Datum: 16.01.2025
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Feuerwehrhaus Taching a. See
Gremium: Gemeinderat Taching a. See
Körperschaft: Gemeinde Taching a. See
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:10 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:10 Uhr bis 22:17 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 04.12.2024
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See)
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Sitzung des Gemeinderates Taching a. See
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16.01.2025
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ö
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beschließend
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1 |
Sachverhalt öffentlich
Die Sitzungsniederschrift aus dem öffentlichen Teil der Ratssitzung vom 04.12.2024 wurde den Mitgliedern des Rats vorab im RIS bekanntgegeben. Einwände gegen diese Sitzungsniederschrift werden nicht vorgebracht.
Beschluss
Der Gemeinderat Taching a. See hat Kenntnis von der Sitzungsniederschrift des öffentlichen Teils der Ratssitzung vom 04.12.2024 und stimmt dieser Sitzungsniederschrift ohne Einwände zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
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2. Bekanntgabe von Tagesordnungspunkten für die die Gründe der Geheimhaltung weggefallen sind (Art. 52 Abs. 3 GO)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See)
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Sitzung des Gemeinderates Taching a. See
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16.01.2025
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ö
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informativ
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2 |
Sachverhalt öffentlich
Aus der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderats vom 04.12.2024 gibt die Bürgermeisterin folgende Tagesordnungspunkte bekannt, für die die Gründe der Geheimhaltung weggefallen sind:
„Auftragsvergabe zur Erneuerung der bestehenden Stangengeländer entlang der Geh- und Radwege im Bereich Seestraße in Tengling und Weiherhaus bei Mauerham“ – TOP 9. Es kann bekanntgegeben werden, dass die Fa. Schreier Zäune GmbH, Traunreut, den Auftrag erhalten hat und die Ausführung in Lärchenholz erfolgen wird. Die Angebotssumme unterliegt weiterhin der Nichtöffentlichkeit.
„Abrechnung der Erschließungskosten im Bereich der Graf-Törring-Straße“ – TOP 10. Die Nichtöffentlichkeit wurde bereits am 04.12.2024 per Beschluss aufgehoben.
„Sonstiges“ – TOP 14. Die Diskussionspunkte „Kosten für den Rupi-Bus“, „Tourismuskonzept“, „Brandschutzkonzept Schule“ und „Windenergie“ können vollumfänglich bekanntgegeben werden.
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3. Antrag der Bayernwerk Netz GmbH, vertreten d. Fa. Max Streicher GmbH & Co. KG aA auf denkmalschutzrechtliche Erlaubnis für eine Mittelspannungsverkabelung UW Palling, Bereich Station Fridolfing - Tengling auf den Fl.Nrn. 370-374 und 375-386, Gem. Tengling
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See)
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Sitzung des Gemeinderates Taching a. See
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16.01.2025
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ö
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beschließend
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3 |
Sachverhalt öffentlich
Geplant ist eine Mittelspannungsverkabelung in unmittelbarer Nähe der nachgewiesenen Bodendenkmäler D-1-8042-0171 und D-1-8042-0172 („Siedlung vor- und frühgeschichtlicher Zeitstellung“). Der geplante Trassenverlauf ergibt sich aus den angefügten Unterlagen. Während der Maßnahme muss lt. Auskunft der Unteren Denkmalschutzbehörde eine archäologische Baubegleitung erfolgen. Aus Sicht der Verwaltung bestehen daher keine Bedenken gegen die Maßnahme.
Diskussionsverlauf
Aus der Mitte des Rats wird darauf hingewiesen, dass beim Leitungsbau von der Graf-Törring-Str. in Richtung Wimpasing durch den Einsatz eines Baggers Schäden an der Straße entstanden sind. Die Bautechnik der VG Waging a. See wird gebeten, darauf zu achten, dass während der Bauarbeiten Straßenschäden vermieden werden.
