Datum: 12.12.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Waging a. See
Gremium: Marktgemeinderat Waging a. See
Körperschaft: Markt Waging a. See
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:40 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:40 Uhr bis 22:45 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 14.11.2019
2 Antrag des TSV 1888 Waging a. See e.V. auf Bezuschussung beim Bau von Flutlichtanlagen und Rasensprinkleranlage
3 Antrag der königlich privilegierten Feuerschützengesellschaft auf Bezuschussung für die Sanierung der Schießstätten und Einbau von elektronischen Schießständen
4 Vorstellung zum Kauf neuer Spielplatzgeräte für den Spielplatz am Kurpark
5 Bericht der Kämmerei zur Abwicklung des Events "Zeltl´n" 2019 und Beschlussfassung über eine Fortführung des Events in 2021
6 Vorgabe der Regierung von Oberbayern auf Erhöhung der Einzelzimmerquote im Seniorenheim St. Martin
7 Feststellung der Jahresrechnung 2018 und der Jahresabschlüsse der Eigenbetriebe für 2018 gem. Art. 102 Abs. 3 GO
7.1 Feststellung der Jahresrechnung 2018 für den Markt Waging a. See
7.2 Feststellung des Jahresabschluss 2018 für den Eigenbetrieb "Gemeindewerke"
7.3 Feststellung des Jahresabschluss 2018 für den Eigenbetrieb "Seniorenheim"
8 Entlastung zur Jahresrechnung 2018 und die Jahresabschlüsse der Eigenbetriebe für 2018 gem. Art. 102 Abs. 3 GO
8.1 Entlastung zur Jahresrechnung 2018 der Marktgemeinde Waging a. See
8.2 Entlastung zum Jahresabschluss 2018 des Eigenbetriebes "Gemeindewerke"
8.3 Entlastung zum Jahresabschluss 2018 des Eigenbetriebes "Seniorenheim"
9 Beitritt zum Regionalwerk Chiemgau - Rupertiwinkel
10 Kündigung des Gesellschaftsanteils bei der Kooperationsgesellschaft Ostbayerischer Versorgungsunternehmen mbH (KOV)
11 Aufhebung des GR-Beschluss zur Gesellschafteraufnahme bei der Kooperationsgesellschaft fränkischer Elektrizitätswerke mbH (Kfe)
12 20. Änderung des Flächennutzungsplanes (Änderung eines Gewerbegebietes an der Ottinger Straße in ein Mischgebiet)
12.1 Stellungnahme zum Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
12.2 Stellungnahme zum Ergebnis der Trägerbeteiligung
12.2.1 Behörden und Stellen, die sich nicht zur Planung geäußert haben:
12.2.2 Behörden und Stellen, die sich geäußert haben ohne Einwände, Hinweise und Anregungen vorzubringen
12.2.3 Folgende Behörden und Stellen haben Einwände, Hinweise oder Anregungen zur Planung vorgebracht:
12.2.3.1 Landratsamt Traunstein, SG 4.40 (Untere Bauaufsichtsbehörde); Stellungnahme vom 03.11.2019
12.2.3.2 Landratsamt Traunstein, SG 4.41 (Untere Immissionsschutzbehörde); Stellungnahme vom 30.10.2019
12.2.3.3 Regierung von Oberbayern, Höhere Landesplanungsbehörde; Stellungnahme vom 02.10.2019
12.2.3.4 Wasserwirtschaftsamt Traunstein; Stellungnahme vom 25.10.2019
12.2.3.5 Handwerkskammer für München und Oberbayern; Schreiben vom 05.11.2019
12.2.3.6 Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern; Stellungnahme vom 30.10.2019
12.3 Billigungs- und Auslegungsbeschluss
13 Bekanntgabe von Tagesordnungspunkten aus nichtöffentlichen Sitzungen, für die die Gründe der Geheimhaltung weggefallen sind (Art. 52 Abs. 3 GO)
14 Sonstiges

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 14.11.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Marktgemeinderates Waging a. See 12.12.2019 ö beschließend 1

Sachverhalt

Die Sitzungsniederschrift wurde mit der Sitzungsladung zugestellt und im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt.

Beschluss

Der Marktgemeinderat Waging a. See hat die Sitzungsniederschrift vom 14.11.2019 zur Kenntnis genommen und stimmt dieser ohne Einwände zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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2. Antrag des TSV 1888 Waging a. See e.V. auf Bezuschussung beim Bau von Flutlichtanlagen und Rasensprinkleranlage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Marktgemeinderates Waging a. See 12.12.2019 ö 2

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 02.12.2019 beantragte der TSV 1888 Waging a. See e.V. Zuschüsse für den Neubau bzw. die Sanierung von Flutlichtanlagen. Geplant ist die Installation einer Sechsmast- Flutlichtanlage am Wilh.-Scharnow-Stadion mit zu erwartenden Gesamtkosten von brutto 80.000 €. Bis dato können im Stadion keine Abendspiele ausgetragen werden. Der Trainingsbetrieb ist in den Abendstunden, außer im Sommer, nur auf dem Trainingsplatz am Hägfeld möglich. Entsprechend hoch ist die Frequentierung am Trainingsplatz, so dass der Rasen starke Abnutzungserscheinungen zeigt. Der Bau einer Flutlichtanlage ist von Vereinsseite finanziell nicht zu stemmen, so dass von der Marktgemeinde für den Bau einer Flutlichtanlage ein Zuschuss in Höhe von 13.800 € erbeten wird. Dies entspricht einem Anteil von 30 % des auf den TSV 1888 Waging a. See e.V. entfallenden Finanzierungsanteil

Zudem müsste das Flutlicht am Trainingsplatz saniert werden. Die Kosten dazu belaufen sich auf rd. 15.000 €. Die Sanierung ist vom BLSV nicht förderfähig. Auch hier wird um einen Zuschuss in Höhe von 30 % des auf den TSV 1888 Waging a. See e.V. entfallenden Finanzierungsanteil gebeten. Dies wären 4.500 €.

Die beantragten kommunalen Zuschüsse für den Bau und die Sanierung von Flutlichtanlagen summieren sich auf insg. 18.300 €. Kämmerer Kraus weist darauf hin, dass für die Beantragung von BLSV-Fördermitteln ein Pachtvertrag mit dem TSV 1888 Waging a. See e.V. geschlossen werden muss, der nach Fertigstellung der Flutlichtanlage am Stadion dem Verein ein 25-jähriges uneingeschränktes Nutzungsrecht einräumt. Nachdem der Stadionplatz eine Schulsportanlage ist, wäre im Pachtvertrag vorzusehen, analog wie Nutzungsvertrag für die Bergader-Sportarena, dass dieses Nutzungsrecht an Schultagen erst ab 14 Uhr eingeräumt wird. Von der Kämmerei wurde den Verantwortlichen des Vereins mitgeteilt, dass eine Förderung durch den BLSV für Flutlichtanlagen von bis zu 50 % möglich ist. Entsprechende Unterlagen wurden den Vereinsverantwortlichen am 03.12.2019 von der Kämmerei zugemailt.

Vom TSV 1888 Waging a. See e.V. wurde auch der Kauf einer Rasensprinkleranlage erbeten. Nachdem der bisherige Aufbau der Rasensprinkleranlage sehr aufwändig war und die Rasenbewässerung zum Erhalt des Schulsportrasens benötigt wurde, wird um eine vollständige Kostenübernahme durch die Marktgemeinde gebeten. Bis dato konnte von den Vereinsverantwortlichen nicht abschließend geklärt werden, ob auch für die Rasensprinkleranlage ein BLSV-Zuschuss gewährt wird. Im Rat sollte diskutiert werden, ob, und wenn ja, eine vollständige Kostenübernahme, ggf. nach Abzug eines evtl. möglichen BLSV-Zuschuss, erfolgen soll. Die Gesamtkosten der Rasensprinkleranlage belaufen sich lt. eines Angebots auf max. 63.134,36 €. Sollte auf die Druckerhöhungsanlage verzichtet werden können, sowie auf etwaige Zu- und Ablaufleitungen, dann würden sich die Kosten auf 43.414,03 € reduzieren.

Diskussionsverlauf

Nach kurzer Einführung durch ersten Bürgermeister Baderhuber erläutert Kämmerer Kraus den Sachverhalt.
In der folgenden Diskussion bestand Einverständnis mit der Sanierung der Flutlichtanlage am Trainingsplatz. Bezüglich der Errichtung einer zusätzlichen Flutlichtanlage am Hauptplatz und einer Anlage zur Bewässerung des Rasens wurden die Argumente dafür und dagegen ausgetauscht. Dafür sprechen würde die Bezuschussung durch den BLSV, die voraussichtlich in den nächsten Jahren heruntergefahren werden soll und die Einsparung von Trinkwasser durch eine automatische Sprinkleranlage. Es wurde auch darauf hingewiesen, dass die zwei Plätze mit einer Flutlichtanlage für einen großen Verein wie den TSV Waging a. See mit vielen Jugendmannschaften sehr knapp bemessen sind.
Andererseits würde es aber auch Sinn machen, ein Planungskonzept zu erstellen, dass auch die notwendige Erneuerung der Tartanbahn mit beinhaltet.
Bezüglich der Anschaffung einer Rasensprinkelanlage für den Hauptplatz befürworteten die Ratsmitglieder mehrheitlich eine Antragstellung auf Bezuschussung der Maßnahme durch den BLSV. Nach Vorliegen eines Förderbescheides soll dann die endgültige Entscheidung darüber getroffen werden.

