Datum: 25.07.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Feuerwehrhaus Taching a. See
Gremium: Gemeinderat Taching a. See
Körperschaft: Gemeinde Taching a. See
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:45 Uhr bis 21:50 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Bekanntgabe von Tagesordnungspunkten aus nichtöffentlicher Sitzung nach Wegfall der Gründe der Geheimhaltung (Art. 52 Abs. 3 GO)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See)
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Sitzung des Gemeinderates Taching a. See
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25.07.2024
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ö
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informativ
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1 |
Sachverhalt öffentlich
Aus der Sitzung des Gemeinderats vom 27.06.2024 liegen keine Punkte zur Veröffentlichung vor.
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2. Bauantrag für einen Ersatzbau einer Holzlege zur Lagerung von Brennholz, Fl.Nr. 844/1, Gem. Tengling, Mönchspoint 4
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See)
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Sitzung des Gemeinderates Taching a. See
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25.07.2024
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ö
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beschließend
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2 |
Sachverhalt öffentlich
Der Antragsteller beabsichtigt die Errichtung eines Ersatzbaus einer Holzlege zur Lagerung von Brennholz sowie einen kleineren Teil für Gartengeräte auf dem Grundstück Fl.Nr. 844/1 der Gemarkung Tengling.
Das Gebäude ist mit den Maßen 7,12 m x 3,30 m und einer Grundfläche von 23,50 m2 geplant. Dabei sollen auf die Holzlege ca. 11,5 m² und auf die Gartengeräte ca. 7,6 m² (jeweils Innenmaße) entfallen. Die seitliche Wandhöhe beträgt 2,95 m an der grenznahen (nördlichen) Seite und 4,10 m an der südlichen Seite. Die Dachneigung beträgt 20°.
Das Vorhaben befindet sich im Außenbereich und beurteilt sich nach § 35 Abs. 2 BauGB.
Der FNP stellt eine Fläche für die Landwirtschaft dar. Der Ersatzbau hält die Maße der alten Hütte ein.
Beschluss
Der Gemeinderat Taching am See erteilt dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
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3. Bauantrag zur Errichtung eines Ballfangnetzes, Fl.Nr. 114, Gem. Taching, Sportplatz
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See)
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Sitzung des Gemeinderates Taching a. See
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25.07.2024
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ö
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beschließend
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3 |
Sachverhalt öffentlich
Der Antragsteller beabsichtigt die Errichtung eines Ballfangnetzes auf dem Grundstück Fl.Nr. 114 der Gemarkung Tengling.
Das Ballfangnetz ist mit einer Länge von 25 m und einer Höhe von 5 m geplant.
Die Säulen bestehen aus Aluminium und werden im Abstand von 5 m errichtet.
Das PP-Netz besitzt eine Maschenweite von ca. 10 cm, ist 3 mm stark und hat eine grüne Farbe.
Nach Rücksprache mit dem Entwurfsverfasser Hr. Riesemann wird das Ballfangnetz hinter der Weitsprunganlage und unterhalb des Baumes errichtet.
Das Vorhaben befindet sich im Außenbereich und beurteilt sich nach § 35 Abs. 2 BauGB.
Entgegenstehende Belange i. S. d. § 35 Abs. 3 BauGB sind nicht ersichtlich. Insbesondere stellt der FNP eine „Grünfläche / Sportplatz“ dar.
Beschluss
Der Gemeinderat Taching am See erteilt dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
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4. Antrag auf Nutzungsänderung der beiden Wohneinheiten in Ferienwohnungen im bestehenden Wohnhaus, FlNr. 9/7, Gemarkung Taching, Am Lehmberg 2
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See)
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Sitzung des Gemeinderates Taching a. See
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25.07.2024
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ö
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4 |
Sachverhalt öffentlich
Beantragt ist die Nutzungsänderung der beiden Wohneinheiten in Ferienwohnungen auf FlNr. 9/7, Gemarkung Taching, Am Lehmberg 2. Bauliche Änderungen sind nicht beantragt.
