Datum: 23.05.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Feuerwehrhaus Taching a. See
Gremium: Gemeinderat Taching a. See
Körperschaft: Gemeinde Taching a. See
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:10 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:15 Uhr bis 22:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 16.04.2019
2 Bekanntgabe von Tagesordnungspunkten für die die Gründe der Geheimhaltung weggefallen sind (Art. 52 Abs. 3 GO)
3 Antrag auf Baugenehmigung von Hildegard Mayer zur Anpassung der Außenansicht mit einer Erweiterung des Kellers und zusätzl. Lager auf dem Grundstück Fl. Nr. 495/1 der Gemarkung Taching a. See (Mauerham 19)
4 Antrag auf Baugenehmigung von Johann Freitsmiedl zum Neubau eines offenen Stahlbeton-Rundbehälters zur Verwendung als Güllebehälter auf dem Grundstück Fl.Nr. 1286 der Gemarkung Taching a. See (Mollstätten 13)
5 Antrag auf Baugenehmigung von Rehrl Christian zur Erweiterung des Wohnhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 2219/2 der Gemarkung Taching a. See (Seeblickstraße 8)
6 Antrag auf Baugenehmigung von Karin und Wilfried Fellner zum Einbau von drei Wohnungen in das best. Wohnhaus mit Ausbau des Speichers zum Wohnraum u. Anbau eines Wintergartens auf dem Grundstück Fl. Nr. 115 der Gemarkung Tengling (Hennhart 10)
7 Antrag auf Baugenehmigung von Markus Haselberger zum Umbau und Erweiterung der Rinderstallung auf dem Grundstück Fl. Nr. 2258 der Gemarkung Taching a. See (Krautenbach 1)
8 Änderung des Bebauungsplanes "Taching-Almfeld" im Bereich des Grundstücks Fl.Nr. 6/8 der Gemarkung Taching (Almfeldstr. 5)
8.1 Stellungnahme zum Ergebnis des erneuten Anhörverfahrens
8.2 Satzungsbeschluss
9 Antrag von Christine Magg auf Erweiterung der Innenbereichssatzung für den Ortsteil "Untertaching" im Bereich des Grundstücks Fl.Nr. 2150/4 der Gemarkung Taching (Seeblickstr. 19)
10 Antrag auf Baugenehmigung vom TSV Tengling zum Neubau des Vereinsheims auf dem Grundstück Fl. Nr. 327 der Gemarkung Tengling (Seestraße)
11 Verlängerung der Betreuungszeit im Kindergarten "Tausendfüssler"
12 Bedarfsfeststellung und -anerkennung von Betreuungsplätzen im Kindergartenbereich - Waldkindergarten
13 Beratung und Beschlussfassung zur Umzäunung des Kinderspielplatzes an der Dachsteinstraße
14 Sonstiges

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 16.04.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 23.05.2019 ö beschließend 1

Sachverhalt

Die Sitzungsniederschrift des öffentlichen Teils der Ratssitzung vom 16.04.2019 wurde den Mitgliedern des Gemeinderats  im RIS bekannt gegeben. Nachdem keine Einwände vorgebracht werden, fasst der Gemeinderat folgenden Beschluss:

Beschluss

Der Gemeinderat Taching a. See hat Kenntnis vom öffentlichen Teil der Sitzungsniederschrift vom 16.04.2019 und stimmt dieser zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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2. Bekanntgabe von Tagesordnungspunkten für die die Gründe der Geheimhaltung weggefallen sind (Art. 52 Abs. 3 GO)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 23.05.2019 ö 2

