Datum: 30.07.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Waging a. See
Gremium: Bau- und Werkausschuss Markt Waging a. See
Körperschaft: Markt Waging a. See
Öffentliche Sitzung, 13:30 Uhr bis 15:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 15:05 Uhr bis 16:05 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 03.07.2019
2 Antrag auf Baugenehmigung der Marktgemeinde Waging a. See zur Nutzungsänderung des Kinderspielhauses am Kurhaus zu einer temporären Kindertagesstätte auf dem Grundstück Fl.Nr. 350 der Gemarkung Gaden (Am See).
3 Antrag auf Baugenehmigung von Michael Gröteke zum Anbau einer Garage an das bestehende Nebengebäude sowie Errichtung einer Stützmauer auf dem Grundstück Fl.Nr. 1640/3 der Gemarkung Otting (Oberleiten 1)
4 Antrag auf Baugenehmigung von Tiana Zahnbrecher zur Errichtung eines Schwimmbeckens auf dem Grundstück Fl.Nr. 798 der Gemarkung Gaden (Gastag 14)
5 Antrag auf Baugenehmigung von Simone Dietz zur Erneuerung und energet. Sanierung der bestehenden Dachkonstruktion, sowie Errichtung einer Dachgaube, einer Terrassenüberdachung und eines Geräteschuppens auf dem Grundstück Fl. Nr. 817/8 der Gemarkung Gaden (Weidach 20)
6 Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "SO Einzelhandel / GE an der Ottinger Straße" für das Gebiet Fl.Nr. 449 u. a. der Gemarkung Waging
6.1 Aufhebung des Satzungsbeschlusses vom 07.03.2018 und Wiedereintritt in das Aufstellungsverfahren
6.2 Anpassung der Planung wegen der veränderten Situation der Oberflächenwasserbeseitigung
6.3 Neuerlicher Billigungsbeschluss
7 Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Unteraschau-Ost" (Autohaus Zahnbrecher)
7.1 Stellungnahme zum Ergebnis der erneuten Anhörung nach der öffentlichen Auslegung gemäß § 4 a Abs. 3 Sätze 2 und 3 BauGB
7.2 Satzungsbeschluss
8 Änderung des Bebauungsplanes "Feichten" im Bereich der Grundstücke Fl.Nrn. 763/1 und 763/8 der Gemarkung Nirnharting (Feichten, Bergstraße 9)
8.1 Stellungnahme zum Ergebnis des Anhörverfahrens
8.1.1 Allgemein
8.1.2 Landratsamt Traunstein, SG 4.40 (Untere Bauaufsichtsbehörde); Stellungnahme vom 07.08.2018 (Az. 4.40-BPL-58-2018)
8.1.3 Landratsamt Traunstein, SG 3.13 (Kreisstraßenverwaltung); Stellungnahme vom 09.08.2019 (Az. 3.13-6102-180085)
8.2 Weiteres Verfahren / ggf. Satzungsbeschluss
9 Aufstellung einer Einbeziehungssatzung für das Grundstück Fl.Nr. 57/9 der Gemarkung Otting im Bereich "Otting-Nordost" an der Raiffeisenstraße; Einleitung des Verfahrens
10 Antrag von Poller Biogas GbR auf Aufstellung eines Bebauungsplanes "Sondergebiet - Bioenergie Parschall" für das Grundstück der bestehenden Biogasanlage in Parschall
11 Sechste Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Traunstein; Beteiligung der Marktgemeinde Waging a.See als Nachbargemeinde
12 Mietwohnung Jugendtreff - Sachstandsbericht für eine mögliche Nutzungsänderung zu Räumlichkeiten der Mittagsbetreuung
13 Bekanntgabe von Tagesordnungspunkten aus nichtöffentlichen Sitzungen, für die die Gründe der Geheimhaltung weggefallen sind (Art. 52 Abs. 3 GO)
14 Allgemeine Bekanntgaben
15 Sonstiges

zum Seitenanfang

1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 03.07.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Werkausschuss Markt Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Bau- und Werkausschusses 30.07.2019 ö beschließend 1

Sachverhalt

Die Niederschrift über die öffentliche Sitzung vom 03.07.2019 bedarf der Genehmigung durch den Ausschuss.

Beschluss

Der Bau- und Werkausschuss genehmigt die Niederschrift über die öffentliche Sitzung vom 03.07.2019.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2. Antrag auf Baugenehmigung der Marktgemeinde Waging a. See zur Nutzungsänderung des Kinderspielhauses am Kurhaus zu einer temporären Kindertagesstätte auf dem Grundstück Fl.Nr. 350 der Gemarkung Gaden (Am See).

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Werkausschuss Markt Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Bau- und Werkausschusses 30.07.2019 ö beschließend 2

Sachverhalt

Die Marktgemeinde Waging a. See beabsichtigt eine Nutzungsänderung des Kinderspielhauses am Kurhaus zu einer temporären Kindertagesstätte auf dem Grundstück Fl.Nr. 350 der Gemarkung Gaden (Am See). Das Antragsgrundstück liegt im baurechtlichen Außenbereich nach § 35 BauGB. Gemäß § 35 Abs. 2 BauGB handelt es sich hierbei um ein sonstiges Bauvorhaben. Dies kann im Einzelfall zugelassen werden, wenn die Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist. Im Flächennutzungsplan der Marktgemeinde Waging a. See ist die betroffene Fläche als Campingplatz gekennzeichnet.


Beschluss

Der Bau- und Werkausschuss nimmt den vorliegenden Antrag zur Kenntnis. Es werden keine Einwände erhoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

3. Antrag auf Baugenehmigung von Michael Gröteke zum Anbau einer Garage an das bestehende Nebengebäude sowie Errichtung einer Stützmauer auf dem Grundstück Fl.Nr. 1640/3 der Gemarkung Otting (Oberleiten 1)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Werkausschuss Markt Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Bau- und Werkausschusses 30.07.2019 ö beschließend 3

Sachverhalt

Herr Michael Gröteke beabsichtigt den Anbau einer Garage an das bestehende Nebengebäude und die Errichtung einer Stützmauer auf dem Grundstück Fl.Nr. 1640/3 der Gemarkung Otting (Oberleiten 1). Das Antragsgrundstück befindet sich im baurechtlichen Außenbereich nach § 35 BauGB. Die Beurteilung des Bauvorhabens richtet sich nach § 35 Abs. 2 BauGB. Das Vorhaben kann dann zugelassen werden, wenn öffentliche Belange nicht beeinträchtigt werden und die Erschließung gesichert ist.



