachten vorlegen um nachzuweisen, dass das Abflussgeschehen sich nicht negativ auf die Nachbarschaftsbebauung auswirkt. Dies wird als Auflage in den Vorbescheid mit aufgenommen.“
Gegenstand des Vorbescheidsverfahrens sind die Fragen, ob
- sich die Errichtung eines Wohnhauses nach der Art der baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und
sich ein Wohnhaus mit einer Grundfläche von 11,99 m x 10,615 m in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt.
Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich der Innenbereichssatzung „Untertaching“ in der Fassung der Erweiterung vom 08.12.1995. Das Vorhaben beurteilt sich somit nach § 34 Abs. 4 i.V.m. Abs. 1 und 2 BauGB.
Das Vorhaben fügt sich aus Sicht der Verwaltung sowohl nach der Art, als auch nach der Grundfläche in die nähere Umgebung ein, da in unmittelbarer Umgebung sowohl Wohnbebauung vorhanden ist, als auch Gebäude mit einer größeren und ähnlichen Grundfläche vorhanden sind. Somit könnten die Fragen aus Sicht der Verwaltung positiv beantwortet werden.
Im Rahmen eines nachgelagerten Baugenehmigungsverfahrens wären entsprechend Geh-/Fahrt- und Leitungsrechte nachzuweisen.
Die bautechnische Beurteilung ändert sich gegenüber der letzten Beurteilung nicht und lautet weiterhin wie folgt:
„Es ist kein öffentlicher Regenwasserkanal laut Gis vorhanden. Es ist daher eine eigenverantwortliche, fachgerechte Verwertung notwendig. Aus Sicht der Verwaltung ist eine Versickerung beim vorherrschenden Baugrund nicht möglich. Nachbarn leiten Oberflächenwasser u.a. über „Drittgrundstücke“ über eine „Geländemulde“ in Richtung Süden ab. Eine Freispiegelableitung in den Mühlbach ist aufgrund dessen Höhenlage (höher als das Baugrundstück) nicht möglich.
Das Grundstück besitzt derzeit keinen öffentlichen Schmutzwassergrundstücksanschluss laut dem gemeindlichen Kataster und kann nur über „Drittgrundstücke“, die nicht im Eigentum der Gemeinde sind, angebunden werden.“
Stellungnahme der Bauamtsleitung:
Von Seiten der Bauamtsleitung wird hingewiesen, dass die Fläche im Flächennutzungsplan derzeit als potenzielle Überschwemmungsfläche dargestellt ist. Bereits in der Vergangenheit (z. B.: in den Jahren 2005, 2009 usw.) wurden mehrere Anträge auf Vorbescheid gestellt. Diese wurden von Seiten der Gemeinde als auch vom Landratsamt Traunstein jeweils negativ beurteilt. Aus einem Schreiben vom Landratsamt Traunstein aus dem Jahre 2009 geht hervor, dass sich das Bauvorhaben direkt im Überschwemmungsbereich des Tachinger Mühlbaches befindet.
Soweit nach den §§ 31, 33 bis 35 ein Rechtsanspruch auf Zulassung des Vorhabens besteht, ist die Gemeinde vielmehr zur Erteilung ihres Einvernehmens verpflichtet. Sie hat somit ausschließlich zu beurteilen, ob das Vorhaben in Anwendung der genannten Vorschriften zulässig ist oder nicht. Insbesondere ist es der Gemeinde verwehrt, ihr Einvernehmen deshalb zu versagen, weil das Vorhaben ihren Planungsvorstellungen nicht entspricht. Im Hinblick auf die Genehmigungsvoraussetzungen der §§ 31, 33–35 kann die Gemeinde allerdings in Bezug auf jedes einzelne Tatbestandsmerkmal die Erteilung des Einvernehmens verweigern.
Von Seiten der Verwaltung wird die Situation noch immer, wie in der Vergangenheit gesehen. Der Tachinger Mühlbach trat am 31.05.1995 aus dem bestehenden Ufer sehr massiv aus. Seit 1995 hat es mehrmals Probleme hinsichtlich des Tachinger Mühlbaches gegeben. Aus diesem Grund kann eine Bebauung des Grundstückes nicht befürwortet werden. Da die Hochwasserereignisse immer mehr und intensiver werden, sollte eine Bebauung des Grundstückes aufgrund wasserrechtlichen Problematik nicht angestrebt werden. Von Seiten der Bauverwaltung wird eine Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens aufgrund der oben genannten Gründe nicht empfohlen. Die Gründe im Falle einer Ablehnung sollen dem Landratsamt Traunstein ausführlich erläutert werden.
