Datum: 03.04.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Waging a. See
Gremium: Bau- und Werkausschuss Markt Waging a. See
Körperschaft: Markt Waging a. See
Öffentliche Sitzung, 13:30 Uhr bis 14:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 14:30 Uhr bis 16:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 13.03.2019
2 Änderung des Bebauungsplanes "Gewerbe- und Mischgebiet am Höllenbach" im Bereich des Grundstücks Fl.Nr. 521/1 der Gemarkung Waging (Parzelle 5, an der Bahnhofstraße)
2.1 Stellungnahme zum Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
2.2 Stellungnahme zum Ergebnis der Trägerbeteiligung
2.3 Billigungs- und Auslegungsbeschluss
3 Änderung des Bebauungsplanes "Waging-Hägfeld" im Bereich des Grundstücks Fl.Nr. 674/1 der Gemarkung Waging (Haslacher Weg 3)
3.1 Stellungnahme zum Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
3.2 Stellungnahme zum Ergebnis der frühzeitigen Trägerbeteiligung
3.2.1 Stellungnahme Landratsamt Traunstein, Untere Bauaufsichtsbehörde (Frau Schindhelm); Schreiben vom 11.03.2019
3.2.2 Stellungnahme Staatliches Bauamt Traunstein, Schreiben vom 19.02.2019
3.2.3 Stellungnahme Regierung von Oberbayern (Frau Rothut), Schreiben vom 14.02.2019
3.2.4 Stellungnahme Deutsche Telekom Technik GmbH (Frau Leitner), Schreiben vom 13.03.2019
3.3 Beschluss zur erneuten Behördenbeteiligung
4 Antrag auf Vorbescheid von Mark Hasanaj zum Umbau und zur Erweiterung durch Teilaufstockung des best. Betriebsgebäudes zur Nutzung als Boardinghaus mit 8 Wohnungen auf dem Grundstück Fl. Nr. 339/1 der Gemarkung Waging a. See (Am Höllenbach 16)
5 Antrag auf Baugenehmigung von Albert Weiß zur Bestandsaufnahme und teilweisen Nutzungsänderung des Anwesens auf dem Grundstück Fl. Nr. 260 der Gemarkung Otting (Garschamer Weg 1)
6 Antrag auf Baugenehmigung von Martin Krautenbacher zum Ersatzbau der Außenliegeboxen mit Neubau eines Kälberstalles auf dem Grundstück Fl. Nr. 613 der Gemarkung Otting (Dieperting 4)
7 Antrag auf Baugenehmgiung von Veit Gröbner und Sabrina Huber zum Anbau einer Wohnung an das bestehende Einfamilienhaus sowie Abbruch der vorhandenen Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 822/21 der Gemarkung Waging a. See (Ganghoferstraße 9)
8 Bekanntgabe von Tagesordnungspunkten aus nichtöffentlichen Sitzungen, für die die Gründe der Geheimhaltung weggefallen sind (Art. 52 Abs. 3 GO)
9 Allgemeine Bekanntgaben
10 Sonstiges

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 13.03.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Werkausschuss Markt Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Bau- und Werkausschusses 03.04.2019 ö beschließend 1

Sachverhalt

Die Niederschrift über die öffentliche Sitzung vom 13.03.2019 bedarf der Genehmigung durch den Ausschuss.

Beschluss

Der Bau- und Werkausschuss genehmigt die Sitzungsniederschrift vom 13.03.2019 (öffentlicher Teil).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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2. Änderung des Bebauungsplanes "Gewerbe- und Mischgebiet am Höllenbach" im Bereich des Grundstücks Fl.Nr. 521/1 der Gemarkung Waging (Parzelle 5, an der Bahnhofstraße)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Werkausschuss Markt Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Bau- und Werkausschusses 03.04.2019 ö beschließend 2

Sachverhalt

Der Bau- und Werkausschuss Waging a. See hat am 10.10.2018 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan „Gewerbe- und Mischgebiet am Höllenbach“ im Bereich des Grundstücks Fl. Nr. 521/1 der Gemarkung Waging im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB zu ändern. Konkret von der Änderung betroffen ist die Parzelle 5 des Bebauungsplanes.  


