Datum: 13.03.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Waging a. See
Gremium: Bau- und Werkausschuss Markt Waging a. See
Körperschaft: Markt Waging a. See
Öffentliche Sitzung, 14:30 Uhr bis 16:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 16:30 Uhr bis 17:30 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 06.02.2019
2 Wanderweg in Wildenhofen/ Mühlberg; Nachbesprechung zum Ortstermin
3 Antrag auf Vorbescheid von Tamara Hofmann-Perschl zur Errichtung eines Betriebsgebäudes mit Betriebsleiterwohnung, Sport- und Gymnastikraum, Sanitärräumen und Büro auf dem Grundstück Fl.Nr. 57/9 der Gemarkung Otting (Raiffeisenstr. 18)
4 Antrag auf Baugenehmigung von Elisabeth und Werner Mittermaier zum Anbau eines Balkones an das bestehende Wohnhaus auf dem Grundstück Fl.Nr. 528/2 der Gemarkung Waging a. See (Traunsteiner Str. 6)
5 Antrag auf Baugenehmigung von Herrn Manuel Eder zum Um- und Anbau des bestehenden Anwesens auf dem Grundstück Fl.Nr. 632/1 der Gemarkung Tettenhausen (Bicheln 21)
6 Antrag auf Baugenehmigung von Florian Barmbichler zum Abriss der Geräteremise und zur Neuerrichtung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 14 der Gemarkung Gaden (Kirchberg 11)
7 Antrag auf Baugenehmigung von der Firma Solidhaus Bauträger GmbH zum Neubau von 2 Mehrfamilienhäuser mit je 5 Wohnungen, 12 Garagen und 6 Stellplätzen auf dem Grundstück Fl.Nr. 98 der Gemarkung Waging a. See (Postkellerstr. 12)
8 Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans "Unteraschau-Ost" (Autohaus Zahnbrecher)
8.1 Stellungnahme zum Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
8.2 Stellungnahme zum Ergebnis der frühzeitigen Trägerbeteiligung
8.2.1 Stellungnahme Landratsamt Traunstein, Untere Bauaufsichtsbehörde (Herr Seeholzer); Schreiben vom 02.09.2018
8.2.2 Stellungnahme Landratsamt Traunstein, Untere Naturschutzbehörde (Frau Antwerpen); Schreiben vom 13.08.2018
8.2.3 Stellungnahme Landratsamt Traunstein, Untere Immissionsschutzbehörde (Herr Sigmund); Schreiben vom 30.08.2018
8.2.4 Stellungnahme Landratsamt Traunstein, Sachgebiet Wasserrecht und Bodenschutz, Schreiben vom 06.08.2018
8.2.5 Stellungnahme Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Traunstein, Untere Forstbehörde (Herr Madl); Schreiben vom 06.08.2018
8.2.6 Stellungnahme Regierung von Oberbayern, Höhere Landesplanungsbehörde (Frau Rothut); Schreiben vom 06.08.2016
8.2.7 Stellungnahme Wasserwirtschaftsamt Traunstein (Herr Mayer, Herr Stettwieser); Schreiben vom 24.08.2018
8.2.8 Stellungnahme Staatliches Bauamt Traunstein, Bereich Straßenbau (Herr Bacher); Schreiben vom 08.08.2018
8.2.9 Stellungnahme Gemeindewerke Waging a. See (Herr Thaler); Schreiben vom 07.08.2018
8.2.10 Stellungnahme Deutsche Telekom Technik GmbH (Herr Hengstberger); Schreiben vom 22.08.2018
8.3 Billigungs- und Auslegungsbeschluss
9 Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Tettenhausen - Am Kirchplatz"
9.1 Stellungnahme zum Ergebnis der öffentlichen Auslegung (Öffentlichkeitsbeteiligung)
9.1.1 Stellungnahme Josef und Stefanie Frisch Tettenhausen; Schreiben vom 20.02.2019
9.2 Stellungnahme zum Ergebnis der Trägerbeteiligung
9.2.1 Stellungnahme Landratsamt Traunstein SG 4.14 (Untere Naturschutzbehörde); Schreiben vom 20.02.2019
9.2.2 Stellungnahme Regierung von Oberbayern, Höhere Landesplanungsbehörde; Schreiben vom 21.01.2019
9.3 Satzungsbeschluss
10 Aufstellung eines Bebauungs- und Grünordnungsplanes für das Gebiet "Ortsteil Aglassing, Sondergebiet Apartmenthotel"
10.1 Stellungnahme zum Ergebnis der öffentlichen Auslegung (Öffentlichkeitsbeteiligung)
10.2 Stellungnahme zum Ergebnis der Trägerbeteiligung
10.2.1 Stellungnahme Landratsamt Traunstein SG 4.14 (Untere Naturschutzbehörde); Schreiben vom 13.02.2019
10.2.2 Stellungnahme Regierung von Oberbayern, Höhere Landesplanungsbehörde; Schreiben vom 15.01.2019
10.2.3 Stellungnahme Bund Naturschutz in Bayern e.V., Kreisgruppe Traunstein; Schreiben vom 26.02.2019
10.3 Satzungsbeschluss
11 Festlegung der Vermögensobergrenze zu den Vergaberichtlinien für die gemeindlichen Baugrundstücken im Neubaugbiet "An der Geppinger Straße II"
12 Bekanntgabe von Tagesordnungspunkten aus nichtöffentlichen Sitzungen, für die die Gründe der Geheimhaltung weggefallen sind (Art. 52 Abs. 3 GO)
13 Allgemeine Bekanntgaben
14 Sonstiges

zum Seitenanfang

1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 06.02.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Werkausschuss Markt Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Bau- und Werkausschusses 13.03.2019 ö beschließend 1

Sachverhalt

Die Niederschrift über die öffentliche Sitzung vom 06.02.2019 bedarf der Genehmigung durch den Ausschuss.

Beschluss

Der Bau- und Werkausschuss genehmigt die Sitzungsniederschrift vom 06.02.2019 (öffentlicher Teil).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2. Wanderweg in Wildenhofen/ Mühlberg; Nachbesprechung zum Ortstermin

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Werkausschuss Markt Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Bau- und Werkausschusses 13.03.2019 ö informativ 2

Sachverhalt

Am Wanderweg in Wildenhofen/ Mühlberg fand vorab um 13:30 Uhr ein Ortstermin statt. Dort wurden die örtlichen Gegebenheiten begutachtet. Eine schnelle Umsetzung zur Wiederherstellung des Wanderweges beim Anwesen Wildenhofen 1 soll so schnell wie möglich angestrebt werden. Im Sitzungssaal berichtete Bautechniker Franz Fenninger über die Voreinschätzung zum Ausbau des Weges entlang des Dobelbaches zur Bewirtschaftung der Waldflächen von den beauftragten Geologen. Es bestand Einigkeit, einen Ausbau des Weges zu einer Forststraße nicht weiterzuverfolgen.

Diskussionsverlauf

Gemeinderat Michael Lamminger fragte nach, wie sich die Umsetzung des Wanderwegkonzeptes genau gestaltet. Erster Bürgermeister Matthias Baderhuber äußerte dazu, dass dies noch nicht genau feststeht, da die Gestaltung des Wanderwegekonzept von mehreren Faktoren abhängig ist. Derzeit wird ein solches Konzept bearbeitet.
Es gab keine weiteren Wortmeldungen bez. des Wanderweges.

zum Seitenanfang

3. Antrag auf Vorbescheid von Tamara Hofmann-Perschl zur Errichtung eines Betriebsgebäudes mit Betriebsleiterwohnung, Sport- und Gymnastikraum, Sanitärräumen und Büro auf dem Grundstück Fl.Nr. 57/9 der Gemarkung Otting (Raiffeisenstr. 18)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Werkausschuss Markt Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Bau- und Werkausschusses 13.03.2019 ö beschließend 3

Sachverhalt

Frau Tamara Hofmann-Perschl beantragt einen Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Betriebsgebäudes mit Betriebsleiterwohnung, Sport- und Gymnastikraum, Sanitärräumen und Büro auf dem Grundstück Fl. Nr. 57/9 der Gemarkung Otting (Raiffeis enstr. 18). Das Bauvorhaben befindet sich im baurechtlichen Außenbereich nach § 35 BauGB. Nach § 35 Abs. 2 BauGB können sonstige Vorhaben zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist. Im Flächennutzungsplan ist das potentielle Baugrundstück als Mischgebiet (MI) dargestellt. Ein Bebauungsplan oder eine vergleichbare städtebauliche Satzung liegen nicht vor. Dem Antrag auf Vorbescheid ging bereits eine Anfrage von Tamara Hoffmann-Perschl vor. Diese wurde in der Sitzung vom 05.04.2017 behandelt. Der Bau- und Werkausschuss hat sich mit der Anfrage befasst und teilte mit, dass sie das angestrebte Bauvorhaben grundsätzlich befürworten. Die Antragstellerin Frau Tamara Hofmann-Perschl stellt nun den zur Beurteilung des Vorhabens notwendigen Antrag auf Vorbescheid.

Beschluss

Der Bau- und Werkausschuss Waging a. See nimmt den vorliegenden Antrag zur Kenntnis. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

4. Antrag auf Baugenehmigung von Elisabeth und Werner Mittermaier zum Anbau eines Balkones an das bestehende Wohnhaus auf dem Grundstück Fl.Nr. 528/2 der Gemarkung Waging a. See (Traunsteiner Str. 6)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Werkausschuss Markt Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Bau- und Werkausschusses 13.03.2019 ö beschließend 4

Sachverhalt

Die Eheleute Elisabeth und Werner Mittermaier beantragen den Anbau eines Balkons an das bestehende Wohnhaus auf Fl. Nr. 528/2 der Gemarkung Waging a. See (Traunsteiner Str. 6). Das Antragsgrundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Am Bahnhof“. Vorliegend ist ein Antrag auf Baugenehmigung erforderlich, da der geplante Balkon außerhalb der festgesetzten Baugrenze liegt. Das Vorhaben wurde bereits mit dem Landratsamt Traunstein abgestimmt . Der Bau- und Werkausschuss hat in der Sitzung über die Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zu entscheiden. Die Grundstücksnachbarn haben dem Bauvorhaben zugestimmt.