Diskussionsverlauf
GR Koller fragte, ob dieser Bereich bei der Hochwasserstudie von AquaSoli enthalten ist. 1. Bürgermeisterin Lang verneinte dies. 3. Bürgermeister Wamsler sagte, dass die Stellungnahme des Landratsamtes Traunstein nicht nachvollziehbar sei. Er kann sich noch konkret erinnern, als Peter Schäffler im Bereich des Birkenweges bauen wollte. Damals wurde ein Gutachten erstellt, welches belegt hat, dass das Grundstück bei Hochwasserereignissen nur minimal überflutet wird. Vorliegend wird das Grundstück regelmäßig überflutet und das Landratsamt würde dem Antrag auf Vorbescheid nun positiv gegenüberstehen. Sollte das Landratsamt Traunstein einen positiven Vorbescheid erlassen, wäre es zu überlegen, ob man dagegen eine Klage erhebt. GR Huber sagte, dass laut E-Mail von Frau Zeller im Baugenehmigungsverfahren ein hydraulisches Gutachten vorgelegt werden muss. Unter dieser Bedingung könne er dem Bauvorhaben zustimmen. GR Seehuber fragte, ob bei einem Schadensfall die Gemeinde vorliegend belangt werden könnte. 3. Bürgermeister Wamsler antwortete, dass er diesen Fall ähnlich wie in Gessenhausen betrachte. Juristisch könnte die Gemeinde nicht belangt werden.
Diskussionsverlauf öffentlich
GR Koller fragte, ob dieser Bereich bei der Hochwasserstudie von AquaSoli enthalten ist. 1. Bürgermeisterin Lang verneinte dies. 3. Bürgermeister Wamsler sagte, dass die Stellungnahme des Landratsamtes Traunstein nicht nachvollziehbar sei. Er kann sich noch konkret erinnern, als Peter Schäffler im Bereich des Birkenweges bauen wollte. Damals wurde ein Gutachten erstellt, welches belegt hat, dass das Grundstück bei Hochwasserereignissen nur minimal überflutet wird. Vorliegend wird das Grundstück regelmäßig überflutet und das Landratsamt würde dem Antrag auf Vorbescheid nun positiv gegenüberstehen. Sollte das Landratsamt Traunstein einen positiven Vorbescheid erlassen, wäre es zu überlegen, ob man dagegen eine Klage erhebt. GR Huber sagte, dass laut E-Mail von Frau Zeller im Baugenehmigungsverfahren ein hydraulisches Gutachten vorgelegt werden muss. Unter dieser Bedingung könne er dem Bauvorhaben zustimmen. GR Seehuber fragte, ob bei einem Schadensfall die Gemeinde vorliegend belangt werden könnte. 3. Bürgermeister Wamsler antwortete, dass er diesen Fall ähnlich wie in Gessenhausen betrachte. Juristisch könnte die Gemeinde nicht belangt werden.
Beschluss
Der Gemeinderat Taching a. See erteilt dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 2, Dagegen: 11
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8. Bauantrag zum Abbruch des bestehenden Einfamilienhauses und der Errichtung eines Wohnhauses auf dem Grundstück der Fl.Nr. 395/1, Gem. Taching, Mauerham 26
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See)
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Sitzung des Gemeinderates Taching a. See
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27.06.2024
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ö
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beschließend
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8 |
Sachverhalt öffentlich
Der Antragsteller beabsichtigt den Abbruch des bestehenden Einfamilienhauses und die Errichtung eines Wohnhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 395/1 der Gemarkung Taching. Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich der Innenbereichssatzung Mauerham in der Fassung vom 16.11.1998.
Das Bauvorhaben beurteilt sich nach § 34 BauGB. Nach § 34 BauGB ist ein Bauvorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung einfügt.
Das Gebäude soll dabei die Abmessungen 11,99 m x 9,86 m, ein Satteldach mit DN 30° sowie eine Wandhöhe von 7,63 m haben und aus EG, OG und DG bestehen. Das ergibt eine überbaute Fläche von 118,22 m2. Damit wird die in der Innenbereichssatzung festgelegte überbaubare Grundfläche von max. 150 m2 eingehalten.
Das bestehende Einfamilienhaus sowie das geplante Bauvorhaben liegt in der Nähe des Bodendenkmals „Villa Rustica der römischen Kaiserzeit“. Aus diesem Grund wird im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens die Denkmalschutzbehörde beteiligt werden.
