Datum: 12.12.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Feuerwehrhaus Taching a. See
Gremium: Gemeinderat Taching a. See
Körperschaft: Gemeinde Taching a. See
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:30 Uhr bis 21:30 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 22.11.2018
2 Bekanntgabe von Tagesordnungspunkten für die die Gründe der Geheimhaltung weggefallen sind (Art. 52 Abs. 3 GO)
3 Vorstellung der Baumaßnahme des TSV Tengling zur Sanierung des Vereinsgebäudes
4 Erlass der Haushaltssatzung samt Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019
5 Feststellung der Jahresrechnung 2017 gem. Art. 102 Abs. 3 GO
6 Entlastung zur Jahresrechnung 2017 gem. Art. 102 Abs. 3 GO
7 Antrag des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Achengruppe auf wasserrechtliche Bewilligung für das Ableiten von Grundwasser aus dem Brunnen Tengling-Thalwies; Stellungnahme der Gemeinde Taching a. See
8 Antrag auf Baugenehmigung durch Mato und Jadranka Zeba zum Neubau eines Doppelhauses mit Doppelgarage und Carport auf dem Grundstück Fl.Nr. 471/2 der Gemarkung Tengling (Thalwies 18)
9 Antrag von Annette Ramelsberger auf Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich "Brunnberg-Ost" im OT Tengling zwecks Einzelhausbebauung des Grundstücks Fl.Nr. 470/5 der Gemarkung Tengling
10 Erlass einer Entwicklungs- und Einbeziehungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Nrn. 2 und 3 BauGB für den Ortsteil Eging
10.1 Stellungnahme zum Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung
10.2 Stellungnahme zum Ergebnis der Trägerbeteiligung
10.2.1 Allgemein
10.2.2 Landratsamt Traunstein, SG 4.40 (Untere Bauaufsichtsbehörde); Schreiben vom 28.10.2018
10.2.3 Landratsamt Traunstein, SG 4.14 (Untere Naturschutzbehörde); Schreiben vom 10.10.2018
10.2.4 Regierung von Oberbayern, Höh. Landesplanungsbehörde; Schreiben vom 24.09.2018
10.2.5 Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Bereich Landwirtschaft); Schreiben vom 15.10.2018
10.2.6 Wasserwirtschaftsamt Traunstein; Schreiben vom 26.10.2018
10.2.7 Bund Naturschutz; Schreiben vom 24.10.2018
10.3 Entscheidung über die weitere Vorgehensweise
11 Antrag der Krieger- und Soldatenkameradschaft auf Gewährung eines Zuschusses zum 100-jährigen Jubiläum
12 Sonstiges

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 22.11.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 12.12.2018 ö beschließend 1

Sachverhalt

Die Sitzungsniederschrift des öffentlichen Teils der Ratssitzung vom 22.11.2018 wurde den Mitgliedern des Rats mit der Sitzungsladung zu dieser Sitzung zugesandt. Zudem erfolgte die Bekanntgabe über das RIS. Nachdem keine Einwände vorgebracht werden, fasst der Gemeinderat folgenden Beschluss.

Beschluss

Der Gemeinderat Taching a. See nimmt den öffentlichen Teil der Sitzungsniederschrift vom 22.11.2018  zur Kenntnis und stimmt dieser Sitzungsniederschrift zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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2. Bekanntgabe von Tagesordnungspunkten für die die Gründe der Geheimhaltung weggefallen sind (Art. 52 Abs. 3 GO)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 12.12.2018 ö 2

Sachverhalt

Folgende Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 22.11.2018 werden von Bürgermeisterin Haas bekannt gegeben, nachdem die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind.
„Auftragsvergabe Spielplatzgeräte für Spielplatz an der Dachsteinstraße“ TOP 8. Es kann bekannt gegeben werden, dass die Fa. Spielplatzgeräte Mayer, Altenmarkt, den Auftrag erhalten hat. Die Angebotssumme unterliegt weiterhin der Nichtöffentlichkeit.
„Anpassung der Vergaberichtlinien für Baugrundstücke“ -TOP 9. Die Nichtöffentlichkeit wurde bereits in der Sitzung am 22.11.2018 umgehend aufgehoben.
„Sonstiges“ – TOP 10. Der Diskussionspunkt „Kühlaggregate Seebadgaststätte Taching “ kann vollumfänglich bekannt gegeben werden.

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3. Vorstellung der Baumaßnahme des TSV Tengling zur Sanierung des Vereinsgebäudes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 12.12.2018 ö 3

Sachverhalt

Die Mitglieder des Gemeinderats Markus Haselberger (19:40 Uhr) und Peter Seehuber (19:45 Uhr) erscheinen aus beruflichen Gründen etwas verspätet zur Sitzung des Gemeinderats.  