Beschluss

Der Bau- und Werkausschuss nimmt den vorliegenden Antrag zur Kenntnis. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

4. Antrag auf Baugenehmigung von Tiana Zahnbrecher zur Errichtung eines Schwimmbeckens auf dem Grundstück Fl.Nr. 798 der Gemarkung Gaden (Gastag 14)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Werkausschuss Markt Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Bau- und Werkausschusses 30.07.2019 ö beschließend 4

Sachverhalt

Frau Tiana Zahnbrecher beabsichtigt die Errichtung eines Schwimmbeckens auf dem Grundstück Fl.Nr. 798 der Gemarkung Gaden (Gastag 14). Das Antragsgrundstück befindet sich im baurechtlichen Außenbereich nach § 35 BauGB. Es handelt sich um ein sonstiges Vorhaben. Diese können nach § 35 Abs. 2 BauGB im Einzelfall zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist.


Beschluss

Der Bau- und Werkausschuss nimmt den vorliegenden Antrag zur Kenntnis. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

5. Antrag auf Baugenehmigung von Simone Dietz zur Erneuerung und energet. Sanierung der bestehenden Dachkonstruktion, sowie Errichtung einer Dachgaube, einer Terrassenüberdachung und eines Geräteschuppens auf dem Grundstück Fl. Nr. 817/8 der Gemarkung Gaden (Weidach 20)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Werkausschuss Markt Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Bau- und Werkausschusses 30.07.2019 ö beschließend 5

Sachverhalt

Frau Simone Dietz beabsichtigt die Erneuerung und energetische Sanierung der bestehenden Dachkonstruktion, sowie die Errichtung einer Dachgaube, einer Terrassenüberdachung und eines Geräteschuppens auf dem Grundstück Fl. Nr. 817/8 der Gemarkung Gaden (Weidach 20). Das Antragsgrundstück liegt im Geltungsbereich der Außenbereichssatzung Weidach – Gastag und beurteilt sich nach § 35 BauGB. Es handelt sich hierbei um sonstige Vorhaben. Gemäß § 35 Abs. 2 BauGB können diese im Einzelfall zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist. Die Nachbarn haben dem Bauvorhaben zugestimmt.

Beschluss

Der Bau- und Werkausschuss nimmt den vorliegenden Antrag zur Kenntnis. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

6. Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "SO Einzelhandel / GE an der Ottinger Straße" für das Gebiet Fl.Nr. 449 u. a. der Gemarkung Waging

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Werkausschuss Markt Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Bau- und Werkausschusses 30.07.2019 ö beschließend 6

Sachverhalt

Der Bau- und Werkausschuss hat in der öffentlichen Sitzung am 07.03.2018 den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „SO Einzelhandel / GE an der Ottinger Straße“ als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan ist bisher noch nicht in Kraft gesetzt worden, weil zuvor das vorausgehende Flächennutzungsplanänderungsverfahren (17. Änderung) abzuschließen ist.
Der Feststellungsbeschluss zur 17. Änderung ist am 22.03.2018 im Marktgemeinderat gefasst worden. Mittlerweile liegt die Genehmigung des Landratsamtes Traunstein (Bescheid vom 10.07.2019) zu dieser Änderung vor.
Da für den Bebauungsplan die formelle und materielle Planreife vorlag, hat das Landratsamt bereits am 25.06.2018  die Bauanträge der Fa. CEC Consult GmbH für den Neubau von 2 Einzelhandelsgeschäften (Bauteile I und II) und für den Neubau eines Imbiss-Gebäudes (Bauteil III) genehmigt.
Im Genehmigungsbescheid zur 17. FNPL-Änderung hat das Landratsamt auf einige irreführenden Festsetzungen und Hinweise im Bebauungsplan-Entwurf zur Niederschlagswasserbeseitigung hingewiesen und empfohlen, die entsprechenden Festsetzungen und Hinweise im Plan anzupassen.

zum Seitenanfang

6.1. Aufhebung des Satzungsbeschlusses vom 07.03.2018 und Wiedereintritt in das Aufstellungsverfahren

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Werkausschuss Markt Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Bau- und Werkausschusses 30.07.2019 ö beschließend 6.1

Sachverhalt

Wegen der Empfehlung des Landratsamtes Traunstein, aus Gründen der Rechtssicherheit noch einige Änderungen der Aussagen im Bebauungsplan zum Thema „Niederschlagswasserbeseitigung“ vorzunehmen, wird von der Verwaltung vorgeschlagen, den Satzungsbeschluss vom 07.03.2018 aufzuheben, um erneut in das Aufstellungsverfahren eintr eten zu können.

Beschluss

Der Bau- und Werkausschuss beschließt, den Satzungsbeschluss zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „SO Einzelhandel / GE an der Ottinger Straße“ vom 07.03.2018 aufzuheben und erneut in das Aufstellungsverfahren einzutreten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

6.2. Anpassung der Planung wegen der veränderten Situation der Oberflächenwasserbeseitigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Werkausschuss Markt Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Bau- und Werkausschusses 30.07.2019 ö beschließend 6.2

Sachverhalt

Der Genehmigungsbescheid des Landratsamtes Traunstein vom 10.07.2019 zur 17. Änderung des Flächennutzungsplanes enthält folgende Hinweise:

Aufgrund der geänderten Niederschlagsentwässerung (Anschluss an die gemeindliche Niederschlagswasserkanalisation) empfehlen wir, auf der Ebene des Verfahrens zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan die Aussagen II.11.1 „Entwässerung“ und III.20 „Niederschlagswasser“ zu ändern.