An der Westseite ist vorliegend kein Dachüberstand geplant. Gemäß § 34 BauGB Abs. 1 Satz 2 könnte das gemeindliche Einvernehmen lediglich bei einer Beeinträchtigung des Ortsbildes verweigert werden. Nach der Rechtsprechung müsste das Bauvorhaben verunstaltend wirken. Dies ist vorliegend nicht der Fall.
Die laut Stellplatzsatzung benötigen zwei Stellplätze werden im Eingabeplan dargestellt und somit ist der Stellplatznachweis erbracht.
Bezüglich der Art der baulichen Nutzung sind bereits Wohnhäuser in der näheren Umgebung vorhanden. Aus Sicht der Verwaltung fügt sich das Bauvorhaben ein.
Eine öffentliche Straßenanbindung ist vorhanden. Laut Mitteilung der Otting-Pallinger-Gruppe ist die Wasserversorgung durch eine zentrale Wasserversorgung gesichert. Das Grundstück ist an den Schmutzwasserkanal des öffentlichen Abwassersystem bereits angeschlossen. Ein Entwässerungsplan muss vorgelegt werden. Es ist kein öffentlicher Regenwasserkanal vorhanden. Es ist daher eine eigenverantwortliche, fachgerechte Verwertung des Oberflächenwassers durch den Antragsteller notwendig und nachzuweisen. Die Erschließung ist somit gesichert.
Das gemeindliche Einvernehmen kann aus den oben genannten Gründen hergestellt werden.
Diskussionsverlauf
Manche Gemeinderatsmitglieder waren der Meinung, dass an der Westseite des Gebäudes ein Dachüberstand errichtet werden soll. GR Gramminger sagte, dass im Norden Deutschlands ebenfalls kein Dachüberstand üblich ist. Einige Gemeinderatsmitglieder gaben GR Gramminger grundsätzlich Recht. Jedoch sei in unserem Bereich ein Dachüberstand sehr wohl üblich.
Von Seiten der Verwaltung wurde mitgeteilt, dass man den Beschlussvorschlag mit einem Hinweis hinsichtlich des gewünschten Dachüberstandes ergänzen wird.
Diskussionsverlauf öffentlich
Manche Gemeinderatsmitglieder waren der Meinung, dass an der Westseite des Gebäudes ein Dachüberstand errichtet werden soll. GR Gramminger sagte, dass im Norden Deutschlands ebenfalls kein Dachüberstand üblich ist. Einige Gemeinderatsmitglieder gaben GR Gramminger grundsätzlich Recht. Jedoch sei in unserem Bereich ein Dachüberstand sehr wohl üblich.
Von Seiten der Verwaltung wurde mitgeteilt, dass man den Beschlussvorschlag mit einem Hinweis hinsichtlich des gewünschten Dachüberstandes ergänzen wird.
Beschluss
Der Gemeinderat Taching a. See nimmt das vorliegende Bauvorhaben zur Kenntnis und beschließt das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.
Es wird empfohlen, an der Westseite des Gebäudes einen ortsüblichen Dachüberstand zu errichten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 1
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9. Weg Burg-Steineck, Widmung, Verkehrsbedeutung und marodes Brückengeländer
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See)
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Sitzung des Gemeinderates Taching a. See
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27.06.2024
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ö
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beschließend
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9 |
Sachverhalt öffentlich
Die Anlieger des Grundstücks Burg 6 informierten den gemeindlichen Bauhof Taching a. See, dass das Metallgeländer der Mühlbachbrücke nördlich des Anwesens Burg 6 stark in Mitleidenschaft gezogen und zum Teil umgestürzt ist. Da hier u. a. der Wanderweg Burg-Steineck laut Anlieger liegt, fand ein gemeinsamer Ortstermin statt.
Da es nach den Gemeindeunterlagen keinen gewidmeten Weg in diesem Bereich gibt, wurde durch die Verwaltung zur Abarbeitung einer möglichen Reparatur im gemeindlichen Straßen- und Wegekataster nachgesehen, wer bei diesem Weg die Bau- und Unterhaltslast innehat.
Dabei musste die Verwaltung mit Verwunderung nachfolgendes feststellen:
Aus rechtlicher Sicht hat der derzeitige tatsächliche Weg nach den in der Gemeinde vorhanden Unterlagen keine öffentliche Widmung, da der gewidmete Weg Burg-Steineck in seiner eingetragenen Lage nur im Bereich der Anwesen Burg 10 bis 12 wirklich vorhanden ist. Dort dient er der Erschließung der bebauten Grundstücke.
