Datum: 01.08.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Waging a. See
Gremium: Marktgemeinderat Waging a. See
Körperschaft: Markt Waging a. See
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 21:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 17.07.2019
2 Vorstellung des Mütterzentrums Traunstein e.V. als Betreiber von Kindertageseinrichtungen
3 Beauftragung des Zweckverbandes kommunale Verkehrsüberwachung Südostbayern zur Überwachung des fließenden Verkehrs in der Marktgemeinde Waging a. See
4 Straßenausbau Ortsteil Steppach
5 Vorgabe des Sitzungskalenders 2019 für den Werkausschuss der Gemeindewerke Waging a. See
6 Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich einer Teilfläche von ca. 1,0 ha westlich des Ortsteils Parschall ("Sondergebiet - Bioenergie Parschall"); Aufstellungsbeschluss
7 Bekanntgabe von Tagesordnungspunkten aus nichtöffentlichen Sitzungen, für die die Gründe der Geheimhaltung weggefallen sind (Art. 52 Abs. 3 GO)
8 Sonstiges

zum Seitenanfang

1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 17.07.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Marktgemeinderates Waging a. See 01.08.2019 ö beschließend 1

Sachverhalt

Das Sitzungsprotokoll wurde im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt und mit der Sitzungsladung an die Ratsmitglieder verschickt.

Beschluss

Der Marktgemeinderat Waging a. See nimmt die Sitzungsniederschrift vom 17.07.2019 zur Kenntnis und stimmt dieser ohne Einwände zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2. Vorstellung des Mütterzentrums Traunstein e.V. als Betreiber von Kindertageseinrichtungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Marktgemeinderates Waging a. See 01.08.2019 ö 2

Diskussionsverlauf

Erster Bürgermeister Matthias Baderhuber begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Frau Preuster vom Mütterzentrum Traunstein und erteilt ihr nach kurzer Einführung das Wort.
Frau Preuster stellt anschließend anhand der im RIS beiliegenden Präsentation das Mütterzentrum vor. Sie weist auch darauf hin, dass das  Mütterzentrum durch den Kontakt mit Frau Kress von der Firma Bergader nach Waging a. See gekommen ist und hier zuerst die Übergangslösung und seit Beginn dieses Kindergartenjahres die „Kindertageseinrichtung Käsemäuse“ betreibt. Für die Kinderkrippe im Campingplatz sind bereits 17 Kinder angemeldet, 3 Plätze sind noch frei.
Bürgermeister Baderhuber bedankt sich anschließend bei Frau Preuster für die ausführliche Vorstellung und freut sich bereits auf eine gute Zusammenarbeit mit dem Mütterzentrum.

zum Seitenanfang

3. Beauftragung des Zweckverbandes kommunale Verkehrsüberwachung Südostbayern zur Überwachung des fließenden Verkehrs in der Marktgemeinde Waging a. See

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Marktgemeinderates Waging a. See 01.08.2019 ö beschließend 3

Sachverhalt

Im Jahr 2011 wurde von der VG Waging a. See erstmals eine Zweckvereinbarung mit dem Zweckverband kommunale Verkehrsüberwachung Südostbayern durch die VG Waging a. See abgeschlossen. Der Grund dafür war die Messung des fließenden Verkehrs in der Gemeinde Taching a. See. Mittlerweile ist die VG Mitglied im Zweckverband und der Markt Waging a. See und die Gemeinde Taching a. See haben auch die Überwachung des ruhenden Verkehrs auf den Zweckverband übertragen. Die Zusammenarbeit mit den Mitarbeitern des Zweckverbandes funktioniert sehr gut. Die Überwachung des fließenden Verkehrs kostet 120 € pro Stunde und die verwaltungstechnische Abwicklung pro Vorgang 4 €. Weitere Kosten oder Mitgliedsbeiträge fallen nicht an. Die Messpunkte sowie die Anzahl der Messungen werden mit der Mitgliedsgemeinde abgesprochen und genau festgelegt.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Baderhuber weist in seiner Einführung darauf hin, dass sich immer wieder Bürger beklagten, dass die Geschwindigkeitsbegrenzungen im Gemeindegebiet nicht eingehalten werden und zum Teil deutlich zu schnell gefahren wird.
GL Röckenwagner weist darauf hin, dass die Verwaltungsgemeinschaft bereits seit 2011 Dienstleistungen des Zweckverbandes Südostbayern in Anspruch nimmt und informierte anhand der beiliegenden Präsentation über die Rahmenbedingungen. Die Festlegung der Messpunkte und die Häufigkeit der Messungen erfolgt in enger Absprache mit dem Zweckverband. Es besteht auch die Möglichkeit, Messungen auf der Staatsstraße außerhalb geschlossener Ortschaften zu beauftragen. Die Messpunkte werden auch mit der örtlich zuständigen Polizeiinspektion abgesprochen. Kosten entstehen der Marktgemeinde nur, wenn tatsächlich Messungen durchgeführt werden. Die Einsatzstunde kostet incl. Fahrzeug und Person 120 €, die Verfahrenspauschale pro Verwaltungsvorgang kostet 4 €. Damit ist alles abgedeckt, ein Mitgliedsbeitrag wird nicht erhoben. Die Messungen können auch jederzeit ausgesetzt werden, wenn die Gemeinde das wünscht, so der Geschäftsstellenleiter.
In der folgenden Diskussion wird darauf hingewiesen, dass die Verkehrsüberwachung Aufgabe der Polizei sein sollte. Letztendlich könne  die Beauftragung des Zweckverbandes bei entsprechender Veröffentlichung aber eine positive Wirkung auf das Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer haben. Es wurde auch der Wunsch geäußert, dass auch Messungen an der vielbefahrenen Staatsstraße durchgeführt werden.

