Datum: 09.10.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Waging a. See
Gremium: Bauausschuss Markt Waging a. See
Körperschaft: Markt Waging a. See
Öffentliche Sitzung, 13:33 Uhr bis 15:09 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 15:16 Uhr bis 15:31 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 18.09.2019
2 Aufstellung eines Bebauungs- und Grünordnungsplanes für den Bereich zwischen Geppinger Straße und Moosgraben
2.1 Vorstellung des Plankonzeptes
2.2 Aufstellungsbeschluss
3 Vorstellung der Erschließungsplanung zum Baugebiet "An der Geppinger Straße II" (Steghäuslweg)
4 Aufstellung eines Bebauungs- und Grünordnungsplanes für das Gebiet "Tettenhausen-Ost"; Satzungsbeschluss
5 Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "SO Einzelhandel / GE an der Ottinger Straße" für das Gebiet Fl.Nr. 449 u. a. der Gemarkung Waging
5.1 Stellungnahme zum Ergebnis der beschränkten Trägerbeteiligung
5.1.1 Landratsamt Traunstein, SG 4.40 (Untere Bauaufsichtsbehörde); Stellungnahme vom 20.08.2019
5.1.2 Landratsamt Traunstein, SG 4.16 (Wasserrecht und Bodenschutz); Stellungnahme vom 11.09.2019
5.1.3 Regierung von Oberbayern, Höhere Landesplanungsbehörde; Stellungnahme vom 10.09.2019
5.1.4 Wasserwirtschaftsamt Traunstein; Stellungnahme vom 17.09.2019
5.2 Stellungnahme zum Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der erneuten öffentlichen Auslegung
5.3 Weiteres Verfahren
6 Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes „Am Anger Nord“
7 Bauantrag der Marktgemeinde Waging a. See, Nutzungsänderung des ehemaligen Schulgebäudes zu Vereinsräumen, Fl.Nr. 4/2 der Gemarkung Tettenhausen (Kirchplatz 5)
8 Bauantrag von Herrn Richard Tausch, Umbau des bestehenden Wohnhauses, Fl.Nr. 98/7 der Gemarkung Waging (Sebastianweg 4)
9 Bauantrag von Herrn Christoph Zahnbrecher, Errichtung von Stellplätzen mit Freiflächen für die Kfz-Werkstatt, Fl.Nr. 572/4 der Gemarkung Freimann (Unteraschau)
10 Widmung der Erschließungsstraße im Neubaugebiet "Tettenhausen-Am Kirchplatz" westlich des Kindergartens
11 Allgemeine Bekanntgaben
12 Sonstiges

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 18.09.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Markt Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Bauausschusses 09.10.2019 ö 1

Sachverhalt

Die Niederschrift über die öffentliche Sitzung vom 18.09.2019 bedarf der Genehmigung durch den Ausschuss.

Beschluss

Der Bauausschuss genehmigt die Niederschrift über die öffentliche Sitzung vom 18.09.2019.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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2. Aufstellung eines Bebauungs- und Grünordnungsplanes für den Bereich zwischen Geppinger Straße und Moosgraben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Markt Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Bauausschusses 09.10.2019 ö beschließend 2

Sachverhalt

Die Marktgemeinde Waging a.See hat vor einigen Jahren verschiedene Grundstücke im Bereich zwischen Geppinger Straße und Moosgraben erwerben können.


Falls möglich sollen Teile des Grundbesitzes mittelfristig einer Bebauung zugeführt werden.

Die Planungsgruppe plg Strasser GmbH, Traunstein ist mit Schreiben vom 02.08.2019 mit der Erstellung eines Bebauungskonzeptes beauftragt worden. Da die Erleichterungen des Baugesetzbuches gemäß § 13 b BauGB bei der Aufstellung von Bebauungsplänen für Außenbereichsflächen zum 31.12.2019 enden, soll das Verfahren noch bis zum Jahresende eingeleitet werden.

