Datum: 25.07.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Feuerwehrhaus Taching a. See
Gremium: Gemeinderat Taching a. See
Körperschaft: Gemeinde Taching a. See
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:45 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:45 Uhr bis 21:50 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschriften vom 26.06.2019 und 11.07.2019
2 Bekanntgabe von Tagesordnungspunkten für die die Gründe der Geheimhaltung weggefallen sind (Art. 52 Abs. 3 GO)
3 Ausgleichsflächenkonzept Mönchspoint; Vorstellung der Entwurfsplanung durch die BBV-LandSiedlung
4 Antrag auf Baugenehmigung von Markus Haselberger zum Neubau eines Ersatzgebäudes für das bestehende Betriebsleiterwohnhaus und die bestehenden Ferienwohnungen auf dem Grundstück Fl.Nr. 2258 der Gemarkung Taching (Krautenbach 1)
5 Antrag auf Baugenehmigung von Frau Bettina Manthei und Herrn Michael Manthei zum Neubau eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 2148/9 der Gemarkung Taching a. See (An der Leiten 6)
6 Erlass einer Entwicklungs- und Einbeziehungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Nrn. 2 und 3 BauGB für den Ortsteil Eging
6.1 Stellungnahme zum Ergebnis der erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung
6.2 Stellungnahme zum Ergebnis der erneuten Trägerbeteiligung
6.2.1 Allgemein
6.2.2 Landratsamt Traunstein, SG 4.40 (Untere Bauaufsichtsbehörde); Stellungnahme vom 10.06.2019
6.2.3 Landratsamt Traunstein, SG 5.16 (Wasserrecht und Bodenschutz); Stellungnahme vom 21.05.2019
6.2.4 Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Traunstein, Bereich Landwirtschaft; Stellungnahme vom 24.05.2019
6.2.5 Zweckverband zur Wasserversorgung der Achengruppe; Stellungnahme vom 17.05.2019
6.3 Erneuter Billigungsbeschluss
7 Zuschussantrag der Wasserwacht Tengling/Törring zum Erweiterungsbau der Wasserwachtshütte (SEG)
8 Bedarfsfeststellung und -anerkennung der Kita-Plätze
9 Sonstiges

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschriften vom 26.06.2019 und 11.07.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 25.07.2019 ö beschließend 1

Sachverhalt

Die Sitzungsniederschriften des öffentlichen Teils der Gemeinderatssitzungen vom 26.06.2019 und 11.07.2019 wurden den Gemeinderatsmitgliedern im RIS bekannt gegeben. Nachdem keine Einwände vorgebracht werden, fasst der Gemeinderat folgenden Beschluss:

Diskussionsverlauf

Gemeinderatsmitglied Maximilian Streibl vertritt die Meinung, dass die Sitzungsniederschriften nicht über das Ratsinformationssystem, sondern wie in der Vergangenheit vorab per Post zur Verfügung gestellt werden sollen.
Gemeinderatsmitglied Markus Haselberger schließt sich dieser Meinung an.
Erste Bürgermeisterin Ursula Haas schlägt vor, dass sich hierzu eventuell ein allgemeines Tablet für die Sitzungen anbieten würde. Eine entsprechende Anschaffung wird abgeklärt.  

Beschluss

Der Gemeinderat Taching a. See hat Kenntnis vom öffentlichen Teil der Sitzungsniederschriften vom 26.06.2019 und 11.07.2019 und stimmt diesen zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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2. Bekanntgabe von Tagesordnungspunkten für die die Gründe der Geheimhaltung weggefallen sind (Art. 52 Abs. 3 GO)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 25.07.2019 ö 2

Sachverhalt

Zu diesem Tagesordnungspunkt lagen keine Vorgänge vor.