Diskussionsverlauf öffentlich
Aus der Mitte des Rats wird darauf hingewiesen, dass beim Leitungsbau von der Graf-Törring-Str. in Richtung Wimpasing durch den Einsatz eines Baggers Schäden an der Straße entstanden sind. Die Bautechnik der VG Waging a. See wird gebeten, darauf zu achten, dass während der Bauarbeiten Straßenschäden vermieden werden.
Beschluss
Der Gemeinderat Taching a. See hat Kenntnis von dem Vorhaben und stimmt ihm zu, sofern die Maßnahmen entsprechend fachlich begleitet werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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4. Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Wohnhauses und angebauter Maschinenhalle als Ersatzbau für das abzubrechende Stall- und Stadelgebäude in Mauerham auf Fl.Nr. 251 der Gemarkung Taching
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See)
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Sitzung des Gemeinderates Taching a. See
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16.01.2025
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ö
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beschließend
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4 |
Sachverhalt öffentlich
Beantragt ist im Rahmen eines Vorbescheidverfahrens die Klärung der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit zum Neubau eines Wohnhauses und angebauter Maschinenhalle als Ersatzbau für das abzubrechende Stall- und Stadelgebäude in Mauerham auf Fl.Nr. 251 der Gemarkung Taching. In diesem Rahmen soll der bestehende Stall abgebrochen werden. Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich der Innenbereichssatzung „Mauerham“ in der Fassung vom 16.11.1998 und beurteilt sich daher nach § 34 Abs. 4 i.V.m. Abs. 1 und 2 BauGB. Die Grundfläche des Wohnteils ist mit 150m² geplant, die des Wirtschaftsteils mit 249,78m². Die gesamte Grundfläche beträgt somit 399,78 m². Das Vorhaben hält die Festsetzungen der Innenbereichssatzung ein und fügt sich i.Ü. sowohl nach Art, als auch Maß der baulichen Nutzung in die nähere Umgebung ein. Die wegemäßige Erschließung ist rechtlich gesichert durch die Lage an dem öffentlichen Feld- und Waldweg „Weg in Mauerham“. Eine zentrale Wasserversorgung liegt vor. Ein Anschluss an den gemeindlichen Schmutzwasserkanal ist für die Fl.Nr. 251 vorhanden und zu verwenden. Da kein gemeindlicher Regenwasserkanal vorhanden ist, ist hier eine eigenverantwortliche Beseitigung erforderlich. Lt. Antrag sollen zwei Stellplätze nachgewiesen werden. Die gemeindliche Stellplatzsatzung wäre damit erfüllt. Wo sich diese befinden, ist im nachgelagerten Baugenehmigungsverfahren darzustellen.
Von der Nachbarbeteiligung soll im Vorbescheidverfahren abgesehen werden.
Beschluss
Der Gemeinderat Taching am See hat Kenntnis von dem Vorhaben und erteilt ihm sein gemeindliches Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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5. Bauantrag zum Anbau eines Wintergartens in Eging 7 auf Fl.Nr. 1862/2 der Gemarkung Taching
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See)
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Sitzung des Gemeinderates Taching a. See
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16.01.2025
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ö
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beschließend
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5 |
Sachverhalt öffentlich
Beantragt ist der Anbau einer zweigeschoßigen Wohnraumerweiterung im Südosten des Gebäudes Eging 7, die vom Antragsteller als „Wintergarten“ bezeichnet wird. Die Maße des Anbaus betragen 3,08 m x 5,32 m. Der Anbau soll nicht durch Verlängerung des Hauptdaches erfolgen, sondern soll abgesetzt unter dem bestehenden Dachüberstand errichtet werden.
Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich der Innenbereichssatzung Eging in der Fassung vom 24.01.2020 und beurteilt sich daher nach § 34 Abs. 4 i.V.m. Abs. 1 und 2 BauGB.
Die Art der baulichen Nutzung wird entsprechend der Satzung (MD) eingehalten.