Im Antrag auf Ausnahme wird erwähnt, dass ggf. mittelfristig eine Rücknutzung geplant sei, weil die Antragstellerin und eines der Kinder diese bewohnen könnten. Für die rechtliche Beurteilung des aktuellen Antrags hat dies jedoch keine Relevanz.
Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Almfeld“ (5. Änderung).
Der Bebauungsplan setzt ein allgemeines Wohngebiet (WA) gemäß § 4 BauNVO fest.
Demnach sind Ferienwohnungen nur ausnahmsweise zulässig (vgl. § 4 Abs. 3 Nr. 2 BauNVO i.V.m. § 13a BauNVO).
Eine Stellplatzberechnung liegt nicht vor. Allerdings ist auch keine Mehrung des Bedarfs zu erwarten. Die bestehende Nutzung als Wohngebäude benötigt vier Stellplätze (zwei je Wohneinheit). Die neue Nutzung benötigt als Ferienhaus (vgl. Ziffer 1.4 der gemeindlichen Stellplatzsatzung) nur einen Stellplatz je Einheit und somit zwei Stellplätze. Somit ergibt sich keine Mehrung.
Beschluss
Der Gemeinderat Taching am See erteilt dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
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5. Defizit anhand aktueller Buchungszeiten im Kitajahr 2024/25
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See)
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Sitzung des Gemeinderates Taching a. See
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25.07.2024
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ö
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5 |
Sachverhalt öffentlich
Die aktuellen Anmeldezahlen der Kitazahlen sind wie folgt:
Kinderkrippe:
Grashüpfer: 7 von 12 Plätzen belegt
Käferl: 8 von 12 Plätzen belegt
Kindergarten:
Gänseblümchen: 23 bzw. (ab Feb. 2025) 24 von 25 Plätzen belegt
Sonnenblumen: 23 bzw. (ab Feb. 2025) 24 von 25 Plätzen belegt
Mohnblumen: 19 von 20 Plätzen belegt
(Drei Kinder haben einen Migrationshintergrund und somit einen erhöhten Gewichtungsfaktor von 1,3)
Nach den Buchungszahlen ist die Kita Tausendfüßler also gut gebucht. Für das kommende Kitajahr wird dennoch mit einer Vergrößerung des Defizits gerechnet, da die Buchungszeiten der Kinder rückläufig sind. So sind für Montag und Dienstag nur noch drei Kinder, am Mittwoch vier Kinder und am Donnerstag fünf Kinder bis 15 Uhr gebucht. Bis 14.30 Uhr sind zusätzlich am Montag, Dienstag und Mittwoch noch jeweils zwei Kinder gebucht.
Um die Aufsichtspflicht wahrzunehmen sind mindestens zwei Betreuungspersonen vorzuhalten.
Der aktuelle Anstellungsschlüssel der Kita Tausendfüßler liegt bei 8,7, sollten keine Änderungen vorgenommen werden, liegt der Anstellungsschlüssel im Kitajahr 2024/25 bei ca. 7,2 bis 7,5.
Mit der Problematik kann nun unterschiedlich umgegangen werden:
- Das Defizit für das kommende Kindergartenjahr vergrößert sich und der Gemeinderat Taching a. See plant dies in den kommenden Haushalt 2025 ein.
- Das Angebot für die Buchungszeit wird auf 14.30/14 Uhr reduziert. Zeitgleich muss mit den Beschäftigten verhandelt werden, ob eine Reduzierung der Arbeitszeit in Frage kommt. Um auf den gleichen Anstellungsschlüssel zu kommen, müsste eine insgesamte Reduzierung der Arbeitszeit um ca. 39 h erfolgen. Vorab wurde mit den Beschäftigten gesprochen und derzeit wäre eine Reduzierung von zwölf Stunden denkbar.
- Das Angebot wird bei 15 Uhr (von Mo – Do) belassen, nur die Stunden der Beschäftigten werden gekürzt.