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2.1. Vorstellung des Plankonzeptes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Markt Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Bauausschusses 09.10.2019 ö beschließend 2.1

Sachverhalt

Das Planungsbüro plg Strasser GmbH hat ein städtebauliches Konzept erarbeitet und wird in der Sitzung verschiedene Bebauungsmöglichkeiten im Bereich zwischen Geppinger Straße und Moosgraben darlegen.

Beschluss

Der Bauausschuss des Marktes Waging a. See nimmt die beiden Bebauungsvorschläge des Planungsbüros plg Strasser GmbH zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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2.2. Aufstellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Markt Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Bauausschusses 09.10.2019 ö beschließend 2.2

Sachverhalt

Im vorliegenden Fall wäre eine Bebauungsplanaufstellung im beschleunigten Verfahren möglich (§§ 13 b, 13 a, 13 BauGB), weil es sich vorliegend um einen Planbereich handelt, der sich an einen im Zusammenhang bebauten Ortsteil i. S. des § 34 BauGB anschließt.

Die weiteren Voraussetzungen des § 13 b liegen ebenfalls vor:
Die weiteren Voraussetzungen des § 13 b liegen ebenfalls vor:
  • Der Bebauungsplan begründet die Zulässigkeit von Wohnnutzungen.
  • Die Grundfläche beträgt weniger als 10.000 qm
  • Durch die Änderung wird keine Zulässigkeit von Vorhaben begründet, die einer UVP-Pflicht unterliegen.
  • Es besteht kein Anhaltspunkt für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter (FFH-Flächen, Vogelschutzgebiete).

In diesem Verfahren ist die Erstellung eines Umweltberichtes und einer Umweltprüfung nicht erforderlich. Die Eingriffsregelung nach BauGB ist nicht anzuwenden. Der Flächennutzungsplan (derzeitige Darstellung: Fläche für die Landwirtschaft) kann im Wege der Berichtigung angepasst werden.
Das Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplanes nach § 13 b BauGB muss bis zum 31.12.2019 förmlich eingeleitet werden; der abschließende Satzungsbeschluss muss bis zum 31.12.2021 gefasst werden.

Beschluss

Der Bauausschuss beschließt, im Bereich zwischen der Geppinger Straße und dem Moosgraben mit den Grundstücken Fl.Nrn. 291/1, 292/1, 293, 380, 383, 383/1, 383/2, 384, 385, 386, 388, 392, 393, 398, 398/6 und 400/1 der Gemarkung Waging einen Bebauungs- und Grünordnungsplan mit der Bezeichnung „    Vorschlag:     An der Geppinger Straße III“ (oder andere Bezeichnung) gemäß der vorliegenden Gebietskarte der Planungsgruppe plg Strasser GmbH, Traunstein vom 01.10.2019 aufzustellen. Es soll ein beschleunigtes Verfahren gemäß § 13 b BauGB durchgeführt werden mit der Folge, dass auf die Durchführung einer Umweltprüfung verzichtet wird. Eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist in Form eines mindestens 3-wöchigen Aushangs der Planunterlagen im Rathaus durchzuführen.
Der Flächennutzungsplan ist gegebenenfalls im Wege der nachträglichen Berichtigung anzupassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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3. Vorstellung der Erschließungsplanung zum Baugebiet "An der Geppinger Straße II" (Steghäuslweg)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Markt Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Bauausschusses 09.10.2019 ö beschließend 3

Sachverhalt

Dipl.-Ing. Robert Fendt vom Ingenieurbüro BSM, Traunwalchen wird in der Sitzung die Erschließungsplanung zum Baugebiet „An der Geppinger Straße II“ vorstellen.

Beschluss

Der Bauausschuss des Marktes Waging a. See nimmt die Erschließungsplanung für o.g. Baugebiet vom Ingenieurbüro BSM, Traunwalchen, zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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4. Aufstellung eines Bebauungs- und Grünordnungsplanes für das Gebiet "Tettenhausen-Ost"; Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Markt Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Bauausschusses 09.10.2019 ö beschließend 4

Sachverhalt

In der Sitzung des Bau- und Werkausschusses am 03.07.2019 ist die abschließende Abwägung der zur öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen vorgenommen worden. Durch die Abwägungsentscheidungen ergab sich kein Änderungsbedarf für den Bebauungsplanentwurf in der Fassung vom 25.02.2019.


