Datum: 07.11.2018
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Waging a. See
Gremium: Bau- und Werkausschuss Markt Waging a. See
Körperschaft: Markt Waging a. See
Öffentliche Sitzung, 13:30 Uhr bis 14:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 14:30 Uhr bis 15:30 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 10.10.2018
2 Antrag auf Vorbescheid von ENERTEC Consulting GmbH zur Nutzungsänderung am Gebäude Hotel Wölkhammer mit Einbau von Wohnungen und Erstellung einer Schallschutzwand mit Carport für 20 Stellplätze auf dem Grundstück Fl.Nr. 674/1 der Gemarkung Waging (Haslacherweg 3)
3 Antrag auf Vorbescheid von Matthias u. Christine Rehrl zum Einbau einer Wohnung als Nutzungsänderung in den bisher landwirtschaftlich genutzten Heuboden auf dem Grundstück Fl. Nr. 777 der Gemarkung Tettenhausen (Hahnbaum 1)
4 Antrag auf Vorbescheid von Mark Hasanaj zur Erweiterung durch Teilaufstockung des bestehenden Gebäudes mit Einbau von 8 Ferienwohnungen auf dem Grundstück Fl.Nr. 399/1 der Gemarkung Waging a. See (Am Höllenbach 16)
5 Antrag auf Baugenehmigung von Eva Wiedemann-Ditz und Thomas Ditz zur Erweiterung eines Wohnhauses durch einen Anbau und Umbau eines Carports zu einer Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 258 der Gemarkung Waging (Sonnblick 1 a)
6 Antrag auf Baugenehmigung von Manfred Stöger zur Errichtung von landwirtschaftl. Lagergebäuden als Anbau an das bestehende Nebengebäude auf dem Grundstück Fl. Nr. 1600 der Gemarkung Otting (Plosau 1)
7 Antrag auf Baugenehmigung von Günter Rambichler zur Errichtung einer Hackschnitzel-Lagerhalle auf dem Grundstück Fl. Nr. 397/2 der Gemarkung Otting (Aich)
8 Gegenvorstellung hinsichtlich der Dachform zum Bescheid vom 10.09.2018 zur Errichtung eines Doppelcarports von Raphael und Jeannette Böhm
9 Bekanntgabe von Tagesordnungspunkten aus nichtöffentlichen Sitzungen, für die die Gründe der Geheimhaltung weggefallen sind (Art. 52 Abs. 3 GO)
10 Allgemeine Bekanntgaben
11 Sonstiges

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 10.10.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Werkausschuss Markt Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Bau- und Werkausschusses 07.11.2018 ö beschließend 1

Sachverhalt

Die Niederschrift über die öffentliche Sitzung vom 10.10.2018 bedarf der Genehmigung durch den Ausschuss.

Beschluss

Der Bau- und Werkausschuss genehmigt die Sitzungsniederschrift vom 10.10 .2018 (öffentlicher Teil).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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2. Antrag auf Vorbescheid von ENERTEC Consulting GmbH zur Nutzungsänderung am Gebäude Hotel Wölkhammer mit Einbau von Wohnungen und Erstellung einer Schallschutzwand mit Carport für 20 Stellplätze auf dem Grundstück Fl.Nr. 674/1 der Gemarkung Waging (Haslacherweg 3)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Werkausschuss Markt Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Bau- und Werkausschusses 07.11.2018 ö beschließend 2

Sachverhalt

Die Firma ENERTEC Consulting GmbH stellt einen Antrag auf Vorbescheid zur Nutzungsänderung am Gebäude Hotel Wölkhammer mit Einbau von Wohnungen und Erstellung einer Schallschutzwand mit Carport für 20 Stellplätze auf dem Grundstück Fl.Nr. 674/1 der Gemarkung Waging (Haslacherweg 3). Das Antragsgrundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Hägfeld“. Der Bebauungsplan setzt im Plangebiet ein allgemeines Wohngebiet (WA) fest. Nach § 4 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO sind Wohngebäude in einem allgemeinen Wohngebiet grundsätzlich zulässig.


Die Vertreter der Firma ENERTEC Consulting GmbH sowie der Planer Marcus Kleißl waren in der Sitzung anwesend zur Beantwortung etwaiger Fragen. Folgende Maßnahmenbeschreibung ist vorab eingereicht worden: „Das vorhandene Gebäude bleibt in der vorhandenen Kubatur weitgehend erhalten, es erfolgt nur ein Abbruch des erdgeschossigen Schlachthausanbaues an der Ostseite des Gebäudes um hier Terrassen für die Erdgeschosswohnung zu erhalten.

