Datum: 28.11.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Feuerwehrhaus Taching a. See
Gremium: Gemeinderat Taching a. See
Körperschaft: Gemeinde Taching a. See
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:10 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:15 Uhr bis 23:10 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 07.11.2019
2 Zuschussantrag des SV Taching a. See e.V, auf Bezuschussung zur Renovierung und Neubau von Flutlichtanlagen
3 Beitritt zum Regionalwerk Chiemgau-Rupertiwinkel
4 Bestellung der Gemeindewahlleiter für die Kommunalwahl 2020
5 Bauantrag von Frau und Herrn Helminger: Neubau eines Altenteiler-Wohnhauses mit Garage, Fl.Nr. 641 Gem. Tengling, Burg 7
6 Vorstellung einer Machbarkeitsstudie für den Bau einer Kinderkrippe durch das Planungsbüro Magg
7 Sonstiges

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 07.11.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 28.11.2019 ö beschließend 1

Sachverhalt

Die Sitzungsniederschrift des öffentlichen Teils der Ratssitzung vom 07.11.2019 wurde den Mitgliedern des Gemeinderats im RIS bekannt gegeben. Nachdem keine Einwände vorgebracht werden, fasst der Gemeinderat folgenden Beschluss:

Beschluss

Der Gemeinderat Taching a. See hat Kenntnis vom öffentlichen Teil der Sitzungsniederschrift vom 07.11 .2019 und stimmt dieser zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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2. Zuschussantrag des SV Taching a. See e.V, auf Bezuschussung zur Renovierung und Neubau von Flutlichtanlagen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 28.11.2019 ö 2

Sachverhalt

Mitglied des Gemeinderats Markus Haselberger erscheint um 19:35 Uhr verspätet zur Sitzung des Gemeinderats.

Mit Schreiben vom 27.10.2019 beantragte der SV Taching a. See e.V. Zuschüsse zur Renovierung und dem Neubau von Flutlichtanlagen. Für die Renovierung der Flutlichtanlage am Trainingsplatz wird ein Zuschuss in Höhe von 11.138,40 € beantragt. Vorgesehen ist, die bestehenden sieben Masten mit modernen LED-Lampen auszustatten. Der SV Taching e.V. geht davon aus, dass die Renovierung der Flutlichtanlage vom BLSV bezuschusst wird. In einem vorab geführten Gespräch mit dem 1. Vorstand des SV Taching e.V. Hr. Ullrich, haben Bürgermeisterin Haas und Kämmerer Kraus darauf hingewiesen, dass für die Gewährung von BLSV Zuschüssen ein langfristiges Pachtverhältnis (mind. 25 Jahre) bestehen muss, wo dem Pächter ein uneingeschränktes Nutzungsrecht einzuräumen ist. Dies dürfte in der Praxis kaum realisierbar sein, da die Fläche bei regem Badebetrieb auch als Parkfläche genutzt wird. Unbeschadet davon, ob ein BLSV Zuschuss gewährt wird, kann eine Bezuschussung durch die Gemeinde erfolgen.

Zudem wurde ein Zuschuss für den Neubau einer Flutlichtanlage am Hauptplatz in Höhe von 50.037,68 € beantragt. Hier sollen vier neue Masten aufgestellt werden, die ebenfalls mit modernen LED-Lampen ausgestattet werden sollen. Auch hier rechnet der SV Taching e.V. mit der Gewährung eines BLSV-Zuschusses. Entsprechende vertragliche Regelungen müssten noch in einem Pachtvertrag (Unterverpachtung) erfolgen. Bereits bei den Haushaltsplanungen zum Haushalt 2019 wurden Mittel für den Bau von Flutlichtanlagen eingeplant, da die Maßnahmen vom Rat befürwortet wurden. Daher wird vorgeschlagen, die Renovierung und den Neubau der Flutlichtanlagen des SV Taching a. See e.V. in der beantragten Höhe (61.176,08) finanziell zu unterstützen. Es wird noch darauf hingewiesen, dass sich der SV Taching a. See e.V. fortan bereit erklärt hat, die Stromkosten für die Flutlichtanlagen zu übernehmen. Bei evtl. unvorhersehbarer Mehrausgaben der geplanten Maßnahmen kann der Zuschuss auf bis zu 65.000 € erhöht werden.

