Datum: 16.05.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Feuerwehrhaus Taching a. See
Gremium: Gemeinderat Taching a. See
Körperschaft: Gemeinde Taching a. See
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:15 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:20 Uhr bis 22:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 19.04.2018
2 Bekanntgabe von Tagesordnungspunkten aus nichtöffentlichen Sitzungen, für die die Gründe der Geheimhaltung weggefallen sind (Art. 52 Abs. 3 GO)
3 Beratung und Beschlussfassung über den Betrieb des Tenglinger Strandbades als Badestelle und Einführung einer Parkgebühr
4 Errichtung eines Waldkindergartens in Mönchspoint
4.1 Beschlussfassung über die Bedarfsfeststellung von Waldkindergartenplätzen
4.2 Entscheidung über gemeindliches Einvernehmen zum geänderten Bauantrag
5 Antrag auf Baugenehmigung von Elisabeth Krautenbacher zum Teilabbruch einer Maschinenhalle mit Stallung und Neuerrichtung von Garagen sowie eine Nutzungsänderung von einem Teil der Stallung in eine Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 1231 der Gemarkung Taching (Mollstätten 9)
6 Antrag auf Baugenehmigung von Franz Seehuber zum Neubau einer offenen Güllegrube auf dem Grundstück Fl.Nr. 2603 der Gemarkung Taching (Planthal 2)
7 Antrag auf Baugenehmigung von Stefan Huber zur Nutzungsänderung des KG zur Erweiterung auf eine zweite Wohneinheit mit Anbau einer Einzelgarage im KG, Aufstockung des Wohnhauses sowie Abbruch und Errichtung der Garage auf dem Grundstück Flurstück-Nr. 700/1 der Gemarkung Tengling (Stecken 3)
8 Antrag auf Baugenehmigung von Werner und Anneliese Sauer zur Errichtung eines Zweifamilienhauses mit Garagen auf dem Grundstück Fl.Nr. 83/20 der Gemarkung Tengling (Tengling, Frauenanger 1)
9 Antrag von Hildegard Mayer auf Befreiung von den Festsetzungen der Innenbereichssatzung für den Ortsteil Mauerham zum Anbau an das bestehende Autohaus auf dem Grundstück Fl.Nr. 495/1 der Gemarkung Taching (Mauerham 19)
10 Sonstiges und Informationen durch die Bürgermeisterin

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 19.04.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 16.05.2018 ö beschließend 1

Sachverhalt

Das Protokoll des öffentlichen Teils der Gemeinderatssitzung vom 19.04.2018 wurde mit der Ladung zu dieser Gemeinderatssitzung versandt. Einwände gegen diesen Protokollteil werden nicht vorgebracht.

Beschluss

Der Gemeinderat Taching a. See hat Kenntnis vom Protokoll des öffentlichen Teils der Gemeinderatssitzung vom 19.04.2018  und stimmt dem Protokoll zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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2. Bekanntgabe von Tagesordnungspunkten aus nichtöffentlichen Sitzungen, für die die Gründe der Geheimhaltung weggefallen sind (Art. 52 Abs. 3 GO)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 16.05.2018 ö 2