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3. Ausgleichsflächenkonzept Mönchspoint; Vorstellung der Entwurfsplanung durch die BBV-LandSiedlung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 25.07.2019 ö beschließend 3

Sachverhalt

Die BBV-LandSiedlung, Außenstelle Eggenfelden, hat im Auftrag der Gemeinde ein Ausgleichsflächenkonzept für den gemeindlichen Grundbesitz in Mönchspoint (ca. 1,69 ha) erstellt. Ziel des Konzeptes ist eine ökologische Aufwertung der Grünfläche.
Auf dem gemeindlichen Grundbesitz ist demzufolge größtenteils die Entwicklung von artenreichem Grünland vorgesehen. Die Flächen sind zukünftig als Mähwiese mit Abtransport des Mähguts oder als extensive Weide zu nutzen.
Teile des Grundbesitzes bilden ein erhöhtes Plateau, auf dem eine Streuobstwiese angelegt und entwickelt werden soll. Für eine Artenanreicherung ist eine Streifenansaat mit heimischem standortgerechtem Saatgut geplant. Die mageren Böschungsbereiche sollen durch den Eintrag von Samen aus obiger Fläche sowie durch extensive Mahd oder Beweidung gezielt zu einem artenreichen Bestand weiterentwickelt werden. Im Senkenbereich ist die Anlage von einem Heckenelement und von zwei Mostobstbäumen sowie die Einbringung von Steinhaufen mit Totholzelementen zur Strukturanreicherung geplant. Diese sind als Brut- und Nahrungshabitat sowie als Rückzugsmöglichkeit für verschiedene Tierarten angedacht. Weiter ist auch hier eine Artanreicherung mit einer Streifenansaat angedacht. Von der Anlage von Kleinstgewässern in diesem Bereich wird aufgrund der negativen Ergebnisse der Bodenschürfung sowie aus Sicht der Bewirtschaftungssituation und aus Kostengründen abgesehen.

Die vorgesehene Maßnahme würde gemäß den Vorgaben „Bauen im Einklang mit Natur und Landschaft“ (Stand Jaunar 2003) eine für das gemeindliche Öko-Konto anrechenbare Fläche von 17.865 qm ergeben. Damit könnte beispielsweise ein Wohngebiet mit ca. 4,5 ha Fläche bei einem Ausgleichsfaktor von 0,4 ausgeglichen werden.

Die Kosten der Herstellung werden auf brutto 21.719,00 EUR geschätzt, die Pflegekosten für 25 Folgejahre auf brutto 55.145,00 EUR (= 2.206,00 EUR jährlich), insgesamt damit 76.864,00 EUR. Das entspricht einem Kostenfaktor von ca. 4,50 EUR/qm Grundstücksfläche (ohne Grunderwerbskosten).

Diskussionsverlauf

Frau Monika Graßl von der BBV-LandSiedlung, Außenstelle Eggenfelden führt die Entwurfsplanung zum Ausgleichsflächenkonzept in Mönchspoint ausführlich aus.
Gemeinderatsmitglied Markus Poschner erkundigt sich, ob bei Untersuchungen festgestellt werden konnte, warum der sich früher dort befindliche Weiher nicht mehr besteht. Frau Monika Graßl erörtert, dass bei den durchgeführten Bodenschürfungen festgestellt wurde, dass es sich um einen sehr stark versickerungsfähigen Boden handelt.
Gemeinderatsmitglied Markus Haselberger möchte wissen, ob in den 4,50 EUR/qm die Pflegekosten miteingerechnet wurden. Lt. Auskunft der ersten Bürgermeisterin Ursula Haas sind diese bereits enthalten.
Gemeinderatsmitglied Franz Obermeyer stellt die Frage, mit wie vielen Punkten die Fläche bewertet werden würde, sofern hier nicht alle vorgestellten Maßnahmen umgesetzt werden. Frau Monika Graßl geht darauf auf die Bilanzierung genauer ein. Die Umsetzung der vorgestellten Maßnahme stellt einen ökologischen Mehrwert dar und bedeutet auch einen höheren Wertfaktor für die Bauleitplanung.
Gemeinderatsmitglied Hans Steiner sowie Markus Haselberger äußern ihre Bedenken, hinsichtlich der geplanten Standorte der Baumpflanzungen, da die Bearbeitung der Flächen dadurch erschwert wird. Lt. Auskunft von Frau Monika Graßl wurde die Planung eng mit dem Landratsamt Traunstein abgestimmt. Eine entsprechende Änderung würde vom Landratsamt Traunstein voraussichtlich nicht anerkannt.
Gemeinderatsmitglied Stefan Mayer erkundigt sich ob eine „Abspeckung“ der Maßnahmen möglich wäre. Erste Bürgermeisterin Ursula Haas äußert sich dazu, dass das Ziel des Ausgleichsflächenkonzept eine entsprechende Aufwertung sei, um hier einen möglichst hohen Wertfaktor anerkannt zu bekommen.
 