Bauliche Änderungen:
a) Kellergeschoss:

baulich nur geringfügige Änderungen an nichttragenden Bauteilen sowie die
Umstellung der Heizung von Öl auf Erdgas.

b) Erdgeschoss:

Hier ist der Einbau eines zusätzlichen Treppenhauses mit Personenaufzug.
vorgesehen, Umbau der vorhandenen Gast- + Aufenthaltsräume, Seminar- und der Nebenräume mit Einbau von Wohnungen.
5 Wohnungen von 60 bis 120 m²
3 Wohnungen unter 50 m²

c) 1. Obergeschoss:

Umbau der bestehenden Gästezimmer und Aufenthaltsräume in Wohnungen
mit Einbau des zusätzlichen Treppenhauses mit Personenaufzug.
6 Wohnungen von 60 bis 120m²
2 Wohnungen unter 50 m²

d) 2. Obergeschoss:

Umbaumaßnahmen wie 1. OG
6 Wohnungen von 60 bis 120 m²
2 Wohnungen unter 50 m²

e) Dachgeschoss:

die 2 vorhandenen Wohnung an den Süd- und Nordseiten sollen erhalten
bleiben, im nichtausgebauten Dachgeschoss sollen Wohnungen mit entsprechenden Dachloggien eingebaut werden.
2 Wohnungen vorhanden        von 80 bis 150 m²
3 Wohnungen neu                unter 50 m²

f) Gesamtwohnungen

19 Wohnungen über 50 m² > 38 Stellplätze (10 % Besucher)
10 Wohnungen unter 50 m² > 10 Stellplätze (10 % Besucher)

Neben den geschilderten Umbauten werden auch entsprechende Maßnahmen im Rahmen des neuen Energieeinspargesetzes (EnEV) und für den baulichen Brandschutz durchgeführt.“

Entsprechend der Satzung über die Herstellung von Stellplätzen und deren Ablösung in der Fassung vom 11.10.2017 der Marktgemeinde Waging a. See ist die Herstellung von gesamt 48 Stellplätze notwendig. Die beantragte Schallschutzwand mit Carport soll südlich in Richtung Staatsstraße 2105 errichtet werden. Aufgrund der unmittelbaren Nähe zur Staatsstraße und wegen einer eventuellen Einschränkung des Sichtfeldes ist das Vorhaben mit dem Staatlichen Bauamt Traunstein abzustimmen.

Beschluss

Der Bau- und Werkausschuss nimmt den vorliegenden Antrag zur Kenntnis. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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3. Antrag auf Vorbescheid von Matthias u. Christine Rehrl zum Einbau einer Wohnung als Nutzungsänderung in den bisher landwirtschaftlich genutzten Heuboden auf dem Grundstück Fl. Nr. 777 der Gemarkung Tettenhausen (Hahnbaum 1)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Werkausschuss Markt Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Bau- und Werkausschusses 07.11.2018 ö beschließend 3

Sachverhalt

Herr und Frau Matthias und Christine Rehrl beantragen den Vorbescheid zum Einbau einer Wohnung als Nutzungsänderung in den bisher landwirtschaftlich genutzten Heuboden auf dem Grundstück Fl. Nr. 777 der Gemarkung Tettenhausen (Hahnbaum 1). Das Grundstück befindet sich im baurechtlichen Außenbereich und ist als Fläche für die Landwirtschaft im Flächennutzungsplan festgesetzt. Nach § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB ist eine Änderung der bisherigen Nutzung eines landwirtschaftlichen Gebäude zulässig, wenn das Vorhaben einer zweckmäßigen Verwendung erhaltenswerter Bausubstanz dient, die äußere Gestaltung im Wesentlichen gewahrt bleibt, das Gebäude vor mehr als sieben Jahren zulässigerweise genehmigt worden ist, das Gebäude im räumlich-funktionalen Zusammenhang mit der Hofstelle steht und max. 3 Wohnungen eingebaut wurden. Bei einer Nutzungsänderung hat der Eigentümer eine Verpflichtung einzugehen, dass keine Neubebauung als Ersatz für den Heuboden vorgenommen wird.

Beschluss

Der Bau- und Werkausschuss nimmt den vorliegenden Antrag zur Kenntnis. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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4. Antrag auf Vorbescheid von Mark Hasanaj zur Erweiterung durch Teilaufstockung des bestehenden Gebäudes mit Einbau von 8 Ferienwohnungen auf dem Grundstück Fl.Nr. 399/1 der Gemarkung Waging a. See (Am Höllenbach 16)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Werkausschuss Markt Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Bau- und Werkausschusses 07.11.2018 ö beschließend 4

Sachverhalt

Dieser Tagesordnungspunkt wird von der Sitzung abgesetzt. Der vorliegende Antrag wurde vom Antragssteller zurückgezogen.