Bürgermeisterin Haas begrüßt zu diesem TOP den Vorstand des TSV Tengling, Hubert Strobl, und die zahlreich erschienenen Vereinsmitglieder. Bürgermeisterin Haas erteilt Hubert Strobl das Wort, um die geplante Maßnahme zu erörtern. Das Vereinsgebäude des TSV Tengling ist arg in die Jahre gekommen und weist stellenweise massiven Schimmelbefall auf, so dass eine Generalsanierung dringend erforderlich wird. Zudem ist seit Jahren ein starker Zulauf von Jugendspielern zu verzeichnen, die eine Vergrößerung des Gebäudes notwendig werden lassen. Die Gesamtkosten der Maßnahme werden rd. 200.000 € betragen. Mit den Bauarbeiten soll im April 2020 begonnen werden. Bereits im Rahmen der Haushaltsvorberatungen wurde eine Bezuschussung durch die Gemeinde diskutiert. Der Rat vertrat einheitlich die Auffassung, den TSV Tengling finanziell zu unterstützen. Die Vereinsmittel sind nicht ausreichend, um eine solche Maßnahme umzusetzen. Insbesondere die Jugendarbeit hat einen hohen gesellschaftlichen Stellenwert und so vertrat der Rat die einstimmige Auffassung, sich auch entsprechend großzügig bei einer Bezuschussung zu zeigen. In der Finanzplanung für 2020 wurden daher Zuschussmittel von 110.000 € eingeplant.

TSV Vorstand Strobl spricht auch die Notwendigkeit einer Modernisierung bzw. Erweiterung der Flutlichtanlagen an. Mittlerweile herrsche durch die vielen Jugendmannschaften ein reger Trainingsbetrieb, aber ein Abendtraining sei wegen der fehlenden Flutlichtanlage nur auf dem Trainingsplatz möglich. Entsprechend überstrapaziert wird daher der Trainingsplatz, so dass eine zusätzliche Beleuchtung des Hauptspielfeldes erforderlich wird. Die bestehende Flutlichtanlage entspricht nicht mehr den Normanforderungen und soll entsprechend modernisiert werden. Durch die künftig mögliche Beleuchtung des Hauptspielfeldes wären auch Austragungen von Abendspielen möglich. Die Kosten für die Erweiterung und Modernisierung der Flutlichtanlage betragen rd. 65.000 €. Insgesamt sollen sechs Flutlichtmasten mit sog. Wippen installiert werden. Die Brennstellen werden mit moderner LED-Technik ausgestattet. Mit der Maßnahme soll im März 2019 begonnen werden. Auch hier erfolgten im Rahmen der Haushaltsvorberatungen Diskussionen im Rat. Wie bereits bei der anstehenden Gebäudesanierung zeigte sich der Rat auch hier großzügig. Im Haushalt 2019 wurden Zuschussmittel von insgesamt 100.000 € eingeplant, nachdem auch in Taching a. See eine Modernisierung der Flutlichtanlage ansteht.

Der Hauptplatz soll 2019 mit einem Aufwand von etwa 20.000 € saniert werden. Die Kosten für die Sanierung des Sportplatzes wird die Gemeinde übernehmen. Auch hier wurden die erforderlichen Mittel im Haushalt 2019 eingeplant.

Zum Ende seines Vortrages bittet Vorstand Strobl um eine finanzielle Unterstützung durch die Gemeinde und sichert auch die Bereitschaft zu, das alte Turnhallengebäude an die Gemeinde zu veräußern. Bürgermeisterin Haas bedankt sich bei Herrn Strobl für die präzise Vorstellung der anstehenden Maßnahmen. TSV Vorstand Strobl wird gebeten, die entsprechenden Zuschussanträge mit Kämmerer Kraus abzustimmen, so dass in der Januarsitzung 2019 des Gemeinderats über die Zuschussanträge abgestimmt werden kann. Somit hätte der TSV Tengling eine fixe Zusage der Gemeinde über die kommunalen Zuschüsse und die Maßnahmen könnten weiter vorangetrieben werden.

 

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4. Erlass der Haushaltssatzung samt Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 12.12.2018 ö 4

Sachverhalt

Der Haushaltsplanentwurf 2019 wurde in der Sitzung des Gemeinderats am 08.11.2018 intensiv vorberaten. Aufgrund besprochener Änderungen und zwischenzeitlich gewonnener neuer Erkenntnisse erhöhte sich das Planvolumen gegenüber der Entwurfsplanung um 129.900 € auf nunmehr 3.944.500 €. Die Änderungen trugen zu einer Verbesserung des Planergebnisses bei. In der Entwurfsplanung lag der an den Vermögenshaushalt zuzuführende Einnahmeüberschuss bei 205.100 €. Aufgrund vorgenommener Änderungen erhöhte sich der voraussichtliche Einnahmeüberschuss auf 272.200 €.