Beschluss

Der Gemeinderat Taching a. See nimmt das vorliegende Maßnahmenkonzept der BBV-LandSiedlung, Außenstelle Eggenfelden, einschließlich Kostenschätzung vom 01.07.2019 zur Kenntnis und stimmt diesem zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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4. Antrag auf Baugenehmigung von Markus Haselberger zum Neubau eines Ersatzgebäudes für das bestehende Betriebsleiterwohnhaus und die bestehenden Ferienwohnungen auf dem Grundstück Fl.Nr. 2258 der Gemarkung Taching (Krautenbach 1)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 25.07.2019 ö 4

Sachverhalt

Herr Markus Haselberger beabsichtigt den Neubau eines Ersatzgebäudes für das bestehende Betriebsleiterwohnhaus und die bestehenden Ferienwohnungen auf dem Grundstück Fl.Nr. 2258 der Gemarkung Taching (Krautenbach 1). Das Antragsgrundstück liegt im baurechtlichen Außenbereich nach § 35 BauGB. Gemäß § 35 Abs. 4 Nr. 2 BauGB ist die Neuerrichtung eines gleichartigen Wohngebäudes an gleicher Stelle zulässig, wenn das vorhandene Gebäude zulässigerweise errichtet wurde, es Missstände oder Mängel aufweist, das vorhandene Gebäude seit längerer Zeit vom Eigentümer selbst genutzt wird und Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass das neu errichtete Gebäude für den Eigenbedarf des bisherigen Eigentümers oder seiner Familie genutzt wird.

Beschluss

Der Gemeinderat Taching a. See nimmt den vorliegenden Antrag zur Kenntnis. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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5. Antrag auf Baugenehmigung von Frau Bettina Manthei und Herrn Michael Manthei zum Neubau eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 2148/9 der Gemarkung Taching a. See (An der Leiten 6)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 25.07.2019 ö beschließend 5

Sachverhalt

Die Eheleute Manthei beabsichtigen den Neubau eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 2148/9 der Gemarkung Taching a. See (An der Leiten 6). Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Tachinger Feld“. Eine Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren ist nicht zustimmungsfähig, weil nicht alle Festsetzungen des Bebauungsplanes eingehalten werden. Die Antragsteller beantragen deshalb ein Baugenehmigungsverfahren, wobei um Zustimmung zu folgender Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes gebeten wird:

  • Überschreitung der max. zulässigen Oberkante Rohdecke EG (492,50 m üNN) um 20 cm (492,70 m üNN).

Die beantragte Abweichung von den Festsetzungen des B-Planes wird wie folgt begründet:

„Die Bauherren beabsichtigen auf dem o.g. Baugrundstück ein Einfamilienhaus zu errichten. Das Grundstück ist hanglagig und verwunden. Der Bebauungsplan legt die Fußbodenhöhe fest.

Die Befreiung betrifft die Festlegung zur Oberkante der Rohdecke. Diese ist fix festgelegt und darf um 50 cm überschritten werden. Trotz dieser ausgenutzten Überschreitung liegt der fertige Fußboden im Erdgeschoss noch unterhalb der Rückstauebene, somit darf das Schmutzwasser nicht mehr im Freispiegel ohne zusätzliche Sicherungseinrichtungen (z.B. Hebeanlage) entwässert werden. Der Hausanschlussschacht befindet sich in der Grundstückszufahrt direkt neben der Erschließungsstraße, der Deckel kann daher nicht abgesenkt werden. Das geplante Gelände wird bis 30 cm unter OK Rohdecke angefüllt, darf aber auch bis OK Fertigboden gehen. Die bestehende Differenz von 45 cm wird nicht ausgenutzt. Die zulässige seitliche Wandhöhe von 6,40 m wird auch um 45 cm unterschritten, das Grundstück verträgt diese Anhebung ebenfalls.

Aus den vorgenannten Gründen wird die Befreiung von den o.g. Festsetzungen beantragt.“

       Würdigung der Verwaltung:

Gemäß Auskunft der gemeindlichen Bautechnik ist es nicht ungewöhnlich, dass der Erdgeschossfußboden eines Gebäudes tiefer liegt als die Deckelhöhe des Kanal-Hausanschlussschachtes. Im vorliegenden Fall weist der Kanal-Hausanschlussschacht eine Sohlhöhe von 490,17 m üNN und eine Deckelhöhe von 492,67 m üNN auf.
Da die beantragte Überschreitung der Oberkante Rohdecke (492,70 üNN) mit 20 cm geringfügig ist, liegt es im Ermessen des Gemeinderates, ob die Befreiung erteilt werden soll.


