Datum: 24.10.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Waging a. See
Gremium: Marktgemeinderat Waging a. See
Körperschaft: Markt Waging a. See
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:00 Uhr bis 22:30 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 26.09.2019
2 Gestaltung und Bespielung des geplanten Premiumwanderweges in Tettenhausen mit dem Thema "Dahoam is Dahoam"
3 Vorstellung der Jahresrechnung 2018 und Präsentation des Rechenschaftsberichts für das Haushaltsjahr 2018
4 Vorstellung und Beschlussfassung über die ab dem Kindergarten- und Krippenjahr 2020/2021 geltenden Elternbeiträge in den Kinderbetreuungseinrichtungen
5 Änderung der Gebührenordnung für die gemeindlichen Kindergärten
6 Beschlussfassung zum Erlass einer Steuer-Richtlinie (Tax Compliance-Richtlinie)
7 Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung samt Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019
8 Vorstellung einer Liste der aktuellen Baumaßnahmen
9 Bekanntgabe der Kostenfortschreibung zum Neubau des gemeindlichen Bauhofes
10 Referentenbericht für den Bereich Straßen, Wald und Gewässer
11 Bestellung einer/s gemeinsamen Datenschutzbeauftragten für die Landkreisgemeinden
12 Bekanntgabe von Tagesordnungspunkten aus nichtöffentlichen Sitzungen, für die die Gründe der Geheimhaltung weggefallen sind (Art. 52 Abs. 3 GO)
13 Sonstiges

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 26.09.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Marktgemeinderates Waging a. See 24.10.2019 ö beschließend 1

Beschluss

Der Marktgemeinderat Waging a. See nim mt die öffentliche Sitzungsniederschrift zur Kenntnis und stimmt dieser ohne Einwände zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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2. Gestaltung und Bespielung des geplanten Premiumwanderweges in Tettenhausen mit dem Thema "Dahoam is Dahoam"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Marktgemeinderates Waging a. See 24.10.2019 ö beschließend 2

Sachverhalt

Als Anlage zum Top. liegt ein Ergänzungskonzept für die geplanten Skulpturen bei. Kürzlich gab es einen Anruf des Bayerischen Fernsehens, das in der Abendschau am 04.11. einen Beitrag zu diesem Thema plan. Aus Sicht der TI-Leiterin hat das Projekt eine Menge Potential. Um im Bedarfsfall weitere Planungen aufnehmen zu können, wäre es gut, wenn in dieser Sache eine Entscheidung vom Marktgemeinderat herbeigeführt werden könnte.

Diskussionsverlauf

Nach kurzer Einführung durch ersten Bürgermeister Baderhuber erläuterte die TI-Leiterin Eva Bernauer nochmals das Konzept anhand der beiliegenden Planung. Der Premiumwanderweg, zwischen Tettenhausen und Tengling befindet sich derzeit in der Fein- und Umsetzungsplanung. Er soll als  „Dahoam is Dahoam – Wanderweg“ gestaltet werden, die Eingangsskulptur ist in Tettenhausen geplant, die Wirtshauskulisse als Installation im Kurpark. Die Bezüge zu der z. Z. beliebtesten Fernsehvorabendserie Deutschlands „Dahoam is Dahoam“ ergeben ein touristisches Alleinstellungsmerkmal, das ihres Gleichen sucht. Es ergeben sich touristisch-kulturelle Möglichkeiten, die über den Unterhaltungswert der Fernsehserie weit hinaus gehen. Damit wird auch ein Publikumskreis angesprochen werden können, der jenseits des Fanpublikums liegt. Die Kosten für das Gesamtprojekt belaufen sich auf 106.000 € netto, eine LEADER-Förderung von 50 – 60 % ist in Aussicht gestellt, ergänzt die TI-Leiterin zum Ende ihrer Ausführung.
In der folgenden Diskussion wird das Projekt aus touristischer Sicht sehr positiv bewertet, die Installation einer Wirtshausstube wird aber sowohl in Tettenhausen als auch im Kurpark eher skeptisch gesehen. Es wird auch darauf hingewiesen, dass der Architekt des Tettenhauser Dorfplatzes in die Gestaltung mit einbezogen werden sollte. Auch eine Einbindung der Bürger in das Projekt wurde als wichtig erachtet.
GR Seehuber beantragt eine Anfrage an die Gemeinde Taching a. See bezüglich deren Beteiligung, nachdem der geplante Premiumwanderweg mindestens zur Hälfte auf Tachinger Gebiet liegt. Zum Abschluss der Diskussion fasst das Gremium folgenden  