Sachverhalt

Folgende Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung vom 21.02.2018 werden von Bürgermeisterin Haas bekanntgegeben, nachdem die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind:
„Kauf des VR-Bank Gebäudes in Tengling (Weinbergstr.)“ – TOP 13.1. Es kann bekannt gegeben werden, dass die Gemeinde das alte VR-Bank Gebäude in Tengling erworben hat. Der Kaufpreis unterliegt weiterhin der Nichtöffentlichkeit.
„Kauf eines Traktors für den gemeindlichen Bauhof“ – TOP 14. Es kann bekannt gegeben werden, dass für den gemeindlichen Bauhof ein Claas Traktor Arion 510 CIS über den örtlichen Händler Gstöttner & Niedermeier beschafft wird. Die Angebotssumme unterliegt weiterhin der Nichtöffentlichkeit.
„Auftragsvergabe für zwei Akustikdecken in der Grundschule“ – TOP 16. Es kann bekannt gegeben werden, dass die Fa. Baldauf, Taching a. See, mit den Arbeiten beauftragt wurde. Die Angebotssumme unterliegt weiterhin der Nichtöffentlichkeit.
„Vergabe von Bauleistungen zur Straßensanierung Mollstätten-Pasee“ – TOP 18. Es kann bekannt gegeben werden, dass die Fa. Streicher, Altenmarkt, mit den Arbeiten beauftragt wurde. Die Angebotssumme unterliegt weiterhin der Nichtöffentlichkeit.
„Sonstiges und Informationen durch die Bürgermeisterin“ – TOP 19. Die Gesprächsinhalte der Punkte „Drohnenbefliegung über die beiden Hauptorte und 42 Weiler und „Weitere Vorgehensweise bzgl. Personal in der Touristinfo“ können vollumfänglich bekannt gegeben werden.

Folgende Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung vom 14.03.2018 werden von Bürgermeisterin Haas bekannt gegeben, nachdem die Gründe der Geheimhaltung weggefallen sind.
„Vergabe von Bauleistungen für den Kanalanschluss Huber Lisa, Taching“ – TOP 10. Es kann bekannt gegeben werden, dass nach Erteilung einer Baugenehmigung die Fa. Oppacher mit den Arbeiten beauftragt wird. Die Angebotssumme unterliegt weiterhin der Nichtöffentlichkeit.
„Grundschule Taching Nachrüstung Brandschutztüren T 30-RS“ – TOP 11. Es kann bekannt gegeben werden, dass die Fa. Weiss, Holzhausen, mit der Nachrüstung der Brandschutztüren beauftragt worden ist. Die Angebotssumme unterliegt weiterhin der Nichtöffentlichkeit.
„Vergabe von Bauleistungen für eine Schutzplanke bei Burg“ – TOP 13. Es kann bekannt gegeben werden, dass die Fa. Leit-Ramm mit den Arbeiten beauftragt wurde. Die Angebotssumme unterliegt weiterhin der Nichtöffentlichkeit.
„Vergabe Bauwerkshauptprüfung im Gemeindegebiet Taching“  – TOP 14. Es kann bekannt gegeben werden, dass das Planungsbüro Höllige und Wind, Anger, mit der Erstellung der Bauwerkshauptprüfung beauftragt wurden. Die Angebotssumme unterliegt weiterhin der Nichtöffentlichkeit.
„Beschlussfassung über die Vorschlagsliste zur Schöffenwahl“ – TOP 15. Die vorgeschlagenen Kandidaten können bekannt gegeben werden, nicht aber die Diskussionsinhalte zu diesem TOP.
„Sonstiges und Informationen durch die Bürgermeisterin“ – TOP 16. Die Themen und Gesprächsinhalte können vollumfänglich bekannt gegeben werden.

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3. Beratung und Beschlussfassung über den Betrieb des Tenglinger Strandbades als Badestelle und Einführung einer Parkgebühr

