Datum: 11.12.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Feuerwehrhaus Taching a. See
Gremium: Gemeinderat Taching a. See
Körperschaft: Gemeinde Taching a. See
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:10 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:15 Uhr bis 22:20 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Vorstellung der Jahresrechnung 2018 und Präsentation des Rechenschaftsberichtes für das Haushaltsjahr 2018
2 Erlass der Haushaltssatzung samt Haushaltsplan für das Jahr 2020
3 Feststellung der Jahresrechnung 2018 gem. Art. 102 Abs. 3 GO
4 Entlastung zur Jahresrechnung 2018 gem. Art. 102 Abs. 3 GO
5 Erweiterung der bestehenden Ortsabrundungssatzung für den Ortsteil Untertaching im Bereich des Grundstücks Fl.Nr. 2150/4 der Gemarkung Taching (Seeblickstr. 12)
5.1 Stellungnahme zum Ergebnis des erneuten Anhörververfahrens
5.2 Satzungsbeschluss
6 Erlass einer Entwicklungs- und Einbeziehungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Nrn. 2 und 3 BauGB für den Ortsteil Eging
6.1 Stellungnahme zum Ergebnis des erneuten Anhörverfahrens
6.2 Satzungsbeschluss
7 Bauantrag von Frau Zyablenko: Erstellen eines Einfamilienhauses mit behindertengerechtem Erdgeschoss und Doppelgarage, Fl.Nr. 1191/1 Gem. Tengling, Linnerfeld 1
8 Sonstiges

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1. Vorstellung der Jahresrechnung 2018 und Präsentation des Rechenschaftsberichtes für das Haushaltsjahr 2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 11.12.2019 ö beschließend 1

Sachverhalt

Der Rechenschaftsbericht wurde den Mitgliedern des Gemeinderats vorab zusammen mit der Ladung zu dieser Sitzung zugesandt.

Die Jahresrechnung 2018 wurde erstellt und wird dem Gemeinderat in Form des Rechenschaftsberichts präsentiert. Das Rechnungsergebnis des Verwaltungshaushalts betrug 2018 3.919.284 € und lag somit um 392.284 € über den Ansatzerwartungen. Bei den Steuereinnahmen (Gruppierung 0) waren Mehreinnahmen von 252.013 € zu verzeichnen. Auch bei den Verwaltungsgebühren (Gruppierung 1) hatten sich die Einnahmen positiv entwickelt, so dass auch hier Mehreinnahmen von 159.317 € zu verzeichnen waren. Lediglich die sonstigen Finanzeinnahmen (Gruppierung 2) lagen 19.046 € unter den Ansatzerwartungen, wobei sich ein Teil auf die kalk. Einnahmen bezieht, die das Ergebnis nicht belasten. Aufgrund genannter Mehreinnahmen und verschiedener Minderausgaben an anderen Stellen des Verwaltungshaushalts konnten an den Vermögenshaushalt 731.380 € zugeführt werden. Damit konnte der im Haushalt prognostizierte Wert von 144.900 € deutlich übertroffen werden. Erörtert werden die relevanten Ansatzabweichungen des Verwaltungshaushalts. Im Vermögenshaushalt betrug das Rechnungsergebnis 2.351.129 € und lag somit merklich unter dem Planvolumen in Höhe von 4.589.400 €. Mehrere Projekte des Vermögenshaushalts, die 2018 veranschlagt wurden, gelangten nicht in eine Umsetzungsphase bzw. die erwarteten Ausgaben wurden nicht erreicht. Kämmerer Kraus nannte beispielhaft den Waldkindergarten, Investitionskostenzuschüsse an Sportvereine, der Bau eines Vereinsheimes, Straßenleichtausbau, Grunderwerb, Bauhofumbau, Heizung Campingpl. etc. Aufgrund der deutlichen Minderausgaben bei den geplanten Investitionen verringerte sich die Rücklage wesentlich geringer als geplant. Von Jahresanfang 2018 bis Jahresanfang 2019 verringerte sich die Rücklage lediglich um 474.000 € auf 1,4 Mio. €. Im Haushalt 2018 wäre noch eine nahezu vollständige Rücklagenentnahme notwendig gewesen, um die geplanten Investitionen zu finanzieren. Die einzelnen Investitionsausgaben im Haushaltsjahr 2019 werden genannt. Zum Jahresende 2018 betrug die gesamte Verschuldung der Gemeinde 886.000 €. Der Rechenschaftsbericht gibt keinen Anlass zu Diskussionen.