Alle angrenzenden Nachbarn haben dem Vorhaben durch Unterschrift auf den Planunterlagen zugestimmt.

Beschluss

Der Gemeinderat Taching a. See nimmt den vorliegenden Befreiungsantrag zur Kenntnis. Der Erteilung einer Befreiung wegen der Überschreitung der max. zulässigen Oberkante Rohdecke (492,70 m üNN statt max. 492,50 m üNN) wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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6. Erlass einer Entwicklungs- und Einbeziehungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Nrn. 2 und 3 BauGB für den Ortsteil Eging

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 25.07.2019 ö beschließend 6

Sachverhalt

Der Gemeinderat Taching a.See hat vor knapp 2 Jahren, am 26.10.2017, beschlossen, für den Bereich Eging das Verfahren zum Erlass einer Entwicklungs- und Einbeziehungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 2 und 3 BauGB einzuleiten.
Das erste Anhörverfahren hierzu (Öffentlichkeit + Behörden/Fachstellen) hat im November / Dezember 2017 stattgefunden. Die damals eingegangenen Stellungnahmen sind am 06.09.2018 in öffentlicher Sitzung abgewogen worden. Aufgrund der Abwägung musste der Entwurf entscheidend geändert werden. Die Billigung des geänderten Entwurfs erfolgte ebenfalls in der Sitzung am 06.09.2018.
Dieser überarbeitete Planentwurf in der Fassung vom 06.09.2018 war dann erneut Gegenstand eines (zweiten) Anhörverfahrens, das im Oktober / November 2018 stattgefunden hat. Die eingegangenen Stellungnahmen wurden in der Sitz ung am 12.12.2018 erneut abgewogen. Wieder musste der Entwurf entscheidend abgeändert werden und es wurde ein neuer Billigungsbeschluss gefasst.
Der erneut überarbeitete Planentwurf in der Fassung vom 16.04.2019 war dann Gegenstand eines weiteren (dritten) Anhörverfahrens, das im Mai / Juni 2019 stattgefunden hat.
Gegenüber dem Vorgänger-Entwurf vom 06.09.2018 waren u. a. folgende Änderungen im Planentwurf vorgenommen worden:
  • Änderung der Baugrenzen für die Bebauung in den Bereichen A (Stief) und B (Helmberger)
  • Ergänzung von textlichen Festsetzungen für die Bebauung im Bereich B
  • Ergänzung eines Hinweises zur empfohlenen Gestaltung von Einfriedungen (Bodenfreiheit zur Ermöglichung von Tierwanderungen)

Planfassung vom 16.04.2019 (Auszug)

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6.1. Stellungnahme zum Ergebnis der erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 25.07.2019 ö beschließend 6.1

Sachverhalt

Eine erneute Öffentlichkeitsbeteiligung auf der Grundlage des Planentwurfs vom 16.04.2019 hat vom 20.05. bis 21.06.2019 durch Aushang der Planunterlagen im Rathaus Waging a.See stattgefunden. Hierauf ist durch Bekanntmachung im Amtsblatt der VG Waging a.See am 17.05.2019 hingewiesen worden.
Bis zum heutigen Tag sind von Seiten der Öffentlichkeit keine Hinweise oder Anregungen zur Planung vorgebracht worden.

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6.2. Stellungnahme zum Ergebnis der erneuten Trägerbeteiligung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 25.07.2019 ö beschließend 6.2

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 07.05.2019 wurden insgesamt 13 Behörden, Fachstellen und sonstige Träger öffentlicher Belange im Rahmen des erneuten Anhörverfahrens über die geänderte Planung informiert und um Stellungnahme gebeten.

