Datum: 09.01.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Waging a. See
Gremium: Bau- und Werkausschuss Markt Waging a. See
Körperschaft: Markt Waging a. See
Öffentliche Sitzung, 13:30 Uhr bis 14:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 14:35 Uhr bis 15:15 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 05.12.2018
2 Antrag auf Baugenehmigung durch Pfarrkirchenstiftung St. Martin Waging a. See zum Anbau eines Speiseraumes an das Kindergarten-Gebäude St. Maria (Mühlberger Weg 4)
3 Antrag auf Baugenehmigung von Verena Harbeck zur Errichtung einer Lärmschutzwand auf den Grundstücken Fl.Nr. 658/13 + 658/18 der Gemarkung Waging a. See (Ludwig-Felber-Str. 2)
4 Antrag auf Baugenehmigung von Veronika und Christian Heinz zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 37 der Gemarkung Tettenhausen (Tettenhausen, Horner Str. 5)
5 Antrag auf Vorbescheid von Franz Zahnbrecher zur Errichtung einer forstwirtschaftlichen Holz- und Gerätehütte auf dem Grundstück Fl.Nr. 798 der Gemarkung Gaden
6 Aufstellung eines Bebauungs- und Grünordnungsplanes für das Gebiet "Am Anger-Nord" im beschleunigten Verfahren nach § 13 b BauGB
6.1 Stellungnahme zum Ergebnis der erneuten öffentlichen Auslegung (Öffentlichkeitsbeteiligung) einschließlich der Trägerbeteiligung
6.1.1 Allgemein
6.1.2 Landratsamt Traunstein, SG 4.14 (Untere Naturschutzbehörde); Schreiben vom 21.10.2018
6.1.3 Landratsamt Traunstein, SG 4.16 (Wasserrecht und Bodenschutz); Schreiben vom 26.09.2018
6.1.4 Regierung von Oberbayern, Höhere Landesplanungsbehörde; Schreiben vom 17.09.2018
6.1.5 Wasserwirtschaftsamt; Schreiben vom 15.10.2018
6.1.6 Gemeindewerke Waging a. See; Schreiben vom 24.10.2018
6.2 Satzungsbeschluss
7 Änderung des Bebauungsplanes "Gewerbe- und Mischgebiet am Höllenbach" im Bereich der Grundstücke Fl.Nrn. 523/1, 523/2 und 525 der Gemarkung Waging (Fichtenweg 9 und 11) im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB
7.1 Stellungnahme zum Ergebnis der öffentlichen Auslegung (Öffentlichkeitsbeteiligung) einschließlich der Trägerbeteiligung
7.1.1 Allgemein
7.1.2 Landratsamt Traunstein, SG 4.40 (Untere Bauaufsichtsbehörde); Schreiben vom 27.09.2018
7.1.3 Landratsamt Traunstein, SG 4.16 (Wasserrecht und Bodenschutz); Schreiben vom 26.09.2018
7.2 Satzungsbeschluss
8 Antrag von Familie Alois Wölkhammer auf Änderung des Bebauungsplanes "Waging-Hägfeld" im Bereich des Grundstücks Fl.Nr. 674/1 der Gemarkung Waging (Haslacher Weg 3)
9 Antrag von Rosa Maria Rinser auf Änderung des Bebauungsplanes "Tettenhausen - An der Horner Straße" im Bereich des Grundstücks Fl.Nr. 113 der Gemarkung Tettenhausen (Tettenhausen, Horner Str. 8 a)
10 Bekanntgabe von Tagesordnungspunkten aus nichtöffentlichen Sitzungen, für die die Gründe der Geheimhaltung weggefallen sind (Art. 52 Abs. 3 GO)
11 Allgemeine Bekanntgaben
12 Sonstiges

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 05.12.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Werkausschuss Markt Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Bau- und Werkausschusses 09.01.2019 ö beschließend 1

Sachverhalt

Die Niederschrift über die öffentliche Sitzung vom 05.12.2018 bedarf der Genehmigung durch den Ausschuss.

Beschluss

Der Bau- und Werkausschuss genehmigt die Sitzungsniederschrift vom 05.12.2018 (öffentlicher Teil).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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2. Antrag auf Baugenehmigung durch Pfarrkirchenstiftung St. Martin Waging a. See zum Anbau eines Speiseraumes an das Kindergarten-Gebäude St. Maria (Mühlberger Weg 4)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Werkausschuss Markt Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Bau- und Werkausschusses 09.01.2019 ö beschließend 2

Sachverhalt

Die Pfarrkirchenstiftung St. Martin Waging a. See beabsichtigt den Anbau eines Speiseraumes an das Kindergartengebäude St. Maria auf dem Grundstück Fl. Nr. 734/2 der Gemarkung Waging a. See. Das Bauvorhaben befindet sich nach § 34 BauGB im baurechtlichen Innenbereich. Dem Bauvorhaben kann zugestimmt werden, wenn es sich hinsichtlich der Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, welche überbaut werden soll, in die nähere Umgebung einfügt. Die Erschließung ist gesichert.

Beschluss

Der Bau- und Werkausschuss nimmt den vorliegenden Antrag zur Kenntnis. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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3. Antrag auf Baugenehmigung von Verena Harbeck zur Errichtung einer Lärmschutzwand auf den Grundstücken Fl.Nr. 658/13 + 658/18 der Gemarkung Waging a. See (Ludwig-Felber-Str. 2)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Werkausschuss Markt Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Bau- und Werkausschusses 09.01.2019 ö beschließend 3

Sachverhalt

Frau Verena Harbeck beantragt die Errichtung einer Lärmschutzwand auf den Grundstücken Fl. Nrn. 658/13 + 658/18 der Gemarkung Waging a. See. Das Antragsgrundstück liegt im Innenbereich nach § 34 BauGB. Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile sind nach § 34 Abs. 1 BauGB zulässig, wenn sie sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben, das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden. Ferner muss darauf geachtet werden, dass die Sichtverhältnisse durch die Lärmschutzwand nicht beeinträchtigt werden. Diese Voraussetzungen sind erfüllt.