Beschluss

Der Marktgemeinderat Waging a. See beschließt das Projekt Gestaltung und Bespielung des geplanten Premiumwanderweges in Tettenhausen mit dem Thema „Dahoam is Dahoam“ weiterzuverfolgen und vor einer erneuten Behandlung im Gremium die noch offenen Fragen zu klären.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 5

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3. Vorstellung der Jahresrechnung 2018 und Präsentation des Rechenschaftsberichts für das Haushaltsjahr 2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Marktgemeinderates Waging a. See 24.10.2019 ö 3

Sachverhalt

Der Rechenschaftsbericht wurde den Mitgliedern des Gemeinderats vorab zusammen mit der Ladung zu dieser Sitzung zugesandt.

Die Jahresrechnung 2018 wurde erstellt und wird dem Marktgemeinderat in Form des Rechenschaftsberichts präsentiert. Das Ergebnis des Verwaltungshaushalts betrug 2018 14.226.752 € und lag somit lediglich um 111.152 € über den Ansatzerwartungen. Mit einer tatsächlichen Zuführung an den Vermögenshaushalt in Höhe von 2.473.354 € konnte auch 2018 wieder ein hervorragendes Ergebnis erreicht werden. Im Rahmen der Vorstellung der Jahresrechnung werden für den Verwaltungshaushalt die Steuereinnahmen, die Einnahmen aus Verwaltungsgebühren, die sonstigen Finanzeinnahmen und die Ausgaben des Verwaltungshaushalts präsentiert. Hier wird auch auf die Planabweichungen eingegangen. Das Ergebnis des Vermögenshaushalts lag bei 5.543.836 €. Zur Finanzierung der Investitionsausgaben war keine Fremdfinanzierung erforderlich. Die einzelnen Ausgaben des Vermögenshaushalts werden aufgezeigt. Über- bzw. außerplanmäßige Ausgaben des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts von mind. 2.500 € werden einzeln genannt. Erfreulich ist, dass zum Ende des Haushaltsjahres 2018 noch 3,53 Mio. € Rücklagemittel vorhanden waren. Zudem war der Kernhaushalt der Marktgemeinde zum Jahresende 2018 schuldenfrei.
Die Entwicklung des Haushalts 2019 wird unter TOP 7 beim Erlass der Nachtragshaushaltssatzung aufg ezeigt.

Diskussionsverlauf

Kämmerer Bernhard Kraus erläutert den vorliegenden Rechenschaftsbericht für das Jahr 2018 anhand der beiliegenden Präsentation. Er bescheinigt dem Marktgemeinderat ein sehr gutes Haushaltsergebnis.

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4. Vorstellung und Beschlussfassung über die ab dem Kindergarten- und Krippenjahr 2020/2021 geltenden Elternbeiträge in den Kinderbetreuungseinrichtungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Marktgemeinderates Waging a. See 24.10.2019 ö 4

Sachverhalt

Kämmerer Kraus informiert den Rat über die aktuellen Beiträge in den Betreuungseinrichtungen und über die Ergebnisse der Arbeitskreissitzung „Kinderbetreuung“ vom 19.09.2019 bzgl. der angestrebten Beitragserhöhungen zu Beginn des Betreuungsjahres 2020/2021.

