Datum: 14.03.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Waging a. See
Gremium: Marktgemeinderat Waging a. See
Körperschaft: Markt Waging a. See
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:35 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:45 Uhr bis 23:55 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift des Marktgemeinderates vom 14.02.2019, des Finanzausschusses vom 22.01.2019 und 29.01.2019, sowie des Seniorenheimausschusses vom 05.02.2019
2 Bestellung eines neuen Mitglieds des Marktgemeinderates
3 Vereidigung eines neuen Mitglieds des Marktgemeinderates
4 Wahl des zweiten Bürgermeisters bzw. der weiteren Bürgermeister
5 Vereidigung des/der weiteren Bürgermeister/s
6 Nachbesetzung der Ausschüsse
7 Bericht über das Tourismusjahr 2018 und Vorausschau auf 2019
8 Erstellung eine Premium-Wanderwegekonzeptes; Festlegung der Wanderwege
9 19. Änderung des Flächennutzungsplanes (Erweiterung eines Wohngebiets und Ergänzung eines Mischgebiets in Tettenhausen-Ost, Änderung eines Wohngebiets an der Ottinger Straße in Waging a.See in eine Fläche für die Landwirtschaft); Aufstellungsbeschluss
10 18. Änderung des Flächennutzungsplanes der Marktgemeinde Waging a. See für den Bereich "Unteraschau-Ost" (Autohaus Zahnbrecher)
10.1 Stellungnahme zum Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung
10.2 Stellungnahme zum Ergebnis der Trägerbeteiligung
10.2.1 Allgemein
10.2.2 Landratsamt Traunstein, Untere Bauaufsichtsbehörde (Herr Seeholzer); Schreiben vom 02.09.2018
10.2.3 Landratsamt Traunstein, Untere Naturschutzbehörde (Frau Antwerpen); Schreiben vom 13.08.2018
10.2.4 Regierung von Oberbayern, Höhere Landesplanungsbehörde (Frau Rothut); Schreiben vom 06.08.2018
10.3 Billigungs- und Auslegungsbeschluss
11 Information über das Ergebnis der Besprechung zum Brandschutz bzgl. der Neugestaltung des Eingangsbereiches der TI
12 Bekanntgabe von Tagesordnungspunkten aus nichtöffentlichen Sitzungen, für die die Gründe der Geheimhaltung weggefallen sind (Art. 52 Abs. 3 GO)
13 Sonstiges

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift des Marktgemeinderates vom 14.02.2019, des Finanzausschusses vom 22.01.2019 und 29.01.2019, sowie des Seniorenheimausschusses vom 05.02.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Marktgemeinderates Waging a. See 14.03.2019 ö beschließend 1

Sachverhalt

Zur Sitzungsniederschrift der Marktgemeinderatssitzung vom 14.02.2019 werden Änderungswünsche vorgetragen.
Zu TOP 4 – Beratung über die weitere Vorgehensweise zum geplanten Bau eines „Haus der Vereine“ in Otting

Zur Diskussion des Sachverhalts wird folgende Formulierung mit aufgenommen:
2. Bgm. Baderhuber erläuterte den Sachverhalt und erkundigte sich, ob von Seiten des Marktgemeinderates befürwortet wird, dass die Planungen fortgesetzt werden sollen. Mit dem Vorschlag bestand seitens der Ratsmitglieder Einverständnis, es wurde aber darauf hingewiesen, dass im Gespräch mit den Vereinen Möglichkeiten erörtert werden sollten, um Kosten einzusparen.

Zu TOP 6 – Vorläufige Information zur Bedarfsanalyse Kindertageseinrichtungen

Mitglied des Gemeinderats Karl Heinz Neumann moniert, dass bei der Nachfrage nach verlässlichen Zahlen und Prognosen für künftig zu erwartende Betreuungsplätze nicht protokolliert wurde, wer die Nachfragen gestellt hat. Folgende Formulierung wird mit aufgenommen:
GL Röckenwagner erläuterte den Sachverhalt und verwies auf die laufenden Anmeldungen bei den Kindergärten. Die Ergebnisse daraus werden in nächster Zeit vorliegen. In der anschließenden Debatte wurden von den Ratsmitgliedern Obermayer und Neumann verlässliche Zahlen und Prognosen gefordert, damit der Marktgemeinderat die entsprechenden Maßnahmen ergreifen könne. Letztendlich einigte man sich auf den Vorschlag von 2. Bgm. Baderhuber, die Anfrage mit dem zuständigen Sachbearbeiter Veit Gröbner abzustimmen“.