Beschluss

Der Bau- und Werkausschuss nimmt den vorliegenden Antrag zur Kenntnis. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird erteilt

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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4. Antrag auf Baugenehmigung von Veronika und Christian Heinz zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 37 der Gemarkung Tettenhausen (Tettenhausen, Horner Str. 5)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Werkausschuss Markt Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Bau- und Werkausschusses 09.01.2019 ö beschließend 4

Sachverhalt

Frau Veronika Heinz und Herr Christian Heinz beabsichtigen nach Beseitigung des ehemaligen Stallbaues, die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl. Nr. 37 der Gemarkung Tettenhausen. Das Bauvorhaben befindet sich nach § 34 BauGB im baurechtlichen Innenbereich. Der Bereich ist im Flächennutzungsplan als Dorfgebiet festgesetzt. Dem Bauvorhaben kann zugestimmt werden, wenn es sich hinsichtlich der Art und dem Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die nähere Umgebung einfügt. Zudem muss die Erschließung gesichert sein. Diese Voraussetzungen sind erfüllt.

Beschluss

Der Bau- und Werkausschuss nimmt den vorliegenden Antrag zur Kenntnis. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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5. Antrag auf Vorbescheid von Franz Zahnbrecher zur Errichtung einer forstwirtschaftlichen Holz- und Gerätehütte auf dem Grundstück Fl.Nr. 798 der Gemarkung Gaden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Werkausschuss Markt Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Bau- und Werkausschusses 09.01.2019 ö beschließend 5

Sachverhalt

Herr Franz Zahnbrecher beantragt einen Vorbescheid zur Errichtung einer forstwirtschaftlichen Holz- und Gerätehütte auf dem Grundstück Fl. Nr. 798 der Gemarkung Gaden (Gastag 14). Das Bauvorhaben liegt im baurechtlichen Außenbereich nach § 35 BauGB. Eine Privilegierung liegt nicht vor, es handelt sich um ein sonstiges Vorhaben. Diese können nach § 35 Abs 2 BauGB im Einzelfall zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist. Da die Voraussetzungen erfüllt sind, kann das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden.

Beschluss

Der Bau- und Werkausschuss nimmt den vorliegenden Antrag zur Kenntnis. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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6. Aufstellung eines Bebauungs- und Grünordnungsplanes für das Gebiet "Am Anger-Nord" im beschleunigten Verfahren nach § 13 b BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Werkausschuss Markt Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Bau- und Werkausschusses 09.01.2019 ö beschließend 6

Sachverhalt

Am 07.02. und am 11.04.2018 hatte der Bau- und Werkausschuss die Verfahrensumstellung für das Baugebiet „Am Anger-Nord“ mit einem neuen Aufstellungsbeschluss für ein beschleunigtes Verfahren nach § 13 b BauGB beschlossen.


Die öffentliche Auslegung des Planentwurf i. d. F. vom 07.02.2018 und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange fanden im Zeitraum April/Mai 2018 statt. Die Abwägung der vorgetragenen Anregungen nahm der Bau- und Werkausschuss in der Sitzung am 06.06.2018 vor.
Die aufgrund der Abwägung geänderten Planunterlagen (Planfassung vom 04.09.2018) wurden erneut öffentlich ausgelegt. Parallel wurden die Träger öffentlicher Belange beteiligt.

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6.1. Stellungnahme zum Ergebnis der erneuten öffentlichen Auslegung (Öffentlichkeitsbeteiligung) einschließlich der Trägerbeteiligung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Werkausschuss Markt Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Bau- und Werkausschusses 09.01.2019 ö beschließend 6.1

Sachverhalt

Die erneute öffentliche Auslegung der überarbeiteten Planunterlagen in der Fassung vom 04.09.2018 hat vom 24.09. bis 24.10.2018 im Rathaus stattgefunden. Hierauf ist durch Veröffentlichung im Amtsblatt der VG Waging a. See (VG-Blattl) am 14.09.2018 hingewiesen worden.
Während der Auslegungsfrist sind von Seiten der Öffentlichkeit keine Hinweise, Anregungen oder Bedenken zur Planung vorgebracht worden.

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6.1.1. Allgemein

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Werkausschuss Markt Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Bau- und Werkausschusses 09.01.2019 ö beschließend 6.1.1

Sachverhalt

Bis zum heutigen Tag haben sich folgende Behörden nicht geäußert und damit keine Bedenken oder Anregungen vorgebracht:


       VG Waging Bautechnik

***

Folgende Behörden und Stellen haben sich geäußert und keinerlei Einwände, Anregungen oder Hinweise vorgebracht:

       Landratsamt Traunstein; SG 4.14 (Untere Naturschutzbehörde); Schreiben (E-Mail) vom 12.12.2018
       Landratsamt Traunstein, SG 4.41 (Untere Immissionsschutzbehörde); Schreiben vom 24.10.2018
       Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Traunstein, Schreiben vom 04.10.2018

***

Folgende Stellen haben Hinweise, Anregungen oder Bedenken vorgebracht:

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6.1.2. Landratsamt Traunstein, SG 4.14 (Untere Naturschutzbehörde); Schreiben vom 21.10.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Werkausschuss Markt Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Bau- und Werkausschusses 09.01.2019 ö beschließend 6.1.2

Sachverhalt


Frau Antwerpen schreibt Folgendes:

