Datum: 05.07.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Feuerwehrhaus Taching a. See
Gremium: Gemeinderat Taching a. See
Körperschaft: Gemeinde Taching a. See
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:30 Uhr bis 21:30 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 16.05.2018
2 Bekanntgabe von Tagesordnungspunkten aus nichtöffentlichen Sitzungen für die die Gründe der Geheimhaltung weggefallen sind (Art. 52 Abs. 3 GO)
3 Beschlussfassung über die Anschaffung eines neuen Nutzfahrzeuges für den gemeindlichen Bauhof
4 Vorstellung der Abwassergebührenkalkulation für die Jahre 2019 bis 2022
5 Erlass einer Änderungssatzung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung
6 Antrag des Zweckverbandes Achengruppe auf wasserrechtliche Bewilligung zum Ableiten von Grundwasser aus der Quelle Eging; Stellungnahme der Gemeinde Taching a.See
7 Tengling - Errichtung einer Fußgängerampel im Bereich der Oberen Dorfstraße auf Höhe der Pizzeria
8 Widmung der Zufahrtsstraße zur Wallfahrtskirche Maria Burg zur Gemeindeverbindungsstraße
9 Beratung und Beschlussfassung über Benutzungsordnungen für die gemeindlichen Strandbäder
10 Sonstiges und Informationen durch die Bürgermeisterin

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 16.05.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 05.07.2018 ö beschließend 1

Sachverhalt

Das Protokoll des öffentlichen Teils der Gemeinderatssitzung vom 16.05.2018 wurde mit der Ladung zu dieser Gemeinderatssitzung versandt. Einwände gegen diesen Protokollteil werden nicht vorgebracht.

Beschluss

Der Gemeinderat Taching a. See hat K enntnis vom Protokoll des öffentlichen Teils der Gemeinderatssitzung vom 16.05.2018 und stimmt dem Protokoll zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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2. Bekanntgabe von Tagesordnungspunkten aus nichtöffentlichen Sitzungen für die die Gründe der Geheimhaltung weggefallen sind (Art. 52 Abs. 3 GO)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 05.07.2018 ö 2

Sachverhalt

Folgende Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 16.05.2018 werden von Bürgermeisterin Haas bekannt gegeben, nachdem die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind.
„Kauf eines Bauwagens für eine Waldkindergartengruppe“ – TOP 14. Es kann bekannt gegeben werden, dass von der Gemeinde Surberg ein gebrauchter Bauwagen zum Preis von 10.000 € erworben wurde.
„Vergabe von Bauleistungen für Straßenreparatur bei Burg und Igelsbach“ – TOP 15. Es kann bekannt gegeben werden, dass die Fa. Streicher sowohl den Auftrag für Burg als auch in Igelsbach erhalten hat. Die Auftragssummen unterliegen weiterhin der Nichtöffentlichkeit.
„Sanierung und Aufwertung der Kieswege am Campingplatz in Taching“ – TOP 16. Es kann bekannt gegeben werden, dass der Gemeinderat der Maßnahme nachträglich zustimmte.
„Neuherstellung des Kanalanschlusses für die Strandbadgaststätte Taching a. See“ – TOP 17. Es kann bekannt gegeben werden, dass die Durchführung der Arbeiten auf Regiebasis erfolgt.
„Sonstiges und Informationen durch die Bürgermeisterin“ – TOP 18. Die Diskussionspunkte „Förderung des Bürgerengagements“, „Strategietreffen des Rats“ und „Geothermie in Haus“ können vollumfänglich bekannt gegeben werden.

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3. Beschlussfassung über die Anschaffung eines neuen Nutzfahrzeuges für den gemeindlichen Bauhof

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 05.07.2018 ö 3

Sachverhalt

Der im Einsatz des Bauhofes befindliche „BOKI“ wurde Anfang 2010 zum Kaufpreis von 81.826,42 € beschafft. Der „BOKI“ ist im täglichen Arbeitseinsatz des Bauhofes und ist aufgrund der vielen Betriebsstunden nach einer Nutzungsdauer von 8 ½ Jahren mittlerweile sehr reparaturanfällig. Die Instandhaltungskosten und die bisherige Nutzungsdauer lassen die Überlegung zu, noch im Haushaltsjahr 2018 eine Ersatzbeschaffung vorzunehmen, obwohl im Haushalt 2018 keine Mittel dazu vorgesehen sind. Nachdem das Fahrzeug zu einem Großteil für touristische Aufgabengebiete (Strandbäder, Campingplatz, Wanderwege etc. ) genutzt wird, besteht die Möglichkeit einer Förderung nach „RÖFE“. Kämmerer Kraus erörtert die Grundzüge dieses Förderprogramms, wonach der touristische Arbeitsanteil des Fahrzeuges gefördert werden kann. Wegen der aktuellen Fördermöglichkeit und des schlechten Fahrzeugzustandes diskutiert der Rat über eine Ersatzbeschaffung, wobei im Rat keine Einigkeit bestand, wieder ein ähnliches Fahrzeug zu beschaffen. Für die benötigten Einsatzzwecke sollte überlegt werden, ggf. einen Schmalspurtraktor o.ä. zu beschaffen. Der Rat war sich einig, dass eine solche Entscheidung nur nach vorheriger Einbindung des Bauhofleiters getroffen werden kann. In einer der kommenden Sitzungen soll Bauhofleiter Richard Schweiger ein entsprechendes Fahrzeugkonzept präsentieren.