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6.2.1. Allgemein

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 25.07.2019 ö beschließend 6.2.1

Sachverhalt

a)
Bis zum heutigen Tag haben sich folgende Behörden und Stellen nicht bzw. nicht mehr erneut geäußert:

  • Landratsamt Traunstein, SG 4.41 (Untere Immissionsbehörde)
  • Bayer. Landesamt für Denkmalpflege
  • Deutsche Telekom AG
  • Bund Naturschutz, Kreisgruppe Traunstein
  • Bayernwerk Netz AG, Freilassing
  • VG Waging, Bautechnik

***

b)
Folgende Behörden und Stellen haben sich zur Planung geäußert, ohne dabei Einwände, Hinweise oder Anregungen vorzubringen oder haben auf frühere Stellungnahmen verwiesen, welche vom Gemeinderat bereits in einer früheren Sitzung abgewogen worden sind:

  • Landratsamt Traunstein, SG 4.14 (Untere Naturschutzbehörde); Stellungnahme vom 29.05.2019
  • Regierung von Oberbayern, Höhere Landesplanungsbehörde; Stellungnahme vom 11.06.2019
  • Wasserwirtschaftsamt Traunstein, Stellungnahme vom 04.06.2019

***

c)
Folgende Behörden und Stellen haben Bedenken, Hinweise und Anregungen vorgebracht:

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6.2.2. Landratsamt Traunstein, SG 4.40 (Untere Bauaufsichtsbehörde); Stellungnahme vom 10.06.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 25.07.2019 ö beschließend 6.2.2

Sachverhalt

Textauszug:

„Grundsätzlich besteht mit der geplanten Aufstellung der Entwicklungs- und Einbeziehungssatzung „Eging“ von Seiten der unteren Bauaufsichtsbehörde Einverständnis.

Allerdings wird wiederholt darauf hingewiesen, dass auch der Bereich B mit seiner Denkmalnähe höheren gestalterischen Anforderungen zu unterliegen hat. Die vorliegenden Festsetzungen für diesen Bereich reichen nicht aus, um eine angemessene Bebauung aus ortsplanerischer und denkmalpflegerischer Sicht sicher zu stellen. Dies betrifft insbesondere die mögliche Gleichartigkeit der Hauptkörper und die Ausbildung der beiden Garagen.

Um eine entsprechende Überprüfung und Überarbeitung wird gebeten, für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.

gez. Rupert Seeholzer (Kreisbaumeister)“

Beschluss

Der Gemeinderat Taching a. See nimmt die vorliegende Stellungnahme zur Kenntnis. Gemäß den Informationen der Gemeinde hat zur Bebauung im Bereich B im Zeitraum Februar/März dieses Jahres ein intensiver Austausch zwischen dem Planungsbüro Michael Wimmer (als vom Eigentümer des Bereichs B beauftragter Planer) und dem Kreisbaumeister stattgefunden. Dabei ist vereinbart worden, dass die Garagen – wie im aktuellen Plan dargestellt – vom Wohnhaus abgerückt werden sollen, um den Charakter eines „Siedlungshauses“ (Wohnhaus mit unmittelbar angebauter Garage) zu vermeiden. Das entsprechend überarbeitete Plankonzept des Planungsbüros Michael Wimmer vom 27.03.2019, das der Gemeinde vorgelegt worden ist, war Grundlage für die aktuelle Plandarstellung im Satzungsentwurf.
Einer Anpassung an dieses Plankonzept bedarf noch die textliche Festsetzung im Satzungsentwurf unter Ziffer 4.3, wo fälschlicherweise immer noch von einem Garagenanbau die Rede ist. Die Festsetzung ist wie folgt zu ändern: „Die freistehenden Garagen sind mit einem Satteldach mit 21 bis 26 Grad Neigung auszuführen. Als Dacheindeckung sind naturrote und nicht engobierte Falzziegel zulässig. Das Gebäude soll optisch an die angrenzende dörfliche Bauweise angeglichen werden.“
Was die vorliegende Stellungnahme der Unteren Bauaufsichtsbehörde betrifft, so ist noch anzumerken, dass im Bereich einer Entwicklungs- und Einbeziehungssatzung generell für jedes Wohnbauvorhaben ein Baugenehmigungsverfahren beim Landratsamt Traunstein notwendig ist. Dabei ist es üblich, dass der beauftragte Planer die gestalterischen Details vorab mit dem Landratsamt Traunstein abstimmt.
Wegen der unterschiedlichen Höhenlagen und der individuellen Wünsche der Bauherren wird eine Gleichartigkeit der Hauptgebäude nach Meinung der Gemeinde nicht entstehen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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6.2.3. Landratsamt Traunstein, SG 5.16 (Wasserrecht und Bodenschutz); Stellungnahme vom 21.05.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 25.07.2019 ö beschließend 6.2.3