Folgende Kosten könnten bei einer Reduzierung der Arbeitszeit jährlich eingespart werden:
39 h Erzieherin: 65.546,08 €
39 h Kinderpflegerin: 57.931,37 €
39 h Hilfskraft: 51.524,47 €
Der Gemeinderat diskutiert über verschiedene Einsparmöglichkeiten. Mehrheitlich ist sich der Rat einig, dass eine Ausstellung von Mitarbeiter/-innen nicht in Betracht gezogen wird. Auch sollen die Öffnungszeiten unverändert bleiben. Stattdessen wird vorgeschlagen, die Mitarbeiter erneut hinsichtlich einer möglichen Reduzierung der Arbeitszeiten anzusprechen. Zudem wird aus der Mitte des Rats empfohlen, im Herbst erneut über eine mögliche Gebührenerhöhung zu beraten.
Beschluss
Der Gemeinderat Taching a. See beschließt, die Betreuungszeit für das Kindergartenjahr 2024/25 zu belassen. Bürgermeisterin Lang wird mit Personalgesprächen beauftragt, mit dem Ziel, dass weiter freiwillig Personalstunden reduziert werden.
Weiters setzt der Gemeinderat Taching a. See die Debatte um eine Gebührenerhöhung für die Herbstsitzung 11/2024 an. Der Anstellungsschlüssel von 8,7 soll bestenfalls wieder erreicht werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 4
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6. Änderung der Benutzungsordnung für den Betrieb des Kindergartens und der Kinderkrippe der Gemeinde Taching a. See
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See)
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Sitzung des Gemeinderates Taching a. See
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25.07.2024
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ö
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6 |
Sachverhalt öffentlich
Aufgrund gestiegener Personalausgaben und nicht unerheblicher Preisanstiege bei den Sachausgaben wurde in der Sitzung vom 07.12.2023 der Beschluss gefasst, ab dem Betreuungsjahr 2024/25 die Kindergarten- und Krippenbeiträge pro Monat wie folgt festzulegen:
Besuchen zwei Kinder eines Beitragszahlers gleichzeitig eine Betreuungseinrichtung innerhalb der Gemeinde Taching a. See, wird der Beitrag für das zweite Kind pro Monat um 20 € ermäßigt. Sollten drei oder mehr Kinder gleichzeitig eine Betreuungseinrichtung innerhalb der Gemeinde Taching a. See besuchen, so ist das dritte und jedes weitere Kind beitragsfrei.
Die bestehende Benutzungsordnung wird demnach hinsichtlich § 16 Kindergarten- und Kinderkrippenbeiträge, Besuchsgeld und § 17 Ermäßigung angepasst.
Beschluss
Der Gemeinderat Taching a. See beschließt, die Benutzungsordnung für den Betrieb des Kindergartens und der Kinderkrippe „Tausendfüßler“ der Gemeinde Taching a. See vom 17.07.2023 in § 16 Kindergarten- und Kinderkrippenbeiträge, Besuchsgeld und § 17 Ermäßigung wie folgt zu ändern:
§ 16
Kindergarten- und Kinderkrippenbeiträge, Besuchsgeld
(1) Der monatliche Kindergarten- und Kinderkrippenbeitrag - monatliches Besuchsgeld - ist für das gesamte Kitajahr (12 Monate mit August) zu bezahlen.
(2) Das monatliche Besuchsgeld im Kindergarten beträgt für
(gesetzliche Basis für die weiteren Gebühren)
- Stunden Betreuungszeit 220,00 €
- Stunden Betreuungszeit 240,00 €
- Stunden Betreuungszeit 260,00 €
7-8 Stunden Betreuungszeit 280,00 €.
(2a) Das monatlich Besuchsgeld in der Kinderkrippe beträgt für
3-4 Stunden Betreuungszeit 300,00 €
4-5 Stunden Betreuungszeit 320,00 €
5-6 Stunden Betreuungszeit 340,00 €
6-7 Stunden Betreuungszeit 360,00 €
7-8 Stunden Betreuungszeit 380,00 €.