Der Satzungsbeschluss wurde in der Sitzung am 03.07.2019 zurückgestellt, um zunächst den Feststellungsbeschluss zum anhängigen Verfahren der 19. Änderung des Flächennutzungsplanes abzuwarten. Dieser Feststellungsbeschluss ist in der Marktgemeinderatssitzung am 26.09.2019 gefasst worden.

Vor dem Satzungsbeschluss ist gegenüber dem beschließenden Gremium der bisherige Verlauf des Verfahrens darzulegen. Hierzu gibt es folgende Eckdaten:

  • Aufstellungsbeschluss im Bau- und Werkaussschuss am 04.05.2026
  • Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung vom 20.06. bis 22.07.2019
  • Frühzeitige Trägerbeteiligung vom 09.06. bis 22.07.2019
  • Abwägung und Billigung der Änderungsplanung im Bau- und Werkausschuss am 06.02.2019
  • Öffentliche Auslegung vom 04.03. bis 04.04.2019
  • Abwägung im Bau- und Werkausschuss am 03.07.2019

Beschluss

Der Bauausschuss des Marktes Waging a. See  beschließt aufgrund der §§ 9 und 10 des Baugesetzbuches den vom Landschaftsarchitektenbüro Mühlbacher und Hilse PartGmbB, Traunstein gefertigten Bebauungsplan in der Fassung vom 25.02.2019 samt Begründung und Umweltbericht als Satzung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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5. Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "SO Einzelhandel / GE an der Ottinger Straße" für das Gebiet Fl.Nr. 449 u. a. der Gemarkung Waging

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Markt Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Bauausschusses 09.10.2019 ö beschließend 5

Sachverhalt

Der Bau- und Werkausschuss hatte in seiner Sitzung am 30.07.2019 aufgrund einer Empfehlung des Landratsamtes Traunstein beschlossen, den Satzungsbeschluss vom 07.03.2018 aufzuheben und erneut in das Aufstellungsverfahren einzutreten. Der Grund war, dass aus Gründen der Rechtssicherheit einige Aussagen im Bebauungsplan zum Thema „Niederschlagswasserbeseitigung“ zu ändern waren.

Das Architekturbüro Mitschelen & Gerstl, Passau hatte zuvor einen geänderten Planentwurf in der Neufassung vom 26.07.2019 erarbeitet. Darin waren folgende Änderungen enthalten (siehe nachstehende Synopse):

Synopse

Änderungen/Ergänzungen


In der gleichen Sitzung am 30.07.2019 hat der Bau- und Werkausschuss den geänderten Planentwurf gebilligt und eine erneute öffentliche Auslegung und Trägerbeteiligung, jeweils in eingeschränkter Form, angeordnet.

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5.1. Stellungnahme zum Ergebnis der beschränkten Trägerbeteiligung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Markt Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Bauausschusses 09.10.2019 ö beschließend 5.1

Sachverhalt

Gemäß dem Beschluss des Bau- und Werkausschusses in der Sitzung am 30.07.2019, wonach die berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB zu den beschlossenen Änderungen und Ergänzungen im Planentwurf in einem beschränkten Verfahren zu beteiligen sind, hat die Verwaltung mit Schreiben vom 12.08.2019 folgende Behörden und Stellen angeschrieben:

  • Landratsamt Traunstein, SG 4.40 (Untere Bauaufsichtsbehörde)
  • Landratsamt Traunstein, SG 4.16 (Wasserrecht und Bodenschutz)
  • Regierung von Oberbayern, Höhere Landesplanungsbehörde
  • Wasserwirtschaftsamt Traunstein
  • Gemeindewerke Waging a.See
  • VG Waging a.See, Bautechnik

Den angeschriebenen Stellen und Behörden wurde Gelegenheit gegeben, bis zum 16.09.2019 zu den Änderungen und Ergänzungen Stellung zu nehmen. Dabei wurde darauf hingewiesen, dass nur noch zu den geänderten und ergänzten Teilen des Bebauungsplanes Stellung genommen werden kann.

