Datum: 20.03.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Feuerwehrhaus Taching a. See
Gremium: Gemeinderat Taching a. See
Körperschaft: Gemeinde Taching a. See
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:30 Uhr bis 21:30 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 21.02.2019
2 Antrag auf Baugenehmigung von Herrn Simon Angerpointner zur Errichtung einer Doppelgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 2159 der Gemarkung Taching a. See (Tachenseestr. 4)
3 Antrag des Musikvereins Tengling auf Erhöhung der jährlichen Zuschusszahlung (Kapellmeister)
4 Festlegung der Premiumwanderwegen im Rahmen des Wanderwegekonzeptes
5 Widmung der neugebauten Siedlungsstraße im Baugebiet "Etzen-Feld" in Gessenhausen zur Ortsstraße gemäß Art. 6 des Bayer. Straßen- und Wegegesetzes
6 Änderung des Bebauungsplanes "Taching-Almfeld" im Bereich des Grundstücks Fl.Nr. 6/8 der Gemarkung Taching (Almfeldstr. 5)
6.1 Stellungnahme zum Ergebnis des Anhörverfahrens
6.2 Weiteres Verfahren
7 Feststellung der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens gegen Maßnahmen zur Veränderung der Zugangssituation am Tachinger Strandbad
8 Sonstiges

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 21.02.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 20.03.2019 ö 1

Sachverhalt

Die Sitzungsniederschrift des öffentlichen Teils der Ratssitzung vom 21.02.2019 wurde den Mitgliedern des Rats über das RIS bekannt gegeben . Nachdem keine Einwände vorgebracht werden, fasst der Gemeinderat folgenden Beschluss:

Beschluss

Der Gemeinderat Taching a. See nimmt den öffentlichen Teil der Sitzungsniederschrift vom 21.02.2019 zur Kenntnis und stimmt dieser Sitzungsniederschrift zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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2. Antrag auf Baugenehmigung von Herrn Simon Angerpointner zur Errichtung einer Doppelgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 2159 der Gemarkung Taching a. See (Tachenseestr. 4)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 20.03.2019 ö beschließend 2

Sachverhalt

Herr Simon Angerpointner beantragt die Errichtung einer Doppelgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 2159 der Gemarkung Taching a. See (Tachenseestr. 4). Das Baugrundstück liegt im Innenbereich. Nach § 34 Abs. 1 BauGB ist ein Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben, das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.

Beschluss

Der Gemeinderat Taching a. See nimmt den vorliegenden Antrag zur Kenntnis. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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3. Antrag des Musikvereins Tengling auf Erhöhung der jährlichen Zuschusszahlung (Kapellmeister)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 20.03.2019 ö 3

Sachverhalt

Mitglied des Gemeinderats Markus Haselberger erscheint verspätet zur Sitzung des Gemeinderats.

Der neue Kapellmeister, Alexander Schuster, hat seine Arbeit beim Musikverein Tengling aufgenommen. Vom Musikverein wurde um eine jährliche Unterstützung in Höhe von 2.000 € gebeten. Bislang gewährte die Gemeinde Taching a. See einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 500 €. Auftritte des Musikvereins bei Kirchenkonzerten oder dem Totensonntag wurden der Gemeinde separat in Rechnung gestellt. Dadurch entstanden der Gemeinde Kosten von jährlich 800 €. Nachdem die Musik ein wichtiges Kulturgut ist und es im Interesse der Gemeinde ist, dieses Kulturgut zu erhalten, wird vorgeschlagen, dem Antrag des Musikvereins zuzustimmen. Aus Vereinfachungsgründen wird aus der Mitte des Rats der Vorschlag eingebracht, den jährlichen Zuschuss auf 2.800 € zu erhöhen, wobei dann die genannten Auftrittsgagen mit abgegolten sind. Der Vorschlag findet die breite Zustimmung des Gemeinderats.

Beschluss

Der Gemeinderat Taching a. See hat Kenntnis vom Antrag des Musikvereins Tengling und beschließt, ab 2019 den jährlichen Zuschuss auf 2.800 € zu erhöhen. Mit dem deutlich erhöhten Zuschuss sind die Gagen für Kirchenkonzerte, Totensonntag etc. abgedeckt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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4. Festlegung der Premiumwanderwegen im Rahmen des Wanderwegekonzeptes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 20.03.2019 ö 4

Sachverhalt

Im Zuge der Erstellung eines Wanderwegekonzeptes wurde eine Potentialanalyse durchgeführt. Ergebnis dieser Analyse war, dass im Gemeindegebiet drei Wanderwege als sog. „Premiumwanderwege“ vorgeschlagen wurden:

  • Seeholzrunde
  • Burg-Beermoos-Stecken-Steineck-Burg
  • Taching-Rambicheln-Eging-Planthal

Um die Vorschläge realisieren zu können, muss im Rat eine Festlegung erfolgen, welche Vorschläge in die Fein- und Umsetzungsplanung gelangen sollen. Priorität wäre der Seeholzrunde einzuräumen, da eine Wanderung am See entlang besonders attraktiv erscheint. Die Zustimmung des Marktgemeinderats Waging a. See für den auf Waginger Gebiet liegenden Teil liegt bereits vor. Es wird vorgeschlagen, den Wanderweg „Seeholzrunde“ als Premiumwanderweg aufzunehmen. Abschließend wird aus der Mitte des Rats darauf hingewiesen, dass im Wegverlauf der „Seeholzrunde“ einige Teilbereiche in Privatbesitz sind. Bürgermeisterin Haas war dies bekannt und sie wird in Kürze die notwendigen Gespräche mit den Grundeigentümern führen.