Das Vorhaben bedarf – entgegen den Angaben in den Antragsunterlagen – Befreiungen von der o.g. Satzung:
1. Die überbaubare Grundstücksfläche (Baugrenze) wird durch den gesamten Anbau überschritten. Genehmigte Überschreitungen der Baugrenzen sind der Verwaltung nicht bekannt.
2. Für Hauptgebäude setzt die Satzung in C)2.1 eine maximale GR von 140 m² fest. Das Gebäude im Bestand weist bereits diese 140 m² auf. Da es sich gerade nicht um einen „Wintergarten“, sondern um eine Wohnraumerweiterung des Hauptgebäudes handelt, sind die 140 m² auch hier maßgeblich. Die GR für das Hauptgebäude beträgt daher ca. 160 m². Folglich ist auch von der GR eine Befreiung erforderlich.
3. Gemäß Festsetzung C)3.7 Satz 2 sind die Fassaden entsprechend der ländlich geprägten Umgebungsbebauung als Lochfassade mit Putz oder vertikaler Holzverschalung auszubilden. Dies ist – soweit aus dem Antrag ersichtlich – nicht geplant. Vielmehr handelt es sich um eine Holzkonstruktion, die verglast ausgeführt werden soll bzw. bereits ausgeführt wurde.
Alle o.g. Befreiungen sind jedoch nicht beantragt. Der Gemeinderat muss daher darüber entscheiden, ob man den o.g. Befreiungen – auch ohne entsprechenden Antrag – zustimmen und auch Bezugsfälle schaffen will.
Die wegemäßige Erschließung ist durch die Lage des Grundstücks an der Gemeindeverbindungsstraße, die in diesem Bereich als „Ortsstraße Taching-Eging-Mollstätten“ bezeichnet ist, gesichert. Ein Schmutzwasseranschluss ist ebenfalls vorhanden. Der Regenwasseranschluss bleibt unverändert. Insofern ist die Erschließung in Summe gesichert.
Stellplätze sind für dieses Vorhaben keine zusätzlichen erforderlich.
Diskussionsverlauf
Aus der Mitte des Rats wird darauf hingewiesen, dass das den Antrag betreffende Gebäude bereits vor langer Zeit errichtet wurde. Bis dato war der bestehende Bau nicht genehmigt. Es stellt sich im Rat die Frage, ob zum Zeitpunkt der Errichtung des Gebäudes die Innenbereichssatzung Eging bereits in Kraft getreten ist. Es konnte auf die Schnelle weder geklärt werden, wann die Innenbereichssatzung Eging in Kraft getreten ist, noch wann das den Antrag betreffende Gebäude errichtet wurde. Fraglich ist nämlich, ob das Gebäude vor Inkrafttreten der Innenbereichssatzung gebaut wurde. Fakt ist jedoch, dass zum Zeitpunkt der Errichtung des Gebäudes das notwendige gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt wurde. In der Diskussion wird klar, dass sich der Rat mehrheitlich dafür aussprechen wird, das gemeindliche Einvernehmen und die erforderlichen Befreiungen im Nachgang zu erteilen. Es wird aber noch in Zweifel gestellt, ob es sich bei den eingereichten Unterlagen um einen Bauantrag oder nur um eine Bauvoranfrage handelt. 3. Bürgermeister Wamsler stellt daher den Antrag, den TOP bis zu einer der nächsten Ratssitzungen zurückzustellen. Bürgermeisterin Lang lässt daher umgehend über den Antrag abstimmen.