Folgende Änderungen gegenüber dem Entwurf wurden im Verwaltungshaushalt vorgenommen:


Im Vermögenshaushalt lag das Planvolumen in der Entwurfsplanung bei 2.053.600 € und reduzierte sich auf 1.733.600 €. Die deutliche Verringerung des Planvolumens liegt daran, dass in der Entwurfsplanung 2019 noch die Schlussrechnung für die 2. Ausbauphase der Breitbandverkabelung veranschlagt worden ist. Die Schlussrechnung der Telekom über 411.000 € ist zwischenzeitlich bei der Gemeinde eingegangen und ist bis Mitte Dezember 2019 zu überweisen. Entsprechend konnte der Planansatz für 2019 gekürzt werden. Dadurch ist jedoch auch der in der Ratssitzung vom 08.11.2018 angesprochene Rücklagenstand von 1,8 Mio. € zum Jahresende 2018 nicht realisierbar. Finanziell ist dies aber bedeutungslos, da der in 2019 geplante Ansatz der Rücklagenentnahme im gleichen Verhältnis gekürzt werden konnte. Es handelt sich somit nur um eine zeitliche Verschiebung der Ausgaben bzw. Einnahmen.

Folgende Änderungen gegenüber dem Entwurf wurden im Vermögenshaushalt vorgenommen:


Zum Jahresende 2018 wird der Rücklagenstand bei 1,4 Mio. € liegen. Bei planmäßiger Haushaltsabwicklung wäre zur Finanzierung des Vermögenshaushalts lediglich eine Rücklagenentnahme von 118.600 € notwendig.

Nachdem der Haushalt bereits ausgiebig vorberaten wurde, gibt es zum Haushalt 2019 kaum Diskussionsbedarf.

Beschluss 1

Der Gemeinderat Taching a. See beschließt den Erlass der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Jahr 2019.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Gemeinderat Taching a. See hat Kenntnis vom Finanzplan für die Jahre 2018 bis 2022 und stimmt der Finanzplanung zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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5. Feststellung der Jahresrechnung 2017 gem. Art. 102 Abs. 3 GO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 12.12.2018 ö 5

Sachverhalt

Die örtliche Rechnungsprüfung der Jahresrechnung 2017 wurde am 19.11.2018 vom Rechnungsprüfungsausschuss vorgenommen. Die Feststellungen und deren Erledigungen werden von Kämmerer Kraus vorgetragen.

Zu TZ 1 wurde vom Rechnungsprüfungsausschuss angeregt, ob künftig eine Aufstellung der Wertstoffhofcontainer auf dem Gelände des Bauhofes möglich ist. Die bisherige Pachtfläche am Sägewerk  würde dann nicht mehr benötigt. Der Rat kommt überein, diese TZ in der kommenden Sitzung des Rats zu beraten.

Zu TZ 6 wurde vom Rechnungsprüfungsausschuss angeregt, die bestehenden Versicherungsverträge auf Leistungsumfang und Prämien hin überprüfen zu lassen. Das Ordnungsamt soll daher mit der örtlichen Agentur Poschner Kontakt aufnehmen.

Zu den Erledigungen der restlichen Textziffern werden keine Einwände vorgebracht.

Kämmerer Kraus informiert den Rat vor der Beschlussfassung, dass mit dem Feststellungsbeschluss die Jahresrechnung als offizieller Abschluss der Gemeinde anerkannt wird.

Noch vor der Beschlussfassung verlässt Mitglied des Gemeinderats Max Streibl aus gesundheitlichen Gründen die Sitzung.

Beschluss

Der Gemeinderat Taching a. See beschließt, die Jahresrechnung 2017 der Gemeinde Taching a. See in der diesem Beschluss als Anlage beigefügten Form und den darin enthaltenen Abschlusszahlen gem. Art. 102 Abs. 3 GO festzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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6. Entlastung zur Jahresrechnung 2017 gem. Art. 102 Abs. 3 GO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 12.12.2018 ö 6

Sachverhalt

Mit dem Entlastungsbeschluss wird Bürgermeisterin Haas entlastet und wird daher wegen persönlicher Beteiligung von der Beschlussfassung ausgeschlossen. Für diesen TOP übernimmt 3. Bürgermeisterin Mayer die Sitzungsleitung.

Nach der Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung sollte nach Aufklärung der Feststellungen bis zum 30. Juni des auf das Haushaltsjahr folgenden übernächsten Jahres die Entlastung erfolgen. Durch die Entlastung, so Kämmerer Kraus, wird zum Ausdruck gebracht, dass mit der Abwicklung des Haushalts 2017 Einverständnis besteht, das Ergebnis gebilligt wird und auf haushaltsrechtliche Einwendungen verzichtet wird. Nachdem die Feststellungen erledigt worden sind, wird der Beschlussvorschlag zur Entlastung vorgelesen.

