Datum: 22.11.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Waging a. See
Gremium: Marktgemeinderat Waging a. See
Körperschaft: Markt Waging a. See
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 21:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 25.10.2018
2 Neubau einer Schulaula; Vorstellung des Raumbedarfs durch die Leiter von Grundschule, Mittelschule und Ganztagsschule/Mittagsbetreuung
3 Durchführungsbeschluss zur Veranstaltung eines Bierfestes 2019
4 Aufbau einer Gebäudeverwaltung; Information zum aktuellen Sachstand und Festlegung der weiteren Vorgehensweise
5 Vorstellung eines Konzeptes zur Optimierung von Versicherungsleistungen
6 Antrag der DJK Otting zur Bezuschussung eines Geräteschuppens
7 Anpassung der Vergaberichtlinien für Baugrundstücke
8 Bekanntgabe von Tagesordnungspunkten aus nichtöffentlichen Sitzungen, für die die Gründe der Geheimhaltung weggefallen sind (Art. 52 Abs. 3 GO)
9 Sonstiges

zum Seitenanfang

1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 25.10.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Marktgemeinderates Waging a. See 22.11.2018 ö beschließend 1

Sachverhalt

Das Protokoll der letzten Sitzung wurde dem Marktgemeinderat im RIS zur Verfügung gestellt und mit der Sitzungsladung zugesandt.

Beschluss

Der Marktgemeinderat Waging a. See hat die Sitzungsniederschrift vom 25.10.2018 zur Kenntnis genommen und stimmte dieser ohne Einwände zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2. Neubau einer Schulaula; Vorstellung des Raumbedarfs durch die Leiter von Grundschule, Mittelschule und Ganztagsschule/Mittagsbetreuung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Marktgemeinderates Waging a. See 22.11.2018 ö informativ 2

Sachverhalt

In der Marktgemeinderatssitzung am 14.06. diesen Jahres wurde vom Planungsbüro Romstätter und Zeller aus Traunstein eine Projektstudie für einen möglichen Neubau einer Schulaula vorgestellt. Der Projektstudie war eine Bedarfsanalyse unserer Bautechniker vorausgegangen. Dabei wurde der Raumbedarf für die Schulen sowie die Ganztagsschule und Mittagsbetreuung festgestellt. Außerdem wurde in der Studie die Möglichkeit eines Einbaus einer Tiefgarage aufgenommen.
Vor der Sitzung fand ein Ortstermin in der bestehenden Schulaula statt, bei dem Rektor Mathias Freutsmiedl den Raumbedarf der Mittelschule erläuterte. Bautechniker Tobias Mayer stellte anschließend bei einer Ortsbesichtigung die beiliegende Dokumentation zum Zustand der mittleren Turnhalle vor. Die Ratsmitglieder konnten sich dabei vor Ort einen Überblick über den baulichen Zustand der Turnhalle verschaffen.
Zur Information des Marktgemeinderates wurde im RIS eine Zusammenstellung über die Kinderzahlen der Jahrgänge 2012 bis 2018 und ein mail der Stadt Traunstein bezüglich des Raumbedarfs im Schulverbund angefügt. Ein Raumbedarf seitens der Mittelschule Traunstein wird in den nächsten 5 Jahren nicht gesehen.

