Datum: 13.12.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Waging a. See
Gremium: Marktgemeinderat Waging a. See
Körperschaft: Markt Waging a. See
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 21:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 22.11.2018
2 Feststellung der Jahresrechnung 2017 und der Jahresabschlüsse der Eigenbetriebe für 2017 gem. Art. 102 Abs. 3 GO
2.1 Feststellung der Jahresrechnung 2017 für den Markt Waging a. See
2.2 Feststellung der Jahresrechnung 2017 für den Eigenbetrieb "Gemeindewerke"
2.3 Feststellung der Jahresrechnung 2017 für den Eigenbetrieb "Seniorenheim St. Martin"
3 Entlastung für die Jahresrechnung 2017 und die Jahresabschlüsse der Eigenbetriebe für 2017 gem. Art. 102 Abs. 3 GO
3.1 Entlastung zur Jahresrechnung 2017 der Marktgemeinde Waging a. See
3.2 Entlastung zum Jahresabschluss 2017 des Eigenbetriebes "Gemeindewerke"
3.3 Entlastung zum Jahresabschluss 2017 des Eigenbetriebes "Seniorenheim St. Martin"
4 Ersatzbeschaffung eines Einsatzleitwagens (ELW-1) für die FFW Waging a. See und Kauf eines Mannschaftstransportwagens (MTW) für die First Responder-Einheit der FFW Waging a. See
5 Bestätigung des neuen 1. und 2. Feuerwehrkommandanten für die FFW Otting
6 Durchführungsbeschluss zur Neugestaltung des Eingangsbereiches in der Touristinformation
7 Bekanntgabe von Tagesordnungspunkten aus nichtöffentlichen Sitzungen, für die die Gründe der Geheimhaltung weggefallen sind (Art. 52 Abs. 3 GO)
8 Sonstiges

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 22.11.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Marktgemeinderates Waging a. See 13.12.2018 ö beschließend 1

Sachverhalt

Die Sitzungsniederschrift wurde den Ratsmitgliedern mit der Sitzungsladung zugestellt.

Diskussionsverlauf

2. Bgm. Baderhuber wies darauf hin, dass beim Tagesordnungspunkt Sonstiges noch eine Änderung bezüglich der Wortmeldung von GRin Obermayer zum Beachvolleyballplatz in Tettenhausen vorgenommen wurde.

Beschluss

Der Marktgemeinderat Waging a. See hat die Sitzungsniederschrift vom 22.11.2018 zur Kenntnis genommen und stimmt dieser zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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2. Feststellung der Jahresrechnung 2017 und der Jahresabschlüsse der Eigenbetriebe für 2017 gem. Art. 102 Abs. 3 GO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Marktgemeinderates Waging a. See 13.12.2018 ö 2
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2.1. Feststellung der Jahresrechnung 2017 für den Markt Waging a. See

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Marktgemeinderates Waging a. See 13.12.2018 ö 2.1

Sachverhalt

Die örtliche Rechnungsprüfung der Jahresrechnung 2017 der Marktgemeinde Waging a. See (Stammhaushalt) wurde vom Rechnungsprüfungsausschuss am 29.10.2018 vorgenommen. Kämmerer Kraus gibt die Feststellungen aus der Niederschrift über die örtliche Rechnungsprüfung bekannt und informiert über die jeweiligen Erledigungen. Nachdem mit der Art und Weise der Erledigungen Einverständnis besteht, kann die Jahresrechnung 2017 festgestellt werden. Mit dem Feststellungsbeschluss wird die Jahresrechnung 2017 als offizielle Jahresrechnung der Marktgemeinde Waging a. See anerkannt.