Sachverhalt

Folgende Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 16.04.2019 werden von Bürgermeisterin Haas bekanntgegeben, nachdem die Gründe der Geheimhaltung weggefallen sind.
„Auftragsvergabe zum Kauf eines neuen Kastenwagens für den gemeindlichen Bauhof“ – TOP 14. Es kann bekannt gegeben werden, dass bei der Fa. Fiat Baumann ein neuer Kastenwagen, Model Ducato, gekauft werden soll. Die Angebotssumme unterliegt weiter der Nichtöffentlichkeit.
„Vergabe Bauleistungen Asphaltierung Graf Törring Straße Tengling“ – TOP 15. Es kann bekannt gegeben werden, dass der Auftrag für die Asphaltierungsarbeiten an die Fa. Max Streicher GmbH & Co.KG aus Altenmarkt vergeben wurde. Die Angebotssumme unterliegt weiterhin der Nichtöffentlichkeit.
„Vergabe von Bauleistungen – Erneuerungen von Brückengeländer im Gemeindegebiet“ – TOP 16. Es kann bekannt gegeben werden, dass die Fa. Schreier, Traunreut, mit den Arbeiten zur Erneuerung von Brückengeländern beauftragt wurde. Die Angebotssumme unterliegt weiterhin der Nichtöffentlichkeit.
Auftragsvergabe für die Umzäunung des Spielplatzes an der Dachsteinstr.“ – TOP 19. Der Diskussionsverlauf, der dazu führte, dass vorerst keine Auftragsvergabe erfolgte, kann bekannt gegeben werden. Die genannten Angebotssummen unterliegen weiter der Nichtöffentlichkeit.
„Sonstiges“ – TOP 22. Der Diskussionsverlauf zum Thema „Geothermie in Haus“ kann, mit Ausnahme der genannten Angebotssumme für eine Machbarkeitsstudie inkl. Wirtschaftlichkeitsberechnung, vollumfänglich bekannt gegeben werden.

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3. Antrag auf Baugenehmigung von Hildegard Mayer zur Anpassung der Außenansicht mit einer Erweiterung des Kellers und zusätzl. Lager auf dem Grundstück Fl. Nr. 495/1 der Gemarkung Taching a. See (Mauerham 19)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 23.05.2019 ö beschließend 3

Sachverhalt

Frau Hildegard Mayer beantragt die Anpassung der Außenansicht mit einer Erweiterung des Kellers und zusätzlichen Räumen unter der Auffahrt im Erdgeschoss auf dem Grundstück Fl. Nr. 495/1 der Gemarkung Taching a. See (Mauerham 19). Mit Bescheid vom 13.07.2018, AZ. 4.40-B-275-2018 hat das Landratsamt an dieser Stelle bereits eine Baugenehmigung für einen Anbau an das bestehende Autohaus mit Ausstellungsräumen, Café und Betriebsangehörigenwohnung erteilt. Nun soll vom genehmigten Plan abgewichen werden. Die Ansichten werden abgeändert, da der Fensteranteil reduziert werden soll. Zudem wird eine Unterbauung der bereits genehmigten Auffahrt beantragt. Hier sollen zusätzliche Ausstellungsräume und Lagerräume untergebracht werden. Der Keller soll erweitert werden um darin ein Lager und den Heizraum unterbringen zu können. Laut Entwurfsverfasser ergeben sich hinsichtlich Emissionsschutzes und Anzahl der Stellplätze keine Änderungen. Das Antragsgrundstück liegt im Geltungsbereich für die Innenbereichssatzung für den Ortsteil Mauerham. Diese legt eine maximal zulässige Grundfläche von 750 qm fest. Diesbezüglich wurde bereits einem Antrag auf Befreiung zugestimmt, hierbei sollte das Betriebsgebäude eine Grundfläche von insgesamt 819,3 qm umfassen. Nun wird nochmal ein Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen der Innenbereichssatzung gestellt, da sich die Grundfläche des geplanten Gebäudes durch die Tektur nochmal um 99,1 qm erhöht. Die gesamte Grundfläche würde also nach der aktuellen Planung eine Fläche von 918,4 qm umfassen.

Beschluss

Der Gemeinderat Taching a. See nimmt den vorliegenden Antrag auf Baugenehmigung zur Kenntnis. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird erteilt. Der Erteilung einer Befreiung von den Festsetzungen der Innenbereichssatzung „Mauerham“ wegen der nicht eingehaltenen maximal zulässigen Grundfläche (918,4 qm statt 750 qm) wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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4. Antrag auf Baugenehmigung von Johann Freitsmiedl zum Neubau eines offenen Stahlbeton-Rundbehälters zur Verwendung als Güllebehälter auf dem Grundstück Fl.Nr. 1286 der Gemarkung Taching a. See (Mollstätten 13)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 23.05.2019 ö beschließend 4

Sachverhalt

Herr Johann Freitsmiedl beabsichtigt, auf dem Grundstück Fl.Nr. 1286 der Gemarkung Taching a. See einen Güllebehälter zu errichten. Das Bauvorhaben befindet sich nach § 35 BauGB im baurechtlichen Außenbereich. Im Außenbereich ist gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB ein Vorhaben zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die Erschließung ausreichend gesichert ist und wenn das Bauvorhaben einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient, welches nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt. Diese Voraussetzungen sind erfüllt.