Diskussionsverlauf öffentlich
Aus der Mitte des Rats wird darauf hingewiesen, dass das den Antrag betreffende Gebäude bereits vor langer Zeit errichtet wurde. Bis dato war der bestehende Bau nicht genehmigt. Es stellt sich im Rat die Frage, ob zum Zeitpunkt der Errichtung des Gebäudes die Innenbereichssatzung Eging bereits in Kraft getreten ist. Es konnte auf die Schnelle weder geklärt werden, wann die Innenbereichssatzung Eging in Kraft getreten ist, noch wann das den Antrag betreffende Gebäude errichtet wurde. Fraglich ist nämlich, ob das Gebäude vor Inkrafttreten der Innenbereichssatzung gebaut wurde. Fakt ist jedoch, dass zum Zeitpunkt der Errichtung des Gebäudes das notwendige gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt wurde. In der Diskussion wird klar, dass sich der Rat mehrheitlich dafür aussprechen wird, das gemeindliche Einvernehmen und die erforderlichen Befreiungen im Nachgang zu erteilen. Es wird aber noch in Zweifel gestellt, ob es sich bei den eingereichten Unterlagen um einen Bauantrag oder nur um eine Bauvoranfrage handelt. 3. Bürgermeister Wamsler stellt daher den Antrag, den TOP bis zu einer der nächsten Ratssitzungen zurückzustellen. Bürgermeisterin Lang lässt daher umgehend über den Antrag abstimmen.
Beschluss 1
Der Gemeinderat Taching a. See hat Kenntnis vom Antrag von 3. Bürgermeister Wamsler, den TOP wegen noch zu klärender Fragen auf eine der nächsten Ratssitzungen zu verschieben und stimmt diesem Antrag zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 9
Beschluss 2
Der Gemeinderat Taching am See hat Kenntnis von dem Vorhaben und erteilt ihm sein gemeindliches Einvernehmen inkl. erforderlicher Befreiungen von der GR, der überbaubaren Grundstücksfläche (Baugrenze) und der Fassadengestaltung.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 6
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6. Antrag auf Nutzungsänderung einer Gaststätte zur Ferienwohnung auf dem Grundstück Fl.Nr. 2127/21 der Gemarkung Taching (Mühlstraße 3)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See)
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Sitzung des Gemeinderates Taching a. See
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16.01.2025
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ö
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beschließend
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6 |
Sachverhalt öffentlich
Es ist beabsichtigt im Anwesen Mühlstraße 3 die genehmigte Gaststätte zu einer Ferienwohnung umzunutzen. Das Gebäude auf dem Grundstück Fl.Nr. 2127/21 der Gemarkung Taching befindet sich nach § 34 BauGB im baurechtlichen Innenbereich. Nach § 34 Abs. 2 BauGB ist ein Bauvorhaben zulässig, wenn es der Eigenart der näheren Umgebung entspricht. Vorliegend handelt es sich bei der umliegenden Bebauung um ein allgemeines Wohngebiet nach § 4 BauNVO. Ferienwohnungen können nach § 13 a BauNVO als nicht störendes Gewerbe als Ausnahme in einem allgemeinen Wohngebiet zugelassen werden (§ 4 Abs. 3 Nr. 2 BauGB). Bereits vor einiger Zeit hat man im Bereich Am Lehmberg ebenfalls einer Ausnahme für die Nutzung als Ferienwohnung zugestimmt. Die erforderlichen Stellplätze nach der Satzung über die Anzahl, die Ablöse und die Gestaltung von Stellplätzen (Stellplatzsatzung) können auf dem Grundstück nachgewiesen werden. Äußerlich werden lediglich zur Mühlstraße Fensteröffnungen verändert und eine zusätzliche Tür eingebaut. Auf der südlichen Seite wird eine Terrasse mit den Maßen von 4,12 m x 2,0 m errichtet. Eine ähnliche Terrasse befindet sich bereits am Hauptgebäude.
Von Seiten der Verwaltung kann das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden. Vorliegend ist davon auszugehen, dass bei der bisher genehmigten Gaststätte mehr Lärm entstanden ist, als bei der beantragten Nutzung.
Die Grundstücksnachbarn haben dem gegenständlichen Antrag zugestimmt.