Diskussionsverlauf

Nach kurzer Einführung durch 2. Bgm. Baderhuber erläuterte Kämmerer Kraus die Erledigung der einzelnen Ziffern des Rechnungsprüfungsberichtes
Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, GR Georg Huber, nahm ebenfalls kurz zur Rechnungsprüfung Stellung und wies darauf hin, dass auch beim Markt eine verbindliche Regelung zum Abbau der Überstunden ähnlich wie bei der VG eingeführt werden sollte. Bei über- oder außerplanmäßigen Ausgaben, über die der Bürgermeister auf dem Verwaltungsweg entschieden hat, sollte eine Information an den Marktgemeinderat erfolgen.
Auf die abschließende Frage von 2. Bgm. Baderhuber, ob Einverständnis mit der Erledigung besteht, wurden keine Einwände vorgebracht.

Beschluss

Der Markt Waging a. See stellt die Jahresrechnu ng 2017 des Marktes Waging a. See in der dieser Niederschrift als Anlage beigefügten Form und den darin enthaltenen Abschlusszahlen gemäß Art. 102 Abs. 3 GO fest.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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2.2. Feststellung der Jahresrechnung 2017 für den Eigenbetrieb "Gemeindewerke"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Marktgemeinderates Waging a. See 13.12.2018 ö 2.2

Sachverhalt

Die örtliche Rechnungsprüfung des Jahresabschluss 2017 der Gemeindewerke Waging a. See wurde vom Rechnungsprüfungsausschuss am 31.10.2018 vorgenommen. Stv. Werkleiterin Hund gibt die Feststellungen aus der Niederschrift über die örtliche Rechnungsprüfung bekannt und informiert über die jeweiligen Erledigungen. Nachdem mit der Art und Weise der Erledigungen Einverständnis besteht, kann der Jahresabschluss 2017 festgestellt werden. Mit dem Feststellungsbeschluss wird der Jahresabschluss 2017 als offizieller Jahresabschluss der Gemeindewerke anerkannt.

Diskussionsverlauf

Kämmerer Bernhard Kraus ging auf die Erledigung der Prüfungsbeanstandungen der örtlichen Rechnungsprüfung ein. So erläuterte er z.B. das Thema mit Überziehungszinsen bei den gemeindlichen Konten. Die G emeinde hat bei der Sparkasse einen Kontenpool, zu dem auch die Eigenbetriebe gehören. Wenn also der Fall auftritt, dass z.B. das Konto der Gemeindewerke überzogen ist und das Girokonto des Marktes ein Guthaben aufweist, wird beides gegenseitig verrechnet und Überziehungszinsen werden erst fällig, wenn insgesamt ein negativer Saldo besteht. In diesem Zusammenhang wies Kämmerer Kraus auch auf die hohen Investitionen in nächster Zeit hin.
Ein weiteres Thema wurde von GR Huber angesprochen, der auf die hohen Kosten für Oberflächenentwässerungen bei den Gemeindewerken verwies. Die Refinanzierung dieser Kosten über die Abwassergebühren dauert je nach Abschreibungszeitraum bis zu 50 Jahren und muss deshalb in dieser Zeit vorgestreckt werden. GR Huber beantragte, das Thema in nächster Zeit im Rat zu behandeln.  

Beschluss

Der Marktgemeinderat Waging a. See stellt den Jahresabschluss 2017 für den Eigenbetrieb „Gemeindewerke“ des Marktes Waging a. See gemäß Art. 102 Abs. 3 GO fest. Der Gewinn in Höhe von 105.104,69 € wird auf neue Rechnung vorgetragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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2.3. Feststellung der Jahresrechnung 2017 für den Eigenbetrieb "Seniorenheim St. Martin"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Marktgemeinderates Waging a. See 13.12.2018 ö 2.3

Sachverhalt

Die örtliche Rechnungsprüfung des Jahresabschluss 2017 des Seniorenheimes St. Martin wurde vom Rechnungsprüfungsausschuss am 25.09 .2018 vorgenommen. Die örtliche Rechnungsprüfung führte zu keinen Beanstandungen, so dass der Feststellungsbeschluss gefasst werden kann. Mit dem Feststellungsbeschluss wird der Jahresabschluss 2017 als offizieller Jahresabschluss des Seniorenheimes St. Martin anerkannt.

