Datum: 14.11.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Waging a. See
Gremium: Marktgemeinderat Waging a. See
Körperschaft: Markt Waging a. See
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 22:10 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 24.10.2019
2 Beratung und Beschlussfassung zum künftigen Betrieb (Trägerschaft) der Kinderbetreuungseinrichtung in Tettenhausen
3 Durchführungsbeschluss zum Kauf eines LKW mit Ladekran für den gemeindlichen Bauhof als Ersatzbeschaffung für den Unimog
4 Erlass einer Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung
5 Erlass einer Änderungssatzung zur Betriebssatzung des Eigenbetriebs Gemeindewerke
6 Erlass einer Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung der Erschließungsbeiträge
7 Berufung der Gemeindewahlleiter für die Kommunalwahl 2020
8 Neufestlegung der Zusammensetzung der Ausschüsse nach dem Wechsel von 3. Bgm. Felix Daxenberger von der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen - Bürgerliste zur Freien Wählergemeinschaft
9 Bekanntgabe von Tagesordnungspunkten aus nichtöffentlichen Sitzungen, für die die Gründe der Geheimhaltung weggefallen sind (Art. 52 Abs. 3 GO)
10 Sonstiges

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 24.10.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Marktgemeinderates Waging a. See 14.11.2019 ö beschließend 1

Sachverhalt

Das Sitzungsprotokoll wurde den Ratsmitgliedern mit der Sitzungsladung und über das Ratsinformationssystem zur Ve rfügung gestellt.

Beschluss

Der Marktgemeinderat Waging a. See hat die Sitzungsniederschrift vom 24.10.2019 zur Kenntnis genommen und stimmt dieser ohne Einwände zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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2. Beratung und Beschlussfassung zum künftigen Betrieb (Trägerschaft) der Kinderbetreuungseinrichtung in Tettenhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Marktgemeinderates Waging a. See 14.11.2019 ö 2

Sachverhalt

Bis dato liegt noch keine Beschlussfassung zum künftigen Betrieb (Trägerschaft) der Kinderbetreuungseinrichtung (Kindergarten/Krippe) in Tettenhausen vor. Nachdem das Mütterzentrum kein Interesse als Betreiber der Kinderkrippe in Tettenhausen hat, wird vorgeschlagen, dass die Marktgemeinde künftig den Betrieb (Trägerschaft) der Kinderbetreuungseinrichtung (Kindergarten/Krippe) in Tettenhausen weiter selbst übernimmt.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Baderhuber informiert eingangs des Tagesordnungspunktes darüber, dass die VG-Mitgliedsgemeinden Taching a.  See und Wonneberg die vom Markt Waging neu festgelegten Kindergartenbeiträge übernommen haben. Anschließend informiert Baderhuber über die Ergebnisse des Arbeitskreises Kinderbetreuungsplätze anhand des vorliegenden Protokolls. Gegen das Protokoll werden keine Einwände vorgebracht.

Beschluss

Der Marktgemeinderat Waging a. See beschließt, die Kinderbetreuungseinrichtung in Tettenhausen (Kindergarten/Krippe) künftig weiter in kommunaler Trägerschaft zu betreiben.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 1

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3. Durchführungsbeschluss zum Kauf eines LKW mit Ladekran für den gemeindlichen Bauhof als Ersatzbeschaffung für den Unimog

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Marktgemeinderates Waging a. See 14.11.2019 ö 3

Sachverhalt

Für den gemeindlichen Bauhof ist der Kauf eines LKW mit Ladekran als Ersatzbeschaffung für den Unimog vorgesehen. Im Nachtragshaushalt wurde dazu bereits eine Verpflichtungsermächtigung über 260.000 € festgesetzt, somit könnte der Auftrag zum Kauf des neuen Fahrzeuges noch 2019 erteilt werden. Der im Haushaltsjahr 2005 gekaufte Unimog hat rd. 4.000 Betriebsstunden und befindet sich noch in einem relativ guten Zustand. Für die heutigen Einsatzanforderungen ist der Unimog nicht mehr das optimale Fahrzeug, so dass der Verkauf des Fahrzeuges vorgesehen ist. Zur Optimierung der Arbeitsabläufe und Entlastung der Mitarbeiter ist als Ersatzbeschaffung ein LKW mit Ladekran vorgesehen.

