Datum: 04.12.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Feuerwehrhaus Taching a. See
Gremium: Gemeinderat Taching a. See
Körperschaft: Gemeinde Taching a. See
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:30 Uhr bis 21:30 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung der Sitzungsniederschriften vom 14.11.2024 und 21.11.2024
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See)
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Sitzung des Gemeinderates Taching a. See
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04.12.2024
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ö
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beschließend
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1 |
Sachverhalt öffentlich
Die Sitzungsniederschriften aus dem öffentlichen Teil der Ratssitzungen vom 14.11.2024 und 21.11.2024 wurden den Mitgliedern des Rats vorab im RIS bekanntgegeben. Einwände gegen diese Sitzungsniederschriften werden nicht vorgebracht.
Beschluss
Der Gemeinderat Taching a. See hat Kenntnis von den Sitzungsniederschriften vom öffentlichen Teil aus den Ratssitzungen vom 14.11.2024 und 21.11.2024 und stimmt diesen Sitzungsniederschriften ohne Einwände zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
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2. Bekanntgabe von Tagesordnungspunkten für die die Gründe der Geheimhaltung weggefallen sind (Art. 52. Abs. 3 GO)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See)
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Sitzung des Gemeinderates Taching a. See
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04.12.2024
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ö
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informativ
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2 |
Sachverhalt öffentlich
Aus der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderats vom 14.11.2024 gibt die Bürgermeisterin folgende Tagesordnungspunkte bekannt, für die die Gründe der Geheimhaltung weggefallen sind:
„Auftragsvergabe zum Kauf eines neuen Klassenzimmergestühls in zwei Klassenzimmern der Grundschule“ – TOP 12. Es kann bekanntgegeben werden, dass die Fa. Mayr Schulmöbel, A-Scharnstein, den Auftrag erhalten hat. Die Angebotssumme unterliegt weiterhin der Nichtöffentlichkeit.
„Auftragsvergabe für den Kauf von zwei neuen Schmutzwasserpumpen für die Hauptpumpenstation im Strandbad Taching als Ersatz für die „alte noch nicht getauschte bestehende Pumpe“ – Ersatz für die „alte bestehende Pumpe“ – TOP 13. Es kann bekanntgegeben werden, dass die Fa. Drexler, Rosenheim, den Auftrag erhalten hat. Die Angebotssumme unterliegt weiterhin der Nichtöffentlichkeit.
„Sonstiges“ – TOP 16. Der Diskussionspunkt „Spende von Dahoam in Taching und Tengling e. V.“ kann vollumfänglich bekanntgegeben werden.
Aus der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderats vom 21.11.2024 gibt die Bürgermeisterin folgende Tagesordnungspunkte bekannt, für die die Gründe der Geheimhaltung weggefallen sind:
„Auftragsvergabe zum Tausch der Steuerungstechnik im Regenüberlaufbauwerk in der Tachenseestraße in Taching“ – TOP 9. Es kann bekanntgegeben werden, dass die Fa. Zach, Tacherting, den Auftrag zum Tausch der Steuerungstechnik erhalten hat. Die Angebotssumme unterliegt weiterhin der Nichtöffentlichkeit.
„Auftragsvergabe zum Tausch der Schmutzwasserpumpen und Steuerungstechnik in der Abwasserpumpstation Au“ – TOP 10. Es kann bekanntgegeben werden, dass die Fa. Drexler, Rosenheim, den Auftrag zum Tausch der Pumpen und der Steuerungstechnik erhalten hat. Die Angebotssumme unterliegt weiterhin der Nichtöffentlichkeit.
„Sonstiges“ – TOP 11. Der Diskussionspunkt „Aufstellen Spielgeräte“ kann vollumfänglich bekanntgegeben werden.
