Datum: 03.04.2025
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Feuerwehrhaus Taching a. See
Gremium: Gemeinderat Taching a. See
Körperschaft: Gemeinde Taching a. See
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:23 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:30 Uhr bis 21:55 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 13.03.2025
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See)
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Sitzung des Gemeinderates Taching a. See
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03.04.2025
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ö
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beschließend
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1 |
Sachverhalt öffentlich
Die Sitzungsniederschrift aus dem öffentlichen Teil der Ratssitzung vom 13.03.2025 wurde den Mitgliedern des Rats vorab im RIS bekanntgegeben. Einwände gegen diese Sitzungsniederschrift werden nicht vorgebracht.
Beschluss
Der Gemeinderat Taching a. See hat Kenntnis von der Sitzungsniederschrift aus dem öffentlichen Teil der Ratssitzung vom 13.03.2025 und stimmt dieser Sitzungsniederschrift zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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2. Bekanntgabe von Tagesordnungspunkten für die die Gründe der Geheimhaltung weggefallen sind (Art. 52 Abs. 3 GO)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See)
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Sitzung des Gemeinderates Taching a. See
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03.04.2025
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informativ
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2 |
Sachverhalt öffentlich
Aus der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderats vom 13.03.2025 gibt die Bürgermeisterin folgende Tagesordnungspunkte bekannt, für die die Gründe der Geheimhaltung weggefallen sind:
„Auftragsvergabe für ein Schließsystem für den Kindergarten in Tengling“ – TOP 13. Es kann bekanntgegeben werden, dass die Fa. Kreiller, Traunstein, den Auftrag erhalten hat. Die Angebotssumme unterliegt weiterhin der Nichtöffentlichkeit.
„Auftragsvergabe zur Sanierung der Gemeindeverbindungsstraße nach Grendach mittels Straßenleichtausbau“ – TOP 14. Es kann bekanntgegeben werden, dass die Fa. Traun-Tiefbau GmbH, Traunreut, den Auftrag erhalten hat. Die Angebotssumme unterliegt weiterhin der Nichtöffentlichkeit.
„Auftragsvergabe für Malerarbeiten in der Grundschule in Taching a. See“ – TOP 15. Es kann bekanntgegeben werden, dass die Fa. Unterrainer, Kirchanschöring, den Auftrag erhalten hat. Die Angebotssumme unterliegt weiterhin der Nichtöffentlichkeit.
„Sonstiges“ – TOP 18. Der TOP kann vollumfänglich bekanntgegeben werden.
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3. Antrag auf Baugenehmigung des Sportvereins TSV Tengling zur Errichtung eines Kinderspielhauses auf der Fl.Nr. 327 der Gemarkung Tengling
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See)
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Sitzung des Gemeinderates Taching a. See
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03.04.2025
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ö
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beschließend
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3 |
Sachverhalt öffentlich
Beantragt ist die Errichtung eines Kinderspielhauses auf der Fl.Nr. 327 der Gemarkung Tengling.
Das Spielhaus ist in den Maßen 9,04m x 5,08m geplant und soll hinter dem Vereinsheim mit einem Abstand von 6,80m errichtet werden.
Das Vorhaben befindet sich im Außenbereich gem. § 35 BauGB.
Lt. § 35 Abs. 2 BauGB. können sonstige Vorhaben im Einzelfall zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist.
Da sich das Vorhaben in einem Landschaftsschutzgebiet befindet, muss im Rahmen des Genehmigungsverfahrens die Untere Naturschutzbehörde beteiligt werden.
Beschluss
Der Gemeinderat Taching am See hat Kenntnis von dem Vorhaben und erteilt ihm das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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4. Sachstandinformation über das Ergebnis aus der Besichtigung des Feuerwehrhauses Taching
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See)
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Sitzung des Gemeinderates Taching a. See
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03.04.2025
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ö
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informativ
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4 |
Sachverhalt öffentlich
Am 20.03.2025 fand eine Besichtigung des Feuerwehrhauses in Taching durch die Kreisbrandinspektion statt. Diese Begehung wird alle drei Jahre von der Kreisbrandinspektion vorgenommen. Vorweg soll erwähnt werden, dass die Inspektion fast ausschließend lobende Worte für die Feuerwehren der Gemeinde Taching a. See im Allgemeinen und für die Feuerwehr Taching im Speziellen fand.
Die „Mängel“, die angesprochen wurden, sind fast in jeder Feuerwehr Thema. Es handelt sich hierbei um fehlende Parkplätze für die Aktiven bei Alarmierung (Einsatzparkplätze). Eine mögliche Umsetzung wird geprüft und ggf. die Beschilderung angeordnet. Ein weiteres Thema ist der fehlende Platz in der Fahrzeughalle zwischen Fahrzeug und Umkleideplätze und die Behandlung der Einsatzkleidung nach einem Einsatz. Diese Mängel sind mit einer Dienstanweisung derzeit behoben und werden mit einer Erweiterung des Feuerwehrhauses in mittlerer Zukunft auch baulich behoben. Ebendiese Gebäudeerweiterung, die spätestens dann notwendig ist, wenn ein neues Fahrzeug beschafft wird, wurde wie schon im Feuerwehrbedarfsplan festgestellt, besprochen. Hierzu soll für das Jahr 2026 eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben werden, sofern Mittel dafür im Haushalt 2026 vom Gemeinderat bereitgestellt werden. Weiterhin soll ein Hydrantenplan bei der Achengruppe angefordert werden, um die Löschwasserversorgung im Brandfall zu verbessern. Zudem soll für die ganze Gemeinde bis 2026 ein Löschwasserversorgungsplan erstellt werden. Weitere Themen die der KBR ansprach, waren die Berechtigung des Kommandanten zu Rechtsgeschäften. Darf der Kommandant im Einsatz Entscheidungen treffen, die Kosten nach sich ziehen und wenn ja in welcher Höhe? Nähere Information mit eventueller Beschlussfassung in der nächsten Sitzung. Weiterhin fragte der KBR nach, ob es eine Regelung gäbe, was der Kommandant an Presseauskünfte geben darf. Als nächstes wurde die Frage aufgeworfen, ob in der kommunalen Haftpflichtversicherung eine Schlüsselversicherung mit inbegriffen ist. Hintergrund ist der, dass die Feuerwehr einen Schlüssel besitzt, der landkreisweit bestimmte Brandmeldeanlagen sperrt, und sollte dieser verloren gehen, müssten im ganzen Landkreis Schlösser ausgetauscht werden. Die Anfrage bei der Versicherungskammer wurde gestellt. Auch die Nachfrage nach Feuerbeschauen wurde gestellt. Erste Objekte sollen dieses Jahr noch bewertet werden. Zudem wurde noch nach einem Einsatzkonzept für den See gefragt. Dieses Thema soll mit dem Landratsamt nach der Landratswahl besprochen werden, um eine für alle Seiten darstellbare Lösung erreichen zu können. Zum Schluss wurde noch auf die Thematik Führungszeugnisse der Jugendwarte hingewiesen. Diese werden beantragt und in der Verwaltung dokumentiert.