Diskussionsverlauf

Kämmerer Kraus verwies darauf, dass es keine Prüfungsbeanstandungen gab.
GR Huber dankte dem Personal im Seniorenheim und dem Förderverein für die gute Arbeit im letzten Jahr.
Anschließend fasste der Marktgemeinderat folgenden

Beschluss

Der Marktgemeinderat Waging a. See stellt den Jahresabschluss 2017 für den Eigenbetrieb „Seniorenheim St. Martin“ des Marktes Waging a. See gemäß Art. 102 Abs. 3 GO fest. Der Gewinn in Höhe von 19.204,97 € wird auf neue Rechnung vorgetragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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3. Entlastung für die Jahresrechnung 2017 und die Jahresabschlüsse der Eigenbetriebe für 2017 gem. Art. 102 Abs. 3 GO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Marktgemeinderates Waging a. See 13.12.2018 ö 3
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3.1. Entlastung zur Jahresrechnung 2017 der Marktgemeinde Waging a. See

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Marktgemeinderates Waging a. See 13.12.2018 ö 3.1

Sachverhalt

Nach Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung sollte nach Aufklärung der Prüfungsfeststellungen bis zum 30. Juni des auf das Haushaltsjahr folgenden übernächsten Jahres die Entlastung erfolgen. Nachdem die örtliche Rechnungsprüfung der Jahresrechnung 2017 erfolgte und alle Feststellungen erledigt sind, kann die Entlastung erteilt werden. Durch die Entlastung, so Kämmerer Kraus, wird zum Ausdruck gebracht, dass der Rat mit der Abwicklung des Haushalts im Haushaltsjahr 2017 einverstanden war, die Ergebnisse billigt und auf haushaltsrechtliche Einwände verzichtet. Wegen persönlicher Beteiligung ist der 1. Bürgermeister von der Beschlussfassung auszuschließen.

Beschluss

Zur Jahresrechnung der Marktgemeinde Waging a. See für das Haushaltsjahr 2017 wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO in der dieser Niederschrift als Anlage beigefügten Form und den darin enthaltenen Abschlusszahlen dem 1. Bürgermeister als dem Leiter der Gemeindeverwaltung die Entlastung erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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3.2. Entlastung zum Jahresabschluss 2017 des Eigenbetriebes "Gemeindewerke"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Marktgemeinderates Waging a. See 13.12.2018 ö 3.2

Beschluss

Zum Jahresabschluss 2017 des Eigenbetriebes “Gemeindewerke“ wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO dem 1. Bürgermeister und der Werkleitung die Entlastung erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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3.3. Entlastung zum Jahresabschluss 2017 des Eigenbetriebes "Seniorenheim St. Martin"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Marktgemeinderates Waging a. See 13.12.2018 ö 3.3

Beschluss

Zum Jahresabschluss 2017 des Eigenbetriebes „Seniorenheim“ wird gem. Art. 102 Abs. 3 GO dem 1. Bürgermeister und der Geschäftsleitung die Entlastung erte ilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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4. Ersatzbeschaffung eines Einsatzleitwagens (ELW-1) für die FFW Waging a. See und Kauf eines Mannschaftstransportwagens (MTW) für die First Responder-Einheit der FFW Waging a. See

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Marktgemeinderates Waging a. See 13.12.2018 ö beschließend 4