Letztmalig wurden die Elternbeiträge für die kommunalen Kinderbetreuungseinrichtungen mit Beschluss des Marktgemeinderats vom 18.02.2016 zu Beginn des Kinder-/Krippenjahres 2016/2017 erhöht. Seitdem gelten folgende Elternbeiträge.

Aktuelle Gebühren in Waging a. See
KiGa                                                        Krippe
3 - 4 Std.                  77 €                                2 - 3 Std.                138 €
4 – 5 Std.                  85 €                                3 - 4 Std.                154 €
5 – 6 Std.                  93 €                                4 - 5 Std.                170 €
6 – 7 Std.                101 €                                5 - 6 Std.                186 €
7 – 8 Std.                109 €                                6 - 7 Std.                202 €
8 – 9 Std.                117 €                                7 - 8 Std.                218 €
9 – 10 Std.                125 €                                8 - 9 Std.                234 €

In der Marktgemeinde war es übliche Verwaltungspraxis, dass sich die anderen Träger wie Kirche und Mütterzentrum an den von der Marktgemeinde festgelegten Elternbeiträgen orientierten, um eine Konkurrenzsituation innerhalb der verschiedenen Betreuungseinrichtungen zu vermeiden. An dieser Praxis soll weiter festgehalten werden.

Mittlerweile haben sich durch die Einführung des sog. Beitragszuschusses deutliche Änderungen bzgl. der Beitragsbelastung für die Eltern ergeben. Seit April 2019 zahlt der Freistaat an die Kommunen einen monatlichen Beitragszuschuss von 100 € je Kindergartenkind, wenn das Kind zu Jahresbeginn 2019 das dritte Lebensjahr vollendet hat. Vollendet das Kind während des Jahres 2019 das dritte Lebensjahr, dann wird der monatliche Beitragszuschuss von 100 € ab September 2019 gewährt. Dieser Beitragszuschuss wird, sollte die Kommune nicht Träger des Kindergartens sein, an die jeweiligen Träger weitergereicht. Sinn und Zweck der Zahlung eines Beitragszuschusses war, dass die Eltern finanziell entlastet werden. Die in der Marktgemeinde extrem niedrigen Elternbeiträge haben dazu geführt, dass in der Vergangenheit sehr hohe Defizite aufgelaufen sind, die zu einer großen Haushaltsbelastung führten. Aufgrund vertraglicher Vereinbarungen hat die Marktgemeinde auch den Großteil der auflaufenden Defizite, insbesondere bei den kirchlichen Kindertagesstätten, auszugleichen. Im Haushaltsjahr 2017 summierte sich die Haushaltsbelastung für die vier Betreuungseinrichtungen auf 556.865,27 €. Aufgrund der hohen Auslastung in den Betreuungseinrichtungen und geplanter weiterer Inbetriebnahmen von Kinderbetreuungseinrichtungen ist damit zu rechnen, dass sich die Haushaltsbelastung weiter erhöht. Im Sinne einer wirtschaftlichen und sparsamen Haushaltsführung sollte über eine Erhöhung der Elternbeiträge nachgedacht werden. Die Zahlung eines Beitragszuschusses hat zum Ziel, die Eltern finanziell zu entlasten. An diesem Ziel wird die Marktgemeinde auch festhalten. Aufgrund der extrem niedrigen Elternbeiträge haben wir in Waging a. See jedoch die Situation, dass Eltern nicht nur entlastet werden, sondern der Besuch des Kindergartens, zumindest bis zu einer Betreuungszeit von bis zu sechs Stunden völlig kostenfrei wäre und bei bis zu sieben Stunden lediglich noch 1 € von den Eltern zu bezahlen wäre. „Dies war und ist nicht im Sinne des Erfinders“.

Im Bereich der Krippe wird die Zahlung eines Beitragszuschusses ab Januar 2020 ebenfalls mit einem Betrag von 100 € je Krippenkind pro Monat eingeführt, wobei die Zahlung im Krippenbereich einkommensabhängig werden wird.