Gegenstand der Änderung ist die Anhebung der maximal zulässigen seitlichen Wandhöhe des Gebäudes innerhalb der Parzelle 5 von bisher 6,30 m auf künftig 7,50 m, um ein drittes Vollgeschoss zu situieren. Es handelt sich um eine Nachverdichtung ohne Flächenverbrauch, die es ermöglicht, weitere Nutzflächen zu realisieren.

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2.1. Stellungnahme zum Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Werkausschuss Markt Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Bau- und Werkausschusses 03.04.2019 ö beschließend 2.1

Sachverhalt

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung hat in der Zeit vom 18.01. bis 22.02.2019 durch Aushang der Planunterlagen im Rathaus Waging a. See (II. Stock) stattgefunden. Hierauf ist durch Bekanntmachung im Amtsblatt am 18.01.2019 hingewiesen worden.
Bis zum heutigen Tag sind keine Einwendungen, Anregungen oder Hinweise von Seiten der Öffentlichkeit – schriftlich oder zur Niederschrift – vorgetragen worden.
Eine Beschlussfassung von Seiten des Bau- und Werkausschusses ist deshalb nicht erforderlich.

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2.2. Stellungnahme zum Ergebnis der Trägerbeteiligung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Werkausschuss Markt Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Bau- und Werkausschusses 03.04.2019 ö beschließend 2.2

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 07.01.2019 sind verschiedene Stellen und Behörden im Rahmen der frühzeitigen Trägerbeteiligung am Verfahren beteiligt worden.

***

Folgende Behörden und Stellen haben sich nicht geäußert, so dass davon ausgegangen werden kann, dass keine Anregungen oder Einwendungen zu berücksichtigen sind:

  • Gemeindewerke Waging a. See

***

Folgende Behörden und Stellen haben sich geäußert und dabei keinerlei Einwendungen, Anregungen oder Hinweise vorgebracht bzw. haben auf frühere Stellungnahmen verwiesen, die vom Bau- und Werkausschuss bereits in früheren Sitzungen abgewogen worden sind.:

  • Landratsamt Traunstein, SG 4.40 (Untere Bauaufsichtsbehörde); Schreiben vom 21.02.2019
  • Landratsamt Traunstein, SG 5.16 (Wasserrecht); Schreiben vom 22.01.2019
  • Landratsamt Traunstein, SG 4.41 (Immissionsschutz); Schreiben vom 20.02.2019
  • Regierung von Oberbayern, Höhere Landesplanungsbehörde; Schreiben vom 21.01.2019
  • Wasserwirtschaftsamt Traunstein; Schreiben vom 30.01.2019
  • Handwerkskammer für München und Oberbayern; Schreiben vom 19.02.2019
  • Industrie- und Handelskammer; Schreiben (E-Mail) vom 08.02.2019

Eine Beschlussfassung von Seiten des Bau- und Werkausschusses ist nicht erforderlich.

***

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2.3. Billigungs- und Auslegungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Werkausschuss Markt Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Bau- und Werkausschusses 03.04.2019 ö beschließend 2.3

Sachverhalt

Das Verfahren kann mit dem Billigungs- und Auslegungsbeschluss fortgesetzt werden.

Beschluss

Der Bau und Werkausschuss billigt den vorliegenden Planentwurf des Planungsbüros Ludwig Kleißl GmbH in der Fassung vom 02.10.2018 samt Begründung. Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung vorzunehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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3. Änderung des Bebauungsplanes "Waging-Hägfeld" im Bereich des Grundstücks Fl.Nr. 674/1 der Gemarkung Waging (Haslacher Weg 3)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Werkausschuss Markt Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Bau- und Werkausschusses 03.04.2019 ö beschließend 3