Sachverhalt

Die Ersatzbeschaffung eines Einsatzleitwagens (ELW) war im Haushalt 2018 in der Finanzplanung für 2019 bereits vorgesehen. Für die FFW Waging a. See ist als ELW seit 2004 ein Mercedes „Sprinter“ im Einsatz. Der ELW ist in der Alarm- und Ausrückeordnung der FFW Waging a. See als Führungsfahrzeug des Löschzuges vorgesehen. Nachdem unser ELW auch in den Einsatzmittelketten der ILS Traunstein eingeplant ist, kommt das Fahrzeug im östlichen Landkreis Traunstein und im angrenzenden Landkreis Berchtesgaden zum Einsatz. Bis zur Auslieferung eines neuen Fahrzeuges hätte der bisherige ELW 14 Einsatzjahre geleistet. Altersbedingt entspricht das Fahrzeug nicht mehr den aktuellen Einsatzanforderungen. Die Einsatzdaten im Einsatzfall werden mittlerweile digital übertragen. Die notwendige EDV Ausstattung ist derzeit im ELW nicht vorhanden. Die FFW Waging hat behelfsmäßig ein Tablet im Einsatz, welches jedoch nur bedingt den Anforderungen genügt. Die Kosten für ein neues ELW liegen bei rd. 130.000 €. Die Beschaffung wird vom Freistaat Bayern mit einer Zuwendung in Höhe von 30.000 € gefördert.

Ebenfalls vorgesehen ist der Kauf eines neuen Mannschaftstransportwagens, der in der FFW Waging a. See als Nachsatz für das Fahrzeug der First-Responder-Einheit genutzt werden soll. Der bisher im Einsatz befindliche VW Bus, Baujahr 2007, ist 365 Tage rund um die Uhr in Einsatzbereitschaft. Mit insg. rd. 1.800 Einsätzen ist der MTW das mit Abstand am meisten genutzte Fahrzeug der FFW Waging a. See. Aufgrund der Nutzungshäufigkeit und der enorm wichtigen ständigen Einsatzbereitschaft des Fahrzeuges, sollte aufgrund des Fahrzeugalters eine Neuanschaffung vorgenommen werden. Die Kosten für einen neuen MTW liegen bei rd. 70.000 €. Der Feuerwehrverein Waging a. See e.V. wird sich an den Anschaffungskosten finanziell beteiligen. Die Beschaffung wird zudem vom Freistaat Bayern mit einer Zuwendung in Höhe von 12.500 € gefördert.
Das bisherige Fahrzeug der First Responder-Einheit soll nicht veräußert werden, sondern soll künftig den FFW der Marktgemeinde Waging a. See als Fahrzeug für Fahrten im Rahmen der Jugendarbeit, für Fahrten zu Lehrgängen etc. zur Verfügung stehen.  

Diskussionsverlauf

Kämmerer Kraus informierte darüber, dass der Landkreis bei der Anschaffung von Feuerwehrfahrzeugen nur einen Zuschuss gewährt, wenn es sich um ein Fahrzeug mit überörtlichen Einsätzen handelt, was beim ELW nicht der Fall ist. Welcher Fahrzeugtyp angeschafft wird, muss sich erst noch bei der Ausschreibung ergeben. Diese muss unabhängig vom Fabrikat und Typ des Fahrzeuges erfolgen.
Feuerwehrkommandant Helmut Huber berichtete, dass das bisherige First-Responder-Fahrzeug zukünftig für die Jugendarbeit genutzt wird. Auf die Frage aus dem Gemeinderat, ob noch genügend Unterstellmöglichkeiten vorhanden sind, erwiderte der Kommandant, dass das Feuerwehrhaus unabhängig von der Anschaffung der neuen Fahrzeuge in den nächsten Jahren erweitert werden muss. Der vergleichsweise hohe Preis für das Fahrzeug ist in erster Linie auf das Automatikgetriebe und den Allradantrieb zurückzuführen. Nachdem mittlerweile immer weniger Feuerwehrleute den LKW-Führerschein haben, ist es sehr wichtig, dass auch noch Fahrzeuge zur Verfügung stehen, die mit dem PKW-Führerschein gefahren werden können.

