Datum: 08.05.2025
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Feuerwehrhaus Taching a. See
Gremium: Gemeinderat Taching a. See
Körperschaft: Gemeinde Taching a. See
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:40 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:45 Uhr bis 21:30 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 03.04.2025
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See)
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Sitzung des Gemeinderates Taching a. See
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08.05.2025
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ö
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beschließend
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1 |
Sachverhalt öffentlich
Die Sitzungsniederschrift aus dem öffentlichen Teil der Ratssitzung vom 03.04.2025 wurde den Mitgliedern des Gemeinderats vorab im RIS bekanntgegeben. Einwände gegen diese Sitzungsniederschrift werden nicht vorgebracht.
Beschluss
Der Gemeinderat Taching a. See hat Kenntnis von der Sitzungsniederschrift aus dem öffentlichen Teil der Ratssitzung vom 03.04.2025 und stimmt dieser Sitzungsniederschrift ohne Einwände zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
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2. Bekanntgabe von Tagesordnungspunkten für die Gründe der Geheimhaltung weggefallen sind (Art. 52 Abs 3 GO)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See)
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Sitzung des Gemeinderates Taching a. See
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08.05.2025
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ö
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informativ
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2 |
Sachverhalt öffentlich
Aus der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderats vom 03.04.2025 gibt Bürgermeisterin Lang folgende Tagesordnungspunkte bekannt, für die die Gründe der Geheimhaltung weggefallen sind:
„Vorstellung von Ideen zu einem „Vereinstreff““ – TOP 12. Die von Herrn Schörgnhofer vorgestellten Konzeptideen können bekanntgegeben werden.
„Sonstiges“ – TOP 15. Der Diskussionspunkt „Straßenleichtausbau GVS Burg/Lampertsham“ kann dahingehend bekanntgegeben werden, dass der Straßenabschnitt im Zuge des Straßenleichtausbaus saniert werden soll. Die genannten Auftrags- bzw. Angebotssummen unterliegen weiterhin der Nichtöffentlichkeit.
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3. Antrag auf Einziehung des öffentlichen Feld- und Waldweges Nr. 178 "Stockhammerweg" auf Fl.Nr. 313 der Gemarkung Tengling
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See)
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Sitzung des Gemeinderates Taching a. See
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08.05.2025
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ö
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beschließend
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3 |
Sachverhalt öffentlich
Der Eigentümer der Fl.Nr. 313 der Gemarkung Tengling beantragte mit Schreiben vom 25.10.2024 die Einziehung des öffentlichen Feld- und Waldweges (öFW) Nr. 178 „Stockhammerweg“. Das Schreiben ist als Anlage beigefügt. Der genaue Verlauf des Weges ist auf beigefügtem Kartenausschnitt ca. aus dem Jahr 1952 ersichtlich. Die maßgebliche Widmung ist ebenfalls als Anlage beigefügt. Da die alte Fl.Nr. 317 jedoch bereits 1952 aufgelöst wurde und die Widmung erst 1960 erfolgte, war diese insofern nicht korrekt. Für das Gebäude auf Fl.Nr. 313/1 liegt i.Ü. ein Geh- und Fahrtrecht zulasten der Fl.Nr. 313 vor. Insofern steht dies einer Einziehung nicht entgegen. Eine Einziehung eines gewidmeten Weges ist nur unter strengen Voraussetzungen möglich. Der Weg muss entweder jede Verkehrsbedeutung verloren haben oder es müssen überwiegende Gründe des öffentlichen Wohls vorliegen (vgl. Art. 8 BayStrWG). Letzteres ist aus Sicht der Verwaltung nicht gegeben. Ob der Weg jede Verkehrsbedeutung verloren hat, kann die Verwaltung nicht abschließend beurteilen. Er ist jedoch kein Teil des Wanderwegekonzeptes. Auch stehen der Einziehung aus Sicht der Verwaltung weitere rechtliche Belange, wie etwa Flurbereinigungs- oder Bebauungspläne nicht entgegen. Der Rat muss also zunächst die Entscheidung treffen, ob die zwingende Voraussetzung des Verlusts jeder Verkehrsbedeutung aus seiner Sicht gegeben ist. Der Öffentlichkeit wird – im Falle einer Zustimmung des Rates zur Fortführung des Einziehungsverfahrens – durch Auslegung eine angemessene Frist gegeben, um hierzu ebenfalls Stellung zu nehmen bzw. etwaige Einwendungen vorzubringen.