Auch wenn der vorhandene Weg zwischen Burg 6 und Steineck von vielen „öffentlich“ genutzt wird (Landwirte, Wanderer, Gewässerunterhalt und Dritte) ist der Weg aus rechtlicher Sicht ein reiner Privatweg (hier gibt es auch keine Widmung) und könnte jederzeit von den betroffenen Anliegern gesperrt werden.
Derzeit schildert der Verein „Miteinand in Taching und Tengling e. V.“ (ehemals Verkehrsverein Taching) bzw. die Gemeinde Taching a. See zwar diesen Weg als Wanderweg aus, aber nach Auskunft des Bayerischen Gemeindetages ändert eine reine Werbung (hierzu zählt auch die Ausschilderung eines Wanderweges) nichts an der Bau- und Unterhaltslast.
Bau- und Unterhaltslast bei einem…
- … Privatweg liegt bei den Eigentümern mit allen Rechten und Pflichten.
… öffentlichen Feld- und Waldweg wird mit der Widmung festgelegt und liegt normalerweise bei den angrenzenden Grundanliegern, da vom Wegcharakter her dieser in erster Linie zur Bewirtschaftung der angrenzenden Flächen dient. Dieser darf aber trotzdem von jedermann benutzt werden.
Aus Sicht der Verwaltung wäre folgende Vorgehensweise mit Zustimmung des Gemeinderates und aller beteiligten Anlieger möglich:
- Der gewidmete ursprüngliche Weg mit der Bestandsverzeichnisnummer 162 müsste teilweise aufgelassen bzw. eingezogen werden. Nur im Bereich der Anwesen Burg 10-12 müsste eine Widmung weiterhin bestehen, da hier sonst die baurechtliche Erschließungsanbindungen fehlen würde.
- Der derzeitige Privatweg von Burg 6 bis nach Steineck müsste zu einem neuen öffentlichen Feld- und Waldweg mit der entsprechenden Festlegung der Bau- und Unterhaltslast aufgestuft bzw. gewidmet werden.
Im Zuge des Verfahrens sollte auch für das vorhandene Brückenbauwerk eine Regelung für die Bau- und Unterhaltslast ggf. losgelöst vom restlichen Weg getroffen werden. Beispielsweise könnte sich hier die Gemeinde Taching a. See bereiterklären, die Unterhaltslast für das Brückenbauwerk zu übernehmen. Dies wäre jedoch freiwillig und ein Präzedenzfall.
Nochmals zurück zur möglichen baulichen Vorgehensweise:
Laut den Anliegern wurde die Brücke im Zuge des Bachausbaus nach einem Hochwasserereignis um 1960 durch die Wasserwirtschaft gebaut. In den Gemeinderatssitzungen aus den Jahren um 1960 konnte kein entsprechender TOP gefunden werden.
Durch die Bautechnik wurde im April 2024 beim Wasserwirtschaftsamt Traunstein nachgefragt ob hierzu irgendwelche Information oder Unterlagen vorliegen. Das WWA antwortete der Gemeinde Taching a. See, dass keine Unterlagen hierzu bei der Archivrecherche auffindbar waren.
Somit liegt nach derzeitigem Stand die Bau- und Unterhaltslast aufgrund des Privatweges bei den Grundstückseigentümern.
Zur akuten Absicherung des maroden Geländers wurde durch den Anlieger von Burg 6 eine provisorische Sicherung angebracht. Der Verwaltung liegt bereits ein Kostenangebot für eine mögliche Erneuerung beider Geländer vor, da auch die zweite Geländerseite marode ist. Eine Erneuerung der beiden Geländer in nachfolgender Form würde rund 8.000 € brutto kosten.
Zur Verdeutlichung ist dem Tagesordnungspunkt eine Anlage angefügt, die mit Bildern den Sachverhalt verdeutlicht.
Diskussionsverlauf
2. Bürgermeister Steiner sagte, dass der Bach in diesem Bereich schon längst vermessen hätte werden müssen, da dieser nicht mehr auf dem Gemeindegrundstück liegt. Er wird einen Antrag stellen, dass der Bach zeitnah vermessen wird. Von Seiten der Verwaltung wurde mitgeteilt, dass eine solche Vermessung nicht wenig Geld kosten wird. Zudem gäbe es im Gemeindebereich viele Stellen, wo vermessen werden müsste. Auf die Nachfrage, ob der bestehende Bach vermessen werden soll, war die Mehrheit der Anwesenden dagegen. GR Mayr sagte, dass die Anlieger dies grundsätzlich wissen müssen, dass die Verkehrssicherungspflicht bei ihnen liegt. Dies betreffe auch andere Wege, welche beschildert wurden. Manche Gemeinderatsmitglieder waren der Meinung, dass bei einer Kostenbeteiligung ein Präzedenzfall geschaffen werde. Der Anlieger Albert Helminger nahm an der Sitzung teil. Ihm wurde das Wort erteilt. Er teilte mit, dass die Brücke durch die Anlieger und die Gemeinde erstellt wurde. 1. Bürgermeisterin Lang sagte, dass Tobias Mayer jede Gemeinderatssitzung durchgegangen sei. Es wurde jedoch leider nichts gefunden.