Diskussionsverlauf

In seiner Einführung fasste 2. Bgm. Baderhuber die Erläuterungen von Mittelschulrektor Matthias Freutsmiedl beim vorhergehenden Ortstermin zusammen. Demnach benötigt die Mittelschule zusätzlich zu den derzeit vorhandenen Räumen einen Veranstaltungssaal für mindestens 250 Personen für diverse Veranstaltungen und einen Musikraum. Außerdem ist natürlich die Wiederherstellung der beim Neubau im Mitteltrakt abzureißenden Räume wieder erforderlich.
Rektor Joachim Müller ging anschließend auf den Raumbedarf der Grundschule ein. Die derzeit vorhandenen acht Klassenräume und auch die beiden Werkräume sind voll belegt. Nach den vorliegenden Kinderzahlen wird die „Zweizügigkeit“ in den nächsten Jahren auch erhalten bleiben, so dass keine Räume frei werden. Benötigt würde zusätzlich noch wie auch bei der Mittelschule ein Veranstaltungsraum, der bei der Grundschule bisher gar nicht vorhanden ist, sowie ein PC-Raum und ein Mehrzweckraum mit jeweils ca. 40 m², den man als Theater- oder Musikraum nutzen kann. Der Raumbedarf wurde auch bei der letzten Evaluation bestätigt. Zum Abschluss seines Statements betonte Rektor Müller die gute Zusammenarbeit mit der Mittelschule und befürwortete eine gemeinsame Nutzung eines Veranstaltungssaals.
Anschließend ging der Leiter der Ganztagsschule und Mittagsbetreuung, Samuel Bienzle, auf den Raumbedarf für die Mittagsbetreuung ein. Er führte an, dass drei Gruppenräume und fünf Hausaufgabenräume benötigt würden, in denen sich die Kinder wohl fühlen und in Ruhe ihre Hausaufgaben machen können. Die Mittagsbetreuung sollte auch räumlich getrennt zur Mittelschule sein, weil beide Einrichtungen nichts miteinander zu tun haben. Mit Büro, Lager, Ruhe- und Nebenräumen ergäbe sich für die Mittagsbetreuung ein Raumbedarf von 480 m². Mit dem vorgeschlagenen Raumbedarf könnte die Mittagsbetreuung langfristig und zukunftssicher betrieben werden, so Bienzle. Gedanken sollte man sich noch über die Mittagsverpflegung machen, ob eine Belieferung durch örtliche Gaststätten eine Lösung auf Dauer ist oder eine eigene Küche für die Schulen vor Ort besser wäre. Für die Bauzeit wird eine Übergangslösung benötigt, die sich Bienzle gut in der kürzlich frei gewordenen Wohnung im Obergeschoss des Jugendtreffs vorstellen könne. Dort könnte eine Gruppe mit 25 Kindern sehr gut untergebracht werden und auch den zur Verfügung stehenden Garten nutzen. Die Räume könnten gleichzeitig auch für die Jugendarbeit genutzt werden.
2. Bgm. Baderhuber dankte den Schulleitern für die Erarbeitung der Raumkonzepte und führte an, dass noch viele Überlegungen und Planungen bezüglich des Projektes notwendig sind. Dabei sollte auch die Sanierung der mittleren Turnhalle mit berücksichtig w erden.

zum Seitenanfang

3. Durchführungsbeschluss zur Veranstaltung eines Bierfestes 2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Marktgemeinderates Waging a. See 22.11.2018 ö 3