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2. Erlass der Haushaltssatzung samt Haushaltsplan für das Jahr 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 11.12.2019 ö 2

Sachverhalt

Mitglied des Gemeinderats Markus Haselberger erscheint um 19:35 Uhr verspätet zur Sitzung des Gemeinderats.

Der Haushaltsplanentwurf 2020 wurde in der Sitzung des Gemeinderats am 07.11.2019 intensiv vorberaten. Aufgrund besprochener Änderungen und zwischenzeitlich gewonnener neuer Erkenntnisse reduzierte sich das Planvolumen geringfügig um 16.100 € auf 4.106.300 €. Bei planmäßiger Abwicklung des Verwaltungshaushalts wird ein Einnahmeüberschuss von 302.200 € erwirtschaftet werden, der dem Vermögenshaushalt zugefügt werden kann. Die Pflichtzuführung, die mindestens den im Vermögenshaushalts veranschlagten Kredittilgungen entsprechen muss (123.100 €), wird problemlos erreicht werden. Das Steueraufkommen inklusive Einnahmen aus der Verkehrsüberwachung wurde im Haushalt mit 2.436.200 € veranschlagt. Die Einnahmen aus Benutzungsgebühren (Gruppierung 11) werden 2020 voraussichtlich 754.200 € betragen. Den Gesamteinnahmen in Höhe von 4.106.300 € stehen ohne Berücksichtigung der Zuführung an den Vermögenshaushalt erwartete Ausgaben in Höhe von 3.804.100 € gegenüber. Davon entfallen auf Personalausgaben 1.021.400 €. Für den gesamten sächlichen Verwaltungs- und Betriebsaufwand wurden im Haushalt 2020 Mittel in Höhe von 1.300.700 € eingeplant. Weitere nennenswerte Ausgaben sind die Kreisumlage mit 984.500 € sowie die zu zahlende VG-Umlage mit 373.800 €.

Im Vermögenshaushalt erhöhte sich das Planvolumen gegenüber der Entwurfsplanung geringfügig um 34.000 € auf 2.083.500 €. Sämtliche im Haushalt 2020 veranschlagten vermögenswirksame Ausgaben können durch eine Entnahme aus der Rücklage finanziert werden. Aus der zum Jahresende 2019 vorhandenen Rücklage in Höhe von 2,1 Mio. € müssen dazu 1.444 Mio. € entnommen werden. Für 2020 zeichnet sich noch eine unproblematische Haushaltsabwicklung ab. Die einzelnen geplanten Investitionsausgaben im Haushalt 2020 sind dem Rat bekannt und wurden bei der Vorberatung des Haushalts am 07.11.2019 detailliert besprochen. Aller Voraussicht nach wird 2021 mit dem Bau einer Kinderkrippe begonnen. Zum Zeitpunkt der Planaufstellung lag noch keine Kostenberechnung gem. DIN 276 vor, sodass die angenommenen Gesamtkosten von 2,6 Mio. € auf einer Kostenschätzung der Kämmerei beruhen. Zudem wird 2021 der kommunale Kostenanteil für die Sanierung der Ortsdurchfahrt Tengling mit insgesamt 846.000 € an das Staatl. Bauamt Traunstein zu zahlen sein. Diese beiden Großprojekte können nur durch Kreditaufnahmen finanziert werden. Für die Jahre 2021 und 2022 sieht die Finanzplanung dazu Kreditaufnahmen von 2.908.000 € vor. Sollten diese Kreditaufnahmen tatsächlich erforderlich werden, wird die Gemeinde die nach haushaltsrechtlichen Grundsätzen noch vertretbare Obergrenze einer Verschuldung erreichen. Bei künftigen Investitionen ist künftig Zurückhaltung geboten. Nachdem der Haushaltsentwurf am 07.11.2019 bereits vorberaten wurde, gibt es zum endgültigen Haushalt 2020 kaum mehr diskussionsbedarf.

Beschluss 1

Der Gemeinderat Taching a. See beschließt den Erlass der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Jahr 2020.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Gemeinderat Taching a. See hat Kenntnis vom Finanzplan für die Jahre 2019 bis 2023 und stimmt der Finanzplanung zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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3. Feststellung der Jahresrechnung 2018 gem. Art. 102 Abs. 3 GO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 11.12.2019 ö 3

Sachverhalt

Die örtliche Rechnungsprüfung der Jahresrechnung 2018 wurde am 04.11.2019 vom Rechnungsprüfungsausschuss vorgenommen. Die Feststellungen und deren Erledigungen werden von Kämmerer Kraus vorgetragen. Mit der Erledigung der Textziffern besteht im Rat Einverständnis. Mit dem Feststellungsbeschluss wird die Jahresrechnung als offizielle Jahresrechnung der Gemeinde Taching a. See anerkannt.