Beschluss
Der Gemeinderat Taching am See vertritt die Auffassung, dass der öFW Nr. 178 „Stockhammerweg“ auf Fl.Nr. 313 der Gemarkung Tengling jede Verkehrsbedeutung verloren hat. Die Verwaltung wird beauftragt, das Einziehungsverfahren fortzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
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4. Festlegung der Campingpreise ab 2026
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See)
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Sitzung des Gemeinderates Taching a. See
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08.05.2025
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ö
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vorberatend
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4 |
Sachverhalt öffentlich
Bei den Zeitcampern sollen die Standgebühren pro Tag sowohl in der Nebensaison, als auch in der Hauptsaison um jeweils 2,50 €/Tag angehoben werden. Dadurch ergibt sich in der Nebensaison eine Standgebühr je Tag von 10 € und in der Hauptsaison von 13,50 €. Alle anderen Preise bei den Zeitcampern bleiben unverändert. Bei den Dauercampern sollen die jährlichen Stellplatzgebühren unverändert bleiben, jedoch soll eine jährliche personenbezogene Pauschale eingeführt werden. Hintergrund ist, dass die im Campingplatz anfallenden variablen Kosten (z. B. Strom, Wasser, Reinigung etc.) von der Nutzungshäufigkeit durch Campinggäste abhängig ist. Mit einer personenbezogenen jährlichen Pauschale soll hier zumindest zur Kostendeckung beigetragen werden. Vorschlag ist, für Personen im Alter von 6 bis 15 Jahren eine Jahrespauschale von 30 € zu erheben und von 55 € für Personen ab 16 Jahren. Die Einführung einer personenbezogenen Jahrespauschale bei Dauercampern, sowie die Erhöhung der Stellplatzgebühr bei Zeitcampern von 2,50 €/Tag findet im Rat volle Zustimmung. Bei den Preisen für das Mitbringen von Hunden bei Zeitcampern erfolgt eine textliche Ergänzung, dass es sich bei den Preisen um Preise je Hund pro Tag handelt. In der Junisitzung des Gemeinderats soll dann die Benutzungsgebührenordnung mit den heute vorgestellten Preisen beschlossen werden.
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5. Antrag auf Baugenehmigung zum Anbau eines landwirtschaftlich genutzten Nebengebäudes auf Fl.Nr. 1541 der Gemarkung Taching (nähe Haunerting 4)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See)
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Sitzung des Gemeinderates Taching a. See
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08.05.2025
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ö
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5 |
Sachverhalt öffentlich
Beantragt ist der Anbau eines landwirtschaftlich genutzten Nebengebäudes auf Fl.Nr. 1541 der Gemarkung Taching (nahe Haunerting 4). Der Anbau mit den Maßen 8 x 13,73m, welcher als Lagerfläche für landwirtschaftliche Geräte dienen soll, ist dabei an das im Südwesten der o.g. Fl.Nr. bestehende Gebäude geplant. Das Gebäude soll grundsätzlich firstgleich mit dem Bestand errichtet werden. Da das geplante Gebäude jedoch länger als der Bestand sein soll, ist ein außermittiger First angedacht. Das Vorhaben liegt im bauplanungsrechtlichen Außenbereich und beurteilt sich daher nach § 35 BauGB. Aus Sicht der Verwaltung handelt es sich um ein Vorhaben i.R.d. landwirtschaftlichen Privilegierung gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB. Zur abschließenden Klärung ist hier eine Beteiligung des AELF Bereich Landwirtschaft durch die Baugenehmigungsbehörde erforderlich. Die wegemäßige Erschließung ist durch die Lage an der Gemeindeverbindungsstraße (GVS) Nr. 9 „Tenglinger-Holzhauserweg“ ausreichend gesichert. I.Ü. ist die Erschließung durch die zentrale Wasserversorgung ausreichend gesichert. Schmutzwasser wird nicht benötigt. Es ist kein öffentlicher Regenwasserkanal vorhanden. Es ist daher eine eigenverantwortliche, fachgerechte Verwertung des Oberflächenwassers durch den Antragsteller notwendig. Da es sich bei dem südlich angrenzenden öFW „Kirchfeldweg“ (Fl.Nr. 1540) um Urgrenzen handelt, kann durch die Verwaltung nicht abschließend sichergestellt werden, dass die Abstandsflächen lediglich bis zur Mitte der öffentlichen Verkehrsfläche reichen. Nachbarunterschriften liegen lt. Antrag vor.