Sachverhalt

Der Bau- und Werkausschuss hat am 09.01.2019 beschlossen, den Bebauungsplan „Waging-Hägfeld“ im Bereich des Grundstücks Fl. Nr. 674/1 der Gemarkung Waging (ehem. Gasthof Wölkhammer, Haslacher Weg 3) zu ändern. Gegenstand des Änderungsbeschlusses war der Ausbau des Dachgeschosses mit Belichtung durch Querfirste und Loggien, die Errichtung einer Lärmschutzwand zur St 2105 mit einer maximalen Höhe von 6 m und innerhalb der geplanten Lärmschutzwand der Anbau eines Pultdaches als Überdachung für Pkw-Stellplätze.



Grundlage für die Öffentlichkeits- und Fachbehördenbeteiligung war der Änderungsentwurf in der Fassung vom 31.12.2018.

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3.1. Stellungnahme zum Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Werkausschuss Markt Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Bau- und Werkausschusses 03.04.2019 ö beschließend 3.1

Sachverhalt

Der Entwurf der Bebauungsplanänderung in der Fassung vom 31.12.2018 hat in der Zeit vom 22.02. bis 22.03.2019 im Rathaus öffentlich zu Jedermanns Einsicht aufgelegen. Hierauf ist durch Bekanntmachung im Amtsblatt der VG Waging a. See am 22.02.2019 hingewiesen worden.

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3.2. Stellungnahme zum Ergebnis der frühzeitigen Trägerbeteiligung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Werkausschuss Markt Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Bau- und Werkausschusses 03.04.2019 ö beschließend 3.2

Sachverhalt

Ferner sind mit Schreiben vom 01.02.2019 folgende Behörden und Fachstellen am Verfahren beteiligt worden (Fristsetzung bis 15.03.2019):
  • Landratsamt Traunstein, SG 4.40 (Untere Bauaufsichtsbehörde)
  • Landratsamt Traunstein, SG 4.41 (Immissionsschutz)
  • Regierung von Oberbayern, Höhere Landesplanungsbehörde
  • Staatliches Bauamt Traunstein, Straßenbau
  • Gemeindewerke Waging a. See
  • Deutsche Telekom AG
  • Energie Südbayern GmbH
  • Bayernwerk AG

Folgende Stellen haben sich innerhalb der Beteiligungsfrist nicht geäußert:

  • Gemeindewerke Waging a. See

Folgende Stellen haben in Ihren Stellungnahmen keine Anregungen oder Hinweise vorgebracht:

  • Landratsamt Traunstein, SG 4.41 (Immissionsschutz); Schreiben vom 14.03.2019
  • Energienetze Bayern GmbH & Co.KG; Schreiben vom 28.02.2019
  • Bayernwerk Netz GmbH; Schreiben vom 06.03.2019

***

Bis zum Tag der Ladung sind folgende schriftliche Einwendungen, Anregungen und Hinweise eingereicht worden:

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3.2.1. Stellungnahme Landratsamt Traunstein, Untere Bauaufsichtsbehörde (Frau Schindhelm); Schreiben vom 11.03.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Werkausschuss Markt Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Bau- und Werkausschusses 03.04.2019 ö beschließend 3.2.1

Sachverhalt

Textauszug:

„Grundsätzlich besteht mit der Bebauungsplanänderung Einverständnis.

Um eine Überprüfung bzw. Überarbeitung folgender Punkte wird gebeten:

Die in der Begründung angekündigte Änderung der Dachflächen durch Einbringung von „Querfirsten und Loggien“ ist auf die Festsetzungen abzustimmen. Dort sind nur Quergiebel zugelassen, Loggien sind nicht geregelt und sollten auch ausgeschlossen sein. Quergiebel sollten eher 0,5 m unter dem Hauptfirst ansetzen. Darüber hinaus sollten die maximale Zahl, die maximal zulässige Breite und die Dachneigung geregelt sein, um eine ortsplanerisch verträgliche Lösung zu gewährleisten.