Beschluss

Zur Jahresrechnung der Gemeinde Taching a. See für das Haushaltsjahr 2017 wird gem. Art. 102 Abs. 3 GO in der dieser Niederschrift als Anlage beigefügten Form und den darin enthaltenen Abschlusszahlen der 1. Bürgermeisterin  die Entlastung erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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7. Antrag des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Achengruppe auf wasserrechtliche Bewilligung für das Ableiten von Grundwasser aus dem Brunnen Tengling-Thalwies; Stellungnahme der Gemeinde Taching a. See

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 12.12.2018 ö 7

Sachverhalt

Vom 17.09.2018 bis 16.10.2018 ist die öffentliche Bekanntmachung für die Quellnutzung durch den Zweckverband Achengruppe erfolgt. Die bisherige Bewilligung ist abgelaufen. Der Antrag umfasst das Ableiten von Grundwasser bis max. 50 l/sec, 4320 m³/Tag und 1.000.000 m³/Jahr.

Die Gemeinde Taching a. See wurde vom Landratsamt Traunstein, SG 4.16 (Wasserrechtsbehörde) ersucht, zu den bis zum Ablauf der Einwendungsfrist (16.10.2018) eingehenden Einwendungen Stellung zu nehmen und sich außerdem als Kommunal- und Ortsplanungsbehörde zu dem Antrag zu äußern.

Zur weiteren Entnahme von Wasser aus dem Brunnen in Tengling in der bisherigen Größenordnung werden von Gemeindeseite zwar keine Einwände geäußert, jedoch sind Fragen aufgetreten zum künftigen Wasserschutzgebiet (künftige Größe etc.), die nicht abschließend beantwortet werden konnten. Vor einer Beschlussfassung möchte der Rat Informationen zur endgültigen Ausweisungsgröße des künftigen Wasserschutzgebietes vorliegen haben. Man kommt überein, den TOP zurückzustellen.   

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8. Antrag auf Baugenehmigung durch Mato und Jadranka Zeba zum Neubau eines Doppelhauses mit Doppelgarage und Carport auf dem Grundstück Fl.Nr. 471/2 der Gemarkung Tengling (Thalwies 18)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 12.12.2018 ö beschließend 8

Sachverhalt

Herr und Frau Mato und Jadranka Zeba beabsichtigen den Neubau eines Doppelhauses mit Doppelgarage und Carport auf dem Grundstück Fl. Nr. 471/2 der Gemarkung Tengling. Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Thalwies“.
Der Bebauungsplan legt den Bau von Einzelhäusern fest. Diese Festsetzung wird nicht eingehalten, der Neubau eines Doppelhauses ist geplant. Aus diesem Grund wurde ein Antrag auf Befreiung vom Bebauungsplan gestellt. Zudem bedarf es auch für den Bau des Carports eine Befreiung von den Festsetzungen, da dieser außerhalb der Baugrenzen verwirklicht werden soll. Die Nachbarn haben dem Bauvorhaben zugestimmt.

Beschluss

Der Gemeinderat Taching a. See nimmt den vorliegenden Antrag zur Kenntnis. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird erteilt. Den Anträgen auf Befreiung von den Festsetzungen der Einzelhausbebauung und den Baugrenzen wird stattgegeben. Der Carport ist zur Straße Thalwies im Abstand von 1 m zu errichten. Außerdem muss sichergestellt werden, dass das im Zuge der Umsetzung des Bauvorhabens künftig anfallende Oberflächenwasser ordnungsgemäß behandelt und abgeleitet wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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9. Antrag von Annette Ramelsberger auf Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich "Brunnberg-Ost" im OT Tengling zwecks Einzelhausbebauung des Grundstücks Fl.Nr. 470/5 der Gemarkung Tengling

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 12.12.2018 ö beschließend 9

Sachverhalt

Die Grundstückseigentümerin Annette Ramelsberger hat an die Gemeinde einen Antrag auf Baulandausweisung im Bereich „Brunnberg“ gerichtet. Der Antrag ist damit begründet, dass erst durch die Bereitschaft seitens der Familie Ramelsberger für Gestattungsverträge, Grundabtretungen und Grundstücksumlegungen eine Kanalerschließung über den Brunnberg und der spätere Bau einer neuen Zufahrtsstraße nach Thalwies möglich waren. Zum Zeitpunkt dieser Zustimmungen (2002 ) war von der Gemeinde die Ausweisung eines Baugrundstückes für die Eigennutzung der Familie Ramelsberger in Aussicht gestellt worden. Diese Bauleitplanung war bis dato nicht möglich, weil die Grundstücksverhandlungen mit der benachbarten Eigentümerin bisher erfolglos waren. Der Antrag von Annette Ramelsberger ist den Mitgliedern des Gemeinderats bekannt.