Sachverhalt

Textauszug:

Wasserschutzgebiete:

Anmerkung zu Buchstabe D) Textliche Hinweise Nr. 3 Niederschlagswasser:

Die Versickerung von gesammeltem Dachflächenwasser ist laut Wasserschutzgebietsverordnung in der Zone III B des Wasserschutzgebiets nicht verboten (siehe § 3 Abs. 1 Nr. 4.6 der Wasserschutzgebietsverordnung). Jede Versickerung anderer Art ist dagegen verboten und bedarf einer wasserrechtlichen Befreiung gem. § 52 Wasserhaushaltsgesetz.
Nr. 3 Abs. 1 der Textlichen Hinweise sollte so abgeändert werden, dass jede andere Art von Versickerung gemäß der Wasserschutzgebietsverordnung verboten ist.
Die Wasserschutzgebietsverordnung verbietet die gesammelte Versickerung von Niederschlagswasser von Straßenflächen (s.o.). Maßnahmen nach RiStWag (z. B. Ausleitung von Straßenabwasser aus dem Schutzgebiet) können nur bei der Errichtung oder Erweiterung von Straßen, Wegen und sonstigen Verkehrsflächen gefordert werden (siehe § 3 Abs 1 Nr. 5.1 der WSG-VO), nicht jedoch bei bereits bestehenden Straßen. Nr. 3 Abs. 2 der Textlichen Hinweise ist deshalb konkreter zu fassen.

Niederschlagswasserbeseitigung:

Die Niederschlagswasserfreistellungsverordnung (NWFreiV) gilt innerhalb von Wasserschutzgebieten nicht. Eine wasserrechtliche Erlaubnis ist deshalb erforderlich. Der Antrag ist beim LRA Traunstein, Wasserrecht einzureichen.
. . .
Mit freundlichen Grüßen
Speigl“

Beschluss

Der Gemeinderat Taching a. See nimmt die vorliegende Stellungnahme zur Kenntnis. Die textlichen Hinweise sind wie folgt zu ändern:
  • Der letzte Halbsatz in Ziffer 3 Absatz 1 („..jede Art von Versickerung ist gemäß der Wasserschutzgebietsverordnung verboten.“) ist zu streichen und durch folgenden Text zu ersetzen: „Jede Versickerung anderer Art ist dagegen verboten und bedarf einer wasserrechtlichen Befreiung gemäß § 52 des Wasserhaushaltsgesetzes.“
  • Ziffer 3 Absatz 2 ist wie folgt neu zu fassen: „Die Errichtung oder Erweiterung von Straßen, Wegen und sonstigen Verkehrsflächen einschließlich der Versickerung von Niederschlagswasser aus diesen Flächen ist gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 51 der Wasserschutzgebietsverordnung verboten und bedarf gegebenenfalls einer wasserrechtlichen Befreiung gemäß § 52 des Wasserhaushaltsgesetzes. Dies betrifft nicht die bereits bestehenden Straßen, Wege und sonstigen Verkehrsflächen im Geltungsbereich.
  • Bei Ziffer 3 Absatz 3 ist folgender Satz zu ergänzen: „Die Niederschlagswasserfreistellungsverordnung (NWFreiV) mit den dort aufgezählten Voraussetzungen für erlaubnisfreie Versickerungen gilt innerhalb von Wasserschutzgebieten nicht.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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6.2.4. Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Traunstein, Bereich Landwirtschaft; Stellungnahme vom 24.05.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 25.07.2019 ö beschließend 6.2.4

Sachverhalt

Textauszug:

„Zum Auszug der Niederschrift des Gemeinderates Taching a. See vom 12.12.2018

Die Sichtweise, dass zu bereits 10 nicht-landwirtschaftlichen Wohngebäuden statt 1 nun 4 dazu kommen wird aus landwirtschaftlicher Sicht nicht geteilt. Nahezu alle Wohnhäuser in Eging sind aus der Landwirtschaft entstanden – z.B. als AH und/oder IME-Häuser. Diese genießen im Gegensatz zu den nun hinzukommenden tatsächlichen nicht-landwirtschaftlichen Wohngebäuden eine geringere Schutzwürdigkeit. Mit der Schaffung nicht-landwirtschaftlichen Wohnraumes in der geplanten Größenordnung ändert sich die Struktur in Eging wesentlich.
Nachdem mit künftig noch strengeren Immissionsschutzregelungen zu rechnen ist, und so zum gegenwärtigen Zeitpunkt eine ungehinderte Weiterentwicklung der landwirtschaftlichen Betriebe nicht eindeutig gesichert ist, halten wir an unserer Aussage vom 15.10.2018 weiterhin fest.