Die geplanten Carports und die Schallschutzwand befinden sich in der festgesetzten Bauverbotszone. Auch wenn in diesem Zusammenhang in anderen Fällen bereits Befreiungen erteilt wurden, muss eine stimmige Regelung vorbehaltlich der Zustimmung des SBA in der Bebauungsplanänderung erfolgen.

Die Bebauungsplanänderung verweist im Übrigen auf die Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes. Allerdings sind darin befindliche Festsetzungen wie die Nr. 3 (Gebäudeform kein rechteckiger Baukörper mehr) nicht mehr ganz zutreffend bzw. die Nr. 5 zu konkretisieren (Bemessung Abstandsflächen gemäß Art. 6 Abs. 5 Satz 1 BayBO).

Hinweis zum Text Begründung:
  • Silbentrennung „Mietwohnungen“ und „Überdachung“ prüfen
  • zweiter Satz „sollen“

Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

gez. Ilona Schindhelm, stellv. Kreisbaumeisterin“

Beschluss

Der Bau- und Werkausschuss nimmt die vorliegende Stellungnahme zur Kenntnis. Die von der Unteren Bauaufsichtsbehörde vorgebrachten Anregungen und Hinweise sind durch eine Überarbeitung des Planentwurfs und der Begründung zu berücksichtigen. Die geänderten Planunterlagen sind der Unteren Bauaufsichtsbehörde erneut zur Würdigung vorzulegen.

***

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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3.2.2. Stellungnahme Staatliches Bauamt Traunstein, Schreiben vom 19.02.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Werkausschuss Markt Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Bau- und Werkausschusses 03.04.2019 ö beschließend 3.2.2

Sachverhalt

Textauszug:

Einwendungen:

Der Änderungsbereich (Flurstück 674/1) liegt an freier Strecke der Staatsstraße 2105. Die gesetzliche Anbauverbotszone von 20 m ist zeichnerisch darzustellen und in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes zu übernehmen.
Eine Ausnahme vom Anbauverbot für die Lärmschutzwand und die dahinterliegenden Carports kann nur unter folgenden Bedingungen und Auflagen zugestimmt werden:

Die verkehrliche Erschließung hat wie bisher rückwärtig zu erfolgen. Der Markt und die Straßenbauverwaltung kamen vor Jahren überein, die Zufahrt „Haslacher Weg“ zur St 2105 aufgrund der Sicherheit des Straßenverkehrs zu schließen.

An der verbleibenden Fußgängerquerung/Aufstellfläche zur Staatsstraße ist das Sichtdreieck mit den Abmessungen >= 3,0 m vom Fahrbahnrand der St 2105, Länge parallel zur Staatsstraße 135 m, freizuhalten.

Der Abstand von der Straßengrundstücksgrenze zur Lärmschutzwand mit Fundamenten muss mindestens 1,0 m betragen.

Falls der Abstand der Carports mit Lärmschutzwand geringer als 7,5 m zum Fahrbahnrand der St 2105 beträgt, hat eine entsprechende Sicherung durch Schutzplanken gemäß der Richtlinie für passiven Schutz an Straßen (RPS) durch den Antragsteller zu erfolgen.

In der Lärmschutzwand dürfen keine Tore und Türen zur St 2105 hin angebracht werden.

Schäden, die beim Unterhaltsdienst (z.B. beim Winterdienst; Schneeablagerungen) im Zuge der Staatsstraße entstehen, sind vom Antragsteller bzw. Rechtsnachfolger auf eigene Kosten zu beheben.

Der Straße und ihren Nebenanlagen dürfen keine Oberflächenwasser/Abwässer aus dem Grundstück zugeführt werden. Die Entwässerung des Straßengrundstückes darf nicht beeinträchtigt werden.

Die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs dürfen durch die Lärmschutzwand nicht beeinträchtigt werden. Die Standsicherheit des Vorhabens muss jederzeit gewährleistet werden.

Die Lärmschutzwand ist straßenseitig hochabsorbierend auszuführen.