Bis zum Tag der Sitzungsladung (01.10.2019) sind folgende Stellungnahmen eingegangen:

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5.1.1. Landratsamt Traunstein, SG 4.40 (Untere Bauaufsichtsbehörde); Stellungnahme vom 20.08.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Markt Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Bauausschusses 09.10.2019 ö beschließend 5.1.1

Sachverhalt

Textauszug:

„keine Einwände“

Hierzu besteht kein Abwägungsbedarf im Bauausschuss.

Beschluss

Hierzu besteht kein Abwägungsbedarf im Bauausschuss des Marktes Waging a. See.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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5.1.2. Landratsamt Traunstein, SG 4.16 (Wasserrecht und Bodenschutz); Stellungnahme vom 11.09.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Markt Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Bauausschusses 09.10.2019 ö beschließend 5.1.2

Sachverhalt

Textauszug:

„1. Planfassung:
Unter Nr. 11 „Entwässerung“ des B-Plans sollte klargestellt werden, dass das Schmutzwasser dem gemeindlichen Schmutzwasserkanal zugeführt wird.
Weiter sollte klargestellt werden, dass das anfallende Oberflächenwasser gedrosselt über abgedichtete Regenrückhaltebecken und Rückhaltemulden dem gemeindlichen Niederschlagswasserkanal zuzuführen ist.
In Nr. 10.3 ist daher die Alternative „/Versickerung“ zu streichen.
In Nr. 10.6. ist das Wort „Sickermulden“ durch „abgedichtete Rückhaltemulden“ zu ersetzen.
Bei den textlichen Hinweisen sind unter Nr. 20 „Wasserwirtschaftsamt Traunstein“ die beiden Absätze für Niederschlagswasser ersatzlos zu streichen, da in den gemeindlichen Regenwasserkanal eingeleitet wird. Insofern liegt kein Erlaubnistatbestand für eine wasserrechtliche Genehmigung vor.

2. Begründung in der Fassung vom 26.07.2019
Unter Nr. 6 „Entwässerung“ sollte oben genanntes ebenfalls klargestellt werden. In Satz 1 sollte daher statt „Kanal“ „Schmutzwasserkanal“ verwendet werden. Für Satz 2 empfehlen wir zur Klarstellung folgende ergänzende Formulierung: „Das auf dem Grundstück anfallende Oberflächenwasser ist über dichte Regenrückhaltebecken bzw. Rückhaltemulden gedrosselt in den öffentlichen Niederschlagswasserkanal einzuleiten.“
Unter Nr. 10 „sonstige Belange“ ist der Passus „Niederschlagswasser:“ vollständig zu streichen.
Mit freundlichen Grüßen, gez. Gruber“

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt die vorliegende Stellungnahme zur Kenntnis. Aufgrund der vorgebrachten klarstellenden Hinweise zur Thematik „Entwässerung sind folgende Änderungen der Planunterlagen vorzunehmen:

  1. Bebauungsplan

  • In Ziffer 10.3 der textlichen Festsetzungen ist die Alternative „ /Versickerung“ zu streichen, so dass der neue Text wie folgt lautet: „In den Randbereichen, hin zur landwirtschaftlichen Nutzfläche können Mulden zur Regenwasserrückhaltung angelegt werden.“
  • In Ziffer 10.6 der textlichen Festsetzungen ist die Bezeichnung „Sickermulden“ durch „abgedichtete Rückhaltemulden“ zu ersetzen, so dass der neue Text wie folgt lautet: „Die abgedichteten Rückhaltemulden sind ebenso mit einer Ansaat zu begrünen.“
  • In Ziffer 11 der textlichen Festsetzungen ist im ersten Satz die Bezeichnung „öffentlicher Kanal“ durch „öffentlicher Schmutzwasserkanal“ zu ersetzen. Ferner ist sind Klarstellungen im zweiten Satz vorzunehmen. Der gesamte Abschnitt soll künftig wie folgt lauten: „11.1 Das Schmutzwasser ist in den gemeindlichen Schmutzwasserkanal einzuleiten. 11.2 Das auf dem Grundstück anfallende Oberflächenwasser ist gedrosselt über abgedichtete Regenrückhaltebecken und Rückhaltemulden dem gemeindlichen Niederschlagswasserkanal zuzuleiten.“
  • In Ziffer 20 ist die Überschrift „Niederschlagswasser“ einschließlich der beiden folgenden Absätze ersatzlos zu streichen.

  1. Begründung

  • Die Ziffer 6 der Begründung ist wie folgt neu zu formulieren: „Das Schmutzwasser ist in den öffentlichen Schmutzwasserkanal einzuleiten. Das auf dem Grundstück anfallende Oberflächenwasser ist über dichte Regenrückhaltebecken bzw. Rückhaltemulden gedrosselt in den öffentlichen Niederschlagswasserkanal einzuleiten.“
  • In Ziffer 10 (Sonstige Belange) ist die Überschrift „Niederschlagswasser“ einschließlich der beiden folgenden Absätze ersatzlos zu streichen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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5.1.3. Regierung von Oberbayern, Höhere Landesplanungsbehörde; Stellungnahme vom 10.09.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Markt Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Bauausschusses 09.10.2019 ö beschließend 5.1.3

Sachverhalt

Textauszug:

„Sehr geehrte Damen und Herren,
die Regierung von Oberbayern als höhere Landesplanungsbehörde hat zu der o. g. Planung bereits mit den Schreiben vom 31.05.2017, 18.12.2017 und 20.02.2018 Stellung genommen.
In unserem Schreiben vom 18.12.2017 haben wir darauf hingewiesen, dass die Planung mit den Erfordernissen der Raumordnung in Einklang gebracht werden kann, wenn die damals in Aufstellung befindliche Änderung des LEP so rechtskräftig wird. Die ist am 01.03.2018 geschehen.
Der aktuelle Entwurf enthält keine Änderungen, die eine abweichende raumordnerische Bewertung veranlassen würden.
Aus Sicht der Raumordnung bestehen daher keine Bedenken gegen die Planung.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Klaus Lang“

Hierzu besteht kein Abwägungsbedarf im Bauausschuss.

Beschluss

Hierzu besteht kein Abwägungsbedarf im Bauausschuss des Marktes Waging a. See.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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5.1.4. Wasserwirtschaftsamt Traunstein; Stellungnahme vom 17.09.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Markt Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Bauausschusses 09.10.2019 ö beschließend 5.1.4

Sachverhalt

Textauszug:

„Sehr geehrte Damen und Herren,
zur Aufstellung des Bebauungsplanes „SO Einzelhandel / GE an der Ottinger Straße“ haben wir bereits mit Schreiben vom 22.05.2017, 29.12.2017 und 21.02.2018 Stellung genommen.
Grundsätzlich ergeben sich mit der erneuten Vorlage der Planungsunterlagen (Stand 26.07.2019) keine neuen wasserwirtschaftlich relevanten Sachverhalte.
Lediglich das Grundstücksentwässerungskonzept wurde geändert. Das Niederschlagswasser aus dem Baugebiet (Dachflächen, befestigte Flächen, ect.) soll gesammelt und über Rückhaltebecken in den gemeindlichen Regenwasserkanal eingeleitet werden.
Es ist sicherzustellen, dass das Niederschlagswasser nicht in einen Schmutz- oder Mischwasserkanal eingeleitet wird.
Da die Niederschlagswassermengen wegen der großen Dachflächen und sonstigen befestigten Flächen (Parkplätze, Zulieferwege, ect.) nicht geringfügig sind, ist von der Gemeinde die ausreichende Kapazität des Regenwasserkanals sowie der Rückhalte- und Reinigungseinrichtungen zu prüfen.
Es ist weiterhin zu prüfen, ob der Bescheid für die Einleitung des Niederschlagswassers noch eingehalten werden kann. Wenn nicht, ist eine wasserrechtliche Genehmigung zu beantragen.
Ansonsten gelten unsere früheren Stellungnahmen weiterhin uneingeschränkt.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Stettwieser, BOR