Beschluss

Der Gemeinderat Taching a. See stimmt dem Vorschlag zu, die Seeholzrunde auf die tatsächliche Umsetzung als Premiumwanderweg prüfen zu lassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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5. Widmung der neugebauten Siedlungsstraße im Baugebiet "Etzen-Feld" in Gessenhausen zur Ortsstraße gemäß Art. 6 des Bayer. Straßen- und Wegegesetzes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 20.03.2019 ö beschließend 5

Sachverhalt

Die neu gebaute Siedlungsstraße „Etzen-Feld“ in Gessenhausen ist gemäß Art. 6 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes zur Ortsstraße zu widmen.

Von Seiten der künftigen Anlieger hat sich Widerstand geregt, gegen den vom Gemeinderat in der Sitzung vom 12.12.2018 festgelegten Straßennamen „Etzen-Feld“. Der Rat kommt überein, in der nächsten Sitzung des Gemeinderats nochmals über den Straßennamen zu beraten. Unabhängig davon, kann der Widmungsbeschluss erfolgen.

Beschluss

Der Gemeinderat Taching a. See beschließt, die neugebaute Siedlungsstraße im Neubaugebiet in Gessenhausen mit sofortiger Wirkung als Ortsstraße zu widmen. Die gewidmete Strecke beginnt an der Abzweigung von der Gemeindeverbindungsstraße Tengling-Gessenhausen, km 0,000, und endet in der Wendeanlage bei Flurstück 1191/3, km 0,130. Träger der Straßenbaulast für die gesamte Strecke ist die Gemeinde Taching a. See

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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6. Änderung des Bebauungsplanes "Taching-Almfeld" im Bereich des Grundstücks Fl.Nr. 6/8 der Gemarkung Taching (Almfeldstr. 5)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 20.03.2019 ö beschließend 6

Sachverhalt

Der Gemeinderat Taching a.See hat in der Sitzung am 06.09.2018  beschlossen, den Bebauungsplan „Taching-Almfeld“ im Bereich des Grundstücks Fl.Nr. 6/8 zu ändern. Gegenstand der Änderung ist die Erhöhung der talseitigen Wandhöhe des Gebäudes von 6,50 m auf 6,83 m.


Grundlage für die Öffentlichkeits- und Fachbehördenbeteiligung im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB war der Planentwurf des Planungsbüros Kleißl GmbH, Waging a.See vom 05.12.2018.

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6.1. Stellungnahme zum Ergebnis des Anhörverfahrens

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 20.03.2019 ö beschließend 6.1

Sachverhalt

Der Entwurf der Bebauungsplanänderung in der Fassung vom 07.12.2018 hat in der Zeit vom 18.01. bis 15.02.2019 im Rathaus Waging öffentlich zu Jedermanns Einsicht aufgelegen.

Ferner ist mit Schreiben vom 07.01.2019 das Landratsamt Traunstein, Untere Bauaufsichtsbehörde am Verfahren beteiligt worden.

Bis dato sind die folgenden schriftlichen Hinweise und Anregungen vorgebracht worden:

  • Landratsamt Traunstein, Untere Bauaufsichtsbehörde

Textauszug:

„Grundsätzlich besteht mit der Bebauungsplanänderung Einverständnis, da u. a. im Vorfeld ausführliche Abstimmungen zum Vorhaben erfolgt sind.

Um eine Überprüfung bzw. Überarbeitung folgender Punkte wird dennoch gebeten:

Obwohl im Rahmen der Vorgespräche explizit auf klare Bezugspunkte bei der Definition der Wandhöhe für die Bebauungsplanänderung verwiesen wurde, enthalten die Festsetzungen diese nicht. Daher wird nochmals auf eine korrekte Definition von unterem und oberem Bezugspunkt verwiesen. Dazu liegt auch nochmal der abschließende Schriftverkehr aus der damaligen Abstimmung dieser Stellungnahme bei. Es ist allen Beteiligten bewusst, dass es sich um ein grenzwertiges Maß für die zulässige und an dieser Stelle ortsplanerisch noch vertretbare Wandhöhe handelt. Umso wichtiger ist es daher, dies auch zweifelsfrei in der Bauleitplanung sowie in der korrekten Objektplanung zu definieren. Genauso wesentlich ist es, dass das Gelände am Gebäude keinerlei zusätzliche Abgrabung erfährt, um eine weitere optisch wirksame Erhöhung auszuschließen. Das Gelände sollte daher mindestens auf Höhe OK RFB EG gehalten werden.