Von Seiten der Verwaltung wird eine Erhöhung der Kindergarten- und Krippenbeiträge ab Beginn des Kindergarten- Krippenjahres 2020/2021 vorgeschlagen. Berücksichtigt wurde dabei, dass die bisherige Staffelung der Elternbeiträge nicht den tatsächlichen Gegebenheiten entspricht. Bei einer Betreuungszeit im Kindergarten von z. B. bis zu 5 Stunden müssen aktuell pro Kind pro Monat 85 € bezahlt werden. Geht man von der doppelten Betreuungszeit aus, also 10 Stunden, müssten eigentlich, nach dem sich der Aufwand an Betreuungszeit verdoppelt, auch doppelt so hohe Elternbeiträge vereinnahmt werden. Tatsächlich beträgt der Elternbeitrag aber nur 125 €. Von der Mindeststaffelung um 10% kann beispielsweise bei längeren Buchungszeiten nach oben abgewichen werden. Bei der Staffelung wird nun eine 20 %ige Staffelung vorgeschlagen.

In der Sitzung des Arbeitskreises „Kinderbetreuung“ am 19.09.2019 wurden folgende Beiträge für die Betreuungseinrichtungen (Krippe und Kindergarten) innerhalb der Marktgemeinde Waging a. See ab dem Betreuungsjahr 2020/2021 vorgeschlagen:

     

In der heutigen Sitzung des Marktgemeinderats werden die vom Arbeitskreis ab dem Betreuungsjahr 2020/2021 vorgeschlagenen monatlichen Beiträge dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt.

Zudem sollen wie bisher pro Kind pro Monat zusätzlich 5 € Spielgeld erhoben werden.

Besuchen zwei Kinder eines Beitragszahlers gleichzeitig eine Betreuungseinrichtung innerhalb der Marktgemeinde Waging a. See, soll nach Meinung des Arbeitskreises der Beitrag für das zweite Kind pro Monat um 20 € ermäßigt werden. Sollten drei oder mehr Kinder gleichzeitig eine Betreuungseinrichtung innerhalb der Marktgemeinde Waging a. See besuchen, so ist das dritte und jedes weitere Kind beitragsfrei.

Diskussionsverlauf

Kämmerer Bernhard Kraus stellte anhand der beiliegenden Präsentation den Vorschlag des Arbeitskreises Kinderbetreuung mit den neuen Beitragssätzen für Kinderkrippe und Kindergarten vor.
In der folgenden Diskussion wurde das Argument vorgebracht, dass zumindest die beiden letzten Jahre des Kindergartens bereits zum Bildungssystem gehören und die Anhebung der Gebührensätze nicht im vorgeschlagenen Umfang erfolgen sollte. Der staatliche Zuschuss zu den Kindergartenbeiträgen sollte zu einer Reduzierung der Beiträge für die Familien führen.
Andererseits wurden aber auch die enormen Ausgaben gesehen, die der Markt ohnehin schon im Bereich der Kinderbetreuung tätigt und darauf verwiesen, dass diese mit der steigenden Anzahl von Kinderbetreuungseinrichtungen noch ansteigen werde.
Zum Abschluss der Diskussion fasst der Marktgemeinderat folgenden

Beschluss

Der Marktgemeinderat Waging a. See hat Kenntnis vom Vorschlag des Arbeitskreises „Kinderbetreuung“ zur Erhöhung der Kindergarten- und Krippenbeiträge ab dem Betreuungsjahr 2020/2021 und stimmt folgenden Beiträgen zu:

   

Besuchen zwei Kinder eines Beitragszahlers gleichzeitig eine Betreuungseinrichtung innerhalb der Marktgemeinde Waging a. See, wird der Beitrag für das zweite Kind pro Monat um 20 € ermäßigt. Sollten drei oder mehr Kinder gleichzeitig eine Betreuungseinrichtung innerhalb der Marktgemeinde Waging a. See besuchen, so ist das dritte und jedes weitere Kind beitragsfrei.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 1

