Datum: 26.06.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Feuerwehrhaus Taching a. See
Gremium: Gemeinderat Taching a. See
Körperschaft: Gemeinde Taching a. See
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:30 Uhr bis 21:30 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 23.05.2019
2 Bekanntgabe von Tagesordnungspunkten für die die Gründe der Geheimhaltung weggefallen sind (Art. 52 Abs. 3 GO)
3 Änderung der Benutzungsgebührenordnung für die Strandbäder, den Campingplatz und die Bootsliegeplätze
4 Festlegung von Kindergartengebühren im Kindergarten "Tausendfüssler" für Betreuungszeiten von 7 bis 8 Stunden ab dem Kindergartenjahr 2019/2020
5 Änderung der Benutzungsordnung für den Kindergarten "Tausendfüssler"
6 Informationen zum Erschließungsbeitragsrecht: Einführung einer neuen 25-jährigen Höchstfrist betreffend die Erhebung von Erschließungsbeiträgen zum 01.04.2021 (Art. 5 a Abs. 7 Satz 2 KAG)
7 Beratung über die Aufstellung neuer Begrüßungstafeln
8 Antrag auf Baugenehmigung von Franz Gramminger zum Einbau einer Hackgutheizung auf dem Grundstück Fl. Nr. 257 der Gemarkung Taching a. See (Mauerham 3 + 5)
9 Antrag der Wasserwacht Tengling/Törring auf kostenfreie Grundabtretung auf dem Grundstück Fl.Nr. 287/4 für die Erweiterung der Wasserwachtshütte
10 Antrag auf Baugenehmigung vom Bayerischen Roten Kreuz zum Anbau an die bestehende SEG-Garage auf dem Grundstück Fl. Nr. 287/4 der Gemarkung Tengling (Am See / Strandbad Tengling)
11 Antrag auf Baugenehmigung von Ernst Wenig zum Abbruch eines Nebengebäudes und Errichtung eines Anbaus an die bestehende Bäckerei auf dem Grundstück Fl. Nr. 31/0 der Gemarkung Tengling (Untere Dorfstraße 2)
12 Zensus 2011; Rücknahme der Klage gegen den Freistaat Bayern
13 Sonstiges

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 23.05.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 26.06.2019 ö beschließend 1

Sachverhalt

Die Sitzungsniederschrift des öffentlichen Teils der Ratssitzung vom 23.05.2019 wurde den Mitgliedern des Gemeinderats im RIS bekannt gegeben. Nachdem keine Einwände vorgebracht werden, fasst der Gemeinderat folgenden Beschluss:

Beschluss

Der Gemeinderat Taching a. See hat Kenntnis vom öffentlichen Teil der Sitzungsniederschrift vom 23.05 .2019 und stimmt dieser zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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2. Bekanntgabe von Tagesordnungspunkten für die die Gründe der Geheimhaltung weggefallen sind (Art. 52 Abs. 3 GO)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 26.06.2019 ö 2