Die Dachterrasse auf der Garage ist im Plan eindeutig festzusetzen. Derzeit steht lediglich in der Legende „FD“, was auch nicht korrekt ist, da ein Flachdach nicht mit einer Dachterrass e gleichzusetzen ist.

Empfehlung: Festsetzung DT/GA im Plan und Erläuterung in der Legende als Garage mit Dachterrasse.

Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.“

Beschluss

Der Gemeinderat Taching a.See nimmt die vorliegende Stellungnahme zur Kenntnis. Der Planfertiger wird angehalten, den Änderungsentwurf entsprechend der vorgebrachten Anregungen und Hinweise zu überprüfen und zu überarbeiten. Der überarbeitete Änderungsentwurf ist der unteren Bauaufsichtsbehörde erneut zur Stellungnahme vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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6.2. Weiteres Verfahren

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 20.03.2019 ö beschließend 6.2

Sachverhalt

Das Planungsbüro Kleißl hat den Änderungsplan bereits im Vorgriff auf die heute Abwägung abgeändert (Planfassung vom 20.02.2019) . Dieser Planentwurf ist der Unteren Bauaufsichtsbehörde erneut zur Stellungnahme vorzulegen.
Der Satzungsbeschluss wird zurückgestellt.

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7. Feststellung der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens gegen Maßnahmen zur Veränderung der Zugangssituation am Tachinger Strandbad

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 20.03.2019 ö beschließend 7

Sachverhalt

Am 11.03.2019 haben die beiden Vertreterinnen Doris Wamsler und Ingrid Obermeyer ein Bürgerbegehren mit dem Titel „Stoppt den Verbau unseres schönen Strandbades“ eingereicht. Der genaue Wortlaut des Begehrens liegt dem TOP  als Anlage im RIS bei.
Die Vorgaben wurden von der Verwaltung geprüft. Es wurden mindestens drei vertretungsberechtigte Personen angegeben und es haben ca. 290 Gemeindebürger unterzeichnet. Die erforderliche Anzahl von 10 % der Gemeindebürger ist damit erfüllt.
Ab Feststellung der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens dürfen keine Beschlüsse mehr gefasst werden, die dem Begehren entgegenstehen oder der Vollzug derartiger Beschlüsse durchgeführt werden, soweit keine rechtlichen Verpflichtungen seitens der Gemeinde bestehen.

Beschluss

Der Gemeinderat Taching a. See stellt fest, dass das am 11.03.2019 bei der Verwaltungsgemeinschaft Waging a. See eingereichte Bürgerbegehren zur Verhinderung von Maßnahmen zur Veränderung der Zugangssituation am Tachinger Strandbad den Anforderungen des Art. 18 a GO entspricht und damit zulässig ist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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8. Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 20.03.2019 ö informativ 8

Sachverhalt

Spielplatz „Dachsteinstraße“

Bürgermeisterin Haas informiert den Rat, dass die Spielplatzgeräte in Kürze ausgeliefert werden. Bzgl. der erforderlichen Arbeiten, werden Abstimmungsgespräche mit den Eltern, dem Bauhof und der Gemeinde stattfinden. An Spendengeldern sind bis dato rd. 4.500 € eingegangen.

Kündigung von Räumlichkeiten beim „Bergwirt“

Es gab allem Anschein nach noch öffentlichen Informationsbedarf, wer das Pachtverhältnis gekündigt hat. Bürgermeisterin Haas stellt nochmals klar, dass die Kündigung von Seiten der Gemeinde erfolgte. Grund war, dass die Nutzung nicht im Verhältnis zum Pachtzins stand.

Durchführung einer zusätzlichen Ratssitzung zu den Themen „Kinderbetreuung und Tourismus“

Bürgermeisterin Haas richtet die Frage an den Rat, ob zu den Themen „Kinderbetreuung“ und „Tourismus“ eine zusätzliche Sitzung des Gemeinderats durchgeführt werden soll. Der Rat befürwortet dies. Ein Sitzungstermin wird in Kürze bekannt gegeben.

Hoferschließungen

Bürgermeisterin Haas informiert über den möglichen Fördersatz bei Hoferschließungen von bis zu 75 %. Die Hoferschließung „Hochfeld“ sollte daher wieder in den Fokus rücken.

Nachfolgebesetzung in der Touristinfo

Bürgermeisterin Haas informiert, dass Frau Wallner, Kirchanschöring, die Nachfolge von Herrn Hirschpoltner die Stelle der Touristinfoleitung antreten wird.

Bürgerversammlung 2019

Bürgermeisterin Haas erinnert an den anstehenden Termin der Bürgerversammlung am 27.03.2019.

Schlösser am Schaukasten beim Dorfladen in Taching a. See

Mitglied des Gemeinderats Hans Steiner informiert, dass die Schlösser am Schaukasten am Dorfladen teilweise nicht mehr funktionieren.

Datenstand vom 14.08.2019 11:25 Uhr