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5. Änderung der Gebührenordnung für die gemeindlichen Kindergärten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Marktgemeinderates Waging a. See 24.10.2019 ö 5

Diskussionsverlauf

Damit die unter Top. 4 beschlossenen Elternbeiträge rechtliche Wirkung erlangen, sind sie in die Benutzungsordnung für die gemeindlichen Kindergärten aufzune hmen. Der Marktgemeinderat fasst dazu folgenden

Beschluss

Der Marktgemeinderat Waging a. See beschließt die Änderung der Benutzungsordnung für die gemeindlichen Kindergärten vom 18.02.2016. Die unter Top. 4 beschlossenen Elternbeiträge werden in die Benutzungsordnung aufgenommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 1

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6. Beschlussfassung zum Erlass einer Steuer-Richtlinie (Tax Compliance-Richtlinie)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Marktgemeinderates Waging a. See 24.10.2019 ö 6

Sachverhalt

Insbesondere die Umsatzbesteuerung ist durch die Einführung von § 2 b UStG (Umsatzsteuergesetz) getragen vom Gedanken der Gleichbehandlung mit privaten Wirtschaftsunternehmen. Der Gesetzgeber hat mit § 2 b UStG einen Richtungswechsel eingeleitet, der auch die Marktgemeinde Waging a. See als juristische Person des öffentlichen Rechts und seine Eigenbetriebe betrifft. Für die steuerliche Bewertung kommt es zukünftig (ab 2021) auf den Inhalt der Tätigkeiten, die gesetzlichen oder vertraglichen Grundlagen und die Frage des Wettbewerbs an. Der BKPV (Bayerischer Kommunaler Prüfungsverband) wurde von der Gemeinde daher beauftragt, ein sog. Haushaltsscreening durchzuführen, um künftig umsatzsteuerrelevante Vorgänge zu finden. Resultat war, dass künftig weitere umsatzsteuerrelevante Sachverhalte vorliegen (z. B. technische Hilfeleistungen der FFW, wenn ein Jahresbetrag von 17.500 € überschritten wird). Aufgrund des § 2 b UStG zur Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand wird ein zunehmendes steuerliches Fehlerrisiko entstehen. Um das Risiko einer Nichterkennung bzw. Fehlbewertung von steuerlichen Sachverhalten im Rahmen der Neufassung des § 2 b UStG zu minimieren, sollte e in sog. „Tax Compliance Management System“ (TCMS) aufgebaut und implementiert werden. Es ist Aufgabe des gesetzlichen Vertreters des Steuerpflichtigen (Marktgemeinde Waging a. See mit Eigenbetrieben), ein auf die Gegebenheiten ausgerichtetes System zu etablieren, das die vollständige, korrekte und zeitgerechte Erfüllung der steuerlichen Pflichten sicherstellt. Von der Kämmerei wurde daher eine Steuer-Richtlinie (Tax Compliance-Richtlinie) erarbeitet, die den Mitgliedern des Rats vorgestellt und zur Beschlussfassung vorgeschlagen wird. Die Einführung eines innerbetrieblichen Kontrollsystems, das der Erfüllung der steuerlichen Pflichten dient, kann ggf. ein Indiz dafür sein, das bei Abgabe einer fehlerhaften Steuermeldung kein Vorsatz oder Fahrlässigkeit vorliegt. Um das Ziel der vollständigen, korrekten und zeitgerechten Erfüllung der steuerlichen Pflichten zu erreichen, sowie finanzielle und strafrechtliche Risiken oder gar eine persönliche Haftung der jeweils Verantwortlichen zu vermeiden, spricht sich der Marktgemeinderat geschlossen für den Erlass der vorgestellten Steuer-Richtlinie (Tax Compliance-Richtlinie) aus.