Beschluss

Der Gemeinderat Taching a. See nimmt den vorliegenden Antrag zur Kenntnis. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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5. Antrag auf Baugenehmigung von Rehrl Christian zur Erweiterung des Wohnhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 2219/2 der Gemarkung Taching a. See (Seeblickstraße 8)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 23.05.2019 ö beschließend 5

Sachverhalt

Herr Christian Rehrl beabsichtigt die Erweiterung des Wohnhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 2219/2 der Gemarkung Taching a. See (Seeblickstraße 8). Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich der Ortsabrundungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 1 und 3 BauGB für den Ortsteil Untertaching und beurteilt sich nach § 34 BauGB. Vorhaben im Innenbereich sind nach § 34 Abs. 1 BauGB zulässig, wenn sie sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grun dstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen und die Erschließung gesichert ist. Das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.

Beschluss

Der Gemeinderat Taching a. See nimmt den vorliegenden Antrag zur Kenntnis. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 Satz BauGB wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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6. Antrag auf Baugenehmigung von Karin und Wilfried Fellner zum Einbau von drei Wohnungen in das best. Wohnhaus mit Ausbau des Speichers zum Wohnraum u. Anbau eines Wintergartens auf dem Grundstück Fl. Nr. 115 der Gemarkung Tengling (Hennhart 10)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 23.05.2019 ö beschließend 6

Sachverhalt

Herr Wilfried und Frau Karin Fellner beantragen den Einbau von drei Wohnungen in das best. Wohnhaus mit Ausbau des Speichers zum Wohnraum, sowie den Anbau eines Wintergartens auf dem Grundstück Fl.Nr. 115 der Gemarkung Tengling (Hennhart 10). Das Grundstück liegt im Innenbereich. Nach § 34 Abs. 1 BauGB ist ein Vorhaben im Innenbereich zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden. Die Nachbarn haben dem Bauvorhaben zugestimmt.

Beschluss

Der Gemeinderat Taching a. See nimmt den vorliegenden Antrag zur Kenntnis. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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7. Antrag auf Baugenehmigung von Markus Haselberger zum Umbau und Erweiterung der Rinderstallung auf dem Grundstück Fl. Nr. 2258 der Gemarkung Taching a. See (Krautenbach 1)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 23.05.2019 ö beschließend 7

Sachverhalt

Herr Markus Haselberger beantragt den Umbau und die Erweiterung der Rinderstallung auf dem Grundstück Fl.Nr. 2258 der Gemarkung Taching a. See (Krautenbach 1). Nach § 35 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB sind im baurechtlichen Außenbereich Bauvorhaben zulässig, wenn sie einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dienen und nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnehmen. Außerdem dürfen öffentliche Belange nicht beeinträchtigt werden und die Erschließung muss gesichert sein. Nach Ansicht der Verwaltung liegen die Voraussetzungen einer Privilegierung vor, sodass das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden kann.

Mitglied des Gemeinderats Markus Haselberger wird wegen persönlicher Beteiligung von der Beschlussfassung ausgeschlossen.


Beschluss

Der Gemeinderat Taching a. See nimmt den vorliegenden Antrag zur Kenntnis. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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8. Änderung des Bebauungsplanes "Taching-Almfeld" im Bereich des Grundstücks Fl.Nr. 6/8 der Gemarkung Taching (Almfeldstr. 5)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 23.05.2019 ö beschließend 8

Sachverhalt

Der Gemeinderat Taching a.See hat in der Sitzung am 06.09.2018 beschlossen, den Bebauungsplan „Taching-Almfeld“ im Bereich des Grundstücks Fl.Nr. 6/8 der Gemarkung Taching zu ändern. Gegenstand der Änderung ist die Erhöhung der talseitigen Wandhöhe des Gebäudes von 6,50 m auf 6,83 m.
Ein erstes Anhörverfahren hat im Zeitraum Januar/Februar 2019 stattgefunden. Das Ergebnis der Anhörung ist am 20.03.2019 im Gemeinderat behandelt worden. Aufgrund der notwendigen Änderungen und Ergänzungen der Planunterlagen hat der Gemeinderat eine erneute Beteiligung der Unteren Bauaufsichtsbehörde angeordnet. Auf eine erneute Öffentlichkeitsbeteiligung ist dagegen verzichtet worden.

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8.1. Stellungnahme zum Ergebnis des erneuten Anhörverfahrens

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 23.05.2019 ö beschließend 8.1

Sachverhalt

Das Landratsamt Traunstein, SG 4.40 (Untere Bauaufsichtsbehörde) ist mit Anschreiben vom 04.04.2019 erneut am Verfahren beteiligt worden.