„Wir weisen darauf hin, dass die Verbote des Artenschutzrechts durch die Anwendung des § 13 b bzw. § 13 a BauGB nicht aufgehoben werden. Die Einhaltung des Artenschutzrechts nach § 44 BNatSchG ist Voraussetzung für die naturschutzrechtliche Zulassung eines Vorhabens  und unterliegt nicht der gemeindlichen Abwägung.
In die Begründung wurden die Aussagen zum Artenschutz aus dem ursprünglich erstellten Umweltbericht übernommen. Darin wird Folgendes festgestellt:
„Es wurden keine gezielte Kartierung von Artenvorkommen durchgeführt. Zwar könnten Altbäume Spaltenquartiere aufweisen, die als Tagesversteck ausreichen, geeignete Winterverstecke oder Quartiere für Wochenstuben können aber ausgeschlossen werden.“
Da das Vorhandensein von Spaltenquartieren, die bei Nutzung durch Einzeltiere von Fledermäusen auch als Lebensstätten nach § 44 BNatSchG gelten, nicht ausgeschlossen werden kann, muss davon ausgegangen werden, dass bei der Fällung von Bäumen artenschutzrechtliche Verbotstatbestände nach § 44 ausgelöst werden, da Lebensstätten zerstört werden. Diese Problematik kann auch durch die Festsetzung einer Fällung ausschließlich im Winterhalbjahr nicht gelöst werden.
Aus naturschutzfachlicher und -rechtlicher Sicht ist daher die Durchführung einer Kartierung und genauen Untersuchung der zu fällenden Bäume durch eine entsprechend geschulte Fachperson (Biologe) durchzuführen. Auf Grundlage dieser Untersuchung ist anschließend zu klären, ob Verbotstatbestände des § 44 BNatschG erfüllt sind und falls ja, ob von diesen Verboten abgewichen werden kann bzw. welche Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen ergriffen werden müssen. Diese Vorgehensweise ist mittlerweile in Absprache mit der Regierung von Oberbayern, die für artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigungen zuständig ist, gängige Praxis.
Wir bitten die Planung dahingehend zu ergänzen und erneut zur Stellungnahme vorzulegen. Die zu fällenden und zu erhaltenden Bäume sind auch in der Plandarstellung aufzunehmen.
Für evtl. Rückfrage stehen wir gerne zur Verfügung.

*

Im Vorgriff auf die Abwägung im Bau- und Werkausschuss hat die Bauverwaltung das Landschaftsarchitektenbüro Mühlbacher + Hilse damit beauftragt, die vorliegende negative Stellungnahme der UNB zu überprüfen und der Gemeinde Abhilfevorschläge zu machen. Die diesbezügliche Stellungnahme des Büros Mühlbacher + Hilse vom 05.12.2018 wurde vorab in die Planungsunterlagen eingearbeitet und der UNB mit E-Mail vom 10.12.2018 zur erneuten Stellungnahme zugeleitet:

„Sehr geehrte Frau Antwerpen,
sehr geehrte Damen und Herren,
wir dürfen uns auf Ihr Telefongespräch vom 04.12.2018 mit dem Büro Mühlbacher + Hilse wegen der Lösung des naturschutzrechtlichen Problems zur o.b. Bebauungsplanaufstellung beziehen.
Die Ergebnisse der erneuten Prüfung durch Herrn Mühlbacher bzw. Frau Sogerer – niedergelegt in der beiliegenden Stellungnahme vom 05.12.2018 – wurden in die überarbeitete Begründung i. d. F. vom 07.12.2018 übernommen. Entsprechend Ihrer Anregung wurde in der Planzeichnung auch der Bereich, in dem Baumfällungen erforderlich sind, deutlicher dargestellt.
Wir bitten um Prüfung der Unterlagen und um Mitteilung, ob Ihre Bedenken aus der Stellungnahme vom 02.10.2018 erledigt sind. Um die Änderung in der Sitzung am 09.01.2019 als Satzung beschließen zu können, wären wir Ihnen für eine möglichst kurzfristige Antwort dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
Manfred Gries“

*

Antwort-E-Mail von Frau Antwerpen vom 12.12.2018

„Sehr geehrter Herr Gries,
aufgrund der Feststellungen der erneuten Begutachtung der Bäume am 4.12.18, kann die Auslösung eines Schädigungsverbot von Lebensstätten nach § 44 Abs. Abs. 1 Nr. 3 bei Fällung der Bäume ausgeschlossen werden. Die in der Stellungnahme vom 02.10.2018 geäußerten Bedenken konnten durch diese ergänzende Untersuchung und die Überarbeitung der Planung ausgeräumt werden.
 
Mit freundlichen Grüßen
Luise Antwerpen
Naturschutz“

***

Beschluss

Der Bau- und Werkausschuss nimmt die vorliegende Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde vom 21.10.2018 zur Kenntnis. Nachdem die darin vorgebrachten Einwendungen durch die Nachbesserung der Planunterlagen in der Fassung vom 07.12.2018 zwischenzeitlich erledigt werden konnten und die Untere Naturschutzbehörde gemäß E-Mail vom 12.12.2018 ihre Einwendungen aufgrund der Planergänzungen als ausgeräumt betrachtet, ist keine Abwägung mehr erforderlich. Mit den von der Verwaltung veranlassten Nachbesserungen der Planung (Überarbeitung der Begründung bezüglich des Artenschutzes, Ergänzung der Bereiche für notwendige Baumfällungen im B-Plan) besteht insofern Einverständnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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6.1.3. Landratsamt Traunstein, SG 4.16 (Wasserrecht und Bodenschutz); Schreiben vom 26.09.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Werkausschuss Markt Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Bau- und Werkausschusses 09.01.2019 ö beschließend 6.1.3

Sachverhalt


Frau Speigl schreibt Folgendes:

„Auf die Stellungnahme vom 07.05.2018 wird verwiesen.“

*

Inhalt der Stellungnahme vom 07.05.2018:

„Allgemeines Wasserrecht:
Hinweis: Bei dieser Bewertung gehen wir davon aus, dass keine Eingriffe im Bach bzw. Ufer (Gewässerausbau) durch die Bebauung und Erschließung erforderlich sind.
Niederschlagswasserbeseitigung:
Die Anlagen zur Niederschlagswasserbeseitigung sind nach dem Stand der Technik zu errichten und zu betreiben. Die Erlaubnispflicht bzw. Anwendbarkeit der NWFreiV ist durch den Bauherrn eigenverantwortlich zu prüfen.
Hinweis:
Es handelt sich um die Stellungnahme des Sachgebietes 4.16 Wasserrecht und Bodenschutz. Anderweitige Stellungnahmen anderer Sachgebiete/Fachbereiche bzw. Träger öffentlicher Belange bleiben davon unberührt. Die notwendige Abwägung und Gewichtung der möglicherweise widerstreitenden öffentliche Belange gem. § 1 Abs. 7 BauGB ist allein Aufgabe der planenden Gemeinde/ Stadt.“

***

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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6.1.4. Regierung von Oberbayern, Höhere Landesplanungsbehörde; Schreiben vom 17.09.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Werkausschuss Markt Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Bau- und Werkausschusses 09.01.2019 ö beschließend 6.1.4

Sachverhalt


Frau Rothut schreibt Folgendes:

„Sehr geehrte Damen und Herren,

die Regierung von Oberbayern hat als höhere Landesplanungsbehörde bereits mehrmals, zuletzt mit Schreiben vom 16.04.2018 zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Anger-Nord“, in dessen Rahmen die Errichtung von vier Wohngebäuden südlich des Höllenbachs und nördlich der bestehenden Bebauung „Am Anger“ ermöglicht werden soll, Stellung genommen. Auf diese Stellungnahme dürfen wir verweisen.

Die Planunterlagen wurden seit der letzten Beteiligung erneut geändert. Im Wesentlichen wurden Ergänzungen zur Thematik des Natur- und Artenschutzes vorgenommen und der Ausschluss nicht-wohnraumbezogener Nutzungen nach § 4 Abs. 3 BauNVO festgesetzt.

Im Ergebnis wird festgestellt, dass der Bebauungsplan „Anger Nord“, in der vorliegenden Fassung vom 04.09.2018, den Erfordernissen der Raumordnung nicht entgegensteht, sofern die Belange des Hochwasserschutzes (vgl. Landesentwicklungsprogramm (LEP) 7.2.5 G), auch im gegenständlichen Verfahrensschritt, in Abstimmung mit dem Wasserwirtschaftsamt Traunstein, ausreichend Berücksichtigung finden.“

***

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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6.1.5. Wasserwirtschaftsamt; Schreiben vom 15.10.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Werkausschuss Markt Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Bau- und Werkausschusses 09.01.2019 ö beschließend 6.1.5

Sachverhalt


Herr Stettwieser schreibt Folgendes:

„Sehr geehrte Damen und Herren,

bei der vorgelegten Entwurfsplanung zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Am Anger Nord“ wurde in den textlichen Festsetzungen der Hochwasserschutz aufgrund der Nähe zum Höllenbach berücksichtigt. Damit wurde eine fachliche Information und Empfehlung des Wasserwirtschaftsamtes Traunstein übernommen.

Mit der erneuten Vorlage des Entwurfes für die Aufstellung des Bebauungsplanes „Anger Nord“ ergeben sich grundsätzlich keine neuen oder veränderten wasserwirtschaftlich relevanten Sachverhalte.

Unsere auch in den früheren Verfahren bereits ergangenen Stellungnahmen vom 17.08.2010, 27.03.2014, 24.06.2016, 15.12.2017 und 14.05.2018 gelten deshalb weiterhin uneingeschränkt.“

*

Textauszug aus der Stellungnahme vom 24.06.2016:

Gemäß dem Abwägungsbeschluss im Bau- und Werkausschuss am 28.05.2016 wurden unsere fachlichen Informationen und Empfehlungen der Stellungnahmen vom 27.03.2014, Az. 1-4622-TS Wag-5231/2014, zwar zur Kenntnis genommen, sie wurden aber leider in der aktuellen Entwurfsfassung vom 26.04.2016 (Plan, Begründung) bzw. vom 14.03.2016 (Umweltbericht) nur zur einem kleinen Teil berücksichtigt und umgesetzt.
Das vorliegende aktualisierte Gutachten des Büros AquaSoli vom 08.12.2015 zum Überschwemmungsgebiet haben wir zur Kenntnis genommen, jedoch nicht vertieft geprüft. Für die Richtigkeit der Untersuchungen und der Berechnungen ist das erstellende Büro bzw. die Auftraggeberin, die Gemeinde Waging, verantwortlich. Wir weisen auch darauf hin, dass bei größeren Hochwässern als HQ 100 möglicherweise eine Überschwemmungsgefährdung für die geplante Bebauung vorhanden sein kann. Ob die vorgesehenen Schutzmaßnahmen ausreichen, ist von der Gemeinde oder von den Bauherren eigenverantwortlich zu prüfen.
Durch die nahe Bebauung und die nahe Erschließungsstraße am Höllenbach muss aus unserer Sicht zwangsläufig der Ufer- und Böschungsbereich verändert und umgestaltet werden. Sollte der Gewässerquerschnitt verengt werden, führt dies zu Abflussveränderungen und ist somit als Gewässerausbau zu werten. Ein Planfeststellungsverfahren nach Wasserrecht wäre dann erforderlich. Dies gilt auch, wenn die vorhandene naturnahe Uferböschung wesentlich verändert und in ihrer ökologischen Funktion wesentlich verschlechtert wird.
Aus unserer Sicht ist die Behandlung und Ableitung des Niederschlagswassers im Baugebiet nicht klar und eindeutig dargestellt. Ein Konzept hierzu fehlt. Wir bitten, für die Behandlung und Ableitung von Niederschlags- und Oberflächenwasser ein Konzept auszuarbeiten und mit uns abzustimmen.
Mit der erneuten Vorlage der Planungsunterlagen (Stand 26.04.2016) zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Anger Nord“ ergeben sich keine neuen wasserwirtschaftlich relevanten Sachverhalte. Unsere früheren Stellungnahmen vom 17.08.2010, vom 27.03.2014 sowie das E-Mail vom 16.01.2015 gelten weiterhin uneingeschränkt.“