Das Architekturbüro Mitschelen & Gerstl, Passau schlägt vor, folgende Änderungen in den Planunterlagen vorzunehmen (siehe nachstehende Synopse):

Synopse

Änderungen/Ergänzungen

Beschluss

Der Bau- und Werkausschuss nimmt den vom Landratsamt Traunstein unterbreiteten Hinweis gemäß Genehmigungsbescheid zur 17. FNPl-Änderung vom 10.07.2019 wegen der geänderten Niederschlagswasserbeseitigung zur Kenntnis. Die Bebauungsplanunterlagen sind entsprechend dem vorliegenden Vorschlag des Architekturbüros Mitschelen & Gerstl abzuändern.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

6.3. Neuerlicher Billigungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Werkausschuss Markt Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Bau- und Werkausschusses 30.07.2019 ö beschließend 6.3

Sachverhalt

Der Planentwurf ist aufgrund der beschlossenen Änderungen vom Ausschuss erneut zu billigen. Da im vorliegenden Fall der Entwurf des Bauleitplans nach dem Verfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB nochmals geändert bzw. ergänzt werden soll, ist er gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich auszulegen. Dabei kann bestimmt werden, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können. Hierauf ist in der erneuten Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB hinzuweisen. Außerdem können die Dauer der Auslegung und die Frist für die Stellungnahme angemessen verkürzt werden.
Wenn die Grundzüge der Planung durch die Änderungen und Ergänzungen nicht berührt sind, kann anstelle einer erneuten öffentlichen Auslegung eine eingeschränkte Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit und der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgen (§ 4 a Abs. 3 Satz 4 BauGB).
Der zur Billigung vorgesehene Planentwurf ist vom Architekturbüro Mitschelen & Gerstl bereits im Vorgriff auf die heutige Sitzung geändert worden.

Beschluss

Der Bau- und Werkausschuss billigt den vom Planungsbüro Mitschelen & Gerstl, Passau gefertigten Bebauungsplanentwurf vom 26.07.2019 einschließlich Begründung und Umweltbericht. Die Grundzüge der Planung werden durch die beschlossenen Änderungen und Ergänzungen nicht berührt. Anstelle einer erneuten öffentlichen Auslegung des Planentwurfs soll eine eingeschränkte Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit und der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgen (§ 4 a Abs. 3 Satz 4 BauGB). Dabei wird bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können. Die Frist für Stellungnahmen soll gemäß § 4 a Abs. 3 Satz 3 BauGB auf drei Wochen verkürzt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

7. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Unteraschau-Ost" (Autohaus Zahnbrecher)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Werkausschuss Markt Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Bau- und Werkausschusses 30.07.2019 ö 7

Sachverhalt

Der Bau- und Werkausschuss hat den Bebauungsplan „Unteraschau-Ost“ in der letzten Sitzung am 03.07.2019 in der Fassung vom 03.07.2019 erneut gebilligt. Es wurde weiter beschlossen, anstelle einer erneuten öffentlichen Auslegung des Planentwurfs eine eingeschränkte Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit und der berührten Träger öffentlicher Belange durchzuführen. Es wurde bestimmt, dass Stellungnahmen nur noch zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können.

Gegenüber der Planfassung vom 13.03.2019 sind folgende Änderungen bzw. Ergänzungen vorgenommen worden:

  • In den Bereichen „MI“ und „GE 1“ sind die Höhenangaben (üNN) für die unteren Bezugspunkte (OK FFB) ergänzt worden.
  • Die Nutzungsschablone wird nunmehr unter „A) Planzeichen für Festsetzungen“ vollständig erläutert.
  • Die Zulässigkeit von Fahnenmasten für Werbefahnen wurde hinsichtlich Anzahl und Höhe neu festgesetzt (max. 3 je Betrieb, max. 10 m Höhe).
  • Begründung und Umweltbericht wurden entsprechend angepasst.

Die Frist für Stellungnahmen ist gemäß § 4 a Abs. 3 Satz 3 BauGB auf drei Wochen verkürzt worden.

zum Seitenanfang

7.1. Stellungnahme zum Ergebnis der erneuten Anhörung nach der öffentlichen Auslegung gemäß § 4 a Abs. 3 Sätze 2 und 3 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Werkausschuss Markt Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Bau- und Werkausschusses 30.07.2019 ö 7.1

Sachverhalt

Im Rahmen der erneuten Anhörung nach der öffentlichen Auslegung wurden folgende Behörden beteiligt:
  • Landratsamt Traunstein, SG 40 (Untere Bauaufsichtsbehörde)

*

Folgende Stellungnahme ist zur erneuten Plan-Anhörung eingegangen:

  • Landratsamt Traunstein, SG 40 (Untere Bauaufsichtsbehörde); Stellungnahme vom 29.07.2019

Textauszug:

„Grundsätzlich besteht mit der geplanten Aufstellung des Bebauungsplanes von Seiten der Unteren Bauaufsichtsbehörde Einverständnis.

Hinsichtlich des Einwands zur Darstellung des Mischgebiets für nur eine Parzelle darf auf die Stellungnahme vom 20.05.2019 verwiesen werden. Die Art der baulichen Nutzung könnte sich nur aus einem größeren Umgriff bilden, wenn dieser Bereich in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes einbezogen werden würde.
Um eine entsprechende Überprüfung und Überarbeitung wird gebeten, für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.“

Beschluss

Der Bau- und Werkausschuss nimmt die vorliegende Stellungnahme zur Kenntnis. Die Sichtweise des Landratsamtes wegen der möglicherweise unzulässigen Festsetzung des Mischgebiets wird nicht geteilt. Es wird eingeräumt, dass die verbleibende Mischgebietsparzelle im Geltungsbereich vordergründig als funktionslos wahrgenommen werden könnte, weil das im FNPL dargestellte großflächige MI für den OT Unteraschau, das in der Abwägung im Bau- und Werkausschuss am 03.07.2019 angeführt worden ist, keine bindende Außenwirkung hat. Die räumliche Fortsetzung des Mischgebietes über den B-Plan hinaus und der funktionale Zusammenhang ergeben sich jedoch nicht allein aus den Darstellungen im Flächennutzungsplan sondern insbesondere aus dem Inhalt der seit 1998 bestehenden und mehrmals geänderten bzw. ergänzten Innenbereichssatzung für den Ortsteil Unteraschau. Bereits in der Stammsatzung 1998 war der aktuelle Mischgebietsumgriff Bestandteil des bebaubaren mischgebietstypischen Innenbereichs mit einem konkreten Baurecht.
In der Folge wurde der aktuelle Mischgebietsteil im Jahr 2004 in den neu aufgestellten Bebauungsplan „Unteraschau-Ost“ eingegliedert und – ebenso wie der anschließende, zuvor unbeplante Außenbereich – konkret als Mischgebiet festgesetzt (vgl. nachstehende Abb.).