Beschluss

Der Gemeinderat Taching a. See beschließt, die Jahresabrechnung 2018 der Gemeinde Taching a. See in der diesem Beschluss als Anlage beigefügten Form und den darin enthaltenen Abschlusszahlen gem. Art. 102 Abs. 3 GO festzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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4. Entlastung zur Jahresrechnung 2018 gem. Art. 102 Abs. 3 GO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 11.12.2019 ö 4

Sachverhalt

Mit dem Entlastungsbeschluss wird Bürgermeisterin Haas entlastet und wird daher wegen persönlicher Beteiligung von der Beschlussfassung ausgeschlossen. Für diesen TOP übernimmt 2. Bürgermeister Wamsler  die Sitzungsleitung.

Nach der Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung sollte nach Aufklärung der Feststellungen bis zum 30. Juni des auf das Haushaltsjahr folgenden übernächsten Jahres die Entlastung erfolgen. Durch die Entlastung, so Kämmerer Kraus, wird zum Ausdruck gebracht, dass mit der Abwicklung des Haushalts 2018 Einverständnis besteht, das Ergebnis gebilligt wird und auf haushaltsrechtliche Einwendungen verzichtet wird. Nachdem die Feststellungen erledigt worden sind, wird der Beschlussvorschlag zur Entlastung vorgelesen.

Beschluss

Zur Jahresrechnung der Gemeinde Taching a. See für das Haushaltsjahr 2018  wird gem. Art. 102 Abs. 3 GO in der dieser Niederschrift als Anlage beigefügten Form und den darin enthaltenen Abschlusszahlen dem 1. Bürgermeister die Entlastung erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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5. Erweiterung der bestehenden Ortsabrundungssatzung für den Ortsteil Untertaching im Bereich des Grundstücks Fl.Nr. 2150/4 der Gemarkung Taching (Seeblickstr. 12)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 11.12.2019 ö 5

Sachverhalt

Der Gemeinderat Taching a.See hatte in der Sitzung am 23.05.2019 beschlossen, aufgrund eines Antrages von Frau Christine Magg ein Verfahren zur Erweiterung der Innenbereichssatzung für den Ortsteil Untertaching einzuleiten. Zweck der Erweiterungssatzung war es, die planungsrechtliche Möglichkeit zur Erweiterung und Aufstockung eines bestehenden Geragengebäudes für den Einbau einer Altenteilerwohnung zu schaffen.


Im Zeitraum Juli/August 2019 hat bereits ein Anhörverfahren (Öffentlichkeitsbeteiligung + Fachbehörden) zu der Planung stattgefunden. Aufgrund der in der Sitzung am 12.09.2019 vorgenommenen Abwägung waren verschiedene Planänderungen und -ergänzungen erforderlich. In der gleichen Sitzung hat der Gemeinderat die geänderte und ergänzte Planung gebilligt und die Verwaltung angewiesen, ein erneutes beschränktes Anhörverfahren durchzuführen, welches auf die Beteiligung der Unteren Bauaufsichtsbehörde und der Regierung von Oberbayern beschränkt wurde. Auf eine neuerliche Öffentlichkeitsbeteiligung wurde verzichtet.

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5.1. Stellungnahme zum Ergebnis des erneuten Anhörververfahrens

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 11.12.2019 ö beschließend 5.1

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 22.10.2019 sind die Untere Bauaufsichtsbehörde im Landratsamt Traunstein und die Höhere Landesplanungsbehörde bei der Regierung von Oberbayern erneut am Verfahren beteiligt worden. Beide Stellen haben sich geäußert:

  • Landratsamt Traunstein, SG 4.40 (Untere Bauaufsichtsbehörde); Stellungnahme vom 17.11.2019

Textauszug:

„Keine Einwände.“

  • Regierung von Oberbayern, Höhere Landesplanungsbehörde; Stellungnahme vom 11.11.2019

Textauszug:

„Bewertung: Die vorgenommenen Veränderungen haben keinen Einfluss auf das Ergebnis der landesplanerischen Bewertung. Die Erweiterung des Geltungsbereichs der Ortsabrundungssatzung „Untertaching“ ist bei weiterer Berücksichtigung der aufgeführten Belange (= Natur und Landschaft, Anm. der Verwaltung) auch in der Fassung vom 18.10.2019 mit den Erfordernissen der Raumordnung vereinbar.