Mit den Änderungsvorschlägen besteht allgemeines Einverständnis. Zu den restlichen Sitzungsniederschriften werden keine Einwände vorgebracht.

Beschluss

Der Marktgemeinderat Waging a. See hat die Sitzungsniederschrift des öffentlichen Teils der Marktgemeinderatssitzung vom 14.02.2019 zur Kenntnis genommen und stimmt dieser unter Berücksichtigung genannter Änderungsvorschläge zu. Mit den Sitzungsniederschriften des öffentlichen Teils der Finanzausschusssitzungen vom 22.01.2019 und vom 29.01.2019, sowie des öffentlichen Teils der Seniorenheimausschusssitzung vom 05.02.2019 besteht Einverständnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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2. Bestellung eines neuen Mitglieds des Marktgemeinderates

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Marktgemeinderates Waging a. See 14.03.2019 ö 2

Sachverhalt

Als Listennachfolger für 1. Bürgermeister Baderhuber wurde Herr Markus Hauber benannt. Die Berufung des Listennachfolgers erfolgt durch Beschluss des Marktgemeinderates. Herr Hauber gehört ab dem Zeitpunkt der Vereidigung dem Marktgemeinderat an.

Beschluss

Der Marktgemeinderat Waging a. See beschließt, Herrn Markus Hauber als Nachfolger auf der Liste der Fraktion  „Christlich Soziale Union“ mit sofortiger Wirkung in den Marktgemeinderat zu berufen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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3. Vereidigung eines neuen Mitglieds des Marktgemeinderates

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Marktgemeinderates Waging a. See 14.03.2019 ö 3

Sachverhalt

Als Nachrücker für 1. Bürgermeister Matthias Baderhuber wird Herr Markus Hauber in der heutigen Sitzung in den Marktgemeinderat berufen. Nach kurzer Einführung wird Herr Markus Hauber von Bürgermeister Baderhuber mit der Formel gemäß Art. 31  Abs. 4 in feierlicher Form vereidigt. Mit der Vereidigung gehört Herr Hauber dem Marktgemeinderat an.

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4. Wahl des zweiten Bürgermeisters bzw. der weiteren Bürgermeister

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Marktgemeinderates Waging a. See 14.03.2019 ö beschließend 4

Sachverhalt

Die Wahl des zweiten Bürgermeisters ist dem Gemeinderat vorbehalten. Um die Wahl durchführen zu können, ist die Bildung eines Wahlausschusses notwendig. Den Vorsitz führt Bürgermeister Baderhuber. Als Beisitzer stellen sich die Mitglieder des Gemeinderats Schwangler und Schneider freiwillig zur Verfügung. Bürgermeister Baderhuber bittet anschließend um Wahlvorschläge. Aus der Mitte des Rats werden Martin Dandl, Willi Reiter und Georg Huber als Kandidat/en für die Wahl des zweiten Bürgermeisters vorgeschlagen. Weitere Wahlvorschläge werden nicht eingereicht. Um eine geheime Wahl zu gewährleisten, wurde eine Wahlurne aufgestellt und ein  für alle Wählenden, zu verwendender Stift bereitgelegt. Die Auszählung der Wahl zum zweiten Bürgermeister ergibt 12 Stimmen für Martin Dandl, 3 Stimmen für Willi Reiter und 6 Stimmen für Georg Huber. Leere und ungültige Stimmzettel sind nicht abgegeben worden, somit erhält Mitglied des Gemeinderats Martin Dandl bereits im ersten Wahlgang die erforderliche, absolute Mehrheit (mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen) der gültigen Stimmen und ist damit zum zweiten Bürgermeister gewählt. Die Frage des ersten Bürgermeisters, ob er die Wahl annimmt, beantwortet Martin Dandl mit „ja“.

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5. Vereidigung des/der weiteren Bürgermeister/s

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Marktgemeinderates Waging a. See 14.03.2019 ö informativ 5

Sachverhalt

Die Vereidigung des neu gewählten zweiten Bürgermeisters Martin Dandl erfolgt  anschließend durch ersten Bürgermeister Matthias Baderhuber gemäß der Formel in Art. 27 Abs. 2 KWBG.