Planstand: 2004

Die neueste Entwicklung um das bestehende Autohaus Zahnbrecher hat es nun erforderlich gemacht, dass der östliche Teil des B-Plans samt Erweiterungsbereich zum Gewerbegebiet umgewidmet wird. Der westliche Teil bleibt dagegen – wie bisher – als Mischgebiet erhalten und erfährt hinsichtlich der Gebietseinordnung keine Änderung. Es bleibt hier so wie es vorher bereits war.
Die Gemeinde vertritt die Auffassung, dass die Festsetzung für das nunmehr verkleinerte Mischgebiet innerhalb des Bebauungsplanes keinesfalls funktionslos ist sondern – in Kontext mit der bestehenden Innenbereichssatzung – dazu beiträgt, die gewünschte gemischte Bebauung im Ortsteil Unteraschau zu sichern.
Nach Auskunft des Eigentümers ist eine Bebauung im aktuellen Mischgebietsteil mittelfristig nicht geplant, so dass der gegenständliche Bebauungsplan jederzeit geändert oder erweitert werden kann, sofern dies in der Zukunft aus Klarstellungsgründen erforderlich werden sollte. Dem Eigentümer geht es vordergründig um eine schnelle Umsetzung der Bebauung im neuen GE-Teil, was die Gemeinde durch einen zügigen Verfahrensablauf unterstützen möchte.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

7.2. Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Werkausschuss Markt Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Bau- und Werkausschusses 30.07.2019 ö 7.2

Sachverhalt

Das Bebauungsplanverfahren kann mit dem Satzungsbeschluss abgeschlossen werden.

Beschluss

Der Bau- und Werkausschuss beschließt aufgrund der §§ 9 und 10 des Baugesetzbuches den vom Landschaftsarchitektenbüro Mühlbacher und Hilse PartGmbB, Traunstein gefertigten Bebauungsplan in der Fassung vom 03.07.2019 samt Begründung als Satzung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

8. Änderung des Bebauungsplanes "Feichten" im Bereich der Grundstücke Fl.Nrn. 763/1 und 763/8 der Gemarkung Nirnharting (Feichten, Bergstraße 9)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Werkausschuss Markt Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Bau- und Werkausschusses 30.07.2019 ö beschließend 8

Sachverhalt

Die Marktgemeinde Waging a. See beabsichtigt, den o. a. Bebauungsplan zu ändern. Nachdem die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, wird ein vereinfachtes Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt. Gegenstand der Änderung ist die nachträgliche Herstellung der planungsrechtlichen Grundlage für kleinere An- und Umbauten am Gebäude, die von den Rechtsvorgängern vorgenommen worden sind und größtenteils bereits Jahrzehnte zurückliegen.


Grundlage für die Öffentlichkeits- und Fachbehördenbeteiligung war der Änderungsentwurf in der Fassung vom Juni 2018.

zum Seitenanfang

8.1. Stellungnahme zum Ergebnis des Anhörverfahrens

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Werkausschuss Markt Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Bau- und Werkausschusses 30.07.2019 ö beschließend 8.1
zum Seitenanfang

8.1.1. Allgemein

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Werkausschuss Markt Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Bau- und Werkausschusses 30.07.2019 ö beschließend 8.1.1

Sachverhalt

Der Entwurf der Bebauungsplanänderung in der Fassung vom 06.06.2018 hat in der Zeit vom 13.07.2018 bis 17.08.2018 im Rathaus öffentlich zu Jedermanns Einsicht ausgelegen.

Ferner sind mit Schreiben vom 11.07.2018 folgende Fachstellen am Verfahren beteiligt worden (Fristsetzung bis 17.08.2018)
  • Landratsamt Traunstein, SG 4.40 (Untere Bauaufsichtsbehörde)
  • Landratsamt Traunstein, SG 3.13 (Tiefbauverwaltung)

*

Bis zum Tag der Ladung sind folgende schriftliche Hinweise oder Anregungen eingereicht worden:

zum Seitenanfang

8.1.2. Landratsamt Traunstein, SG 4.40 (Untere Bauaufsichtsbehörde); Stellungnahme vom 07.08.2018 (Az. 4.40-BPL-58-2018)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Werkausschuss Markt Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Bau- und Werkausschusses 30.07.2019 ö beschließend 8.1.2

Sachverhalt

Textauszug:

„Die Bebauungsplanänderung wird zur Kenntnis genommen.

Eine Überprüfung bzw. Überarbeitung folgender Punkte ist erforderlich:

Beim Verfahren gem. § 13 BauGB dürfen die Grundzüge der Planung gem. Abs. 1 nicht berührt sein. Ob nun in einem „nicht wesentlichen“ oder wesentlichen Umfang (siehe Begründung, letzter Absatz) ist nicht relevant. Vorliegend sind die Grundzüge der Planung wohl eher als nicht berührt einzuschätzen. Sollte man in diesem Punkt anderer Auffassung sein, käme nur das Verfahren nach § 13 a BauGB in Frage.

Planteil:
Die baufensterspezifische Festsetzung des rechtskräftigen Bebauungsplanes „IK“ trifft nicht für die Garage zu. Deshalb muss im Baufenster eine Abtrennung durch Perlschnur erfolgen und für die Garage beispielsweise „I+U“ (Erdgeschoss + Untergeschoss zulässig) festgesetzt werden, wenn sich unter der Garage wie erläutert noch Wohnräume befinden. Prinzipiell wäre es sinnvoll, für beide Teile des Baufensters die konkrete Festsetzung einzutragen, auch wenn diese zum Teil nur nachrichtlich aus dem rechtskräftigen Bebauungsplan übernommen wird.

Die Festsetzung Ziff. 2 ist nicht erforderlich, da die Regelung allgemein gilt.

Zu den örtlichen Verkehrsflächen (Hinweis Schreibfehler) Ziff. 3 und zu weiteren im Übrigen geltenden Festsetzungen sollte auf den rechtskräftigen Bebauungsplan verwiesen werden.

Bei der Stützmauer Ziff. 4 handelt es sich, soweit nachvollziehbar, nicht um eine Einfriedung.
Gemäß den uns durch die Gemeinde zugeleiteten Fotos ist der Umfang der Stützwände auch größer als derzeit im Plan dargestellt.