Diskussionsverlauf

Nach kurzer Einführung durch Bürgermeister Baderhuber erläutert Bauhofmitarbeiter Erich Wieland die Gründe für die geplante Neuanschaffung eines LKW´s als Ersatz für den Unimog. Der Unimog hat eine relativ kleine Ladebrücke und kann vor allem im Sommer kaum eingesetzt werden. Der LKW bietet deutlich mehr Einsatzmöglichkeiten für den Bauhof und ist natürlich auch zum Schneeräumen geeignet. Der Unimog hat trotz einer gewissen Reparaturanfälligkeit zum derzeitigen Zeitpunkt noch einen relativ hohen Wiederverkaufswert.
Nach kurzer Diskussion fasst der Marktgem einderat folgenden

Beschluss

Der Marktgemeinderat Waging a. See hat Kenntnis von der geplanten Fahrzeugbeschaffung und stimmt dem Kauf eines LKW mit Ladekran für den gemeindlichen Bauhof zu. Die Kämmerei wird beauftragt, für die Dezembersitzung des Marktgemeinderats eine entsprechende Auftragsvergabe vorzubereiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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4. Erlass einer Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Marktgemeinderates Waging a. See 14.11.2019 ö beschließend 4

Sachverhalt

Die in der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS/WAS) der Marktgemeinde Waging a. See vom 11.11.2011 (i. d. F. vom 23.10.2015) festgesetzten Herstellungsbeiträge (vgl. § 6 Abs. 1 Buchst. a und b BGS/WAS), die Grundgebühren (vgl. § 9a Abs. 1 und 2 BGS/WAS) sowie die Verbrauchsgebühren (vgl. § 10 Abs. 1 bis 3 BGS/WAS) werden zum 01.01.2020 der Kostenentwicklung bzw. entsprechend den abgaberechtlichen Voraussetzungen angepasst.
Vorbehaltlich der noch durchzuführenden endgültigen Kalkulation der Herstellungsbeiträge, der Grundgebühren sowie der Ve rbrauchsgebühren wird die Anpassung zu einer Erhöhung der Herstellungsbeitragssätze, der Grundgebühren- sowie der Verbrauchsgebührensätze gegenüber den derzeit geltenden Beitrags-, Grundgebühren- und Verbrauchsgebührensätzen führen.
In welcher Höhe eine Anpassung der Beiträge und Gebühren erforderlich wird, kann erst nach Abschluss der noch durchzuführenden Berechnungen festgestellt werden.
Diese Bekanntmachung dient lediglich der Vorabinformation der Beitrags- und Gebührenzahler, da die endgültigen Berechnungen erst im kommenden Jahr 2020 abgeschlossen und veröffentlich werden können, die Anpassungen jedoch aus verwaltungsrechtlichen und verwaltungstechnischen Gründen zum 01.01.2020 erfolgen müssen.
Nach Abschluss der o. g. Berechnungen ist mit einer rückwirkenden Anpassung der entsprechenden Beitrags-, Grundgebühren- und Verbrauchsgebührensätze sowie der entsprechenden Bestimmungen in der BGS/WAS (einem Neuerlass der BGS/WAS) zu rechnen.

Diskussionsverlauf

Nach kurzer Einführung durch Bürgermeister Baderhuber erläutert Werkleiterin Patricia Hund die Gründe für die Neukalkulation der Gebühren anhand der beiliegenden Präsentation.
In der nachfolgenden Diskussion werden die Fragen der Ratsmitglieder geklärt. Der bei der Sitzung anwesende Leiter des Gesundheitsamtes Traunstein, Herr Dr. Krämer, erläutert, dass eine Erhöhung der Fördermenge nur im Rahmen eines neuen Wasserrechtsverfahrens möglich ist. Durch die Erhöhung der Fördermenge vergrößert sich der Einzugstrichter des Grundwasservorkommens, was im Regelfall zu einer Vergrößerung des Schutzgebietes führt. Im Falle der Waginger Wasserversorgung, wo die Zone II des Schutzgebietes an der Umgehungsstraße bis an den Ortsrand heranreiche, wäre eine Erweiterung nur sehr schwierig dazustellen.
Werkleiterin Hund weist außerdem darauf hin, dass der Brunnen I nur noch als Notbrunnen betrieben werden darf, nachdem die Chloridbelastung von der Umgehungsstraße zu hoch war. Nach kurzer Diskussion fasst der Marktgemeinderat folgenden