(1) Das Besuchsgeld ist auch während vorübergehender Abwesenheit zu entrichten.
(2) Schuldner des Besuchsgeldes sind die Erziehungsberechtigten. Mehrere Erziehungsberechtigte haften als Gesamtschuldner.
§ 17
Ermäßigung
Besuchen zwei Kinder eines Beitragszahlers gleichzeitig eine Betreuungseinrichtung innerhalb der Gemeinde Taching a. See, wird der Beitrag für das zweite Kind pro Monat um 20 € ermäßigt. Sollten drei oder mehr Kinder gleichzeitig eine Betreuungseinrichtung innerhalb der Gemeinde Taching a. See besuchen, so sind die ab dem dritten Kind kostengünstigsten Kinder beitragsfrei.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
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7. Neuerlass einer Benutzungsordnung für den Betrieb des Waldkindergartens "Löwenzahn"
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See)
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Sitzung des Gemeinderates Taching a. See
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25.07.2024
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ö
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7 |
Sachverhalt öffentlich
Aufgrund gestiegener Personalausgaben und nicht unerheblicher Preisanstiege bei den Sachausgaben wurde in der Sitzung vom 07.12.2023 der Beschluss gefasst, ab dem Betreuungsjahr 2024/25 die Kindergarten- und Krippenbeiträge pro Monat wie folgt festzulegen:
Besuchen zwei Kinder eines Beitragszahlers gleichzeitig eine Betreuungseinrichtung innerhalb der Gemeinde Taching a. See, wird der Beitrag für das zweite Kind pro Monat um 20 € ermäßigt. Sollten drei oder mehr Kinder gleichzeitig eine Betreuungseinrichtung innerhalb der Gemeinde Taching a. See besuchen, so ist das dritte und jedes weitere Kind beitragsfrei.
Da bisher für den Waldkindergarten „Tausendfüßler“ keine eigene Benutzungsordnung existierte, muss diese neu erlassen werden.
Beschluss
Der Gemeinderat Taching a. See hat Kenntnis von der ab dem Kindergartenjahr 2024/25 geltenden Benutzungsordnung für den Betrieb des Waldkindergartens „Löwenzahn“ und stimmt dieser Benutzungsordnung zu. Die diesem Beschluss als Anlage beigefügte Benutzungsordnung ist Bestandteil des Beschlusses.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
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8. Information zu den Hochwasserschutzplanungen am "Tachinger Feld" und in "Planthal"
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See)
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Sitzung des Gemeinderates Taching a. See
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25.07.2024
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ö
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informativ
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8 |
Sachverhalt öffentlich
Bürgermeisterin Lang informiert den Gemeinderat über den aktuellen Stand zu Hochwasserschutzplanungen durch das Amt für Ländliche Entwicklung (ALE) für die Bereiche „Tachinger Feld“ und „Planthal“. Die Planungen, deren Kosten bei rd. 8.300 € liegen, werden zunächst vom ALE in Auftrag gegeben und auch die Kosten werden zunächst vom ALE übernommen. Im Rahmen einer noch abzuschließenden Kostenvereinbarung wird die Gemeinde Taching a. See zur Übernahme eines Kommunalanteiles verpflichtet werden. Dieser Kostenanteil liegt bei rd. 20 % bzw. 1.700 €. Aufgrund der Höhe des Kommunalanteils für die Planungen ist ein Beschluss des Rats nicht erforderlich. Bürgermeisterin Lang informiert in diesem Zusammenhang noch, dass für den Wegebau in Planthal noch eine vereinfachte Entwurfsplanung durch den Verband für ländliche Entwicklung angestrebt wird. Der Wegebau in Planthal ist direkt mit dem Hochwasserschutz im Tachinger Feld verbunden, sodass die Hoferschließung in Planthal von Seiten des ALE erst dann begonnen wird, wenn auch die Planung der Hochwasserschutzmaßnahmen im Tachinger Feld abgeschlossen werden. Mit einer Umsetzung ist aufgrund von Personalengpässen im ALE frühestens Ende 2025 zu rechnen.