Auf die straßenbegleitende Bepflanzung ist bei der Bauausführung Rücksicht zu nehmen. Alle Erdarbeiten haben so zu erfolgen, dass das Wurzelwerk von Bäumen und Sträuchern nicht nachhaltig geschädigt wird. Die Abstimmung hat mit dem Staatlichen Bauamt Traunstein, Herrn Hopf, Tel. 0861/57-120 zu erfolgen. Die RAS-LP 4 und RAS-LG 2 sind in der jeweiligen gültigen Fassung zu beachten.

gez. Reiter“

Beschluss

Der Bau- und Werkausschuss nimmt die vorliegende Stellungnahme zur Kenntnis. Die vom Staatlichen Bauamt vorgebrachten Anregungen und Hinweise sind durch eine Überarbeitung des Planentwurfs und der Begründung zu berücksichtigen. Die geänderten Planunterlagen sind dem Staatlichen Bauamt Traunstein erneut zur Würdigung vorzulegen.

***

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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3.2.3. Stellungnahme Regierung von Oberbayern (Frau Rothut), Schreiben vom 14.02.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Werkausschuss Markt Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Bau- und Werkausschusses 03.04.2019 ö beschließend 3.2.3

Sachverhalt

Textauszug:

„ … die Regierung von Oberbayern nimmt als höhere Landesplanungsbehörde wie folgt Stellung:

Planung

Der Gaststätten- und Hotelbetrieb im Hotel „Wölkhammer“ am Haslacher Weg 3 wurde eingestellt. Mit der vorliegenden Bebauungsplanänderung soll hier nunmehr ein Umbau in Eigentums- bzw. Mietwohnungen ermöglicht werden., wobei die Grundflächen des Gebäudes weitgehend unverändert erhalten bleiben sollen. Vorgesehen ist der Ausbau des Dachgeschosses durch Querfirste und Loggien. Des Weiteren soll eine Lärmschutzwand zur Staatsstraße 2105 mit einer maximalen Höhe von 6 m errichtet werden. Innerhalb der Lärmschutzwand ist der Anbau eines Pultdaches als Überdachung von Pkw-Stellplätzen geplant. Der Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung hat eine Größe von ca. 0,3 ha und ist im rechtswirksamen Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche dargestellt.

Bewertung

Ob die Errichtung einer Schallschutzwand mit einer max. Höhe von 6 m erforderlich ist oder ggf. andere Schallschutzmaßnahmen getroffen werden können, um den Belangen des Lärmschutzes (vgl. Bayerisches Landesplanungsgesetz (BayLplG) Art. 6 Abs. 2 Nr. 7) gerecht zu werden, ist mit der Unteren Immissionsbehörde abzuklären.
Zudem wäre die Planung im Hinblick auf die Anbauverbotszone an der Staatsstraße mit der zuständigen Straßenbaubehörde abzustimmen.

Ergebnis

Bei Berücksichtigung der genannten Punkte steht die Änderung des Bebauungsplanes „Waging-Südost“ (Hägfeld) den Erfordernissen der Raumordnung nicht entgegen.

gez. Christine Rothut“

Beschluss

Der Bau- und Werkausschuss nimmt die vorliegende Stellungnahme zur Kenntnis. Die Untere Immissionsbehörde und das Staatliche Bauamt Traunstein sind am Verfahren beteiligt worden. Die im Rahmen des Anhörverfahrens vorgebrachten Hinweise werden im Rahmen einer Überarbeitung der Planunterlagen und der Begründung berücksichtigt.