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5. Tourismusbericht 2024 - Erlebnisregion Waginger See
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See)
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Sitzung des Gemeinderates Taching a. See
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03.04.2025
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ö
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informativ
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5 |
Sachverhalt öffentlich
Die wesentlichen Zahlen, Daten und Fakten zum abgelaufenen Tourismusjahr 2024 werden dem Gemeinderat Taching a. See anhand einer Power-Point-Präsentation vorgestellt. Erfreulich haben sich die Übernachtungszahlen entwickelt, was im Rat lobend und anerkennend zur Kenntnis genommen wird. Abschließend bedankt sich die Bürgermeisterin bei den Beschäftigten der Tourist-Info Waging a. See für die gute Zusammenarbeit.
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6. 4. Änderung des Bebauungsplanes "Tengling - Am Fischl" mit integriertem Grünordnungsplan; Aufstellungsbeschluss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See)
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Sitzung des Gemeinderates Taching a. See
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03.04.2025
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beschließend
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6 |
Sachverhalt öffentlich
- Anlass der Planung
Im Ortsteil Tengling wurde im Jahr 1997 ein Bebauungsplan aufgestellt. Dieser gliedert den Geltungsbereich in zwei Teile. Für die damals unbebauten Bereiche (Teil B) wurde ein qualifizierter Bebauungsplan aufgestellt, für die übrigen bereits bebauten Bereiche (Teil A) wurde ein einfacher Bebauungsplan aufgestellt, der lediglich die Art der Nutzung regelt. Auf einer privaten Grünfläche am Siedlungsrand im Teil B befinden sich bereits versiegelte Flächen (Fahrsilo und Gerätehütte) des benachbarten Landwirtschaftsbetriebs. Nachdem dieser den Betrieb langfristig aufgegeben hat, soll anstelle der bestehenden baulichen Anlagen für die Landwirtschaft die Errichtung eines Wohngebäudes zugelassen werden. Um die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für das geplante Vorhaben zu schaffen, hat sich die Gemeinde dazu entschieden, den Bebauungsplan zu ändern.
- Ziele und Zwecke der Planung
Die geplante Änderung dient der Schaffung von Wohnraum und damit einer geordneten städtebaulichen Entwicklung. Bereits in der Gemeinderatssitzung am 11.04.2024 wurde ein Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes „Tengling - Am Fischl“ gestellt. Der Gemeinderat hat eine Änderung des Bebauungsplanes in Aussicht gestellt, wenn der Antragsteller die Kosten trägt und die übliche Ankaufsrechtsvereinbarung abschließt. Gegenüber dem bestehenden Bebauungsplan wurde eine seitliche Wandhöhe von 6,50 m, gemessen von der Oberkante Rohfußboden, festgesetzt. Bisher wurde lediglich eine seitliche Wandhöhe von 6,30 m festgesetzt. Aufgrund des nun erhöhten Dämmstandards wird die geplante seitliche Wandhöhe aus Sicht der Verwaltung als angemessen beurteilt. Die sonstigen Festsetzungen werden als üblich angesehen. Soweit in der Bebauungsplanänderung keine Festsetzungen getroffen wurden, gelten die Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes weiterhin.
- Beschleunigtes Verfahren
Die Anwendungsvoraussetzungen für das beschleunigte Verfahren nach § 13 a BauGB liegen vor, weil der Bebauungsplan für Maßnahmen der Innenentwicklung dient und weniger als 20.000 m² anrechenbare Grundfläche festgesetzt werden. Hierüber wurde bereits in einer vorherigen Gemeinderatssitzung informiert.
Der betroffenen Öffentlichkeit und den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Beschluss
Der Gemeinderat Taching a. See beschließt, die Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplanes „Tengling - Am Fischl“ betreffend dem Grundstück Fl.Nr. 52 der Gemarkung Tengling gemäß des beiliegenden Bebauungsplanentwurfs der Planungsgruppe Strasser, aus Traunstein vom 11.03.2025 samt Begründung. Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchzuführen. Von einer frühzeitigen Beteiligung wird abgesehen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
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7. 3. Änderung bzw. Erweiterung des Bebauungsplanes "Thalwies"
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See)
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Sitzung des Gemeinderates Taching a. See
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03.04.2025
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7 |
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7.1. Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See)
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Sitzung des Gemeinderates Taching a. See
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03.04.2025
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ö
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7.1 |
Sachverhalt öffentlich
Die Öffentlichkeitsbeteiligung hat in der Zeit vom 24.06.2024 bis einschl. 31.07.2024 durch Aushang der entsprechenden Planunterlagen im Rathaus, II. Stock, stattgefunden. Die Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte im Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Waging a. See Nr. 19 (veröffentlicht am 21.06.2024). Der Inhalt der Bekanntmachung und die erforderlichen Unterlagen wurden auch auf der gemeindlichen Internetseite der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt.