Beschluss

Der Bau- und Werkausschuss nimmt den vorliegenden Antrag zur Kenntnis. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird zu einer Befreiung hinsichtlich der überschrittenen Baugrenze erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

5. Antrag auf Baugenehmigung von Herrn Manuel Eder zum Um- und Anbau des bestehenden Anwesens auf dem Grundstück Fl.Nr. 632/1 der Gemarkung Tettenhausen (Bicheln 21)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Werkausschuss Markt Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Bau- und Werkausschusses 13.03.2019 ö beschließend 5

Sachverhalt

Herr Manuel Eder beabsichtigt den Um- und Anbau des bestehenden Anwesens auf dem Grundstück Fl. Nr. 632/1 der Gemarkung Tettenhausen (Bicheln 21). Das Bauvorhaben befindet sich im baurechtlichen Außenbereich nach § 35 BauGB. Da keine Privilegierung vorliegt, handelt es sich um ein sonstiges Bauvorhaben. Einem sonstigen Bauvorhaben kann nach § 35 Abs. 2 BauGB zugestimmt werden, wenn öffentliche Belange nicht beeinträchtigt werden und die Erschließung gesichert ist. Am 26. Oktober 2018 fand eine Ortsbesichtigung mit de m Kreisbauamt statt, bei der eine Genehmigung in Aussicht gestellt wurde, soweit der geplante Neubau sich gestalterisch in die sensible Umgebung einfügt. Bei dem aktuellen Eingabeplan wurden die hierfür von Kreisbaumeister Seeholzer angeführten Hinweise berücksichtigt.

Beschluss

Der Bau- und Werkausschuss nimmt den vorliegenden Antrag zur Kenntnis. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

6. Antrag auf Baugenehmigung von Florian Barmbichler zum Abriss der Geräteremise und zur Neuerrichtung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 14 der Gemarkung Gaden (Kirchberg 11)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Werkausschuss Markt Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Bau- und Werkausschusses 13.03.2019 ö beschließend 6

Sachverhalt

Herr Florian Barmbichler beantragt den Abriss einer Geräteremise und die Neuerrichtung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 14 der Gemarkung Gaden (Kirchberg 11). Das Antragsgrundstück liegt im Geltungsbereich der Innenbereichssatzung für den Ortsteil „Gaden – Kirchberg“. Gemäß § 34 Abs. 1 BauGB ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Da sich in der Nähe ein denkmalgeschütztes Gebäude befindet, muss im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens vom Kreisbauamt noch die untere Denkmalschutzbehörde im Landratsamt beteiligt werden. Eine Nachbarbeteiligung fand nicht statt.

Beschluss

Der Bau- und Werkausschuss nimmt den vorliegenden Antrag zur Kenntnis. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

7. Antrag auf Baugenehmigung von der Firma Solidhaus Bauträger GmbH zum Neubau von 2 Mehrfamilienhäuser mit je 5 Wohnungen, 12 Garagen und 6 Stellplätzen auf dem Grundstück Fl.Nr. 98 der Gemarkung Waging a. See (Postkellerstr. 12)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Werkausschuss Markt Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Bau- und Werkausschusses 13.03.2019 ö beschließend 7

Sachverhalt

Die Firma Solidhaus Bauträger GmbH, vertreten durch Herrn Gerhard Niedl beantragt den Neubau von zwei Mehrfamilienwohnhäusern mit je fünf Wohnungen, zwölf Garagen und sechs Stellplätzen auf dem Grundstück Fl. Nr. 98 der Gemarkung Waging a. See (Postkellerstraße 10). Das Antragsgrundstück liegt im planungsrechtlichen Innenbereich gemäß § 34 Baugesetzbuch. Ein Vorhaben im Innenbereich ist zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben, das Ortsb ild darf nicht beeinträchtigt werden.
Die Erschließung erfolgt über das Grundstück Fl. Nr. 98 / 2 der Gemarkung Waging a. See. Das genannte Grundstück hat an der Engstelle eine Breite von ca. 3,5 m. Die Nachbarn wurden durch die Marktgemeinde Waging a. See auf Antrag des Bauherrn von dem Bauvorhaben benachrichtigt. Aufgrund der im gesamten Gemeindegebiet geltenden Satzung über die Herstellung von Stellplätzen müssen für die neu entstehenden Wohneinheiten 18 Stellplätze ausgewiesen werden. Diese Voraussetzung ist erfüllt.

Beschluss

Der Bau- und Werkausschuss nimmt den vorliegenden Antrag zur Kenntnis. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

8. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans "Unteraschau-Ost" (Autohaus Zahnbrecher)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Werkausschuss Markt Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Bau- und Werkausschusses 13.03.2019 ö beschließend 8

Sachverhalt

Der Bau- und Werkausschuss des Marktes Waging a. See hat am 04.07.2018 in öffentlicher Sitzung, den Einleitungsbeschluss zur 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Unteraschau Ost“ auf den Grundstücken Fl. Nrn. 572/4 und 645/2 Gemarkung Freimann mit den Ausgleichsflächen auf den Grundstücken Fl. Nrn. 1610/2 und 2074 (Teilfläche) Gemarkung Wonneberg gefasst. Ferner wurde beschlossen, eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB gleichzeitig dem § 4a Abs. 2 BauGB entsprechend durchzuführen.

Ziel ist es mit der vorliegenden Bauleitplanung, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung einer Lager- und Pflegehalle sowie von Stellflächen für zu verkaufende Fahrzeuge für das im Ortsteil Unteraschau ansässige Autohaus Zahnbrecher zu schaffen. Zu diesem Zweck soll das im östlichen Anschluss an das Automobilunternehmens liegende Flurstück Nr. 645/2 der Gemarkung Freimann, das im rechtswirksamen Flächennutzungsplan bisher als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen ist, als Gewerbegebiet festgesetzt bzw. dargestellt werden. Zudem wird das bisherige Mischgebiet im Bereich des Flurstücks Nr. 572/4 der Gemarkung Freimann, auf dem sich das bestehende Autohaus befindet, in ein Gewerbegebiet umgewidmet. Der Geltungsbereich des betroffenen Plangebietes hat eine Größe von ca. 0,83 ha.

zum Seitenanfang

8.1. Stellungnahme zum Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Werkausschuss Markt Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Bau- und Werkausschusses 13.03.2019 ö beschließend 8.1

Sachverhalt

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB der Planunterlagen in der Fassung vom 12.06.2018 hat vom 23.07. bis zum 24.08.2018 durch Aushang im Flur des Rathauses (2. Stock)  stattgefunden. Hierauf ist durch Veröffentlichung im Amtsblatt der VG Waging a. See (VG-Blattl) am 13.07.2018 hingewiesen worden.
Während der Auslegungsfrist sind von Seiten der Öffentlichkeit keine Hinweise, Anregungen oder Bedenken zur Planung vorgebracht worden.

zum Seitenanfang

8.2. Stellungnahme zum Ergebnis der frühzeitigen Trägerbeteiligung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Werkausschuss Markt Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Bau- und Werkausschusses 13.03.2019 ö beschließend 8.2

Sachverhalt

Im Rahmen der frühzeitigen Trägerbeteiligung wurden die betroffenen Organisationen mit Schreiben vom 27.07.2018 unter Fristsetzung bis zum 31.08.2018 beteiligt.


Folgende Institutionen haben sich nicht geäußert und damit keine Bedenken oder Anregungen vorgebracht:

  • Energie Südbayern GmbH
  • Bayerischer Bauernverband – Kreisverband Traunstein
  • Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege
  • Bund Naturschutz – Kreisgruppe Traunstein
  • Zweckverband zur Wasserversorgung der Otting-Pallinger-Gruppe
  • Gemeinde Taching a. See
  • Gemeinde Wonneberg
  • Große Kreisstadt Traunstein
  • Markt Teisendorf
  • Gemeinde Petting
  • Gemeinde Kirchanschöring
  • Gemeinde Fridolfing
  • Gemeinde Waging a. See; Bauabteilung Bereich Bautechnik
  • Gemeinde Waging a. See; Ordnungsamt

***

Folgende Institutionen haben sich geäußert und keinerlei Einwände, Anregungen oder Hinweise vorgebracht:

  • Handwerkskammer für München und Oberbayern; Schreiben vom 31.08.2018
  • Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern; Schreiben vom 24.08.2018
  • Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Traunstein; Schreiben vom 31.07.2018
  • Bayernwerk Netz GmbH; Schreiben vom 28.08.2018
  • Stadt Traunreut; Schreiben vom 31.07.2018
  • Gemeinde Palling; Schreiben vom 06.08.2018
  • Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Traunstein, Abteilung Ernährung und Landwirtschaft; Schreiben vom 30.08.2018 

zum Seitenanfang

8.2.1. Stellungnahme Landratsamt Traunstein, Untere Bauaufsichtsbehörde (Herr Seeholzer); Schreiben vom 02.09.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Werkausschuss Markt Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Bau- und Werkausschusses 13.03.2019 ö 8.2.1

Sachverhalt

Textinhalt:

„Grundsätzlich besteht mit der Aufstellung des Bebauungsplans von Seiten der unteren Bauaufsichtsbehörde Einverständnis; auf die Stellungnahme zur Änderung des Flächennutzungsplans wird verwiesen.

Um eine Überprüfung bzw. Überarbeitung folgender Punkte wird gebeten:

Die geplante Feinsteuerung (Ausschluss von Tankstellen) unter der Nr. 1 der textlichen Festsetzungen ist allerdings städtebaulich zu begründen, weitere Einschränkungen (z.B. von Einzelhandel) sollten untersucht werden.