Zum Abschluss der Diskussion fasst der Marktgemeinderat folgende

Beschluss 1

Der Marktgemeinderat Waging a. See beschließt, dem TSV 1888 Waging a. See e.V. für den geplanten Neubau einer Flutlichtanlage am Wilh.-Scharnow-Stadion und der Sanierung der Flutlichtanlage am Trainingsplatz gem. Antrag vom 02.12.2019 einen 10 %-igen Baukostenzuschuss von 9.500 € auf die zu erwarteten Gesamtkosten in Höhe von 95.000 € zu gewähren. Der Zuschuss wird auf einen Höchstbetrag von 9.500 € begrenzt. Die Auszahlung der kommunalen Fördermittel erfolgt nach Vorlage entsprechender Rechnungen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Marktgemeinderat beschließt, um künftig Abendspiele ansetzen zu können und eine Trainingsmöglichkeit in den Abendstunden zu haben, einen Sonderzuschuss in Höhe von 8.800 € zu gewähren. Der Zuschuss wird auf einen Höchstbetrag von 8.800 € begrenzt. Die Auszahlung der kommunalen Fördermittel erfolgt nach Vorlage entsprechender Rechnungen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 1

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3. Antrag der königlich privilegierten Feuerschützengesellschaft auf Bezuschussung für die Sanierung der Schießstätten und Einbau von elektronischen Schießständen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Marktgemeinderates Waging a. See 12.12.2019 ö 3

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 15.11.2019 beantragte die königlich privilegierte Feuerschützengesellschaft Waging a. See einen Zuschuss in Höhe von 30 % für die zur Sanierung des Schießstandes und den Einbau von elektronischen Schießständen. Die Gesamtkosten belaufen sich auf 52.065 €, so dass sich ein kommunaler Zuschuss von 15.619,50 € errechnet.

Diskussionsverlauf

Nach kurzer Einführung durch ersten Bürgermeister Baderhuber erläutert Kämmerer Kraus den Sachverhalt.
In der folgenden Diskussion wird darauf hingewiesen, dass eine vergleichbare Maßnahme des Ottinger Schützenvereins mit dem regulären Zuschuss in Höhe von 10 % der Baukosten bezuschusst wurde. Beim Schützenheim in Waging a. See handelt es sich aber um ein gemeindliches Gebäude, weshalb aus Sicht mehrerer Ratsmitglieder der reine Gebäudeunterhalt in der Zuständigkeit der Gemeinde liegt.
Zum Abschluss der Diskussion fasst der Marktgemeinderat folgende Beschlüsse:

Beschluss 1

Der Marktgemeinderat Waging a. See beschließt, die geplante Maßnahme der königlich privilegierten Feuerschützengesellschaft Waging a. See mit einem 10 %-igen Baukostenzuschuss von 5.206,50 € auf die zu erwartenden Gesamtkosten von 52.065 € zu unterstützen. Der Zuschuss wird auf einen Höchstbetrag von 5.206,50 € begrenzt. Die Auszahlung der kommunalen Fördermittel erfolgt nach Vorlage entsprechender Rechnungen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Marktgemeinderat Waging a. See beschließt, zur Aufrechterhaltung des Sportbetriebes, ein Sonderzuschuss in Höhe von 5.206,50 € zu gewähren. Der Zuschuss wird auf einen Höchstbetrag von 5.206,50 € begrenzt. Die Auszahlung der kommunalen Fördermittel erfolgt nach Vorlage entsprechender Rechnungen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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4. Vorstellung zum Kauf neuer Spielplatzgeräte für den Spielplatz am Kurpark

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Marktgemeinderates Waging a. See 12.12.2019 ö 4

Sachverhalt

Der Spielplatz am Kurpark erfreut sich nach wie vor großer Beliebtheit. Die Spielplatzgeräte sind mittlerweile jedoch in die Jahre gekommen. Um die Attraktivität des Spielplatzes als Besuchermagnet weiter aufrecht zu erhalten müssten einige Spielplatzgeräte getauscht bzw. neu installiert werden. Mit der Firma Spielplatzgeräte Maier wurde bereits ein neues Konzept erarbeitet, was in der heutigen Sitzung den Mitgliedern des Gemeinderates vorgestellt wird. Geplant ist die Aufstellung eines groß dimensionierten Spielzeugtraktors, mit dem ein neues Highlight für Kinder geschaffen werden soll. Zur weiteren Attraktivitätssteigerung sollen zudem ein Kletterwürfel, eine Kirta-Schaukel, eine Ponywippe, eine Hochwippe und ein Sandspielgerät installiert werden. Um Platz für den Spielzeugtraktor zu schaffen, muss die bestehende Schaukel versetzt werden. Die Gesamtkosten für die Attraktivitätssteigerung des Kinderspielplatzes werden netto inklusive notwendiger Grabungsarbeiten bei rd. 51.000 € liegen. Um die Maßnahme 2020 umsetzten zu können, ist ein Beschluss des Rats erforderlich damit die notwenigen Mittel im Haushalt 2020 auch veranschlagt werden können.

Diskussionsverlauf

Kämmerer Kraus informiert den Marktgemeinderat anhand einer Präsentation über das geplante Konzept zur Erneuerung des Spielplatzes im Kurpark. Er betont dabei, dass das Konzept auf alle Altersgruppen abgestimmt ist.
In der folgenden Diskussion besteht Einverständnis darüber, dass der Spielplatz ein Aushängeschild für Waging ist und intensiv von Einheimischen als auch von Gästen genutzt wird. Aus der Mitte des Rates wird der Vorschlag eingebracht, dass die Modernisierung auch in mehreren Stufen verteilt werden könnte. Im Rat wurde aber dagegen angeführt, dass es effektiver ist, die Neugestaltung in einer Baumaßnahme durchzuführen.
GRin Obermayer schlägt vor, den Spielpla tz aus Sicherheitsgründen durch einen Zaun vom angrenzenden Parkplatz in der Strandbadallee abzugrenzen.
Zum Abschluss der Diskussion fasst der Marktgemeinderat folgenden

Beschluss

Der Marktgemeinderat Waging am See hat Kenntnis von der geplanten Maßnahme zur Attraktivitätssteigerung des Kinderspielplatzes am Kurpark und stimmt der Maßnahme mit voraussichtlichen Kosten von netto 51.000 € zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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5. Bericht der Kämmerei zur Abwicklung des Events "Zeltl´n" 2019 und Beschlussfassung über eine Fortführung des Events in 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Marktgemeinderates Waging a. See 12.12.2019 ö 5

Sachverhalt

In der Sitzung des Marktgemeinderats vom 24.01.2019 wurde die weitere Durchführung des Events „Zeltl´n“ beschlossen, jedoch nur bis 2020. Um auch im Jahr 2021 das Event durchführen zu können, wäre ein weiterer Beschluss des Marktgemeinderats erforderlich. Kämmerer Kraus informiert den Rat über die Abwicklung des Events in 2019. Das Defizit liegt bei 20.356 € (Stand 27.11.2019). Noch nicht abgerechnet wurden die Kosten für die GEMA. Hier ist noch mit weiteren Ausgaben von etwa 800 € zu rechnen. Für den Einsatz von Personal der VG und den GWW wurden 38 Überstunden gewährt, wobei die tatsächlich geleisteten Stunden deutlich höher waren. Der Bauhof war für Auf- und Abbauarbeiten mit ca. 118 Mannstunden und 21 Fahrzeugstunden im Einsatz. Nach interner Absprache werden die vom Personal der VG geleisteten Stunden vom Markt nicht mehr erstattet. Der gesamte Aufwand f ür Personal (VG, GWW und Bauhof) beträgt 4.300 €. In der Ratssitzung vom 24.01.2019 wurde vom Rat eine Defizitobergrenze von 15.000 € bis 17.000 € als noch vertretbar erachtet. Leider konnte diese Obergrenze nicht gehalten werden. Für 2019 wurden die im Arbeitskreis angesprochenen Einsparvorschläge (z. B. Einsparung WC Container) genutzt. Weitere Einsparpotentiale sind aktuell nicht zu finden. Auf der Ausgabenseite war im Vergleich zum Vorjahr eine Ausgabeneinsparung von rd. 6.400 € zu verzeichnen. Leider musste aber ein Rückgang bei den Einnahmen von 8.900 € verzeichnet werden. In Summe also eine Defizitsteigerung von 2.500 €. Anzumerken ist hier jedoch, dass 2018 sieben Veranstaltungstage waren, 2019 aber nur sechs Veranstaltungstage. Es liegt in der Entscheidung des Rats, ob das Event „Zeltl´n“ als freiwillige Aufgabe der Marktgemeinde weiter fortgeführt werden soll. Der Ablauf und die Organisationsstrukturen sind dem Rat hinlänglich bekannt.

Diskussionsverlauf

Kämmerer Bernhard Kraus erläutert den Sachverhalt.
In der folgenden Diskussion wird das jährliche Defizit von mindestens 20.000 € durchaus kritisch gesehen, wenngleich auch das Argument geäußert wurde, dass kulturelle Veranstaltungen meistens Geld kosten. Nachdem keine großen Einsparungen auf der Ausgabenseite mehr möglich sind, wurde eine bessere Abstimmung des Programms mit dem zuständigen Arbeitskreis angemahnt. Als weitere Möglichkeiten wurden Nachverhandlungen bezüglich der Eintrittspreise sowie ein erfolgsabhängiger Vertrag mit der beauftragten Agentur vorgeschlagen. Ein weiterer Vorschlag, die Veranstaltung nur noch alle 2 Jahre abzuhalten, wurde nicht befürwortet.
Zum Abschluss der Diskussion fasst der Marktgemeinderat folgenden

Beschluss

Der Marktgemeinderat Waging a. See stimmt einer Weiterführung des Events „Zeltl´n“ 2021 zu. Die Kämmerei wird beauftragt, nach Beendigung des Events über die Abrechnungszahlen zu informieren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 12

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6. Vorgabe der Regierung von Oberbayern auf Erhöhung der Einzelzimmerquote im Seniorenheim St. Martin

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Marktgemeinderates Waging a. See 12.12.2019 ö beschließend 6

Sachverhalt

In den stationären Einrichtungen muss nach § 4 Abs. 3 AVPfleWoqG (AusführungsVerordnungPflegeWohn- und QualitätsGesetz) ein angemessener Anteil der Wohnplätze als Einzelwohnplätze (EZ) ausgestaltet sein.
Der angemessene Anteil von Einzelzimmern in bestehenden Einrichtungen der Pflege beläuft sich lt. FQA (Fachstelle für Qualität in der Altenhilfe, kurz genannt Heimaufsicht) auf 75 %. > Wir liegen aktuell bei rd. 56,4 % bei ges. 78 Zimmern.