Während der Auslegung sind keine Stellungnahmen bzw. Schreiben eingegangen.
Beschluss
Der Gemeinderat Taching a. See nimmt dies zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
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7.2. Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See)
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Sitzung des Gemeinderates Taching a. See
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03.04.2025
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ö
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7.2 |
Sachverhalt öffentlich
Per E-Mail am 25.06.2024 erfolgte die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange.
Folgende Behörden haben keine Stellungnahme abgegeben:
- Regierung von Oberbayern (Höhere Landesplanungsbehörde)
Bundesamt für Denkmalschutz
Landesamt für Umwelt
Amt für ländliche Entwicklung
Deutsche Telekom AG
E.ON Bayern AG
ESB
Bayerischer Bauernverband
Bund Naturschutz
Folgende Behörden haben schriftlich Stellung genommen, jedoch keine Einwendungen vorgebracht, die eine Abwägung erforderlich machen würden:
- Landratsamt Traunstein (Wasserrecht und Bodenschutz); Stellungnahme vom 22.07.2024
- Landratsamt Traunstein (Untere Immissionsschutzbehörde); Stellungnahme vom 01.08.2024
- Landratsamt Traunstein (Verkehrswesen); Stellungnahme vom 09.07.2024
- Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung; Stellungnahme vom 02.07.2024
- Handwerkskammer für München und Oberbayern; Stellungnahme vom 31.07.2024
- IHK für München und Oberbayern; Stellungnahme vom 25.7.2024
- Vodafone GmbH/Vodafone Deutschland GmbH; Stellungnahme vom 23.7.2024
Folgende Behörden haben eine schriftliche Stellungnahme abgegeben, die eine Abwägung erforderlich machen oder der Kenntnisnahme dienen:
- Landratsamt Traunstein (Untere Bauaufsichtsbehörde); Stellungnahme vom 29.07.2024
- Landratsamt Traunstein (Untere Naturschutzbehörde); Stellungnahme vom 17.07.2024
- Wasserwirtschaftsamt Traunstein; Stellungnahme vom 09.07.2024
- Staatliches Bauamt Traunstein; Stellungnahme vom 11.07.2024
- Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Traunstein; Stellungnahme vom 25.07.2024
- Bayernwek Netz GmbH; Stellungnahme vom 26.06.2024
- VG Waging a. See (Bautechnik); Stellungnahme vom 09.07.2024
- Wasserversorgung der Achengruppe; Stellungnahme vom 02.07.2024
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7.2.1. Stellungnahme vom Landratsamt Traunstein (Untere Bauaufsichtsbehörde) vom 29.07.2024
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See)
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Sitzung des Gemeinderates Taching a. See
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03.04.2025
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ö
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7.2.1 |
Sachverhalt öffentlich
Das Landratsamt Traunstein (Untere Bauaufsichtsbehörde) schreibt folgendes:
„Grundsätzlich besteht mit der Bebauungsplanänderung Einverständnis.
Um eine Überprüfung bzw. Überarbeitung folgender Punkte wird gebeten:
Die Abgrenzung des Änderungsbereiches im Osten fehlt im Plan. Die Planerin wurde in-
formiert, es handelt sich nur um einen technischen Fehler.
Das Gelände talseitig bei der Parzelle Nr. 1 sollte bis auf eine horizontale Fläche unmittel-
bar am Gebäude ohne weitere Terrassierungen harmonisch angeglichen werden.
Für Stützmauern sollte Naturstein als Material festgesetzt werden.
Als Mindestandeckung für das geplante Gelände dürfte 0,3 m (statt 0,4 m) unter OK FFB als
Festsetzung ausreichend sein.
Hinweis Legende:
Die Darstellung „WALL ALS SCHUTZ VOR OBERFLÄCHENWASSER“ wird zunächst als planerische Vorschau ohne Rechtsbindung aufgefasst, da diese als Hinweis aufgeführt ist und außerhalb des Geltungsbereiches des Änderungsumgriffes liegt.
Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.“
Beschluss
Der Gemeinderat Taching a. See nimmt die vorliegende Stellungnahme zur Kenntnis.
Der technische Fehler in der Darstellung der Abgrenzung des Änderungsbereiches sowie die Schreibweise in den Hinweisen wird korrigiert.
Gerade bei Parzelle 1 ist aufgrund des stark abfallenden Geländes voraussichtlich eine Terrassierung kaum vermeidbar. Im Übrigen wurde in Pkt. C. 10.6. eine Festsetzung hinsichtlich der Höhe von Stützmauern (max. 0,60 m) und deren Mindestabstand voneinander (1,50 m) getroffen, um eine ortsrandverträgliche Höhenabstufung zu ermöglichen. Insofern sollte die Entscheidung über eine oder mehrere Abstufungen dem künftigen Bauherrn überlassen werden.
Aufgrund der Ortsrandlage soll für Stützmauern Naturstein (Trockenmauer oder Gabionen) als Material festgesetzt werden.
Aufgrund des geneigten Geländes wird eine Geländeauffüllung bis mindestens 0,40 m unter FOK FFB als ausreichend erachtet, sodass die Hangsituation nicht noch weiter verschärft wird. Eine Auffüllung bis 0,30 m unter FOK FFB steht somit jedem Bauherrn frei.
Der Wall als Schutz vor Oberflächenwasser wird entlang der künftigen Erschließungsstraße dargestellt. Dies wird mit dem Grundstückseigentümer privatrechtlich geregelt und im Rahmen der Erschließungsarbeiten hergestellt. Die Planerin wird angehalten, den Bebauungsplanentwurf entsprechend zu ändern.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
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7.2.2. Stellungnahme vom Landratsamt Traunstein (Untere Naturschutzbehörde) vom 17.07.2024
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See)
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Sitzung des Gemeinderates Taching a. See
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03.04.2025
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ö
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7.2.2 |
Sachverhalt öffentlich
Die Untere Naturschutzbehörde des Landratsamtes Traunstein schreibt folgendes:
„Sehr geehrte Frau,
sehr geehrte Damen und Herren,
aus naturschutzfachlicher und –rechtlicher Sicht wird zu oben genannter Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Thalwies“ wie folgt Stellung genommen:
Für den vorliegenden Bebauungsplan wird die Eingriffsregelung in der Bauleitplanung mit Hilfe der „Vereinfachten Vorgehensweise“ geregelt.