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3. Durchführungsbeschluss zur Erneuerung der bestehenden Stangengeländer entlang der Geh- und Radwege im Bereich Seestraße in Tengling und Weiherhaus bei Mauerham
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See)
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Sitzung des Gemeinderates Taching a. See
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04.12.2024
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ö
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beschließend
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3 |
Sachverhalt öffentlich
Der Bauhof Taching am See stellte bei der Kontrolle der bestehenden Stangengeländer entlang der Geh- und Radwege im Bereich der Seestraße in Tengling und Weiherhaus bei Mauerham fest, dass sich diese in einem sehr schlechten Zustand befinden. Bei einem Ortstermin zwischen der Verwaltung und dem Bauhof kam man überein, dass hier ein „Ausflicken“ einzelner Bauteilkomponenten keinen Sinn mehr macht. Zum Beispiel sind die bestehenden Geländerpfosten direkt ins Erdreich eingeschlagen und weisen deshalb eine starke Schädigung durch Fäulnis im Übergangsbereich zum Erdreich auf. In Abstimmung zwischen dem Bauhof Taching und der Verwaltung würde man dem Gremium bei einer Erneuerung der Geländer empfehlen, die Gründung der neuen Zaunpfosten mittels kleinem Einzelfundament und Stahlpfostenträger zu gestalten. Weiterhin wäre angedacht, das Stangengeländer 1,30 Meter hoch (bestandsorientiert) mit Handlauf und zwei Knieholmen zu errichten. Das Geländer in der Seestraße in Tengling weist eine Länge von rund 140 Meter und das Geländer Weiherhaus bei Mauerham eine Länge von rund 80 Meter auf. Der Bauhof Taching übernimmt für die notwendigen Arbeiten die Verkehrssicherung, den Abriss und die fachgerechte Verwertung der bestehenden Holzgeländer. Die Kosten für die beiden neuen Geländer belaufen sich auf geschätzte 20.000 € brutto.
Diskussionsverlauf
2. Bürgermeister Steiner spricht sich für eine Ausführung in Lerche aus, da Lerchenholz beständiger ist als z. B. Fichte. Bürgermeisterin Lang weist daraufhin, dass im Vergabebeschluss zwei Holzarten als Auswahlmöglichkeit vorgesehen sind, allerdings eine Ausführung in Lerche etwas teurer ist. Die Diskussion bzgl. der Ausführung in welcher Holzart soll dann im nichtöffentlichen Teil beim Vergabebeschluss diskutiert werden. Zudem weist 2. Bürgermeister Steiner darauf hin, dass das Geländer ggü. der Straßeneinfahrt in Fischl auch in einem maroden Zustand ist. Auch hier sollte überlegt werden, dass Geländer zu erneuern.
Diskussionsverlauf öffentlich
2. Bürgermeister Steiner spricht sich für eine Ausführung in Lerche aus, da Lerchenholz beständiger ist als z. B. Fichte. Bürgermeisterin Lang weist daraufhin, dass im Vergabebeschluss zwei Holzarten als Auswahlmöglichkeit vorgesehen sind, allerdings eine Ausführung in Lerche etwas teurer ist. Die Diskussion bzgl. der Ausführung in welcher Holzart soll dann im nichtöffentlichen Teil beim Vergabebeschluss diskutiert werden. Zudem weist 2. Bürgermeister Steiner darauf hin, dass das Geländer ggü. der Straßeneinfahrt in Fischl auch in einem maroden Zustand ist. Auch hier sollte überlegt werden, dass Geländer zu erneuern.
Beschluss
Der Gemeinderat Taching am See beschließt hiermit die Erneuerung der Stangengeländer entlang der Geh- und Radwege im Bereich Seestraße in Tengling und Weiherhaus bei Mauerham.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
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4. Feststellung der Jahresrechnung 2023 gem. Art. 102 Abs. 3 GO
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See)
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Sitzung des Gemeinderates Taching a. See
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04.12.2024
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ö
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beschließend
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4 |
Sachverhalt öffentlich
Der Kämmerer erörtert den Mitgliedern des Gemeinderats den Feststellungsbeschluss. Mit der Feststellung wird die Rechnungslegung nach der örtlichen Rechnungsprüfung abgeschlossen und der von der Verwaltung erstellte Entwurf der Jahresrechnung wird mit dem Feststellungsbeschluss eine Jahresrechnung der Gemeinde. Mit dem Feststellungsbeschluss wird das Zahlenwerk der Rechnung fixiert.
Die örtliche Rechnungsprüfung für die Jahresrechnung 2023 wurde am 20.11.2024 durchgeführt. Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses und Kämmerer Kraus berichten über das Ergebnis der Prüfung. Die TZ aus der Prüfungsniederschrift wurden hinreichend beantwortet. Die Bürgermeisterin schlägt daher im Anschluss vor, das Zahlenwerk mit dem Feststellungsbeschluss zu fixieren.
Auch die vom BKPV erstelle Bilanz für 2023 der Betriebe gewerblicher Art (BgA) liegt vor. Die Gewinn- und Verlustrechnung weist einen Gewinn von 66.580,71 € aus. Der Gewinn soll auf neue Rechnung vorgetragen werden.
Beschluss
Der Gemeinderat Taching a. See beschließt, die Jahresrechnung 2023 der Gemeinde Taching a. See in der diesem Beschluss als Anlage beigefügten Form und den darin enthaltenen Abschlusszahlen gem. Art. 102 Abs. 3 GO festzustellen.