Ziff. 6 ist nicht nachvollziehbar, da zunächst zu hinterfragen ist, ob diese Bauteile überhaupt außerhalb der überbaubaren Flächen liegen. Spezielle Regelungen dieser Art sollten in der Begründung erörtert und wenn dann eher konkret festgesetzt werden.

Die Ziff. 7 ist nicht explizit festzusetzen, weil das bereits durch die Fläche für Nebenanlagen im Plan hinreichend definiert ist.
Abgesehen davon könnte aber beispielsweise das Material für die Terrassenüberdachung textlich festgesetzt werden.

Die „Legitimation“ von bestehenden baulichen Anlagen, die ohne Genehmigung und abweichend von den Festsetzungen des Bebauungsplanes errichtet wurden, sollte nicht noch explizit als erklärtes Ziel der Bauleitplanung in der Begründung angeführt werden.

Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung“

Beschluss

Der Bau- und Werkausschuss nimmt die vorliegende Stellungnahme zur Kenntnis. Die Anregungen und Hinweise sind berechtigt. Die Planunterlagen sind entsprechend abzuändern, unter anderem auch in folgenden Punkten:

  • Im letzten Satz der Begründung ist das Wort „wesentlich“ zu streichen. Der Satz lautet dann wie folgt: „Durch die Bebauungsplanänderung werden die Grundzüge des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Feichten“ nicht berührt sowie öffentliche Belange nicht beeinträchtigt.“
  • Die baufensterspezifischen Festsetzungen sind im Planteil als „IK“ (für das Wohnhaus) und als „I+U“ (für den Garagenteil mit Untergeschoss) zu konkretisieren, durch Perlschnur voneinander abzutrennen und in der Legende zu erläutern.
  • Die Ziffern 2, 3 und 7 der textlichen Festsetzungen sind ersatzlos zu streichen.
  • Die bisherige Festsetzung Nr. 4 ist als neue Nr. 2 wie folgt neu zu fassen: „Stützwände: Eine Stützwand im Bereich der Garagenzufahrt ist bis zu einer Höhe von 1,25 m zulässig.“
  • Die bisherigen Festsetzungen Nrn. 5 und 6 sind zusammenzufassen und als neue Nr. 3 wie folgt neu zu fassen: „Dachüberstände, Überdachungen: Dachüberstände sind am Giebel bis zu 1,50 m und an der Traufseite bis zu 1,00 m zugelassen. Im Bereich des Kellerabganges – südwestlich des Garagenvorplatzes – ist eine Überdachung am Wohngebäude bis zu 2,20 m Tiefe als Witterungsschutz zulässig.“
  • Folgende Textpassage ist im letzten Absatz der Begründung ersatzlos zu streichen: „Durch die in der Vergangenheit durchgeführten Maßnahmen …… die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Legitimation der Bauten zu schaffen.“
  • In der Begründung ist darauf hinzuweisen, dass ein baurechtswidriger Gebäudebestand nicht schon durch die Bebauungsplanänderung sondern erst durch ein nachgeschaltetes Genehmigungsfreistellungsverfahren bzw. Baugenehmigungsverfahren legalisiert werden kann.

Der überarbeitete Änderungsentwurf ist der Unteren Bauaufsichtsbehörde erneut zur Prüfung und ggf. Stellungnahme zuzuleiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

8.1.3. Landratsamt Traunstein, SG 3.13 (Kreisstraßenverwaltung); Stellungnahme vom 09.08.2019 (Az. 3.13-6102-180085)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Werkausschuss Markt Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Bau- und Werkausschusses 30.07.2019 ö beschließend 8.1.3

Sachverhalt

Textauszug:

„Sehr geehrte Damen und Herren,

das Planungsgebiet befindet sich an der straßenrechtlich freien Strecke von Feichten – Waging an der Kreisstraße TS 27 bei ca. Station TS 27_100_1,270 km rechts.

Mit o. g. Änderung des Bebauungsplanes, erstellt durch Architekt Dipl. Ing. Michael Seubert, Birkenweg 12 b, 83109 Großkarolinenfeld, i. d. F. vom 06.06.2018, besteht seitens der Kreisstraßenverwaltung Einverständnis.

Folgendes ist textlich und zeichnerisch festzusetzen:

  1. Der Verkehrsfluss auf der Kreisstraße, die Leistungsfähigkeit sowie die Funktion der Kreisstraße, darf nicht beeinträchtigt werden.
  2. Der Kreisstraße oder deren Entwässerungseinrichtung darf kein Niederschlagswasser zugeführt werden. Der Abfluss des Oberflächenwassers von der Straße darf nicht behindert oder verschlechtert werden.
  3. Der Straßenverkehr auf der Kreisstraße verursacht Lärmemissionen. Kosten für Schutzmaßnahmen entlang der Kreisstraße werden vom Landkreis nicht übernommen.
  4. Für Schäden, die dem Grundstück oder der Einfriedung des Antragstellers durch das von der Straße abfließend Niederschlagswasser, der Durchführung des Straßenwinterdienstes oder durch den Straßenverkehr allgemein erwachsen, stehen dem Antragsteller und seinem Rechtsnachfolger keine Ersatzansprüche gegen den Landkreis Traunstein zu.

Hinweis:
Es handelt sich um die Stellungnahme des Sachgebietes 3.13. Anderweitige Stellungnahmen anderer Sachgebiete / Fachbereiche bzw. Träger öffentlicher Belange bleiben davon unberührt. Die notwendige Abwägung und Gewichtung der möglicherweise widerstreitenden öffentlichen Belange gem. § 1 Abs. 7 BauGB ist allein Aufgabe der planenden Gemeinde.“

Beschluss

Der Bau- und Werkausschuss nimmt die vorliegende Stellungnahme zur Kenntnis. Die vorgebrachten Hinweise werden an den betroffenen Bauherrn bzw. Grundstückseigentümer zur eigenverantwortlichen Beachtung weitergereicht. Da die Erschließung des Änderungsbereichs weiterhin über die gemeindliche Ortsstraße („Bergstraße“) vorgesehen ist, ist eine textliche Ergänzung der Hinweise im Änderungsentwurf nicht zwingend erforderlich.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

8.2. Weiteres Verfahren / ggf. Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Werkausschuss Markt Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Bau- und Werkausschusses 30.07.2019 ö beschließend 8.2

Sachverhalt

Der Satzungsbeschluss wird zurückgestellt. Zunächst ist der geänderte Planentwurf erneut der Unteren Bauaufsichtsbehörde zur Prüfung und ggf. Stellungnahme zuzuleiten.