Bei Anwendung dieser Methode müssen in der Planung sowohl Maßnahmen zur ökologischen Lebensraumverbesserung als auch zur landschaftstypischen Eingrünung des neuen Baugebietes beinhaltet sein.
Als Maßnahme zur Lebensraumverbesserung und landschaftstypischen Eingrünung wird die Pflanzung von Gebüschgruppen und Einzelbäumen auf einem nur 5 m breiten Streifen im Bereich der privaten Grünflächen unmittelbar angrenzend an die Baugrenzen ausgewiesen.
Aus naturschutzfachlicher Sicht dienen diese Festsetzungen zur Bepflanzung mit Sträuchern lediglich der Durchgrünung und einer optischen Ortsrandeingrünung. Eine ökologische Wirkung zur Lebensraumverbesserung für die heimische Pflanzen- und Tierwelt ist nicht gegeben, da die Umsetzung durch die jeweiligen Privateigentümer sehr ungewiss bleibt und nur schwierig durch die Gemeinde gelenkt werden kann. Die gärtnerische Nutzung des sehr schmalen Streifens wird hier die Entwicklung eines störungsarmen Lebensraumes für verschiedene Tiergruppen unterbinden.
Eine echte Lebensraumverbesserung benötigt breitere Räume, die aus der gärtnerischen Nutzung ausgespart bleiben und als öffentliche Grünflächen unmittelbar durch die Gemeinde hergestellt werden.
Der Grünstreifen sollte daher dringend verbreitert werden und als öffentlicher Grünstreifen durch die Gemeinde mit gebietseigenen Gehölzen bepflanzt werden.
Für weitere Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Naturschutz- und Waldrecht“
Beschluss
Der Gemeinderat Taching a. See nimmt die vorliegende Stellungnahme zur Kenntnis. Der Bebauungsplan sieht eine 5 m breite private Grünfläche zur Eingrünung vor, die mit standortheimischen Sträuchern und Bäumen zu bepflanzen ist. Pro angefangenen 300 m² Grundstücksfläche ist zumindest 1 standortheimischer Laub- oder Obstbaum zu pflanzen. Gemäß Leitfaden „Bauen im Einklang mit Natur und Landschaft“ wird in der Checkliste Pkt. 2.2. hinsichtlich der Lebensraumverbesserung auf Anlage 2 verwiesen. Diese sieht in Tabelle 2.2. bei einer naturnahen Gestaltung sowohl von privaten als auch öffentlichen Grundstücken durch die Festsetzung einer Mindestanzahl von autochthonen Bäumen eine anrechenbare Vermeidungsmaßnahme und mögliche positive Effekte. Insofern sind durch die getroffenen Festsetzungen durchaus Maßnahmen zur Durchgrünung und Lebensraumverbesserung gegeben. Um den Effekt noch etwas zu verstärken, könnte pro 250 m² Grundstücksfläche (anstatt 300 m²) die Pflanzung eines autochthonen Baumes festgesetzt werden.
Die Breite der privaten Grünfläche mit 5 m könnte durch einen Grunderwerb von 3 m durch die Gemeinde auf 8 m vergrößert werden. Diese zusätzliche Fläche könnte als Wiese oder Schotterrasen gestaltet werden und der Unterbringung der Regenwasserleitungen dienen. Für eine Umsetzung der Eingrünungsmaßnahmen sollten jedoch, wie bisher vorgesehen, die jeweiligen Eigentümer verantwortlich sein. Diese sollten gemäß Umweltbericht (Pkt. 8) im Rahmen des Monitorings von der Gemeinde überprüft werden. (Hinweis: Mit Frau Antwerpen wurde diesbezüglich Rücksprache gehalten und es besteht soweit Einverständnis.)
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
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7.2.3. Stellungnahme vom Wasserwirtschaftsamt Traunstein vom 09.07.2024
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See)
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Sitzung des Gemeinderates Taching a. See
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03.04.2025
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ö
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7.2.3 |
Sachverhalt öffentlich
Das Wasserwirtschaftsamt Traunstein schreibt folgendes:
„Sehr geehrte Damen und Herren,
das Wasserwirtschaftsamt Traunstein nimmt als Träger öffentlicher Belange wie folgt
Stellung:
1. Ziele der Raumordnung und Landesplanung, die eine Anpassungspflicht
nach § 1 Abs. 4 BauGB auslösen
- entfällt –
2. Beabsichtigte eigene Planungen und Maßnahmen, die den o.g. Plan berühren können, mit Angabe des Sachstands
- entfällt –
3. Einwendungen mit rechtlicher Verbindlichkeit aufgrund fachgesetzlicher Regelungen, die im Regelfall in der Abwägung nicht überwunden werden können (z. B. Landschafts- oder Wasserschutzgebietsverordnungen)
- entfällt –
4. Sonstige fachliche Informationen und Empfehlungen aus der eigenen Zuständigkeit zu dem o.g. Plan, gegliedert nach Sachkomplexen, jeweils mit Begründung und ggf. Rechtsgrundlage
4.1 Grundwasser/ Trinkwasserschutzgebiet Brunnen „Tengling“
Mit den Ausführungen unter Punkt C. Textliche Festsetzungen, Nr. 11 besteht Einverständnis.
In der Begründung zur Bebauungsplanänderung werden unter Nr. 9 die Thematik des druckhaften Grundwassers korrekt dargelegt und im Bebauungsplan unter Punkt C.
Textliche Festsetzungen, Nr. 11 zum Schutz des Grundwassers sowie der Bebauung wurden formuliert und sind einzuhalten.