Beschluss
Der Gemeinderat Taching am See hat Kenntnis von dem Vorhaben und erteilt ihm sein gemeindliches Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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6. Antrag auf Baugenehmigung zum Umbau eines Einfamilienhauses in ein Mehrfamilienhaus mit Außentreppe in Igelsbach 15 auf der Fl.Nr. 155/4 der Gemarkung Tengling
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See)
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Sitzung des Gemeinderates Taching a. See
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08.05.2025
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ö
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beschließend
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6 |
Sachverhalt öffentlich
Beantragt ist der Umbau eines Einfamilienhauses in ein Mehrfamilienhaus mit Außentreppe in Igelsbach 15 auf der Fl.Nr. 155/4 der Gemarkung Tengling.
Die Außentreppe soll östlich am Gebäude in den Maßen 1,01 m x 3,99 m errichtet werden. Durch den Umbau in ein Mehrfamilienhaus sind lt. Stellplatzsatzung Taching a. See zusätzlich zwei weitere Stellplätze nachzuweisen. Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplan Tengling West III in der Fassung der 4. Änderung. Die benötigten zusätzlichen zwei Stellplätze werden im Eingabeplan dargestellt. Um das Vorhaben verwirklichen zu können, ist eine Befreiung zur Überschreitung der Baugrenze nötig. Der Antrag zur Befreiung wurde dem Bauantrag nachgereicht.
Beschluss
Der Gemeinderat Taching am See hat Kenntnis von dem Vorhaben und erteilt ihm sein gemeindliches Einvernehmen inkl. der Befreiung zur Überschreitung der Baugrenze.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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7. Antrag auf denkmalschutzrechtliche Erlaubnis zur Dachreparatur an den Turmecken über dem Tuffsteinmauerwerk zum verputzten Glockenturm bei der Kirche Mariä Himmelfahrt in Burg 14 auf der Fl.Nr. 643 der Gemarkung Tengling
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See)
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Sitzung des Gemeinderates Taching a. See
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08.05.2025
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ö
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7 |
Sachverhalt öffentlich
Beantragt ist die denkmalschutzrechtliche Erlaubnis zur Dachreparatur an den Turmecken über dem Tuffsteinmauerwerk zum verputzten Glockenturm bei der Kirche Mariä Himmelfahrt in Burg 14 auf der Fl.Nr. 643 der Gemarkung Tengling.
Lt. Antrag ist geplant, die Lärchenholzschindel an den Mauervorsprüngen zu erneuern.
Beschluss
Der Gemeinderat Taching am See hat Kenntnis von dem Vorhaben und stimmt diesem zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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8. Antrag auf denkmalschutzrechtliche Erlaubnis zur Dachreparatur an den Turmecken bei der Kirche St. Coloman in Coloman 1 auf Fl.Nr. 338 der Gemarkung Tengling
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See)
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Sitzung des Gemeinderates Taching a. See
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08.05.2025
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ö
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beschließend
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8 |
Sachverhalt öffentlich
Beantragt ist eine denkmalschutzrechtliche Erlaubnis zur Dachreparatur an den Turmecken bei der Kirche in Coloman, Coloman 1, Fl.Nr. 338, Gemarkung Tengling. In diesem Rahmen sollen die Holzschindel erneuert werden. Bilder sind dem TOP als Anlage beigefügt.
Beschluss
Der Gemeinderat Taching am See hat Kenntnis von dem Vorhaben und stimmt diesem zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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9. Aufnahme eines Bauspardarlehens bei der LBS
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See)
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Sitzung des Gemeinderates Taching a. See
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08.05.2025
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ö
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beschließend
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9 |
Sachverhalt öffentlich
Erfreuliche Nachrichten bringen Bürgermeisterin Lang und Kämmerer Kraus in den Gemeinderat ein. Der im April 2019 bei der LBS abgeschlossene Bausparer mit einer Bausparsumme von 1.300.000 € ist zuteilungsreif. Im April 2025 erfolgte die letzte monatliche Einzahlung über 10.000 €. Weitere Einzahlungen in diesen Bausparer werden nicht mehr erfolgen. Bis dato wurde ein Guthaben von 714.632,45 € angespart. Die Differenz zwischen der Bausparsumme und dem angesparten Guthaben ergibt die mögliche Bauspardarlehenssumme.