Diskussionsverlauf öffentlich
2. Bürgermeister Steiner sagte, dass der Bach in diesem Bereich schon längst vermessen hätte werden müssen, da dieser nicht mehr auf dem Gemeindegrundstück liegt. Er wird einen Antrag stellen, dass der Bach zeitnah vermessen wird. Von Seiten der Verwaltung wurde mitgeteilt, dass eine solche Vermessung nicht wenig Geld kosten wird. Zudem gäbe es im Gemeindebereich viele Stellen, wo vermessen werden müsste. Auf die Nachfrage, ob der bestehende Bach vermessen werden soll, war die Mehrheit der Anwesenden dagegen. GR Mayr sagte, dass die Anlieger dies grundsätzlich wissen müssen, dass die Verkehrssicherungspflicht bei ihnen liegt. Dies betreffe auch andere Wege, welche beschildert wurden. Manche Gemeinderatsmitglieder waren der Meinung, dass bei einer Kostenbeteiligung ein Präzedenzfall geschaffen werde. Der Anlieger Albert Helminger nahm an der Sitzung teil. Ihm wurde das Wort erteilt. Er teilte mit, dass die Brücke durch die Anlieger und die Gemeinde erstellt wurde. 1. Bürgermeisterin Lang sagte, dass Tobias Mayer jede Gemeinderatssitzung durchgegangen sei. Es wurde jedoch leider nichts gefunden.
Beschluss
Der Gemeinderat Taching a. See nimmt den zuvor genannten Sachverhalt zur Kenntnis und widmet den derzeitigen Privatweg Burg-Steineck zu einem öffentlichen Feld- und Waldweg. Die Bau- und Unterhaltslast liegt wie bei den anderen öFW im Gemeindegebiet bei den Grundanliegern.
Das Brückenbauwerk gehört zum öffentlichen Feld- und Waldweg. Im Falle von Bau- und Unterhaltsmaßnahmen wird sich die Gemeinde Taching finanziell und fallbezogen beteiligen.
Die Beteiligung wird je nach Größenordnung des Maßnahmenumfangs zwischen der Gemeinde und den Anliegern individuell verhandelt. Ein Anspruch auf Unterhalt der Brücke besteht dem Grunde nach weiterhin nicht. Der nicht mehr vorhandene, alte Burg-Steinecker-Weg soll teilweise eingezogen werden. Nur im Bereich der Anwesen Burg 10-12 bleibt er zur Erschließungsfunktion weiterhin bestehen. Die Verwaltung wird bevollmächtigt, die notwendigen weiteren Schritte einzuleiten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
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10. Bürgeranfrage Radverbindung Hörgassing-Weitgassing
Gremium
|
Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See)
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Sitzung des Gemeinderates Taching a. See
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27.06.2024
|
ö
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|
10 |
Sachverhalt öffentlich
Frau Carina Eder aus Hörgassing hat sich persönlich und per Mail an die Rathausverwaltung gewandt, mit dem Anliegen, ob die Gemeinde Taching a. See eine Radwegverbindung in gekiester Form entlang der Kreisstraße TS 26 zwischen den Einfahrten Hörgassing und Weitgassing errichten könnte. Die Anfrage wurde in der angehängten Präsentation eingearbeitet.
Die Gemeinde besitzt neben der Kreisstraße nahezu keine eigenen Grundstücke und auch dem Landkreis Traunstein gehört beidseitig nur ein Randstreifen, der alleine nicht ausreichend ist, um einen Radweg fachgerecht zu installieren.
Sollte der Gemeinderat Taching a. See die Anfrage positiv bewerten, wäre von Seiten der Verwaltung angedacht, dass 1. Bürgermeisterin Lang zunächst mit den Grundstückseigentümern Kontakt aufnimmt, um deren grundsätzliche Bereitschaft zur Grundbereitstellung abzufragen.