Natürlich haben wir bereits in 2016 den Antrag auf Verlängerung (25 Jahre) als auch den Antrag auf Befreiung gestellt. Dies, u. a. begründet durch: Verschlechterung der Einnahmesituation zur Finanzierung der Personalkosten, der Abschreibungen und der Annuitäten (wir haben noch rd. 933 TEUR € Restschulden aus Altbau), zusätzlich hohe Umbaukosten, Mehrkosten durch erhöhten Investsatz für verbleibende Bewohner, etc.
Damit darf sich die FQA aber nicht zufrieden geben, weil nun „wenigstens“ 65 % EZ-Quote erreicht werden soll. Die FQA erwartet nun Lösungsvorschläge, mit welchen Maßnahmen wir bis 2040 die geforderte Quote erreichen wollen.

Diese Umsetzung der EZ-Quote kann/ soll in mehreren Phasen erfolgen:

Möglichkeiten
  1. Umwidmung einer Altbau-Station (z.B.:EG (9 DZ)) in z. B.: solitäre Kurzzeitpflege, -Tagespflege, etc. mit dem Risiko der Belegung und Finanzierung (PK + SK, Umbau,.) bei dann rd. 64 % EZ-Quote oder gleich einen Neu- bzw. Anbau
  2. Umbauten diverser DZ in EZ ist sehr schwer zu bewerkstelligen.
Tragmauern, Fenster, Türen u.v.m. müssten versetzt werden.
Hinzu kommen neue Leitungen/ Armaturen für Bad/ WC, Stromversorgung,..
Finanzierung grundsätzlich möglich > aber mit steigendem Invest-Satz.
  1. Umwidmung von insges. 7 DZ in 7 EZ  > Quote = 65,4 %, FQA-Forderung erfüllt.
Mögliche Zimmer = Zi 318 + 302 (kein eigenes Bad/WC), 202, 163 + 155 (je 27m2), 118 und 102). Dadurch ist auch die Schaffung einer sog. Großstation (nach Muster EG, mit effizienteren Personaleinsatz-Pflege) im 1. OG denkbar und wir könnten von dem Gedanken die Speisesäle –aus Platzmangel- zu erweitern, Abstand nehmen. Wir haben uns aus Kostengründen für die Umwidmung entschieden. Damit können wir u. U. auch wieder rückabwickeln.
Info: Bei der letzten Seniorenkonferenz im Oktober d. J. wurde über weiterhin, stark steigenden Bedarf an Pflegebetten gesprochen und dann sollen wir (natürlich auch die Mitbewerber) Betten (DZ) reduzieren …

Auswirkungen:
Eine Bettenreduzierung hat natürlich auch Auswirkungen auf den Personalschlüssel.
D. h. bei der geforderten Reduzierung von gesamt 7 Betten (= 65,4 % EZ-Quote = FQA-Forderung erfüllt) müssen auch rd. 3 Vollkräfte, davon rd. 2,6 VK in der Pflege (Rente, Fluktuation,.) abgebaut werden, bzw. sind nicht mehr finanziert.
Ebenso verteilen sich die Kosten für Zinsen, AfA und Instandhaltung statt bisher auf 112 dann auf nur noch 105 Bewohner (= mögliche Steigerung des InvestSatzes unter Einberechnung der lfd. reduzierten Schulden und optimierten Zinssätze). Eine Fördermittelrückzahlung ist unwahrscheinlich, weil der Vorgang ja von der Regierung v. Obb. / FQA angestoßen wurde.
Damit können wir beim Personaleinsatz dosiert vorgehen/ planen.
Vielleicht besinnt sich aber auch die Politik aufgrund des steigenden Bettenbedarfs und wir können wieder rückabwickeln (= Umwidmung EZ in DZ).

Diskussionsverlauf

Der Geschäftsleiter des Seniorenheims, Hubert Sailer, erläutert eingangs die Hintergründe für die von der Heimaufsicht geforderte Erhöhung der Einzelzimmerquote.
In der folgenden Diskussion weist Sailer daraufhin, dass die Heimaufsicht bereits zum jetzigen Zeitpunkt einen verbindlichen Fahrplan für die Umstellung haben möchte. Die als dritte Variante vorgesehene Umwidmung von 7 Doppelzimmer in Einzelzimmer hat den Vorteil, dass sie wieder rückgängig gemacht werden könnte, was bei baulichen Veränderungen nicht möglich ist. Die Erhöhung der EZ-Quote ist wegen der Knappheit von Pflegeplätzen ohnehin umstritten, so Sailer. Nach kurzer Diskussion fasst der Marktgemeinderat folgenden

Beschluss

Der Marktgemeinderat Waging a. See beschließt die Umwidmung der DZ in EZ in mehreren (Planungs-)Phasen:
01.06.2020 (PSV):        2 DZ in EZ                Pers-Schlüssel 1:2,7 = 0,75 VK
01.06.2025:                2 DZ in EZ                Pers-Schlüssel 1:2,7 = 0,75 VK
01.06.2030:                3 DZ in EZ                Pers-Schlü ssel 1:2,7 = 1,10 VK (ges. = 2,6 VK/ Pflege)
Die Geschäftsleitung des Seniorenheims wird beauftragt, den Umwidmungsvorschlag der Heimaufsicht vorzulegen und einen entsprechenden Bescheid zu beantragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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7. Feststellung der Jahresrechnung 2018 und der Jahresabschlüsse der Eigenbetriebe für 2018 gem. Art. 102 Abs. 3 GO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Marktgemeinderates Waging a. See 12.12.2019 ö 7
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7.1. Feststellung der Jahresrechnung 2018 für den Markt Waging a. See

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Marktgemeinderates Waging a. See 12.12.2019 ö 7.1

Sachverhalt

Die örtliche Rechnungsprüfung der Jahresrechnung 2018 der Marktgemeinde Waging a. See (Stammhaushalt) wurde vom Rechnungsprüfungsausschuss am 14.10.2019 vorgenommen. Kämmerer Kraus gibt die Feststellungen aus der Niederschrift über die örtliche Rechnungsprüfung bekannt und informiert über die Art und Weise der Erledigungen zu den einzelnen Beanstandungen bzw. Anregungen. Nachdem der Rat mit der Art und Weise der Abarbeitung zu den jeweiligen Textziffern keine Einwände vorbringt, kann die Jahresrechnung gem. Art. 102 Abs. 3 GO festgestellt werden. Mit dem Feststellungsbeschluss wird die Jahresrechnung 2018 als offizielle Jahresrechnung der Marktgemeinde Waging a. See anerkannt.

Diskussionsverlauf

Kämmerer Bernhard Kraus erläutert die Erledigung der Prüfungsfeststellungen und verwies auf den beiliegenden Bericht.
Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, GR Georg Huber, erklärt sein Einverständnis mit der Erledigung der Prüfungsfeststellungen.
Erster Bürgermeister Baderhuber dankt den Mitgliedern des Rechnungsprüfungsausschusses für die ausführliche Prüfung der Jahresrechnung für 2018 und schlägt folgenden Beschluss vor:

Beschluss

Der Markt Waging a. See stellt die Jahresrechnung 2018 des Marktes Waging a. See in der dieser Niederschrift als Anlage beigefügten Form und den darin enthaltenen Abschlusszahlen gem. Art. 102 Abs. 3 GO fest.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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7.2. Feststellung des Jahresabschluss 2018 für den Eigenbetrieb "Gemeindewerke"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Marktgemeinderates Waging a. See 12.12.2019 ö 7.2

Sachverhalt

Der Feststellungsbeschluss für den Eigenbetrieb „Gemeindewerke“ soll in einer der kommenden Sitzungen des Marktgemeinderats gefasst werden. Die Bilanz 2018 ist derzeit noch nicht endgültig erstellt worden, so dass der Gewinn/Verlust für das Wirtschaftsjahr 2018 noch nicht feststeht.

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7.3. Feststellung des Jahresabschluss 2018 für den Eigenbetrieb "Seniorenheim"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Marktgemeinderates Waging a. See 12.12.2019 ö 7.3

Sachverhalt

Die örtliche Rechnungsprüfung des Jahresabschluss 2018 des Eigenbetriebes „Seniorenheim“ wurde vom Rechnungsprüfungsausschuss am 08.10.2019 vorgenommen. Die örtliche Rechnungsprüfung ergab keine Beanstandungen, so dass der Jahresabschluss gem. Art. 102 Abs. 3 GO festgestellt werden kann. Mit dem Feststellungsbeschluss wird der Jahresabschluss 2018 als offizieller Jahresabschluss des Seniorenheimes St. Martin anerkannt.