Beschluss

Der Marktgemeinderat Waging a. See beschließt auf der Grundlage der vorliegenden Verbandssatzung (VS) vom 07. Mai 2007, zuletzt geändert durch Satzung vom 20. November 2018, den Beitritt des Marktes Waging a. See zum Zweckverband „Kommunale Verkehrsüberwachung Südostbayern“ (Mitgliedschaft).
Die den Gemeinden durch § 88 Abs. 3 ZustV grundsätzlich übertragenen Aufgaben zur Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 24 StVG werden dabei auf Grundlage des § 4 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 VS im nachfolgend genannten Umfang auf den Zweckverband übertragen:
§ 4 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe b (zulässige Geschwindigkeit)
§ 4 Abs. 1 Satz 2 Buchstaben b und d hierzu (einschl. Busgeldstelle)

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 3

zum Seitenanfang

4. Straßenausbau Ortsteil Steppach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Marktgemeinderates Waging a. See 01.08.2019 ö beschließend 4

Diskussionsverlauf

Gegen den Vorschlag von Bürgermeister Baderhuber, den Tages ordnungspunkt auf die nächste Sitzung zu vertagen, werden keine Einwände vorgebracht.

zum Seitenanfang

5. Vorgabe des Sitzungskalenders 2019 für den Werkausschuss der Gemeindewerke Waging a. See

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waging a. See (Gemeindewerke Waging a. See) Sitzung des Marktgemeinderates Waging a. See 01.08.2019 ö beschließend 5

Sachverhalt

In der Gemeinderatssitzung vom 27.06.2019 wurde die Gründung eines eigenen Werkausschusses mit sofortiger Wirkung beschlossen. Der Werkausschuss soll ab September monatlich zu den folgenden Terminen tagen:

-12.09.2019 ab 14:00 Uhr
-17.10.2019 ab 14:00 Uhr
-21.11.2019 ab 14:00 Uhr
-05.12.2019 ab 14:00 Uhr  

zum Seitenanfang

6. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich einer Teilfläche von ca. 1,0 ha westlich des Ortsteils Parschall ("Sondergebiet - Bioenergie Parschall"); Aufstellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Marktgemeinderates Waging a. See 01.08.2019 ö 6

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 16.07.2019 beantragt das Planungsbüro meineumwelt GmbH, Vogtareuth im Auftrag der Poller Biogas GbR die Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich von Parschall. Die bestehende Biogasanlage soll auf einer Teilfläche von ca. 1,0 ha als Sondergebiet mit der Bezeichnung „Sondergebiet - Bioenergie Parschall“ ausgewiesen werden.