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6. Nachbesetzung der Ausschüsse

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Marktgemeinderates Waging a. See 14.03.2019 ö beschließend 6

Sachverhalt

Folgende Ausschusssitze bzw. Mitgliedschaften in übergeordneten Gremien sind durch die Wahl von Matthias Baderhuber zum ersten Bürgermeister nachzubesetzen:

Beschluss

Der Marktgemeinderat Waging a. See beschließt, die durch die Wahl von Matthias Baderhuber zum ersten Bürgermeister frei gewordenen Ausschusssitze auf der Liste der Fraktion CSU wie folgt neu zu besetzen:
Bau- und Werkausschuss        Markus Hauber
Finanzausschuss (2. Stellvertreter)        Markus Hauber
Seniorenheimausschuss (1. Stellvertreter)        Markus Hauber
Rechnungsprüfungsausschuss (Stellvertreter)        Markus Hauber

Der Marktgemeinderat Waging a. See beschließt, den frei gewordenen Sitz im Arbeitskreis Jugend mit Herrn Markus Hauber neu zu besetzen.

Der Marktgemeinderat Waging a. See beschließt, Herrn Markus Hauber als 2. Stellvertreter in die Gemeinschaftsversammlung der VG Waging a. See zu entsenden.

Der Marktgemeinderat Waging a. See beschließt, Herrn Markus Hauber  als Vertreter in die Schulverbandsversammlung des Schulverbandes Otting-Wonneberg zu entsenden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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7. Bericht über das Tourismusjahr 2018 und Vorausschau auf 2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Marktgemeinderates Waging a. See 14.03.2019 ö informativ 7

Sachverhalt

Zu diesem TOP ist die Leiterin der TI, Evi Gruber, anwesend und präsentiert dem Rat die wesentlichen Zahlen, Daten und Fakten zum abgelaufenen Tourismusjahr 2018. Im Vergleich zum Vorjahr ist sowohl bei den Gästeankünften als auch bei den Übernachtungszahlen ein deutliches Plus zu verzeichnen. Detailliert erörtert TI-Leiterin Gruber die Herkunft der Gäste anhand von Tabellen und Grafiken. Leider ist nach wie vor ein Rückgang bei den Bettenbetrieben bzw. der Anzahl von Übernachtungsbetten festzustellen. Seit 2010 ist bei den Übernachtungsbetten ein Rückgang von 14,5 % zu verzeichnen. Mitglied des Gemeinderats Andreas Barmbichler sieht die Stärkung der Bettenbetriebe als eine Aufgabe der TI an. Durch eine Beratung (z. B. Wirtschaftlichkeit) könnte ein Beitrag geleistet werden, dass künftig wieder mehr Vermieter Interesse haben, in einen Bettenbetrieb zu investieren. Barmbichler bringt auch einen kommunalen Zuschuss als Anreizfinanzierung ins Spiel. Die Meinung Barmbichlers trifft nicht auf allgemeine Zustimmung. Einige Mitglieder des Gemeinderats vertreten die Auffassung, dass aufgrund hoher Investitionskosten und zu geringer Gewinne eine Beratung und Bezuschussung durch die Gemeinde den weiteren Rückgang der Anzahl von Übernachtungsbetten nicht aufhalten können. Abschließend wird der Rat auch über die jeweiligen Werbemaßnahmen informiert. Einzelne Werbebroschüren werden zur Ansicht an die Mitglieder des Gemeinderats verteilt. Die vorgestellte Power-Point-Präsentation liegt der Sitzungsniederschrift als Anlage bei.  

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8. Erstellung eine Premium-Wanderwegekonzeptes; Festlegung der Wanderwege

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Marktgemeinderates Waging a. See 14.03.2019 ö beschließend 8

Sachverhalt

Im Zuge des derzeit laufenden Wanderwegekonzeptes wurden zwei Wanderwege als sog. Premiumwanderwege vorgeschlagen. Es handelt sich um die sog. Seeholzrunde mit einer Gesamtlänge von ca. 8,9 km, die ungefähr zur Hälfte auf Waginger und zur anderen Hälfte auf Tachinger Gemeindegebiet liegt. Außerdem hat der Rundweg durch den Forstgraben und das Weitmoos mit einer Länge von 8,8 km laut der ersten Beurteilung durch das Deutsche Wanderinstitut die Voraussetzungen für einen Premiumwanderweg. Die Gemeinde Waging hätte damit die Möglichkeit, eine Strecke von ca. 13,5 km für eine Umsetzung als Premiumwanderweg prüfen zu lassen. Beim Seeholzweg müsste noch die Zustimmung des Tachinger Gemeinderates erfolgen. Die Kosten pro km für die Umsetzung als Premiumwanderweg würden sich auf ca. 2.500 € belaufen, davon wird eine Förderung von 60 % gewährt, für die Gemeinde würden somit ca. 13.500 € als Eigenanteil verbleiben. Die später entstehenden Kosten für die Instandhaltung und für die Einhaltung der Verkehrssicherungspflichten obliegen der Gemeinde. Vor der Beschlussfassung wird aus der Mitte des Rats moniert, dass bis dato noch keinerlei Maßnahmen zur Aufwertung des Wanderwegs am Mühlberg erfolgten, obwohl dies bereits mehrfach gefordert wurde. Mitglied des Gemeinderats Andreas Barmbichler spricht wiederholt eine rasche Sanierung des Weges an, da der Wanderweg sehr stark frequentiert wird.