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 16.05.2018 ö 3

Sachverhalt

Mittlerweile hat die Gemeinde einen Arbeitsvertag mit einem Rettungsschwimmer abgeschlossen und das Arbeitsverhältnis beginnt am 19.05.2018. Bürgermeisterin Haas informiert, dass sie morgen ein gemeinsames Treffen an den Strandbädern mit dem Rettungsschwimmer Xander Mühlbauer, Campingwart Wolfgang Weiß, Mitgliedern der WW, Leiter des Amtes für öffentliche Sicherheit und Ordnung Florian Mühlbacher, Kämmerer Bernhard Kraus und Bauhofleiter Richard Schweiger organisiert hat. Bei dem Treffen sollen organisatorische Details, die Festlegung der Badezonen und sicherheitsrelevante Aspekte besprochen werden. In der Diskussion kommt der Rat überein, den Rettungsschwimmer Mühlbauer am Tenglinger Strandbad einzusetzen und nicht wie ursprünglich geplant am Tachinger Strandbad. Grund dafür ist, dass voraussichtlich ab Mitte Juni eine Rettungsschwimmerin am Tachinger Strandbad den Aufsichtsdienst übernehmen könnte und dass das Tenglinger Bad stärker frequentiert ist. Etwa 2/3 der Eintrittsu msätze werden in Tengling erwirtschaftet und 1/3 in Taching. Sollte jedoch aus bisher nicht bekannten Gründen keine Einstellung möglich sein, wird vorgeschlagen, dass das Bad in Taching als Badestelle betrieben werden soll. Attraktionen, wie z. B. der Sprungturm und andere Einbauten würden dann nicht mehr erfolgen. Auch ein Eintritt wird bei einer Badestelle nicht mehr kassiert. Um den Einnahmeausfall aus den Eintrittsgebühren zumindest teilweise ausgleichen zu können, wird die Einführung einer Parkgebühr vorgeschlagen. Vorgeschlagen werden 4 € je PKW/Motorrad o.ä. Bzgl. der Sprungtürme entsteht im Rat eine kontroverse Diskussion. Während der Badesaison zeigt sich immer wieder, dass der Sprungturm oft nicht ordnungsgemäß benutzt wird. Es kam immer wieder vor, dass mehrere Personen sich auf dem Sprungbrett befanden. Bürgermeisterin Haas ist es ein großes Anliegen, dass aus haftungsrechtlichen Gründen notwendige Vorkehrungen getroffen werden, um die der Gemeinde obliegende Verkehrssicherungspflicht zu erfüllen. Welche Vorkehrungen im Detail dazu umzusetzen sind, soll ein Jurist oder ggf. der KUVB klären. Mitglied des Gemeinderats Sepp Huber informiert, dass von Seiten der Tenglinger Wasserwacht signalisiert wurde, dass einzelne Mitglieder der Wasserwacht auf Anstellungsbasis bei der Gemeinde den Rettungsschwimmerdienst übernehmen würden. Auch mit den Verantwortlichen der Wasserwacht, so Bürgermeisterin Haas, wurde für morgen ein Besprechungstermin angesetzt. Auch über mögliche Anstellungen soll dann gesprochen werden.

Beschluss

Der Gemeinderat Taching a. See hält am Weiterbetrieb der Seebäder fest, sofern die erforderliche Wasseraufsicht durch Rettungsschwimmer gewährleistet ist. Bei evtl. erforderlichem Betrieb als Badestelle beschließt der Gemeinderat Taching a. See die Einführung einer Parkgebühr von 4 € je PKW/Motorrad o.ä.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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4. Errichtung eines Waldkindergartens in Mönchspoint

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 16.05.2018 ö beschließend 4

Sachverhalt

Der Gemeinde Taching a.See ist von der Gemeinde Surberg ein gebrauchter Bauwagen zum Kauf angeboten worden, der bisher im Zusammenhang mit dem dortigen Waldkindergarten genutzt worden ist. Unter der Voraussetzung, dass der Bauwagen tatsächlich angeschafft wird, ist das aktuelle Vorhaben der Gemeinde Taching a.See zur Errichtung eines Waldkindergartens nunmehr mit der Variante „Bauwagen“ (anstatt festes Gebäude) zu konkretisieren. Die Planvorlagen für die Baugenehmigung sind vom Planungsbüro Kleißl GmbH, Waging a.See, bereits entsprechend überarbeitet worden. Im Falle des Einvernehmens durch den Gemeinderat werden diese Pläne neue Grundlage des aktuellen, im Landratsamt liegenden Genehmigungsantrages (Austauschpläne).