Der Jahresüberschuss 2023 des BgA (Fremdenverkehrseinrichtungen) in Höhe von 66.580,7
1 € wird auf neue Rechnung vorgetragen und wie bisher der Gewinnrücklage zugeführt. Auch künftige Jahresüberschüsse werden der Gewinnrücklage zugeführt. Verbindlichkeiten bei der Gemeinde Taching a. See (Hoheitsverwaltung) sind auch weiterhin banküblich zu verzinsen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
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5. Entlastung zur Jahresrechnung 2023 gem. Art. 102 Abs. 3 GO
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See)
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Sitzung des Gemeinderates Taching a. See
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04.12.2024
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ö
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beschließend
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5 |
Sachverhalt öffentlich
Der Kämmerer erörtert, dass durch die Entlastung zum Ausdruck gebracht wird, dass der Gemeinderat mit der Abwicklung der Finanzwirtschaft im betreffenden Haushaltsjahr einverstanden ist, die Ergebnisse billigt und auf haushaltsrechtliche Einwände verzichtet. Durch die Entlastung wird sozusagen ein Vertrauensvotum ausgesprochen.
Da die Bürgermeisterin als Leiterin der Gemeinde entlastet wird, wird sie von der Beschlussfassung ausgeschlossen. Der 2. Bürgermeister leitet daher diesen TOP.
Beschluss
Zur Jahresrechnung der Gemeinde Taching a. See für das Haushaltsjahr 2023 wird gem. Art. 102 Abs. 3 GO in der dieser Niederschrift als Anlage beigefügten Form und den darin enthaltenen Abschlusszahlen der 1. Bürgermeisterin die Entlastung erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
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6. Erlass der Haushaltssatzung samt Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See)
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Sitzung des Gemeinderates Taching a. See
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04.12.2024
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ö
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beschließend
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6 |
Sachverhalt öffentlich
Der Haushaltsentwurf für das Haushaltsjahr 2025 wurde in der Ratssitzung am 14.11.2024 intensiv vorberaten. Der endgültige Haushalt 2025 liegt nun vor und wird dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt. Vorab wurde den Mitgliedern des Rats der Haushalt 2025 im RIS zur Einsichtnahme bereitgestellt. Insbesondere wurde auf den Vorbericht verwiesen, der alle wesentlichen Zahlen, Daten und Fakten zum Haushalt 2025 enthält.
Im Verwaltungshaushalt beträgt das Planvolumen 5.762.200 € und steigt im Vergleich zum Planentwurf um 105.200 €. Vom Stat. Landesamt wurden nach der Vorstellung der Entwurfsplanung im Rat die sog. Orientierungshilfen für die Beteiligung an der Einkommen- und Umsatzsteuer mitgeteilt, ebenso die zu erwartende Einkommensteuerersatzleistung. Die Einnahmen waren etwas höher als angenommen und die Orientierungswerte wurden im vorliegenden Haushalt noch als Planansatz übernommen. Der Anstieg des Planvolumens ist somit nachvollziehbar.
Zum unabdingbar vorgeschriebenen Haushaltsausgleich ist bei planmäßiger Abwicklung des Verwaltungshaushalts der Ausnahmefall des § 22 Abs. 3 KommHV-Kameralistik anzuwenden, wonach Mittel der allg. Rücklage zum Ausgleich des Verwaltungshaushaltes verwendet werden müssen. Die im Haushalt veranschlagte und zum Haushaltsausgleich des Verwaltungshaushalts vorgesehene Zuführung aus dem Vermögenshaushalt beträgt 17.800 €. Im Entwurf klaffte noch eine Deckungslücke von 108.600 € (ohne Berücksichtigung der Pflichtzuführung). Aus den jetzt noch im Haushalt berücksichtigten und zu erwartenden Mehreinnahmen aus den mitgeteilten Orientierungswerten für die Einkommen- und Umsatzsteuerbeteiligung, sowie der Einkommensteuerersatzleistung, konnte die Deckungslücke entsprechend verringert werden.
Die atypische Zuführung vom Vermögenshaushalt darf nicht zum Regelfall werden. Als Mindestvoraussetzung für einen intakten Verwaltungshaushalt muss gewährleistet sein, dass die im Vermögenshaushalt veranschlagten planmäßigen Tilgungszahlungen aus dem lfd. Betrieb erwirtschaftet werden. Dies ist 2025 aller Voraussicht nach nicht möglich. Der Grund dafür liegt an der vorgesehenen Räumung der Rückhalteweiher in Furtmühle. Für diesen Zweck wurden im Verwaltungshaushalt Ausgabemittel von insg. 330.000 € veranschlagt. Die sicherlich über einen sehr langen Zeitraum gesehene einmalige Ausgabe kann aus dem lfd. Betrieb nicht erwirtschaftet werden. Die Hintergründe dazu und die noch im Raum stehende Möglichkeit einer sog. biotechnologischen Entschlammung sind dem Rat hinlänglich bekannt.