Beschluss
Der Gemeinderat Taching a. See nimmt den vorliegenden Antrag zur Kenntnis und erteilt ihm das gemeindliche Einvernehmen, insbesondere für die Erteilung einer Ausnahme für die Zulassung einer Ferienwohnung als nicht störender Gewerbebetrieb.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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7. Durchführungsbeschluss zur Beschaffung von digitalen Tafeln für die Grundschule Taching a. See
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See)
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Sitzung des Gemeinderates Taching a. See
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16.01.2025
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ö
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beschließend
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7 |
Sachverhalt öffentlich
Die Digitalisierung der Schulen schreitet weiter voran. Von der Schulleitung wurde die Beschaffung von zwei weiteren digitalen Tafeln gewünscht. Die Anschaffungskosten betragen brutto rd. 15.000 €. Die Bürgermeisterin befürwortet die Beschaffung, um die Schule weiterhin bei einer zumindest teilweisen digitalen Unterrichtsgestaltung zu unterstützen. Die voraussichtlich zu erwartenden Anschaffungskosten wurden im Haushalt 2025 mit einem entsprechenden Ausgabeansatz berücksichtigt.
Beschluss
Der Gemeinderat Taching a. See hat Kenntnis von der geplanten Beschaffung von zwei digitalen Tafeln und den zu erwartenden Kosten von brutto rd. 15.000 € und stimmt der Beschaffung wie vorgesehen zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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8. Nutzungsvertrag mit der Kath. Kirchenstiftung St. Peter und Paul (Notfallunterkunft für Grundschule Taching)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See)
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Sitzung des Gemeinderates Taching a. See
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16.01.2025
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ö
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informativ
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8 |
Sachverhalt öffentlich
Ab 2025 wurde ein Nutzungsvertrag mit der Katholischen Kirchenstiftung St. Peter und Paul Taching geschlossen, um den Schülern und Lehrern der Grundschule Taching a. See eine Unterkunft bei Notfällen wie z.B. Brände, usw. gewähren zu können. Die Nutzungsgebühr hierfür entfällt. Der Nutzungsvertrag ist der Sitzung beigefügt. Zum vorliegenden Nutzungsvertrag werden keine Einwände vorgebracht.
Beschluss
Der Gemeinderat Taching a. See hat Kenntnis vom Nutzungsvertrag mit der Kath. Kirchenstiftung St. Peter und Paul und stimmt diesem vorbehaltslos zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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9. Sonstiges
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See)
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Sitzung des Gemeinderates Taching a. See
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16.01.2025
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ö
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informativ
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9 |
Sachverhalt öffentlich
Vermessung der Kreisstraße von Palling in Richtung Abzweig nach Wimpasing
Aus der Mitte des Rats wird mitgeteilt, dass eine Anwohnerin der Straße mitgeteilt hat, dass die Straße angeblich noch nie vermessen worden sei. Die Bürgermeisterin wird die Bauverwaltung bitten zu prüfen, ob eine Straßenvermessung vorliegt.
Faschingswochenende des SV Taching a. See in Zusammenarbeit mit dem Arbeiter- und Burschenverein Taching a. See
Die Bürgermeisterin informiert, dass am 28.02.2025 von 14:30 Uhr bis 17:30 Uhr ein Kinderfasching mit buntem Rahmenprogramm und ab 20.00 h ein Sportlerball in der Schulturnhalle durchgeführt wird. Zudem findet am 01.03.2025 ab 14:00 Uhr ein Faschingszug mit anschließender After-Show-Party ab 20 Uhr statt.
Wanderwegkonzept
Nach Ansicht einiger Mitglieder des Gemeinderats besteht beim Wanderwegkonzept durchaus Nachbesserungsbedarf. Es wurde bereits darauf hingewiesen, dass z. T. die Ortsangaben falsch geschrieben sind. Die Beschilderung sei stellenweise verwirrend. So wurde z. B. an einige Bäume gelbe Pfeile genagelt, deren Bedeutung sich nicht erschließt. Es wird um Klärung gebeten.
Datenstand vom 09.05.2025 09:30 Uhr