Bürgermeisterin Haas informiert, dass aktuell 8 Kinder Interesse am Besuch eines Waldkindergartens haben. Im Rat entsteht eine kontroverse Diskussion zur Inbetriebnahme einer Waldkindergartengruppe. Zum einen wird die Meinung vertreten, dass im ländlichen Raum ein Waldkindergarten nicht benötigt wird und zum anderen wird das von der Gemeinde kürzlich gekaufte Gebäude der VR-Bank in Tengling als Unterbringungsmöglichkeit vorgeschlagen. Letztendlich war man im Rat der Meinung, dass man  einen Versuch mit einer Waldkindergartengruppe starten sollte. Der rege Zulauf in anderen Waldkindergärten spreche für sich.

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4.1. Beschlussfassung über die Bedarfsfeststellung von Waldkindergartenplätzen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 16.05.2018 ö beschließend 4.1

Sachverhalt

Die Anmeldezahlen für den Kindergarten (Kinderkrippe) Tausendfüßler sind für das kommende Kindergartenjahr höher als die zur Verfügung stehenden Plätze. Die Betriebserlaubnis vom LRA Traunstein erlaubt eine Belegung von 54 Plätzen im Kindergarten und 15 in der Krippe. Zum jetzigen Zeitpunkt wäre der Kindergarten voll ausgelastet und in der Krippe zwei freie  Plätze. Zusätzlich würden derzeit acht Kinder für eine Waldspielgruppe angemeldet werden. Erfahrungsgemäß steigen die Anmeldezahlen zum September hin noch einmal und es sind auch immer noch Anfragen während des Jahres aufgrund eventueller Zuzüge möglich. Da nicht in jeder Gemeinde eine solche Waldspielgruppe angeboten wird, ist es durchaus auch möglich, dass „Nicht-Gemeindebürger“ das Angebot in Anspruch nehmen würden. Um für die Zukunft gerüstet zu sein, soll eine Waldspielgruppe errichtet werden. Hierzu muss von der Gemeinde der Bedarf an zusätzlichen Betreuungsplätzen anerkannt werden.

Beschluss

Der Gemeinderat Taching a. See erkennt den Bedarf von 15 Plätzen als bedarfsnotwendig an.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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4.2. Entscheidung über gemeindliches Einvernehmen zum geänderten Bauantrag

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 16.05.2018 ö beschließend 4.2

Sachverhalt

Es ist über das gemeindliche Einvernehmen zu den aktualisierten Planunterlagen zu entscheiden.
In der Diskussion wird klar, dass vom bisher geplanten Standort in Mönchspoint Abstand genommen wird, weil auch die Kosten für die zu bauende Zufahrtsstraße mit etwa 60.000 € sehr hoch ist. Mitglied des Gemeinderats Hans Steiner bietet eine Wiesenfläche bei seinem landwirtschaftlichen Anwesen am Hochfeld an. Auch eine gemeindeeigene Fläche an der Wallfahrtskirche in Burg (Parkplatz) wird als möglicher Standort ins Gespräch gebracht.  

Beschluss

Der Gemeinderat Taching a. See beschließt, die Planung für einen Waldkindergarten in Mönchspoint aufzugeben, weil die Kosten der Zufahrt in keinem Verhältnis zur geplanten Nutzung stehen. Bürgermeisterin Haas wird ermächtigt, die Planung für einen Alternativstandort (z. B. Hochfeld oder Burg) voranzutreiben, wobei die Grundzüge der Planung (Bauwagenvariante ) übernommen werden sollen. Ferner wird die Bürgermeisterin ermächtigt, ohne Behandlung im Gemeinderat das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag herzustellen und diesen an das Landratsamt Traunstein weiterzuleiten. Der Rat ist über die erfolgte Planung zu informieren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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5. Antrag auf Baugenehmigung von Elisabeth Krautenbacher zum Teilabbruch einer Maschinenhalle mit Stallung und Neuerrichtung von Garagen sowie eine Nutzungsänderung von einem Teil der Stallung in eine Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 1231 der Gemarkung Taching (Mollstätten 9)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 16.05.2018 ö 5

Sachverhalt

Frau Elisabeth Krautenbacher beabsichtigt den Teilabbruch der bestehenden Maschinenhalle / Stallung und die Neuerrichtung von Garagen sowie eine Nutzungsänderung von einem Teil der Stallung in eine Garage im bestehenden Anwesen „Mollstätten 9“.