Diskussionsverlauf

GR Huber gibt als Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses einen kurzen Bericht zur Prüfung ab. Die Überschreitung der Auftragssumme beim Bau der Eingangsüberdachung am Haupteingang konnte mit den zusätzlichen Maßnahmen bei den Außenanlagen erläutert werden. Im übrigen findet Huber lobende Worte für das gute Gesamterge bnis des Seniorenheims.
Im Anschluss fasst der Gemeinderat folgenden

Beschluss

Der Marktgemeinderat Waging a. See stellt den Jahresabschluss 2018 für den Eigenbetrieb „Seniorenheim“ des Marktes Waging a. See gem. Art. 102 Abs. 3 GO fest. Der Gewinn in Höhe von 23.059,69 € wird auf neue Rechnung vorgetragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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8. Entlastung zur Jahresrechnung 2018 und die Jahresabschlüsse der Eigenbetriebe für 2018 gem. Art. 102 Abs. 3 GO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Marktgemeinderates Waging a. See 12.12.2019 ö 8
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8.1. Entlastung zur Jahresrechnung 2018 der Marktgemeinde Waging a. See

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Marktgemeinderates Waging a. See 12.12.2019 ö 8.1

Sachverhalt

Nach Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung sollte nach Aufklärung der Prüfungsfeststellungen bis zum 30. Juni des auf das Haushaltsjahr folgenden übernächsten Jahres die Entlastung erfolgen. Nachdem die örtliche Rechnungsprüfung der Jahresrechnung 2018 und alle Feststellungen erledigt sind, kann die Entlastung erteilt werden. Durch die Entlastung, so Kämmerer Kraus, wird zum Ausdruck g ebracht, dass der Rat mit der Abwicklung des Haushalts im Haushaltsjahr 2018 einverstanden war, die Ergebnisse billigt und auf haushaltsrechtliche Einwände verzichtet. Wegen persönlicher Beteiligung ist der 1. Bürgermeister von der Beschlussfassung auszuschließen.

Beschluss

Zur Jahresrechnung der Marktgemeinde Waging a. See für das Haushaltsjahr 2018 wird gem. Art. 102 Abs. 3 GO in der dieser Niederschrift als Anlage beigefügten Form und den darin enthaltenen Abschlusszahlen dem 1. Bürgermeister die Entlastung erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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8.2. Entlastung zum Jahresabschluss 2018 des Eigenbetriebes "Gemeindewerke"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Marktgemeinderates Waging a. See 12.12.2019 ö 8.2

Sachverhalt

Der Entlastungsbeschluss des Eigenbetriebs „Gemeindewerke“ soll in einer der kommenden Sitzungen gefasst werden.

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8.3. Entlastung zum Jahresabschluss 2018 des Eigenbetriebes "Seniorenheim"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Marktgemeinderates Waging a. See 12.12.2019 ö 8.3

Beschluss

Zum Jahresabschluss 2018 des Eigenbetriebes „Seniorenheim“ wird gem. Art. 102 Abs. 3 GO dem 1. Bürgermeister und der Betriebsleitung die Entlastung erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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9. Beitritt zum Regionalwerk Chiemgau - Rupertiwinkel

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Marktgemeinderates Waging a. See 12.12.2019 ö beschließend 9

Sachverhalt

Die Machbarkeitsstudie zum „Regionalwerk Chiemgau-Rupertiwinkel“ wurde Anfang 2017 als „LEADER-Kooperationsprojekt“ von vier verschiedenen Regionen, darunter die LAG Traun-Alz-Salzach, in Auftrag gegeben. Mittlerweile liegt das Ergebnis vor. Das Ergebnis wurde im September in zwei Veranstaltungen in Teisendorf und Traunstein vorgestellt. Die Studie kommt zu dem Ergebnis, dass die Gründung eines Regionalwerks sinnvoll und wie folgt machbar ist:
„In Abstimmung mit dem Lenkungskreis wurden Geschäftsfelder für die Gründungsphase ausgewählt, wodurch sich in den Bereichen Wärme und Stromvermarktung Synergieeffekte erzielen lassen. Darüber hinaus können entwickelte Kompetenzen und die regionale Marktpräsenz und Wahrnehmbarkeit in der Kundenzielgruppe verstärkt und mehrfach genutzt werden.
Finanzielle Beteiligungen an ertragsstarken Vorhaben, die durch das Regionalwerk selbst nicht realisiert werden können, sollen möglich sein, so dass sich stabile regelmäßige Erträge erzielen lassen, die die unternehmerischen Ausprägungen des Regionalwerks stärken und eine ausgewogene Risikodiversifizierung ermöglichen. Seite 2 von 2 Machbarkeitsstudie „Regionalwerk Chiemgau-Rupertiwinkel“. Die Entwicklung der ausgewählten Geschäftsfelder und der mit der Gründung einhergehende Aufwand führen zu einem Finanzierungsbedarf von rund 250.000 EUR.
Das Konzept soll in einer tragfähigen Organisation in der Rechtsform eines gemeinsamen Kommunalunternehmens (gKU) umgesetzt werden, um den Gestaltungsraum der ausgewählten Geschäftsfelder zu nutzen und die daraus entstehenden Projekte umsetzen zu können.
Ein gKU kann sich grundsätzlich in den allgemeinen Grenzen des Gemeindewirtschaftsrechts an anderen Unternehmen beteiligen. An dem gKU selbst können sich neben Kommunen auch Landkreise beteiligen. Eine Beteiligung der Kommunen kann unmittelbar oder mittelbar über ein kommunales Unternehmen (KU) oder einen kommunalen Eigenbetrieb erfolgen.“
Weitere Informationen dazu enthalten die Anlagen zum Tagesordnungspunkt.
Die Initiatoren des Projekts haben nun die Gemeinden darum gebeten, bis zum Jahresende eine verbindliche Rückmeldung über eine Beteiligung am Regionalwerk zu geben.

Diskussionsverlauf

Erster Bürgermeister Matthias Baderhuber informiert darüber, dass die bisherigen Gespräche zu diesem Thema zusammen eine positive Haltung ergeben haben, ein Beitritt in der derzeitigen Umbruchphase der Gemeindewerke aber  noch nicht sinnvoll wäre. Die Zusammenarbeit zwischen den Gemeindewerken und dem Regionalwerk wird auch bereits zum jetzigen Zeitpunkt befürwortet.  

Beschluss

Der Marktgemeinderat Waging a. See stimmt einer Beteiligung der Marktgemeinde am zu gründenden „Regionalwerk Chiemgau-Rupertiwinkel –gKU“ zu. Es wird eine Einlage von insgesamt bis zu 30.000€ für die Jahre 2020 und 2021 bewilligt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 18

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10. Kündigung des Gesellschaftsanteils bei der Kooperationsgesellschaft Ostbayerischer Versorgungsunternehmen mbH (KOV)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Marktgemeinderates Waging a. See 12.12.2019 ö beschließend 10

Sachverhalt

Die Gemeindewerke Waging a. See sind seit Gründung der Kooperationsgesellschaft Ostbayerischer Versorgungsunternehmen mbH (KOV) im Jahr 1998 als Gesellschafter beigetreten. Kerngeschäft der KOV ist in erster Linie die zentrale Beschaffung von Energie und die Erbringung von Dienstleistungen im Energiedatenmanagement für die Gesellschafter. Ziel ist es, diese Leistungen ohne Gewinnorientierung zur Verfügung zu stellen und somit die Wettbewerbsfähigkeit ihrer Gesellschafter zu verbessern.

Durch mehrere Geschäftsführerwechsel in den vergangenen drei Jahren und Kündigung sowie Renteneintritt sehr wichtiger erfahrener Angestellter, ist die KOV als Vertrauenspartner für das Energiedatenmanagement und die Strombeschaffung zu hinterfragen. Viele Gesellschafter und auch Werke die ohne Gesellschaftsanteile Dienstleistungen bei der KOV beziehen, haben sich zum Austritt bzw. Kündigung entschlossen.

Wie im Jahresabschluss 2018 veröffentlicht, haben sich im Jahr 2017 bereits vier Gesellschafter zur Kündigung entschieden und im Jahr 2018 sind weitere 11 Werke gefolgt. Diese leider nicht sehr positive Entwicklung hat auch bei den Gemeindewerken Waging a. See Anlass zum Umdenken hervorgerufen. Der Trend zur Kündigung des Gesellschaftsverhältnisses bei der KOV zeichnet sich leider auch im Jahr 2019 weiter ab. Mehrere Werke haben sich auch dieses Jahr zur Kündigung entschieden. Deshalb haben sich die Gemeindewerke im Jahr 2019 mit mehreren Möglichkeiten auseinandergesetzt.

Letztendlich ist die Entscheidung für die künftige Zusammenarbeit im Bereich Energiedatenmanagement (EDM) und Smart-Meter-Gateway-Administration (SMGWA) auf die iS-Software GmbH gefallen. Die Gemeindewerke haben die Stromsoftware von der iS-Software bereits über 15 Jahre im Einsatz und werden künftig das EDM darüber abwickeln lassen. Dazu wurden im zweiten Halbjahr 2019 alle Lizenzen gekauft und der Stammdatenbestand von der KOV auf den Server der GWW überführt.

Die Strombeschaffung erfolgt ab 01.01.2023 wie bereits in der Gemeinderatssitzung vom 26.09.2019 beschlossen über die Plattform Energie GmbH (PEG). Somit wird ab dem 01.01.2020 operativ keine Dienstleistung mehr über die KOV abgerufen und das Gesellschaftsverhältnis kann zum 31.12.2020 gekündigt werden.

Beschluss

Der Marktgemeinderat Waging a. See beschließt die Kündigung des Gesellschaftsverhältnisses bei der Kooperationsgesellschaft Ostbayerischer Versorgungsunternehmen mbH (KOV) fristgerecht zum 31.12.2019 mit Austritt am 31.12.2020 zu vollziehen und den ersten Bürgermeister zur Unterzeichnung der Kündigung zu bevollmächtigen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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11. Aufhebung des GR-Beschluss zur Gesellschafteraufnahme bei der Kooperationsgesellschaft fränkischer Elektrizitätswerke mbH (Kfe)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Marktgemeinderates Waging a. See 12.12.2019 ö beschließend 11

Sachverhalt

In der Werkausschusssitzung vom 12.09.2019 wurde vorberatend der einstimmige Beschluss zur Gesellschafteraufnahme bei der Kooperationsgesellschaft fränkischer Elektrizitätswerke mbH (Kfe) gefasst. Daraufhin erfolgte am 26.09.2019 die Vorstellung und einstimmige Beschlussfassung zur Aufnahme als Gesellschafter im Marktgemeinderat.