Bürgermeisterin Haas informiert den Rat noch, dass die Fa. Roch, Lübeck, mit einer Überprüfung der Standsicherheit der bestehenden Masten beauftragt wurde. Das Prüfprotokoll liegt mittlerweile vor und erfreulicherweise wurden alle Masten mit dem Prüfergebnis „Kategorie 1“ beurteilt, was bedeutet, dass die Standsicherheit vollumfänglich gewährleistet ist. Zudem weist Bürgermeisterin Haas explizit daraufhin, dass bei einem evtl. Geh- und Radwegbau von der St. 2105 in Richtung Strandbad eine Versetzung der bestehenden Masten erforderlich wäre.

Den Vorständen des SV Taching e. V., Marcus Ullrich und Florian Hocker, die beide in der Sitzung anwesend sind, erteilt Bürgermeisterin Haas das Wort, um die Maßnahme vorzustellen. Die Zeitschiene für die Umsetzung der Maßnahme, sowie einige technische Details werden dem Rat erörtert.

Bevor der Rat über die Bezuschussung abstimmt, wird noch kurz über zwei weitere Anträge des SV Taching e.V. diskutiert. Von Vereinsseite ist geplant, am Sportplatz ein Werbebanner aufzuhängen. Vom Rat werden keine Einwände vorgebracht. Zudem frägt der SV Taching e. V. an, die gemeindliche Schulturnhalle für eine Faschingsveranstaltung am 21.02.2020 nutzen zu können. Um Beschädigungen des Bodenbelages zu vermeiden, stellt Florian Hocker dem Rat vor, dass mit einer Schutzfolierung der Boden geschützt werden soll. Der Rat begrüßt das Vorhaben des Vereins, eine Faschingsveranstaltung in der Gemeinde durchzuführen. Alle Mitglieder des Gemeinderats sprechen sich dafür aus, dem SV Taching e.V. die Turnhalle am 21.02.2020 unentgeltlich zu überlassen. Die Turnhalle ist der Gemeinde wieder in gereinigtem Zustand zu übergeben.

Nachdem zur beantragten Bezuschussung für die Flutlichtanlagen kaum mehr Diskussionsbedarf besteht, lässt Bürgermeisterin Haas über die beantragten gemeindlichen Zuschüsse abstimmen.

Beschluss

Der Gemeinderat Taching a. See beschließt, die geplante Renovierung und den Neubau der Flutlichtanlagen mit einem einmaligen Zuschuss in beantragter Höhe von insg. 61.200 € finanziell zu unterstützen. Bei evtl. Kostenüberschreitungen wird der gemeindliche Zuschuss auf einen Gesamtbetrag von max. 65.000 € angehoben. Die Auszahlung der Zuschussmittel erfolgt nach Vorlage entsprechender Rechnungen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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3. Beitritt zum Regionalwerk Chiemgau-Rupertiwinkel

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 28.11.2019 ö beschließend 3