Nach Auffassung der Verwaltung kann die Zulässigkeit des Vorhabens durch § 35 Abs. 4 Nr. 1 und 4 BauGB bzw. durch § 35 Abs. 2 BauGB begründet werden. Es wird empfohlen, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt den vorliegenden Antrag zur Kenntnis. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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6. Antrag auf Baugenehmigung von Franz Seehuber zum Neubau einer offenen Güllegrube auf dem Grundstück Fl.Nr. 2603 der Gemarkung Taching (Planthal 2)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 16.05.2018 ö beschließend 6

Sachverhalt

Der Landwirt Franz Seehuber beabsichtigt den Neubau einer Güllegrube in Planthal. Das Vorhaben ist zulässig als privilegiertes landwirtschaftliches Vorhaben gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB.

Beschluss

Der Gemeinderat Taching a. See  nimmt den vorliegenden Antrag zur Kenntnis. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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7. Antrag auf Baugenehmigung von Stefan Huber zur Nutzungsänderung des KG zur Erweiterung auf eine zweite Wohneinheit mit Anbau einer Einzelgarage im KG, Aufstockung des Wohnhauses sowie Abbruch und Errichtung der Garage auf dem Grundstück Flurstück-Nr. 700/1 der Gemarkung Tengling (Stecken 3)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 16.05.2018 ö beschließend 7

Sachverhalt

Herr Stefan Huber beabsichtigt die Nutzungsänderung des Kellergeschosses seines Wohnhauses
in Stecken Hs.Nr. 3 zur Erweiterung auf eine zweite Wohneinheit sowie den Anbau einer Einzelgarage im Kellergeschoss (Untergeschoss). Ferner soll die bestehende Garage an der Nordostseite abgebrochen und neu errichtet werden.
Wegen der Einzelheiten des Bauvorhabens haben am 08.02. und am 16.04.2018 ausführliche Bauberatungsgespräche des Antragstellers bei der Unteren Bauaufsichtsbehörde im Landratsamt Traunstein stattgefunden. Dabei wurde gemäß den Aktenvermerken des Landratsamtes eine Genehmigung für das geplante Vorhaben in Aussicht gestellt, sofern bestimmte Zwangspunkte beachtet werden, z.B. außenbereichsverträgliche Bebauung sowie Reduzierung der geplanten Aufstockung auf das unbedingt Notwendige. Die erforderlichen Abstandsflächen gemäß der Bayerischen Bauordnung können im Bereich zum Nachbargrundstück „Stecken 1“ nicht eingehalten werden, weswegen hier vom Landratsamt eine Abweichung von den Abstandsflächenvorschriften genehmigt werden müsste. Gemäß Auskunft des Antragstellers hat der betroffene Grenznachbar dem Bauantrag zugestimmt.
Rechtsgrundlage für eine eventuelle Baugenehmigung ist § 35 Abs. 2 BauGB. Die Verwaltung empfiehlt, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt den vorliegenden Antrag zur Kenntnis. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird erteilt. Ebenso wird den Abweichungsanträgen gemäß § 63 BauBO vom 07.05.2018 bezüglich der nicht eingehaltenen Abstandsfläche zum Nachbargrundstück Fl.Nr. 700 der Gemarkung Tengling, bezüglich der Gestaltung des Treppenraumes und bezüglich der von der Leitungsanlagenrichtlinie abweichenden Leitungsinstallation zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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8. Antrag auf Baugenehmigung von Werner und Anneliese Sauer zur Errichtung eines Zweifamilienhauses mit Garagen auf dem Grundstück Fl.Nr. 83/20 der Gemarkung Tengling (Tengling, Frauenanger 1)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 16.05.2018 ö beschließend 8

Sachverhalt

Eine Behandlung dieses Tagesordnungspunktes entfällt. Der Bauantrag ist am 09.05.2018 vom Antragsteller in der Gemeindeverwaltung zurückgezogen worden.