Nach kurzer Diskussion fasste der Marktgemeinderat folgende Beschlüsse:

Beschluss 1

Der Marktgemeinderat Waging a. See stimmt dem Kauf eines neuen Einsatzleitwagens (ELW) mit zu erwartenden Anschaffungskosten von rd. 130.000 € zu. Die Kämmerei wird beauftragt, bei der Regierung von Oberbayern einen entsprechenden Förderantrag einzureichen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Marktgemeinderat Waging a. See stimmt dem Kauf eines neuen Mannschaftstransportwagens (MTW) mit zu erwartenden Anschaffungskosten von rd. 70.000 € zu. Die Kämmerei wird beauftragt, bei der Regierung von Oberbayern einen entsprechenden Förderantrag einzureichen.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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5. Bestätigung des neuen 1. und 2. Feuerwehrkommandanten für die FFW Otting

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Marktgemeinderates Waging a. See 13.12.2018 ö 5

Sachverhalt

In der letzten Jahreshauptversammlung der FFW Otting am 27.05.2018 wurden die beiden Kommandanten, Herr Johann Schneider und Herr Wolfgang Rosenegger in ihre Ämter gewählt. Das Landratsamt Traunstein hat mit Schreiben vom 28.11.2018 mitgeteilt, dass keine Einwände gegen die Bestätigung der vorstehenden Personen bestehen. Die Wahl ist vom Marktgemeinderat Waging a. See mit einem formellen Beschluss zu bestätigen.

Beschluss

Der Marktgemeinderat nimmt das Ergebnis der Neuwahlen der FFW Otting vom 27.05.2018 zur Kenntnis und stimmt der Wahl von Herrn Johann Schneider als 1. Kommandanten und Herrn Wolfgang Rosenegger als 2. Kommandanten zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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6. Durchführungsbeschluss zur Neugestaltung des Eingangsbereiches in der Touristinformation

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Marktgemeinderates Waging a. See 13.12.2018 ö 6

Sachverhalt

Die Neugestaltung des Eingangsbereiches der Touristinformation war bereits Thema in mehreren Gemeinderatssitzungen. In der Marktgemeinderatssitzung vom 26.04.2018 sprach sich der Marktgemeinderat für eine Neugestaltung aus, ein Durchführungsbeschluss wurde jedoch nicht gefasst. Bei vollumfänglicher Ausführung der Planung lagen die Kosten damals bei netto 357.000 €. Bereits damals gab es kritische Stimmen zur Höhe der zu erwartenden Kosten. Zwischenzeitlich wurde vom Rat ein Planungsauftrag erteilt, jedoch unter der Maßgabe, dass eine Kostenobergrenze von netto 250.000 € nicht überschritten wird. Zudem wurde mit Vertreterinnen der Regierung von Oberbayern vor Ort die Förderfähigkeit der Maßnahme geklärt. Eine Förderung nach dem Förderprogramm „RÖFE“ wurde positiv beurteilt.

Die Neuplanung unter Vorgabe einer Kostenobergrenze und die daraus notwendigen Einsparungen wurden dem Rat dann erneut in der Marktgemeinderatssitzung vom 13.09.2018 vorgestellt. Die Kostenobergrenze wäre dadurch erreicht worden, jedoch bestand im Rat kein Konsens über die getroffenen Einsparmöglichkeiten, so dass der Arbeitskreis „Tourismus“ beauftragt wurde, sich nun weiter mit der Planung zu beschäftigen. Am 14.11.2018 wurde im Arbeitskreis mit den beauftragten Planern die Planung im Detail durchgearbeitet. Die getroffenen Einsparungsvorschläge wurden in der vorliegenden Kostenberechnung berücksichtigt. Die zu erwartenden Kosten betragen nunmehr insg. netto 304.000 €, wobei die Grundzüge der Planung nicht wesentlich verändert wurden. Auf Grundlage dieser Kostenberechnung wird vorgeschlagen, die Durchführung der Maßnahme „Neugestaltung Eingangsbereich der Touristinformation“ zu beschließen.  