Würdigung:

Die Festsetzungen sind dahingehend zu ändern, dass kein Ausschluss von Tankstellen und keine Einschränkungen bzgl. Einzelhandel erfolgen soll.

Textinhalt:

Außerdem ist die unter der Nr. 2.3 erwähnte Festlegung der Höhenlage der Gebäude zumindest in den uns vorliegenden Planunterlagen nicht ersichtlich.

Würdigung:

Die Höhenlage ist zu ergänzen.

Textinhalt:

Die Umgrenzung der Flächen für die Stellplätze sollte als Festsetzung (und nicht als Hinweis) in die Planzeichen aufgenommen werden, außerdem bietet sich eine Unterscheidung zwischen Stellplätzen (von Mitarbeitern und Kunden) und Ausstellflächen an.

Würdigung:

Die Flächen für Stellplätze für Mitarbeiter/Kunden sowie die Flächen für die Ausstellung werden als Festsetzungen aufgenommen.

Textinhalt:

Die Werbung sollte aufgrund der sensiblen und weit einsehbaren Lage weitergehend hinsichtlich der Art, der Anzahl, der Höhe und des Flächenanteils (an den Fassaden) reglementiert und bereits im Bauleitplanverfahren abschließend festgesetzt werden.

Würdigung:

Es werden Reglementierungen bzgl. der Werbung in die Festsetzungen aufgenommen.

Textinhalt:

Inwieweit die textliche Festsetzung Nr. 6 (Oberflächenwasser) dem Regelungsinhalt des § 9 BauGB entspricht, ist fraglich.

Würdigung:

Die Anmerkungen zum Oberflächenwasser werden aus den Festsetzungen herausgenommen und als Hinweise eingefügt.

Textinhalt:

Zu überprüfen ist außerdem, ob der Teilbereich des alten Bebauungsplanes, der durch den vorliegenden Änderungs- und Erweiterungsbereich nicht überschrieben wird, für sich noch stehen bleiben kann. Dies gilt insbesondere für die Art der baulichen Nutzung. Womöglich sollte für diesen Bereich der Bebauungsplan aufgehoben und der bestehenden Satzung zugeschlagen werden.“

Würdigung:

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans wird auf die gesamte Fläche des alten Bebauungsplans erweitert und zusätzlich nach Osten hin ergänzt.

Beschluss

Der Bau- und Werkausschuss nimmt die vorliegende Stellungnahme zur Kenntnis. Die Planunterlagen sind entsprechend den Ausführungen in den vorgenannten Würdigungen zu ändern bzw. zu ergänzen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

8.2.2. Stellungnahme Landratsamt Traunstein, Untere Naturschutzbehörde (Frau Antwerpen); Schreiben vom 13.08.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Werkausschuss Markt Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Bau- und Werkausschusses 13.03.2019 ö 8.2.2

Sachverhalt

Textinhalt:

Eingriffsregelung:
Im Umweltbericht wird auf Seite 8 die zu verlegende Ausgleichsfläche mit einer Größe von 1080 qm angegeben. Im derzeit noch gültigen Bebauungsplan aus dem Jahr 2014 ist die Größe der Ausgleichsfläche aber mit 1300 qm festgelegt. Da die Ausgleichsfläche bereits seit über 10 Jahren hergestellt sein müsste, muss bei einer Verlegung der Fläche auch diese Entwicklungszeit durch eine entsprechende Verzinsung (3 % pro Jahr) berücksichtigt werden. Wir bitten die Planung in diesen Punkten zu berichtigen und zu überarbeiten.

Würdigung:

Der Planer wird beauftragt, die Berechnung der notwendigen Ausgleichsfläche zu überarbeiten und mit der Unteren Naturschutzbehörde abzustimmen.

Textinhalt:

Ausgleichsfläche:
Bei der Ausgleichsfläche handelt es sich um eine schmale, langgestreckte Fläche entlang einer Straße. Hier muss eine gewisse Beeinträchtigung der Fläche durch die Straße berücksichtigt werden, d.h. die Fläche entlang der Straße kann nur mit einem Faktor von 0,5 als Ausgleichsfläche anerkannt werden. Die Breite der zu berücksichtigenden Beeinträchtigungszone ist mit dem Planer noch abzustimmen.

Würdigung:

Der Planer wird beauftragt, die Ausgleichsfläche zu überarbeiten und mit der Unteren Naturschutzbehörde abzustimmen.

Textinhalt:

Eingrünung:
Die im Plan vorgesehene Eingrünungsfläche im Norden der neuen Halle und an der Ostseite der Parkfläche reicht für eine gute Einbindung der neuen Gewerbefläche in die Landschaft aus naturschutzfachlicher Sicht nicht aus. Eine Verbreiterung der Fläche und Verdichtung der Bepflanzung ist dringend zu empfehlen. Zusätzlich ist die vorgesehene Parkfläche durch Baumpflanzungen zu unterbrechen und zu begrünen. Wir bitten um eine entsprechende Überarbeitung der Planung.

Würdigung:

Der Planer wird beauftragt, die private Ortsrandeingrünung im Norden der Halle und an der Ostseite der Parkfläche zu verbessern.

Beschluss

Der Bau- und Werkausschuss nimmt die vorliegende Stellungnahme zur Kenntnis. Die Planunterlagen sind entsprechend den Ausführungen in den vorgenannten Würdigungen zu ändern bzw. zu ergänzen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

8.2.3. Stellungnahme Landratsamt Traunstein, Untere Immissionsschutzbehörde (Herr Sigmund); Schreiben vom 30.08.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Werkausschuss Markt Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Bau- und Werkausschusses 13.03.2019 ö 8.2.3

Sachverhalt

Textinhalt:

Aus fachlicher Sicht ist die Erstellung einer schalltechnischen Untersuchung notwendig. Sinnvollerweise sollte unter Berücksichtigung der Vorbelastung für die neuen Gewerbefläche ebenfalls eine Kontingentierung nach DIN 45691 erfolgen.

Würdigung:

Ein schalltechnisches Gutachten wurde bereits am 21.01.2019 vom Büro „hoock farny ingenieure“ erstellt. Die darin erfolgte Kontingentierung und sonstigen Festsetzungsempfehlungen sind in den Bebauungsplan einzuarbeiten.

Beschluss

Der Bau- und Werkausschuss nimmt die vorliegende Stellungnahme zur Kenntnis. Die Planunterlagen sind entsprechend den Ausführungen in der vorgenannten Würdigung zu ändern bzw. zu ergänzen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

8.2.4. Stellungnahme Landratsamt Traunstein, Sachgebiet Wasserrecht und Bodenschutz, Schreiben vom 06.08.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Werkausschuss Markt Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Bau- und Werkausschusses 13.03.2019 ö 8.2.4

Sachverhalt

Textinhalt:

Wasserrechtliche und bodenschutzrechtliche Belange werden durch die Bauleitplanung nicht berührt.
Die Anlagen zur Niederschlagswasserbeseitigung sind nach dem Stand der Technik zu errichten und zu betreiben. Die Erlaubnispflicht bzw. Anwendbarkeit der Niederschlagswasserfreistellungsverordnung (NWFreiV) ist durch den Bauherrn eigenverantwortlich zu prüfen.

Beschluss

Der Bau- und Werkausschuss nimmt die vorliegende Stellungnahme zur Kenntnis und stellt fest, dass eine Änderung der Planunterlagen nicht veranlasst ist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

8.2.5. Stellungnahme Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Traunstein, Untere Forstbehörde (Herr Madl); Schreiben vom 06.08.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Werkausschuss Markt Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Bau- und Werkausschusses 13.03.2019 ö 8.2.5

Sachverhalt

Textinhalt:

Bei der geplanten Baumaßnahme ist kein Wald im Sinne des Art. 12 Abs. 1 des Bayerischen Waldgesetzen betroffen.

Zur geplanten Ausgleichsmaßnahme (Maßnahme 2):
Durch die Pflanzung von Sträuchern am Waldrand entsteht nach Art. 2 Abs. 1 des Bay. Waldgesetzes (BayWaldG) ein Wald. Die Änderung der Bodennutzungsart, in diesem Fall die Erstaufforstung, bedarf der Genehmigung (Art. 16 Abs. 1 BayWaldG). Die Genehmigung kann hiermit im Zuge der Konzentrationswirkung erteilt werden.
Besondere Grenzabstände sind bei der Verwendung von Sträuchern nicht einzuhalten. Ausnahmen in diesem Fall sind die geplanten Bäume (Sal-Weide und Eberesche). Für die Bäume ist ein Grenzabstand von vier Metern zu den landwirtschaftlichen Flächen im Norden und im Süden einzuhalten.

Beschluss

Der Bau- und Werkausschuss nimmt die vorliegende Stellungnahme zur Kenntnis. Die Pflanzstandorte sind in den Planunterlagen zu beachten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

8.2.6. Stellungnahme Regierung von Oberbayern, Höhere Landesplanungsbehörde (Frau Rothut); Schreiben vom 06.08.2016

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Werkausschuss Markt Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Bau- und Werkausschusses 13.03.2019 ö 8.2.6

Sachverhalt

Textinhalt:

Natur und Landschaft:
Aufgrund der leichten Hang- sowie Lage am Ortsrand ist eine möglichst schonende Einbindung der geplanten Halle und Stellplätze in das Orts- und Landschaftsbild besonders zu achten (vgl. Landesentwicklungsprogramm (LEP) 7.1.1 G, Regionalplan Südostoberbayern (RP 18) B I 2. 1 Z, B II 3. 1 Z). Den Belangen von Natur und Landschaft einschließlich Artenschutz (vgl. LEP 7.1.6 G) ist in enger Abstimmung mit der unteren Bauaufsichts- und unteren Naturschutzbehörde Rechnung zu tragen.