Zu Verbesserung der Einnahmesituation im Verwaltungshaushalt, welche auch von der Rechtsaufsichtsbehörde eingefordert wurde, hat der Rat die notwendigen Beschlüsse gefasst. So wurden die Betreuungsgebühren für den Kindergarten und die Krippe ab September 2024 deutlich angehoben. Auch der von der Politik angestrebten Aufkommensneutralität beim Grundsteueraufkommen aufgrund der Grundsteuerreform konnte aus haushaltsrechtlichen Gründen nicht gefolgt werden. Bei der Festlegung aufkommensneutraler Hebesätze hätten die kommunalen Pflichtaufgaben nicht mehr erfüllt werden können. Mit der Festsetzung eines Hebesatzes von 350 v. H. für die Grundsteuern A und B können wegen des deutlichen Anstieges der Messbeträge spürbare Mehreinnahmen aus der Grundsteuer vereinnahmt werden. Aus der Finanzplanung wird ersichtlich, dass sich die Finanzlage nach jetzigem Planungsstand wieder deutlich verbessert. Die Pflichtzuführungswerte für die Jahre 2026 bis 2028 können vrstl. wieder erwirtschaftet werden.
Im Vermögenshaushalt liegt das Planvolumen bei 2.515.500 €. Der Vermögenshaushalt sieht die Aufnahme eines Kredites in Form eines Bauspardarlehens über rd. 595.100 € bei der LBS vor. Nachdem der Bausparer im Mai 2025 zuteilungsreif wird, wird bis dahin eine Bausparsumme von fast 705.000 € angespart worden sein. Die sich für die Gemeinde daraus ergebende Möglichkeit zur Aufnahme eines Bauspardarlehens sollte genutzt werden, da mit einem Zinssatz von effektiv 1,52 % ein sehr günstiger Zins gesichert werden kann. Für die weiteren Jahre sind keine Kreditaufnahmen vorgesehen und sollten auch nicht erfolgen. Dies war und bleibt Ziel der Haushaltsplanungen. Die Möglichkeit zur Aufnahme des Bauspardarlehens muss auch unter dem Gesichtspunkt der Wirtschaftlichkeit betrachtet werden. Für den Vermögenshaushalt wurden alle Ansätze im Vorbericht zum Haushalt aufgelistet und erörtert. In heutiger Sitzung wird nochmals der Rücklagenstand erörtert, da es hier im Vergleich zur Vorstellung des Planentwurfs zu einer wesentlichen Abweichung kam. Der Rücklagenstand wird nachfolgend anhand der Tabelle aufgezeigt.

Bei der Vorstellung des Entwurfs wurde für Ende 2025 ein Rücklagenstand von rd. 1,52 Mio. € dem Rat aufgezeigt. Fehler war, dass die Auszahlung des Bausparguthabens natürlich eine Rücklagenentnahme darstellt und die Rücklage entsprechend verringert wird. Der für Ende 2025 prognostizierte Rücklagenstand sollte bei sparsamer und wirtschaftlicher Haushaltsführung ausreichend sein, dass bis zum Ende des Finanzplanungszeitraumes und gleichzeitig vorgesehener Erweiterung und Modernisierung des Feuerwehrgerätehauses in Tengling und der Durchführung des Breitbandausbaus für Ausbauphase 4 der Vermögenshaushalt nicht fremdfinanziert werden muss. Für die tatsächliche Durchführung der Baumaßnahmen am Feuerwehrgerätehaus in Tengling dürfte von entscheidender Bedeutung sein, ob und in welcher Höhe eine Förderung nach FAG bewilligt werden wird.
Nachdem der Haushalt in der Ratssitzung am 14.11.2024 bereits ausgiebig vorgestellt und diskutiert wurde, ergibt sich zum vorliegenden finalen Haushalt kaum mehr Diskussionsbedarf.
Beschluss 1
Der Gemeinderat Taching a. See hat Kenntnis vom Finanzplan für die Jahre 2024 bis 2028 und stimmt der Finanzplanung zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 1
Beschluss 2
Der Gemeinderat Taching a. See beschließt den Erlass der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 1
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7. Sonstiges
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See)
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Sitzung des Gemeinderates Taching a. See
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04.12.2024
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ö
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informativ
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Sachverhalt öffentlich
Erledigung auf dem Büroweg
Für die Fl.Nr. 2258, Gemarkung Taching, wurde auf dem Büroweg das gemeindliche Einvernehmen zur Verlängerung der Baugenehmigung vom 06.08.2020 zum „Neubau eines Ersatzgebäudes für das bestehende Betriebsleiterwohnhaus und Einbau von Ferienwohnungen“ erteilt. Der Verlängerungsbescheid wurde von der Unteren Bauaufsichtsbehörde mit Bescheid vom 02.08.2024 erteilt.