Durch neue Erkenntnisse ergab sich die Möglichkeit dieselben Dienstleitungen von einem regionalen Versorger ganz in der Umgebung abzurufen. Deshalb haben sich die Gemeindewerke dazu entschieden den Beschluss nicht zu vollziehen.

Dazu wurde am 21.11.2019 Herr Franz König, Geschäftsführer der Elektrizitätsgenossenschaft Wolkersdorf und Umgebung e.G. zur Werkausschusssitzung eingeladen. Herr König erläuterte dem Gremium das Leistungsspektrum der Einkaufsgemeinschaft Energieversorgungsunternehmen (EGEVU) sowie die Energiekooperation Bayern – EKOBY – e.G.  zur Strombeschaffung.

Im Gegensatz zur Kfe können bei der EGEVU die Dienstleistungen nach Bedarf wahlweise vorrübergehend sowie langfristig ohne vertragliche Bindung gebucht werden. Als finanzieller Vorteil ist auch die vergleichsweise geringe Kapitaleinlage zur Aufnahme als Mitglied im Vergleich zur Kfe hervorzuheben.

Unter den oben dargestellten Gesichtspunkten empfehlen die Gemeindewerke den Gemeinderatsmitgliedern, den vollzogenen Beschluss zur Gesellschafteraufnahme bei der Kfe aufzuheben.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Baderhuber informiert darüber, dass der Werkausschuss empfohlen hat, den Beschluss nicht zu vollziehen, nachdem mit der EGEVU eine regionale Lösung gefunden werden konnte. Eine feste, vertragliche Bindung ist nicht erforderlich, Dienstleistungen können bei Bedarf gebucht werden.

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt die Aufhebung des gefassten Gemeinderatsbeschlusses vom 26.09.2019 zur Aufnahme als Gesellschafter bei der Kooperationsgesellschaft fränkischer Elektrizitätswerke mbH (Kfe).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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12. 20. Änderung des Flächennutzungsplanes (Änderung eines Gewerbegebietes an der Ottinger Straße in ein Mischgebiet)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Marktgemeinderates Waging a. See 12.12.2019 ö beschließend 12

Sachverhalt

Der Marktgemeinderat Waging a.See hat am 27.06.2019 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Flächennutzungsplan im Bereich des Grundstücks Fl.Nr. 448 der Gemarkung Waging gemäß § 2 Abs. 1 i. V. m. § 1 Abs. 8 BauGB zu ändern. Diese 20. Änderung umfasst die Änderung einer Gewerbegebietsdarstellung an der Ottinger Straße in ein Mischgebiet. Der Änderungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 0,87 ha.


Gemäß der Begründung zur FNPL-Änderung sollen die im Planbereich befindlichen gewerblichen Gebäude und Anlagen der Baufirma abgebrochen und im westlichen Anschluss an das Plangebiet – auf dem z. Zt. unbebauten Flurstück 449/2 – neu errichtet werden. Nach dem Abbruch der bestehenden Gebäude und Anlagen im Planbereich ist dort eine mischgebietsverträgliche Nutzung (Gewerbe und Wohnen) geplant.

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12.1. Stellungnahme zum Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Marktgemeinderates Waging a. See 12.12.2019 ö beschließend 12.1

Sachverhalt

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung hat durch Aushang der Planunterlagen im II. Stock des Rathauses Waging a.See in der Zeit vom 20.09. bis 14.10.2019 stattgefunden. Hierauf ist durch eine entsprechende Bekanntmachung im Amtsblatt der VG Waging a.See vom 20.09.2019 hingewiesen worden.

*

Bis zum heutigen Tag haben folgende Personen Einwendungen, Anregungen oder Hinweise zur Planung vorgebracht:

  • Doris Waritschlager und Tilo Schröder-Waritschlager; Schreiben vom 13.10.2019

Textauszug:

„Stellungnahme/Einspruch zu o. g. Sachverhalt:

Durch die Änderung zum „MI“ entsteht hier wieder eine heranrückende Wohnbebauung an die Landwirtschaft! (Erntezeit, heißt auch z.B. Sonntagsarbeit! usw.)
Darum sprechen wir uns gegen diese FNP-Änderung aus!

  • Landwirtschaftliche Immissionen müssen geduldet werden, da sonst die Landwirtschaft und auch ihre Entwicklungsfähigkeit eingeschränkt wird.
Es muss zwingend eine „Schutzformulierung“ im Bebauungsplan aufgenommen werden, so wie im vorh. bez. B-Plan GE/SO an der Ottinger Str., textliche Hinweise Nr. 19 (Stand 26.07.2019)!

  • Wenn hier eine Wohn- und Gewerbebebauung entstehen soll, muss zudem sichergestellt werden, dass im Winter der Schnee nicht, wie bis jetzt leider üblich, einfach über die Straße in unser Feld geschoben wird!
Der Gemeinde gehört hier kein relativ breiter Streifen von 10-12m, wie schon mal behauptet wurde (vielleicht insgesamt mit Straße, aber nicht neben der Straße zusätzlich). Das heißt, hier ist kein Platz zum (zusätzlichen) lagern von Schnee aus privaten Grundstücken!!!! Weil dieser dann letztendlich auf unserem Grund liegt!

Wir untersagen für die Zukunft, dass unser Grundstück als Schneelagerplatz genutzt wird! Weder für das Grundstück Fl.Nr. 448 und auch nicht für die Marktgemeinde Waging. Gleiches gilt natürlich auch für das neu entstandene GE/SO an der Ottinger Str.!!!

Der Schutz der Landwirtschaft wurde bereits bei dem Projekt „Rewe/Rossmann“ mit Füßen getreten und diese Auswirkungen sind größtenteils nicht mehr zu beheben! Einschränkungen und Beeinträchtigungen durch Verkehr / Lärm- und Lichtimmissionen!

  • Die Grundwasserverhältnisse in diesem Gebiet sind immer noch nicht geklärt, wie auch bei GE/SO. Aus diesem Grund fordern wir nun hier ein hydraulisches Gutachten um endlich die Grundwasserfließrichtung zu bestimmen, was beim Rewe/Rossmann-Projekt geschickt umgangen worden ist. Wie viele wissen, laufen auf diesem Grundstück (Fl.Nr. 448) Pumpen im Keller der Lagerhalle. Da wir davon ausgehen, dass vermutlich Tiefgaragen und Keller entstehen werden, muss eben ein solches Gutachten gemacht werden und nicht wieder nur Baggerschürfe vom Grundstückseigentümer.
Bereits auf dem „Weixler-Grundstück“ (hinter Baugeschäft Lamminger) wurden große Eingriffe vorgenommen (Grundwasserabsenkung um die unterirdischen Regenrückhaltebehälter bauen zu können / usw. ???).
Somit muss nun zumindest hier (Fl.Nr. 448) ausgeschlossen werden, dass durch den Bau von Tiefgaragen bzw. Kellern ein Eingriff ins Grundwasser stattfindet.

Es darf zu keiner Beeinflussung der Grundwasserfließrichtung bzw. zu keinem Aufstau des Grundwassers führen.

Um eben sicher zu stellen, dass die Ober-/Unterlieger, nicht durch einen veränderten Grundwasserstand, negativ betroffen werden!

Die Beleuchtung des Gehwegs an der Ottinger Str. (zu Rewe/Rossmann) muss einen Blendschutz zu Fl.Nr. 504 erhalten und muss in der Nachtzeit (22.00 Uhr – 6.00 Uhr) abgeschaltet werden – sinnvoller und im Sinne der Klimafreundlichkeit/Artenschutz wäre eine Abschaltung schon um 20:30 Uhr nach Schließung der Märkte, da dann diese Beleuchtung niemand mehr braucht!
Gleiches wäre eigentlich auch beim GE/SO bei der Parkplatzbeleuchtung und bei den Werbeanlagen nötig gewesen!!

Mit freundlichen Grüßen
Waritschlager Doris / Schröder-Waritschlager Tilo“

Beschluss

Der Marktgemeinderat nimmt das vorliegende Schreiben vom 13.10.2019 zur Kenntnis. Die vorgebrachten Einwendungen, Anregungen und Hinweise werden wie folgt abgewogen:

  • Landwirtschaftliche Immissionen

Der Hinweis wegen der Duldungspflicht landwirtschaftlicher Immissionen ist berechtigt. Für den späterer Bebauungsplan ist – analog zu anderen Bebauungsplänen der Marktgemeinde Waging a.See – die Berücksichtigung des folgenden textlichen Hinweises vorzumerken: „In der Umgebung des Baugebiets liegen landwirtschaftliche Betriebe und Flächen, die landwirtschaftlich genutzt werden. Es wird darauf hingewiesen, dass es auch bei ordnungsgemäßer landwirtschaftlicher Nutzung dieser Grundstücke zu Geruchs- und Lärmbelästigungen kommen kann. Von den landwirtschaftlichen Flächen und Betrieben ausgehende Immissionen, insbesondere Geruch, Lärm, Staub und Erschütterungen, auch über das übliche Maß hinausgehend, sind zu dulden. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn landwirtschaftliche Arbeiten nach Feierabend sowie an Sonn- und Feiertagen oder während der Nachtzeit vorgenommen werden, falls die Wetterlage während der Erntezeiten solche Arbeiten erforderlich macht.“

  • Ablagerung des Räumgutes im Zuge des Winterdienstes

Die geschilderten Probleme mit dem öffentlichen und privaten Winterdienst in und an der Ottinger Straße werden zur Kenntnis genommen. Da sie mit der gegenständlichen Bauleitplanung nichts zu tun haben, erübrigt sich hierzu eine Wertung der Gemeinde. Gleichwohl sind die vorgebrachten Beschwerden von den Verantwortlichen des gemeindlichen Winterdienstes zu prüfen und es ist gegebenenfalls Abhilfe zu schaffen. Da die Gemeinde neben der Ottinger Straße über einen öffentlichen Seitenstreifen von knapp 2 Meter Breite verfügt, sollte der Großteil des Räumgutes auf Gemeindegrund abgelagert werden können.
Für die Schneeräumung auf privaten Grundstücken ist die Gemeinde weder zuständig noch verantwortlich.