Folgende Stellungnahme ist fristgerecht eingegangen:

  • Landratsamt Traunstein, SG 4.40 (Untere Bauaufsichtsbehörde); Stellungnahme vom 14.05.2019

Textauszug:

„Keine Einwände.

Hinweis: Es wird nochmals auf die erste Stellungnahme vom 12.02.2019 zum Thema Geländeoberkante am Gebäude verwiesen.“

***

Inhalt der Stellungnahme vom 12.02.2019 (auszugsweise):

„ … Um eine Überprüfung bzw. Überarbeitung folgender Punkte wird dennoch gebeten:

Obwohl im Rahmen der Vorgespräche explizit auf klare Bezugspunkte bei der Definition der Wandhöhe für die Bebauungsplanänderung verwiesen wurde, enthalten die Festsetzungen diese nicht. Daher wird nochmals auf eine korrekte Definition von unterem und oberem Bezugspunkt verwiesen. Dazu liegt auch nochmal der abschließende Schriftverkehr aus der damaligen Abstimmung dieser Stellungnahme bei. Es ist allen Beteiligten bewusst, dass es sich um ein grenzwertiges Maß für die zulässige und an dieser Stelle ortsplanerisch noch vertretbare Wandhöhe handelt. Umso wichtiger ist es daher, dies auch zweifelsfrei in der Bauleitplanung sowie in der korrekten Objektplanung zu definieren. Genauso wesentlich ist es, dass das Gelände am Gebäude keinerlei zusätzliche Abgrabung erfährt, um eine weitere optisch wirksame Erhöhung auszuschließen. Das Gelände sollte daher mindestens auf Höhe OK RFB EG gehalten werden. … “

Beschluss

Der Gemeinderat Taching a.See nimmt die vorliegende Stellungnahme zur Kenntnis. Entsprechend der Begründung dient die Bebauungsplanänderung dazu, einen Ausbau des Dachgeschosses im bereits bestehenden Gebäude durchführen zu können. Der von der Unteren Bauaufsichtsbehörde gemachte Hinweis, wonach Abgrabungen im Gelände unterhalb des Niveaus des Erdgeschossfußbodens durch Festsetzungen unterbunden werden sollen, kann nach Meinung der Gemeinde im Änderungsplan vernachlässigt werden, weil einerseits im Planbereich eine Bestandssituation hinsichtlich Gebäude und Geländegestaltung vorliegt und andererseits die maximal zulässige Höhe des Erdgeschossfußbodens über dem Gelände bereits im Stammbebauungsplan aus dem Jahr 1989 gebietseinheitlich geregelt ist.
Was die Definition für den unteren Bezugspunkt der Wandhöhe betrifft, so kann es nach Meinung der Gemeinde bei „Oberkante Fertigfußboden“ – anstatt „Oberkante Rohfußboden“, wie vom Landratsamt empfohlen – bleiben. Wegen des Bestandsgebäudes ist die Wandhöhe im Falle eines Aufstockungsantrages vom bestehenden Fertigfußboden aus eindeutiger festzulegen und nachzuvollziehen. Auch bei den letzten Bebauungsplänen der Gemeinde (z.B. Erweiterung Gessenhausen) ist der Fertigfußboden als Bezugsgröße für die Wandhöhe festgesetzt worden. Im vorliegenden Fall ist zudem zu berücksichtigen, dass der bestehende Fußbodenaufbau nur wenige Zentimeter beträgt, so dass sich der Vorteil für spätere Aufstockungsanträge für den Bauherrn in sehr engen Grenzen hält.
Da die Untere Bauaufsichtsbehörde dieses Thema lediglich als Hinweis und nicht als Einwendung angesprochen hat, soll es nach dem Willen der Gemeinde bei der bisherigen Planung bleiben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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8.2. Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 23.05.2019 ö beschließend 8.2

Sachverhalt

Das Änderungsverfahren kann mit dem Satzungsbeschluss abgeschlossen werden.