Sachverhalt

Folgende Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 23.05.2019 werden von Bürgermeisterin Haas bekanntgegeben, nachdem die Gründe der Geheimhaltung weggefallen sind.
„Auftragsvergabe Planungsauftrag zum Ausbau der Zufahrtsstraße „Hochfeld“ – TOP 16. Es kann bekanntgegeben werden, dass das Planungsbüro Staller, Traunstein, den Planungsauftrag erhalten hat. Alle anderen Beratungs- und Beschlussinhalte unterliegen weiterhin der Nichtöffentlichkeit.
„Auftragsvergabe zum Kauf eines Kastenwagens für den gemeindlichen Bauhof“ – TOP 17. Der grundsätzliche Beschluss erfolgte bereit in der Sitzung des Gemeinderats vom 16.04.2019. Wegen einer Nachbesserung bzgl. einer notwendigen Homologation für die neuen Motoren, musste der TOP wegen geringfügiger Angebotserhöhungen nochmals behandelt werden. Es kann bekannt gegeben werden, dass nach wie vor am Kauf eines Fiat Ducato beim Autohaus Baumann, Traunstein, festgehalten wurde. Die Angebotssumme unterliegt weiterhin der Nichtöffentlichkeit.
„Auftragsvergabe Einzäunung Kinderspielplatz an der Dachsteinstraße“ – TOP 18. Es kann bekanntgegeben werden, dass für den Kinderspielplatz an der Dachsteinstraße eine Einzäunung mit einem Maschendrahtzaun erfolgt. Nachdem es sich bei den Kosten um eine Schätzung der Bautechnikabteilung und nicht um ein Kostenangebot der ausführenden Firma handelt, können die voraussichtlichen Kosten von 6.184 € ebenfalls bekannt gegeben werden.
„Beschlussfassung zum Kauf weiterer Geschwindigkeitsanzeigegeräte“ – TOP 21. Es kann bekannt gegeben werden, dass bei der Fa. DataCollect Traffic Systems GmbH, Kerpen, drei weitere Geschwindigkeitsanzeigegeräte beschafft werden sollen. Die Angebotssumme unterliegt weiter der Nichtöffentlichkeit.

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3. Änderung der Benutzungsgebührenordnung für die Strandbäder, den Campingplatz und die Bootsliegeplätze

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 26.06.2019 ö 3

Sachverhalt

Die bisherige Ermäßigungsregelung in § 2 Abs. 2 mit einer ermäßigten Gebühr für Eintritte nach 16 Uhr wird ersatzlos gestrichen. Zudem wurden die Preise für die Mietwohnwägen angepasst und die Gebühr für die Entleerung der Chemietoiletten wurde neu in die Benutzungsgebührenordnung aufgenommen. Vorgenommen wurden auch einige redaktionelle Änderungen.

Beschluss

Der Gemeinderat Taching a. See erlässt eine neue Benutzungsgebührenordnung für die Strandbäder der Gemeinde Taching a. See in Taching a. See und in Tengling, für den Zeltplatz in Taching a. See und für die Bootsliegeplätze. Die dieser Sitzungsniederschrift als Anlage beigefügte Benutzungsgebührenordnung wird Bestandteil dieses Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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4. Festlegung von Kindergartengebühren im Kindergarten "Tausendfüssler" für Betreuungszeiten von 7 bis 8 Stunden ab dem Kindergartenjahr 2019/2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 26.06.2019 ö 4

Sachverhalt

Bereits in der Sitzung des Gemeinderats vom 23.05.2019 wurde einer Einführung einer Betreuungszeit von 7 bis 8 Stunden im Kindergarten „Tausendfüssler“ ab dem Kindergartenjahr 2019/2020 zugestimmt. Für die künftige Betreuungszeit von bis zu 8 Stunden ist vom Rat noch eine entsprechende Kindergartengebühr festzulegen. Bürgermeisterin Haas informiert über die bisher geltenden Kindergartengebühren.


Zu den Kindergartengebühren wird zusätzlich ein Spielgeld von 5 € erhoben. Zwischen den einzelnen Gebühren für die jeweiligen Betreuungszeiten muss gem. BayKiBiG ein mind. 10 %iger Unterschied bzgl. der Kindergartengebühren liegen. Für die Betreuungszeit von 7 - 8 Stunden wird eine Kindergartengebühr von 96 € vorgeschlagen.

Beschluss

Der Gemeinderat Taching a. See beschließt für eine Betreuungszeit von 7 - 8 Stunden im Kindergarten „Tausendfüssler“ ab dem Kindergartenjahr 2019/2020 eine Kindergartengebühr von monatlich 96 €. Zusätzlich wird ein mtl. Spielgeld von 5 € erhoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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5. Änderung der Benutzungsordnung für den Kindergarten "Tausendfüssler"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 26.06.2019 ö 5

Sachverhalt

Aufgrund der Beschlussfassung unter TOP 4 wird eine Änderung der Benutzungsordnung für den Kindergarten „Tausendfüssler“ notwendig. Die Gebühr in Höhe von 96 € für eine Betreuungszeit von 7 bis 8 Stunden wird in die Benutzungsordnung neu aufgenommen.