Durch unbedeutende Zinszuwächse auf das angesparte Guthaben, wird sich die Bauspardarlehenssumme um wenige Euro verringern. Mit der Möglichkeit zur Aufnahme eines Bauspardarlehens kann ein unglaublich günstiger Zins von 1,25 % (Sollzins) gesichert werden. Aufgrund des günstigen Zinses empfiehlt die Kämmerei, das Darlehen aufzunehmen. Die rechtlichen Voraussetzungen zur Aufnahme des Bauspardarlehens wurden im Rahmen der Haushaltsplanung 2025 geschaffen. In der Haushaltssatzung wurde eine Kreditaufnahme von max. 595.100 € festgesetzt. Mit Bescheid der Rechtsaufsichtsbehörde vom 12.12.2024 wurde eine Kreditaufnahme bis zu einem Betrag von max. 595.100 € rechtsaufsichtlich genehmigt. Zur Aufnahme des Bauspardarlehens ist jedoch noch ein Beschluss des Gemeinderats notwendig.
Abschließend informiert Kämmerer Kraus noch darüber, dass die monatlichen Rückzahlungsraten inkl. Zins 7.800 € betragen. Die entsprechenden Ausgabemittel für Tilgung und Zins wurden im Haushalt 2025 veranschlagt.
Beschluss
Der Gemeinderat Taching a. See beschließt die Aufnahme eines Bauspardarlehens bei der LBS mit einer Bauspardarlehenssumme von rd. 585.300 €.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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10. Antrag von Heinrich Riesemann aus der Bürgerversammlung 2025 auf Teilunterkellerung der Schulturnhalle
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See)
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Sitzung des Gemeinderates Taching a. See
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08.05.2025
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ö
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beschließend
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10 |
Sachverhalt öffentlich
In der Bürgerversammlung 2025 waren fehlende Räumlichkeiten in der Schulturnhalle zum Verstauen von Gerätschaften und Utensilien ein Thema. Aus der Mitte der Bürgerversammlung wurde daher eine Teilunterkellerung der Schulturnhalle beantragt, um die fehlenden Räumlichkeiten zu schaffen. Der Gemeinderat Taching a. See befasst sich in heutiger Sitzung mit diesem Antrag.
Beschluss
Der Gemeinderat Taching a. See hat Kenntnis vom Antrag eines Gemeindebürgers in der Bürgerversammlung 2025 bzgl. einer Teilunterkellerung der Schulturnhalle und stimmt diesem Antrag zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 13
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11. 16. Teilfortschreibung des Regionalplanes Südostoberbayern (Kapitel B V 7 Energieversorgung- Windenergie); Beteiligung am Verfahren
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See)
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Sitzung des Gemeinderates Taching a. See
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08.05.2025
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ö
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beschließend
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11 |
Diskussionsverlauf öffentlich
Der Planungsverband Südostoberbayern hat in seiner Sitzung am 10.11.2022 die Fortschreibung des Kapitels B V 7 Gewerbliche Wirtschaft, Arbeitsmarkt, Energieversorgung und Abfallwirtschaft – Energieversorgung, Teil Windenergie des Regionalplans beschlossen. In diesem Zuge sollen die Festlegungen zur Windenergienutzung neu gefasst werden. Damit verbunden ist eine vollständige Aufhebung der bisherigen Festlegungen zur Windenergienutzung.