Beschluss

Der Gemeinderat Taching beschließt, dem vorliegenden Antrag zu entsprechen und für den Bereich „Brunnberg-Ost“, einschließlich des Grundstücks Fl.Nr. 470/5 der Gemarkung Tengling, ein Bebauungsplanverfahren einzuleiten. Voraussetzung hierfür ist, dass alle anfallenden Planungskosten, einschließlich eventueller Kosten für Sachverständigengutachten und der Kosten für eventuelle naturschutzrechtliche Ausgleichsflächen, von der Antragstellerin getragen werden. Im Erfolgsfall sind die neu entstehenden Baugrundstücke vor dem Inkrafttreten des B-Plans mit dem üblichen Ankaufsrecht zugunsten der Gemeinde zu belasten. Der formelle Aufstellungsbeschluss wird zurückgestellt bis ein erstes Planungskonzept vorliegt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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10. Erlass einer Entwicklungs- und Einbeziehungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Nrn. 2 und 3 BauGB für den Ortsteil Eging

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 12.12.2018 ö beschließend 10

Sachverhalt

Der Gemeinderat Taching a.See hat in der Sitzung am 26.10.2017 beschlossen, für den Bereich Eging das Verfahren zum Erlass einer Entwicklungs- und Einbeziehungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Nrn. 2 und 3 BauGB einzuleiten.
Das erste Anhörverfahren (Öffentlichkeit + Behörden/Fachstellen) hat im November / Dezember 2017 stattgefunden. Die damals eingegangenen Stellungnahmen sind am 06.09.2018 in öffentlicher Sitzung abgewogen worden. Ein  überarbeiteter Planentwurf in der Fassung vom 06.09.2018 war Ergebnis eines neuerlichen Anhörverfahrens.

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10.1. Stellungnahme zum Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 12.12.2018 ö beschließend 10.1

Sachverhalt

Die erneute Öffentlichkeitsbeteiligung auf der Grundlage des Planentwurfs vom 06.09.2018 hat vom 19.10. bis 30.11.2018 durch Aushang der Planunterlagen im Rathaus Waging a. See stattgefunden. Hierauf ist durch Bekanntmachung im Amtsblatt der VG Waging a. See am 19.10.2018 hingewiesen worden.
Bis zum heutigen Tag sind von Seiten der Öffentlichkeit keine Hinweise oder Anregungen zur Planung vorgebracht worden.

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10.2. Stellungnahme zum Ergebnis der Trägerbeteiligung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 12.12.2018 ö beschließend 10.2
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10.2.1. Allgemein

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 12.12.2018 ö beschließend 10.2.1

Sachverhalt

Bis zum heutigen Tag haben sich folgende Behörden und Stellen nicht geäußert:

  • Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege
  • Deutsche Telekom AG
  • Bayernwerk Netz GmbH
  • Zweckverband zur Wasserversorgung der Achengruppe
  • VG Waging, Bautechnik
  • VG Waging, Ordnungsamt

***

Folgende Behörden und Stellen haben der Planung ohne Hinweise, Anregungen oder Einwände zugestimmt :

  • Landratsamt Traunstein, SG 4.16 (Wasserrecht und Bodenschutz); Schreiben vom 15.10.2018
  • Landratsamt Traunstein, SG 4.41 (Untere Immissionsschutzbehörde), Schreiben vom 30.10.2018

***

Folgende Behörden und Stellen haben Hinweise, Anregungen oder Bedenken vorgebracht:

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10.2.2. Landratsamt Traunstein, SG 4.40 (Untere Bauaufsichtsbehörde); Schreiben vom 28.10.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 12.12.2018 ö beschließend 10.2.2

Sachverhalt

Herr Seeholzer schreibt Folgendes:

„Grundsätzlich besteht mit der geplanten Aufstellung der Entwicklungs- und Einbeziehungssatzung „Eging“ von Seiten der unteren Bauaufsichtsbehörde Einverständnis.

Allerdings wird darauf hingewiesen, dass die zusätzlichen gestalterischen Anforderungen für den Bereich A auch für das neu aufgeteilte Baurecht auf der Fl. Nr. 1853/5 gelten sollte. Das gilt auch für die Umgrenzung der Flächen für Nebengebäude bzw. Garagen, die Perlschnur zur Abgrenzung unterschiedlicher Festsetzungen ist entsprechend zu erweitern.

Um eine entsprechende Überprüfung und Überarbeitung wird gebeten, für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.“

Beschluss

Der Gemeinderat Taching a. See nimmt die vorliegende Stellungnahme zur Kenntnis. Der vorgebrachte Hinweis ist berechtigt. Die zeichnerische Darstellung des Planbereichs und die Ziffer 4 der textlichen Festsetzungen sind in der Weise zu ändern, dass für das Baugrundstück Fl.Nr. 1853/5 der Gemarkung Taching entsprechende Festsetzungen wie für den Planbereich A getroffen werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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10.2.3. Landratsamt Traunstein, SG 4.14 (Untere Naturschutzbehörde); Schreiben vom 10.10.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 12.12.2018 ö beschließend 10.2.3

Sachverhalt

Frau Antwerpen schreibt Folgendes:

„Die Ausgleichsfläche ist fachgerecht und zeitnah zum Satzungsbeschluss umzusetzen. Wir empfehlen die Beteiligung einer fachlich geschulten Person (z. B. Landschaftsplaner).
Wir bitten vor Ansaat der Fläche um Mitteilung der Saatgutmischung, die verwendet werden soll. Zudem bitten wir um Übersendung einer Kopie der dinglichen Sicherung der Ausgleichsfläche.“

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die vorliegende Stellungnahme zur Kenntnis. Die ordnungsgemäße Herstellung und die dingliche Sicherung der Ausgleichsfläche werden vor Inkrafttreten der Satzung in notarieller Form zwischen der Gemeinde und dem privaten Eigentümer der Neubauflächen vereinbart. Die vorliegenden Hinweise werden an den privaten Eigentümer der Neubauflächen zur Beachtung weitergeleitet. Die Gemeinde wird der Unteren Naturschutzbehörde einen Abdruck der Dienstbarkeitsbestellung für die Ausgleichsfläche nach Inkrafttreten der Satzung zur Kenntnis zuleiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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10.2.4. Regierung von Oberbayern, Höh. Landesplanungsbehörde; Schreiben vom 24.09.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 12.12.2018 ö beschließend 10.2.4

Sachverhalt

Frau Rothut schreibt Folgendes:

„Sehr geehrte Damen und Herren,

die Regierung von Oberbayern hat als höhere Landesplanungsbehörde bereits mit Schreiben vom 23.11.2017 zur Neuaufstellung der Entwicklungs- und Einbeziehungssatzung für den Ortsteil Eging Stellung genommen. Auf diese Stellungnahme dürfen wir verweisen.

Darin haben wir festgestellt, dass den raumordnerischen Belangen des Denkmalschutzes, von Natur und Landschaft (vgl. Landesentwicklungsprogramm (LEP) 8.4.1 G, Regionalplan Südosteroberbayern RP (18) B VIII 3.3.2 G, LEP 7.1.1 G, RP 18 B I 2.1 Z, B II 3.1 Z) sowie des Trink- und Hochwasserschutzes (vgl. LEP 7.2.1 G, 7.2.2 G, 7.2.5 G, RP 18 B IV 2.1 G), in Abstimmung mit den zuständigen Fachbehörden, Rechnung zu tragen sei.

Laut Beschlussbuchauszug vom 06.09.2018 waren die zuständigen Fachbehörden am Verfahren beteiligt und sollen auch im weiteren Verfahren beteiligt werden.
Die Planunterlagen wurden nach der ersten Beteiligung, aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen der Fachbehörden, überarbeitet. U. a. wurden der Geltungsbereich der Satzung im Süden (Herausnahme von Flächen im Bereich der Zone II des Wasserschutzgebietes) sowie Norden geringfügig reduziert und das Baurecht auf dem Grundstück Fl. Nr. 1853/5 der Gemarkung Taching geteilt. Ferner wurden Ergänzungen zur Grünordnung, zum Artenschutz und Ausgleich vorgenommen, Hinweise zum Umgang mit Oberflächen- und Niederschlagswasser sowie zur Überschwemmungssituation aufgenommen und die Begründung überarbeitet.

Im Ergebnis lässt sich feststellen, dass der Entwicklungs- und Einbeziehungssatzung für den Ortsteil Eging, in der geänderten Fassung vom 06.09.2018, Erfordernisse der Raumordnung nicht entgegenstehen, sofern den o. g. raumordnerischen Belangen, auch im gegenständlichen Verfahren, in Abstimmung mit den zuständigen Fachbehörden, Rechnung getragen wird.“

Beschluss

Der Gemeinderat Taching a. See nimmt die vorliegende Stellungnahme zur Kenntnis. Die vorliegende Planung wurde mit den zuständigen Fachbehörden abgestimmt. Grundlegende Einwendungen wurden im Rahmen des neuerlichen Anhörverfahrens nicht vorgebracht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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10.2.5. Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Bereich Landwirtschaft); Schreiben vom 15.10.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 12.12.2018 ö beschließend 10.2.5

Sachverhalt

Herr Anzinger schreibt Folgendes:

„Aus landwirtschaftlicher Sicht wird kritisch darauf hingewiesen, dass das immissionsschutztechnische Gutachten mit Hilfe des derzeit gültigen Abstandsdiagramms laut Arbeitskreis „Immissionsschutz in der Landwirtschaft“ berechnet wurde. Das Gutachten schließt zwar schädliche Umwelteinwirkungen durch Geruchsimmissionen nach derzeit rechtlichem Stand aus, jedoch wird die TA-Luft (Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft) aktuell überarbeitet.
Der gegenwärtige Entwurf sieht wesentlich strengere Immissionsschutzregelungen vor, was zukünftig zu Beeinträchtigungen der landwirtschaftlichen Betriebe führen kann, zumal die Schaffung von vier Baukörpern für nicht landwirtschaftliche Wohnzwecke Einfluss auf den Gebietscharakter bewirken kann und sich somit die Schutzwürdigkeit derer erhöht.“