Beschluss

Der Bauausschuss des Marktes Waging a. See nimmt die vorliegende Stellungnahme zur Kenntnis. Der Hinweis wegen der Prüfung hinsichtlich der ausreichenden Kapazität des Regenwasserkanals sowie der Rückhalte- und Reinigungseinrichtungen ist an die Gemeindewerke Waging a. See weiterzugeben, ebenso der Hinweis, die Einhaltung der Mengenvorgaben im wasserrechtlichen Genehmigungsbescheid zu beachten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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5.2. Stellungnahme zum Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der erneuten öffentlichen Auslegung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Markt Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Bauausschusses 09.10.2019 ö beschließend 5.2

Sachverhalt

Zum geänderten Planentwurf für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Sondergebiet Einzelhandel / Gewerbegebiet an der Ottinger Straße“ in der Fassung vom 26.07.2019 ist eine eingeschränkte öffentliche Auslegung durchgeführt worden. Die Auslegung gemäß § 3 Abs.2 i.V.m. § 4 a Abs. 3 BauGB hat in der Zeit vom 26.08.2019 bis einschließlich 16.09.2019 durch Aushang der Planunterlagen im Rathaus in Waging a.See stattgefunden. Dabei wurde vom Bau- und Werkausschuss bestimmt, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist nur noch zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können.

Folgende Personen haben sich fristgerecht zu der geänderten Planung geäußert:

  • Frau Doris Waritschlager und Herr Tilo Schröder-Waritschlager;
Schreiben vom 16.09.2019

Textauszug:

„Erneute eingeschränkte öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 i. V. m. § 4 a Abs. 3 BauGB „Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes an der Ottinger Str. (Sondergebiet – großflächiger Einzelhandelsbetrieb und Gewerbegebiet) im Bereich der Grundstücke Fl. Nr. 348/4, 449, 452, 453 und 457 der Gemarkung Waging.

Stellungnahme / Einspruch zu o. g. Sachverhalt:

Lt. Herrn Nebl vom LRA TS muss die Niederschlagsentwässerung des Rewe/Rossmann-Geländes ausschließlich über die Niederschlagswasserkanalisation in Richtung des Sammelbeckens im Bereich der Weixlerstraße am Höllenbach erfolgen. Dies kann man den Unterlagen (B-Plan, Begründung, Umweltbericht, Synopse und auch der wasserrechtlichen Genehmigung) allerdings so nicht entnehmen. In den vorliegenden Unterlagen erhält man nur die Information, dass auch das Niederschlagswasser in den „öffentlichen Kanal“ eingeleitet werden muss… welcher genau ist unklar.

Da im vorh. Bez. B-Plan leider sehr unpräzise Formulierungen verwendet wurden, fordern wir die Beachtung und Änderung folgender Punkte (textl. Festsetzungen / textl. Hinweise).
Auch in der Begründung und im Umweltbericht sind aus unserer Sicht noch Änderungen einzuarbeiten:

  1. Punkt 11.1
+ Begründung / 6. Entwässerung
+ Umweltbericht / C. Schutzgut Wasser-Auswirkungen
-muss dahingehend abgeändert werden, damit unmissverständlich klar ist, dass das Oberflächenwasser in die gemeindliche Niederschlagsentwässerungskanalisation eingeleitet werden muss!!!
z. B. als Zusatz: der Verweis auf die Einleitung in den Niederschlagsentwässerungskanal (nicht nur „öffentlicher Kanal“) bzw. der Verweis auf den Vertrag mit den GWW – Einleitung 5 l./sek.