Diskussionsverlauf

Kämmerer Kraus erläutert den Sachverhalt. Die Einführung des § 2 b USTG soll die Privatwirtschaft vor Wettbewerbsvorteilung der öffentlichen Hand in Bezug auf die Ausweisung der Umsatzsteuer schützen. Dazu wurde von der Marktgemeinde der Bayerische kommunale Prüfungsverband damit beauftragt, alle relevanten Vorgänge in der Gemeinde auf ihre umsatzsteuerlichen Auswirkungen hin zu überprüfen. Nachdem aufgrund der Einführung des § 2 b USTG mit einem zunehmenden, steuerlichen Fehlerrisiko zu rechnen ist, wurde den Gemeinden empfohlen, ein innerbetriebliches Kontrollsystem zur Vermeidung von Fehlern in diesem Bereich einzuführen.

Beschluss

Der Marktgemeinderat Waging a. See hat Kenntnis von der Steuer-Richtlinie (Tax-Compliance-Richtlinie) und stimmt dieser zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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7. Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung samt Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Marktgemeinderates Waging a. See 24.10.2019 ö 7

Sachverhalt

Kämmerer Kraus stellt dem Marktgemeinderat den Nachtragshaushaltsplan 2019 vor. Im Verwaltungshaushalt wurden einige Ansatzänderungen vorgenommen, die jedoch insgesamt kaum Einfluss auf die Haushaltssituation der Marktgemeinde haben. Das Planvolumen erhöhte sich lediglich um 118.400 € und stieg auf 13.183.400 € an. Die Zuführung an den Vermögenshaushalt steigt bei planmäßiger Abwicklung um 259.900 € auf 1.266.700 € an.
Im Vermögenshaushalt wurden im Rahmen der Nachtragsplanung die Mittel für den vom Marktgemeinderat am 17.07.2019 beschlossenen Krippenbau in Tettenhausen veranschlagt. Der bevorstehende Krippenbau war, so Kraus, Auslöser für die Aufstellung eines Nachtragshaushaltsplans. Gem. Kostenberechnung des beauftragten Architekturbüros ist mit Gesamtausgaben in Höhe von rd. 1,8 Mio. € zu rechnen. Für 2019 wurden Mittel in Höhe von 100.000 € für erste Planungsleistungen veranschlagt. Die restlichen Mittel wurden in der Finanzplanung berücksichtigt. Um die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für erste Auftragsvergaben zu schaffen, deren Zahlungen erst 2020 kassenwirksam werden, wurden im Nachtrag sog. Verpflichtungsermächtigungen für den Krippenbau in Höhe von 500.000 € festgesetzt. Auch der geplante Bau eines Waldkindergartens fand Einfluss in die Planung. Die Ansatzänderungen des Vermögenshaushalts werden im Rat einzeln angesprochen. Zudem verweist Kämmerer Kraus auf den Vorbericht zum Nachtragshaushaltsplan, in dem alle wesentlichen Zahlen, Daten und Fakten zusammengefasst wurden. Das Planvolumen des Vermögenshaushalts wurde deutlich von 6.031.200 € auf 4.101.000 € reduziert. Leider gelangten viele geplante Investitionen nicht in eine Umsetzungsphase. Aus diesem Grund konnte auch die ursprünglich geplante Rücklagenentnahme zur Finanzierung der Investitionsausgaben deutlich verringert werden. Ursprünglich war zur Deckung der Investitionsausgaben eine Rücklagenentnahme von 2.981.900 € notwendig. Der Betrag konnte aus genannten Gründen auf 1.084.300 € reduziert werden.
Kämmerer Kraus nahm dies zum Anlass, dass bei der anstehenden Haushaltsplanung für 2020 von Seiten des Rats unbedingt eine Prioritätenliste festgelegt werden sollte, welche Projekte vorranging in Angriff genommen werden. Aktuell stehen viele Großprojekte an, die kurzfristig weder aus finanzieller Sicht noch aus den vorhandenen Personalressourcen umsetzbar sind. Beispielhaft werden die Kinderkrippe in Tettenhausen, der Neubau einer Schulaula, der Bau eines Hauses der Vereine, die Sanierung der Seesiedlung usw. genannt. Erschwerend kommt hinsichtlich der Personalressourcen hinzu, dass auch in den anderen Mitgliedsgemeinden der VG einige Großprojekte anstehen. Die absehbare finanzielle Größenordnung der aktuell diskutierten Projekte steht im krassen Gegensatz zu den vorhandenen Rücklagenmittel. In der Finanzplanung wurden die genannten Projekte mit überwiegenden Schätzkosten der Verwaltung berücksichtigt, um dazustellen, wie hoch die Verschuldung wird, um den unabdingbar vorgeschriebenen Haushaltsausgleich zu erreichen. Unter Berücksichtigung zu erwartender Fördermittel wird eine Kreditaufnahme von mind. 4,5 Mio. € notwendig werden. Für 2020 sollte daher ein Vermögenshaushalt aufgeplant werden, dessen Umsetzung finanziell und unter Berücksichtigung der Personalkapazitäten realistisch ist. Es ist davon auszugehen, dass sich insb. bei der Finanzplanung zum Haushalt 2020 noch gravierende Änderung im Vergleich zur vorliegenden Finanzplanung ergeben werden.