Anstellungsschlüssel in den Kinderbetreuungseinrichtungen
Ein Mitglied des Gemeinderats regt an, dass für die Betreuungseinrichtung „Tausendfüßler“ vom Rat ein anzustrebender Betreuungsschlüssel per Beschluss festgelegt werden sollte. Für den Waldkindergarten wurde im Rat ein entsprechender Beschluss gefasst. Ziel sollte sein, dass der Anstellungsschlüssel betriebswirtschaftlich gesehen verbessert wird. Bürgermeisterin Lang findet den Vorschlag gut. In den Entscheidungsprozess zur Festlegung eines anzustrebenden Anstellungsschlüssels sollte jedoch die Kindergartenleitung eingebunden werden. Die Bürgermeisterin wird einen entsprechenden Besprechungstermin vereinbaren.
Umsetzung Wanderwegkonzept
Ein Mitglied des Gemeinderats erkundigt sich, ob mittlerweile alle gelben Hinweisschilder bzgl. der Ausschilderung von Wanderwegen angebracht wurden. Die Bürgermeisterin teilt mit, dass nahezu alle Hinweisschilder angebracht wurden. In diesem Zusammenhang wird aus der Mitte des Rats darauf hingewiesen, dass auf den Hinweistafeln teilweise Schreibfehler und unrealistische Zeitangaben enthalten sind.
Jahreshauptversammlung WW Tengling/Törring
Ein Mitglied des Gemeinderats lädt die Mitglieder des Rats zur Jahreshauptversammlung der WW Tengling/Törring am 03.01.2025, 19 Uhr, im Gasthof Glück in Tittmoning ein.
Weitere Asylunterkunft in Tengling
2. Bürgermeister Steiner frägt bei Bürgermeisterin Lang nach, ob der Landkreis in Tengling eine weitere Asylunterkunft angemietet hat. Bürgermeisterin Lang bestätigt dies und verweist auf eine Mail vom 30.10.2024, in der der Rat über den Vorgang rechtzeitig informiert wurde.
Datenschutz in Ratssitzungen
Ein Mitglied des Gemeinderats moniert, dass aufgrund bestehender Datenschutzbestimmungen kaum mehr eine transparente Öffentlichkeitsarbeit über die Ratssitzungen erfolgen kann. So sei es mittlerweile z. B. nicht mehr zulässig, dass in den Tagesordnungspunkten zu Bauvorhaben die Bauherren genannt werden. Diese Meinung wird im Rat durchaus geteilt. Die Verwaltung muss sich aber an die Datenschutzbestimmungen halten.
Versammlung in Wonneberg zum Thema „Wolf“
Ein Mitglied des Gemeinderats zeigt sich verwundert darüber, dass die Kommune das Thema „Wolf“ bei einer Versammlung in Wonneberg thematisiert hat.
Jahresabschlussrede der Bürgermeisterin
Bürgermeisterin Lang nimmt die letzte Ratssitzung im Jahr 2024 zum Anlass, dass ablaufende Jahr kurz Revue passieren zu lassen. Sie zitiert dabei einen aktuellen Presseartikel aus der SZ „Wer bei der Bildung nicht auf seine Eltern zählen kann, hat Pech gehabt“. Die Gemeinde kann, so Lang, stolz darauf sein, dass im Bereich Bildung in letzter Zeit sehr viel auf den Weg gebracht wurde. Trotz angespannter Finanzlange sei z. B. der Krippenbau in Tengling erfolgt und als eine der ersten Kommunen Oberbayerns wurde eine Ganztagsschule nach den neuen Förderprogrammen errichtet. Darauf könne man stolz sein und die Gemeinde hat ihre Hausaufgaben vorbildlich erledigt. Sie nutzte die Gelegenheit auch sich bei allen Mitgliedern des Gemeinderats für die gute und konstruktive Zusammenarbeit zu bedanken. Dank wurde auch allen Mitarbeitern der Gemeinde, der VG Waging a. See und den vielen ehrenamtlich Tätigen ausgesprochen. Bürgermeisterin Lang wünscht dem Ratskollegium ein schönes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins Neue Jahr.
Datenstand vom 09.05.2025 09:39 Uhr