Beschluss

Der Gemeinderat Taching a.See beschließt die Änderung des Bebauungsplanes „Taching-Almfeld“ im Bereich des Grundstücks Fl.Nr. 6/8 der Gemarkung Taching gemäß dem vorliegenden Änderungsplanes des Bautechnischen Büros Kleißl GmbH in der Fassung vom 20.02.2019 als Satzung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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9. Antrag von Christine Magg auf Erweiterung der Innenbereichssatzung für den Ortsteil "Untertaching" im Bereich des Grundstücks Fl.Nr. 2150/4 der Gemarkung Taching (Seeblickstr. 19)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 23.05.2019 ö beschließend 9

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 15.05.2019 beantragt Frau Christine Magg die Erweiterung der bestehenden Innenbereichssatzung für den Ortsteil „Untertaching“ im Bereich ihres Grundstücks Fl.Nr. 2150/4 der Gemarkung Taching (Seeblickstraße 12). Zur Begründung wird ausgeführt, dass das Landratsamt Traunstein einen Antrag auf Vorbescheid für die Erweiterung und Aufstockung des bestehenden Garagengebäudes für den Einbau einer Altenteilerwohnung mit Schreiben vom 13.05.2019 abgelehnt hat, weil die Garage außerhalb der aktuellen Satzung liegt:

Beschluss

Der Gemeinderat Taching a.See beschließt, aufgrund des vorliegenden Antrages von Frau Christine Magg ein Verfahren zur Erweiterung der Innenbereichssatzung für den Ortsteil Untertaching im Bereich des Grundstücks Fl.nr. 2150/4 der Gemarkung Taching einzuleiten. Etwaig neu entstehende Baugrundstücke bzw. Baurechte sind mittels einer Ankaufsrechtsvereinbarung zugunsten der Gemeinde Taching a.See auf die Dauer von 20 Jahren zu sichern. Die anfallenden Planungskosten sind – unabhängig vom Ausgang des Verfahrens – von der Antragstellerin zu tragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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10. Antrag auf Baugenehmigung vom TSV Tengling zum Neubau des Vereinsheims auf dem Grundstück Fl. Nr. 327 der Gemarkung Tengling (Seestraße)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 23.05.2019 ö beschließend 10

Sachverhalt

Der TSV Tengling beabsichtigt den Neubau des Vereinsheims auf dem Grundstück Fl. Nr. 327 der Gemarkung Tengling (Seestraße). Das Bauvorhaben liegt im Außenbereich und ist als sonstiges Vorhaben einzuordnen. Nach § 35 Abs. 2 BauGB können sonstige Vorhaben im Einzelfall zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist.


Beschluss

Der Gemeinderat Taching a. See nimmt den vorliegenden Antrag zur Kenntnis. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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11. Verlängerung der Betreuungszeit im Kindergarten "Tausendfüssler"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 23.05.2019 ö 11

Sachverhalt

Von Seiten der Elternschaft besteht Nachfrage nach verlängerten Betreuungszeiten bei Kindergartenplätzen. Aktuell liegen Anfragen nach verlängerten Betreuungszeiten für 15 Kinder vor. Bis dato endet spätestens um 14 Uhr die Betreuung im gemeindlichen Kindergarten „Tausendfüßler“. Um die Nachfragesituation befriedigen zu können, wird vorgeschlagen, die Betreuungszeiten im Kindergarten ab dem Kindergartenjahr 2019/2020 bis auf 15 Uhr auszuweiten. Entsprechende Änderungen der Kindergartengebühren und notwendige Satzungsänderungen würden dann bis zur nächsten Sitzung vorbereitet werden.

Beschluss

Der Gemeinderat Taching a. See hat Kenntnis von der geplanten Verlängerung der Betreuungszeit der Kindergartengruppen im gemeindlichen Kindergarten „Tausendfüßler“ bis 15 Uhr ab dem Kindergartenjahr 2019/2020 und stimmt einer Verlängerung der Betreuungszeit grundsätzlich zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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12. Bedarfsfeststellung und -anerkennung von Betreuungsplätzen im Kindergartenbereich - Waldkindergarten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 23.05.2019 ö beschließend 12

Sachverhalt

Bereits im November 2017 wurde eine Bedarfsanalyse im Bereich der Betreuungsplätze für Kindergarten und -krippe durchgeführt. Hierbei ergab das Ergebnis, dass Bedarf weiterer Betreuungsplätze vorhanden ist. Aufgrund dessen wurden Überlegungen und bereits Planungen zur Schaffung einer Waldkindergartengruppe angestellt. Nachdem die Anmeldung im Frühjahr 2018 ergab, dass die Betreuungsplätze für das Kindergartenjahr 2018/19 doch ausreichend sind wurden die Überlegungen zwar hintenangestellt aber weiterverfolgt. Für das Betreuungsjahr 2019/20 ist die Schaffung weiterer Plätze definitiv notwendig. Derzeit sind 14 Kinder für die Waldkindergartengruppe angemeldet. Da die Größe des Bauwagens, indem die Kinder untergebracht werden, voraussichtlich Platz für 16 Kinder zulässt, sollte der Bedarf von 16 Betreuungsplätzen anerkannt werden. Die Waldkindergartengruppe soll zum September 2019 in Betrieb gehen. Hierzu muss noch der Bedarf festgestellt und anerkannt werden.  