Beschluss

Der Gemeinderat Taching a.See nimmt die vorliegenden Stellungnahmen der Unteren Bauaufsichtsbehörde vom 17.11.2019 und der Höheren Landesplanungsbehörde vom 11.11.2019 zur Kenntnis. Änderungen der Planung sind dadurch nicht veranlasst.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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5.2. Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 11.12.2019 ö beschließend 5.2

Sachverhalt

Das Aufstellungsverfahren kann mit dem Satzungsbeschluss abgeschlossen werden.

Beschluss

Der Gemeinderat Taching a.See beschließt die vom Planungsbüro Josef Rieperdinger, Schnaitsee gefertigte Erweiterung des Ortsabrundungsplanes für den OT Untertaching in der Fassung vom 18.10.2019 als Satzung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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6. Erlass einer Entwicklungs- und Einbeziehungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Nrn. 2 und 3 BauGB für den Ortsteil Eging

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 11.12.2019 ö 6

Sachverhalt

Vor über 2 Jahren, am 26.10.2017, hat der Gemeinderat Taching a.See beschlossen, für den Bereich Eging das Verfahren zum Erlass einer Entwicklungs- und Einbeziehungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 2 und 3 BauGB einzuleiten.
Seither wurde die Planung mehrmals nachgebessert und ergänzt, wozu jeweils ein Anhörverfahren (Behörden- bzw. Öffentlichkeitsbeteiligung) mit anschließender Abwägung und erneuter Billigung des veränderten Planentwurfs im Gemeinderat durchgeführt worden ist.
Zuletzt hat sich der Gemeinderat am 25.07. und am 12.09.2019 mit der Planung befasst, den veränderten Planentwurf erneut gebilligt und die Verwaltung angewiesen, ein erneutes beschränktes Anhörverfahren durchzuführen. Dabei wurde entschieden, dass nur noch die Untere Bauaufsichtsbehörde und die Wasserrechtsbehörde im Landratsamt Traunstein, das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege und die Grundstücksnachbarn Robert Seehuber und Christian Seehuber zur geänderten Planung gehört werden sollen. Auf eine erneute allgemeine Öffentlichkeitsbeteiligung wurde verzichtet.


Im aktuellen Planentwurf, der Gegenstand des erneuten Anhörverfahrens war, sind gegenüber der vorhergehenden Planung folgende Änderungen vorgenommen worden:
  • Anpassung der textlichen Festsetzungen in Ziffer 4.3 an das Plankonzept des Planungsbüros Michael Wimmer vom 27.03.2019 zum Einzelbauvorhaben Alexander Helmberger (mit SG 4.40 vorab abgestimmt)
  • Richtigstellung der textlichen Hinweise in Ziffer 3 (Niederschlagswasser)
  • Geringfügige Vergrößerung der Baugrenzen für das Anwesen „Eging Nr. 10“ nach Süden gemäß Antrag des Eigentümers (vom Gemeinderat gebilligt am 12.09.2019)

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6.1. Stellungnahme zum Ergebnis des erneuten Anhörverfahrens

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 11.12.2019 ö beschließend 6.1

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 14.10.2019 sind folgende Behörden und Personen im Rahmen eines beschränkten Anhörverfahrens zu der geänderten Planung beteiligt worden:
  • Landratsamt Traunstein, SG 4.40 (Untere Bauaufsichtsbehörde)
  • Landratsamt Traunstein, SG 4.16 (Wasserrecht und Bodenschutz)
  • Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege
  • Christian Seehuber, Eging
  • Robert Seehuber, Eging
Für die Abgabe einer Stellungnahme wurde eine Frist bis 15.11.2019 eingeräumt.