Diskussionsverlauf

Kämmerer Kraus erläutert den Nachtragshaushalt anhand der beiliegenden Präsentation. Nach kurzer Diskussion fasst der Marktgemeinderat folgenden

Beschluss 1

Der Marktgemeinderat Waging a. See beschließt den Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019. Die diesem Beschluss als Anlage beigefügte Haushaltssatzung wird Bestandteil des Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Marktgemeinderat Waging a. See hat Kenntnis von den geänderten Finanzplanungswerten und stimmt der Finanzplanu ng bis 2022 zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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8. Vorstellung einer Liste der aktuellen Baumaßnahmen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Marktgemeinderates Waging a. See 24.10.2019 ö 8

Diskussionsverlauf

Erster Bürgermeister Baderhuber weist daraufhin, dass alle relevanten Investitionen in der vorliegenden Liste zusammengestellt wurden.
Kämmerer Kraus verweist darauf, dass die Marktgemeinde aufgrund der guten, finanziellen Situation durchaus auch eine Kreditfinanzierung für zukünftige Investitionen tätigen könne. Vor allem im Bereich der Kinderbetreuung sehe er einen enormen Finanzierungsbedarf, so Kraus.
Der Bürgermeister fasst zum Abschluss der Diskussion zusammen, dass zunächst die Ausgaben im Bereich der Kinderbetreuung oberste Priorität haben und die übrigen Ausgaben nochmals nach den Kriterien Pflichtaufgaben bzw. freiwillige Aufgaben sowie nach der zeitlichen Dringlichkeit eingeordnet werden. Mit dem Vorschlag zeigt sich das Gremium einverstanden.

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9. Bekanntgabe der Kostenfortschreibung zum Neubau des gemeindlichen Bauhofes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Marktgemeinderates Waging a. See 24.10.2019 ö 9

Sachverhalt

Die aktuelle Kostenfortschreibung ist dem Top. zur Kenntnisnahme für den Marktgemeinderat als Anlage beigefügt.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Baderhuber verweist auf die dem Tagesordnungspunkt beiliegende Kostenfortschreibung zum Neubau des gemeindlichen Bauhofs und bittet um Kenntnisnahme.

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10. Referentenbericht für den Bereich Straßen, Wald und Gewässer

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Marktgemeinderates Waging a. See 24.10.2019 ö 10

Diskussionsverlauf

GR Matthias Schneider gibt als Referent für Gemeindestraßen, Gewässer und Gemeindewald einen aktuellen Sachstandsbericht, der dem Tagesordnungspunkt als Anlage beiliegt. Er weist auf die Streckenabschnitte hin, die dringend saniert werden sollten, damit der ständig steigende Investitionsbedarf nicht zu groß werde.
Weiter ging er auf die weiteren Themen Gewässer, Gemeindewald und Moorrenaturierung ein, die ebenfalls in seinem Bericht enthalten sind.