4.2 Oberflächengewässer/ Überschwemmungssituation
4.2.1 Starkniederschläge
Unter Punkt D. Textliche Hinweise, Nr. 2 ist auf die Thematik Starkregenereignisse und wild abfließendes Oberflächenwasser eingegangen. Ob und wie weit die empfohlenen baulichen Schutzmaßnahmen ausreichend wirksam sind, kann von uns im Rahmen dieser Stellungnahme und mit den vorliegenden Unterlagen nicht beurteilt werden. Die Verantwortlichkeit hierfür liegt bei der Gemeinde bzw. bei den Planern und den Bauherren.
4.2.2 Oberflächengewässer
Oberirdische Gewässer werden durch das Vorhaben nicht berührt.
4.3 Abwasserentsorgung
Das vorgesehene Baugebiet ist im Trennsystem zu erschließen (vgl. § 55, Abs. 2
WHG).
4.3.1 Schmutzwasser
Schmutzwasser ist über die zentrale Kanalisation zu entsorgen.
Die ausreichende Leistungsfähigkeit der vorhandenen Abwasseranlagen (Kanalisation, Mischwasserbehandlungsanlagen, Kläranlage) sowie das Vorliegen der erforderlichen wasserrechtlichen Genehmigungen sind in eigener Zuständigkeit durch die Gemeinde zu überprüfen.
4.3.2 Niederschlagswasser
Mit den Festlegungen zur Behandlung und Ableitung des Niederschlagswassers (Punkt C. Textliche Festsetzungen, Nr. 12 sowie Punkt D. Textliche Hinweise, Nrn. 3 und 4) besteht Einverständnis.
4.4 Altlastenverdachtsflächen
Mit den Ausführungen unter Punkt D. Textliche Hinweise, Nr. 5 besteht Einverständnis.
Das Landratsamt (Abteilung 6 - Gesundheit sowie SG 4.16 - Wasserrecht und SG 4.40 -
Bauamt) erhält einen Abdruck der Stellungnahme.
Mit freundlichen Grüßen
gez.“
Beschluss
Der Gemeinderat Taching a. See nimmt die vorliegende Stellungnahme zur Kenntnis.
Grundwasser/Trinkwasserschutzgebiet Brunnen „Tengling“
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
Oberflächengewässer/Überschwemmungssituation
Nach dem bestehenden Ausschnitt aus der Hinweiskarte für Oberflächenabfluss und Sturzflut kommt man zu dem Ergebnis, dass potenzielle Fließwege bei Starkregen (gelbe Linie) sich außerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes befinden. Zudem wurde die Höhenlage der Gebäude relativ weit nach oben festgesetzt, um die Gefahr von möglichen Starkniederschlägen zu vermeiden. Zusätzlich wird die Planerin angehalten, einen Wall im Bereich der künftigen Straßenfläche darzustellen, welcher im Rahmen der Erschließungsarbeiten umgesetzt werden soll.
Abwasserentsorgung
Das gegenständliche Baugebiet ist in einem Trennsystem zu erschließen. Um zu prüfen, ob die bestehende Schmutzwasserableitung ausreichend dimensioniert ist, wurde die Bautechnik der Gemeinde Taching a. See beteiligt. Es wurden hierzu keine Einwände vorgebracht, sodass vorliegend von einer ausreichenden Erschließung auszugehen ist. Zudem ist die Bautechnik und ein beauftragtes Ingenieurbüro mit der Erschließungsplanung des Baugebiets beauftragt. Für die Niederschlagswasserableitung konnte ein Grundstück erworben werden. Die derzeitige Erschließungsplanung wurde an den nun aktuellen Gegebenheiten angepasst und die Unterlagen für eine wasserrechtliche Erlaubnis werden derzeit erarbeitet.
Altlastenverdachtsflächen
Dass mit den Hinweisen im Bebauungsplan Einverständnis besteht, wird zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
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7.2.4. Stellungnahme vom Staatlichen Bauamt Traunstein vom 11.07.2024
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See)
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Sitzung des Gemeinderates Taching a. See
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03.04.2025
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7.2.4 |
Sachverhalt öffentlich
Das Staatliche Bauamt Traunstein schreibt folgendes:
„1.Wird durch die Erweiterung z. B. durch erhöhtes Verkehrsaufkommen oder vermehrtes Zu- und Abfahren von den Grundstücken, die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs auf der Staatsstraße ST 2105 beeinträchtigt, sind sämtliche Maßnahmen zur Aufrechterhaltung dieser von der Gemeinde Taching in Abstimmung mit dem Straßenbaulastträger zu planen und umzusetzen. Die dabei entstehenden Kosten sind u. U. von der Gemeinde Taching zu tragen.
2. Wir weisen darauf hin, dass die Nachverdichtung im Bebauungsplangebiet auf die Erschließung auswirken kann. Nachträgliche Maßnahmen zur Aufrechterhaltung bzw. Verbesserung der Anbindung oder der Infrastruktur, wie z. B. ÖPNV-Anbindung, Geh- und Radweganbindungen, Querungshilfen, Stromversorgung, Park- und Aufstellungsgmöglichkeiten, … sind von der Gemeinde Taching in Abstimmung mit dem Staatlichen Bauamt Traunstein zu planen und umzusetzen. Ggf. erforderliche Vereinbarung oder Verträge sind vorab abzuschließen. Die hierbei entstehenden Kosten sind u. U. von der Gemeinde Taching zu tragen.
3. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich das Bauvorhaben im Einwirkungsbereich der Straßenemissionen befindet. Eventuell künftige Forderungen auf die Erstattung von Lärmsanierungsmaßnahmen durch den Straßenbaulastträger können daher gemäß den Verkehrslärmschutzrichtlinien (VLÄrmSchR 97) durch den Eigentümer nicht geltend gemacht werden.“
Beschluss
Der Gemeinderat Taching a. See nimmt die vorliegende Stellungnahme zur Kenntnis. Die Planerin wird angehalten, den bestehenden Bebauungsplanentwurf dahingehend zu ergänzen, dass auf die Immissionen aus der Staatsstraße hingewiesen wird und Möglichkeiten aufgezeigt werden, wie sich die Bauwerber eigenverantwortlich vor möglichen Straßenlärm (z. B.: Errichtung einer Lüftungseinrichtung, grundrissorientierte Bebauung) schützen können.