Beschluss

Der Marktgemeinderat Waging a. See stimmt dem Vorschlag zu, den Seeholzweg und den Weg durch den Forstgraben und das Weitmoos im Rahmen der Fein- und Umsetzungsplanung des „Kooperationsprojektes Premiumwandern“ auf die tatsächliche Umsetzung als Premiumwanderweg prüfen zu lassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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9. 19. Änderung des Flächennutzungsplanes (Erweiterung eines Wohngebiets und Ergänzung eines Mischgebiets in Tettenhausen-Ost, Änderung eines Wohngebiets an der Ottinger Straße in Waging a.See in eine Fläche für die Landwirtschaft); Aufstellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Marktgemeinderates Waging a. See 14.03.2019 ö beschließend 9

Sachverhalt

Für den im Jahr 2006 neu erlassenen Flächennutzungsplan der Marktgemeinde Waging a. See ergibt sich die Notwendigkeit eines weiteren Änderungsverfahrens. Diese 19. Änderung hat folgende Änderungen bzw. neue Darstellungen zum Inhalt:

  1. Erweiterung eines Wohngebiets und Ergänzung eines Mischgebietes in Tettenhausen-Ost

Die neue Darstellung im Flächennutzungsplan orientiert sich am parallellaufenden Aufstellungsverfahren für den Bebauungsplan „Tettenhausen-Ost“. Hier ist zuletzt im gemeindlichen Bau- und Werkausschuss in der Sitzung am 07.02.2019 die Billigung und Auslegung des Bebauungsplanentwurfes beschlossen worden.
Weil die Darstellung im Flächennutzungsplan nicht deckungsgleich mit dem gebilligten Bebauungsplan ist, muss der Flächennutzungsplan – zwecks Einhaltung des bauplanungsrechtlichen Entwicklungsgebotes – entsprechend angepasst werden. Hierzu ist es erforderlich, das bestehende allgemeine Wohngebiet im Osten von Tettenhausen etwas zu vergrößern und an der Kreisstraße ein Mischgebiet neu darzustellen.

  1. Änderung eines Wohngebiets an der Ottinger Straße in Waging a. See in eine Fläche für die Landwirtschaft

Bereits in der Marktgemeinderatssitzung am 12.07.2018 ist auf Antrag der Eigentümerin beschlossen worden, ein Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes einzuleiten, um das innerhalb des Flurstücks 504 der Gemarkung Waging dargestellte Wohngebiet in eine Fläche für die Landwirtschaft umzuwandeln.
Die Änderung sollte an das nächste relevante Änderungsverfahren angekoppelt werden.

Beschluss

Der Marktgemeinderat Waging a. See beschließt, den Flächennutzungsplan zu ändern. Diese 19. Änderung umfasst gemäß dem Plankonzept des Planungsbüros Mühlbacher + Hilse, Traunstein vom 06.02.2019

  1. die Erweiterung der bestehenden Wohngebietsdarstellung und die Ergänzung einer Mischgebietsdarstellung im Osten von Tettenhausen im Bereich der Grundstücke Fl. Nrn. 8 und 217 der Gemarkung Tettenhausen (ca. 0,63 ha) und

  1. die Änderung einer Wohngebietsdarstellung in eine Fläche für die Landwirtschaft an der Ottinger Straße bzw. Westendstraße in Waging a. See im Bereich des Grundstücks Fl. Nr. 504 der Gemarkung Waging (ca. 2,21 ha).

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung soll in Form einer mindestens 3-wöchigen Auslegung des Vorentwurfsplanes im Rathaus in Waging a. See erfolgen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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10. 18. Änderung des Flächennutzungsplanes der Marktgemeinde Waging a. See für den Bereich "Unteraschau-Ost" (Autohaus Zahnbrecher)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Marktgemeinderates Waging a. See 14.03.2019 ö beschließend 10

Sachverhalt

Der Marktgemeinderat Waging a. See hat am 12.07.2018 in öffentlicher Sitzung  den Einleitungsbeschluss zur 18. Änderung des rechtswirksamen Flächennutzungsplanes für den Bereich „Unteraschau Ost“ auf den Grundstücken Fl. Nrn. 572/4 und 645/2 Gemarkung Freimann gefasst. Ferner wurde beschlossen, eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB gleichzeitig dem § 4a Abs. 2 BauGB entsprechend durchzuführen.