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11. Bestellung einer/s gemeinsamen Datenschutzbeauftragten für die Landkreisgemeinden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Marktgemeinderates Waging a. See 24.10.2019 ö beschließend 11

Sachverhalt

In der Kreisversammlung des Bayerischen Gemeindetages haben die Bürgermeister der Landkreisgemeinden der beiliegenden Zweckvereinbarung und der Kostenaufteilung zugestimmt. Bezüglich der Kostenaufteilung wurde eine aus unserer Sicht sehr faire Regelung geschaffen. Die Verwaltungsgemeinschaft bezahlt den Grundbeitrag in Höhe von 1.965 €. Die Mitgliedsgemeinden sind vom Grundbeitrag befreit und entrichten ihren Anteil von 0,36 € je Einwohner (Waging 2.526,12 €, Taching 767,16 €, Wonneberg 559,80 €.
Nachdem das Thema Datenschutz nicht zuletzt seit Inkrafttreten der europäischen Datenschutzgrundverordnung am 25. Mai 2018 immer mehr an Bedeutung gewinnt, wird die Bestellung eines gemeinsamen Datenschutzbeauftragen absolut befürwortet. Auch bei der Kreisversammlung der Bürgermeister herrschte diese Meinung einhellig vor.
Nicht nur in der Verwaltung selbst, sondern auch in den gemeindlichen Einrichtungen, wie z.B. in den Kindergärten, ist der Bedarf nach einer qualifizierten Beratung in Sachen Datenschutz vorhanden.

Diskussionsverlauf

GL Röckenwagner erläutert die Gründe für die Bestellung eines gemeinsamen Datenschutzbeauftragten durch die Landkreisgemeinden. Der Marktgemeinderat fasst daraufhin folgenden

Beschluss

Der Marktgemeinderat stimmt dem Abschluss der vorliegenden Zweckvereinbarung zur Bestellung eines gemeinsamen Datenschutzbeauftragten im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit mit den teilnehmenden Landkreisgemeinden zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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12. Bekanntgabe von Tagesordnungspunkten aus nichtöffentlichen Sitzungen, für die die Gründe der Geheimhaltung weggefallen sind (Art. 52 Abs. 3 GO)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Marktgemeinderates Waging a. See 24.10.2019 ö informativ 12

Diskussionsverlauf

Erster Bürgermeister Baderhuber gibt bekannt, dass der Marktgemeinderat Waging a. See in seiner Sitzung vom 26.09.2019 beschlossen hat, den früheren Pennymarkt, Am Höllenbach 18, langfristig anzumieten.

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13. Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Marktgemeinderates Waging a. See 24.10.2019 ö informativ 13

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Baderhuber gibt bekannt, dass der Faschingsverein am 16.11. zum Faschingsauftakt ins Gasthaus Egger einlädt.

GR Neumann berichtet über eine Spende des Drogeriemarktes Rossmann in Höhe von 1.000 € für den Sozialfonds der Marktgemeinde.

GR Huber weist auf die Ankündigung von Rewe hin, dass der Backshop auch am Sonntag Vormittag geöffnet hat. Bürgermeister Baderhuber verweist darauf, dass die Information vom Investor nicht an die Fa. Rewe bzw. Kotter weitergegeben wurde, was mittlerweile erfolgt ist.

GRin Rehrl beantragt, dass das Thema Silvesterfeuerwerk auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung genommen wird.

GRin Rehrl beantragt, dass beim staatlich en Bauamt für die Zeit der baustellenbedingten Sperrung der B 304 nach Teisendorf eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 60 km/h für die Staatsstraße beantragt wird.

GR Daxenberger gibt bekannt, dass er sich nach reiflicher Überlegung dazu entschlossen hat, von der Fraktion der Grünen/Bündnis 90/Bürgerliste zu den Freien Wählern zu wechseln. Die sachliche Politik vor Ort ist ihm wichtiger als übergeordnete Parteibelange.

Datenstand vom 21.01.2020 15:25 Uhr