Diskussionsverlauf

Bei seiner Einführung berichtete 2. Bgm. Baderhuber über die Anliegerversammlung zu diesem Thema. Von Seiten der Anlieger wurde auf die Häufigkeit der Veranstaltungen in diesem Jahr hingewiesen, wobei vor allem einige wenige laute Veranstaltungen kritisiert wurden, die bis spät in die Nacht andauern, wie z.B. die Almkaserparty beim Zeltln oder die Party beim Adventsmarkt. Wenn das Bierfest wie geplant um 22 Uhr abends endet und nicht stundenlang danach noch Unruhe herrscht, könnten die Anlieger durchaus damit leben. Hingewiesen wurde auch auf Lärmbelästigungen die z.B. beim Abbau von Bierzeltgarnituren mitten in der Nacht entstehen oder auf eine ausreichende Reinigung der Flächen und vor allem auch des Spielplatzes, wo z.B. Scherben zu ernsthaften Verletzungen führen können. 2. Bgm. Baderhuber verwies darauf, dass ein positiver Beschluss des Marktgemeinderates seiner Ansicht nach noch keine Verpflichtung ist, dass das Bierfest unbedingt durchgeführt werden muss.
Im weiteren Verlauf stellte die Leiterin der Touristinformation, Eva Gruber, den bisherigen Planungsstand anhand der als Anlage beigefügten Präsentation vor. Das Bierfest soll ein touristisches Event mit überregionaler Strahlkraft werden, das den Heimatbrauern die Gelegenheit bietet, ihre Sortenvielfalt zu präsentieren. Der geplante Termin wäre von Do. 30.05. (Christi Himmelfahrt) bis Sa. 01.06.2019. Mit Zahlung des Eintritts in Höhe von 3 € würden die Besucher ein Bierglas bekommen, das extra für das Fest kreiert wurde. Es würde ein zentrales Bühnenzelt mit ca. 500 Sitzplätzen aufgestellt und vier Aktionszelte, die jeden Tag von je einer Brauerei zum Ausschank und zur Bierverkostung genutzt werden. Eva Gruber erläuterte anschließend die Kostenschätzung mit Ausgaben in Höhe von ca. 95.000 €. Ab ca. 8.000 Besuchern an den drei Tagen und durchschnittlich 3 Getränken pro Gast würde sich das Bierfest kostendeckend darstellen, darunter müsste man mit einem Verlust rechnen.
In der folgenden Diskussion wurde die Idee eines Bierfestes sehr positiv gesehen. Letztendlich wurde aber mehrfach auf das finanzielle Risiko insbesondere bei schlechtem Wetter hingewiesen, das allein von der Gemeinde ohne Beteiligung der Brauereien zu tragen ist.  Außerdem ist eine große Anzahl an ehrenamtlichen Helfern notwendig, die erst einmal zur Verfügung stehen müssen. 2. Bgm. Baderhuber fasste abschließend zusammen, dass die Idee eines Bierfestes insgesamt positiv gesehen wird und sehr gut zum „Genussort“ Waging a. See passen würde. Der Auftrag an die Organisatorin lautete jed och, das Konzept nochmals zu überarbeiten und das finanzielle Risiko nach Möglichkeit besser zu verteilen. Unter diesen Voraussetzungen könne durchaus über ein Bierfest im Jahr 2020 nachdenken.
Mit dem Vorschlag des 2. Bürgermeisters, die Beschlussfassung bis dahin zu vertagen, zeigte sich das Gremium einverstanden.

zum Seitenanfang

4. Aufbau einer Gebäudeverwaltung; Information zum aktuellen Sachstand und Festlegung der weiteren Vorgehensweise

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Marktgemeinderates Waging a. See 22.11.2018 ö beschließend 4

Sachverhalt

Der Auftrag für die Anschaffung des Moduls Gebäudeverwaltung von der Fa. RIWA wurde mittlerweile von der VG erteilt. Die Installation wird demnächst erfolgen. Außerdem wurde das Büro Ing Geovision aus Traunreut damit beauftragt, für die drei Mitgliedsgemeinden die Grundstruktur für die vorhandenen Gebäude zu erstellten. Damit besteht ab sofort die Möglichkeit, dass neue Daten zu einzelnen Gebäudebestandteilen (z.B. beim Austausch von Türen oder Fenstern) oder ganzen Gebäuden (Neubau Bauhof) in die Gebäudeverwaltung mitaufgenommen werden können.
Auf dieser Basis kann nun jede Gemeinde selber entscheiden, wie schnell und umfangreich die Aufnahme der Bestandsdaten weitergeführt werden soll. Aus Sicht der Verwaltung wäre es sehr hilfreich, für eine gewisse Übergangszeit von 1 – 2 Jahren zunächst einmal mit dem Programm zu arbeiten und dabei Erfahrungen zu sammeln, insbesondere auch über Umfang und Qualität der erforderlichen Daten. Zwischenzeitlich ist auch eine Einarbeitung des Personals in der Bauverwaltung erfolgt und eine bessere Abschätzung möglich, wie weit Aufträge an externe Firmen erforderlich sind.