***

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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3.2.4. Stellungnahme Deutsche Telekom Technik GmbH (Frau Leitner), Schreiben vom 13.03.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Werkausschuss Markt Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Bau- und Werkausschusses 03.04.2019 ö beschließend 3.2.4

Sachverhalt

Textauszug:

„ … die Telekom Deutschland GmbH (nachfolgend Telekom genannt) – als Netzeigentümerin und Nutzungsberechtigte i. S. v. § 68 Abs. 1 TKG – hat die Deutsche Telekom Technik GmbH beauftragt und bevollmächtigt, alle Rechte und Pflichten der Wegesicherung wahrzunehmen sowie alle Planverfahren Dritter entgegenzunehmen und dementsprechend die erforderlichen Stellungnahmen abzugeben. Zu der o. g. Planung nehmen wir wie folgt Stellung:

Im Geltungsbereich befinden sich Telekommunikationslinien der Telekom, südlich des Geltungsbereiches, entlang der St 2105, auch sehr hochwertige TK-Linien, die durch die geplanten Baumaßnahmen möglicherweise berührt werden (siehe Bestandsplan in der Anlage – dieser dient nur der Information und verliert nach 14 Tagen seine Gültigkeit). Wir bitten Sie, alle Beteiligten darauf hinzuweisen, bei der Planung und Bauausführung darauf zu achten, dass diese Linien nicht verändert werden müssen bzw. beschädigt werden.

Hinsichtlich geplanter Baumpflanzungen ist das „Merkblatt Bäume, unterirdische Leitungen und Kanäle“ der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, Ausgabe 2013 – sieh hier u.a. Abschnitt 6 – zu beachten. Wir bitten sicherzustellen, dass durch die Baumpflanzungen der Bau, die Unterhaltung und Erweiterung der Telekommunikationslinien nicht behindert werden.

gez. Helga Leitner“

Beschluss

Der Bau- und Werkausschuss nimmt die vorliegende Stellungnahme zur Kenntnis. Die Hinweise werden an die betroffenen Grundeigentümer zur Beachtung weitergeleitet.

***

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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3.3. Beschluss zur erneuten Behördenbeteiligung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Werkausschuss Markt Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Bau- und Werkausschusses 03.04.2019 ö beschließend 3.3

Sachverhalt

Vom Planfertiger wurde im Vorgriff auf die Sitzung ein aktualisierter B-Planentwurf samt Begründung gefertigt.

Beschluss

Der Bau- und Werkausschuss beschließt, den Satzungsbeschluss zurückzustellen. Der vorliegende geänderte Planentwurf vom 19.03.2019 samt Begründung vom 18.03.2019 ist den maßgeblichen Behörden und Stellen erneut zur Stellungnahme zuzuleiten. Die Äußerungsfrist soll dabei auf 3 Wochen verkürzt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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4. Antrag auf Vorbescheid von Mark Hasanaj zum Umbau und zur Erweiterung durch Teilaufstockung des best. Betriebsgebäudes zur Nutzung als Boardinghaus mit 8 Wohnungen auf dem Grundstück Fl. Nr. 339/1 der Gemarkung Waging a. See (Am Höllenbach 16)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Werkausschuss Markt Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Bau- und Werkausschusses 03.04.2019 ö beschließend 4

Sachverhalt

Herr Mark Hasanaj beabsichtigt den Umbau und die Erweiterung durch Teilaufstockung des bestehenden Betriebsgebäudes zur Nutzung als Boardinghaus mit acht Wohnungen auf dem Grundstück Fl. Nr. 399/1 der Gemarkung Waging a. See (Am Höllenbach 16) im Rahmen einer Voranfrage zu klären. Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Gewerbe- und Mischgebiet Am Höllenbach“. Eine Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren ist nicht möglich, weil nicht alle Vorgaben des Bebauungsplanes eingehalten werden. Die Gebäudehöhe wird im Bebauungsplan mit maximal 7,5 m festgesetzt. Durch die geplante Teilaufstockung wäre das Gebäude 9,15 m hoch. Die Satzung über die Herstellung von Stellplätzen und deren Ablösung der Marktgemeinde Waging a. See schreibt vor, dass bei Schaffung von Wohnungen eine bestimmte Anzahl an Stellplätzen eingerichtet werden muss. Hier müssten 29 Stellplätze errichtet werden, geplant sind jedoch nur 23 Stellplätze. Dementsprechend müsste ein Ablösungsvertrag mit dem Bauherrn abgeschlossen werden. Zu klären ist im Rahmen der Voranfrage vom Kreisbauamt, ob das Boardinghaus so wie in der Nutzungsbeschreibung des Antrages (siehe Anlage) dargestellt als Gewerbebetrieb anerkannt werden kann und somit von der Nutzungsart, eine Ansiedlung im festgesetzten Gewerbegebiet möglich sei. Eine reine Wohnnutzung (Ausnahme sog. „Betriebsleiterwohnungen“) oder ein „klassischer“ Beherbergungsbetrieb (Zimmer oder Ferienwohnungen für Touristen) wären hier nicht zulässig. Außerdem sind die immissionsschutzrechtlichen Belange im nachfolgenden Baugenehmigungsverfahren zu berücksichtigen. Die Nachbarn sollen laut Antragsteller erst im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens beteiligt werden.