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4. Vorstellung der Abwassergebührenkalkulation für die Jahre 2019 bis 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 05.07.2018 ö 4

Sachverhalt

Mitglied des Gemeinderats Hans Steiner erscheint um 20:00 Uhr verspätet zur Sitzung des Gemeinderats.

Zum Ende des Haushaltsjahres 2018 läuft der Kalkulationszeitraum für die kalkulierte Abwassergebühr der Jahre 2015 bis 2018 ab. Es war daher die Neukalkulation der Abwassergebühr für die Jahre 2019 bis 2022 erforderlich, um die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ansatzfähigen Kosten zu decken. Bürgermeisterin Haas erteilt Kämmerer Kraus das Wort. Der Anlagennachweis und die Kalkulation werden dem Rat vorgestellt. Bei der Neukalkulation der Gebühren wurden die im Prüfungsbericht aus der letzten überörtlichen Rechnungsprüfung festgestellten TZ berücksichtigt. Die Berücksichtigung der TZ´s hatte auch Auswirkungen auf die neu kalkulierte Gebühr. Die bei einer Gebührenkalkulation erforderliche Nachkalkulation der Jahre 2014 bis 2017 ergab eine Unterdeckung von rd. 194.000 €, welche im folgenden Kalkulationszeitraum aufzufangen ist. Bei einer angenommenen Frischwasserverbrauchsmenge in den Jahren 2019 bis 2022 von 324.500 m3 entspricht dies bereits einer Erhöhung von 60 Cent je m3 Frischwasserverbrauch. Zudem wurden erhebliche Investitionen im Abwasserbereich im Neubaugebiet „Thalwies“ geleistet, die auch den Abschreibungsaufwand erhöhen. Für die Jahre 2019 bis 2022 ergab die Gebührenkalkulation der Kämmerei eine Gebühr von 2,65 € je m3 Frischwasserverbrauch. Kämmerer Kraus schlägt vor, die Abwassergebühr ab 1.1.2019 von 1,65 € auf 2,65 € je verbrauchten m3 Frischwasser zu erhöhen. Die durchschnittliche Wasserverbrauchsmenge liegt pro Person bei jährlich rd. 40 m3, so dass sich eine jährliche Mehrbelastung von 40 € errechnet.

Im Gemeinderat wird der prozentuale hohe Anstieg diskutiert. Fragen zu rechtlichen Möglichkeiten einer geringeren Gebühr werden vom Kämmerer beantwortet, wobei der Deckungsgrundsatz letztendlich ausschlaggebend ist.  

Beschluss

Der Gemeinderat Taching a. See hat Kenntnis von der Gebührenkalkulation und der kalkulierten Abwassergebühr ab 2019 von 2,65 € je verbrauchtem m3 Frischwasser und stimmt diesem Gebührensatz zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 1

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5. Erlass einer Änderungssatzung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 05.07.2018 ö 5

Sachverhalt

Die unter TOP 4 beschlossene Gebühr von 2,65 € je m3 Frischwasserverbrauch wird in die Gebührensatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung und zur Fäkalschlammentsorgungssatzung eingearbeitet. Es ist eine entsprechende Änderungssatzung zu beschließen, die zum 01.01.2019 in Kraft tritt.