Folgende Stellungnahmen zur Planung sind bis zum heutigen Tag eingegangen:

  • Landratsamt Traunstein, SG 4.40 (Untere Bauaufsichtsbehörde); Stellungnahme vom 11.11.2019

Textauszug:

„Grundsätzlich besteht mit der geplanten Aufstellung der Entwicklungs- und Einbeziehungssatzung „Eging“ von Seiten der unteren Bauaufsichtsbehörde Einverständnis; auf die Stellungnahme vom 10.06.2019 darf weiterhin verwiesen werden. Hinsichtlich der Baugrenzen-Erweiterung beim denkmalgeschützten Haus Nr. 10 bedarf es der einvernehmlichen Abstimmung mit dem Bayer. Landesamt für Denkmalpflege, da ansonsten die Erforderlichkeit der Bauleitplanung in Frage zu stellen ist.“

  • Landratsamt Traunstein, SG 4.16 (Wasserrecht und Bodenschutz); Stellungnahme vom 04.11.2019

Textauszug:

„Wasserrechtliche und bodenschutzrechtliche Belange (einschließlich Altlasten) werden durch die Bauleitplanung nicht berührt.“

  • Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege

Das Landesamt hatte um eine Fristverlängerung für die Abgabe einer Stellungnahme gebeten, die von der Verwaltung der VG auch gewährt worden war. Die Stellungnahme sollte bis Anfang Dezember kommen. Tatsächlich wurde aber bis zum gestrigen Tag (10.12.) keine Stellungnahme von Seiten des BLfD abgegeben. Die Gemeinde darf deshalb davon ausgehen, dass mit dem überarbeiteten Satzungsentwurf Einverständnis besteht.

Die Verwaltung hat am heutigen Sitzungstag (11.12.) bei der Unteren Denkmalbehörde im Landratsamt Traunstein (Frau Wohlmayer) in dieser Angelegenheit nachgefragt und die Auskunft erhalten, dass zur konkreten Neu- und Umbauabsicht der Familie Stief am 27.11.2019 im Landratsamt Traunstein ein Prüfungs- und Beratungsgespräch stattgefunden hat, unter anderem im Beisein von Frau Dürr vom Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege. Im Verlauf dieses Gesprächs habe man sich darauf geeinigt, dass die gesamte Widerkehr des denkmalgeschützten Anwesens Hs.Nr. 10 aus der Denkmalliste gestrichen wird. Es verbleibt nur noch der Wohnteil mit der Tenne in der Verlängerung bis zur Widerkehr als Einzelbaudenkmal in der Denkmalliste. Das von der Familie Stief beabsichtigte Bauvorhaben sei von Seiten der Behördenvertreter in Aussicht gestellt worden.
Gegen den Satzungsentwurf für den OT Eging, der auch der Unteren Denkmalbehörde informativ zugeleitet worden war, bestünden keine Einwände, so Frau Wohlmayer am Telefon.

Beschluss

Der Gemeinderat Taching a.See nimmt die vorliegenden Stellungnahmen der Unteren Bauaufsichtsbehörde und der Unteren Wasserrechtsbehörde zur Kenntnis. Im Ergebnis ist festzuhalten, dass von Behördenseite zum aktuellen Satzungsentwurf keine Hinweise, Anregungen oder Bedenken eingereicht worden sind. Die von der Unteren Bauaufsichtsbehörde eingeforderte einvernehmliche Abstimmung der konkreten Umbauplanung für das Haus Nr. 10 hat am 27.11.2019 im Landratsamt Traunstein zwischen dem privaten Bauherrn und der Unteren Denkmalbehörde (ohne Mitwirkung der Gemeinde) stattgefunden. Eine Änderung der aktuellen Planung ist daher nicht mehr veranlasst.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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6.2. Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 11.12.2019 ö beschließend 6.2

Sachverhalt

Das Verfahren kann mit dem Satzungsbeschluss abgeschlossen werden.

Beschluss

Der Gemeinderat Taching a.See beschließt den Erlass der vorliegenden Entwicklungs- und Einbeziehungssatzung für den Ortsteil Eging, gefertigt vom Planungsbüro SAK in Traunstein, in der Fassung vom 25.07.2019 als Satzung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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7. Bauantrag von Frau Zyablenko: Erstellen eines Einfamilienhauses mit behindertengerechtem Erdgeschoss und Doppelgarage, Fl.Nr. 1191/1 Gem. Tengling, Linnerfeld 1

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 11.12.2019 ö beschließend 7

Sachverhalt

Die Antragstellerin beabsichtigt die Errichtung eines EFH mit barrierefreiem EG und einer Doppelgarage.

Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Gessenhausen“. Das Vorhaben hält im Grunde alle Festsetzungen ein, bis auf die Dachneigung des Garagengebäudes. Die Garage soll als Satteldach mit einer DN von 18° ausgebildet werden. Hierfür wurde ein Befreiungsantrag gestellt (Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen).

Laut Festsetzung sind Haupt- und Nebengebäude mit Satteldach und 24-28 Grad auszubilden. Für angebaute Garagen am Hauptgebäude und Gebäudeanbauten sind auch Pultdächer mit einer geringeren Dachneigung (aber mind. 5 Grad) zulässig.