Sachverhalt

Die Machbarkeitsstudie zum „Regionalwerk Chiemgau-Rupertiwinkel“ wurde Anfang 2017 als „LEADER-Kooperationsprojekt“ von vier verschiedenen Regionen, darunter die LAG Traun-Alz-Salzach, in Auftrag gegeben. Mittlerweile liegt das Ergebnis vor. Das Ergebnis wurde im September in zwei Veranstaltungen in Teisendorf und Traunstein vorgestellt. Die Studie kommt zu dem Ergebnis, dass die Gründung eines Regionalwerks sinnvoll und wie folgt machbar ist: „In Abstimmung mit dem Lenkungskreis wurden Geschäftsfelder für die Gründungsphase ausgewählt, wodurch sich in den Bereichen Wärme und Stromvermarktung Synergieeffekte erzielen lassen. Darüber hinaus können entwickelte Kompetenzen und die regionale Marktpräsenz und Wahrnehmbarkeit in der Kundenzielgruppe verstärkt und mehrfach genutzt werden. Finanzielle Beteiligungen an ertragsstarken Vorhaben, die durch das Regionalwerk selbst nicht realisiert werden können, sollen möglich sein, so dass sich stabile regelmäßige Erträge erzielen lassen, die die unternehmerischen Ausprägungen des Regionalwerks stärken und eine ausgewogene Risikodiversifizierung ermöglichen. Seite Die Entwicklung der ausgewählten Geschäftsfelder und der mit der Gründung einhergehende Aufwand führen zu einem Finanzierungsbedarf von rund 250.000 EUR. Das Konzept soll in einer tragfähigen Organisation in der Rechtsform eines gemeinsamen Kommunalunternehmens (gKU) umgesetzt werden, um den Gestaltungsraum der ausgewählten Geschäftsfelder zu nutzen und die daraus entstehenden Projekte umsetzen zu können. Ein gKU kann sich grundsätzlich in den allgemeinen Grenzen des Gemeindewirtschaftsrechts an anderen Unternehmen beteiligen. An dem gKU selbst können sich neben Kommunen auch Landkreise beteiligen. Eine Beteiligung der Kommunen kann unmittelbar oder mittelbar über ein kommunales Unternehmen (KU) oder einen kommunalen Eigenbetrieb erfolgen“. Die Initiatoren des Projekts haben nun die Gemeinden darum gebeten, bis zum Jahresende eine verbindliche Rückmeldung über eine Beteiligung am Regionalwerk zu geben. Nachdem mittlerweile mehrere Gemeinden eine Projektbeteiligung zugesichert haben, reduziert sich die angedachte Beteiligung je Kommune von ursprünglich insg. 50.000 € deutlich.

Zu diesem TOP entsteht im Rat eine kontroverse Diskussion. 2. Bürgermeister Wamsler hat sich mit dem geplanten Projekt näher befasst und erörtert dem Rat in kurzen Zügen das Geschäftsmodell. Die angestrebten Geschäftsziele des Regionalwerks, einhergehend mit einer positiven Wirtschaftlichkeitsprognose, sprechen für eine Projektbeteiligung. Diese Auffassung teilen nicht alle Mitglieder des Gemeinderats. Der geplante Bau einer Kinderkrippe und die Kostenbeteiligung bei der Sanierung der Ortsdurchfahrt Tengling stellen die Gemeinde vor große finanzielle Herausforderungen. Die Beteiligung in nicht unerheblichem Umfang an einem Regionalwerk als freiwillige Aufgabe, sollte daher gut überlegt sein, zumal es sich um ein reines Aufgabenfeld der Privatwirtschaft handelt. Das vorliegende Konzept habe keinerlei Aussagekraft und entspricht keinem Businessplan. Die prognostizierte positive Wirtschaftlichkeit basiert auf Zahlen, die fundiert nicht begründet sind. Zum Aufbau eines Unternehmens ist umfangreiches Fachwissen erforderlich, dass im Rat, nach Ansicht einiger Mitglieder des Gemeinderats, in den Gemeinderäten nicht vorhanden ist.

Im Verlauf der Diskussion zeichnet sich eine ablehnende Haltung für einen Beitritt zum Regionalwerk ab. Bürgermeisterin Haas schlägt vor, zur Klärung offener Fragen, die weitere Informationsveranstaltung am 07.01.2020 in Tittmoning zu nutzen und die Beschlussfassung über eine Teilnahme am Regionalwerk zu vertagen. Mit diesem Vorschlag besteht Einverständnis.