***

Beschluss

Der Bau- und Werkausschuss nimmt die vorliegende Stellungnahme und die Bezugnahme auf frühere Stellungnahmen im bisherigen beschleunigten Verfahren bzw. im vorangegangenen Regel-Aufstellungsverfahren zur Kenntnis.
Am gegenständlichen Bebauungsplan wird auch weiterhin festgehalten. In der aktuellen Stellungnahme wird im Wesentlichen auf frühere, im Bau- und Werkausschuss bereits abgewogene Stellungnahmen verwiesen. Neue Gesichtspunkte, die gegen die Planung sprechen, wurden nicht vorgebracht. Bezüglich der mit dem letzten relevanten Schreiben vom 24.06.2016 vorgebrachten Hinweise und Anregungen der Wasserwirtschaftsbehörde wird von Seiten der Gemeinde an der damaligen Abwägung gemäß Beschluss vom 04.10.2017 sowie an der letzten Abwägung gemäß Beschluss vom 06.06.2018 festgehalten.
Die Gemeinde kann sich bei ihrer Planungsentscheidung auch weiterhin auf das eigens eingeholte hydraulische Gutachten des Ingenieurbüros Aquasoli beziehen. Beim Ingenieurbüro Aquasoli handelt es sich dabei um ein fachlich anerkanntes Ingenieurbüro, dass in der Vergangenheit auch für die staatlichen Wasserwirtschaftsbehörden bereits wiederholt tätig war. Gemäß dem einschlägigen hydraulischen Gutachten des Büros Aquasoli vom 08.12.2015 liegen die künftigen Bauparzellen weder in einem Überschwemmungsgebiet noch in einem überschwemmungsgefährdeten Bereich. Tatsächlich ist seit dem Ausbau des Höllenbaches in den 1950er Jahren keine Überflutung des Plangebietes bekannt. Eine Bebauung ist deshalb nach den derzeit geltenden Rechtsgrundlagen möglich. Es wird eingeräumt, dass sich die Rechtsgrundlagen in der Zukunft ändern könnten. Deshalb soll vor jeder Einzelbaumaßnahme die Situation des Hochwasserschutzes durch ein einzelfallbezogenes wasserrechtliches Gutachten erneut beurteilt und geprüft werden.
Weiterhin wird darauf verwiesen, dass in den letzten 2 Jahrzehnten verschiedene Neubauten im Nahbereich des gegenständlichen Baugebiets, die ebenfalls an diesem Höllenbach-Abschnitt anliegen, nach hydraulischer Einzelfallprüfung vom Landratsamt baurechtlich genehmigt wurden, z.B. Seestraße 28 (Peschka), Fischinger Weg 4 (Harbeck) oder Fischinger Weg 4 a (früher Willberger, jetzt Seibold). Die Situation dieser Grundstücke ist mit den Bauparzellen im Plangebiet weitgehend vergleichbar.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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6.1.6. Gemeindewerke Waging a. See; Schreiben vom 24.10.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Werkausschuss Markt Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Bau- und Werkausschusses 09.01.2019 ö beschließend 6.1.6

Sachverhalt



Herr Thaler schreibt Folgendes:

„Sehr geehrte Damen und Herren,

nach Sichtung der übersandten Unterlagen möchten wir folgende Feststellungen treffen:

Behandlung von Niederschlagswasser
Der Hinweis darauf, dass das Niederschlagswasser auf den Grundstücken zu versickern ist und die Eignung des Untergrundes nach den Regeln der Technik geprüft werden muss, wird als völlig unzureichend gesehen. Sollte sich im Rahmen der Errichtung der Wohnhäuser herausstellen, dass der Untergrund nicht geeignet ist, was aufgrund von Schwemmsandablagerungen in Bach nähe ohne Weiteres sein kann, ist es zu spät für alternative Lösungen, weil dann die Erschließungsarbeiten bereits abgeschlossen sind. In der Stellungnahme des WWA vom 24.06.2016 wurde zu Recht auf diesen Mangel hingewiesen, dem leider in der Abwägung vom 06.06.2018 in keiner Weise Rechnung getragen wurde. Diese Problematik müsste vor der Inkraftsetzung des Bebauungsplanes eindeutig geklärt werden. Auch über die evtl. erforderliche Errichtung von Zisternen müssten Aussagen getroffen werden.

Abwasserbeseitigung
In ausführlichen Stellungnahmen vom 26.05.2014 sowie 28.06.2016 haben wir die Problematik bezüglich Rückbauten von Kanälen, Umschlüsse bestehender Leitungen, Grundbuchabsicherung bestehender Leitungen, Neuverlegung einer zusätzlichen Abwasserleitung entlang des Bachbereiches, Baufeldfreimachung, Kostentragungen usw. geschildert. Teile davon, wie z. B. die bereits 2014 geplante neue Abwasserleitung für die Fa. Bergader, sollten im Bebauungsplan integriert werden. Zeitnah müssten dann auch Gespräche über die Kostentragung für die verschiedenen erforderlichen Umlegungsmaßnahmen geführt werden.“

*

Inhalt der Stellungnahme vom 28.06.2016:

„Wir verweisen auf unsere Stellungnahme vom 26.05.2014.
Die darin geschilderten erforderlichen Rückbauten an Kanälen und Umschlüsse bestehender Leitungen sind weiterhin erforderlich. Grundbuchrechtliche Absicherungen für verlegte Leitungen, Schutzstreifen für Leitungsunterhalt und Einräumung eines Leitungsrechtes zur Verlegung einer zusätzlichen Abwasserleitung entlang des Bachbereiches müssen weiterhin bei der geplanten Umsetzung des Gebietes berücksichtigt werden.
Auch möchten wir vorsorglich darauf hinweisen, dass für die Umlegung verschiedener Leitungen zur Baufeldfreimachung Kosten entstehen, die von den Grundstückseigentümern zu tragen sind.
Im Entwurf zur Begründung ist unter Punkt 5 e eine Berichtigung vorzunehmen:
Netzbetreiber bei der Stromversorgung ist nicht das Bayernwerk, sondern sind die Gemeindewerke.“