  • Grundwasserverhältnisse

Im Planungsbereich liegen keine Erkenntnisse über die Grundwasserstände vor. Diese sind bei Bedarf im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes zu ermitteln. Sollte im Zuge öffentlicher oder privater Bauvorhaben im Planbereich in das Grundwasser eingegriffen werden, so sind im Vorfeld die entsprechenden Genehmigungen einzuholen. Der Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes ist im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplanes besonderes Gewicht beizumessen.
Im Zuge künftiger öffentlicher oder privater Bauvorhaben im Planbereich ist ferner vom jeweiligen Bauherrn zu prüfen, ob  für die Beseitigung des Niederschlagswassers eine Genehmigung durch das Landratsamt Traunstein gemäß den Vorschriften der Niederschlagswasserfreistellungsverordnung erforderlich ist.
Gemäß den Empfehlungen des Wasserwirtschaftsamtes sollen eventuelle Tiefgaragen und zugehörige Abfahrten in die Kanalisation entwässert werden. Ein entsprechender Entwässerungsantrag ist bei Bedarf im Zuge der Objektplanung bei den Gemeindewerken Waging a.See einzureichen.

  • Beleuchtung

Die Vorschläge wegen eventuell reduzierter Betriebszeiten und etwaiger Blendschutzmaßnahmen für die öffentliche Beleuchtung an der Ottinger Straße stehen nicht im Zusammenhang mit der gegenständlichen Bauleitplanung, so dass sich eine Wertung der Gemeinde erübrigt. Gleichwohl sind die Vorschläge an die Gemeindewerke Waging a.See zur Prüfung weiterzuleiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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12.2. Stellungnahme zum Ergebnis der Trägerbeteiligung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Marktgemeinderates Waging a. See 12.12.2019 ö beschließend 12.2

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 25.09.2019 wurden in sgesamt 14 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange über die Planung unterrichtet und, falls deren Belange berührt sein sollten, um eine Stellungnahme gebeten.

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12.2.1. Behörden und Stellen, die sich nicht zur Planung geäußert haben:

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Marktgemeinderates Waging a. See 12.12.2019 ö 12.2.1

Sachverhalt

Bis zum heutigen Tag haben sich folgende Behörden und Stellen nicht zu der Planung geäußert:

  • Landratsamt Traunstein, SG  3.36 (Straßenverkehrsbehörde)
  • Finanzamt Traunstein
  • Gemeindewerke Waging a. See
  • Bund Naturschutz

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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12.2.2. Behörden und Stellen, die sich geäußert haben ohne Einwände, Hinweise und Anregungen vorzubringen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Marktgemeinderates Waging a. See 12.12.2019 ö 12.2.2

Sachverhalt

Folgende Behörden und Stellen haben sich zur Planung geäußert, ohne jedoch Einwände, Hinweise oder Anregungen vorzubringen:

  • Landratsamt Traunstein, SG 4.14 (Untere Naturschutzbehörde); Stellungnahme vom 04.11.2019
  • Landratsamt Traunstein, SG 4.16 (Wasserrecht und Bodenschutz); Stellungnahme vom 02.10.2019
  • Deutsche Telekom Technik GmbH; Stellungnahme vom 29.10.2019
  • Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Traunstein; Stellungnahme vom 27.09.2019

Beschluss

Der Marktgemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass die vorgenannten Behörden und Stellen in ihren Stellungnahmen keine Einwände, Hinwe ise oder Anregungen zur Planung vorgebracht haben. Eine Änderung der Planung ist dadurch nicht veranlasst.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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12.2.3. Folgende Behörden und Stellen haben Einwände, Hinweise oder Anregungen zur Planung vorgebracht:

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Marktgemeinderates Waging a. See 12.12.2019 ö beschließend 12.2.3
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12.2.3.1. Landratsamt Traunstein, SG 4.40 (Untere Bauaufsichtsbehörde); Stellungnahme vom 03.11.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Marktgemeinderates Waging a. See 12.12.2019 ö beschließend 12.2.3.1

Sachverhalt

Textauszug:

„Die geplante Änderung des Flächennutzungsplanes wird von Seiten der unteren Bauaufsichtsbehörde zur Kenntnis genommen.
Inwieweit eine Durchmischung des Gebiets im Sinne des § 6 BauNVO erreicht werden kann, lässt sich anhand der vorliegenden Unterlagen nicht beurteilen. Auf die Gefahr des Etikettenschwindels wird hingewiesen. Eine abschließende Stellungnahme kann erst mit Vorlage der ausführlichen Begründung und somit im Rahmen der Trägerbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB erfolgen.
gez. Rupert Seeholzer, Kreisbaumeister“

Beschluss

Der Marktgemeinderat nimmt die vorliegende Stellungnahme zur Kenntnis. Auch die Gemeinde legt Wert darauf, da ss durch die Planänderung eine rechtlich einwandfreie Durchmischung des Gebiets im Sinne des § 6 BauNVO stattfindet. Keinesfalls soll das Gebiet zum Nachteil benachbarter gewerblicher Nutzungen in ein faktisches Wohngebiet „umkippen“. Zur Verträglichkeit der unterschiedlichen Nutzungen liegt bereits ein Schallschutzgutachten des Ingenieurbüros Hoock & Partner vom 17.09.2019 vor. Dieses Gutachten soll unter anderem die Grundlage für die noch zu erfolgende Ausarbeitung des Bebauungsplanes sein. Die Begründung zur gegenständlichen Flächennutzungsplanänderung ist hinsichtlich der Aussagen zur künftigen Nutzung nachzubessern.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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12.2.3.2. Landratsamt Traunstein, SG 4.41 (Untere Immissionsschutzbehörde); Stellungnahme vom 30.10.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Marktgemeinderates Waging a. See 12.12.2019 ö beschließend 12.2.3.2

Sachverhalt

Textauszug:

„In den vorliegenden Unterlagen zur 20. Änderung des Flächennutzungsplanes sind keine Angaben zum Immissionsschutz enthalten.
Mit der Umwidmung des Gewerbegebietes in ein Mischgebiet können dort neue Immissionsorte (Wohngebäude) entstehen. Diese heranrückende Wohnbebauung kann die Nutzung der umliegenden Gewerbegebiete einschränken.
Der mögliche Lärmkonflikt ist daher noch zu beschreiben und entsprechende Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen.
Hinweis: Es handelt sich um die Stellungnahme des Sachgebiets Immissionsschutz. Anderweitige Stellungnahmen andere Sachgebiete bzw. Träger öffentlicher Belange bleiben davon unberührt. Die notwendige Abwägung und Gewichtung der möglicherweise widerstreitenden öffentlichen Belange gem. § 1 Abs. 7 BauGB ist allein Aufgabe der planenden Gemeinde/Stadt.
gez. Sigmund, TA“

Beschluss

Der Marktgemeinderat nimmt die vorliegende Stellungnahme zur Kenntnis. Auch die Gemeinde legt Wert darauf, dass durch eine etwaig heranrückende Wohnbebauung keine Einschränkung für die Nutzung der umliegenden Gewerbebetriebe entsteht. Um die möglichen Lärmkonflikte festzustellen und in der Bauleitplanung entsprechend zu verarbeiten, wurde inzwischen eine schalltechnische Untersuchung durch das Ingenieurbüro Hoock & Partner, Landshut vorgenommen Das Ergebnis dieser Untersuchung ist niedergelegt in dem schalltechnischen Gutachten vom 17.09.2019, das der Begründung zur gegenwärtigen FNPL-Änder ung als informative Anlage beigelegt werden soll. Im Rahmen der Ausarbeitung des Bebauungsplanes sollen die im Gutachten vorgeschlagenen konkreten Festsetzungen zum Immissionsschutz berücksichtigt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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12.2.3.3. Regierung von Oberbayern, Höhere Landesplanungsbehörde; Stellungnahme vom 02.10.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Marktgemeinderates Waging a. See 12.12.2019 ö beschließend 12.2.3.3

Sachverhalt

Textauszug:

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Regierung von Oberbayern nimmt als höher Landesplanungsbehörde gem. §4 Abs. 1 BauGB zur 20. Änderung des Flächennutzungsplanes wie folgt Stellung:

Planung

Mit der vorliegenden Bauleitplanung sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umwidmung des Grundstücks Fl.Nr. 448 (Gemarkung Waging a. See) an der Ottinger Straße von einem Gewerbe- in ein Mischgebiet geschaffen werden. Auf dem betroffenen Grundstück befinden sich laut Planunterlagen zur Zeit Lagerhallen eines Bauunternehmers mit Büroräumen und Betriebsleiterwohnungen. Ziel der Planung ist es, im Geltungsbereich eine mischgebietsverträgliche Gewerbe- und Wohnnutzung zu ermöglichen. Der Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung hat eine Größe von ca. 0,9 ha.

Berührte Belange

Lärmschutz
Aufgrund der Im Geltungsbereich vorgesehenen gemischten Nutzung sowie der angrenzenden bestehenden gemischten sowie geplanten gewerblichen Bauflächen und der Lage nördlich des Bahnhofs von Waging ist den Belangen des Lärmschutzes (vgl. Bayerisches Landesplanungsgesetz (BayLplG) Art. 6 Abs. 2 Nr. 7, in Abstimmung mit der unteren Immissionsschutzbehörde, Rechnung zu tragen.