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4. Bestellung der Gemeindewahlleiter für die Kommunalwahl 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 28.11.2019 ö 4

Sachverhalt

Im Wortlaut des Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GLKrWG steht: „Der Gemeinderat beruft den ersten Bürgermeister, einen der weiteren Bürgermeister, einen der weiteren Stellvertreter, ein sonstiges Gemeinderatsmitglied oder eine Person aus dem Kreis der Bediensteten der Gemeinde oder der Verwaltungsgemeinschaft oder aus dem Kreis der in der Gemeinde Wahlberechtigten zum Wahlleiter für die Gemeindewahlen.“ Außerdem ist bei der Berufung Abs. 1 Satz 4 zu beachten: „Zum Wahlleiter für die Gemeindewahlen oder zu dessen Stellvertretung kann nicht berufen werden, wer bei der Wahl zum ersten Bürgermeister oder zum Gemeinderat mit seinem Einverständnis als sich bewerbende Person aufgestellt worden ist, für diese Wahlen eine Aufstellungsversammlung geleitet hat oder bei diesen Wahlen Beauftragter für den Wahlvorschlag oder dessen Stellvertretung ist.“ Der Gemeindewahlleiter organisiert und überwacht die Wahlen. Zu seinen Aufgaben zählen u.a. die Prüfung und Bekanntmachung der Wahlvorschläge, die Einberufung der Wahlausschusssitzungen sowie die Prüfung und Bekanntmachung der Wahlergebnisse. Der Wahlleiter ist sozusagen die oberste Kontrollinstanz für einen rechtssicheren Wahlablauf.

Außerdem werden gemäß Art. 5 GLKrWG vier Beisitzer sowie vier Stellvertreter für den Wahlausschuss benötigt. Für den Wahlausschuss kommen Personen in Betracht, die wahlberechtigt sind. Nicht zugelassen für den Wahlausschuss sind Bewerber/Ersatzbewerber für den Gemeinderat, Personen die eine Aufstellungsversammlung geleitet haben oder Beauftragter/Stellvertreter eines Wahlvorschlages sind oder die Brief/Wahlvorsteher oder Mitglied eines Brief/Wahlvorstandes sind. Die Berufung erfolgt durch den Wahlleiter.

Beschluss

Der Gemeinderat Taching a. See beruft gem. Art. 5 Abs. 1 GLKrWG Bernhard Kraus als Wahlleiter für die Gemeindewahlen 2020. Als stellvertretender Wahlleiter für die Gemeindewahl 2020 wird Markus Poschner berufen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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5. Bauantrag von Frau und Herrn Helminger: Neubau eines Altenteiler-Wohnhauses mit Garage, Fl.Nr. 641 Gem. Tengling, Burg 7

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 28.11.2019 ö beschließend 5

Sachverhalt

Das Ehepaar Helminger beabsichtigt den Neubau eines Altenteiler-Wohnhauses mit Garage. Zu dem Vorhaben wurde bereits ein Antrag auf Vorbescheid in der Sitzung vom 28.06.2018 behandelt, das gemeindliche Einvernehmen wurde erteilt. Kreisbaumeister Seeholzer hat anlässlich des Vorbescheids eine Ortsbesichtigung durchgeführt und anschließend der Errichtung genaue Vorgaben zur Gestaltung und eine Wohnflächenbeschränkung auf 120 m² auferlegt.

Das Gebäude soll als Hanghaus errichtet werden. Die Garage ist im Hauptgebäude integriert. Der Baukörper umfasst das Untergeschoss, Erdgeschoss, sowie Dach und weist eine Grundfläche von ca. 159 m²  auf. Das Gebäude soll 18,24 m lang, 8,74 m breit und von der Straße aus gemessen 3,45 m hoch werden. Von Süden her beträgt die Höhe des geplanten Gebäudes 6,29 m.

Das Vorhaben liegt im baurechtlichen Außenbereich nach § 35 BauGB. In der Nähe befindet sich ein denkmalgeschütztes Gebäude. Der Nachbar hat dem Bauvorhaben zugestimmt.