Lärmschutz:
Aufgrund der im näheren Umfeld bestehenden Wohnbebauung sowie der im Osten verlaufenden Staatsstraße 2104 bitten wir die Planung mit der unteren Immissionsschutzbehörde abzustimmen, um den Belangen des Lärmschutzes (vgl. Bayerisches Landesplanungsgesetz (BayLplG) Art. 6 Abs. 2 Nr. 7) gerecht zu werden

Hinweis:
Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass im Rahmen der gemeindlichen Bauleitplanung in Gewerbegebieten durch geeignete Festsetzungen die Entstehung unzulässiger Einzelhandelsagglomerationen auszuschließen ist (vgl. Ziel Landesentwicklungsprogramm (LEP) 5.3.1 in der Fassung der Änderungs-VO vom 21.02.2018).

Ergebnis:
Bei Berücksichtigung der genannten Punkte stehen der 18. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die vorliegende Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Unteraschau-Ost“ den Erfordernissen der Raumordnung nicht entgegen.

Beschluss

Der Bau- und Werkausschuss nimmt die vorliegende Stellungnahme zur Kenntnis. Eine Änderung der Planunterlagen alleine aufgrund der Stellungnahme der Regierung von Oberbayern ist nicht veranlasst. Die geforderte Abstimmung mit dem Landratsamt als Untere Bauaufsichts-, Naturschutz- und Immissionsschutzbehörde ist bereits erfolgt. Hierzu darf auf die oben beschriebene Behandlung der Beteiligung der vorgenannten Behörden verwiesen werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

8.2.7. Stellungnahme Wasserwirtschaftsamt Traunstein (Herr Mayer, Herr Stettwieser); Schreiben vom 24.08.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Werkausschuss Markt Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Bau- und Werkausschusses 13.03.2019 ö 8.2.7

Sachverhalt

Textinhalt:

Grundwasser:
Im Planungsbereich liegen uns keine Erkenntnisse über Grundwasserstände vor. Diese sind bei Bedarf in eigener Zuständigkeit zu ermitteln.

Wasserversorgung:
Wasser- oder Heilquellenschutzgebiete werden durch das Vorhaben nicht berührt.
Die Versorgung mit Trink- und Brauchwasser ist durch den Anschluss an das zentrale Versorgungsnetz des Zweckverbands Ottinger-Pallinger Gruppe sichergestellt. Die Leistungsfähigkeit der örtlichen Versorgungsleitungen ist vom Versorgungsträger in eigener Zuständigkeit zu überprüfen.

Oberflächengewässer:
Oberirdische Gewässer werden durch das Vorhaben nicht berührt.

Würdigung:

Die oben genannten Ausführungen werden zur Kenntnis genommen. Eine Änderung der Planunterlagen ist dadurch nicht veranlasst.

Textinhalt:

Starkniederschläge:
Starkniederschläge können flächendeckend überall auftreten. Voraussichtlich werden solche Niederschläge aufgrund der Klimaänderung an Häufigkeit und Intensität weiter zunehmen.
Auch im Planungsgebiet können bei sogenannten Sturzfluten flächenhafter Abfluss von Wasser und Schlamm sowie Erosionen auftreten. Dabei ist auch das von außen zufließende Wasser zu beachten.
Wir empfehlen dringend, diese Gefahr im eigenen Interesse bei der Bauleitplanung zu berücksichtigen und in eigener Zuständigkeit Vorkehrungen zur Schadensreduzierung zu treffen und Schutzmaßnahmen vor Personenschäden vorzunehmen.
Je nach Größe und Lage der neuen Baukörper bzw. Baumaßnahmen kann der Abfluss des flächenhaft abfließenden Oberflächenwassers und Schlamms gegebenenfalls so verändert werden, dass dies zu nachteiligen Auswirkungen auf Ober- oder Unterlieger führt. Wir empfehlen daher § 37 Wasserhaushaltgesetz (WHG) entsprechend zu berücksichtigen.

Abwasserentsorgung/Öffentlicher Kanal:
Das Schmutzwasser soll über die zentrale Kanalisation entsorgt werden. Dabei ist ein Trennsystem vorzusehen (vgl. § 55 Abs. 2 WHG).

Regenwassernutzung:
Auf die Möglichkeit der Regenwassernutzung z.B. zur Gartenbewässerung und WC-Spülung wird hingewiesen. Die Errichtung einer Eigengewinnungsanlage ist nach Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) dem Wasserversorgungsunternehmen zu melden. Es ist unter anderem sicherzustellen, dass keine Rückwirkungen auf das private und öffentliche Trinkwasserversorgungsnetz entstehen.

Würdigung:

Die oben genannten Ausführungen werden zur Kenntnis genommen. Sie werden als formulierte Anmerkungen in den Hinweisen der Planunterlagen aufgenommen bzw. es erfolgt eine dementsprechende Ergänzung.

Textinhalt:

Abwasserentsorgung/Niederschlagswasser:
Unverschmutztes oder nur leicht verschmutztes Niederschlagswasser sollte möglichst immer vor Ort versickert werden, um Kläranlagen, Kanalnetze und Vorfluter zu entlasten. Hier sollte die Gemeinde steuernd einwirken. Bei der Behandlung und Ableitung des Niederschlagswassers sind für den vorsorgenden Gewässerschutz aber bestimmte Regeln einzuhalten.
Wir bitten daher die Formulierung im Satzungsentwurf (unter Festsetzungen, Punkt 6, Oberflächenwasser) "Anfallendes Oberflächen- und Dachwasser kann in die vorhandenen Drainagen... eingeleitet werden" zu streichen und stattdessen folgende Punkte als Hinweise bzw. Festsetzungen in die Satzung mit aufzunehmen:

  • Dachflächenwasser sowie Niederschlagswasser von privaten Hof- und Zufahrtsflächen sollte nach Möglichkeit auf den jeweiligen Grundstücken versickert werden. Dabei ist eine breitflächige Versickerung über eine belebte Oberbodenschicht anzustreben. Die Eignung des Untergrundes zur Versickerung nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik ist zu prüfen. Ist eine flächenhafte Versickerung über eine geeignete Oberbodenschicht nicht möglich, so ist eine linienförmige Versickerung z.B. mittels Mulden-Rigolen vorzuziehen. Die Beseitigung des Niederschlagswassers über Sickerschächte ist grundsätzlich zu begründen und nur in Ausnahmefällen zulässig.

  • Der Versiegelung des Bodens ist entgegenzuwirken. Gering belastetes Niederschlagswasser sollte daher versickert werden (nach Bay. Landesamt für Umwelt (LfU) Merkblatt Nr. 4.3/2 und DWA-Blatt M 153). Entsprechend sind Garagenzufahrten, Park- und Stellplätze, Terrassen etc. als befestigte Vegetationsflächen (z.B. Schotterrasen, Pflasterrasen, Rasengittersteine) oder mit versickerungsfähiger Pflanzendecke auszuführen.

  • Wenn die Dacheindeckung aus Kupfer, Zink oder Blei besteht, ist eine Versickerung nur nach einer Vorbehandlung zulässig. Eine wasserrechtliche Genehmigung ist in solchen Fällen erforderlich. Dachflächenanteile mit diesen Materialien < 50 qm sowie Dachrinnen und Fallrohre können vernachlässigt werden.

  • Es ist eine wasserrechtliche Genehmigung für die Behandlung und Einleitung des Niederschlagswassers erforderlich. Diese ist beim Landratsamt mit entsprechenden Unterlagen zu beantragen. Dabei sind die Anforderungen der DWA-Blätter A 138, A 117 und M 153 einzuhalten.

Würdigung:

Die oben genannten Ausführungen werden zur Kenntnis genommen. Der Satz "Anfallendes Oberflächen- und Dachwasser kann in die vorhandenen Drainagen ... eingeleitet werden" wird aus den Festsetzungen gestrichen. Die vorgeschlagenen Formulierungen werden in den textlichen Hinweisen der Planunterlagen aufgenommen.

Textinhalt:

Altlastenverdachtsflächen:
Der aktuelle Informationsstand zu potentiellen punktuellen Bodenverunreinigungen z.B. durch Altlastenverdachtsflächen, Altstandorten, Altlasten etc. ist beim Landratsamt Traunstein einzuholen.
Mögliche Bodenverunreinigungen können direkte negative Auswirkungen auf Menschen, Pflanze, Grundwasser und Gewässer haben. Sie sind ggf. auch bei der Planung der Niederschlagswasserbehandlung zu berücksichtigen. Im Bereich von Altlastenverdachtsflächen, Altstandorten, Altlasten etc. darf keine Versickerung von Niederschlagswasser vorgenommen werden.
Weiterhin können anthropogene Auffüllungen z.B. mit Bauschutt, belastetem Aushub etc. zu erheblichen Entsorgungskosten bei Baumaßnahmen führen.
Befinden sich auf dem Plangebiet Altlastenverdachtsflächen, Altstandorte, Altlasten etc., sollten die zur Beurteilung der Gefährdungspfade Boden-Mensch, Boden-Pflanze und Boden-Wasser erforderlichen Untersuchungsschritte im Rahmen der Bauleitplanung durchgeführt werden. Mit den Untersuchungen sollten nur Sachverständige und Untersuchungsstellen mit einer Zulassung nach der Verordnung über Sachverständige und Untersuchungsstellen für den Bodenschutz und die Altlastenbehandlung in Bayern (VSU) beauftragt werden.
Sollten während der Baumaßnahmen Bodenauffälligkeiten angetroffen werden, welche auf eine Altlast o.ä. hinweisen, ist das Landratsamt Traunstein zu verständigen.

Würdigung:

Die oben genannten Ausführungen werden zur Kenntnis genommen. Die Erkundigungen über Altlasten und Altlastenverdachtsflächen ergaben keine Anhaltspunkte für derartige Vorkommen im Geltungsbereich. Entsprechende Hinweise sind in die Planunterlagen mit aufzunehmen.