Diskussionsverlauf
GR Seehuber fand den Vorschlag grundsätzlich toll. Jedoch gehört der Grund nicht der Gemeinde. Zudem liegt der Weg an der Kreisstraße. Die Mehrheit der Anwesenden fanden den Vorschlag sehr gut. Da jedoch der Grund nicht im Besitz der Gemeinde ist und der Weg neben einer Kreisstraße geplant ist, sei man vorliegend nicht zuständig. 2. Bürgermeister Steiner informierte, dass es Ziel des Landkreises ist, dass man mittelfristig Radwege neben Kreisstraßen errichten möchte. GR Krautenbacher fragte nach dem Sachstand des Wanderwegekonzeptes. Hierzu wurde ihm mitgeteilt, dass man beim Wanderwegekonzept nichts mehr aufnehmen könne.
Diskussionsverlauf öffentlich
GR Seehuber fand den Vorschlag grundsätzlich toll. Jedoch gehört der Grund nicht der Gemeinde. Zudem liegt der Weg an der Kreisstraße. Die Mehrheit der Anwesenden fanden den Vorschlag sehr gut. Da jedoch der Grund nicht im Besitz der Gemeinde ist und der Weg neben einer Kreisstraße geplant ist, sei man vorliegend nicht zuständig. 2. Bürgermeister Steiner informierte, dass es Ziel des Landkreises ist, dass man mittelfristig Radwege neben Kreisstraßen errichten möchte. GR Krautenbacher fragte nach dem Sachstand des Wanderwegekonzeptes. Hierzu wurde ihm mitgeteilt, dass man beim Wanderwegekonzept nichts mehr aufnehmen könne.
Beschluss
Der Gemeinderat Taching a. See nimmt den zuvor genannten Sachverhalt wohlwollend zur Kenntnis und bevollmächtigt 1. Bürgermeisterin Lang Gespräche mit den Grundstückseigentümern hinsichtlich der Errichtung eines Radwegs zwischen Hörgassing und Weitgassing laut Plan zu führen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 1, Dagegen: 13
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11. Beteiligung Verlängerungsantrag Fa. Geothermie Rupertiwinkel GmbH, Erlaubnis "Ruperti II" Aufsuchung von Erdwärme im Gemeindegebiet
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See)
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Sitzung des Gemeinderates Taching a. See
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27.06.2024
|
ö
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beschließend
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11 |
Sachverhalt öffentlich
Die Geothermie Rupertiwinkel GmbH stellt einen Antrag auf Verlängerung der bergrechtlichen Erlaubnis „Ruperti II“ zur Aufsuchung von Erdwärme zu gewerblichen Zwecken um drei Jahre bis zum 31.07.2027.
Im bisherigen Arbeitsprogramm wurde seit 2019 zur Erschließung der Malmkarbonate eine Bohrung mit zusätzlichem Sidetrack niedergebracht. Die Testergebnisse ergaben für eine kommerzielle Nutzung ein unzureichende hydraulische Fündigkeit und das hydrothermale Projekt wurde aufgegeben.
Stattdessen soll nun im Verlängerungszeitraum das Potential der Geothermie mittels eines petrothermalen Systems (Closed-Loop) erschlossen werden. Das Arbeitsprogramm sieht zwei Loops vor, mit insgesamt zwölf Horizontalbohrungen. Bei dem System handelt es sich um einen mit verbundenen Bohrungen geschlossenen Kreislauf, über den mittels eines eingeleiteten Trägermediums (in der Regel Wasser) dem Gebirge die Wärme entzogen wird. Die vertikale Tiefe der Bohrungen beträgt ca. 4.700 m.
Die Gemeinde Taching a. See erhält den Antrag zur Kenntnis. Eine Beteiligung der Kommune erfolgt noch gesondert bei Durchführung konkreter Maßnahmen im Erlaubnisfeld, z. B. bei der Durchführung der Bohrungen im bergrechtlichen Betriebsplanverfahren durch das Bergamt Südbayern.
Beschluss
Der Gemeinderat Taching a. See nimmt Kenntnis von dem Verlängerungsantrag der Geothermie Rupertiwinkel GmbH. Gegen die Verlängerung bestehen keine Einwände.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 1
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12. Vergabe der Abwassergebührenkalkulation an den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband (BKPV)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See)
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Sitzung des Gemeinderates Taching a. See
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27.06.2024
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ö
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beschließend
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12 |
Sachverhalt öffentlich
Die Neukalkulation der Abwassergebühren für die Jahre 2023 bis 2026 wurde in der Sitzung des Gemeinderats am 24.11.2022 vorgestellt. Die kostendeckende Abwassergebühr liegt im Vergleich zur abgelaufenen Kalkulationsperiode unverändert bei 2,65 € je m3/Frischwasserverbrauch.