*

Inhalt der Stellungnahme vom 26.06.2014

„Zur geplanten Ausweisung einer Wohngebietsfläche im Gebiet „Anger Nord“ verweisen wir auf unsere Stellungnahme vom 01.04.2004 im Rahmen der Änderung des Flächennutzungsplanes. Unsere damaligen Feststellungen und Anmerkungen wurden im Vorentwurf vom 04.12.2013 eingearbeitet. Wir fassen deshalb die derzeitige Situation nochmals zusammen:

Abwasserbeseitigung
Der aus dem Ort führende Hauptkanal in der Dimension 1000/1500 mm (Eiprofil) liegt zukünftig im Bereich der bisherigen Fl.Nr. 234 im öffentlichen Straßengrund. Im Bereich der bisherigen Fl.Nr. 233/1 bleibt er weiterhin im Privatgrund und muss im Grundbuch gesichert werden. Für den Leitungsunterhalt ist ein Dauerschutzstreifen über der Leitung in einer Mindestbreite von 2 m erforderlich. Der vom Hauptkanal in Richtung Kurpark führende Kanal DN 300 kann bis auf ein Teilstück von ca. 5 m an der Grenze des Bebauungsplanes Richtung Kurpark zurückgebaut werden. Das Teilstück ist erforderlich, weil hier die neue Leitung vom WC-Gebäude Kurpark angeschlossen wurde. Für dieses Teilstück sowie der Leitung des WC-Gebäudes ist die Eintragung einer Grunddienstbarkeit auf der jetzigen Fl.Nr. 233/1 erforderlich. Die Hausanschlussleitung für das Anwesen „Am Anger 9“ müsste ebenso zurückgebaut und neu auf die Leitung vom WC-Gebäude angeschlossen werden. Diese Kosten sind allerdings vom Antragsteller zu tragen. Der öffentliche Kanal, der jetzt von der Fl.Nr. 232/2 bis zum Hauptkanal führt, muss ebenfalls zurückgebaut und an den Hauptkanal auf Höhe Babl-Stadel angebunden werden. Wegen der Straßenverbreiterung liegt dieser Kanal zukünftig in der öffentlichen Straßenfläche. Zusätzlich müsste bei der jetzigen Fl.Nr. 233/1 vereinbart werden, dass neben dem vorhandenen Hauptkanal bachseitig weitere Leitungen oder Kanäle verlegt werden dürfen (Zuleitung Vorbehandlungsanlage usw.).

Wasserversorgung
Die Versorgung ist sichergestellt. Zwischen dem Babl-Stadel und der Seestraße ist die Verlegung einer neuen Hauptleitung zur Ringschließung erforderlich.

Stromversorgung
Die Versorgung ist sichergestellt. Der Aufbau einer Straßenbeleuchtung in der Stichstraße einschließlich Fußgängerbrücke über den Höllenbach und Anbindungsweg an den Kurpark ist erforderlich.

Sonstiges
Bezüglich der Grabungskoordination und evtl. Mitverlegung sind Telekom, Kabel Deutschland und ESB rechtzeitig Gespräche zu führen.“

***

Beschluss

Der Bau- und Werkausschuss nimmt die vorliegende Stellungnahme und die darin angeführten Bezugsschreiben zur Kenntnis. Die vorgebrachten Anregungen sind im Zuge der bevorstehenden Erschließungsplanungen (Straße + Entwässerung + Versorgungseinrichtungen) zu berücksichtigen bzw. an die künftigen Parzelleneigentümer zur Beachtung weiterzugeben. Eine enge Abstimmung mit den Gemeindewerken im Rahmen der Erschließungsplanung ist ohnehin vorgesehen.
Bevor die notwendigen Baugrunderkundigungen, Bodenanalysen und geotechnischen Beurteilungen in Auftrag gegeben werden und die von der Firma BSM begonnene Erschließungsplanung fortgesetzt wird, ist aber zunächst der Ausgang des anhängigen Umlegungsverfahrens abzuwarten. Nach erfolgreicher Durchführung des Umlegungsverfahrens würde der Bau- und Werkausschuss die weiteren Planungsschritte in Auftrag geben und bei Bedarf eventuelle interne Baukostenzuschüsse zwischen Gemeinde und Gemeindewerke in eigener Zuständigkeit erörtern und entscheiden.
Die Beschaffenheit des Untergrundes wird rechtzeitig in der Planungsphase durch ein geotechnisches Ingenieurbüro ermittelt und bewertet werden, wobei das Ergebnis in die Erschließungsplanung bzw. in die Empfehlungen an die Parzelleneigentümer einfließen wird. Die Befürchtungen der Gemeindewerke, der Bebauungsplan würde einer ungeregelten Oberflächenwasserbehandlung Vorschub leisten, sind deshalb unbegründet. Hinzuweisen ist in diesem Zusammenhang noch darauf, dass die Versickerung von Oberflächenwasser bzw. die eventuelle Einleitung in ein Gewässer ab einer Fläche von 1.000 qm einer wasserrechtlichen Erlaubnis durch das Landratsamt bedarf. Die Erstellung der wasserrechtlichen Unterlagen ist gegebenenfalls Aufgabe des für die Erschließung beauftragten Planungsbüros.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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6.2. Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Werkausschuss Markt Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Bau- und Werkausschusses 09.01.2019 ö beschließend 6.2

Sachverhalt

Die mit der UNB abgestimmten Planergänzungen haben lediglich klarstellende Bedeutung, so dass kein Anlass zu einer erneuten Träger- oder Öffentlichkeitsbeteiligung besteht. Das Bebauungsplanverfahren kann mit dem Satzungsbeschluss abgeschlossen werden.