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt eine rückwirkende Anpassung der Änderungssatzung zum 01.01.2020 über die Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Marktgemeinde Waging a. See.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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5. Erlass einer Änderungssatzung zur Betriebssatzung des Eigenbetriebs Gemeindewerke

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Marktgemeinderates Waging a. See 14.11.2019 ö beschließend 5

Diskussionsverlauf

Werkleiterin Hund erläutert, dass aus formellen Gründen nochmals eine Änderungssatzung zur bereits erfolgten Beschlussfassung in der Sitzung am 26.09.2019 notwendig ist.

Beschluss

Der Marktgemeinderat Waging a. See beschließt den Erlass einer Änderungssatzung zur Betriebssatzung des Eigenbetr iebes Gemeindewerke. Die dieser Sitzungsniederschrift als Anlage beigefügte Satzung wird Bestandteil des Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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6. Erlass einer Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung der Erschließungsbeiträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Marktgemeinderates Waging a. See 14.11.2019 ö beschließend 6

Diskussionsverlauf

GL Franz Röckenwagner erläutert die beiliegenden Änderungssatzung anhand einer Präsentation. Die Änderung musste aufgrund eines Prüfungsvermerks des BKPV durchgeführt werden. Die mit der Änderungssatzung vom 23.06.2017 gestrichene Regelung  zur Abrechnung eines Wendehammers in einer Sackgasse im § 2 Abs. 5 der Erschließungsbeitragssatzung wird mit der beiliegenden Änderungssatzung auf dem neuen Rechtsstand wieder eingeführt. Danach ist es zukünftig möglich, bei der Abrechnung von Wendehammern die vierfachen Breite der Sackgasse zugrunde zu legen. Bisher durfte eine Abrechnung nur bis zur zweifachen Breite erfolgen, was in Einzelfällen zu unrechtmäßigen Abrechnungen hätte führen können.
Anschließend fasst der Marktgemeinderat folgenden

Beschluss

Der Marktgemeinderat Waging a. See beschließt den Erlass einer Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung der Erschließungsbeiträge. Die dieser Sitzungsniederschrift als Anlage beigefügte Satzung wird Bestandteil des Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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7. Berufung der Gemeindewahlleiter für die Kommunalwahl 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Marktgemeinderates Waging a. See 14.11.2019 ö 7

Sachverhalt

Im Wortlaut des Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GLKrWG steht: „Der Gemeinderat beruft den ersten Bürgermeister, einen der weiteren Bürgermeister, einen der weiteren Stellvertreter, ein sonstiges Gemeinderatsmitglied oder eine Person aus dem Kreis der Bediensteten der Gemeinde oder der Verwaltungsgemeinschaft oder aus dem Kreis der in der Gemeinde Wahlberechtigten zum Wahlleiter für die Gemeindewahlen.“
Außerdem ist bei der Berufung Abs. 1 Satz 4 zu beachten: „Zum Wahlleiter für die Gemeindewahlen oder zu dessen Stellvertretung kann nicht berufen werden, wer bei der Wahl zum ersten Bürgermeister oder zum Gemeinderat mit seinem Einverständnis als sich bewerbende Person aufgestellt worden ist, für diese Wahlen eine Aufstellungsversammlung geleitet hat oder bei diesen Wahlen Beauftragter für den Wahlvorschlag oder dessen Stellvertretung ist.“
Der Gemeindewahlleiter organisiert und überwacht die Wahlen. Zu seinen Aufgaben zählen u.a. die Prüfung und Bekanntmachung der Wahlvorschläge, die Einberufung der Wahlausschusssitzungen sowie die Prüfung und Bekanntmachung der Wahlergebnisse. Der Wahlleiter ist sozusagen die oberste Kontrollinstanz für einen rechtssicheren Wahlablauf.
Bei den letzten Kommunalwahlen 2014 war Franz Röckenwagner Gemeindewahlleiter und Emil Huber Stellvertreter.