Ziel ist es mit der vorliegenden Bauleitplanung, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung einer Lager- und Pflegehalle sowie von Stellflächen für zu verkaufende Fahrzeuge für das im Ortsteil Unteraschau ansässige Autohaus Zahnbrecher zu schaffen. Zu diesem Zweck soll das im östlichen Anschluss an das Automobilunternehmens liegende Flurstück Nr. 645/2 der Gemarkung Freimann, das im rechtswirksamen Flächennutzungsplan bisher als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen ist, als Gewerbegebiet dargestellt werden. Zudem wird das bisherige Mischgebiet im Bereich des Flurstücks Nr. 572/4 der Gemarkung Freimann, auf dem sich das bestehende Autohaus befindet, in ein Gewerbegebiet umgewidmet. Der Geltungsbereich des betroffenen Plangebietes hat eine Größe von ca. 0,83 ha.

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10.1. Stellungnahme zum Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Marktgemeinderates Waging a. See 14.03.2019 ö beschließend 10.1

Sachverhalt

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB der Planunterlagen in der Fassung vom 12.06.2018 hat vom 17.08.2018 bis zum 10.09.2018 durch Aushang im Flur des Rathauses (2. Stock) stattgefunden. Hierauf ist durch Veröffentlichung im Amtsblatt der VG Waging a. See (VG-Blattl) am 17.08.2018 hingewiesen worden. Während der Auslegungsfrist sind von Seiten der Öffentlichkeit keine Hinweise, Anregungen oder Bedenken zur Planung vorgebracht worden.

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10.2. Stellungnahme zum Ergebnis der Trägerbeteiligung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Marktgemeinderates Waging a. See 14.03.2019 ö beschließend 10.2

Sachverhalt

Im Rahmen der frühzeitigen Trägerbeteiligung wurden die betroffenen Organisationen mit Schreiben vom 27.07.2018 unter Fristsetzung bis zum 31.08.2018 beteiligt.

***

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10.2.1. Allgemein

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Marktgemeinderates Waging a. See 14.03.2019 ö informativ 10.2.1

Sachverhalt

Folgende Institutionen haben sich nicht geäußert und damit keine Bedenken oder Anregungen vorgebracht:

  • Bayerischer Bauernverband – Kreisverband Traunstein
  • Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege
  • Bund Naturschutz – Kreisgruppe Traunstein
  • Zweckverband zur Wasserversorgung der Otting-Pallinger-Gruppe
  • Deutsche Telekom Technik GmbH
  • Gemeinde Taching a. See
  • Gemeinde Wonneberg
  • Große Kreisstadt Traunstein
  • Markt Teisendorf
  • Gemeinde Petting
  • Gemeinde Kirchanschöring
  • Gemeinde Waging a. See; Bauabteilung Bereich Bautechnik
  • Gemeinde Waging a. See; Ordnungsamt
  • Gemeindewerke Waging a. See

***

Folgende Institutionen haben sich geäußert und keinerlei Einwände, Anregungen oder Hinweise vorgebracht:

  • Handwerkskammer für München und Oberbayern; Schreiben vom 31.08.2018
  • Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern; Schreiben vom 24.08.2018
  • Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Traunstein; Schreiben vom 31.07.2018
  • Energienetze Bayern GmbH & Co. KG; Schreiben vom 27.08.2018
  • Bayernwerk Netz GmbH; Schreiben vom 06.08.2018
  • Stadt Traunreut; Schreiben vom 31.07.2018
  • Gemeinde Palling; Schreiben vom 06.08.2018
  • Gemeinde Fridolfing; Schreiben vom 31.07.2018
  • Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Traunstein, Abteilung Ernährung und Landwirtschaft; Schreiben vom 30.08.2018 
  • Landratsamt Traunstein, Sachgebiet Wasserrecht und Bodenschutz;
Schreiben vom 06.08.2018
  • Landratsamt Traunstein, Untere Immissionsschutzbehörde; 
Schreiben vom 30.08.2018
  • Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Traunstein, Untere Forstbehörde; Schreiben vom 06.08.2018
  • Wasserwirtschaftsamt Traunstein; 
Schreiben vom 24.08.2018 mit Verweis auf die Stellungnahme zur 1. Änderung des Bebauungsplans „Unteraschau Ost“, die bereits im Rahmen des Bebauungsplanänderungsverfahren vom Bau- und Werkausschuss am 13.03.2019 behandelt wurde.
  • Staatliches Bauamt Traunstein, Bereich Straßenbau; 
Schreiben vom 08.08.2018 mit Verweis auf die Stellungnahme zur 1. Änderung des Bebauungsplans „Unteraschau Ost“, die bereits im Rahmen des Bebauungsplanänderungsverfahren vom Bau- und Werkausschuss am 13.03.2019 behandelt wurde.