Beschluss

Der Bau- und Werkausschuss beschließt aufgrund der §§ 9 und 10 des Baugesetzbuches den vom Architektenbüro Magg, Freilassing gefertigten Bebauungsplan in der Fassung vom 07.12.2018 samt Begründung als Satzung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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7. Änderung des Bebauungsplanes "Gewerbe- und Mischgebiet am Höllenbach" im Bereich der Grundstücke Fl.Nrn. 523/1, 523/2 und 525 der Gemarkung Waging (Fichtenweg 9 und 11) im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Werkausschuss Markt Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Bau- und Werkausschusses 09.01.2019 ö beschließend 7

Sachverhalt

Der Bau- und Werkausschuss hat am 04.07.2018 den Einleitungsbeschluss für die Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbe- und Mischgebiet am Höllenbach“ im Bereich der Grundstücke Fl. Nrn. 523/1, 523/2 und 525 der Gemarkung Waging (Fichtenweg 9 und 11) gefasst. Ferner wurde beschlossen, ein Verfahren gemäß § 13 a BauGB durchzuführen.
Zweck der Planung ist die Festsetzung von zulässigen Mindestabständen zu den Nachbargrenzen von 3 bzw. 4 Metern, abweichend von den Festsetzungen der Bayerischen Bauordnung, nachdem sich im Jahr 2015 die Abstandsvorschriften durch die Umwandlung vom Gewerbegebiet in Mischgebiet zum Nachteil der Gemeinde als Grundeigentümerin verändert hatten.

Die Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und der ersten Trägerbeteiligung sind vom Bau- und Werkausschuss in der Sitzung am 05.09.2018 abgewogen worden. Der geänderte Planentwurf i.d.F. vom 05.09.2018 wurde in der gleichen Sitzung gebilligt und die öffentliche Auslegung beschlossen.

Diskussionsverlauf

GR Hofmann stellte fest, dass auf dem Lageplan die Baugrenzen anders dargestellt seien, wie vor einigen Monaten besprochen. Der Bau- und Werkausschuss erklärte sich damit einverstanden, dass die Verwaltung sich mit dem Planer in Verbindung setzt und die Baugrenze entsprechend erweitert wird.

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7.1. Stellungnahme zum Ergebnis der öffentlichen Auslegung (Öffentlichkeitsbeteiligung) einschließlich der Trägerbeteiligung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Werkausschuss Markt Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Bau- und Werkausschusses 09.01.2019 ö beschließend 7.1

Sachverhalt

Die öffentliche Auslegung hat in der Zeit vom 26.11. bis 27.12.2018 durch Aushang der Planunterlagen im Rathaus Waging a.See (II. Stock) stattgefunden. Hierauf ist durch Bekanntmachung im Amtsblatt am 14.09.2018 hingewiesen worden.
Bis zum heutigen Tag sind keine Einwendungen, Anregungen oder Hinweise von Seiten der Öffentlichkeit vorgetragen worden.
Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.

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7.1.1. Allgemein

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Werkausschuss Markt Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Bau- und Werkausschusses 09.01.2019 ö beschließend 7.1.1

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 07.09.2018 sind verschiedene Stellen und Behörden über die öffentliche Auslegung der Planunterlagen und ggf. über die Abwägung der bisher vorgetragenen Anregungen und Hinweise informiert worden.

***

Folgende Behörden und Stellen haben sich nicht geäußert und damit keine Bedenken oder Anregungen vorgebracht:

  • Landratsamt Traunstein; SG 4.14 (Untere Naturschutzbehörde)
  • Regierung von Oberbayern
  • Industrie- und Handelskammer
  • Gemeindewerke Waging a. See
  • Deutsche Telekom AG
  • VG Waging – Bautechnik
  • VG Waging - Ordnungsamt

***

Folgende Behörden und Stellen haben sich geäußert und keinerlei Einwände, Anregungen oder Hinweise vorgebracht:

  • Landratsamt Traunstein, SG 4.41 (Untere Immissionsschutzbehörde); Schreiben vom 30.10.2018
  • Wasserwirtschaftsamt Traunstein; Schreiben vom 15.10.2018
  • Energienetze Bayern GmbH & Co. KG; Schreiben vom 25.10.2018
  • Handwerkskammer für München und Oberbayern, München; E-Mail vom 28.11.2018

***

Folgende Stellen haben Hinweise, Anregungen oder Bedenken vorgebracht:

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7.1.2. Landratsamt Traunstein, SG 4.40 (Untere Bauaufsichtsbehörde); Schreiben vom 27.09.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Werkausschuss Markt Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Bau- und Werkausschusses 09.01.2019 ö beschließend 7.1.2

Sachverhalt


Frau Schindhelm schreibt Folgendes:

„Grundsätzlich besteht mit der Bebauungsplanänderung Einverständnis.
Um eine Überprüfung bzw. Überarbeitung folgender Punkte wird gebeten: Die Perlschnur sollte grundstücksbezogen eingefügt werden, weil die Nutzungszahlen auch jeweils bezogen auf die Grundstücksfläche gerechnet werden.“

***

Beschluss

Der Bau- und Werkausschuss nimmt die vorliegende Stellungnahme zur Kenntnis. Der Planer wird beauftragt, den Planentwurf entsprechend zu überarbeiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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7.1.3. Landratsamt Traunstein, SG 4.16 (Wasserrecht und Bodenschutz); Schreiben vom 26.09.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Werkausschuss Markt Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Bau- und Werkausschusses 09.01.2019 ö beschließend 7.1.3

Sachverhalt


Frau Speigl schreibt Folgendes:

„Soweit aus der geplanten Waschanlage Abwasser von 1 m³ oder mehr täglich anfällt, ist hierfür beim Landratsamt Traunstein, SG Wasserrecht und Bodenschutz, eine Indirekteinleit ergenehmigung zu beantragen (§ 58 WHG in Verbindung mit Anhang 49 zur AbwV).“

***

Beschluss

Der Bau- und Werkausschuss nimmt die vorliegende Stellungnahme zur Kenntnis. Es ist nicht damit zu rechnen, dass in der Waschanlage eine tägliche Abwassermenge von 1 cbm oder mehr anfallen wird. Sollte dies - wider Erwarten - doch eintreten, wird rechtzeitig eine entsprechende Genehmigung beim Landratsamt Traunstein beantragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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7.2. Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Werkausschuss Markt Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Bau- und Werkausschusses 09.01.2019 ö beschließend 7.2

Sachverhalt

Da die im vorhergehenden Punkt beschlossene Änderung des Planentwurfs (Anpassung der Perlschnurabgrenzung im Planteil) lediglich klarstellende Bedeutung hat, besteht kein Anlass für eine erneute Öffentlichkeits- oder Trägerbeteiligung. Das Verfahren kann mit dem Satzungsbeschluss abgeschlossen werden.

Beschluss

Der Bau- und Werkausschuss beschließt aufgrund der §§ 9 und 10 des Baugesetzbuches den vom Planungsbüro Kleißl, Waging a.See  gefertigten Änderungsplanplan in der Fassung vom 09.01.2019 samt Begründung als Satzung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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8. Antrag von Familie Alois Wölkhammer auf Änderung des Bebauungsplanes "Waging-Hägfeld" im Bereich des Grundstücks Fl.Nr. 674/1 der Gemarkung Waging (Haslacher Weg 3)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Werkausschuss Markt Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Bau- und Werkausschusses 09.01.2019 ö beschließend 8

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 27.12.2018 beantragt die Familie Wölkhammer die Änderung des Bebauungsplanes „Waging-Hägfeld“ im Bereich ihres Grundstücks Fl.Nr. 674/1 der Gemarkung Waging am Haslacher Weg. Gegenstand der Änderung wäre der Ausbau des Dachgeschosses mit Belichtung durch Querfirste und Loggien, die Errichtung einer Lärmschutzwand zur St 2105 mit einer maximalen Höhe von 6 m und innerhalb der geplanten Lärmschutzwand der Anbau eines Pultdaches als Überdachung von PKW-Stellplätzen.

Beschluss

Der Bau- und Werkausschuss beschließt, den Bebauungsplan „Waging-Hägfeld“ im Bereich des Grundstücks Fl.Nr. 674/1 der Gemarkung Waging (= Haslacher Weg  3) gemäß dem vorliegenden Plankonzept des Bautechnischen Büros Ludwig Kleißl, Waging a.See zu ändern. Da die Grundzüge der Planung von der Änderung nicht berührt werden, wird die Verwaltung angewiesen, ein vereinfachtes Änderungsverfahren gemäß § 13 BauGB durchzuführen. Die anfallenden Planungskosten sind von der Antragstellerin selbst zu tragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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9. Antrag von Rosa Maria Rinser auf Änderung des Bebauungsplanes "Tettenhausen - An der Horner Straße" im Bereich des Grundstücks Fl.Nr. 113 der Gemarkung Tettenhausen (Tettenhausen, Horner Str. 8 a)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Werkausschuss Markt Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Bau- und Werkausschusses 09.01.2019 ö beschließend 9

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 18.12.2018 beantragt Frau Rosa Maria Rinser, vertreten durch das Planungsbüro Walter + Baltheiser aus Riedering, die Änderung des Bebauungsplanes „Tettenhausen – An der Hornerstraße“ im Bereich ihres Grundstücks Fl.Nr. 113 der Gemarkung Tettenhausen. Wesentliche Änderungspunkte gegenüber dem derzeit rechtskräftigen Bebauungsplan sind
  • Zulässigkeit eines weiteren Vollgeschosses
  • Erweiterung der Baugrenzen
  • Änderung der zulässigen Wandhöhe
  • Festsetzung der Zulässigkeit eines Quergiebels
Die Einzelheiten der gewünschten Bebauungsplanänderung sind vom Planungsbüro Walter + Baltheiser mit Frau Schindhelm vom Landratsamt Traunstein (Untere Bauaufsichtsbehörde) vorab abgestimmt worden.

Beschluss

Der Bau- und Werkausschuss beschließt, den Bebauungsplan „Tettenhausen – An der Horner Straße“ im Bereich des Grundstücks Fl.Nr. 113 der Gemarkung Tettenhausen (= Horner Straße 8 a) gemäß dem vorliegenden Plankonzept des Planungsbüros Walter + Baltheiser, Riedering zu ändern. Da die Grundzüge der Planung von der Änderung nicht berührt werden, wird die V erwaltung angewiesen, ein vereinfachtes Änderungsverfahren gemäß § 13 BauGB durchzuführen. Die anfallenden Planungskosten sind von der Antragstellerin selbst zu tragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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10. Bekanntgabe von Tagesordnungspunkten aus nichtöffentlichen Sitzungen, für die die Gründe der Geheimhaltung weggefallen sind (Art. 52 Abs. 3 GO)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Werkausschuss Markt Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Bau- und Werkausschusses 09.01.2019 ö informativ 10

Sachverhalt

Zu diesem Tagesordnungspunkt liegen keine Vorgänge vor.

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11. Allgemeine Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Werkausschuss Markt Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Bau- und Werkausschusses 09.01.2019 ö informativ 11

Sachverhalt

Zu diesem Tagesordnungspunkt liegen keine Vorgänge vor.

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12. Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Werkausschuss Markt Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Bau- und Werkausschusses 09.01.2019 ö informativ 12

Sachverhalt

Zu diesem Tagesordnungspunkt liegen keine Vorgänge vor.

Datenstand vom 15.05.2019 10:47 Uhr