Durch diesen Bebauungsplan entstehen lediglich fünf Bauparzellen. Die Benutzung der Ausfahrt durch diese zusätzlichen Wohngebäude wird dadurch nicht wesentlich schlechter. Zumal vorliegend zwei Zufahrtsmöglichkeit bestehen.
Die Information, dass keine Forderungen vom Straßenbaulastträger geltend gemacht werden können, werden an die Grundstückseigentümer weitergeleitet und in der notariellen Vereinbarung niedergeschrieben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
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7.2.5. Stellungnahme vom Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Traunstein vom 25.07.2024
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See)
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Sitzung des Gemeinderates Taching a. See
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03.04.2025
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7.2.5 |
Sachverhalt öffentlich
Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Traunstein scheibt Folgendes:
„Wenn der Wall zum Schutz gegen Oberflächenwasser direkt angrenzend an die Stichstraße bzw. die neuen Wohnhäuser/Grünfläche gelegt wird, bestehen aus landwirtschaftlich-fachlicher Sicht keine Einwände gegen die geplante Erweiterung des Bebauungsplanes „Thalwies“.“
Beschluss
Der Gemeinderat Taching a. See nimmt die vorliegende Stellungnahme zur Kenntnis.
Die Hinweise werden berücksichtigt. Die Planerin wird angehalten, den Wall entlang der künftigen Straßenfläche darzustellen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
7.2.6. Stellungnahme vom Bayernwerk Netz GmbH vom 26.06.2024
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See)
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Sitzung des Gemeinderates Taching a. See
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03.04.2025
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ö
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7.2.6 |
Sachverhalt öffentlich
Die Bayernwerk Netz GmbH schreibt folgendes:
„Sehr geehrte Damen und Herren,
gegen das o. g. Planungsvorhaben bestehen keine grundsätzlichen Einwendungen, wenn dadurch der Bestand, die Sicherheit und der Betrieb unserer Anlagen nicht beeinträchtigt werden.
Die Betriebsführung/Der Netzbetrieb des Stromnetzes liegt bei der Bayernwerk Netz GmbH. Daher nehmen wir Stellung zu Ihrem Schreiben.
In dem von Ihnen überplanten Bereich befinden sich von uns betriebene Versorgungseinrichtungen.
Kabel
Der Schutzzonenbereich für Kabel beträgt bei Aufgrabungen je 0,5 m rechts und links zur Trassenachse.
Wir weisen darauf hin, dass die Trassen unterirdischer Versorgungsleitungen von Bepflanzung freizuhalten sind, da sonst die Betriebssicherheit und Reparaturmöglichkeit eingeschränkt werden. Bäume und tiefwurzelnde Sträucher dürfen aus Gründen des Baumschutzes (DIN 18920) bis zu einem Abstand von 2,5 m zur Trassenachse gepflanzt werden. Wird dieser Abstand unterschritten, so sind im Einvernehmen mit uns geeignete Schutzmaßnahmen durchzuführen.
Hinsichtlich der in den angegebenen Schutzzonenbereichen bzw. Schutzstreifen bestehenden Bau- und Bepflanzungsbeschränkung machen wir darauf aufmerksam, dass Pläne für Bau- und Bepflanzungsvorhaben jeder Art uns rechtzeitig zur Stellungnahme vorzulegen sind. Dies gilt insbesondere für Straßen- und Wegebaumaßnahmen, Ver- und Entsorgungsleitungen, Kiesabbau, Aufschüttungen, Freizeit- und Sportanlagen, Bade- und Fischgewässer und Aufforstungen.
Zur elektrischen Versorgung des geplanten Gebietes sind Niederspannungskabel erforderlich. Eine Kabelverlegung ist in der Regel nur in Gehwegen, Versorgungsstreifen, Begleitstreifen oder Grünstreifen ohne Baumbestand möglich.
Im überplanten Bereich befinden sich Anlagenteile der Bayernwerk Netz GmbH oder es sollen neue erstellt werden. Für den rechtzeitigen Ausbau des Versorgungsnetzes sowie die Koordinierung mit dem Straßenbauträger und anderer Versorgungsträger ist es notwendig, dass der Beginn und Ablauf der Erschließungsmaßnahmen im Planbereich frühzeitig (mindestens 3 Monate) vor Baubeginn der Bayernwerk Netz GmbH schriftlich mitgeteilt wird. Nach § 123 BauGB sind die Gehwege und Erschließungsstraßen soweit herzustellen, dass Erdkabel in der endgültigen Trasse verlegt werden können.
Ausführung von Leitungsbauarbeiten sowie Ausstecken von Grenzen und Höhen:
• Vor Beginn der Verlegung von Versorgungsleitungen sind die Verlegezonen mit endgültigen Höhenangaben der Erschließungsstraßen bzw. Gehwegen und den erforderlichen Grundstücksgrenzen vor Ort bei Bedarf durch den Erschließungsträger (Gemeinde) abzustecken.
• Für die Ausführung der Leitungsbauarbeiten ist uns ein angemessenes Zeitfenster zur Verfügung zu stellen, in dem die Arbeiten ohne Behinderungen und Beeinträchtigungen durchgeführt werden können.
Die Standarderschließung für Hausanschlüsse deckt max. 30 kW ab. Werden aufgrund der Bebaubarkeit oder eines erhöhten elektrischen Bedarfs höhere Anschlussleistungen gewünscht, ist eine gesonderte Anmeldung des Stromanschlusses bis zur Durchführung der Erschließung erforderlich.
Das beiliegende “Merkblatt zum Schutz der Verteilungsanlagen“ ist zu beachten.
Die beiliegenden “Sicherheitshinweise für Arbeiten in der Nähe von Kabel-, Gas- und Freileitungen“ sind zu beachten.