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5. Antrag auf Baugenehmigung von Eva Wiedemann-Ditz und Thomas Ditz zur Erweiterung eines Wohnhauses durch einen Anbau und Umbau eines Carports zu einer Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 258 der Gemarkung Waging (Sonnblick 1 a)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Werkausschuss Markt Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Bau- und Werkausschusses 07.11.2018 ö beschließend 5

Sachverhalt

Frau Eva Wiedermann-Ditz und Herr Thomas Ditz beantragen die Erweiterung eines Wohnhauses durch einen Anbau und Umbau eines Carports zu einer Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 258 der Gemarkung Waging (Sonnblick 1 a). Das Antragsgrundstück liegt im planungsrechtlichen Innenbereich nach § 34 BauGB, in einem Gebiet ohne Bebauungsplan oder städtebauliche Satzung. Ein Vorhaben im Innenbereich ist zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben, das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden. Aufgrund der im gesamten Gemeindegebiet geltenden Satzung über die Herstellung von Stellplätzen sind für den Anbau der Büroräume 2 Stellplätze neu nachzuweisen.

Diskussionsverlauf

GR Lamminger stellte die Frage, ob es für Bebauungen eine festgelegte Gesamtlänge gibt. Bauamtsleiter Grill erläuterte, dass dies nicht der Fall sei, wichtig ist aber die Einhaltung der gesetzlichen Abstandsflächen.
Die Bauherren waren bereits zur Beratung im Kreisbauamt Traunstein. Statt den zwei ursprünglich geplanten Gebäudeteilen soll nach der Empfehlung des Landratsamtes nun die Erweiterung des bestehenden Gebäudes verwirklicht werden.

Beschluss

Der Bau- und Werkausschuss nimmt den vorliegenden Antrag zur Kenntnis. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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6. Antrag auf Baugenehmigung von Manfred Stöger zur Errichtung von landwirtschaftl. Lagergebäuden als Anbau an das bestehende Nebengebäude auf dem Grundstück Fl. Nr. 1600 der Gemarkung Otting (Plosau 1)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Werkausschuss Markt Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Bau- und Werkausschusses 07.11.2018 ö beschließend 6

Sachverhalt

Herr Stöger beabsichtigt die Errichtung von landwirtschaftlichen Lagergebäuden als Anbau an das bestehende Nebengebäude auf dem Grundstück Fl.Nr. 1600 der Gemarkung Otting (Plosau 1) Das Antragsgrundstück liegt im Außenbereich.
Nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB ist ein Vorhaben im Außenbereich zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient und nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt. Außerdem muss die Erschließung gesichert sein. Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens wird das Landwirtschaftsamt wegen der Privilegierung noch beteiligt. Zudem bedarf es einer denkmalschutzrechtlichen Erlaubnis nach Art. 6 Abs. 1 DSchG, da das Gebäude, an den der Anbau erfolgen soll, unter Denkmalschutz steht.

Beschluss

Der Bau- und Werkausschuss  nimmt den vorliegenden Antrag zur Kenntnis. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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7. Antrag auf Baugenehmigung von Günter Rambichler zur Errichtung einer Hackschnitzel-Lagerhalle auf dem Grundstück Fl. Nr. 397/2 der Gemarkung Otting (Aich)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Werkausschuss Markt Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Bau- und Werkausschusses 07.11.2018 ö beschließend 7

Sachverhalt

Herr Günter Rambichler beabsichtigt die Errichtung einer Hackschnitzel-Lagerhalle auf dem Grundstück Fl. Nr. 397/2 der Gemarkung Otting zu errichten.
Das Bauvorhaben befindet sich im baurechtlichen Außenbereich. Da es sich um kein privilegiertes Bauvorhaben handelt, ist es als sonstiges Vorhaben gemäß § 35 Abs. 2 BauGB zu beurteilen. Ein sonstiges Vorhaben kann im Einzelfall zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist. Von Seiten der Verwaltung kann keine Beeinträchtigung von öffentlichen Belangen festgestellt werden.

Beschluss

Der Bau- und Werkausschuss nimmt den vorliegenden Antrag zur Kenntnis. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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8. Gegenvorstellung hinsichtlich der Dachform zum Bescheid vom 10.09.2018 zur Errichtung eines Doppelcarports von Raphael und Jeannette Böhm

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Werkausschuss Markt Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Bau- und Werkausschusses 07.11.2018 ö beschließend 8

Sachverhalt

Raphael und Jeannette Böhm haben eine Gegenvorstellung (formloser Rechtsbehelf) gegen den o. g. Bescheid vom 10.09.2018 vorgebracht. In diesem Bescheid wurde, wie vom Bau- und Werkausschuss in der Sitzung vom 05.09.2018 beschlossen, der Bau eines Carports nur unter der Voraussetzung der Satteldacheindeckung erlaubt. Nach Erhalt dieses Bescheids wird nun von den Eheleuten Böhm mit Begründung, sowie einer Dokumentation von vergleichbaren Fällen unter erneuter Vorlage im Bau- und Werkausschuss, die Realisierung eines flachgeneigten Pultdaches anstatt des Satteldaches beantragt.