Beschluss

Der Gemeinderat Taching a. See beschließt eine Änderungssatzung zur „Gebührensatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung und zur Fäkalschlammentsorgungssatzung“. Ab 01.01.2019 beträgt die Abwassergebühr je m3 Frischwasserverbrauch 2,65 €. Die dieser Niederschrift als Anlage beigefügte Änderungssatzung wird Bestandteil des Beschlusses.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 1

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6. Antrag des Zweckverbandes Achengruppe auf wasserrechtliche Bewilligung zum Ableiten von Grundwasser aus der Quelle Eging; Stellungnahme der Gemeinde Taching a.See

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 05.07.2018 ö beschließend 6

Sachverhalt

Der Zweckverband zur Wasserversorgung der Achengruppe leitet Grundwasser aus der Quelle Eging auf dem Grundstück Fl.Nr. 1995 der Gemarkung Taching für die öffentliche Wasserversorgung ab. Nachdem die bisherige wasserrechtliche Bewilligung zum 30.06.2019 ausläuft , hat der Zweckverband beim Landratsamt Traunstein eine erneute Bewilligung zum Ableiten von Grundwasser aus der Quelle bis max. 7 l/sec, 600 cbm/Tag und 220.000 cbm/Jahr beantragt. Der Wasserbeschaffungsverband Taching ist ebenfalls Nutzer der Quelle Eging. Diese Grundwassernutzung wird künftig über ein gesondertes wasserrechtliches Verfahren und eine eigenständige Gestattung geregelt.
Derzeit liegen die Antragsunterlagen im Rathaus in Waging und im Landratsamt Traunstein öffentlich aus. Es besteht die Möglichkeit für Jedermann, zum Genehmigungsantrag Einwendungen vorzubringen.
Die Gemeinde Taching a.See wird vom Landratsamt Traunstein, SG 4.16 (Wasserrechtsbehörde) ersucht, zu den bis zum Ablauf der Einwendungsfrist (27.06.2018) eingehenden Einwendungen Stellung zu nehmen und sich außerdem als Kommunal- und Ortsplanungsbehörde zu dem Antrag zu äußern.

Bis zum Fristablauf am 27.06.2018 sind von Seiten der Öffentlichkeit keine Hinweise, Anregungen oder Bedenken vorgetragen worden.

Beschluss

Der Gemeinderat Taching a.See trifft zum vorliegenden Antrag des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Achengruppe folgende Feststellungen:

  1. Innerhalb der Einwendungsfrist (bis zum 27.06.2018) sind zu den im Rathaus in Waging a.See ausgelegten Antragsunterlagen keine Hinweise, Anregungen oder Bedenken von Seiten der Öffentlichkeit vorgetragen worden.
  2. Die Gemeinde bringt als Kommunal- und Ortsplanungsbehörde keine Einwände gegen den vorliegenden Antrag vor.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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7. Tengling - Errichtung einer Fußgängerampel im Bereich der Oberen Dorfstraße auf Höhe der Pizzeria

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 05.07.2018 ö beschließend 7

Sachverhalt

Aufgrund der Situation, dass das Staatliche Bauamt Traunstein voraussichtlich im Frühjahr 2019 Baumaßnahmen (Überquerungshilfe bei Egart, Deckenbau etc.) an der Staatsstraße 2105 in der Ortsdurchfahrt Tengling vornehmen wird, trat die Gemeinde Taching an das Staatliche Bauamt heran, um über die Errichtung einer Fußgängerampel im Bereich der Oberen Dorfstraße auf Höhe der Pizzeria in Tengling zu sprechen. Bürgermeisterin Haas trat in den Verhandlungen mit dem Staatl. Bauamt vehement für den Bau der Fußgängerampel ein, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Mit dem Bau der Fußgängerampel kann das durch die St. 2105 geteilte Dorf sicher überquert werden.
Die Baumaßnahme vom Staatlichen Bauamt wird vom Ingenieurbüro S A K aus Traunstein geplant und betreut.

In einigen Gesprächen mit Vertretern der Behörde wurde jedoch festgestellt, dass der Bau, sowie die spätere Unterhaltungspflicht einer Fußgängerampel bei der Gemeinde liegt und die Errichtung einer Ampelanlage erst durch die Untere Verkehrsbehörde Traunstein angeordnet werden muss.
Das Staatliche Bauamt sicherte der Gemeinde aber bei weiteren Planungsschritten ihre Unterstützung zu.
Für die Anordnung durch die Untere Verkehrsbehörde müssen zwingend gewisse Parameter (z.B. Sichtweiten am geplanten Standort) eingehalten werden.

Das Staatliche Bauamt bot der Gemeinde Taching an, dass das Ingenieurbüro S A K, für die Gemeinde die notwendigen Parameter untersuchen könnte.

Das Ergebnis dieser Untersuchung wurde am Mittwoch, den 13.06.2018 in einem gemeinsamen Besprechungstermin in der Unteren Verkehrsbehörde in Traunstein, vom Ingenieurbüro S A K und der Bürgermeisterin Frau Haas, den Vertretern der Verkehrsbehörde und der Polizei präsentiert.

Als Ergebnis dieses Besprechungstermins konnte der Gemeinde schriftlich zugesichert werden, dass für die Errichtung der Fußgängerampel im Bereich der Oberen Dorfstraße in Tengling eine Anordnung durch die Verkehrsbehörde (nach Inbetriebnahme) erfolgen wird.