Diskussionsverlauf

2. Bgm. Baderhuber  erläuterte das Ergebnis der Arbeitskreissitzung und verwies darauf, dass man sich intensiv Gedanken über Einsparungen gemacht habe. Man konnte jedoch nur ganze Elemente aus der Planung herausnehmen, ein Eingriff in die Detailplanung der einzelnen Bereiche war nicht möglich.
In der folgenden Diskussion wurde die Kostenüberschreitung gegenüber der Vorgabe des Marktgemeinderates am 13.09.2018 um 54.000 € von einigen Mitgliedern kritisch gesehen. Letztendlich kam man aber zum Schluss, dass weitere, sinnvolle Einsparungen nach derzeitigem Stand aller Voraussicht nach nicht möglich sind und eine Kostendeckelung aufgrund der vorgeschriebenen Ausschreibungen ins Leere gehen würde.
Letztendlich lies 2. Bgm. Baderhuber über folgenden Beschluss abstimmen:

Beschluss

Der Marktgemeinderat Waging a. See hat Kenntnis von der Planung zur Neugestaltung des Eingangsbereichs der Touristinformation mit zu erwartenden Kosten von insg. netto 304.000 € und stimmt der Durchführung der Maßnahme zu. Die Kämmerei wird beauftragt, gem. dem Förderprogramm „RÖFE“ einen Förderantrag bei der Regierung von Oberbayern einzureichen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 3

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7. Bekanntgabe von Tagesordnungspunkten aus nichtöffentlichen Sitzungen, für die die Gründe der Geheimhaltung weggefallen sind (Art. 52 Abs. 3 GO)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Marktgemeinderates Waging a. See 13.12.2018 ö informativ 7

Sachverhalt

Aus der Marktgemeinderatssitzung vom 22.11.2018 wurden folgende Beschlüsse bekanntgegeben:

Ab 01.09.2019 wird ein Ausbildungsplatz beim gemeindlichen Bauhof als Straßenbauer angeboten.

Der Auftrag für die Erd- und Rohrleit ungsbauarbeiten für den Neubau Bauhof Waging wurde an die Fa. Schneckenpointner, mit einer Angebotssumme von 157.667,32 € brutto vergeben.

Der Auftrag für die Baumeisterarbeiten für den Neubau Bauhof Waging wurde an die Fa. Johann Lamminger GmbH, Waging mit einer Angebotssumme von 397.824,14 € brutto vergeben.

Der Auftrag für die Zimmererarbeiten für den Neubau Bauhof Waging wurde an die Fa. Thomas Sollacher, Wonneberg mit einer Angebotssumme von 142.898,69 € brutto vergeben.

Der Auftrag für die Spenglerarbeiten für den Neubau Bauhof Waging wurde an die Fa. Andreas Kaiser, Waging mit einer Angebotssumme von 10.862,07 € brutto vergeben.

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8. Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Marktgemeinderates Waging a. See 13.12.2018 ö informativ 8

Diskussionsverlauf

2. Bgm. Baderhuber gab einen kurzen Rückblick und bedankte sich bei den Ratsmitgliedern für die gute Zusammenarbeit in diesem Jahr.

GR Huber berichtete kurz über die gestrige Veranstaltung der Ökomodellregion. Er wies weiter darauf hin, dass die Eintragungsfrist für das Volksbegehren „Rettet die Bienen“ am 29.01.2019 beginnt.

GL Röckenwagner informierte darüber, dass die Fa. Kotter den Zuschlag für den Bäckereiladen im neuen Rewemarkt bekommen hat.

Weiter informierte Röckenwagner darüber, dass drei Wahlvorschläge für die Bürgermeisterwahl bei der Verwaltung eingegangen sind: Matthias Baderhuber (CSU), Josef Hofmann (UGW) und Walter Wimmer (Grüne). Die Unterstützungsliste für die UGW liegt bereits auf. Wahlberechtigte können bis zum 07.01.2019 auf der Liste unterschreiben.

Datenstand vom 28.02.2019 13:52 Uhr