Beschluss

Der Bau- und Werkausschuss billigt den vorliegenden Satzungsentwurf einschließlich der unter TOP 8.1.2 und 8.1.3  beschlossenen Änderungen, Streichungen und Ergänzungen. Der Planentwurf ist der Unteren Bauaufsichtsbehörde erneut zur Prüfung und ggf. Stellungnahme zuzuleiten. Auf eine erneute Öffentlichkeitsbeteiligung kann verzichtet werden, nachdem die Grundzüge der Planung nicht berührt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

9. Aufstellung einer Einbeziehungssatzung für das Grundstück Fl.Nr. 57/9 der Gemarkung Otting im Bereich "Otting-Nordost" an der Raiffeisenstraße; Einleitung des Verfahrens

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Werkausschuss Markt Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Bau- und Werkausschusses 30.07.2019 ö 9

Sachverhalt

Frau Tamara Hofmann-Perschl beabsichtigt seit geraumer Zeit, auf dem Betriebsgrundstück in Otting ein Gebäude mit Betriebsleiterwohnung, Sport- und Gymnastikraum, Sanitärräumen und Büro zu errichten. Ein entsprechender Antrag auf Vorbescheid ist zuletzt vom Landratsamt Traunstein am 12.04.2019 abgelehnt worden, weil sich der vorgesehene Bauplatz außerhalb des Bebauungszusammenhangs der Ortschaft Otting befindet. „Eine Genehmigungsfähigkeit“, so das Landratsamt im Bescheid weiter, „könnte nur hergestellt werden, wenn das antragsgegenständliche Grundstück im Rahmen einer Bauleitplanung überplant würde.“
Frau Hofmann-Perschl hat über das Architektenbüro Magg einen Planungsvorschlag für eine Einbeziehungssatzung eingereicht und ersucht um die Durchführung des entsprechenden Verfahrens durch die Gemeinde.


Das gleiche Verfahren hat die Gemeinde kürzlich für einen Bereich am Haunertinger Weg in Holzhausen erfolgreich durchgeführt.

Beschluss

Der Bau- und Werkausschuss beschließt, für das Grundstück Fl.Nr. 57/9 der Gemarkung Otting in Otting das Verfahren zum Erlass einer Einbeziehungssatzung gemäß den vorliegenden Planunterlagen des Planungsbüros Magg, Freilassing einzuleiten. Alle anfallenden Kosten hat die Antragstellerin Tamara Hofmann-Perschl zu tragen. Bei einem erfolgreichen Verfahren ist vor dem Satzungsbeschluss die übliche Ankaufsrechtsvereinbarung zwischen der Gemeinde und Frau Hofmann-Perschl abzuschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

10. Antrag von Poller Biogas GbR auf Aufstellung eines Bebauungsplanes "Sondergebiet - Bioenergie Parschall" für das Grundstück der bestehenden Biogasanlage in Parschall

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Werkausschuss Markt Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Bau- und Werkausschusses 30.07.2019 ö beschließend 10

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 16.07.2019 beantragt das Planungsbüro meineumwelt GmbH, Vogtareuth im Auftrag der Poller Biogas GbR die Aufstellung eines Bebauungsplanes „Sondergebiet – Bioenergie Parschall“ und analog die Änderung des Flächennutzungsplanes.
Betroffen ist das Gelände der bestehenden Biogasanlage mit einer Teilfläche von ca. 1,0 ha.


Die beantragte Ausweisung wird im Schreiben vom 16.07.2019 wie folgt erläutert und begründet:

„Sehr geehrte Gemeinderäte und Gemeinderätinnen, sehr geehrter Herr Bürgermeister,

wie Johann Poller bereits mit Ihnen besprochen hat, besteht die Absicht die Biogasanlage Poller Biogas GbR, Parschall 3, 83367 Petting, über die nach Baugesetzbuch begrenzten Leistungsschwellen hin zu betreiben. Die Erweiterung dient der Betriebssicherung über das Ende des Erneuerbare Energien Gesetzes hinaus. Nach derzeitiger Regelung muss im Anschluss an den 20-jährigen Vergütungsanspruch die Biogasanlage zu Börsenpreisen liefern, was betriebswirtschaftlich mit landwirtschaftlicher Produktion völlig ausgeschlossen ist. Alternativ kann am Ausschreibungsverfahren gemäß aktuellem EEG teilgenommen werden, in dem nochmals eine 10-jährige Vergütung unter finanziellen Einschränkungen und technischen Auflagen (doppelte Überbauung) möglich ist. Bei der Ausschreibung lässt sich jedoch heute weder sagen, ob die Förderung zu gegebener Zeit überhaupt noch gegeben ist, noch ob bei der Vielzahl von Erneuerbare-Energien-Anlagen ein Zuschlag erfolgt. Die Ausschreibungsmengen sind im EEG gedeckelt und es ist möglich, dass man keinen Zuschlag erhält. In diesen Fall müsste die Biogasanlage wohl stillgelegt werden, bzw. könnte lediglich mit Reststoffen aus der Landwirtschaft betrieben werden. Entsprechend würde für den Landwirt Johann Poller mit Familie die Existenzgrundlage entfallen, da mit der Tierhaltung bereits vor Jahren aufgehört wurde.

Weiterhin soll die Biogasanlage vermehrt nach Wärmebedarf betrieben werden, wozu auch Gespräche mit der Gemeinde als Wärmeabnehmer geführt werden. Zur Wärmesicherung müssten in hohen Bedarfszeiten höhere Leistungen gefahren werden, die ggf. in den Sommermonaten nicht entsprechend zurückgeführt werden könnten. Bei der heutigen Deckelung der Gasproduktionsmenge könnte dies schnell an die Grenzen führen, bzw. diese Flexibilität stark einschränken.