Vor der Beschlussfassung informiert Bürgermeisterin Haas, dass Veit Gröbner von der VG Waging a. See die Benutzungsordnung wegen der Inbetriebnahme der Waldkindergartengruppe zu Beginn der Kindergartenjahres 2019/2020 noch prüfen und ggf. überarbeiten wird.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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6. Informationen zum Erschließungsbeitragsrecht: Einführung einer neuen 25-jährigen Höchstfrist betreffend die Erhebung von Erschließungsbeiträgen zum 01.04.2021 (Art. 5 a Abs. 7 Satz 2 KAG)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 26.06.2019 ö 6

Sachverhalt

Mitglied des Gemeinderats Markus Haselberger erscheint um 19:40 Uhr verspätet zur Sitzung des Gemeinderats.

Kämmerer Kraus informiert den Rat über die in Art. 5 a Abs. 7 Satz 2 KAG eingeführte Altanlagenregelung. Mit der Änderung des KAG vom 08.03.2016, trat am 01.04.2016 in Kraft, wurde das Erschließungsbeitragsrecht in Bayern reines Landesrecht. Lediglich die Bestimmung in Art. 5 a Abs. 7 Satz 2 KAG tritt erst zum 01.04.2021 in Kraft.
Nach alter Regelung konnte eine öffentliche, zum Anbau bestimmte Straße, mit deren erstmaliger Herstellung z. B. 1960 begonnen wurde und erst 2019 endgültig erstmalig hergestellt wurde, auch im Jahr 2019 bzw. innerhalb der Festsetzungsverjährung (4 Jahre) noch beitragspflichtig abgerechnet werden. Grundgedanke des Art. 5 a Abs. 7 Satz 2 KAG ist, dass Erschließungsbeiträge 25 Jahre nach Beginn der erstmaligen technischen Herstellung einer Erschließungsanlage nicht mehr erhoben werden dürfen. Insoweit soll für die Anwohner eine Rechtssicherheit geschaffen werden. Mit dem Inkrafttreten der Neuregelung zum 01.04.2021 ergibt sich in den Kommunen jedoch die Problematik, dass alle öffentlichen, zum Anbau bestimmten Straßen, mit deren erstmaliger technischer Herstellung vor dem 01.04.1996 begonnen wurde, eine Abrechnung bei erstmaliger technischer Herstellung nur noch bis 31.03.2021 möglich ist. Gem. Art. 5 Abs. 8 KAG gilt nach Ablauf der 25-Jahre Frist gem. Art. 5 Abs. 7 KAG, dass, wenn kein Beitrag mehr erhoben werden kann, die Erschließungsanlage als endgültig hergestellt anzusehen ist. Insoweit ergibt sich auch für die Gemeinde eine Pflicht, erforderliche Maßnahmen im Hinblick auf das Inkrafttreten der Vorschrift zu treffen. Dazu wäre eine Überprüfung des Anlagenbestandes erforderlich. Die Problematik wie in vielen anderen Gemeinden, dass mit der Herstellung begonnen wurde, aber keine endgültige Fertigstellung und Abrechnung erfolgte, ist nach aktuellem Kenntnisstand nicht vorhanden. Kämmerer Kraus weist darauf hin, dass die Gemeinden nicht zwingend verpflichtet sind, technische Straßenbaumaßnahmen noch durchzuführen und abzurechnen. Um jedoch im Hinblick auf eine überörtliche Prüfung keine Beanstandung zu erhalten, sollte eine nachvollziehbare und abgewogene Entscheidung des Rats herbeigeführt werden.