Diskussionsverlauf

2. Bgm. Baderhuber erläuterte den aktuellen Sachstand und unterbreitete den Vorschlag zur weiteren Vorgehensweise beim Aufbau einer Gebäudeverwaltung. Von Seiten des Marktgemeinderates wurden keine Einwände geäußert.

zum Seitenanfang

5. Vorstellung eines Konzeptes zur Optimierung von Versicherungsleistungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Marktgemeinderates Waging a. See 22.11.2018 ö informativ 5

Diskussionsverlauf

2. Bgm. Baderhuber wies darauf hin, dass in der letzten Sitzung vereinbart wurde, Herrn Gruie die Möglichkeit zu geben, sein Konzept zur Optimierung von Versicherungsleistungen vorzustellen. Herr Gruie stellte anschließend seine Person und da s Deutsche Maklerforum vor. Er wies daraufhin, dass er in Kürze sein Maklerbüro direkt ins Zentrum von Waging verlegen wird. Zu den Vorteilen gehören, dass der Versicherungsnehmer einen Ansprechpartner hat, der sich laufend um die Optimierung der Versicherungsverträge kümmert und die Schadensregulierungen vornimmt. Der Versicherungsnehmer erhält außerdem einen eigenen Zugang zur Vertragsübersicht. Damit können die aktuellen Informationen zu allen Verträgen jederzeit online abgerufen werden. Darüber hinaus wird beim Neuabschluss von Verträgen das passende Angebot aus 250 Partnerunternehmen ausgewählt und dem Versicherungsnehmer vorgeschlagen, woraus sich erhebliche Einsparpotentiale ergeben. Es werden jedoch neben den Preisen auch die Leistungen der einzelnen Anbieter verglichen.
In der folgenden Diskussion beantwortete Herr Gruie die Fragen der Ratsmitglieder und führte an, dass die Versicherungen mindestens einmal im Jahr überprüft werden. Die Tätigkeit des Maklers ist für den Versicherungsnehmer kostenlos.
2. Bgm. Baderhuber dankte Herrn Gruie für seine Ausführungen und wies darauf hin, dass man die Entscheidung über die Erteilung eines Maklermandates in nächster Zeit auf die Tagesordnung nehmen werde.

zum Seitenanfang

6. Antrag der DJK Otting zur Bezuschussung eines Geräteschuppens

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Marktgemeinderates Waging a. See 22.11.2018 ö beschließend 6

Sachverhalt

Die DJK Otting hat mit Schreiben vom 29.10.2018 einen Zuschuss in Höhe von 25.000 € für die Errichtung eines Geräteschuppens mit Garage beantragt. Das Gebäude wird als Ersatzbau für die bisherige Garage im ehemaligen Lagerhaus in der Ortsmitte errichtet. Die DJK Otting würde damit keinen Platz in einem zukünftigen Vereinshaus benötigen. Die Baukosten belaufen sich nach der vorliegenden Kostenschätzung auf 82.000 €.
Nach der bisherigen Regel des Marktgemeinderates werden Bauvorhaben von Vereinen mit 10 % der Baukosten bezuschusst. Eine höhere Bezuschussung ist nur mit entsprechender sachlicher Begründung für den Einzelfall möglich.

Diskussionsverlauf

2. Bgm. Baderhuber verlas zu Beginn des Tops den Antrag der DJK Otting und verwies auf den Grundsatzbeschluss des Marktgemeinderates, dass Bauvorhaben von Vereinen mit 10 % der Baukosten bezuschusst werden. Darüber hinaus gehende Beträge müssten durch einen Sonderfall begründet werden. Die DJK Otting hat in ihrem Antrag darauf hingewiesen, dass durch die Errichtung einer eigenen Garage am Sportplatz kein Raum im geplanten Vereinshaus notwendig wäre. Trotzdem würde die DJK aber durch ehrenamtliche Arbeit den Bau unterstützen. Mit diesem Sonderfall könnte lt. Baderhuber ein über die 10 % hinaus gehender Zuschuss begründet werden.
Im weiteren Verlauf bestand Einverständnis damit, dass dem 1. Vorsitzenden der DJK Otting, Georg Steinmaßl, Stellung zum Antrag nimmt. Er ging auf die Baukosten ein und berichtete, dass nach den derzeit vorliegenden Angeboten Baukosten in Höhe von 80.000 € zu erwarten sind. Als Grundstock für die Finanzierung des Vorhabens dienen die Einnahmen aus dem jährlichen Bierzelt, ohne die das Projekt nicht durchgeführt werden könnte. Außerdem wird von den Vereinsmitgliedern sehr viel Eigenleistung erbracht.
In der folgenden Diskussion teilten sich die Meinungen, ob durch das Abweichen vom 10 %-Grundsatz ein Bezugsfall geschaffen werde. Letztendlich schlug 2. Bgm. Baderhuber vor, zwei Beschlüsse zu diesem Tagesordnungspunkt zu fassen:

Beschluss 1

Der Marktgemeinderat Waging a. See beschließt, die DJK Otting für die geplante Errichtung eines Geräteschuppens mit Garage gemäß Antrag vom 29.10.2018 mit 10 % der Baukosten zu bezuschussen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Marktgemeinderat Waging a. See beschließt, der DJK Otting aufgrund des Wegfalls der Garage beim Neubau des Vereinshauses einen Sonderzuschuss in Höhe von 16.800 € zu gewähren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 1

zum Seitenanfang

7. Anpassung der Vergaberichtlinien für Baugrundstücke

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Marktgemeinderates Waging a. See 22.11.2018 ö beschließend 7

Sachverhalt

Die Verwaltung wurde von der Kommunalaufsicht im Landratsamt hingewiesen, dass beim Erlass der Vergaberichtlinien in der Marktgemeinderatssitzung am 02.08.2018 ein unzutreffendes Durchschnittseinkommen in der Gemeinde zugrunde lag. Das Durchschnittseinkommen in der Gemeinde laut Statistik für das Jahr 2013 beträgt 35.251 €. Es besteht die Möglichkeit, das Durchschnittseinkommen mit dem Lohnindex auf das Jahr 2017 hochzurechnen. Dabei gibt es zwei Indexzahlen, den Reallohnindex und den Nominallohnindex. Laut Auskunft des Bayerischen Gemeindetages können beide Indexmodelle zur Hochrechnung verwendet werden.


Ein Ehepaar mit zwei Kindern darf z.B. nach der neuen Obergrenze ein Einkommen in Höhe von 92.789 € pro Jahr haben.

Nachdem bei den vorgeschriebenen Einkommensgrenzen die Gefahr besteht, dass immer wieder Antragsteller diese überschreiten, haben wir alle Möglichkeiten ausgelotet, hier noch Verbesserungen zu erreichen. Zulässig wäre noch, dass bei Prüfung der Einkommensgrenze aus den Einkommen der letzten drei Jahre ein Durchschnitt gebildet wird. Es gibt immer wieder Antragsteller, die in einem Jahr mehr verdient haben und deswegen aus der Wertung für die Grundstücksvergabe fallen, was ungerecht ist. Bei einem Durchschnittseinkommen aus den letzten drei Jahren verteilt sich die Einkommensspitze aus dem einem Jahr und der Bewerber kommt in den meisten Fällen noch in die Wertung zur Grundstücksvergabe. Nachdem die Leitlinien nicht entgegenstehen, ist die Bildung eines Durchschnittseinkommens auch aus Sicht des Bayerischen Gemeindetags und der Kommunalaufsicht rechtlich zulässig und wird auch von einigen anderen Gemeinden bereits praktiziert.

Diskussionsverlauf

GL Röckenwagner berichtete, dass die am 02.08. beschlossenen Richtlinien von der Rechtsaufsicht geprüft wurden und der Hinweis erfolgte, dass das zugrunde gelegte Durchschnittseinkommen zu hoch angesetzt wurde. Auch der Passus, dass die Gemeinde den vollen  Zuwendungswert zurückfordern darf, wenn ein Grundstück innerhalb der Bindefrist von 15 Jahren weiterverkauft wird, ist nicht rechtmäßig. Der von der Gemeinde zurückzufordernde Betrag darf maximal 1/15 pro Jahr für die noch verbleibende Restlaufzeit der Bindefrist betragen. Ein weiterer Änderungsvorschlag wurde von der Verwaltung erarbeitet. Die Bildung eines Durchschnittseinkommens aus den letzten drei Jahren verhindert, dass Bewerber wegen eines Ausreißers in einem Jahr bei der Einkommensprüfung abgelehnt werden müssen. Nach kurzer Diskussion fasste der Marktgemeinderat folgenden