Hochwasserschutz
Der Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung befindet sich laut Informationsdienst Überschwemmungsgefährdete Gebiete (IÜG) in einem wassersensiblen Bereich.
Den Belangen des Hochwasserschutzes (vgl. Landesentwicklungsprogramm (LEP) 7.2.5. G) ist in Abstimmung mit dem Wasserwirtschaftsamt Traunstein Rechnung zu tragen.

Hinweis
Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass im Rahmen der gemeindlichen Bauleitplanung in Mischgebieten die Entstehung unzulässiger Einzelhandelsagglomerationen auszuschließen ist (vgl. LEP-Ziel 5.3.1 i.d.F. der Änderungs-VO vom 21.02.2018)

Ergebnis
Bei Berücksichtigung der genannten Punkte steht die 20. Änderung des Flächennutzungsplanes den Erfordernissen der Raumordnung nicht entgegen.
Mit freundlichen Grüßen

gez. Christine Rothut“

Beschluss

Der Marktgemeinderat nimmt die vorliegende Stellungnahme zur Kenntnis. Eine intensive Abstimmung mit der Unteren Immissionsbehörde und dem Wasserwirtschaftsamt Traunstein zu den Themenbereichen „Lärmschutz“ und „Hochwasserschutz“ ist auf der Ebene des Bebauungsplanes vorgesehen. Im Rahmen der Trägerbeteiligung zur aktuellen Flächennutzun gsplanänderung haben diese beiden Behörden der Planung nicht grundsätzlich widersprochen. In den noch folgenden Bebauungsplan soll ferner ein Hinweis aufgenommen werden, wonach die Entstehung unzulässiger Einzelhandelsagglomerationen im Bereich des geplanten Mischgebiets gemäß den Zielen des Landesentwicklungsprogramms Bayern ausgeschlossen ist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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12.2.3.4. Wasserwirtschaftsamt Traunstein; Stellungnahme vom 25.10.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Marktgemeinderates Waging a. See 12.12.2019 ö beschließend 12.2.3.4

Sachverhalt

Textauszug:

Sehr geehrte Damen und Herren,

das Wasserwirtschaftsamt Traunstein nimmt als Träger öffentlicher Belange wie folgt Stellung.

1. Ziele der Raumordnung und Landesplanung, die eine Anpassungspflicht nach §1 Abs. 4 BauGB auslösen
- entfällt -

2. Beabsichtigte eigene Planungen und Maßnahmen, die den o.g. Plan berühren können, mit Angabe des Sachstands
- entfällt -

3. Einwendungen mit rechtlicher Verbindlichkeit aufgrund fachgesetzlicher Regelungen, die im Regelfall in der Abwägung nicht überwunden werden können (z.B. Landschafts- oder Wasserschutzgebietsverordnungen)
- entfällt -

4. Sonstige fachliche Informationen und Empfehlungen aus der eigenen Zuständigkeit zu dem o.g. Plan, gegliedert nach Sachkomplexen, jeweils mit Begründung und ggf. Rechtsgrundlage

4.1. Grundwasser/Wasserversorgung

4.1.1 Grundwasser
Im Planungsbereich liegen uns keine Erkenntnisse über Grundwasserstände vor. Diese sind bei Bedarf eigenverantwortlich zu ermitteln.
Hinweis: Sollte in das Grundwasser eingegriffen werden, so sind im Vorfeld die entsprechenden Genehmigungen einzuholen.

4.1.2 Wasserversorgung
Die Versorgung mit Trink- und Brauchwasser ist durch den Anschluss an das zentrale Versorgungsnetz der Kommune sicherzustellen. Die Leistungsfähigkeit der örtlichen Versorgungsleitungen ist vom Versorgungsträger eigenverantwortlich zu überprüfen.

4.2 Oberflächengewässer / Überschwemmungssituation

4.2.1 Oberflächenwasser
Oberirdische Gewässer werden durch das Vorhaben nicht berührt.

4.2.2 Starkniederschläge
Starkniederschläge können flächendeckend überall auftreten. Voraussichtlich werden solche Niederschläge aufgrund der Klimaänderung an Häufigkeit und Intensität weiter zunehmen.
Auch im Planungsgebiet kann bei sogenannten Sturzfluten flächenhafter Abfluss von Wasser und Schlamm sowie Erosion auftreten. Dabei ist auch das von außen zufließende Wasser zu berücksichtigen.
Wir empfehlen dringend, diese Gefahr im eigenen Interesse bei der Bauleitplanung zu berücksichtigen und eigenverantwortlich Vorkehrungen zur Schadensreduzierung und Schutzmaßnahmen vor Personenschäden vorzunehmen.
Je nach Größe und Lage der neuen Baukörper bzw. Baumaßnahmen kann der Abfluss des flächenhaft abfließenden Oberflächenwassers und Schlamms gegebenenfalls so verändert werden, dass dies zu nachteiligen Auswirkungen für Ober- bzw. Unterlieger führt. Wir empfehlen daher § 37 WHG entsprechend zu berücksichtigen.

4.3. Abwasserentsorgung

4.3.1 Niederschlagswasser
Unverschmutztes oder nur leicht verschmutztes Niederschlagswasser sollte möglichst immer vor Ort versickert werden, um Kläranlagen, Kanalnetze und Vorfluter zu entlasten. Hier sollte der Markt Waging steuernd einwirken. Bei der Behandlung und Ableitungen des Niederschlagswassers sind für den vorsorgenden Gewässerschutz bestimmte Regeln einzuhalten.
Wir bitten daher folgende Punkte als Hinweis bzw. Festsetzungen in die Satzung mit aufzunehmen:
Dachflächenwasser sowie Niederschlagswasser von privaten Hof- und Zufahrtsflächen sollte nach Möglichkeit auf den jeweiligen Grundstücken versickert werden. Dabei ist eine breitflächige Versickerung über eine belebte Oberbodenschicht anzustreben. Die Eignung des Untergrundes zur Versickerung nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik ist zu prüfen. Ist eine flächenhafte Versickerung über eine geeignete Oberbodenschicht nicht möglich, so ist eine linienhafte / linienförmige Versickerung z.B. mittels Mulden-Rigolen und Rigolen vorzuziehen. Die Beseitigung des Niederschlagswassers über Sickerschächte ist grundsätzlich zu begründen und nur in Ausnahmefällen zulässig.
Der Versiegelung des Bodens ist entgegenzuwirken. Gering belastetes Niederschlagswasser sollte daher versickert werden (nach LfU Merkblatt Nr. 4.3/2 und DWA-Blatt M 153). Entsprechend sind Garagenzufahrten, Park- und Stellplätze, Terrassen etc. als befestigte Vegetationsflächen (z.B. Schotterrasen, Pflasterrasen, Rasengittersteine) oder mit versickerungsfähiger Pflanzendecke auszuführen.
Wenn die Dacheindeckung aus Kupfer, Zink oder Blei besteht, ist eine Versickerung nur nach einer Vorbehandlung zulässig. Eine wasserrechtliche Genehmigung ist in solchen Fällen erforderlich. Dachflächenanteile mit diesen Materialien < 50m2 sowie Dachrinnen und Fallrohre können vernachlässigt werden.
Es ist eigenverantwortlich zu prüfen, inwieweit bei der Beseitigung von Niederschlagswasser eine genehmigungsfreie Versickerung bzw. Gewässereinleitung vorliegt. Die Vorgaben der Niederschlagswasserfreistellungsverordnung (NWFreiV) und der Technischen Regeln zum schadlosen Einleiten von gesammeltem Niederschlagswasser in oberirdische Gewässer (TRENOG) bzw. in das Grundwasser (TRENGW) sind einzuhalten.
Gegebenenfalls ist eine wasserrechtliche Genehmigung bei der Kreisverwaltungsbehörde mit entsprechenden Unterlagen zu beantragen. Bei der Beseitigung von Niederschlagswasser von Dach-, Hof- und Verkehrsflächen sind dann die Anforderungen der DWA-Blätter A 138, A 117 und M 153 einzuhalten.
Wir empfehlen Tiefgaragen und zugehörige Abfahrten in die Kanalisation zu entwässern. Sofern durchlässige Flächenbeläge in Tiefgaragen Verwendung finden, sind hinsichtlich der Versickerung grundsätzlich die gleichen Anforderungen zu stellen wie bei oberirdischen Anlagen. Hierbei ist vor allem der erforderliche Mindestabstand zum mittleren höchsten Grundwasserstand zu beachten.

4.3.2 Zusätzliche Hinweise
Regenwassernutzung:
Auf die Möglichkeit der Regenwassernutzung z.B. zur Gartenbewässerung und WC-Spülung wird hingewiesen. Die Errichtung einer Eigengewinnungsanlage ist nach AVBWasserV dem Wasserversorgungsunternehmen zu melden. Es ist unter anderem sicherzustellen, dass keine Rückwirkungen auf das private und öffentliche Trinkwasserversorgungsnetz entstehen.