Die Kalkulation der Abwassergebühren ist eine durchaus komplexe und zeitaufwendige Aufgabe. Es besteht die Möglichkeit, künftig die Gebührenkalkulation durch ein externes Unternehmen durchführen zu lassen. Aus Sicht der Kämmerei erscheint der BKPV der geeignetste Anbieter zu sein, da die Kalkulationen von erfahrenem, fachkundigem und mit der neuesten Rechtsprechung vertrautem Personal durchgeführt werden. Die für die Kalkulation anfallenden Ausgaben sind gebührenfähiger Aufwand und werden vollumfänglich auf die Abwassergebühr umgelegt, wobei der Anteil an der Gebühr je m3/Frischwasserverbrauch nahezu unbedeutend ist. Bei angenommenen Kosten von 10 T€ wären dies bei einem vierjährigen Kalkulationszeitraum rd. 3 Cent/m3 Frischwasserverbrauch.
Die aktuelle Gebühr ist zwar noch bis Ende 2026 gültig, der BKPV ist aber mit der Erstellung von Kalkulationen sehr stark ausgelastet, sodass eine Auftragsvergabe nicht kurzfristig erfolgen kann. Von Seiten der Kämmerei wird der Rat gebeten, einer Auftragsvergabe an den BKPV für die Erstellung einer Abwassergebührenkalkulation für die Jahre ab 2027 zuzustimmen, um auch notwendige Zeitressourcen in der Finanzverwaltung zu schaffen.
Diskussionsverlauf
Von Seiten der Verwaltung wurde mitgeteilt, dass man im Falle eines positiven Ergebnisses ein Angebot beim BKPV einholen werde. Dieses muss dann in einer der nächsten Sitzungen im nicht-öffentlichen Teil vergeben werden.
Diskussionsverlauf öffentlich
Von Seiten der Verwaltung wurde mitgeteilt, dass man im Falle eines positiven Ergebnisses ein Angebot beim BKPV einholen werde. Dieses muss dann in einer der nächsten Sitzungen im nicht-öffentlichen Teil vergeben werden.
Beschluss
Der Gemeinderat Taching a. See stimmt einer Vergabe an den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband zur Erstellung einer Abwassergebührenkalkulation für die Jahre ab 2027 zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
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13. Sonstiges
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See)
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Sitzung des Gemeinderates Taching a. See
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27.06.2024
|
ö
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informativ
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13 |
Sachverhalt öffentlich
Fragen von GR Werner Reith zur Sitzung am 27.06.2024
- Gewerbegebiet Haus & Geothermie; Stand zu Verhandlungen Grund, allgemeine Info
Zum aktuellen Stand wird Herr zu Hohenlohe in einem gesonderten Punkt Stellung nehmen. Zu den Grundverhandlungen kann mitgeteilt werden, dass Peter Staller den Termin Anfang Mai aufgrund von aktuell keinem Interesse abgesagt hat. Die Verhandlungen werden zu einem späteren Zeitpunkt erneut aufgenommen.
- Gessenhausen: Hochwasserschutz neues Baugebiet, Stand? (Schweller, Erdarbeiten)
Ortstermin am 12.06.2024 mit Erich Koller, Richard Schwaiger, Tobias Mayer, Sabine Strohhammer, Andreas Mayer, Hans Weber, Sepp Schneckenpointner, Steffi Lang und den Anwohnenden. Vereinbarung:
Nächsten Dienstag wird das Büro Richter die Höhen im Bereich der Zufahrtsstraße aufmessen und auf dieser Grundlage wird dann versucht, eine angepasste Wasserführung zu errichten. Im Bereich Glück wird ein zusätzlicher Einlaufschacht gesetzt. Die Maßnahmen werden im Herbst 2024 nach erfolgter Angebotseinholung durchgeführt. Der Zeitplan wurde den Anwohnenden mitgeteilt.
GR Koller informierte die Anwesenden, dass es vorliegend Missverständnisse der Beteiligten gegeben hat. Daher wurde bisher noch nichts umgesetzt. Er freut sich, dass die Maßnahme nun im Herbst umgesetzt werden soll. Auch von Seiten der Anlieger müssen Maßnahmen, wie zum Beispiel das Räumen des Grabens, umgesetzt werden.
1. Bürgermeisterin Lang gab bekannt, dass demnächst die Daten der noch vorhandenen Baulücken in Taching a. See vorhanden sind. Hierzu dürfen sich die Mitglieder des Gemeinderates an die Bauamtsleiterin Sabine Strohhammer wenden.