gez. Ruth Reuter“

Beschluss

Der Gemeinderat Taching a. See nimmt die vorliegende Stellungnahme zur Kenntnis. Die Befürchtungen des AELF werden weiterhin nicht geteilt. Ergänzend zu der Abwägung im Gemeinderat am 12.12.2018 ist anzuführen, dass der Ortsteil Eging in der Begründung zum aktuellen Flächennutzungsplan aus dem Jahr 2012 in die Kategorie der Siedlungstypen mit maßvoller Eigenentwicklung eingeordnet worden ist. In Ziffer 5.1.3 der Begründung vom 26.01.2012 wird hierzu erläutert: „Die Ortsteile Burg, Eging, Gessenhausen, Haus und Mauerham bilden angesichts ihrer Größenordnungen eine Zwischenkategorie von den Dörfern zu den Weilern. Hier werden kleinflächige Entwicklungen im baulichen Zusammenhang durch Neuausweisungen ermöglicht. Eine Grundversorgung ist nicht mehr gegeben, jedoch kann eine maßvolle ortsgebundene Entwicklung vorgenommen werden. Die Einfügung in das Ortsbild und die örtliche Baustruktur soll über Ortsentwicklungspläne gesichert werden.“
Eine Änderung der Planung ist veranlasst.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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6.2.5. Zweckverband zur Wasserversorgung der Achengruppe; Stellungnahme vom 17.05.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 25.07.2019 ö beschließend 6.2.5

Sachverhalt

Textauszug:

„ … vielen Dank für die Informationen und Pläne zur oben genannten Neuaufstellung der Entwicklungs- und Einbeziehungssatzung „Eging“, Gemeinde Taching.
Der in der Satzung ausgewiesene Bereich wird über Privatleitungen, nicht mit öffentlichen Trinkwasserleitungen, mit Wasser aus dem Quellsammler Eging der Achengruppe versorgt. Es besteht ein Wasserliefervertrag mit den „Eginger Wasserabnehmern“ auf der nördlichen Straßenseite ab Übergabe- und Zählerschacht.
Der Geltungsbereich liegt in der Schutzzone IIIB des Schutzgebietes der Quelle und des Brunnen Eging. Die Festsetzungen der Schutzgebietsverordnung sind vollumfänglich einzuhalten.

Hinweise:

Im Geltungsbereich der Satzung befinden sich keine Löschwasserarmaturen der Achengruppe. Den erforderlichen Löschwasserbedarf sowie die erforderlichen Löschwasserarmaturen bitte mit der Ortsfeuerwehr Taching abstimmen.
Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Schöne Grüße
gez. Wolfgang Grösch – Werkleiter“

Beschluss

Der Gemeinderat Taching a. See nimmt die vorliegende Stellungnahme zur Kenntnis. Die Hinweise werden beachtet. Der für den Ortsteil Eging erforderliche Löschwasserbedarf und die erforderlichen Löschwassereinrichtungen sind mit der örtlichen Feuerwehr außerhalb dieses Verfahrens abzustimmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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6.3. Erneuter Billigungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 25.07.2019 ö beschließend 6.3

Sachverhalt

Der Satzungsentwurf ist entsprechend der vorangegangenen Abwägung zu billigen. Da die Grundzüge der Planung durch die Änderungen und Ergänzungen nicht berührt werden, schlägt die Verwaltung vor, anstelle eines erneuten umfassenden Anhörverfahrens (Öffentlichkeit + Träger öffentlicher Belange) nurmehr die von den Änderungen und Ergänzungen konkret betroffenen Fachstellen erneut zu beteiligen. Dies sind die Untere Bauaufsichtsbehörde und die Wasserrechtsbehörde im Landratsamt Traunstein.
Auf eine erneute Öffentlichkeitsbeteiligung könnte dagegen verzichtet werden.  