Beschluss

Der Marktgemeinderat Waging a. See beruft gem. Art. 5 Abs. 1 GLKrWG Franz Röckenwagner als Wahlleiter für die Gemeindewahlen 2020. Als stellvertretender Wahlleiter für die Gemeindewahl 2020 wird Florian Mühlbacher berufen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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8. Neufestlegung der Zusammensetzung der Ausschüsse nach dem Wechsel von 3. Bgm. Felix Daxenberger von der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen - Bürgerliste zur Freien Wählergemeinschaft

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Marktgemeinderates Waging a. See 14.11.2019 ö 8

Sachverhalt

Nach dem Übertritt von Felix Daxenberger von der Fraktion Bündnis90/Die Grünen und Bürgerliste zu den Freien Wählern musste das Stärkeverhältnis der Fraktionen in den Ausschüssen neu berechnet werden. Die Berechnung erfolgt gemäß § 7 Abs. 1 Gesch.Ord. nach dem Verfahren Hare-Niemeyer. Daraus ergibt sich ein Sitz mehr für die Freien Wähler und ein Sitz weniger für Bündnis90/Die Grünen und Bürgerliste.
Keine zahlenmäßigen Veränderungen gibt es beim Rechnungsprüfungsausschuss und bei der Gemeinschaftsversammlung der VG, hier ist nur jeweils ein Ersatzmitglied von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Bürgerliste zu benennen.
Bei den Arbeitskreisen ist ebenfalls davon auszugehen, dass keine zahlenmäßigen Veränderungen der Mitglieder vorgenommen werden müssen. Hier wurde vereinbart, dass im Regelfall jede Fraktion ein Mitglied stellt. Hier muss nur von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und Bürgerliste jeweils ein Ersatzkandidat/in für Felix Daxenberger benannt werden.
Die beiden Fraktionen wurden bereits über die neue Sitzverteilung informiert und darum gebeten, entsprechende Vorschläge für die Neubesetzungen einzureichen.

Beschluss

Der Marktgemeinderat Waging a. See beschließt folgende Neubesetzung der Ausschüsse:

Umweltausschuss
Mitglied
Stellvertreter
Freie Wählergemeinschaft
Dandl Martin
  1. 1. Seehuber Georg

Egger Josef
2. Bogner Martina

Felix Daxenberger

Bündnis 90 / Die Grünen und BL
Schmeiduch Stefanie
1. Maierhofer Heinrich


2. Schwangler Franz

Bauausschuss
Mitglied
Stellvertreter
Freie Wählergemeinschaft
Seehuber Georg
1. Dandl Martin

Schneider Matthias
2. Egger Josef

Felix Daxenberger

Bündnis 90 / Die Grünen und BL
Schwangler Franz
1. Maierhofer Heinrich


2. Schmeiduch Stefanie

Werkausschuss
Mitglied
Stellvertreter
Freie Wählergemeinschaft
Dandl Martin

Seehuber Georg
Beliebige Stellvertreter!

Josef Egger

Bündnis 90 / Die Grünen und BL
Schwangler Franz





Finanzausschuss
Mitglied
Stellvertreter
Freie Wählergemeinschaft
Dandl Martin
  1. 1. Bogner Martina

Seehuber Georg
2. Schneider Matthias

Felix Daxenberger

Bündnis 90 / Die Grünen und BL
Schmeiduch Stefanie
1. Schwangler Franz
2. Maierhofer Heinrich

Seniorenheimausschuss
Mi tglied
Stellvertreter
Freie Wählergemeinschaft
Dandl Martin
  1. 1. Egger Josef

Bogner Martina
2. Seehuber Georg

Matthias Schneider

Bündnis 90 / Die Grünen und BL
Maierhofer Heinrich
1. Schwangler Franz
2. Schmeiduch Stefanie

Rechnungsprüfungsausschuss
Mitglied
Stellvertreter
Bündnis 90 / Die Grünen und BL
Schwangler Franz
1. Maierhofer Heinrich

Gemeinschaftsversammlung
Mitglied
Stellvertreter
Bündnis 90 / Die Grünen und BL
Schmeiduch Stefanie
1. Maierhofer Heinrich

Arbeitskreise
Neues Mitglied für die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen und BL
Jugend
Maierhofer Heinrich
Tourismus und Veranstaltungen
Schmeiduch Stefanie

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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9. Bekanntgabe von Tagesordnungspunkten aus nichtöffentlichen Sitzungen, für die die Gründe der Geheimhaltung weggefallen sind (Art. 52 Abs. 3 GO)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Marktgemeinderates Waging a. See 14.11.2019 ö informativ 9

Sachverhalt

Es liegen keine Tagesordnungspunkte zur Veröffentlichung vor.