Beschluss

Der Gemeinderat Taching a. See nimmt die vorliegende Stellungnahme zur Kenntnis. Die Empfehlungen werden nicht geteilt. Der Ortsteil Eging umfasst derzeit 2 landwirtschaftliche Hofstellen und 10 nicht-landwirtschaftliche Wohngebäude. In der aktuellen, im Jahr 2001 in Kraft getretenen Innenbereichssatzung für den OT Eging ist noch ein weiteres Baurecht für ein nicht-landwirtschaftliches Wohnhaus festgesetzt. Durch den Neuerlass der Satzung wird die Anzahl der noch möglichen nicht-landwirtschaftlichen Wohnhäuser von 1 auf 4 erhöht. Die Neubauten sollen im Regelfall dem Eigenbedarf der nachwachsenden Bevölkerung in Eging zugutekommen. Aus objektiver Sicht ist die Gebietsfestsetzung „Dorfgebiet“ weiterhin zutreffend, so dass entsprechend § 5 der Baunutzungsverordnung auch künftig auf die Belange der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe und ihrer Entwicklungsmöglichkeiten vorrangig Rücksicht zu nehmen ist. Dass in der Zukunft ein Konflikt zwischen Landwirtschaft und sonstigem Wohnen nicht zu erwarten ist, wird auch durch das immissionsrechtliche Gutachten des Sachverständigenbüros Hoock Farny Ingenieure, Landshut vom 13.06.2018 untermauert. Ferner hat auch die Untere Immissionsschutzbehörde im Landratsamt Traunstein zur gegenständlichen Planung keine Hinweise, Anregungen oder Einwendungen vorgebracht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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10.2.6. Wasserwirtschaftsamt Traunstein; Schreiben vom 26.10.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 12.12.2018 ö beschließend 10.2.6

Sachverhalt

Herr Stettwieser schreibt Folgendes:

„Sehr geehrte Damen und Herren,

gemäß dem Beschlussbuchauszug zur Gemeinderatssitzung am 06.09.2018 wurden unsere fachlichen Informationen und Empfehlungen der Stellungnahme vom 18.12.2017, Az. 1-4622-TS Tach-21683/2017, zur Kenntnis genommen. Sie sind im Wesentlichen in der aktuellen Planung berücksichtigt.

Hinweis und Berichtigung bzgl. unserer früheren Stellungnahme:
Wir haben in unserer Stellungnahme in Punkt 4.2 bzw. 4.2.2 darauf hingewiesen, dass bei der Beseitigung von Niederschlagswasser eigenverantwortlich zu prüfen sei, inwieweit eine genehmigungsfreie Versickerung vorliegt. Wir haben dabei auch auf die Niederschlagswasserfreistellungsverordnung hingewiesen.
Die ist im vorliegenden Fall nicht richtig. Die Niederschlagswasserfreistellungsverordnung gilt nicht innerhalb von Wasserschutzgebieten. Eine wasserrechtliche Erlaubnis ist deshalb erforderlich.
Gott sei Dank hat das Landratsamt dies richtig beschrieben. Und die Gemeinde hat diesen Punkt korrekt in die Hinweise zum Bebauungsplan übernommen.
Vielen Dank dafür und wir bitten um Nachsicht.

Mit der erneuten Vorlage der Planungsunterlagen (Stand 06.09.2018) zur Neuaufstellung der Entwicklungs- und Einbeziehungssatzung ergeben sich keine neuen wasserwirtschaftlich relevanten Sachverhalte.
Unsere frühere Stellungnahme gilt deshalb im Wesentlichen weiterhin ohne den o. g. Sachverhalt zur Niederschlagswasserfreistellungsverordnung.“

Beschluss

Der Gemeinderat Taching a .See nimmt die vorliegende Stellungnahme zur Kenntnis. Eine Änderung der Planung ist dadurch nicht veranlasst.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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10.2.7. Bund Naturschutz; Schreiben vom 24.10.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 12.12.2018 ö beschließend 10.2.7

Sachverhalt

Frau Rutkowski schreibt Folgendes:

„Sehr geehrte Damen und Herren,
zu oben genanntem Verfahren gibt der Bund Naturschutz Traunstein gem. § 63 NatSchG folgende Stellungnahme ab:
Die Änderung des Geltungsbereiches zur Herausnahme der Fläche in der Zone II des Wasserschutzgebietes wird begrüßt.
In den Festsetzungen zur Entwicklungs- und Einbeziehungssatzung sollte noch festgesetzt werden, dass für die Kleinsäuger alle Einfriedungen sockelfrei und mit 10 cm Abstand zum Boden errichtet werden müssen.“