Beschluss

Der Marktgemeinderat Waging a. See beschließt, die gemeindlichen Vergaberichtlinien wie folgt anzupassen:
  1. Das maßgebliche Einkommen gemäß Ziffer I. a) wird auf 39.007 € festgelegt.
  2. Bei der Einkommensprüfung unter Ziffer I. a) wird das durchschnittliche Einkommen des Antragstellers aus den letzten drei Kalenderjahren vor Antragstellung zugrunde gelegt.
Die dem Beschluss als Anlage beiliegenden Richtlinien werden Bestandteil des Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

8. Bekanntgabe von Tagesordnungspunkten aus nichtöffentlichen Sitzungen, für die die Gründe der Geheimhaltung weggefallen sind (Art. 52 Abs. 3 GO)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Marktgemeinderates Waging a. See 22.11.2018 ö informativ 8

Diskussionsverlauf

2. Bgm. Baderhuber gab bekannt, dass die Gemeinde die beiden Photovoltaikanlagen auf dem Dach der Mittelschule und des Bauhofs erworben hat.

zum Seitenanfang

9. Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Marktgemeinderates Waging a. See 22.11.2018 ö informativ 9

Diskussionsverlauf

GL Röckenwagner informierte darüber, dass die Eingabe der Holzhausener Anwohner an das staatliche Bauamt Traunstein als zuständige Behörde weitergegeben worden ist. Es liegt auch bereits eine Antwort vor. Es wurde auf eine gleichlautende Anfrage im Jahr 2013 verwiesen. Damals hatten sich die Untere Verkehrsbehörde und die Polizei mit dem Sachverhalt befasst. Beide Einrichtungen sind zu dem Ergebnis gekommen, dass eine Verlegung der Querungsinsel ortsauswärts abgesehen von der Kostenfrage keine Verbesserung der Verkehrssicherheit bringen würde und deshalb abgelehnt wird.
Nachdem weitere Vorschläge der Anwohner in der Stellungnahme des staatlichen Bauamtes nicht erwähnt wurden, wie z.B. eine Blinklichtanlage, wurde vereinbart, dass die Verwaltung nochmals mit dem staatlichen Bauamt diesbezüglich Kontakt aufnimmt.
Das gemeindliche Verkehrsmessgerät wurde auch bereits aufgestellt, um die Anzahl und Geschwindigkeit der dort verkehrenden Fahrzeuge zu messen.

Weiter gab GL Röckenwagner bekannt, dass sich mittlerweile ein Standort für einen Mobilfunkmasten in Otting gefunden hat. Die Telekom hat mitgeteilt, dass auf dem Anwesen Holzhauser Str. 2 (Gasthaus Oberwirt) ein Mobilfunkmast geplant ist.

GRin Obermayer berichtete darüber, dass der Beachvolleyballplatz in Tettenhausen grundlegend saniert werden sollte, nachdem der Unterbau nach oben kommt. Die Durchführung sollte vor der nächsten Badesaison erfolgen.

GL Röckenwagner berichtete über einen Ortstermin an der Kneippanlage in Angerpoint. Die in diesem Jahr aufgetretenen Probleme sind auf den niedrigen Wasserstand des Grundwassers aufgrund der Trockenheit zurückzuführen. Die Anlage wird ab dem Frühjahr mindestens 1 Mal pro Woche vom Bauhof gereinigt. Aufgrund des geringen Was serzuflusses kam es heuer trotzdem zu Verschlammungen. Man einigte sich darauf, die Riesel im Bodenbereich auszutauschen und nach Möglichkeit zu versuchen, Aufschlüsse über die Erhöhung des Wasserzulaufes zu ergründen.

GR Georg Huber informierte über die kostenlose Möglichkeit für Bürger zur Energieberatung. GL Röckenwagner wies daraufhin, dass im nächsten VG-Blattl dazu Informationen abgedruckt sind.

Datenstand vom 28.02.2019 13:51 Uhr