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10. Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Marktgemeinderates Waging a. See 14.11.2019 ö informativ 10

Sachverhalt

Anfrage von GRin Rehrl wegen eines Verbotes zum Abrennen von Feuerwerkskörpern an Silvester
GL Röckenwagner informiert über den aktuellen Sachstand. „Der Marktgemeinderat hat sich in seiner Sitzung vom 18.01.2018 bereits mit diesem Thema befasst und ein Verbot zum Abbrennen von Feuerwerkskörpern im Umfeld der Mühlbergkirche beschlossen. Als Rechtsgrundlage wurde dabei § 23 Abs. 1 der ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz verwendet. Weitere rechtliche Möglichkeiten gibt es bis dato dazu nicht. Es bestünde jedoch auch die Möglichkeit auf Grundlage dieser Verordnung im Bereich der Pfarrkirche und des Seniorenheims ein Verbot zu erlassen.“
Bürgermeister Baderhuber informiert anhand einer Veröffentlichung des Umweltbundesamtes darüber, dass die Feinstaubkonzentration nach dem Silvesterfeuerwerk vielerorts so hoch ist, wie sonst im ganzen Jahr nicht. Wie schnell diese wieder abklingt, hängt vor allem von der Wettersituation ab. Weitere Verbote halte er aber nicht für zielführend, so Baderhuber, er schlägt hingegen vor, an die Vernunft der Bürger zu appellieren und folgenden Hinweistext im VG-Blatt zu veröffentlichen:
„Laut Umweltbundesamt entspricht die durch Silvesterfeuerwerke in Deutschland freigesetzte Feinstaubmenge in etwa 15,5 % der jährlichen im Straßenverkehr abgegebenen Feinstaubmenge. Das Einatmen von Feinstaub gefährdet die menschliche Gesundheit. Deshalb bittet der Marktgemeinderat Waging a. See seine Bürger um einen mäßigen und verantwortungsvollen Umgang mit Feuerwerkskörpern.“
Mit diesem Vorschlag ist das Gremium einverstanden.

Weiter informiert Bürgermeister Baderhuber über die noch ausstehende Entscheidung über den Beitritt zum geplanten Regionalwerk Chiemgau – Rupertiwinkel. Es ist geplant, das Thema bei der nächsten Sitzung des Marktgemeinderates auf die Tagesordnung zu nehmen. Weitere Informationen dazu können einem Informationsfilm entnommen werden, der an die Ratsmitglieder versandt wurde. Es besteht Einigkeit darüber, dass eine grundlegende Vorstellung des Themas durch einen Referenten in der nächsten Sitzung nicht mehr notwendig ist.

GR Huber erkundigt sich darüber, wie der aktuelle Sachstand zum Bahnhof ist. Bürgermeister Baderhuber antwortet diesbezüglich, dass an einer Lösung für einen Neuregelung des Zugangsbereichs gearbeitet wird und der Rat darüber informiert wird, sobald Ergebnisse vorliegen.

Bürgermeister Baderhuber informiert über die Jugendsozialarbeit an den Waginger Schulen, die ab 01.09.2019 wieder um 3 Jahre verlängert wurde. Mit seinem Vorschlag, demnächst darüber im Marktgemeinderat berichten zu lassen, ist das Gremium einverstanden.

GR Huber spricht die letzte Versammlung von Waging-bewegt an, bei der das Projekt „regiona.shop“ vorgestellt wurde. Es handelt sich dabei um ein Internetportal, dass sich zum Ziel gesetzt hat, die regionalen Anbieter mit ihrer Ladenvielfalt in den Innenstädten zu unterstützen. Es bietet vor allem auch kleinen Läden die Möglichkeit, ihr Angebot im Internet zu präsentieren. Die Kunden können sich dann vorab im  Internet informieren. Der Ladenbetreiber entscheidet aber selber, ob er die Ware nur im Laden, oder auch über Internetversand verkaufen möchte. Örtliche Betriebe, die Interesse an einer Internetplattform haben, sollten laut Huber über das Angebot von „regiona shop“ informiert werden.

Datenstand vom 22.01.2020 10:24 Uhr