Die aktuellen Forschungen zur weiteren Effizienzsteigerung von Biogasanlagen und zur bedarfsgerechten Energieproduktion beschäftigen sich mit sogenannten Power-to-Gas Anlagen. Diese Anlagen ermöglichen im Netz kurzfristig nicht benötigten Strom zu nutzen und Energie in anderer Form als Strom zur Verfügung zu stellen. Hierzu wird Biogas aufgereinigt und als Biomethan in das Erdgasnetz eingespeist (sogenannte Gaseinspeiseanlagen) oder es werden Stromspitzen aus dem Netz genutzt, um aus Wasserstoff und CO2 Methan zu produzieren. Auf Grund des Klimaschutzzieles der Reduzierung der CO2-Bilanz könnte in absehbarer Zeit an Biogasanlagen über diesen Methanisierungsprozess CO2 gebunden, in Methan umgewandelt und in das Erdgasnetz eingespeist werden. Dabei entsteht eine negative CO2-Bilanz (CO2 Bindung statt Freisetzung des Treibhausgases), was klimatechnisch sehr interessant ist. Eine Erdgasleitung wäre für die Anlage Poller räumlich erreichbar. Außerdem könnte eine Biomethan-Tankstelle installiert werden. So könnte der landwirtschaftliche Betrieb Poller mit Biogasproduktion zukünftig langfristig gesichert werden und seinen Anteil an moderner Energieerzeugung bei gleichzeitiger CO2-Reduktion leisten.

Zur Methanisierung und der vorgelagerten Wasserstoffgewinnung aus H2O kann der selbst erzeugte Strom aus den Biogas-BHKW oder auch anderweitig erzeugter Strom verwendet werden, auch der Bezug aus dem Stromnetz wäre möglich, z.B. bei zu hoher Netzauslastung. Möglich wäre auch mit PV-Modulen Strom zu erzeugen und hierfür zu nutzen. Entsprechend sollte auch die Stromproduktion aus Photovoltaik zulässig sein, was auch die Zulässigkeit der Errichtung erfordert.

Zukünftig sollen etwa 4 Mio. Nm³ Biogas pro Jahr erzeugt werden. Damit überschreitet die heute bereits immissionsschutzrechtlich genehmigte Biogasanlage die baurechtliche Privilegierung im Sinne des §35 Abs. (1) Nr. 6 d) BauGB, der die Kapazität einer Anlage zur Erzeugung von Biogas auf 2,3 Mio. Nm³/a begrenzt. Um Baurecht für die zukünftigen Vorhaben herzustellen, beantragt Herr Poller hiermit die Aufstellung eines Bebauungsplans und die notwendige Änderung des betroffenen Flächennutzungsplans. Etwaige Kosten aus dem Bauleitplanverfahren wird der Betrieb Poller übernehmen und mit der Thematik Biogas, Erneuerbare Energien und Landwirtschaft erfahrene Planer beauftragen.

Betriebsstandort: Parschall 3, 83367 Petting
Flur Nr. 1223/8, 1223/9,1212/3 Gemarkung Nirnharting, Markt Waging am See

Geplante Erweiterungen (zu heutigem Stand):
  • Gaserzeugungsmenge ca. 4 Mio. Nm³/a
  • Installation weiterer Biogasverwertungs- und Stromerzeugungsanlagen (z.B. Blockheizkraftwerke, Gasthermen, etc.)
  • Errichtung weiterer Gär- und Gärrestlagerbehälter mit Gasspeicher
  • Errichtung weiterer Betriebsgebäude (Maschinenhaus)
  • Erweiterung des Biomasselagers
  • Erhöhung der Wärmenutzung (Gemeinde ist auch im Gespräch als möglicher Abnehmer)
  • Errichtung und Betrieb von Power to Gas Anlagen, wie auch zur Wasserstoffgewinnung
  • Anschluss an Gasleitungen (Power to Gas)
  • Errichtung und Betrieb von weiteren Anlagen zur Energiegewinnung aus Erneuerbare Energien (z.B. Photovoltaik)“
. . .

Begründung: Ein Bebauungsplan soll das Baurecht für die Erweiterung der Biogasanlage Poller Biogas GbR schaffen, um gemäß §1 Abs. (5) BauGB eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung voranzutreiben und mit dem Ausbau der erneuerbaren Energien gleichzeitig das Klima zu schützen und dem Allgemeinwohl zu dienen.

Die meineumwelt GmbH als Planungsbüro für Biogas und Landwirtschaft hat bereits in der Vergangenheit die Biogasanlage Poller planungstechnisch betreut und ist auch an vergleichbaren Planungen beteiligt. Gerne betreuen wir auch in diesem Projekt die Familie Poller und sichern auch gegenüber der Gemeinde zu, diese eng und frühzeitig in die Planungen einzubeziehen.

Für Rückfragen und Absprachen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Alois Grundner, meineumwelt GmbH – gez. Johann Poller, Poller Biogas GbR“

Diskussionsverlauf

***

Zur Sitzung waren die Beteiligten der Biogas Poller GbR, Herr Johann Poller sen. und Herr Johann Poller jun., anwesend.
Auf Befragen erläuterten die beiden Beteiligten, dass es das vorrangige Ziel der GbR sei, die jährliche Gaserzeugungsmenge auf eine wirtschaftliche Basis von ca. 4 Mio Normkubikmeter Biogas pro Jahr zu steigern. Dabei müsse man mit der Fläche des derzeitigen Betriebsgeländes auskommen, weil die unmittelbar angrenzenden Grundstücke nicht im Eigentum der Familie Poller stünden. Eine räumliche Erweiterung sei deshalb noch heutiger Erkenntnis nicht geplant.

Beschluss

Der Bau- und Werkausschuss nimmt den vorliegenden Antrag zur Kenntnis. Die Aufstellung eines Bebauungsplanes für ein „Sondergebiet – Bioenergie Parschall“ im Bereich der bestehenden Biogasanlage westlich von Parschall (ca. 1,0 ha) wird in Aussicht gestellt. Die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens wird an die Voraussetzungen gebunden, dass der Marktgemeinderat parallel die Einleitung des erforderlichen Flächennutzungsplanänderungsverfahrens beschließt und dass die Verträglichkeit der geplanten Nutzung im Plangebiet mit den umgebenden Nutzungen durch ein Immissionsgutachten nachgewiesen und in die Planunterlagen eingearbeitet wird.
Alle im Rahmen der Planung anfallenden Kosten hat der Antragsteller zu tragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

11. Sechste Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Traunstein; Beteiligung der Marktgemeinde Waging a.See als Nachbargemeinde

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Werkausschuss Markt Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Bau- und Werkausschusses 30.07.2019 ö beschließend 11

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 17.07.2019 wird die Marktgemeinde Waging a.See von der Stadt Traunstein am Verfahren zur 6. Änderung des Flächennutzungsplanes beteiligt. Inhalt der Änderung ist die Ausweisung eines Sondergebietes „Verwaltung und Schulnutzung“ sowie eines allgemeinen Wohngebietes an der Hochstraße nördlich von Seiboldsdorf.