Die Doppelgarage wird an das Hauptgebäude angebaut. Die Antragstellerin möchte die Garage mit einem Satteldach ausbilden und nicht mit einem Pultdach wo eine geringere DN lt. Bebauungsplan zulässig wäre. Zudem würde mit einer geringeren DN, hier mit 18 Grad, die südwestliche Aussicht des Nachbarn nicht mehr als notwendig verdeckt werden, so würden auch die Beschattungsflächen weitgehendst geringgehalten, führt die Antragstellerin als weitere Begründung an. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Gessenhausen“. Nachbarunterschriften liegen vor.

Beschluss

Der Gemeinderat Taching a. See erteilt dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen. Einer Befreiung gem. § 31 Abs. 2 BauGB bzgl. der Abweichung von der Dachneigung für das Garagengebäude wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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8. Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 11.12.2019 ö informativ 8

Sachverhalt

Termin Jahresessen der Gemeinde

Bürgermeisterin Haas informiert den Rat über den geplanten Termin am 16.01.2020 für das Jahresessen der Gemeinde.

Jahresrückblick/Dank der Bürgermeisterin

Bürgermeisterin Haas verzichtet auf den traditionellen Jahresrückblick in der letzten Jahressitzung des Gemeinderats, da in der Bürgerversammlung noch ein umfassender Jahresrückblick bzw. ein Rückblick auf die die dann vergangenen zwei Legislaturperioden erfolgen wird.
Bürgermeisterin Haas bedankt sich bei 2. Bürgermeister Wamsler und 3. Bürgermeisterin Mayer, sowie bei den Mitgliedern des Rats für die stets gute und konstruktive Zusammenarbeit. Der Dank gilt auch allen Beschäftigten der Gemeinde, der VG Waging a. See und allen für die Gemeinde ehrenamtlich engagierten Personen. Bei der anwesenden Presseberichterstatterin, Frau Caruso, bedankt sich Bürgermeisterin Haas für die gute und kompetente Berichterstattung.

Geplanter Einbau eines behindertengerechten WC´s in der Nähe des Dorfladens in Taching a. See

Mitglied des Gemeinderats Max Streibl regt den Einbau eines behindertengerechten WC´s in der Nähe des Dorfladens an. Bürgermeisterin Haas und die Mitglieder des Rats begrüßen den Vorschlag. Eine mögliche Umsetzung und die zu erwartenden Kosten sollten geprüft werden.

Bekanntgabe Bürgermeisterkandidatur von Mitglied des Gemeinderats Hans Steiner

Mitglied des Gemeinderats Hans Steiner gib bekannt, dass er als Bürgermeisterkandidat bei den anstehenden Kommunalwahlen im März 2020 antreten wird.

Standort Maibaum

Der Rat wird über mögliche Standorte für die Aufstellung des Maibaums informiert, da bekanntermaßen der bisherige Standort im Bereich „Bergwirt“ nicht mehr für eine Aufstellung zur Verfügung steht. Als mögliche Standortvarianten werden genannt:

  • Ecke Friedhofsmauer
  • Nähe Garagen am Dorfplatz Taching a. See (Gemeindegrund)
  • Privatgrund „Am Anger“

Der Rat kommt überein, den Standort entlang der Friedhofsmauer nicht weiter zu verfolgen. Mitglied des Gemeinderats Franz Obermeyer soll in Absprache mit der Feuerwehr einen Standortfavoriten auswählen, dem sich der Rat dann anschließen wird. Im Rat wird geschlossen die Auffassung vertreten, den Brauch des „Maibaumaufstellens“ aufrechtzuerhalten. Aus diesem Grund wird die Gemeinde auch evtl. Kosten für eine Versicherung, ein Fundament und ggf. für einen Statiker übernehmen. Sollte sich als Standort der mögliche Privatgrund erweisen, so sollte mit dem Grundeigentümer eine einfache vertragliche Regelung getroffen werden.

Dekanernennung von Pfarrer Roider

Bürgermeisterin Haas informiert über die anstehende Dekanernennung von Pfarrer Roider am 09.01.2020.

Infoveranstaltung „Regionalkonferenz“ zu den Themen ILE; ÖMR LEADER etc.

Bürgermeisterin Haas informiert den Rat über den Termin für eine „Regionalkonferenz“ am 24.01.2020 beim Dorfwirt in Fridolfing.

Datenstand vom 16.04.2020 10:45 Uhr