***

Folgende Institutionen haben Hinweise, Anregungen oder Bedenken vorgebracht:

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10.2.2. Landratsamt Traunstein, Untere Bauaufsichtsbehörde (Herr Seeholzer); Schreiben vom 02.09.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Marktgemeinderates Waging a. See 14.03.2019 ö beschließend 10.2.2

Sachverhalt

Textinhalt:

„Grundsätzlich besteht mit der geplanten Änderung des Flächennutzungsplanes von Seiten der unteren Bauaufsichtsbehörde Einverständnis.

Allerdings liegt in diesem Fall aufgrund der Umwandlung von landwirtschaftlich genutzten Flächen (§ 1a Abs. 2 Satz 4 BauGB) eine zusätzliche Begründungspflicht vor, eine Überprüfung bzw. Einarbeitung in die Verfahrensunterlagen wird für erforderlich gehalten.

Außerdem bedarf es hinsichtlich der erforderlichen Ortsrandeingrünung eine einvernehmliche Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde.

Um eine entsprechende Überprüfung und Überarbeitung wird gebeten; für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.“

Würdigung:

Der Planer wird beauftragt, die Umwandlung von landwirtschaftlicher Fläche in ein Gewerbegebiet ausreichend zu begründen.

Die Abstimmung der Ortsrandeingrünung mit der unteren Naturschutzbehörde ist bereits erfolgt. Dazu siehe die nachfolgenden Ausführungen bei der Behandlung der Stellungnahme der unteren Naturschutzbehörde.

Vor der Beschlussfassung verlässt Mitglied des Gemeinderats Martin Dandl den Sitzungssaal.

Beschluss

Der Marktgemeinderat Waging a. See nimmt die vorliegende Stellungnahme zur Kenntnis. Die Planunterlagen sind entsprechend den Darstellungen in der vorgenannten Würdigung zu ergänzen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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10.2.3. Landratsamt Traunstein, Untere Naturschutzbehörde (Frau Antwerpen); Schreiben vom 13.08.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Marktgemeinderates Waging a. See 14.03.2019 ö beschließend 10.2.3

Sachverhalt

Textinhalt:

„Die im Plan vorgesehenen Eingrünungsflächen an der Nord- und Ostseite des Gewerbegebietes reichen für eine gute Einbindung der neuen Gewerbeflächen in die Landschaft aus naturschutzfachlicher Sicht nicht aus. Eine Verbreiterung der Flächen wird dringend erforderlich gehalten. Wir bitten um eine entsprechende Überarbeitung der Planung.“

Würdigung:

Der Planer wird beauftragt, die private Ortsrandeingrünung entsprechend den Vorgaben der unteren Naturschutzbehörde zu verbessern.

Beschluss

Der Marktgemeinderat Waging a. See nimmt die vorliegende Stellungnahme zur Kenntnis. Die Planunterlagen sind entsprechend den Ausführungen in der vorgenannten Würdigung zu ändern bzw. zu ergänzen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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10.2.4. Regierung von Oberbayern, Höhere Landesplanungsbehörde (Frau Rothut); Schreiben vom 06.08.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Marktgemeinderates Waging a. See 14.03.2019 ö beschließend 10.2.4

Sachverhalt

Textinhalt:

Natur und Landschaft:
Aufgrund der leichten Hang- sowie Lage am Ortsrand ist eine möglichst schonende Einbindung der geplanten Halle und Stellplätze in das Orts- und Landschaftsbild besonders zu achten (vgl. Landesentwicklungsprogramm (LEP) 7.1.1 G, Regionalplan Südostoberbayern (RP 18) B I 2. 1 Z, B II 3. 1 Z). Den Belangen von Natur und Landschaft einschließlich Artenschutz (vgl. LEP 7.1.6 G) ist in enger Abstimmung mit der unteren Bauaufsichts- und unteren Naturschutzbehörde Rechnung zu tragen.