Diskussionsverlauf

Es kam die Frage auf, ob die Dachform sich in Form und Gestaltung der des benachbarten Garagengebäudes anpasst. Man kam überein, dass dies im Beschluss festgelegt werden soll.
Ferner wurde den Mitarbeitern des Bauamts aufgetragen in Zukunft bei jedem Antrag auf Befreiung vom Bauherrn mindestens eine Skizze des geplanten Objekts einzufordern.

Beschluss

Der Bau- und Werkausschuss nimmt den vorliegenden Antrag zur Kenntnis. Es wird einer isolierten Befreiung für die Pultdachgestaltung zugestimmt.
Die Dachausführung und-neigung ist in Form und Gestaltung an das benachbarte Garagengebäude anzupassen. Vor der Realisierung ist dem Bauamt der VG Waging a. See eine entsprechende Skizze vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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9. Bekanntgabe von Tagesordnungspunkten aus nichtöffentlichen Sitzungen, für die die Gründe der Geheimhaltung weggefallen sind (Art. 52 Abs. 3 GO)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Werkausschuss Markt Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Bau- und Werkausschusses 07.11.2018 ö informativ 9

Sachverhalt

Aus dem nichtöffentlichen Teil der Sitzung vom 10.10.2018 erfolgt die Aufhebung der Nichtöffentlichkeit der nachfolgenden Beschlüsse :

  • „Kauf einer neuen Bühne“ – (TOP 14 der Sitzung vom 10.10.2018) – es kann bekannt gegeben werden, dass der Kauf einer überdachten Bühne bei der Fa. Straight Connection, Sassnitz erfolgt ist.

  • „Vergabe der Kanalbauarbeiten zur Erweiterung des Baugebiets Thal“ – (TOP 16.1 der Sitzung vom 10.10.2018) – es kann bekannt gegeben werden, dass die Fa. M. Oppacher & Sohn, Taching a. See mit den Kanalbauarbeiten beauftragt wird.

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10. Allgemeine Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Werkausschuss Markt Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Bau- und Werkausschusses 07.11.2018 ö informativ 10

Sachverhalt

Die Verwaltung gab folgende Anträge bekannt, welche im Büroweg durch den Zweiten Bürgermeister Matthias Baderhuber entschieden worden sind:

  • Antrag auf Genehmigungsfreistellung von den Geschwistern Babl zum Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 6 Wohneinheiten und Carport (Strandbadallee 10, Waging a. See)

  • Antrag auf Baugenehmigung von Herrn Josef Mayer zur Nutzungsänderung am bestehenden Wohnhaus mit Einbau einer 2. Wohneinheit (Dorfstraße 15, Waging a. See)

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11. Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Werkausschuss Markt Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Bau- und Werkausschusses 07.11.2018 ö informativ 11

Sachverhalt

Verkehrsschau im Gemeindegebiet

GR Schwangler sprach die bevorstehende Verkehrsschau im Gemeindegebiet an. Es soll unter anderem die Stelle an der Staatsstr. 2104 bei Gaden begutachtet werden, an der es im August 2018 zu einem tödlichen Unfall kam. GR’in Rehrl äußerte den Vorschlag, es der Stadt Freilassing im Bereich des Freibades Brodhausen gleich zu tun und im Sommer eine temporäre Geschwindigkeitsbegrenzung auf 60 km/h einzurichten. Das zuständige Ordnungsamt wird dementsprechend informiert.


Einschränkung der Abstellung von Werbeanhängern

Im Weiteren warf GR Schwangler die Frage auf, ob man das Abstellen von Werbeanhängern im Gemeindegebiet einschränken könnte. Zweiter BGM Baderhuber erklärte dazu, das Problem bereits mit dem Ordnungsamt besprochen zu haben. Vom Ordnungsamt kam die Auskunft, dass es keine offiziellen Verbotsschilder für diesen speziellen Fall gibt. Daraufhin wurde die Idee geäußert eine Parkzeitbegrenzung von 12 Stunden anzuordnen und einen Parkscheinautomaten aufzustellen. Dabei ist es jedoch erforderlich, dass die parkenden Autos kontrolliert und das Dauerparken mit Geldbußen belegt wird. Es wurde vereinbart das Thema in der Marktgemeinderatssitzung anzusprechen.


Ausbau des Wegs am Mühlberg

GR Hofmann erkundigte sich nach dem Sachstand bei der Verbreiterung des Weges am Mühlberg. Bauamtsleiter Grill informierte über den beauftragten Geologen, der eine Ersteinschätzung über die geologischen Verhältnisse vornehmen wird. Anschließend wird eine Begehung mit den Teilnehmern des Ortstermins vom 03.04.2018 organisiert.

Datenstand vom 13.11.2018 15:33 Uhr