Der Bedarf zur gegenständlichen Fortschreibung des Regionalplanes Südostoberbayern ist insofern gegeben, als eine Anpassung an das Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) vom 01.09.2013, zuletzt geändert am 16.05.2023, erforderlich ist, welches im Ziel 6.2.2 festlegt, dass in jedem Regionalplan im Rahmen von regionsweiten Steuerungskonzepten Vorranggebiete für die Errichtung von Windenergieanlagen im erforderlichen Umfang festzulegen sind. Der erforderliche Umfang ergibt sich ebenfalls aus LEP 6.2.2 Z, welches als Teilflächenziel für jede Region 1,1 % der Regionsfläche bis zum 31. Dezember 2027 festlegt sowie aus dem § 3 Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG), in welchem bayernweit ein Flächenbeitragswert von 1,8 % bis zum 31.12.2032 bestimmt ist. Mit den bereits im Regionalplan Südostoberbayern festgelegten Vorrang- und Vorbehaltsgebieten (aus der 10. und 17. Fortschreibung des Regionalplans) können die vorgegebenen Flächenziele des LEP nicht erreicht werden, weshalb die gegenständliche Teilfortschreibung notwendig ist.
Für die Gemeinde Taching a. See ist bisher im Bereich Rampelsberg eine Vorrangfläche festgesetzt. Auch künftig ist mit Nr. W 101 eine Vorrangfläche in diesem Bereich vorgesehen. Jedoch ist die Vorrangfläche nun größer geworden. Die Vorrangfläche Nr. W 101 erstreckt sich auf die Gemeindegebiete der Gemeinde Taching a. See, Palling und der Stadt Tittmoning.
Von Seiten der Verwaltung konnten keine erheblichen Beeinträchtigungen für die Gemeinde Taching a. See festgestellt werden. Wenn Windkraftanlagen innerhalb von Vorranggebieten errichtet werden, sind diese nach § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB privilegiert. Sofern das Flächenziel bis zum 31. Dezember 2027 nicht erreicht wird, sind auch die Flächen außerhalb der Vorranggebiete im Außenbereich privilegiert. Sofern außerhalb der Windkraftvorranggebiete eine Windkraftanlage errichtet werden soll, kann die Gemeinde Baurecht bis zum 31. Dezember 2027 im Rahmen einer kommunalen Bauleitplanung schaffen.
Bisherige Darstellung der Windvorranggebiete:
Künftige Festlegung der Windvorranggebiete:
Beschluss
Der Gemeinderat Taching a. See nimmt die 16. Teilfortschreibung des Regionalplanes Südostoberbayern zur Kenntnis. Mit der vorliegenden Teilfortschreibung besteht Einverständnis.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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12. Durchführungsbeschluss zur Sanierung der Gemeindeverbindungsstraße im Bereich Burg/Lampertsham im Zuge des Straßenleichtausbaus
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See)
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Sitzung des Gemeinderates Taching a. See
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08.05.2025
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ö
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beschließend
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12 |
Sachverhalt öffentlich
Nachdem die Gemeinde Palling ebenfalls Straßenleichtausbaumaßnahmen auf der Gemeindeverbindungsstraße Burg/Lampertsham durchführt, hat sich angeboten, dass der Straßenbereich im Zuständigkeitsbereich für die Gemeinde Taching a. See ebenfalls im Zuge des Straßenleichtausbaus mit saniert wird. Nachdem die Zeit drängte, wurde bereits in der Ratssitzung am 03.04.2025 festgelegt, dass die von der Gemeinde Palling beauftragte bauausführende Firma den Streckenabschnitt auf Gemeindegebiet der Gemeinde Taching a. See mit saniert. Der formale Durchführungsbeschluss soll in heutiger Ratssitzung nachgeholt werden. Nachdem der Sachverhalt und die zu erwartenden Kosten von rd. brutto 29.300 € bekannt sind, ergeben sich zu diesem TOP keine Fragen. Bürgermeisterin Lang kann daher umgehend über die Zustimmung zur Durchführung der Maßnahme abstimmen lassen.