Lärmschutz:
Aufgrund der im näheren Umfeld bestehenden Wohnbebauung sowie der im Osten verlaufenden Staatsstraße 2104 bitten wir die Planung mit der unteren Immissionsschutzbehörde abzustimmen, um den Belangen des Lärmschutzes (vgl. Bayerisches Landesplanungsgesetz (BayLplG) Art. 6 Abs. 2 Nr. 7) gerecht zu werden

Hinweis:
Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass im Rahmen der gemeindlichen Bauleitplanung in Gewerbegebieten durch geeignete Festsetzungen die Entstehung unzulässiger Einzelhandelsagglomerationen auszuschließen ist (vgl. Ziel Landesentwicklungsprogramm (LEP) 5.3.1 in der Fassung der Änderungs-VO vom 21.02.2018).

Ergebnis:
Bei Berücksichtigung der genannten Punkte stehen der 18. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die vorliegende Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Unteraschau-Ost“ den Erfordernissen der Raumordnung nicht entgegen.

Beschluss

Der Marktgemeinderat Waging a. See nimmt die vorliegende Stellungnahme zur Kenntnis. Eine Änderung der Planunterlagen alleine aufgrund der Stellungnahme der Regierung von Oberbayern ist nicht veranlasst. Die geforderte Abstimmung mit dem Landratsamt als Untere Bauaufsichts-, Naturschutz- und Immissionsschutzbehörde ist bereits erfolgt. Hierzu darf auf die oben beschriebene Behandlung der Beteiligung der vorgenannten Behörden verwiesen werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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10.3. Billigungs- und Auslegungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Marktgemeinderates Waging a. See 14.03.2019 ö beschließend 10.3

Sachverhalt

Aufgrund der heute beschlossenen Änderungen und Ergänzungen ist ein neuer Flächennutzungsplanänderungsentwurf zur 18. Änderung zu billigen. Die gebilligte Planung muss dann gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt und den Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB zur Beteiligung dem § 4a Abs. 2 BauGB entsprechend parallel zugesandt werden.

Beschluss

Der Marktgemeinderat Waging a. See  billigt den vom Planungsbüro Mühlbacher und Hilse gefertigten Planentwurf zur 18. Änderung des Flächennutzungsplanes vom 14.03.2019 mit den heute beschlossenen Änderungen und Ergänzungen. Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung und die Trägerbeteiligung zu veranlassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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11. Information über das Ergebnis der Besprechung zum Brandschutz bzgl. der Neugestaltung des Eingangsbereiches der TI

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Marktgemeinderates Waging a. See 14.03.2019 ö 11

Sachverhalt

Mitglied des Gemeinderats Magdalena Obermayer verlässt die Sitzung des Gemeinderats.

Am 18.02.2019 fand eine Besprechung bzgl. des Brandschutzes in der TI statt. Kämmerer Kraus berichtet über die einzelnen Punkte der Brandschutzbesprechung. Im Zuge der Neugestaltung des Eingangsbereiches der TI wurde aus gestalterischen Gründen und wegen der Notwendigkeit von Kosteneinsparungen auf den Einbau der Glaswand verzichtet. Die Glaswand hätte aber in einem Brandfall den Abzug von Rauch verhindert. Von Seiten des Brandschutzgutachters, Herbert Klein, Grabenstätt, wurde mit Mail vom 18.02.2019 auf die Gefahr von Leib und Leben durch Rauchentwicklung in den Fluchtbereichen hingewiesen. In der Besprechung vor Ort wurde der Einbau als empfehlenswert eingestuft, nicht aber als zwingend vorgeschrieben. Nachdem im Gebäude mehrere Fluchtwegmöglichkeiten bestehen, wäre im Rat darüber zu beraten, ob aus Brandschutzgründen der Einbau der Glaswand (Kosten ca. 15.000 €) tatsächlich erfolgen soll. Mit Beschluss des Rats vom 13.12.2018 wurden für die Neugestaltung des Eingangsbereichs Mittel in Höhe von 304.000 € netto zur Verfügung gestellt, was auch als Obergrenze anzusehen ist. Nachdem eine Gefahr für Leib und Leben im Brandfall bestehen kann, ist der Rat nach kurzer Diskussion mehrheitlich der Auffassung, den Einbau einer entsprechenden Glaswand im Zuge der Neugestaltungsmaßnahme in Auftrag zu geben. Die Kosten wurden von der Kämmerei auf netto 9.200 € beziffert. Kämmerer Kraus informiert abschließend, dass der Förderantrag zur Neugestaltung der TI gem. dem Förderprogramm „RÖFE“ am 11.02.2019 an die Regierung von Oberbayern versandt wurde.  