Dem Sachgebiet Bautechnik liegt vom Ingenieurbüro S A K aus Traunstein ein vorläufiges Honorarangebot für Planung, Ausschreibung und Objektbetreuung, sowie eine überschlägige Baukostenschätzung für die Errichtung und Kosten für die Unterhaltung der Fußgängerampel vor.

Die Baukosten inkl. Planungshonorar wurden vom Ingenieurbüro S A K überschlägig auf brutto rd. 41.000 € geschätzt. Die weiteren jährlichen Unterhaltskosten einer Ampelanlage (Strom, Wartung etc.) werden auf brutto 850 € geschätzt. Die Kosten wurden mit dem Staatlichen Bauamt, die selbst Betreiber mehrerer Ampelanlagen ist abgestimmt.

Abschließend ist noch zu erwähnen, dass die Errichtung einer Fußgängerampel im Zeitraum der Baumaßnahme des Staatlichen Bauamtes Traunstein angedacht wäre. In der abschließenden Diskussion ist sich der Rat einig, dass die Überschüsse aus der Verkehrsüberwachung auch wieder in Maßnahmen für die Verbesserung der Verkehrssicherheit fließen sollten. Bezüglich der zu erwartenden Bau- und Folgekosten bestehen somit keine Bedenken gegen den Bau einer Fußgängerampel. Angeregt wird auch, dass durch entsprechende Beschilderungen Lärm- und Geruchsbelästigungen im Bereich der an die St. 2105 angrenzenden Bebauung vermieden werden sollen.

Beschluss

Der Gemeinderat Taching nimmt den zuvor genannten Sachverhalt zur Kenntnis und bevollmächtigt Bürgermeisterin Haas alle notwendigen Planungsschritte einzuleiten, sowie notwendige Aufträge für die Errichtung und den späteren Unterhalt der Fußgängerampel im Bereich der Oberen Dorfstraße in Tengling zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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8. Widmung der Zufahrtsstraße zur Wallfahrtskirche Maria Burg zur Gemeindeverbindungsstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 05.07.2018 ö beschließend 8

Sachverhalt

Die Zufahrt zum Gemeindeparkplatz an der Burger Kirche ist bislang durch eine beschränkt persönliche Dienstbarkeit der Eigentümer zugunsten der Gemeinde Taching a.See gesichert. Die Dienstbarkeit ist im Jahr 1998 im Rahmen des Erwerbs der Parkplatzfläche vereinbart worden.
Für die baurechtliche Genehmigung des geplanten Waldkindergartens ist es erforderlich, eine öffentliche Verkehrsfläche nachzuweisen. Es ist deshalb erforderlich, die Zufahrtsfläche als öffentliche Gemeindeverbindungsstraße formal zu widmen.
Die Zufahrtsstraße bis zum Parkplatz hat eine Länge von 140 m.

Beschluss

Der Gemeinderat Taching a.See beschließt, die Zufahrtsstraße zum Parkplatz an der Burger Kirche mit sofortiger Wirkung als Gemeindeverbindungsstraße zu widmen. Die gewidmete Strecke beginnt an der Abzweigung von der Straße Burg-Lampertsham bei Flurstück 675/2 der Gemarkung Tengling, km 0,000, und endet an der Westgrenze des Flurstücks 681/1 der Gemarkung Tengling, km 0,140.
Träger der Straßenbaulast für die gesamte Strecke ist die Gemeinde Taching a.See.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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9. Beratung und Beschlussfassung über Benutzungsordnungen für die gemeindlichen Strandbäder

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 05.07.2018 ö 9

Sachverhalt

Für unsere gemeindlichen Seebäder und die Sprungtürme in den Seebädern wurden Benutzungsordnungen erarbeitet. Mitglied des Gemeinderats und RA Christoph Wamsler hat die Benutzungsordnungen geprüft. Von juristischer Seite bestanden keine Einwendungen gegen die Benutzungsordnungen. Der Gemeinderat nimmt die beiden Benutzungsordnungen zustimmend zur Kenntnis.  

Beschluss

Der Gemeinderat Taching a. See hat Kenntnis von den Benutzungsordnungen, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt sind, und stimmt den Benutzungsordnungen zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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10. Sonstiges und Informationen durch die Bürgermeisterin

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 05.07.2018 ö informativ 10

Sachverhalt

Vorschlag Gemeindeausflug

Vorschlag für den heurigen Gemeindeausflug am 21.09. ist eine Betriebsführung bei BSH in Traunreut und eine anschließende Betriebsbesichtigung der Geothermieanlage in Garching.

Datenstand vom 28.02.2019 15:34 Uhr