Die beantragte Ausweisung wird im Schreiben vom 16.07.2019 wie folgt erläutert und begründet:

„Sehr geehrte Gemeinderäte und Gemeinderätinnen, sehr geehrter Herr Bürgermeister,

wie Johann Poller bereits mit Ihnen besprochen hat, besteht die Absicht die Biogasanlage Poller Biogas GbR, Parschall 3, 83367 Petting, über die nach Baugesetzbuch begrenzten Leistungsschwellen hin zu betreiben. Die Erweiterung dient der Betriebssicherung über das Ende des Erneuerbare Energien Gesetzes hinaus. Nach derzeitiger Regelung muss im Anschluss an den 20-jährigen Vergütungsanspruch die Biogasanlage zu Börsenpreisen liefern, was betriebswirtschaftlich mit landwirtschaftlicher Produktion völlig ausgeschlossen ist. Alternativ kann am Ausschreibungsverfahren gemäß aktuellem EEG teilgenommen werden, in dem nochmals eine 10-jährige Vergütung unter finanziellen Einschränkungen und technischen Auflagen (doppelte Überbauung) möglich ist. Bei der Ausschreibung lässt sich jedoch heute weder sagen, ob die Förderung zu gegebener Zeit überhaupt noch gegeben ist, noch ob bei der Vielzahl von Erneuerbare-Energien-Anlagen ein Zuschlag erfolgt. Die Ausschreibungsmengen sind im EEG gedeckelt und es ist möglich, dass man keinen Zuschlag erhält. In diesen Fall müsste die Biogasanlage wohl stillgelegt werden, bzw. könnte lediglich mit Reststoffen aus der Landwirtschaft betrieben werden. Entsprechend würde für den Landwirt Johann Poller mit Familie die Existenzgrundlage entfallen, da mit der Tierhaltung bereits vor Jahren aufgehört wurde.

Weiterhin soll die Biogasanlage vermehrt nach Wärmebedarf betrieben werden, wozu auch Gespräche mit der Gemeinde als Wärmeabnehmer geführt werden. Zur Wärmesicherung müssten in hohen Bedarfszeiten höhere Leistungen gefahren werden, die ggf. in den Sommermonaten nicht entsprechend zurückgeführt werden könnten. Bei der heutigen Deckelung der Gasproduktionsmenge könnte dies schnell an die Grenzen führen, bzw. diese Flexibilität stark einschränken.

Die aktuellen Forschungen zur weiteren Effizienzsteigerung von Biogasanlagen und zur bedarfsgerechten Energieproduktion beschäftigen sich mit sogenannten Power-to-Gas Anlagen. Diese Anlagen ermöglichen im Netz kurzfristig nicht benötigten Strom zu nutzen und Energie in anderer Form als Strom zur Verfügung zu stellen. Hierzu wird Biogas aufgereinigt und als Biomethan in das Erdgasnetz eingespeist (sogenannte Gaseinspeiseanlagen) oder es werden Stromspitzen aus dem Netz genutzt, um aus Wasserstoff und CO2 Methan zu produzieren. Auf Grund des Klimaschutzzieles der Reduzierung der CO2-Bilanz könnte in absehbarer Zeit an Biogasanlagen über diesen Methanisieriungsprozess CO2 gebunden, in Methan umgewandelt und in das Erdgasnetz eingespeist werden. Dabei entsteht eine negative CO2-Bilanz (CO2 Bindung statt Freisetzung des Treibhausgases), was klimatechnisch sehr interessant ist. Eine Erdgasleitung wäre für die Anlage Poller räumlich erreichbar. Außerdem könnte eine Biomethan-Tankstelle installiert werden. So könnte der landwirtschaftliche Betrieb Poller mit Biogasproduktion zukünftig langfristig gesichert werden und seinen Anteil an moderner Energieerzeugung bei gleichzeitiger CO2-Reduktion leisten.

Zur Methanisierung und der vorgelagerten Wasserstoffgewinnung aus H2O kann der selbst erzeugte Strom aus den Biogas-BHKW oder auch anderweitig erzeugter Strom verwendet werden, auch der Bezug aus dem Stromnetz wäre möglich, z.B. bei zu hoher Netzauslastung. Möglich wäre auch mit PV-Modulen Strom zu erzeugen und hierfür zu nutzen. Entsprechend sollte auch die Stromproduktion aus Photovoltaik zulässig sein, was auch die Zulässigkeit der Errichtung erfordert.