Beschluss

Das Vorhaben ist nach § 35 BauGB zu beurteilen. Der Gemeinderat Taching a. See erteilt dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen (§ 36 BauGB).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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6. Vorstellung einer Machbarkeitsstudie für den Bau einer Kinderkrippe durch das Planungsbüro Magg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 28.11.2019 ö 6

Sachverhalt

Zu diesem TOP begrüßt Bürgermeisterin Haas Herrn Nikolaus Magg und Herrn Johannes Pfeiffer vom Planungsbüro Magg, Freilassing, und bittet um Vorstellung der Machbarkeitsstudie zum geplanten Bau einer Kinderkrippe. Der Krippenbau könnte in die Siedlungsstruktur auf dem in Gemeindebesitz befindlichen Grundstück in der Nähe des bestehenden Kindergartens ideal eingefügt werden. Präsentiert werden dem Rat drei Varianten einer möglichen Bebauung. Favorisiert wird ein separater Bau in die topographische Hanglage des Grundstücks. Das Gebäude könnte somit aus Osten optimal belichtet werden. Die geplanten Räumlichkeiten und die vorgesehenen Nutzungsmöglichkeiten werden erörtert. Die Machbarkeitsstudie findet Zustimmung im Rat, wobei auch Stimmen laut wurden, ob ein vermutlich so aufwendiger Bau erfolgen soll. Nachdem für den Bau der Krippe noch viele Abstimmungsgespräche erfolgen müssen, wird vorgeschlagen, einen Arbeitskreis „Kinderkrippe“ unter Einbeziehung des Elternbeirats zu bilden. Nach kurzer Beratung im Rat, sollen dem Arbeitskreis folgende Mitglieder angehören.

  • Der/die amtierende Bürgermeister/in
  • 3. Bürgermeisterin Mayer
  • Markus Haselberger
  • Hans Steiner
  • Peter Seehuber
  • Sepp Huber
  • ein Mitglied des Elternbeirats

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7. Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 28.11.2019 ö informativ 7

Sachverhalt

Sitzungstermine 2020

Die Terminvorschläge für die Sitzungen des Gemeinderats 2020 wurden den Mitgliedern des Gemeinderats bekanntgegeben.

Abwicklung des Winterdienstes

Bürgermeisterin Haas spricht die zahlreichen Anregungen von Bürgern bzgl. des Winterdienstes an. Einigen Bürgern wird z. B. zuviel gesalzen, anderen Bürgern wieder zu wenig. Auch die Häufigkeit der Räumung war teilweise Thema bei einigen Bürgern. Bürgermeisterin Haas richtet die Frage an den Rat, ob das Thema „Abwicklung des Winterdienstes“ nochmals explizit im Rat behandelt werden soll. Geschlossen vertritt der Rat die Auffassung, dass die Abwicklung des Winterdienstes keiner Veränderung bedarf. Das Thema soll nicht weiter behandelt werden.

Kirchenanstrahlung/Straßenbeleuchtung

Bürgermeisterin Haas informiert, dass die Verwaltung beauftragt wurde, für die Kirchenanstrahlung (LED) Angebote einzuholen. Zudem soll die Frage geklärt werden, ob es technisch möglich wäre, die Straßenbeleuchtung ab einer gewissen Uhrzeit abzuschalten bzw. zu dimmen.


Schadhaftes Bankett von Mollstätten in Richtung Pasee

Aus der Mitte des Rats wird mitgeteilt, dass das Bankett von Mollstätten in Richtung Pasee schadhaft ist.

Abrechnung von Leerrohren im Zuge der Breitbandverkabelung

Aus der Mitte des Rats wird darauf hingewiesen, dass Leerrohre der Gemeinde von Dritten für Breitbandverkabelungen genutzt wurden. Von der Verwaltung sollen die von Dritten genutzten Leerrohre mit den jeweiligen Firmen zeitnah abgerechnet werden.

Datenstand vom 22.01.2020 10:53 Uhr