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9. Antrag von Hildegard Mayer auf Befreiung von den Festsetzungen der Innenbereichssatzung für den Ortsteil Mauerham zum Anbau an das bestehende Autohaus auf dem Grundstück Fl.Nr. 495/1 der Gemarkung Taching (Mauerham 19)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 16.05.2018 ö beschließend 9

Sachverhalt

Für das Bauvorhaben von Frau Hildegard Mayer zum Anbau an das bestehende Autohaus in Mauerham hat der Gemeinderat bereits in der Sitzung am 14.03.2018 das gemeindliche Einvernehmen erteilt.


Bei der Prüfung des Bauantrages im Landratsamt Traunstein wurde festgestellt, dass die aktuelle Innenbereichssatzung die maximal zulässige Grundfläche für Gebäude auf 750 qm beschränkt. Das Betriebsgebäude von Frau Mayer weist nach dem Anbau eine Grundfläche von insgesamt 819,3 qm auf.
Frau Mayer stellt nun einen Antrag auf Zulassung einer Befreiung von den Festsetzungen der Innenbereichssatzung wegen der nicht eingehaltenen Grundfläche von max. 750 qm.

Der Antrag wird wie folgt begründet:
  • Der Neubau wird auf der bereits vorhandenen Tiefgarage und deren Abfahrt errichtet. Eine nur teilweise Überbauung der Tiefgaragenabfahrt, um die maximal zulässige Grundfläche zu erreichen, ist ausführungsbedingt sehr aufwändig und nicht sinnvoll.
Aus gestalterischer Sicht ist dies auch keine Ausführung, die zu favorisieren ist.
  • Es werden durch den Bau keine zusätzlichen Flächen versiegelt.
  • Aus gestalterischer Sicht stellt die Überbauung der Tiefgaragenabfahrt in dieser Art und Weise eine erhebliche Aufwertung dar.
  • Aus betrieblichen Anforderungen entstehen im Winter keine Probleme mehr hinsichtlich des Winterdienstes.
  • Für die Ausstellungsräume des Kfz-Hauses werden von den Fahrzeugherstellern Mindestflächen gefordert. Diese können nur mit dem entsprechend geplanten Bau eingehalten werden.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt den vorliegenden Antrag zur Kenntnis. Der Erteilung einer Befreiung von den Festsetzungen der Innenbereichssatzung „Mauerham“ wegen der nicht eingehaltenen maximal zulässigen Grundfläche (819,3 qm statt 750 qm) wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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10. Sonstiges und Informationen durch die Bürgermeisterin

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 16.05.2018 ö informativ 10

Sachverhalt

Musikfest in Tengling

In der Zeit vom 30.05.-04.06.2018 findet das Musikfest in Tengling statt. Bürgermeisterin Haas bittet um regen Besuch.

Festtag der FFW Palling

Bürgermeisterin Haas informiert, dass der Gemeindederat zu diesem Fest am 15.07.2018 eingeladen ist.

Gemeindeausflug 2018

Bürgermeisterin Haas informiert, dass der Gemeindeausflug am 21.09.2018 stattfinden wird.

Verkehrsgefährdung an der Pallinger Str.

Mitglied des Gemeinderats Franz Obermeyer spricht nochmals die Verkehrsgefährdung durch parkende Autos am Fußweg entlang der Pallinger Straße an. Es sei immer wieder zu beobachten, dass wegen parkender Autos im Bereich des Anwesens an der Pallinger Str. Fußgänger, Mütter mit Kinderwägen etc. die Straße betreten müssen. Das Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung soll prüfen, ob, ggf. im Rahmen der Verkehrsschau, eine Beschilderung möglich ist, um das Parken von Autos zu vermeiden.

Datenstand vom 28.02.2019 15:17 Uhr