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die vorliegende Stellungnahme zur Kenntnis. Die neu zu erlassende Satzung orientiert sich hinsichtlich der Festsetzungen weitgehend an den Festsetzungen der aktuellen Satzung (Rechtsstand: August 2001). Nachdem zur Durchlässigkeit von Zaunanlagen für Kleinsäuger bisher keine Festsetzungen getroffen worden sind und die bisher im Planbereich bereits errichteten Einfriedungen keinen entsprechenden Abstand zum Boden aufweisen, soll aus Gründen einer möglichst einheitlichen Festsetzungsdichte keine entsprechende Neuregelung in die Satzung aufgenommen werden. Künftigen Bauwerbern soll gleichwohl empfohlen werden, bei der Errichtung eventueller Einfriedungen auf freiwilliger Basis einen entsprechenden Abstand zum Boden zu berücksichtigen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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10.3. Entscheidung über die weitere Vorgehensweise

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 12.12.2018 ö beschließend 10.3

Sachverhalt

Es ist über das weitere Verfahren zu entscheiden. Die Verwaltung schlägt vor, aufgrund der heute beschlossenen Planänderungen das Anhörverfahren erneut durchzuführen.

Beschluss

Der Gemeinderat Taching a.See billigt den Entwurf für die Entwicklungs- und Einbeziehungssatzung für den OT Eging einschließlich der heute beschlossenen Planänderungen und -ergänzungen. Die Verwaltung wird beauftragt, das Anhörverfahren (Träger- und Öffentlichkeitsbeteiligung) mit den geänderten und ergänzten Planunterlagen erneut durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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11. Antrag der Krieger- und Soldatenkameradschaft auf Gewährung eines Zuschusses zum 100-jährigen Jubiläum

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 12.12.2018 ö 11

Sachverhalt

Die Krieger- und Soldatenkameradschaft Taching a. See feiert am 02. Juni 2019 100-jähriges Jubiläum. Mit Schreiben vom 21.11.2018 wurde die Gemeinde um einen Zuschuss gebeten, ohne dass ein fixer Betrag genannt wurde. Gem. Beschluss vom 24.09.2009 werden für Vereinsjubiläen 250 € Zuschuss gewährt. Nachdem die Feierlichkeiten der Krieger- und Soldatenkameradschaft zum 100-jährigen Jubiläum im größeren Rahmen stattfinden, wird abweichend vom genannten Beschluss ein Zuschuss von 500 € vorgeschlagen. Mit diesem Vorschlag besteht einvernehmlich Einverständnis. Aus der Mitte des Rats wird vorgeschlagen, dass der Beschluss vom 24.09.2009

„Der Gemeinderat Taching a. See beschließt, Vereinen für Jubiläumsfeiern einen Zuschuss von 250 € zu gewähren. Die Gewährung des Zuschusses erfolgt höchstens alle 10 Jahre. Für die Gewährung des Zuschusses ist bei der Gemeinde ein schriftlicher Antrag zu stellen“.

dahingehend geändert wird, dass die Summe von 250 € auf 500 € erhöht wird.  

Beschluss

Der Gemeinderat Taching a. See beschließt, Vereinen für Jubiläumsfeiern einen Zuschuss von 500  € zu gewähren. Die Gewährung des Zuschusses erfolgt höchstens alle 10 Jahre. Für die Gewährung des Zuschusses ist bei der Gemeinde ein schriftlicher Antrag zu stellen

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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12. Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 12.12.2018 ö informativ 12

Sachverhalt

Sitzungstermine 2019

Bürgermeisterin Haas weist darauf hin, dass die Sitzungstermine für 2019 mit der Ladung zu dieser Sitzung (RIS) mitgeteilt wurden. Der Sitzungstermin für Januar wurde zwischenzeitlich bereits auf 23.01.2019 geändert.

Straßenname für das Baugebiet „Gessenhausen“

Für das neue Baugebiet in Gessenhausen einigt sich der Rat auf den Straßennamen „Etzen Feld“.

Jahresrückblick 2018

Bürgermeisterin Haas gibt einen Jahresrückblich auf das ablaufende Jahr 2018. Alle wesentlichen und größeren Ereignisse werden genannt. Abschließend spricht Bürgermeisterin Haas ihren Dank an 2. Bürgermeister Wamsler und 3. Bürgermeisterin Mayer für ihre tatkräftige Unterstützung aus. Haas bedankt sich auch bei den Mitgliedern des Gemeinderats und bei den Mitarbeitern der Gemeinde und der VG. Leider, so Haas, wird Wagings Bürgermeister Häusl aus gesundheitlichen Gründen vor Ablauf der Wahlperiode aus dem Amt ausscheiden. Die langjährige Zusammenarbeit sei stets reibungslos und vertrauensvoll gewesen.

Jahreshauptversammlung der Wasserwacht Tengling/Törring

Mitglied des Gemeinderats Sepp Huber weist auf den Termin zur Jahreshauptversammlung der Wasserwacht Tengling/Törring am 4.1.19 hin.

Datenstand vom 28.02.2019 15:33 Uhr