Beschluss

Der Gemeinderat Taching a. See hat Kenntnis vom Bedarf weiterer Kindergartenplätze und beschließt die Bedarfsanerkennung von 16 Betreuungsplätzen ab dem  Betreuungsjahr 2019/20.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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13. Beratung und Beschlussfassung zur Umzäunung des Kinderspielplatzes an der Dachsteinstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 23.05.2019 ö 13

Sachverhalt

Mitglied des Gemeinderats Sepp Huber erscheint aus beruflichen Gründen verspätet um 19: 55 Uhr zur Sitzung des Gemeinderats.

Von Spielplatznutzern wurde vorgebracht, dass eine Umzäunung des Kinderspielplatzes vorgeschrieben ist. Auf Nachfrage der Verwaltung beim für die Gemeinde in Sicherheitsfragen zuständigen „Sicherheitstechnischer Dienst Alpenland“ wurde bestätigt, dass eine Einzäunung im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht erforderlich ist. Die Regelungen finden sich in der DIN 18 034. Spielplätze sind mit wirksamen Einfriedungen gegenüber dem öffentlichen Verkehrsraum abzuschirmen. Hintergrund ist, dass der Spielplatz für Nutzer einen besonders sicheren Aufenthaltsbereich darstellt und ein unbeabsichtigtes Verlassen dieses Schutzraumes verhindert werden soll. Die Einfriedung muss nicht zwangsläufig mit einem Zaun erfolgen, denkbar sind auch Hecken, Schlengelgänge etc. Zudem ist der Zugang so zu konstruieren, dass dem Nutzer ein Verlassen des Spielplatzbereiches bewusst wird, z. B. durch ein selbstschließendes Tor oder ein Drehkreuz. Eine Absicherung ist auch gegenüber gefährlichen Stellen notwendig. Nachdem das Gelände nordseitig stark abfallend ist, ist auch hier eine Absicherung notwendig. Es wird eine vollständige, vierseitige Absicherung vorgeschlagen.  

Beschluss

Der Gemeinderat Taching a. See beschließt eine Einzäunung des Kinderspielplatzes an der Dachsteinstr. Die Einzäunung soll vollumfänglich an allen vier Seiten erfolgen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 1

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14. Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 23.05.2019 ö informativ 14

Sachverhalt

Information über erteilte Freistellungen

Bürgermeisterin Haas gibt folgende Anträge bekannt, welche auf dem Büroweg entschieden worden sind:

  • Antrag auf Erteilung einer Genehmigungsfreistellung von Stefanie und Alexander Streibl zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Carport (Wiesenzeile 4, Taching a. See)

  • Antrag auf Erteilung einer isolierten Befreiung von Raphaela und Florian Hacker zur Errichtung einer Hangbefestigung aus Natursteinen (Frauenanger 3, Tengling)

Informationsveranstaltung „Geothermie“

Bürgermeisterin Haas informiert den Rat über die öffentliche Informationsveranstaltung „Geothermie“ am 5.6.19 beim Neuwirt in Tengling.

Information zum Baubeginn „Straße Brunnberg“

Bürgermeisterin Haas informiert den Rat über den Beginn der Straßenbauarbeiten „Am Brunnberg“ am 9.6.19.

100-jähriges Gründungsfest der Krieger- und Soldatenkameradschaft Taching a. See

Bürgermeisterin Haas erinnert an den Beginn des Festbetriebes im Bierzelt ab 29.05.2019

Traunreuter Stadtlauf

Bürgermeisterin Haas gibt die Einladung zum Traunreuter Stadtlauf am 05.07.2019 bekannt.

Einladung zum „Tag der guten Nachbarschaft“ der Stadt Trostberg am 18.06.2019

Bürgermeisterin Haas gibt die Einladung zum „Tag der guten Nachbarschaft“ der Stadt Trostberg am 18.06.2019 bekannt.

Einladung zum „Tag der guten Nachbarschaft“ der Gemeinde Altenmarkt am 03.07.2019

Bürgermeisterin Haas gibt die Einladung zum „Tag der guten Nachbarschaft“ der Gemeinde Altenmarkt am 03.07.2019 bekannt.

Datenstand vom 14.08.2019 11:28 Uhr