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7. Beratung über die Aufstellung neuer Begrüßungstafeln

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 26.06.2019 ö 7

Sachverhalt

In den umliegenden Gemeinden wie Waging a. See und Fridolfing werden voraussichtlich neue, moderne Begrüßungstafeln installiert. Auch in der Gemeinde Taching a. See gibt es Überlegungen, neue Begrüßungstafeln aufzustellen. Mit Mail vom 26.05.2019 wurden die Mitglieder des Gemeinderats von der Kämmerei über das Erscheinungsbild der für Waging a. See und Fridolfing geplanten Begrüßungstafeln informiert. Diese Begrüßungstafeln weisen unterhalb der großen Begrüßungstafel zwei weitere kleine Informationstafeln aus, um ggf. Werbung für aktuelle Veranstaltungen publizieren zu können. Die Kosten der Begrüßungstafel sind abhängig von der Stückzahl, wobei sich in etwa folgende Stückkosten (brutto) ergeben werden:

Schilder        500 €
Halterung        850 €
Druckerstellung        250 €
Montage        300 €
Gesamt        1.900 €

Im Rat wird der Vorschlag zur Installation neuer Begrüßungstafeln überwiegend positiv aufgenommen. Man kommt überein, ein Angebot für sechs neue Begrüßungstafeln, mit jeweils drei kleineren Informationstafeln, die unterhalb der Begrüßungstafel angebracht sind, einzuholen. Explizit wird vom Rat gefordert, dass die Begrüßungstafeln bzw. der Druck UV-Beständig sein müssen. Bei der Einholung von Angeboten wird dies berücksichtigt werden. Die endgültig verwendeten Druckmotive werden vor der Auftragsvergabe noch im Rat vorgestellt.

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8. Antrag auf Baugenehmigung von Franz Gramminger zum Einbau einer Hackgutheizung auf dem Grundstück Fl. Nr. 257 der Gemarkung Taching a. See (Mauerham 3 + 5)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 26.06.2019 ö beschließend 8

Sachverhalt

Herr Franz Gramminger beabsichtigt den Einbau einer Hackgutheizung auf dem Grundstück Fl.Nr. 257 der Gemarkung Taching a. See (Mauerham 3+5). Das Antragsgrundstück liegt im Geltungsbereich der Satzung für den Ortsteil Mauerham, laut dieser richtet sich die planungsrechtliche Zulässigkeit von Vorhaben nach § 34 BauGB. Gemäß § 34 Abs. 1 BauGB ist ein Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.

Beschluss

Der Gemeinderat Taching a. See nimmt den vorliegenden Antrag zur Kenntnis. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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9. Antrag der Wasserwacht Tengling/Törring auf kostenfreie Grundabtretung auf dem Grundstück Fl.Nr. 287/4 für die Erweiterung der Wasserwachtshütte

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 26.06.2019 ö 9

Sachverhalt

Die Wasserwacht Tengling/Törring beabsichtigt einen Anbau an die bestehende Hütte SEG-Garage). Grund für den Anbau ist die beabsichtigte Anschaffung eines Jetskis und ein geplanter Trockenraum, die dann im Erweiterungsbau untergebracht werden sollen . Von der Wasserwacht Tengling/Törring wurde ein Antrag an die Gemeinde auf eine kostenfreie Grundabtretung gestellt. Die für den Erweiterungsbau vorgesehene Fläche (Fl.Nr. 287/4) befindet sich im Eigentum der Gemeinde. Die geplante Baufläche für den Erweiterungsbau beträgt 43,49 m2. Unter Berücksichtigung der Abstandsflächen ergibt sich jedoch eine Fläche von rd. 90 m2, auf die die Gemeinde keinen Zugriff mehr hat. Mitglied des Gemeinderats und Mitglied der Wasserwacht Tengling/Törring, Sepp Huber, stellt den Sachverhalt detailliert vor. In der anschließenden Diskussion zeigt sich, dass der Rat dem Vorhaben positiv gegenübersteht. Vor der Abstimmung informiert Mitglied des Gemeinderats Sepp Huber, dass von der Wasserwacht Tengling/Törring auch noch ein Antrag auf eine finanzielle Unterstützung zum geplanten Kauf des Jetskis eingereicht werden wird.    