Auskünfte zur Lage der von uns betriebenen Versorgungsanlagen können Sie online über unser Planauskunftsportal einholen. Das Portal erreichen Sie unter: www.bayernwerk-netz.de/de/energie-service/kundenservice/planauskunftsportal.html
Wir bedanken uns für die Beteiligung am Verfahren und stehen Ihnen für Rückfragen jederzeit gerne zur Verfügung. Wir bitten Sie, uns bei weiteren Verfahrensschritten zu beteiligen.
Freundliche Grüße“
Beschluss
Der Gemeinderat Taching a. See nimmt die vorliegende Stellungnahme zur Kenntnis. Ein entsprechender Hinweis, dass bestehende Anlagen nicht beeinträchtigt werden dürfen, ist bereits in der Planung enthalten. Ebenso ist auf den Schutzzonenbereich für Kabel und die Freihaltung von Trassenachsen von Bepflanzung im Plan hingewiesen.
Die weiteren Informationen werden zur Kenntnis genommen und an die Grundstückseigentümer weitergeleitet.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
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7.2.7. Stellungnahme von der VG Waging a. See (Bautechnik) vom 09.07.2024
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See)
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Sitzung des Gemeinderates Taching a. See
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03.04.2025
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ö
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7.2.7 |
Sachverhalt öffentlich
Die Bautechnik der VG Waging a. See schreibt folgendes:
„Hallo,
nach kurzem Überfliegen des gesamten keine direkten Einwände – aufgrund der noch laufenden Grundstücksverhandlungen und deren offenen Ausgang gibt es vor allem mit der Eingrünung im Norden und Osten ggf. Konflikte mit den geplanten Regenwasserkanälen.
Die Höhenlage der geplanten Gebäude sollte nochmals überdacht werden, aus meiner Sicht liegen die Bebauugen ggf. teilweise unter OK Graf-Törring-Straße. Aus meiner Sicht wäre wünschenswert, dass jedes Gebäude etwas höher liegen sollte (siehe Probleme Linnerfeld Gessenhausen).
Gruß“
Beschluss
Der Gemeinderat Taching a. See nimmt die vorliegende Stellungnahme zur Kenntnis.
Zur Realisierung und Unterbringung der zur Niederschlagswasserbeseitigung notwendigen Anlagen wie z.B. Regenwasserkanäle erwirbt die Gemeinde im Anschluss an die private Grünfläche einen 3 m breiten Streifen. Diese Fläche soll als „Private Grünfläche – Wiese oder Schotterrasen“ festgesetzt werden und im Besitz der Gemeinde bleiben.
Um eine eindeutige Unterscheidung der als private Grünflächen festgesetzten Flächen sicherzustellen, soll in den zeichnerischen Festsetzungen und in der Darstellung im Plan eine Unterscheidung zwischen „Private Grünfläche – Ortsrandeingrünung“ und „Private Grundfläche - Wiese oder Schotterrasen“ aufgenommen werden.
Die Roland Richter Ingenieur GmbH (Sägewerkstraße 24, 83397 Freilassing) hat in der Zwischenzeit ein „Konzept Wasserrecht“ erstellt, welches die verkehrliche Erschließung, Ver- und Entsorgung sowie Ableitung von Niederschlagswasser enthält. Aus dieser sollen die geplanten Straßenhöhen für den Endausbaus der Graf-Törring-Straße im Süden und Westen der Grundstücke in der Planzeichnung ergänzt bzw. angepasst werden. In Folge soll die maximale Höhenlage der fertigen Fußbodenoberkante der Hauptgebäude wie folgt geändert werden:
Parz. 1: 480.60 ü. NHN
Parz. 2a & 2b: 482.15 ü. NHN
Parz. 3a & 3b: 483.70 ü. NHN
Die Baugrenzen sollen nicht mehr durchgehend festgesetzt werden, sondern je Hauptgebäude, jedoch möglichst großzügig, um einen maßvollen Spielraum für die tatsächliche Gebäudesituierung zu ermöglichen.
Hinsichtlich der Festsetzungen zu Dächern soll aufgenommen werden, dass Doppelhäuser profilgleich aneinandergebaut werden sowie eine einheitliche Firsthöhe, Dachneigung und Dacheindeckung aufweisen müssen.
Aufgrund der Geländeverhältnisse sollen zudem Flächen für Garagen mit Höhensituierung (maximale FOK) und eine seitliche Wandhöhe von max. 3,0 m, gemessen ab fertigem Garagenboden, festgesetzt werden. Die Garagen auf den Parzellen 2a und 3b sollen profilgleich an der gemeinsamen Grundstücksgrenze errichtet werden. Da sich in Abhängigkeit vom natürlichen Geländeverlauf gegebenenfalls abweichende Abstandsflächen von der BayBO ergeben, sollen diese für Garagen zugelassen werden.
Der Plan und die Begründung sind entsprechend zu ändern bzw. zu ergänzen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
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7.2.8. Stellungnahme von der Wasserversorgung Achengruppe vom 02.07.2024
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See)
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Sitzung des Gemeinderates Taching a. See
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03.04.2025
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ö
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7.2.8 |
Sachverhalt öffentlich
Die Wasserversorgung der Achengruppe schreibt folgendes:
„Hallo,
vielen Dank für die Informationen und Pläne zur oben genannten 3. Änderung des Bebauungsplanes Thalwies, Gemeinde Taching.
- Bestehende Armaturen und Leitungen
Bestehende Armaturen und Leitungen sind vom Vorhaben nicht negativ betroffen.
- Erschießung Parzellen
Die drei im BP ausgewiesenen Parzellen können über bestehende Leitungen erschlossen werden.
- Löschwasser
Den erforderlichen Löschwasserbedarf sowie die erforderlichen Löschwasserarmaturen bitte ich mit der Ortsfeuerwehr Tengling abzustimmen (Vgl. Überflurhydrant unmittelbar in Nähe des Geltungsbereiches).