Beschluss
Der Gemeinderat Taching a. See hat Kenntnis von den zu erwartenden Kosten von rd. brutto 29.300 € für die Sanierung eines Teilbereichs der Gemeindeverbindungsstraße im Zuge des Straßenleichtausbaus und stimmt der Durchführung der Maßnahme zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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13. Anfrage von DHL für eine Poststation in Tengling
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See)
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Sitzung des Gemeinderates Taching a. See
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08.05.2025
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ö
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beschließend
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13 |
Sachverhalt öffentlich
Die Firma DHL Group würde gerne eine Poststation in Tengling für die Bürgerinnen und Bürger errichten. In der Anfrage vom 08.04.2025 informiert uns die Firma DHL Group, dass die bereits errichteten Poststationen (ca. 800 Stück) sehr gut von Kunden angenommen wurden. Die Poststation bietet den Vorteil, dass diese für Bürgerinnen und Bürger 24 Stunden und sieben Tage die Woche zugänglich ist. Der Kauf von Briefmarken ist ebenso möglich, wie der Versand von Briefen und Paketen. Ebenso können auch Pakete von DHL empfangen werden. Die Poststation wird mit Touchscreen ausgestattet uns soll laut DHL für Kunden leicht bedienbar sein. Die Zahlungen der Kunden erfolgen bargeldlos und sind mit allen gängigen EC-Karten, Visa- und Master Card sowie mit Google Pay und Apple Pay möglich. Für die Gemeinde Taching werden keine Kosten entstehen. Eine Miete bzw. Pacht inkl. Strom wird von der DHL Group übernommen.
Ein geeigneter Platz ist derzeit noch unbekannt.
Beschluss
Der Gemeinderat Taching a. See steht der Errichtung einer Poststation in Tengling grundsätzlich positiv gegenüber. Vor einer konkreten Zustimmung durch den Rat ist von der DHL jedoch der geplante konkrete Standort mitzuteilen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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14. Sonstiges
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See)
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Sitzung des Gemeinderates Taching a. See
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08.05.2025
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ö
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informativ
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14 |
Sachverhalt öffentlich
Information zur Bewilligung von Fördermitteln für Baumpflanzungen am Strandbad Taching
Im Strandbad Taching wurden einige Bäume aus Altersgründen gefällt und es sollten daher Nachpflanzungen von sechs Bäumen erfolgen. Lt. Angebot der Baumschule Kreuzer, Tittmoning, liegen die Kosten bei netto 5.086,20 €. In diesem Fall besteht Vorsteuerabzugsberechtigung. Bei der KfW wurde gem. Programm-Nr. 444 ein Antrag auf Gewährung einer Zuwendung eingereicht und mit Schreiben vom 28.04.2025 wurden Fördermittel von 4.068,96 € bewilligt. Es wird in Abstimmung mit der Baumschule versucht, dass die Bäume in den nächsten Tagen zur Pflanzzeit noch gesetzt werden können. Die Bruttosumme von 6.052,58 € lag knapp über der Auftragssumme von 6.000 €, welche lt. Geschäftsordnung einen Ratsbeschluss erfordert hätte. Der Auftrag wurde von der Kämmerei ohne entsprechenden Ratsbeschluss erteilt, um die Pflanzzeit noch auszunutzen. Die tatsächliche Eigenbeteiligung der Kommune liegt unter Berücksichtigung von Vorsteuerabzug und bewilligter Fördermittel lediglich bei 1.017,24 €. Der Rat vertritt geschlossen die Auffassung, dass aus genannten Gründen auf die Nachholung eines formalen Durchführungs- und Vergabebeschlusses verzichtet wird, da die tatsächliche finanzielle Belastung eher unbedeutend ist.
Ampelschaltungen St 2105 im Bereich Waging a. See
Aus der Mitte des Rats wird kritisiert, dass die Ampeln zu den Nachtzeiten nicht abgeschaltet werden. Aufgrund der Verkehrsbelastung zu den Nachtzeiten ist nach Ansicht des Rats nicht nachvollziehbar, dass die Ampeln dauerhaft in Betrieb sind. Bürgermeisterin Lang entgegnet, dass die Verkehrssicherheit oberste Priorität hat. Aus diesem Grund bleiben nach Auskunft des Staatl. Bauamts die Ampeln auch zu den Nachtzeiten in Betrieb.
Vandalismus Mainacht (Philippinacht)
Aus der Mitte des Rats wird mitgeteilt, dass es in der Mainacht (30.4./01.05.2025) im Ortsgebiet Tengling zu Vandalismusschäden kam. Werbetafeln des Gewerbevereins wurden mutwillig umgetreten und Mülltonnen wurden auf Wiesen und Felder geworfen. Ein solches Verhalten sei mit einer Brauchtumspflege nicht mehr vereinbar. Die Schadensverursacher sollten auf jeden Fall ausfindig gemacht werden und zur Rechenschaft gezogen werden.
Datenstand vom 16.05.2025 10:01 Uhr