Beschluss

Der Bau- und Werkausschuss nimmt die vorliegende Stellungnahme zur Kenntnis. Die Planunterlagen sind entsprechend den Ausführungen in den vorgenannten Würdigungen zu ändern bzw. zu ergänzen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

8.2.8. Stellungnahme Staatliches Bauamt Traunstein, Bereich Straßenbau (Herr Bacher); Schreiben vom 08.08.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Werkausschuss Markt Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Bau- und Werkausschusses 13.03.2019 ö 8.2.8

Sachverhalt

Textinhalt:

Der Staatsstraße 2104 und ihren Nebenanlagen dürfen keine Abwässer sowie Dach- und Niederschlagswässer aus den Grundstücken zugeführt werden. Die Entwässerung des Straßengrundstückes darf nicht beeinträchtigt werden.

Kosten für bauliche oder sonstige Änderungen im Zusammenhang mit der Anbindung, (Gemeindestraße Unteraschau) welche sofort bzw. zu einem späteren Zeitpunkt auf Grund verkehrlicher Belange (Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs, Verkehrsaufkommen etc.) oder für die Erschließung notwendig werden (Nutzung des Gewerbegebietes etc.) sind vom Antragsteller zu tragen (z.B. weiterer Umbau der Einmündung).

Auf die von den Straßen ausgehenden Emissionen wird hingewiesen. Eventuelle Lärmschutzmaßnahmen bzw. künftige Forderungen auf die Erstattung von Lärmsanierungsmaßnahmen werden nicht von dem Baulastträger der Staatsstraße übernommen (Verkehrslärmschutzverordnung - 16. BImSchV/Verkehrslärmschutzrichtlinien - V LärmSchR 97).

Würdigung:

Die oben genannten Ausführungen werden zur Kenntnis genommen. Eine Änderung der Planunterlagen ist dadurch nicht veranlasst.

Textinhalt:

Die Anbauverbotszone und Anbaubeschränkungszone sind in die Bauleitpläne einzutragen.

An der Einmündung nach Unteraschau sind Sichtflächen (5m/200m) freizuhalten.

Nach § 33 der Straßenverkehrsordnung ist jede Art von Werbung außerhalb der geschlossenen Ortschaften verboten - auch an der Einmündung zum geplanten Gewerbegebiet. An dieser Zufahrt ist ausschließlich das amtliche Hinweiszeichen zum Gewerbegebiet zulässig.

Würdigung:

Der Planer wird beauftragt, die Anbauverbotszone und die Anbaubeschränkungszone in den Pan einzutragen.

Die Sichtdreiecke sind im Plan einzuzeichnen.

Das Werbeverbot außerhalb der geschlossenen Ortschaft wird in die Festsetzungen mit aufgenommen.

Beschluss

Der Bau- und Werkausschuss nimmt die vorliegende Stellungnahme zur Kenntnis. Die Planunterlagen sind entsprechend den Ausführungen in den vorgenannten Würdigungen zu ändern bzw. zu ergänzen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

8.2.9. Stellungnahme Gemeindewerke Waging a. See (Herr Thaler); Schreiben vom 07.08.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Werkausschuss Markt Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Bau- und Werkausschusses 13.03.2019 ö 8.2.9

Sachverhalt

Textinhalt:

Auf dem Baugrundstück Fl. Nr. 645/2 verläuft an der Südseite entlang der Gemeindestraße der Hauptkanal. Aufgrund des in Richtung Norden abfallenden Geländes wird dieser vermutlich im freien Gefälle nicht erreichbar sein und deshalb wäre der Einbau einer privaten Pumpstation erforderlich. Im östlichen Bereich quert der Hauptkanal auf Höhe des Anwesens Basal die Staatsstraße. Hier könnte evtl. ein Anschluss im freien Gefälle möglich sein, dazu muss aber die private Fl. Nr. 632/5 überquert werden. Die entsprechende Vereinbarung ist vom Bauwerber zu treffen. Die anfallenden Baukosten sind ebenfalls zu tragen.

Würdigung:

Die oben genannten Ausführungen werden zur Kenntnis genommen. Eine Änderung der Planunterlagen ist dadurch nicht veranlasst. Die Hinweise werden an den Bauwerber weitergegeben.

Textinhalt:

Es ist der Bau einer Waschhalle geplant. Entsprechende Ölabscheideranlagen sind vorzusehen.

Würdigung:
Die Ölabscheideranlagen sind im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens der Waschanlage nachzuweisen.

Beschluss

D er Bau- und Werkausschuss nimmt die vorliegende Stellungnahme zur Kenntnis und stellt fest, dass eine Änderung der Planunterlagen nicht veranlasst ist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

8.2.10. Stellungnahme Deutsche Telekom Technik GmbH (Herr Hengstberger); Schreiben vom 22.08.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Werkausschuss Markt Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Bau- und Werkausschusses 13.03.2019 ö 8.2.10

Sachverhalt

Textinhalt:

Im Geltungsbereich befinden sich Telekommunikationslinien der Telekom (Hauszuführung), die durch die geplanten Baumaßnahmen möglicherweise berührt werden (siehe Bestandsplan in der Anlage - dieser dient nur der Information und bleibt 14 Tage gültig). Wir bitten Sie, bei der Planung und Bauausführung darauf zu achten, dass diese Linien nicht verändert werden müssen bzw. beschädigt werden.
Hinsichtlich geplanter Baumpflanzungen ist das "Merkblatt Bäume, unterirdische Leitungen und Kanäle" der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, Ausgabe 2013 - siehe u.a. Abschnitt 6 - zu beachten. Wir bitten sicherzustellen, dass durch Baumpflanzungen der Bau, die Unterhaltung und Erweiterung der Telekommunikationslinien nicht behindert werden.

Beschluss

Der Bau- und Werkausschuss nimmt die vorliegende Stellungnahme zur Kenntnis und stellt fest, dass eine Änderung der Planunterlagen nicht veranlasst ist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

8.3. Billigungs- und Auslegungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Werkausschuss Markt Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Bau- und Werkausschusses 13.03.2019 ö beschließend 8.3

Sachverhalt

Aufgrund der heute beschlossenen Änderungen und Ergänzungen ist ein neuer Bebauungsplanentwurf zu billigen. Die gebilligte Planung muss dann gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt und den Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB zur Beteiligung dem § 4a Abs. 2 BauGB entsprechend parallel zugesandt werden.

Beschluss

Der Bau- und Werkausschuss billigt den vom Planungsbüro Mühlbacher und Hilse gefertigten Bebauungsplanentwurf vom 13.03.2019 mit den heute beschlossenen Änderungen und Ergänzungen. Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung und die Trägerbeteiligung zu veranlassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

9. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Tettenhausen - Am Kirchplatz"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Werkausschuss Markt Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Bau- und Werkausschusses 13.03.2019 ö beschließend 9

Sachverhalt

Der Bau- und Werkausschuss hat in öffentlicher Sitzung am 05.12.2018 den Planentwurf für die Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Tettenhausen – Am Kirchplatz“ samt Begründung gebilligt und die öffentliche Auslegung beschlossen. Gegenstand der Planung ist eine Änderung im Bereich der Parzelle 4 (Teilfläche aus Flurstück 33 der Gemarkung Tettenhausen) und eine Erweiterung um 2 Parzellen im Bereich des Flurstücks 214/1 der Gemarkung Tettenhausen. Städtebauliches Ziel ist es, die planerischen Voraussetzungen für den Bau von dringend benötigtem Wohnraum zu schaffen und einen harmonischen Übergang von der südlichen Ortsrandbebauung zu den landwirtschaftlichen Flächen im Außenbereich sicherzustellen. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 b BauGB aufgestellt. Deshalb kann von der Umweltprüfung und von der Erstellung eines Umweltberichtes abgesehen werden.

zum Seitenanfang

9.1. Stellungnahme zum Ergebnis der öffentlichen Auslegung (Öffentlichkeitsbeteiligung)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Werkausschuss Markt Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Bau- und Werkausschusses 13.03.2019 ö beschließend 9.1

Sachverhalt

Die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB der Planunterlagen in der Fassung vom 05.12.2018 hat vom 28.01.2019 bis einschließlich 28.02.2019 im Rathaus stattgefunden. Hierauf ist durch Veröffentlichung im Amtsblatt der VG Waging a. See am 18.01.2019 hingewiesen worden.

zum Seitenanfang

9.1.1. Stellungnahme Josef und Stefanie Frisch Tettenhausen; Schreiben vom 20.02.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Werkausschuss Markt Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Bau- und Werkausschusses 13.03.2019 ö 9.1.1

Sachverhalt

Textinhalt:

„Sehr geehrter Bürgermeister und Gemeinderäte der Marktgemeinde Waging! Wir, die Familie Frisch, bewirtschaften einen landwirtschaftlichen Vollerwerbsbetrieb mit Weidehaltung, dessen Fläche Fl. Nr. 164 der Gemarkung Tettenhausen unmittelbar an das Plangebiet angrenzt. Als Grundeigentümer und massiv Betroffene wollen wir hier nochmals unsere Bedenken und Anliegen vorbringen (Stellungnahme). Wer garantiert uns, dass wir durch diese Bebauungsplanänderung und –erweiterung keine Nachteile für unser angrenzendes Grundstück Fl. Nr. 164 und unseren landwirtschaftlichen Vollerwerbsbetrieb erleiden? Wir sehen uns in unseren Erweiterungs- und Entwicklungsmöglichkeiten hinsichtlich unseres landwirtschaftlichen Betriebes stark eingeschränkt und auch, was den laufenden Betrieb betrifft. Es ist zu befürchten, dass wir Einschränkungen unseres Weidebetriebes hinnehmen müssen (z.B. Fliegen auf der Terrasse des Nachbarn, brüllende Rinder), Einschränkungen wegen des Fahrsilobetriebes (Silieren, Siloentnahme), Einschränkungen wegen Mist und Gülleausbringungen usw. Wir wollen z. B. nicht, dass wenn wir in der Nacht silieren müssen, plötzlich die Polizei vor der Tür steht wegen nächtlicher Ruhestörung. Eine weitere Zunahme des jetzt schon großen Hundeproblems ist zu befürchten und somit eine weitere Störung des Weidebetriebes durch freilaufende Hunde und Hundekot in unseren Wiesen und Weiden. Auf der anderen Seite des Plangebiets sind Kindergarten, Kinderspielplatz und Mehrzweckhalle; hier kann es zu weiteren Konflikten kommen. Sollten die Pläne Wirklichkeit werden, ist unser Hof dann auf 2 Seiten komplett eingebaut. Wie kann auch eine Bebauungsplanänderung und –erweiterung in einem Landschaftsschutzgebiet ohne Umweltprüfung erfolgen? Es gibt genug und bessere Alternativen ganz in der Nähe. Man sollte auch das Prinzip Flächensparen endlich ernst nehmen und nicht ständig neue Gebiete ausweisen, wenn innerorts Flächen vorhanden sind. Wir wollen den Bauwerbern keinesfalls eine Bebauung verhindern, aber südlich der bestehenden Hauptkanalleitung und des Kinderspielplatzes sollte nicht mehr gebaut werden. Hier wäre eine ökologische Ausgleichsfläche sinnvoll und auch die jetzt schöne Ortsansicht von Süden her sollte man sich bewahren. Was soll das dann mit dem Erhalt der Artenvielfalt, wenn wir einfach so weitermachen bis die letzten Quadratmeter zugebaut ist? Schön wäre es in einem guten Miteinander, eine gute Lösung für alle Beteiligten zu suchen und zu finden! Miteinander reden!
P. S.: Wir wollen wirtschaften wie bisher, ohne uns jeden Tag neue Beschwerden anhören zu müssen und wir wollen keine Nachteile für eine sinnvolle Betriebsentwicklung und alles sollte möglichst naturverträglich sein und das Ortsbild und den Ortscharakter bewahren.
gez. Josef Frisch, Stefanie Frisch“

Beschluss

Einwendungen werden nicht geteilt. Wie bereits in der Sitzung am 05.12.2018 festgestellt vertritt die Gemeinde die Auffassung, dass die Erweiterungs- und Entwicklungsmöglichkeiten des landwirtschaftlichen Betriebs der Eheleute Frisch durch die gegenständliche Bauleitplanung nicht gefährdet sind. Das landwirtschaftliche Anwesen der Eheleute Frisch liegt mehr als 100 m vom Plangebiet entfernt, die bestehende Fahrsiloanlage mehr als 70 m. Bei solchen  Abständen ist regelmäßig keine Beeinträchtigung durch landwirtschaftliche Immissionen mehr anzunehmen. Aus diesem Grund hat die Gemeinde auch auf ein spezielles Immissionsgutachten verzichten können. Im Umfeld der Hofstelle der Eheleute Frisch gibt es schon jetzt Wohngebäude, die deutlich näher an den Immissionsstätten (Stallung, Fahrsilo-Anlage) liegen als das gegenständliche Plangebiet. Eventuelle Beeinträchtigungen der Entwicklungsmöglichkeiten der Landwirtschaft wären deshalb bereits durch diese Gebäude veranlasst.
Es ist festzuhalten, dass die Untere Immissionsschutzbehörde im Landratsamt Traunstein und das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten im Rahmen der Fachbehördenbeteiligung keine grundsätzlichen Bedenken gegen die Wohngebietsplanung vorgebracht haben. Im Interesse der landwirtschaftlichen Arbeiten (Weidebetrieb, Feldarbeit) südlich des Plangebietes ist auf Anraten des Landwirtschaftsamtes bereits vor der gegenständlichen Auslegung folgender Hinweis in den Bebauungsplan aufgenommen worden: „Von der Landwirtschaft ausgehende Emissionen, insbesondere Geruch, Lärm, Staub und Erschütterungen, auch soweit sie über das übliche Maß hinausgehen, sind zu dulden, insbesondere auch dann, wenn landwirtschaftliche Arbeiten nach Feierabend, sowie an Sonn- und Feiertagen und während der Nachtzeit vorgenommen werden, falls z.B. die Wetterlage während der Erntezeit solche Arbeiten erforderlich macht“.
Ein Nebeneinander von landwirtschaftlicher Nutzung und sonstigem Wohnen ist auf dem Land üblich und grundsätzlich nicht zu beanstanden. Das Kirchdorf Tettenhausen gehört gemäß Flächennutzungsplan zu jenen Ortsteilen innerhalb der Gemeinde, wo vorrangig neue Baugrundstücke zur Deckung des Bedarfs an Wohnbauflächen geschaffen werden sollen. Die untere Bauaufsichtsbehörde im Landratsamt Traunstein hat deshalb der Ortsentwicklung durch den gegenständlichen Bebauungsplan, die sich ohnehin auf lediglich 2 zusätzliche Parzellen beschränkt, nicht widersprochen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

9.2. Stellungnahme zum Ergebnis der Trägerbeteiligung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Werkausschuss Markt Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Bau- und Werkausschusses 13.03.2019 ö beschließend 9.2

Sachverhalt

Allgemein

Im Rahmen der Trägerbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wurden die betroffenen Behörden und Fachstellen beteiligt.

Folgende Behörden und Stellen haben sich nicht geäußert bzw. nicht mehr erneut geäußert, nachdem bereits im Verfahren nach § 4 Abs. 1 BauGB eine Stellungnahme abgegeben worden ist:

  • Gemeindewerke Waging
  • Deutsche Telekom AG
  • Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Traunstein
  • Bayerischer Bauernverband
  • Bayernwerk AG
  • Zweckverband zur Wasserversorgung der Achengruppe

***

Folgende Behörden und Stellen haben sich geäußert und keinerlei Einwände, Anregungen oder Hinweise vorgebracht bzw. haben auf bereits vom Bau- und Werkausschuss abgewogene Anregungen hingewiesen:

  • Landratsamt Traunstein, SG 4.40 (Untere Bauaufsichtsbehörde); Schreiben vom 07.03.2019
  • Landratsamt Traunstein; SG 4.16 (Wasserrecht und Bodenschutz); Schreiben vom 05.02.2019
  • Landratsamt Traunstein; SG 4.41 (Untere Immissionsschutzbehörde); Schreiben vom 20.02.2019
  • Wasserwirtschaftsamt Traunstein; Schreiben vom 30.01.2019
  • Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten; Schreiben vom 07.02.2019

zum Seitenanfang

9.2.1. Stellungnahme Landratsamt Traunstein SG 4.14 (Untere Naturschutzbehörde); Schreiben vom 20.02.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Werkausschuss Markt Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Bau- und Werkausschusses 13.03.2019 ö 9.2.1

Sachverhalt

Textinhalt:

„In Bezug auf die rechtliche Beurteilung des Vorliegens einer Befreiungslage von den Regelungen des Landschaftsschutzgebietes für die geplante Bebauung verweisen wir auf das Email von Abteilungsleiter Herrn Nebl an Herrn Steinmaßl vom Planungsbüro Magg vom 22.10.2018.
Wir möchten darauf hinweisen, dass die fachgerechte und ausreichend dichte Herstellung einer Eingrünung von heimischen Gehölzen nach Süden hin, für die Erhaltung und Wiederherstellung des Landschaftsbildes im Landschaftsschutzgebiet eine entscheidende Rolle spielt. Wir bitten die Gemeinde, auf eine Umsetzung dieser Bepflanzung hinzuwirken.

E-Mail von Abteilungsleiter Nebl, Landratsamt Traunstein an Planungsbüro Magg vom 22.10.2018

Textinhalt:

vielen Dank für die Zuleitung Ihrer Ausarbeitung. Sie ist unserer Ansicht nach gut gelungen und kann Grundlage für die weitere Bauleitplanung sein. Der Mkt. Waging wird bei der Bauleitplanung für die drei Bauparzellen davon ausgehen können, dass hier eine Befreiungslage vorliegen würde. Voraussetzung für eine Bauleitplanung in der vorliegenden Konstellation ist es, dass die planende Gemeinde den Eintritt einer Befreiungslage erwarten kann. Es ist zwar keine förmliche Befreiungsentscheidung durch die untere Naturschutzbehörde erforderlich, jedoch wird ein abwägungsfehlerfreier Bebauungsplan bei LSG-Betroffenheit regelmäßig nur dann gelingen können, wenn er sich auf eine positive Einschätzung der unteren Naturschutzbehörde stützen kann. Jedenfalls bei den hier betroffenen Grundstücken am Kirchplatz erachten wir die Erweiterung des Plangebiets für vertretbar und können eine positive Stellungnahme in Aussicht stellen.
gez. Christian Nebl“