Beschluss

Der Gemeinderat Taching a.See billigt den vorliegenden Entwurf für die Entwicklungs- und Einbeziehungssatzung für den Ortsteil Eging einschließlich der heute unter TOP 6.2.2 bzw. 6.2.3 beschlossenen Planänderungen und -ergänzungen.
Die Verwaltung wird beauftragt, das neuerliche Anhörverfahren auf die von den Änderungen und Ergänzungen betroffenen Behörden zu beschränken (Untere Bauaufsichtsbehörde und Wasserrechtsbehörde im Landratsamt Traunstein). Auf eine neuerliche Öffentlichkeitsbeteiligung soll verzichtet werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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7. Zuschussantrag der Wasserwacht Tengling/Törring zum Erweiterungsbau der Wasserwachtshütte (SEG)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 25.07.2019 ö 7

Sachverhalt

Bereits in der Sitzung des Gemeinderates vom 26.06.2019 wurde unter TOP 9 einer kostenfreien Grundabtretung zur Erweiterung des Wasserwachtsgebäudes zugestimmt, um dort die notwendigen Räumlichkeiten zur Unterbringung eines Jetskis für die Wasserrettung zu schaffen. Mitglied des Gemeinderats Sepp Huber, zugleich Mitglied der Wasserwacht Tengling/Törring sprach in dem Zusammenhang an, dass auch beabsichtigt ist, bei der Gemeinde einen Zuschussantrag für den Erweiterungsbau zu stellen. Mittlerweile liegt der Antrag vor und die Wasserwacht Tengling/Törring bittet um einen Zuschuss in Höhe von 1.000 €.

Beschluss

Der Gemeinderat Taching a. See beschließt, den Erweiterungsbau der Wasserwachtshütte (SEG) durch die Wasserwacht Tengling/Törring mit einem Zuschuss in Höhe von 1.000 € zu bezuschussen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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8. Bedarfsfeststellung und -anerkennung der Kita-Plätze

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 25.07.2019 ö 8

Sachverhalt

In der Sondersitzung vom 11.07.2019 bei der fast ausschließlich die Istsituation der aktuellen Kinderbetreuung behandelt wurde, wu rde deutlich, dass zusätzliche Betreuungsplätze geschaffen werden müssen. Im Bereich der Kinderkrippe könnten bei einer maximalen Nachfrage im September 2020 nur rund 1/3 (45 Kinder, 15 Betreuungsplätze zur Verfügung) der Kinder betreut werden.
Die Situation im Bereich Kindergarten ist nicht so akut wie in der Krippe. Eine Bedarfsanerkennung findet zum jetzigen Zeitpunkt nicht statt.

Beschluss

Der Gemeinderat Taching a. See hat Kenntnis vom Bedarf der Kinderkrippenplätze und beschließt die Bedarfsanerkennung von 24 Betreuungsplätzen für zwei zusätzliche Krippengruppen für das Betreuungsjahr 2020/21.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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9. Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 25.07.2019 ö informativ 9

Sachverhalt

I nformation zum durchgeführten Hochwasseraudit
Gemeinderatsmitglied Markus Poschner geht auf den Bericht zum durchgeführten Hochwasseraudit ein. Seiner Meinung nach müssten die Daten mind. alle 5 Jahre aktualisiert werden, um etwaige Gefährdungen durch Hochwasser richtig einschätzen zu können. Gemeinderat Josef Huber fragt an, ob die Ergebnisse sowie die notwendigen weiteren Schritte zum durchgeführten Hochwasseraudit durch die entsprechenden Fachleute genauer erörtert bzw. vorgestellt werden kann. Erste Bürgermeisterin Ursula Haas stellt eine entsprechende Anfrage.

Ergebnis der Machbarkeitsstudie Regionalwerk Chiemgau-Rupertiwinkel
Lt. Auskunft von der ersten Bürgermeisterin Ursula Haas nahm Gemeinderatsmitglied Christoph Wamsler (entschuldigt abwesend) bei den hinsichtlich der Machbarkeitsstudie Regionalwerk-Chiemgau-Rupertiwinkel stattfindenden Terminen teil. Aus diesem Grund werden die Informationen zum Ergebnis der Machbarkeitsstudie auf die nächste Sitzung vertagt.

Datenstand vom 22.01.2020 10:42 Uhr