- Artesisch gespanntes Grundwasser Brunnen Tengling
Die Gefährdungspotentiale betreffend des Grundwasserkörpers sind in Punkt 9. des Bebauungsplanes treffend aufgeführt. Wasserbezogene Auffälligkeiten bei Grabungen bzw. Schürfungen auch in geringer Tiefe sollten ohne schuldhaftes Verzögern dem Sachgebiet Wasserrecht des Landkreises Traunstein, dem Wasserwirtschaftsamt sowie der Achengruppe mitgeteilt werden.
Für Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Beste Grüße
Werkleiter“
Beschluss
Der Gemeinderat Taching a. See nimmt die vorliegende Stellungnahme zur Kenntnis. Die Hinweise werden berücksichtigt und an die Grundstückseigentümer weitergeleitet. Im Rahmen der Erschließungsplanung wird der konkrete Standort des Hydranten mit der örtlichen Feuerwehr abgestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
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7.3. Billigung des Planentwurfs und Veröffentlichungsbeschluss (Auslegungsbeschluss)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See)
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Sitzung des Gemeinderates Taching a. See
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03.04.2025
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ö
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7.3 |
Sachverhalt öffentlich
Der Gemeinderat Taching a. See beschließt, den Bebauungsplanentwurf für die 3. Änderung bzw. Erweiterung des Bebauungsplanes „Thalwies“ in der Fassung vom 08.05.2024 samt Begründung des Architekturbüros SCHMID + PARTNER Stadtplaner Architekt PartG mbB aus Teisendorf mit den heute beschlossenen Änderungen und Ergänzungen zu billigen und nach § 3 Abs. 2 BauGB im Internet zu veröffentlichen und zusätzlich öffentlich auszulegen.
Auf Anregung von einem GR-Mitglied soll der Bebauungsplanentwurf dahingehend geändert, dass Einfriedungen aus Holz bis zu einer max. Höhe von 1,00 m zugelassen werden. Die Anregung trifft im Rat lediglich bei der Zulassung von Einfriedungen bis max. 1 m auf Zustimmung, nicht aber bei der Begrenzung auf das Material „Holz“. Der Rat kommt überein, dass die Zulassung von Einfriedungen bis max. 1 m im Bebauungsplanentwurf mit aufgenommen wird.
Beschluss
Der Gemeinderat Taching a. See beschließt, den Entwurf für die 3. Änderung bzw. Erweiterung des Bebauungsplanes „Thalwies“ in der Fassung vom 31.03.2025 samt Begründung vom 31.03.2025 des Architekturbüros SCHMID + PARTNER Stadtplaner Architekt PartG mbB aus Teisendorf (mit der heute besprochenen Änderung) zu billigen und nach § 3 Abs. 2 BauGB im Internet zu veröffentlichen und zusätzlich öffentlich auszulegen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
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8. Offene Ganztagsschule - Weiteres Vorgehen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See)
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Sitzung des Gemeinderates Taching a. See
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03.04.2025
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ö
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8 |
Sachverhalt öffentlich
Aktuell sind lediglich acht Zählschüler für die lange Gruppe der Offenen Ganztagsschule (OGTS) bis 16:00 Uhr angemeldet. Die Mindestanzahl für die Bildung einer langen Gruppe liegt jedoch bei 14 Zählschülern, um die Förderung in Höhe von 49.539 € (abzüglich des Mitfinanzierungsanteils von 8.068 €) zu erhalten.
Die Schulleitung wird über den Elternbeirat einen Aufruf starten, um eventuell noch weitere Schüler für die lange Ganztagsgruppe zu gewinnen. Sollte dieser Aufruf keinen Erfolg haben, entfällt die Förderung für die lange Gruppe komplett.
Die notwenigen Schüler für eine zusätzliche Kurzgruppe wird mit drei Schülern unterschritten, sodass dies keine Option ist. Somit sind derzeit vier Kurzgruppen mit insgesamt 57 SchülerInnen in Planung. Die Verteilung der SchülerInnen auf die vier Wochentage kann erst mit Schulbeginn definitiv festgelegt werden.
Der Gemeinderat Taching a. See sollte sich Gedanken darüber machen, ob im Schuljahr 2025/26 eine lange Gruppe überhaupt angeboten werden soll.
Eine Umfrage unter den Eltern ergab, dass bei einem kostenpflichtigen Angebot lediglich drei Eltern dieses auch bezahlen würden. Für das darauffolgende Schuljahr 2026/27 ist der Betrieb der OGT obligat.
Beschluss
Der Gemeinderat Taching a. See beschließt, die lange Gruppe der OGT im Schuljahr 2025/26 zu betreiben, obwohl die Förderung durch das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus aufgrund der zu geringen Anmeldezahl entfällt. Die Kosten für den Betrieb übernimmt die Gemeinde Taching a. See damit vollumfänglich.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 13
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9. Sonstiges
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See)
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Sitzung des Gemeinderates Taching a. See
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03.04.2025
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ö
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informativ
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Sachverhalt öffentlich
Angebot von Massagen im Strandbad Tengling
Von einer Bürgerin wurde die Bürgermeisterin angefragt, ob sie auch 2025 wieder Massagen am Strandbad in Tengling anbieten darf. Der Rat äußert keine Einwände, so dass weiterhin Massagen im Strandbad in Tengling angeboten werden können.
Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 2172/1 der Gemarkung Taching a. See (Rambichler Straße)
Der Gemeinderat Taching a. See hat in der Sitzung am 27.06.2024 das gemeindliche Einvernehmen für den Antrag auf Vorbescheid verweigert. Bürgermeisterin ... informiert den Rat, dass der Antrag vom Antragsteller zurückgenommen wurde.
Bürgerversammlung
Bürgermeisterin ... erinnert nochmal an den Termin für die Bürgerversammlung am 09.04.2025.
Jubiläumsfest der FFW Taching
Ein GR-Mitglied informiert über das Programm des Jubiläumsfestes (140 Jahre) der FFW Taching vom 18.-22.06.2025.
Datenstand vom 09.05.2025 09:22 Uhr