Zukünftig sollen etwa 4 Mio. Nm³ Biogas pro Jahr erzeugt werden. Damit überschreitet die heute bereits immissionsschutzrechtlich genehmigte Biogasanlage die baurechtliche Privilegierung im Sinne des §35 Abs. (1) Nr. 6 d) BauGB, der die Kapazität einer Anlage zur Erzeugung von Biogas auf 2,3 Mio. Nm³/a begrenzt. Um Baurecht für die zukünftigen Vorhaben herzustellen, beantragt Herr Poller hiermit die Aufstellung eines Bebauungsplans und die notwendige Änderung des betroffenen Flächennutzungsplans. Etwaige Kosten aus dem Bauleitplanverfahren wird der Betrieb Poller übernehmen und mit der Thematik Biogas, Erneuerbare Energien und Landwirtschaft erfahrene Planer beauftragen.

Betriebsstandort: Parschall 3, 83367 Petting
Flur Nr. 1223/8, 1223/9,1212/3 Gemarkung Nirnharting, Markt Waging am See

Geplante Erweiterungen (zu heutigem Stand):
  • Gaserzeugungsmenge ca. 4 Mio. Nm³/a
  • Installation weiterer Biogasverwertungs- und Stromerzeugungsanlagen (z.B. Blockheizkraftwerke, Gasthermen, etc.)
  • Errichtung weiterer Gär- und Gärrestlagerbehälter mit Gasspeicher
  • Errichtung weiterer Betriebsgebäude (Maschinenhaus)
  • Erweiterung des Biomasselagers
  • Erhöhung der Wärmenutzung (Gemeinde ist auch im Gespräch als möglicher Abnehmer)
  • Errichtung und Betrieb von Power to Gas Anlagen, wie auch zur Wasserstoffgewinnung
  • Anschluss an Gasleitungen (Power to Gas)
  • Errichtung und Betrieb von weiteren Anlagen zur Energiegewinnung aus Erneuerbare Energien (z.B. Photovoltaik)
. . .

Begründung: Ein Bebauungsplan soll das Baurecht für die Erweiterung der Biogasanlage Poller Biogas GbR schaffen, um gemäß §1 Abs. (5) BauGB eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung voranzutreiben und mit dem Ausbau der erneuerbaren Energien gleichzeitig das Klima zu schützen und dem Allgemeinwohl zu dienen.

Die meineumwelt GmbH als Planungsbüro für Biogas und Landwirtschaft hat bereits in der Vergangenheit die Biogasanlage Poller planungstechnisch betreut und ist auch an vergleichbaren Planungen beteiligt. Gerne betreuen wir auch in diesem Projekt die Familie Poller und sichern auch gegenüber der Gemeinde zu, diese eng und frühzeitig in die Planungen einzubeziehen.

Für Rückfragen und Absprachen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Alois Grundner, meineumwelt GmbH – gez. Johann Poller, Poller Biogas GbR“

Diskussionsverlauf

Nach kurzer Erläuterung des Sachverhalts durch Bürgermeister Baderhuber wird mit Einverständnis des Marktgemeinderates dem Antragsteller das Wort erteilt, der noch einige sachliche Hinweise zum Antrag gibt. Anschließend fasst der Marktgemeinderat folgenden

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt, den Flächennutzungsplan im Bereich einer Teilfläche von ca. 1,0 ha westlich des Ortsteils Parschall zu ändern. Der Änderungsbereich umfasst die bestehende Biogasanlage und damit die Grundstücke Fl.Nrn. 1223/8 und 1223/9 sowie eine Teilfläche des Grundstücks Fl.Nr. 1223 der Gemarkung Nirnharting. Gegenstand der Änderung ist die Ausweisung eines Sondergebiets mit der Bezeichnung „Sondergebiet – Bioenergie Parschall“.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung soll in Form einer 3-wöchigen Planauflage im Rathaus Waging erfolgen.
Die Kosten der Planung hat der Antragsteller zu tragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

7. Bekanntgabe von Tagesordnungspunkten aus nichtöffentlichen Sitzungen, für die die Gründe der Geheimhaltung weggefallen sind (Art. 52 Abs. 3 GO)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Marktgemeinderates Waging a. See 01.08.2019 ö informativ 7

Diskussionsverlauf

GL Röckenwagner gibt bekannt, dass die Leistungsphase 3 für den Planungsauftrag für das Vereinshaus in Otting an das Planungsbüro Magg aus Freilassing vergeben wu rde.

zum Seitenanfang

8. Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Marktgemeinderates Waging a. See 01.08.2019 ö informativ 8

Diskussionsverlauf

Erster Bürgermeister Baderhuber erinnert an den Tag der Betriebe am morgigen Freitag im Bierzelt in Otting und lädt herzlich dazu ein.

Datenstand vom 21.01.2020 15:14 Uhr