Der vollständige Planentwurf mit Begründung kann auf der Internetseite der Stadt Traunstein eingesehen werden.
Nach Auffassung der Verwaltung sind von Seiten der Marktgemeinde Waging a.See keine Anregungen oder Hinweise zur Planung veranlasst.

Beschluss

Der Bau- und Werkausschuss nimmt Kenntnis vom Verfahren zur 6. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Stadt Traunstein. Es sind keine Anregungen oder Hinweise zur Planung vorzubringen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

12. Mietwohnung Jugendtreff - Sachstandsbericht für eine mögliche Nutzungsänderung zu Räumlichkeiten der Mittagsbetreuung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Werkausschuss Markt Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Bau- und Werkausschusses 30.07.2019 ö informativ 12

Diskussionsverlauf

1.Bgm. Matthias Baderhuber informierte über die Voruntersuchung wegen einer möglichen Nutzungsänderung der bisherigen Mietwohnung im OG des Jugendtreffs für Zwecke der Mittagsbetreuung für die Mittelschule. Eine Gruppe der Mittagsbetreuung sei derzeit in der ehemaligen Hausmeisterwohnung der Schule auf einer Fläche von 120 qm untergebracht. Hier könne der Fall eintreten, dass die Räumlichkeiten im Zuge eines Um- oder Neubaus geräumt werden müssen und eine vorübergehende Ersatzunterbringung gesucht werden muss. Für diese Ersatzunterbringung sei die Mietwohnung über dem Jugendtreff ins Gespräch gebracht worden, nachdem der bisherige Mieter Mathias Dengl im Herbst 2018 verstorben ist und die Räume seither leer stehen.
Die Räumlichkeiten im OG des Jugendtreffs seien sowohl mit einem Berater der KUVB (Kommunale Unfallversicherung Bayern) als auch mit einem Brandschutzexperten besichtigt worden. Dabei sei sehr schnell festgestellt worden, dass die Räumlichkeiten nur eine Fläche von 80 qm haben und deshalb für eine adäquate Unterbringung der Gruppe in der ehemaligen Hausmeisterwohnung (ca. 120 qm) zu klein seien.
Die Besichtigung habe ergeben, so Baderhuber weiter, dass in jedem Fall für eine Folgenutzung der Mietwohnung bestimmte sicherheits- und brandschutztechnische Nachrüstungen und auch sonstige Umbauten der Räumlichkeiten notwendig sind. Der Bautechniker der VG, Tobias Mayer, schätzt den Aufwand auf ca. 90.000 EUR netto.

1.Bgm. Baderhuber warf die Frage auf, welche Folgenutzung man anstreben sollte, nachdem eine Eignung für die Mittagsbetreuung nicht gegeben ist. Dazu schlug GRin Christine Rehrl vor, die Räumlichkeiten für die Obdachlosenunterbringung vorzuhalten. Damit könnte sich die Gemeinde die Kosten für die kurzfristige Anmietung von privaten Wohnungen bzw. Zimmern sparen. Der Ausschuss nahm diesen Vorschlag positiv zur Kenntnis. Zunächst sei aber eine Sanierung der Räumlichkeiten geboten.

zum Seitenanfang

13. Bekanntgabe von Tagesordnungspunkten aus nichtöffentlichen Sitzungen, für die die Gründe der Geheimhaltung weggefallen sind (Art. 52 Abs. 3 GO)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Werkausschuss Markt Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Bau- und Werkausschusses 30.07.2019 ö informativ 13

Sachverhalt

Zu diesem Tagesordnungspunkt lagen keine Vorgänge vor.

zum Seitenanfang

14. Allgemeine Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Werkausschuss Markt Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Bau- und Werkausschusses 30.07.2019 ö informativ 14

Sachverhalt

Information über erteilte Freistellungen

Es wu rden folgende Anträge bekannt gegeben, welche auf dem Büroweg entschieden worden sind:

  • Antrag auf Erteilung einer Genehmigungsfreistellung von der Grundstücksgemeinschaft Beer zur Errichtung eines PKW-Ausstellungsgebäudes auf dem Grundstück Fl. Nr. 523/2 der Gemarkung Waging a. See (Fichtenweg 11)

  • Antrag auf Erteilung einer Genehmigungsfreistellung von Herrn Anton Gruber zum Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 521/1 der Gemarkung Waging a. See (Bahnhofstr. 48)

  • Antrag auf Erteilung einer Genehmigungsfreistellung von Herrn Anton Lirk zum Neubau eines Wintergartens und Erdkellers auf dem Grundstück Fl. Nr. 763/2 der Gemarkung Nirnharting (Bergstraße 7 a)

zum Seitenanfang

15. Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Werkausschuss Markt Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Bau- und Werkausschusses 30.07.2019 ö informativ 15

Diskussionsverlauf

Ruhebänke am Fischinger Weg

GR Franz Schwangler sagte, er sei von älteren Mitbürgern angesprochen worden mit der Bitte, die Gemeinde möge am Fischinger Weg zwischen Fisching und Kurpark ein paar Ruhebänke aufstellen.

Stellplätze in der Adalbert-Stifter-Straße

GR Franz Schwangler wies darauf hin, dass die Herstellung der erforderlichen Stellplätze für den Dachgeschossausbau im Mehrfamilienhaus „Adalbert-Stifter-Str. 22“ noch nicht entsprechend der vorgelegten Eingabepläne erfolgt sei. Gemäß den Darstellungen im Eingabeplan müssten 6 Stellplätze hergestellt werden.

Kneippanlage Graben

GR Markus Huber wies auf Probleme beim Wasserzulauf in der Kneippanlage bei Graben hin. Der Bauhof soll sich der Angelegenheit annehmen.

Datenstand vom 22.01.2020 09:40 Uhr