Wir haben mit Andreas Mayer vom Bauhof vereinbart, dass er zunächst das Geschwindigkeitsmessgerät aufstellt, um Daten zu erhalten, wie schnell tatsächlich dort gefahren wird. Wir werden nach Erhalt der Daten die Sache aufbereiten und dem Gemeinderat vorlegen. Generell ist die Straße eine öffentliche Straße, von der wir niemanden ausschließen können. Bei dieser Angelegenheit wurde zudem angesprochen, dass dies die einzige Stelle am See ist, wo man als SUP direkten Zugang zum See hat. Aus diesem Grund fahren hier reihenweise Autos und diese Stelle wird daher auch intensiv genutzt. Eventuell sollte man diese Thematik in einer Sitzung noch mal thematisieren.
- Radwegkennzeichnung, Stand?
Herr Spörl hat derzeit Urlaub und meldet sich danach beim Ordnungsamt zwecks Verkehrsschau.
- Verständnisfrage: Bebauungsplanentwurf zur Auslage; warum finde ich diesen nicht im Internet Taching? (Beispiel Thalwies)
Sofern Bebauungsplanentwürfe ausliegen, werden sie auf der Homepage der VG Waging veröffentlicht. Der B-Planentwurf Thalwies liegt seit Montag, 24.06.2024 aus und ist seit Freitag, 21.06.2024 auf der Homepage der VG veröffentlicht. Zudem muss die Internetseite beim Zentralen Landesportal für Bauleitpläne gemeldet werden. Es wurde die Internetseite der VG Waging a. See gemeldet bzw. hinterlegt.
- Bierliefervertrag: Kann der Wirt jetzt schon frei handeln, oder müssen wir alle Unterschriften des Vertragspartners abwarten
Ja, er kann jederzeit loslegen und hat sich auch schon mit der Firma Fuchsbüchler geeinigt. Es wurde ein Folgevertrag zu anderen Konditionen abgeschlossen.
- Windkraftanlage: Kontaktaufnahme mit Eigentümer; Stand, Erkenntnisse, weitere Vorgehensweise Poolinggespräche, Zeitplan,
Dazu gibt es eine Sondersitzung der Stadt- und Gemeinderäte Taching a. See, Palling und Tittmoning am 17.07.2024 um 19.30 Uhr in Brünning mit den entsprechenden Infos durch die Chiemgau GmbH.
- Radarkontrolle Pfingsten; Ergebnis, Erkenntnisse, Prüfungsroutine?
Der Messanhänger wurde am Freitag den 17.05.2024 um 11.00 Uhr in Tengling aufgebaut. In Tengling gab es bis 21.05.2024 um 07.00 Uhr, 20.603 Fahrzeugbewegungen (beide Richtungen). Hier waren 200 Verstöße zu verzeichnen. Der Aufbau in Taching erfolgte um 08.00 Uhr und die Messung erfolgte bis 23.05.2024 13.45 Uhr. Hier gab es 18.287 Fahrzeugbewegungen und es waren 140 Verstöße zu verzeichnen. Trotz der geringen Anzahl an Verstößen konnte eine Kostendeckung erreicht werden.
Eine genauere Statistik über die gefahrenen Geschwindigkeiten wurde beim ZKVÜ angefragt. 1. Bürgermeisterin Lang gab bekannt, dass sich die Angelegenheit trotz der entstandenen Kosten in Höhe von 6.900 € finanziell gelohnt habe. 198 Verstöße resultierten aus einer Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeit um bis zu 10 km/h. GR Krautenbacher schlug vor, dass man sich Gedanken macht, eine stationäre Radarkontrolle aufzubauen.
Zum Thema Nachtstellplatz haben wir den Fahrplan, dass in der Juli-Sitzung die Änderung der Gebührenverordnung beschlossen wird. Bis dahin ist auch die Beschilderung, die Programmierung des Parkautomaten und die Umstellung in Parkster darstellbar. Somit könnten wir mit dem Nachtstellplatz im August in Betrieb gehen.
Diskussionsverlauf
1. Bürgermeisterin Lang gab die Einladung zum Jubiläum der Fairtrade-Stadt Tittmoning am 27.07.2024 bekannt.
Nachdem keine Wortmeldungen mehr vorlagen, wurde die Sitzung um 21:37 Uhr geschlossen.
Diskussionsverlauf öffentlich
1. Bürgermeisterin Lang gab die Einladung zum Jubiläum der Fairtrade-Stadt Tittmoning am 27.07.2024 bekannt.
Nachdem keine Wortmeldungen mehr vorlagen, wurde die Sitzung um 21:37 Uhr geschlossen.
Datenstand vom 28.01.2025 08:27 Uhr