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9. Änderung der Parkgebührenverordnung zwecks Nachtstellplatz in Tengling
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See)
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Sitzung des Gemeinderates Taching a. See
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25.07.2024
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ö
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9 |
Sachverhalt öffentlich
Der Nachtstellplatz am Parkplatz Strandbad Tengling soll nun in Betrieb gehen. Hierzu muss auch die Parkgebührenverordnung geändert werden. Die Leistung über 12 € für die Übernachtung wird mitaufgenommen. Einige wenige Punkte müssen deshalb, wie im beigefügten Muster ersichtlich, angepasst werden.
Der Rat weist darauf hin, dass der Parkautomat bei leerem Papier anzeigt, zum nächsten Automaten zu gehen, obwohl kein weiterer Automat vorhanden ist.
Bürgermeisterin Lang erklärt, dass diese Meldung automatisch an den Bauhofleiter weitergeleitet wird, der das Papier daraufhin auffüllt. Am Wochenende stellt dies jedoch ein Problem dar.
Das Ordnungsamt soll darauf hingewiesen werden.
Beschluss
Der Gemeinderat hat die Änderungen der Parkgebührenverordnung zur Kenntnis genommen und beschließt diese. Die diesem Beschluss als Anlage beigefügte Parkgebührenverordnung ist Bestandteil des Beschlusses.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
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10. Sonstiges
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See)
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Sitzung des Gemeinderates Taching a. See
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25.07.2024
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ö
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informativ
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10 |
Sachverhalt öffentlich
Liste der Bauvorhaben, die auf dem Büroweg (als laufende Angelegenheit der Verwaltung) ergangenen sind:
08.07.2024, Zustimmung zur Verlängerung der bestehenden Baugenehmigung aus 2020 zum Neubau eines Ersatzgebäudes für das bestehende Betriebsleiterwohnhaus und den Einbau von Ferienwohnungen, Fl.Nr. 2258, Gem. Taching a. See, Krautenbach 1.
16.07.2024, Erteilung einer isolierten Befreiung von der überbaubaren Grundstücksfläche und der Dachneigung zur Errichtung eines Carports in Holzkonstruktion, Fl.Nr. 51, Gem. Tengling, Am Fischl 1.
Kamerabefahrung Kanal FFW Tengling
Bürgermeisterin Lang informiert den Rat, dass eine Kamerabefahrung des Kanals bei der FFW Tengling geplant ist, da vermutet wird, dass der Kanal verstopft ist.
Sachstand Betreuung am Freitag OGT
Bürgermeisterin Lang informiert, dass am Freitag keine Betreuung für die OGT-Schüler stattfinden wird, da nach wie vor nur drei Kinder angemeldet sind. Auch nach einem erneuten Rundschreiben durch die Verwaltung hat sich keine zusätzliche Anmeldung ergeben.
Veranstaltung Volksschwimmen
Mitglied des GR Huber lädt alle Räte zum Volksschwimmen am 04. August 2024 von Tengling nach Taching ein.
Wasserqualität Tachinger See
Aus der Mitte des Rates wird nach dem aktuellen Sachstand zur Wasserqualität des Tachinger Sees gefragt. Eine ausführliche Information dazu wird in einer der nächsten Sitzungen erbeten. Bürgermeisterin Lang weist auf die bevorstehende Seenschutzkonferenz am 18.09.2024 hin und kündigt an, dass sie nach der Veranstaltung über die Ergebnisse informieren wird.
Gessenhausen, Linnerfeld Hochwasserschutz
Bürgermeisterin Lang informiert über den aktuellen Zeitplan. Bei mehrheitlicher Zustimmung des Rates kann die Angebotseinholung noch in der nächsten Woche in Auftrag gegeben werden. Der Rat stimmt dem zu.
Datenstand vom 28.01.2025 08:39 Uhr