Diskussionsverlauf

Auf Nachfrage erklärt Bauamtsleiter Grill den Unterschied zwischen einem Boardinghaus und Ferienwohnungen. Bei einem Boardinghaus stehe nicht die Erholung an erster Stelle, es sei eher ins Gewerbe einzuordnen. Die Wohnungen würden über eine kurze Zeit von Geschäftsreisenden, Monteuren etc. bewohnt werden. Gemeinderat Schwangler gibt die vom Bebauungsplan abweichende Gebäudehöhe zu Bedenken. Auch aufgrund der fehlenden Stellplätze könnte man dem Bauvorhaben nicht zustimmen. Eher könnte sich GR Schwangler den Umbau des ersten Obergeschosses in ein Boardinghaus vorstellen, da somit kein Problem mehr mit der Höhe und den fehlenden Stellplätzen bestehen würde. GR’in Rehrl bemerkte zudem, dass die geplanten Wohnungen für die angedachte Nutzung zu groß wären. GR Lamminger sah das Vorhaben dagegen als Chance um zusätzliche Wohnmöglichkeiten zu schaffen. Durch die Verwirklichung des Vorhabens können Geschäftsreisende auf das Boardinghaus ausweichen, dadurch wären die Ferienwohnungen entlastet und es könnten mehr Touristen aufgenommen werden. Zudem führt das Vorhaben zu keinem weiteren Flächenverbrauch.

Beschluss

Der Bau- und Werkausschuss nimmt den vorliegenden Antrag zur Kenntnis. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird erteilt; der Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes bezüglich der Gebäudehöhe wird zugestimmt. Über die fehlenden Stellplätze ist mit dem Bauherrn ein Ablösungsvertrag im Rahmen des Baugenehmigungsverfahren zu schließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 3

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5. Antrag auf Baugenehmigung von Albert Weiß zur Bestandsaufnahme und teilweisen Nutzungsänderung des Anwesens auf dem Grundstück Fl. Nr. 260 der Gemarkung Otting (Garschamer Weg 1)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Werkausschuss Markt Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Bau- und Werkausschusses 03.04.2019 ö beschließend 5

Sachverhalt

Herr Albert Weiß beabsichtigt die Bestandsaufnahme und teilweise Nutzungsänderung des Anwesens auf dem Grundstück Fl. Nr. 260 der Gemarkung Otting (Garschamer  Weg 1). Das Antragsgrundstück liegt am nördlichen Ortsrand des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Holzhausen, in einem Bereich der im Flächennutzungsplan als Dorfgebiet (MD) dargestellt ist. Es liegt kein Bebauungsplan und keine städtebauliche Satzung vor. Nach § 34 Abs. 1 BauGB ist ein Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Es handelt sich hier um einen Änderungsantrag zu einem bereits am 14.12.2018 genehmigten Verfahren (Abbruch und erweiterte Wiedererrichtung der bestehenden Abbund- und Lagerhalle). Dieser Änderungsantrag wurde mit dem Kreisbaumamt vereinbart, um eine aktuelle Bestandsaufnahme und ein Brandschutzgutachten für das gesamte Gebäude zu erstellen. Zudem soll im südlichen Gebäudeteil des Erdgeschosses anstatt der Gewerbenutzung eine Wohnungserweiterung mit eigenem Zugang für die Obergeschosswohnung geschaffen werden.