Beschluss

Der Gemeinderat Taching a. See hat Kenntnis vom Antrag der Wasserwacht Tengling/Törring auf eine unentgeltliche Überlassung des benötigten Grundes (Nutzungsvereinbarung) zur Realisierung des geplanten Erweiterungsbaus und stimmt dem Antrag zu.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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10. Antrag auf Baugenehmigung vom Bayerischen Roten Kreuz zum Anbau an die bestehende SEG-Garage auf dem Grundstück Fl. Nr. 287/4 der Gemarkung Tengling (Am See / Strandbad Tengling)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 26.06.2019 ö beschließend 10

Sachverhalt

Das Bayerische Rote Kreuz beabsichtigt die Errichtung eines Anbaus an die bestehende SEG-Garage auf dem Grundstück Fl. Nr. 287/4 der Gemarkung Tengling (Am See / Strandbad Tengling). Das Antragsgrundstück befindet sich im baurechtlichen Außenbereich nach § 35 BauGB. Es handelt sich um ein sonstiges Vorhaben. Diese können nach § 35 Abs. 2 BauGB im Einzelfall zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist.


Beschluss

Der Gemeinderat Taching a. See nimmt den vorliegenden Antrag zur Kenntnis. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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11. Antrag auf Baugenehmigung von Ernst Wenig zum Abbruch eines Nebengebäudes und Errichtung eines Anbaus an die bestehende Bäckerei auf dem Grundstück Fl. Nr. 31/0 der Gemarkung Tengling (Untere Dorfstraße 2)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 26.06.2019 ö beschließend 11

Sachverhalt

Herr Ernst Wenig beabsichtigt den Abbruch eines Nebengebäudes und die Errichtung eines Anbaus an die bestehende Bäckerei auf dem Grundstück Fl. Nr. 31/0 der Gemarkung Tengling (Untere Dorfstraße 2). Gem. § 34 Abs. 1 BauGB ist innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.

Beschluss

Der Gemeinderat Taching a. See nimmt den vorliegenden Antrag zur Kenntnis. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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12. Zensus 2011; Rücknahme der Klage gegen den Freistaat Bayern

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 26.06.2019 ö beschließend 12

Sachverhalt

Im Jahre 2014 hatte die Gemeinde Taching a. See gegen den Zensus 2011 Klage erhoben. Der Grund waren Unstimmigkeiten bei den Einwohnerzahlen. Nachdem zahlreiche Städte und Gemeinden gegen den Zensus vorgegangen waren, gab es ein Muster-Normenkontrollverfahren gegen die Durchführung des Zensus sowie die Art und Weise, wie die Einwohnerzahlen ermittelt wurden. Das Normenkontrollverfahren wurde mittlerweile in letzter Instanz am 19.09.2018 vom Bundesverfassungsgericht abgewiesen. Eine neuerliche Nachfrage der Verwaltung beim Bayerischen Gemeindetag brachte das Ergebnis, dass die Klage aussichtslos ist und deshalb zurückgenommen werden sollte.

Beschluss

Der Gemeinderat Taching a. See beschließt, die Klage gegen den Zensus 2011 aufgrund der Abweisung der Normenkontrollklage durch das Bundesverfassungsgerichts zurückzune hmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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13. Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 26.06.2019 ö informativ 13

Sachverhalt

Information über erteilte Freistellungen

Bürgermeisterin Haas gibt folgende Anträge bekannt, welche auf dem Büroweg entschieden worden sind:

  • Antrag auf Erteilung einer Genehmigungsfreistellung von Agnes Lamminger zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Carports (Linnerfeld 6, Tengling)

  • Antrag auf Erteilung einer Genehmigungsfreistellung von Frau und Herrn Glück zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Nebengebäude (Linnerfeld 5, Tengling)

Datenstand vom 22.01.2020 10:40 Uhr