Beschluss

Der Marktgemeinderat Waging a. See beschließt den Einbau einer Glaswand, um im Brandfall den Abzug von Rauch zu verhindern, im Zuge der Maßnahme für die Neugestaltung des Eingangsbereiches der TI. Der Marktgemeinderat hat Kenntnis von den zu erwartenden Kosten in Höhe von rd. netto 9.200 €.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 1

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12. Bekanntgabe von Tagesordnungspunkten aus nichtöffentlichen Sitzungen, für die die Gründe der Geheimhaltung weggefallen sind (Art. 52 Abs. 3 GO)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Marktgemeinderates Waging a. See 14.03.2019 ö informativ 12

Sachverhalt

Es liegen keine Tagesordnungspunkte zur Veröffentlichung vor.

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13. Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Marktgemeinderates Waging a. See 14.03.2019 ö informativ 13

Sachverhalt

„Grünes Klassenzimmer“ an der Mittelschule Waging a. See

Bürgermeister Baderhuber informiert den Rat über das geplante Schulprojekt „grünes Klassenzimmer“.

Parkplätze der vorm. Bäckerei Joas am Parkplatz der „Bergader SportArena“

Bürgermeister Baderhuber wird aus der Mitte des Rats gebeten, Verhandlungen mit den ehem. Grundeigentümer zu führen, ob die Parkplätze künftig wieder als öffentliche Parkplätze genutzt werden können.

Einladung zur „Agenda 21“ Veranstaltung am 21.03.2019

Mitglied des Gemeinderats Georg Huber spricht eine Einladung zur anstehenden Veranstaltung von „Agenda 21“ zu Energiethemen am 21.03.2019 aus.

Buchungssystem „Ist-Mobil“

Bürgermeister Baderhuber informiert über die Konzeptentwicklung eines Buchungssystems für das sog. „Ist-Mobil“. Die Konzeptentwicklung wird gefördert, so dass für die teilnehmenden Gemeinden „nur“ eine Eigenbeteiligung von 1.000 € verbleibt. Die Marktgemeinde wird an dem Projekt teilnehmen.

Geschwindigkeitsbeschränkung auf 80 km/h im Bereich Unteraschau

Mitglied des Gemeinderats Martin Dandl hat vor einiger Zeit eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 80 km/h im Bereich Unteraschau (Einfahrt Aichwies Richtung Otting) angeregt. Bürgermeister Baderhuber informiert, dass er diesbezüglich um einen Termin im Staatl. Bauamt – Straßenbau – gebeten hat. Sobald nähere Erkenntnisse vorliegen, wird der Rat darüber informiert.

Aufstellung eines Papierkorbs/Aschenbecher im Eingangsbereich des Rathauses

Nachdem immer wieder Müll und Zigarettenkippen im Eingangsbereich des Rathauses weggeworfen werden, soll ein Papierkorb/Aschenbecher aufgestellt werden. Kämmerer Kraus wird in Kürze einen Papierkorb/Aschenbecher besorgen.

Verkehrsgefährdung im Bereich des Dorfladens in Tettenhausen

Mitglied des Gemeinderats Stefanie Schmeiduch spricht eine Verkehrsgefährdung im Bereich des Dorfladens in Tettenhausen an. Bekanntermaßen ist der Gehsteig in diesem Bereich sehr schmal. Es besteht die Gefahr, so Schmeiduch, dass bei Unachtsamkeit bei Verlassen des Dorfladens Personen, insbesondere Kinder, in den Straßenbereich laufen. Der Rat schließt sich der Meinung Schmeiduchs an. Es wird vereinbart, die Situation vor Ort zu besichtigen und nach Lösungsmöglichkeiten zu suchen.

Verkehrsgefährdung am Fahrbahnteiler in Tettenhausen

Eine weitere Verkehrsgefährdung wird durch die großen Verkehrsschilder am Fahrbahnteiler in Tettenhausen angesprochen. Personen, insbesondere Kinder, die die Straße in diesem Bereich überqueren, können durch die Schilder verdeckt werden und somit nicht erkannt werden. Auch hier wird gebeten, Lösungen zu finden (evtl. kleinere Schilder).

Informationspolitik innerhalb der Rathausverwaltung

Mitglied des Gemeinderats Josef Hofmann monierte den mangelnden Informationsfluss zwischen Verwaltung und Gemeinderat, insbesondere bei Bau- und Grundstücksangelegenheiten. Ausschlaggebend war, dass die Bauverwaltung nach Aussage von Josef Hofmann über Grunderwerbsmöglichkeiten informiert wurde, diese Informationen aber dem Gemeinderat vorenthalten wurden . Mitglied des Gemeinderats Hofmann und weitere Mitglieder des Rats fordern eine Klärung des Sachverhalts bis zur nächsten Sitzung des Marktgemeinderats.

Datenstand vom 14.08.2019 10:57 Uhr