4.4 Altlastenverdachtsflächen
Der aktuelle Informationsstand zu potentiellen punktuellen Bodenverunreinigungen z.B. durch Altlastenverdachtsflächen, Altstandorten, Altlasten etc. ist beim Landratsamt Traunstein einzuholen.
Mögliche Bodenverunreinigungen können direkte negative Auswirkungen auf Mensch, Pflanze, Grundwasser und Gewässer haben. Sie sind ggf. auch bei der Planung der Niederschlagswasserbehandlung zu berücksichtigen. Im Bereich von Altlastenverdachtsfällen, Altstandorten, Altlasten etc. darf keine Versickerung von Niederschlagswasser vorgenommen werden.
Weiterhin können anthropogene Auffüllungen z.B. mit Bauschutt, belastetem Aushub etc. zu erheblichen Entsorgungskosten bei Baumaßnahmen führen.
Befinden sich auf dem Plangebiet Altlastenverdachtsflächen, Altstandorte, Altlasten ect., sollten die zu Beurteilung der Gefährdungspfade Boden-Mensch, Boden-Pflanze und Boden-Wasser erforderlichen Untersuchungsschritte im Rahmen der Bauleitplanung durchgeführt werden. Mit den Untersuchungen sollten nur Sachverständige und Untersuchungsstellen mit einer Zulassung nach der Verordnung über Sachverständige und Untersuchungsstellen für den Bodenschutz und die Altlastenbehandlung in Bayern (VSU) beauftragt werden.
Sollten während der Baumaßnahmen dennoch Bodenauffälligkeiten angetroffen werden, welche auf eine Altlast o.ä. hinweisen, ist das Landratsamt Traunstein zu verständigen.
Das Landratsamt (Abteilung 6 – Gesundheit sowie SG 4.16 Wasserrecht und SG 4.40 – Bauamt) erhält einen Abdruck der Stellungnahme.

Mit freundlichen Grüßen
gez. Resch, BR“

Beschluss

Der Marktgemeinderat nimmt die vorliegende Stellungnahme zur Kenntnis. Die Hinweise sind – soweit für den ko nkreten Einzelfall zutreffend - im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes zu berücksichtigen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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12.2.3.5. Handwerkskammer für München und Oberbayern; Schreiben vom 05.11.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Marktgemeinderates Waging a. See 12.12.2019 ö beschließend 12.2.3.5

Sachverhalt

Textauszug:

„… die Handwerkskammer für München und Oberbayern bedankt sich für die Möglichkeit zur Stellungnahme.

Die Marktgemeinde Waging am See möchte die planungsrechtlichen Voraussetzungen im Bereich der Flurnummer 448 schaffen um ein Gewerbegebiet in ein Mischgebiet umzuwidmen.
Der Antrag erfolgt im Auftrag des im Geltungsbereich ansässigen Bauunternehmers. Aus Sicht der Handwerkskammer für München und Oberbayern bestehen hierzu keine Einwände.
Allerdings möchten wir darauf hinweisen, dass sich laut Flächennutzungsplan angrenzend an das Planungsgebiet bisher unbebaute Gewerbeflächen befinden. Die Gewerbeflächen dürfen zukünftig nicht durch das Mischgebiet eingeschränkt werden, daher bitten wir um entsprechende Festsetzungen in der konkretisierenden Bebauungsplanung um insbesondere gegenseitige Beeinträchtigungen durch betriebsübliche Emissionen (Lärm, Geruch, Staub, etc.) zu vermeiden.

Mit freundlichen Grüßen
gez. Lisa Neugebauer, Referentin“

Beschluss

Der Marktgemeinderat nimmt die vorliegende Stellungnahme zur Kenntnis. Auch die Gemeinde legt Wert darauf, dass durch eine etwaig heranrückende Wohnbebauung im geplanten Mischgebiet keine Einschränkung für die Nutzung der umliegenden Gewerbebetriebe entsteht. Um die möglichen Lärmkonflikte festzustellen und in der Bauleitplanung entsprechend zu verarbeiten, wurde inzwischen eine schalltechnische Untersuchung durch das Ingenieurbüro Hoock & Partner, Landshut vorgenommen. Das Ergebnis dieser Untersuchung ist niedergelegt in dem schalltechnischen Gutachten vom 17.09.2019, das der Begründung zur gegenwärtigen FNPL-Änderung als informative Anlage der Begründung beigelegt werden soll. Im Rahmen der Ausarbeitung des Bebauungsplanes sollen die im Gutachten vorgeschlagenen konkreten Festsetzungen zum Immissionsschutz berücksichtigt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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12.2.3.6. Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern; Stellungnahme vom 30.10.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Marktgemeinderates Waging a. See 12.12.2019 ö beschließend 12.2.3.6

Sachverhalt

Textauszug:

„… aus Sicht der gewerblichen Wirtschaft sehen wir grundsätzliche Umwidmungen von Gewerbeflächen hin zu Mischgebieten kritisch. Die dargelegte Begründung drückt aus unserer Sicht keine Notwendigkeit zu Umwidmung aus.

Freundliche Grüße
Matthias Hausmann“

Beschluss

Der Marktgemeinderat nimmt die vorliegende Stellungnahme zur Kenntnis. Die Umwidmung des Gewerbegebiets in ein Mischgebiet geht auf einen entsprechenden Antrag des einzigen Grundstückseigentümers im Planbereich zurück. Selbstverständlich darf die von der Gemeinde in Aussicht gestellte Umwidmung nicht dazu führen, dass durch eine etwaig heranrückende Wohnbebauung im geplanten Mischgebiet eine Einschränkung für die Nutzung der umliegenden Gewerbebetriebe entstehen könnte. Um die möglichen Lärmkonflikte festzustellen und in der Bauleitplanung entsprechend zu verarbeiten, wurde inzwischen eine schalltechnische Untersuchung durch das Ingenieurbüro Hoock & Partner, Landshut vorgenommen. Das Ergebnis dieser Untersuchung ist niedergelegt in dem schalltechnischen Gutachten vom 17.09.2019, das der Begründung zur gegenwärtigen FNPL-Änderung als informative Anlage der Begründung beigelegt werden soll. Im Rahmen der Ausarbeitung des Bebauungsplanes sollen die im Gutachten vorgeschlagenen konkreten Festsetzungen zum Immissionsschutz berücksichtigt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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12.3. Billigungs- und Auslegungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Marktgemeinderates Waging a. See 12.12.2019 ö beschließend 12.3

Sachverhalt

Der nächste Verfahrensschritt ist die Billigung und die öffentliche Auslegung der Planunterlagen.

Beschluss

Der Marktgemeinderat billigt den vom Planungsbüro Kleißl GmbH, Waging a.See gefertigten Flächennutzungsplanänderungsentwurf in der Fassung vom 02.09.2019 samt der Begründung vom 25.11.2019. Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in die Wege zu leiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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13. Bekanntgabe von Tagesordnungspunkten aus nichtöffentlichen Sitzungen, für die die Gründe der Geheimhaltung weggefallen sind (Art. 52 Abs. 3 GO)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Marktgemeinderates Waging a. See 12.12.2019 ö informativ 13

Sachverhalt

Folgende Beschlüsse aus der Marktgemeinderatssitzung vom 14.11.2019 werden bekanntgegeben:
Das Ingenieurbüro Dippold & Gerold , Prien wur de mit der Ausführung der Planungsleistungen (Leistungsphasen 2 bis 8) für die Sanierung des Hochbehälters der Wasserversorgung beauftragt.

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14. Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Marktgemeinderates Waging a. See 12.12.2019 ö informativ 14

Sachverhalt

Kommunalwahl 2020
GL Röckenwagner informiert darüber, dass für den Wahlausschuss gemäß Art. 5 vier Beisitzer sowie vier Stellvertreter benötigt. Für den Wahlausschuss kommen Personen in Betracht, die wahlberechtigt sind. Bei der Auswahl der Beisitzer sind nach Möglichkeit die Parteien und Wählergruppen in der Reihenfolge der bei den letzten Gemeinderatswahlen erhaltenen Stimmenzahlen zu berücksichtigen. Keine Partei oder Wählergruppe darf durch mehrere Beisitzer vertreten sein.
Nicht zugelassen für den Wahlausschuss sind Bewerber/Ersatzbewerber für den Gemeinderat, Personen die eine Aufstellungsversammlung geleitet haben oder Beauftragter/Stellvertreter eines Wahlvorschlages sind oder die Wahlvorsteher oder Mitglied eines Wahlvorstandes sind.
Es wird vorgeschlagen, dass die Fraktionen FWG, CSU, Grüne und ÖDP jeweils ein Mitglied und einen Stellvertreter für den Wahlausschuss vorschlagen. Die Berufung erfolgt anschließend durch den Wahlleiter.
Folgende Mitglieder werden für den Wahlausschuss gemeldet:
FW        Schneider Matthias        Bogner Martina
CSU        Hauber Markus        Obermayer Lena
Grüne        Witzleben Hedwig        Kern Johann
Die Meldung der ÖDP wird noch nachgereicht.

Erster Bürgermeister Baderhuber gibt bekannt, dass am Fr. 24.01.2020 in Fridolfing einer Regionalkonferenz für ILE, LEADER und die Ökomodellregion stattfindet.

Außerdem informiert der Bürgermeister über die Antwort der unteren Verkehrsaufsichtsbehörde zur Anfrage von Hr. Mitterer aus Weidach bezüglich einer Bedarfsampel im Bereich der Staatsstraße 2105. Eine Bedarfsampel ist nur auf Straßen innerhalb geschlossener Ortschaften möglich. Die Staatstraße 2105 liegt außerhalb der geschlossenen Ortschaft, weshalb die gesetzliche Grundlage für eine verkehrsrechtliche Anordnung einer Ampel fehlt.

GRin Obermayer berichtet darüber, dass die Gemeinde Fridolfing eine Fußgängerampel für die Kreisstraße TS 26 beantragt hat. In diesem Zuge könnte die Marktgemeinde ebenfalls einen Antrag auf eine Fußgängerampel im Bereich der Verkehrsinsel in Tettenhausen stellen. GR Seehuber ergänzt, dass bei dieser Gelegenheit nochmals eine Fußgängerampel für den Bereich vor der Schule in Otting beantragt werden könne.

Weiter beantragt GRin Obermayer, dass der Einschleifer bei der Bushaltestelle in Tettenhausen mit entsprechenden Markierungen kenntlich gemacht werden sollte, nachdem dieser des öfteren von Fußgängern, insbesonde re von Kindern, als Fußweg genutzt wird, was bei einfahrenden Bussen zu gefährlichen Situationen führen kann.

Datenstand vom 16.04.2020 10:52 Uhr