Beschluss

Der Bau- und Werkausschuss nimmt die vorliegende Stellungnahme zur Kenntnis. Der gegenständliche Bebauungsplan enthält konkrete Festsetzungen wegen der Anpflanzung von standortheimischen Laubbäumen und Sträuchern am südlichen Ortsrand. Die Gemeinde wird die künftigen Bauwerber bei Bedarf auf die Einhaltung dieser Festsetzungen hinweisen.
Was das Erfordernis betrifft, für die geplanten Bauvorhaben eine Befreiung gemäß der Landschaftsschutzgebietsverordnung beantragen zu müssen, kann auf das aktuelle E-Mail vom 20.02.2019 von Sachgebeitsleiter Mertl (Untere Naturschutzbehörde) Bezug genommen werden. Darin heißt es: „ … Eine Öffnungsklausel in der Schutzgebietsverordnung zum Landschaftsschutzgebiet „Waginger-, Tachinger See“ macht eine normalerweise erforderliche isolierte naturschutzrechtliche Erlaubnis bzw. Befreiung entbehrlich. Mit dem Inkrafttreten eines Bebauungsplanes treten hier die Regelungen der Schutzgebietsverordnung außer Kraft. Das bedeutet, dass für das Bauvorhaben der Familie Stief (Neubau EFH mit Garage), nach Inkrafttreten des Bebauungsplanes „Am Kirchplatz“, keine zusätzliche Erlaubnis bzw. Befreiung von den Regelungen der Landschaftsschutzgebietsverordnung erforderlich ist. Dies gilt jedoch nur, wenn keine zusätzliche Baugenehmigung erforderlich ist (Freistellungsverfahren) und die Festsetzungen des Bebauungsplanes Berücksichtigung finden. Bei diesem Bauvorhaben betrifft dies speziell die Festsetzungen zur privaten Grünfläche und der Maßnahmen zum Schutz und zur Entwicklung von Natur und Landschaft. Hierbei ist aus naturschutzfachlicher Sicht die Herstellung einer ausreichenden und fachgerechten Eingrünung mit heimischen Gehölzen nach Süden hin von Bedeutung. …“
Es ist festzuhalten, dass mit dem Inkrafttreten des Bebauungsplanes die Regelungen der Schutzgebietsverordnung außer Kraft treten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

9.2.2. Stellungnahme Regierung von Oberbayern, Höhere Landesplanungsbehörde; Schreiben vom 21.01.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Werkausschuss Markt Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Bau- und Werkausschusses 13.03.2019 ö 9.2.2

Sachverhalt

Textinhalt:

 „ . .die Regierung von Oberbayern hat als höhere Landesplanungsbehörde bereits mit Schreiben vom 17.05.2018 zur vorliegenden Bauleitplanung, in deren Rahmen eine Wohnbebauung südlich des Kindergartens in Tettenhausen ermöglicht werden soll, Stellung genommen.
Darin haben wir festgestellt, dass die Planung - aufgrund der Lage des betroffenen Areals im Landschaftsschutzgebiet „Schutz des Waginger und Tachinger Sees und der umliegenden Landschaft“ sowie im gleichnamigen im Regionalplan Südostoberbayern (RP 18) ausgewiesenen landschaftlichen Vorbehaltsgebiet – mit dem Landratsamt abzustimmen sei, um insbesondere die Vereinbarkeit der neuen Bebauung mit Landschaftsschutzgebietsverordnung zu klären (vgl. Landesentwicklungsprogramm (LEP) 7.1.1 G, RP 18 B I 3.1 Z, B II 3.1 Z).
Die zuständigen Fachbehörden waren am Verfahren beteiligt. Das Landratsamt hat sich zuletzt mit Mail vom 22.10.2018 geäußert und eine positive Stellungnahme der unteren Naturschutzbehörde in Aussicht gestellt. Die Begründung sei entsprechend der Ausführungen des Planungsbüros Magg Architekten (vgl. Beschlussbuchauszug vom 05.12.2018) zu ergänzen.
Die Planunterlagen wurden gegenüber dem bisherigen Entwurf überarbeitet. U. a. wurden der Planentwurf und die Begründung aufgrund der Lage des Plangebiets im Landschaftsschutzgebiet ergänzt.
Im Ergebnis lässt sich feststellen, dass die Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Am Kirchplatz, Tettenhausen“, in der vorliegenden überarbeiteten Fassung vom 05.12.2018, den Erfordernissen der Raumordnung nicht entgegensteht, sofern den Belangen von Natur und Landschaft auch im derzeitigen Verfahrensschritt, in Abstimmung mit dem Landratsamt, Rechnung getragen wird.
Mit freundlichen Grüßen      gez. Christine Rothut“

Beschluss

Der Bau- und Werkausschuss nimmt die vorliegende Stellungnahme zur Kenntnis. Die Planung ist mit der Unteren Naturschutzbehörde intensiv abgestimmt worden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

9.3. Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Werkausschuss Markt Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Bau- und Werkausschusses 13.03.2019 ö beschließend 9.3

Sachverhalt

Das Verfahren kann mit dem Satzungsbeschluss abgeschlossen werden.

Beschluss

Der Bau- und Werkausschuss beschließt aufgrund der §§ 9 und 10 des Baugesetzbuches den vom Architektenbüro Magg , Freilassing gefertigten Bebauungsplan (Änderung und Erweiterung) in der Fassung vom 05.12.2018 samt Begründung als Satzung.
Die Verwaltung wird angewiesen, über etwaige Genehmigungsfreistellungen im Bereich der Bebauungsplanerweiterung erst dann zu entscheiden, wenn die für die Erschließung erforderlichen Verkehrsflächen notariell an die Gemeinde abgetreten worden sind (gesicherte Erschließung).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

10. Aufstellung eines Bebauungs- und Grünordnungsplanes für das Gebiet "Ortsteil Aglassing, Sondergebiet Apartmenthotel"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Werkausschuss Markt Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Bau- und Werkausschusses 13.03.2019 ö beschließend 10

Sachverhalt

Der Bau- und Werkausschuss hat in öffentlicher Sitzung am 05.12.2018 den Entwurf des Bebauungs- und Grünordnungsplanes für das Gebiet „Ortsteil Aglassing , Sondergebiet Apartmenthotel“ gebilligt und die erneute öffentliche Auslegung beschlossen. Ziel der Planung ist die Erweiterung der Hotelanlage in Aglassing.

zum Seitenanfang

10.1. Stellungnahme zum Ergebnis der öffentlichen Auslegung (Öffentlichkeitsbeteiligung)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Werkausschuss Markt Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Bau- und Werkausschusses 13.03.2019 ö 10.1

Sachverhalt

Die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB der Planunterlagen in der Fassung vom 05.12.2018 hat vom 28.01.2019 bis einschließlich 28.02.2019 im Rathaus stattgefunden. Hierauf ist durch Veröffentlichung im Amtsblatt der VG Waging a. See am 18.01.2019 hingewiesen worden.
Während der Auslegungsfrist sind von Seiten der Öffentlichkeit keine Einwendungen, Anregungen oder Hinweise zur Planung vorgetragen worden.

zum Seitenanfang

10.2. Stellungnahme zum Ergebnis der Trägerbeteiligung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Werkausschuss Markt Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Bau- und Werkausschusses 13.03.2019 ö beschließend 10.2

Sachverhalt

Allgemein

Im Rahmen der Trägerbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wurden die betroffenen Behörden und Fachstellen beteiligt.

Folgende Behörden und Stellen haben sich nicht bzw. nicht erneut geäußert:

  • Landratsamt Traunstein, SG 4.41 (Immissionsschutzbehörde
  • Gemeindewerke Waging a.See
  • Deutsche Telekom AG
  • Bayernwerk Netz GmbH
  • Zweckverband zur Wasserversorgung der Surgruppe
  • Finanzamt Traunstein
  • VG Waging, Bautechnik
  • VG Waging, Ordnungsamt

***

Folgende Behörden und Stellen haben sich geäußert und keinerlei Einwände, Anregungen oder Hinweise vorgebracht bzw. haben auf bereits vom Bau- und Werkausschuss abgewogene Anregungen hingewiesen:

  • Landratsamt Traunstein; SG 4.40 (Untere Bauaufsichtsbehörde); Schreiben vom 21.02.2019
  • Landratsamt Traunstein; SG 4.16 (Wasserrecht und Bodenschutz); Schreiben vom 22.01.2019
  • Landratsamt Traunstein; SG (Kreisstraßenverwaltung); Schreiben vom 11.02.2019
  • Wasserwirtschaftsamt Traunstein; Schreiben vom 30.01.2019
  • Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten; Schreiben vom 06.02.2019

zum Seitenanfang

10.2.1. Stellungnahme Landratsamt Traunstein SG 4.14 (Untere Naturschutzbehörde); Schreiben vom 13.02.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Werkausschuss Markt Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Bau- und Werkausschusses 13.03.2019 ö 10.2.1

Sachverhalt

Textinhalt:

„Aus naturschutzfachlicher und –rechtlicher Sicht kann bei fachgerechter und konsequenter Umsetzung der Bepflanzung des neuen Gebäudes, der Beachtung der Vermeidungsmaßnahmen zum Artenschutz unter Ziffer 6 der Festsetzungen und der zeitnahen Herstellung der Ausgleichsfläche davon ausgegangen werden, dass der Eingriff in das Landschaftsbild und den Naturhaushalt ausgeglichen werden können.
Unter Beachtung dieser Vorgaben kann die Erteilung einer Erlaubnis nach der Landschaftsschutzgebietsverordnung für das Bauvorhaben in Aussicht gestellt werden.
Wir bitten um Übermittlung einer Kopie der dinglichen Sicherung der Ausgleichsfläche vor dem Satzungsbeschluss, wenn sich diese nicht im Eigentum der Gemeinde befindet.
gez. Antwerpen, Fachreferentin für Naturschutz“

Beschluss

Der Bau- und Werkausschuss nimmt die vorliegende Stellungnahme zur Kenntnis. Die Vertragsurkunde zur Sicherung der Ausgleichsfläche wird derzeit vom Notariat Jenewein + Gleißner in Traunstein vorbereitet. Nach erfolgter Beurkundung ist der Unteren Naturschutzbehörde eine Ausfertigung der Bewilligung zur Kenntnisnahme zuzuleiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

10.2.2. Stellungnahme Regierung von Oberbayern, Höhere Landesplanungsbehörde; Schreiben vom 15.01.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Werkausschuss Markt Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Bau- und Werkausschusses 13.03.2019 ö 10.2.2

Sachverhalt

Textinhalt:

 „ . die Regierung von Oberbayern hat als höhere Landesplanungsbehörde zuletzt mit Schreiben vom 17.09.2018 zur Aufstellung des Bebauungsplanes für das Gebiet „Ortsteil Aglassing, Sondergebiet Apartmenthotel“ Stellung genommen. Auf diese Stellungnahme dürfen wir hinweisen.
Laut Beschlussbuchauszug vom 05.12.2018 waren die untere Bauaufsichts-, Naturschutz- und Immissionsschutzbehörde sowie das Wasserwirtschaftsamt Traunstein erneut am Verfahren beteiligt. Die Planunterlagen wurden aufgrund deren Stellungnahmen erneut geändert bzw. ergänzt. Im Wesentlichen wurden weitergehende Festsetzungen zum Umfang einer Abgrabung und zur Höhenlage des neu geplanten Bettenhauses getroffen sowie die Begründung hinsichtlich der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung und des Lärmschutzes überarbeitet.
Wir gehen davon aus, dass die von der Planung betroffenen raumordnerischen Belange von Natur und Landschaft (vgl. Regionalplan Südostoberbayern (RP 18) B I 3.1 Z, B II 3.1 Z, Landesentwicklungsprogramm (LEP) 7.1.1 G), des Hochwasserschutzes (vgl. LEP 7.2.5 G) und des Lärmschutzes (vgl. Bayerisches Landesplanungsgesetz (BayLplG) Art. 6 Abs. 2 Nr. 7), in der Abstimmung mit den genannten Fachbehörden, ausreichend Berücksichtigung fanden.
Unter dieser Voraussetzung steht der Bebauungsplan für das Gebiet „Ortsteil Aglassing, Sondergebiet Apartmenthotel“, in der vorliegenden Fassung vom 27.11.2018, den Erfordernissen der Raumordnung nicht entgegen.
Mit freundlichen Grüßen     gez. Christine Rothut“

Beschluss

Der Bau- und Werkausschuss nimmt die vorliegende Stellungnahme zur Kenntnis. Die Planung ist mit den beteiligten Fachbehörden abgestimmt worden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

10.2.3. Stellungnahme Bund Naturschutz in Bayern e.V., Kreisgruppe Traunstein; Schreiben vom 26.02.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Werkausschuss Markt Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Bau- und Werkausschusses 13.03.2019 ö 10.2.3

Sachverhalt

Textinhalt:

„ … In unserer Stellungnahme am 23.10.2018 hatten wir ein Mulchen der Ausgleichsfläche abgelehnt. Im Abwägungsbeschluss steht dazu, dass bei der Grünlandextensivierung der Abtransport des Mähgutes festgelegt ist. Die ist richtig, die Aussagen zu den bisherigen Pflegemaßnahmen und den künftigen Pflegemaßnahmen haben in ihrem Widerspruch zu einem Missverständnis geführt.
Ferner hatten wir die Anlage eines Heckenstreifens entlang des Dobelbaches gefordert. Der Plan sieht lediglich einen 1 m breiten Sukzessionsstreifen für einen Kraut- und Staudensaum vor. Da bei der Baumaßnahme auch wertvolle Heckenstrukturen verloren gehen, fordert der Bund Naturschutz zum Ausgleich nach wie vor die Pflanzung eines bachbegleitenden Gehölzsaumes.
Mit freundlichen Grüßen     gez. Beate Rutkowski, 1. Vorsitzende“

Beschluss

Der Bau- und Werkausschuss nimmt die vorliegende Stellungnahme zur Kenntnis. Im Bebauungsplan ist bereits jetzt ein Schutzstreifen festgesetzt. Durch den Aufwuchs eines Schilf-Hochstaudensaums ist eine Beschattung des Dobelbaches gewährleistet. Nachdem die Planung mit der Unteren Naturschutzbehörde im Landratsamt Traunstein im Detail abgestimmt worden ist, wird eine weitere Ergänzung des Maßnahmenkatalogs für entbehrlich erachtet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

10.3. Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Werkausschuss Markt Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Bau- und Werkausschusses 13.03.2019 ö beschließend 10.3

Sachverhalt

Das Verfahren kann mit dem Satzungsbeschluss abgeschlossen werden.

Beschluss

Der Bau- und Werkausschuss beschließt aufgrund der §§ 9 und 10 des Baugesetzbuches den vom Architektenbüro plg Planungsgruppe Straßer , Traunstein gefertigten Bebauungsplan in der Fassung vom 27.11.2018 samt Begründung als Satzung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

11. Festlegung der Vermögensobergrenze zu den Vergaberichtlinien für die gemeindlichen Baugrundstücken im Neubaugbiet "An der Geppinger Straße II"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Werkausschuss Markt Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Bau- und Werkausschusses 13.03.2019 ö beschließend 11

Sachverhalt

Zu den Richtlinien für die Vergabe von Grundstücken für den Neubau von selbstgenutztem Wohneigentum im Neubaugebiet „An der Geppinger Straße II“ ist noch eine Vermögensobergrenze festzulegen. Die Vermögensobergrenze orientiert sich am Wert der Grundstücke im Bereich des Neubaugebiets „An der Geppinger Straße II“. Der Bodenrichtwertkarte für das Jahr 2016 kann ein Wert in Höhe von 295,-€/m² ebfr (erschließungsbeitragsfrei) entnommen werden. Lt. Auskunft des Gutachterausschusses des Landkreises Traunstein liegen die neuen Bodenrichtwerte (Jahr 2018) bei ca. 20% – 30% über den Werten aus dem Jahr 2016. Zur Berechnung des Verkehrswertes wurde ein Zuschlag von 30% berücksichtigt.

Beschluss

Der Bau- und Werkausschuss Waging a. See beschließt zur Berechnung der Vermögensobergrenze für die Vergabe von Grundstücken im Baugebiet „An der Geppinger Straße II“ einen Verkehrswert von 384,--€/m². Zur Berechnung wird als Referenzgrundstück das größte Grundstück für Einfamilienhäusern im Neubaugebiet „An der Geppinger Straße II“ herangezogen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

12. Bekanntgabe von Tagesordnungspunkten aus nichtöffentlichen Sitzungen, für die die Gründe der Geheimhaltung weggefallen sind (Art. 52 Abs. 3 GO)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Werkausschuss Markt Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Bau- und Werkausschusses 13.03.2019 ö informativ 12

Sachverhalt

Zu diesem Tagesordnungspunkt lagen keine Vorgänge vor.

zum Seitenanfang

13. Allgemeine Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Werkausschuss Markt Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Bau- und Werkausschusses 13.03.2019 ö informativ 13

Sachverhalt

Zu diesem Tagesordnungspunkt lagen keine Vorgänge vor.

zum Seitenanfang

14. Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Werkausschuss Markt Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Bau- und Werkausschusses 13.03.2019 ö informativ 14

Sachverhalt

Fehlender Informationsfluss bei Grundstücksangelegenheiten in der Marktgemeinde Waging a. See

Gemeinderat Michael Lamminger bemängelte den fehlenden Informationsfluss von Seiten der Verwaltung hinsichtlich private Grundstücksverkäufen und Versteigerungen in der Marktgemeinde Waging a. See. Seiner Meinung nach wird der Bau- und Werkausschuss hier nicht ausreichend informiert und hat somit keine Möglichkeit zu reagieren. Er stellte die Frage, warum solche wichtigen Informationen für die Marktgemeinde Waging a. See nicht in der Sitzung behandelt werden. Hierzu wurde von Seiten der Verwaltung zur Auskunft gegeben, dass Informationen über private Immobilienangebote oder Versteigerungstermine der Verwaltung nur in Ausnahmefällen bekannt gegeben werden. Falls konkrete Angebote an Bürgermeister oder Verwaltung gerichtet werden, werden im Regelfall die Gremien zeitnah darüber informiert. Eine zielgerichtete regelmäßige Abfrage im Internet hinsichtlich Versteigerungsterminen oder Immobilienangeboten findet derzeit in der Verwaltung nicht statt und ist auch in den Tätigkeitsbeschreibungen nicht vorgesehen. Gemeinderat Michael Lamminger vertrat hierzu die Auffassung, dass den Gremien diese Informationen sehr wohl von der Verwaltung gegeben werden müssen.

Straßenname für das Neubaugebiet „An der Geppinger Straße II“

Veronika Kronbichler regte seitens der Bauverwaltung an, dass für das neue Baugebiet „An der Geppinger Straße II“ demnächst noch ein Straßenname festzulegen ist. Vorschläge sollen bis zur nächsten Gemeinderatssitzung im April 2019 bei der Bauverwaltung eingebracht werden.

Umsetzung Stellplätze im Gemeindegebiet Waging a. See

Gemeinderat Franz Schwangler merkte an, dass bei Bauvorhaben in der Gemeinde Waging a. See die Errichtung der erforderlichen Stellplätze nicht umgesetzt wird. Hinsichtlich des Bauvorhabens von Thomas Lutz zur Nutzungsänderung des ausgebauten Dachgeschosses in eine dritte Wohneinheit auf dem Grundstück an der Adalbert-Stifter-Str. 22 wurden die notwendigen Stellplätze bis jetzt nicht hergestellt. Die Verwaltung wird den Bauherren mit einem Anschreiben auf diesen Umstand hinweisen und die Errichtung der notwendigen Stellplätze fordern.

Vorliegen einer Baugenehmigung hinsichtlich Bauvorhaben an der Gaisbergstraße 1

Gemeinderat Michael Lamminger fragte an, ob der Verwaltung hinsichtlich des Bauvorhabens von der Firma Altbausanierung Bayern Immobilien GmbH zur Anhebung und Aufstockung des Dachgeschosses an der Gaisbergstraße 1 bekannt ist, dass hier eine Baugenehmigung durch das Landratsamt Traunstein erteilt wurde. Bauamtsleiter Hannes Grill verneint dies. Sobald der Bauverwaltung eine Baugenehmigung mitgeteilt wurde, wird Hannes Grill dies in der darauffolgenden Bau- und Werkausschusssitzung bekannt geben.

Datenstand vom 13.08.2019 11:05 Uhr