Beschluss

Der Bau- und Werkausschuss nimmt den vorliegenden Antrag zur Kenntnis. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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6. Antrag auf Baugenehmigung von Martin Krautenbacher zum Ersatzbau der Außenliegeboxen mit Neubau eines Kälberstalles auf dem Grundstück Fl. Nr. 613 der Gemarkung Otting (Dieperting 4)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Werkausschuss Markt Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Bau- und Werkausschusses 03.04.2019 ö beschließend 6

Sachverhalt

Herr Martin Krautenbacher beantragt den Ersatzbau der Außenliegeboxen mit Neubau eines Kälberstalles auf dem Grundstück Fl. Nr. 613 der Gemarkung Otting (Dieperting  4). Nach § 35 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB sind im baurechtlichen Außenbereich Bauvorhaben zulässig, wenn sie einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dienen und nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnehmen. Außerdem dürfen öffentliche Belange nicht beeinträchtigt werden und die Erschließung muss gesichert sein. Nach Ansicht der Verwaltung liegen die Voraussetzungen einer Privilegierung vor, sodass das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden kann.

Beschluss

Der Bau- und Werkausschuss nimmt den vorliegenden Antrag zur Kenntnis. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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7. Antrag auf Baugenehmgiung von Veit Gröbner und Sabrina Huber zum Anbau einer Wohnung an das bestehende Einfamilienhaus sowie Abbruch der vorhandenen Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 822/21 der Gemarkung Waging a. See (Ganghoferstraße 9)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Werkausschuss Markt Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Bau- und Werkausschusses 03.04.2019 ö beschließend 7

Sachverhalt

Herr Veit Gröbner und Frau Sabrina Huber beantragen den Anbau einer Wohnung an das bestehende Einfamilienhaus sowie Abbruch der vorhandenen Garage auf dem Grundstück Fl. Nr. 822/21 der Gemarkung Waging a. See (Ganghoferstraße 9). Das Antragsgrundstück liegt im planungsrechtlichen Innenbereich gemäß § 34 BauGB, in einem Gebiet ohne Bebauungsplan oder städtebauliche Satzung. Ein Vorhaben im Innenbereich ist zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden. Nördlich des Baugrundstückes verläuft die Abbiegespur von der Staatsstraße St 2105 Richtung Strandbadallee. Hinsichtlich der von der Staatsstraße ausgehenden Lärmimmissionen wurde in der unmittelbaren Nähe des geplanten Bauvorhabens bereits eine Lärmschutzwand errichtet. Aufgrund der in Waging geltenden Stellplatzsatzung entsteht durch den Anbau ein neuer Bedarf von zwei weiteren Stellplätzen. Ein entsprechender Stellplatznachweis mit insgesamt 3 Stellplätzen liegt den Antragsunterlagen bei.

Beschluss

Der Bau- und Werkausschuss nimmt den vorliegenden Antrag zur Kenntnis. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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8. Bekanntgabe von Tagesordnungspunkten aus nichtöffentlichen Sitzungen, für die die Gründe der Geheimhaltung weggefallen sind (Art. 52 Abs. 3 GO)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Werkausschuss Markt Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Bau- und Werkausschusses 03.04.2019 ö informativ 8

Sachverhalt

Zu diesem Tagesordnungspunkt liegen keine Vorgänge vor.

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9. Allgemeine Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Werkausschuss Markt Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Bau- und Werkausschusses 03.04.2019 ö informativ 9

Sachverhalt

Zu diesem Tagesordnungspunkt liegen keine Vorgänge vor.

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10. Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Werkausschuss Markt Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Bau- und Werkausschusses 03.04.2019 ö informativ 10

Sachverhalt

Zu diesem Tagesordnungspunkt liegen keine Vorgänge vor.

Datenstand vom 14.08.2019 11:07 Uhr