  1. Punkt 10.3 „… können Mulden zur Regenwasserrückhaltung/Versickerung angelegt werden“,
  2. Punkt 10.6 Die Sickermulden sind ebenso mit einer Ansaat zu begrünen…“ und
  3. Punkt 20. WWA / Niederschlagswasser
+ Begründung / 10. Sonstige Belange – Niederschlagswasser
„… es ist eigenverantwortlich zu prüfen, inwieweit bei der Beseitigung von Niederschlagswasser eine genehmigungsfreie Versickerung bzw. Gewässereinleitung vorliegt.“
Und „Vor Beginn ist die wasserrechtliche Genehmigung…“
…an dieser Stelle könnte ja eigentlich auch wieder der Verweis auf die Einleitung in den Niederschlagsentwässerungskanal erfolgen bzw. ein Verweis auf den Vertrag mit den GWW!! Weil ja diese ganzen Festsetzungen / Hinweise bereits jetzt schon veraltet und hinfällig sind…

Alle textlichen Festsetzungen bzw. textlichen Hinweise, die auf eine Versickerung des Oberflächenwassers hinweisen, müssen aus diesem vorhabenbezogenen B-Plan gestrichen werden!!!
Dies wird auch von den GWW, vom Bauamt Waging und vom LRA TS so gesehen!
Denn diese würden doch wieder eine Versickerung des Niederschlagswassers erlauben sozusagen durch die „Hintertür“)
Erlaubt sind jetzt nun mal nur noch Regenrückhaltebecken (abgedichtet) und keine Sickermulden mehr!!!

  • Eine Versickerung des Oberflächenwassers ist lt. Beschlussfassungen der Gemeinde (entsprechend der Stellungnahme der Abt. Wasserrecht und Bodenschutz) nur mit einer wasserrechtlichen Genehmigung auf Grundlage eines hydraulischen Gutachtens zulässig!!
… und beides existiert nicht!

Für eine Oberflächenwasserversickerung wäre ein hydraulisches Gutachten nötig gewesen – wir denken, dass dies auch bei einer Teilversickerung gelten muss (Versickerung = Versickerung!).

Allerdings ist auch für eine Teilversickerung eine wasserrechtliche Genehmigung notwendig.
Information von Herrn Nebl / LRA TS (02.09.2019 – siehe E-Mail im Anhang):
„Seitens des LRA TS ist nicht beabsichtigt, eine wasserrechtliche Genehmigung für eine Teilversickerung zu erteilen, da der Rewe/Rossmann lediglich Regenrückhaltebecken errichten darf (die entsprechend abgedichtet sein müssen) und im Übrigen in die Niederschlagswasserkanalisation einleiten muss.“

  • Kurze Begründung, warum wir so auf diese Änderungen drängen:
Bei einer zufälligen /kurzen Unterhaltung mit zwei Mitarbeitern der Fa. Lampersberger (21.08.2019) wurde Tilo gesagt, dass bei den Mulden eine Sickerfolie verbaut und dann humusiert wird.
„Weil eben ein Teil hier versickern soll und der Rest abgeleitet wird…“
Da wir davon ausgehen mussten, dass die ausführende Firma schon wissen sollte, was sie tun / bzw. wie Ihr Auftrag lautet, waren wir natürlich irritiert / geschockt…
Tags darauf gingen wir zu Fr. Hund von den Gemeindewerken – hier konnten wir uns den Entwässerungsplan nochmal ansehen. Auf dem ist zu sehen, dass die Mulden „abgedichtet“ eingezeichnet sind.
Fr. Hund hat auch bei der Fa. Meier Bau angerufen – diese sagte, dass eine Lieferung von „Betonit-Platten/Matten“ kommen wird.
Hierzu haben wir nun am 12.09.2019 von einem Mitarbeiter der Fa. Lampersberger erfahren, dass nun ein Teil dieser Matten bereits verbaut wurden (mit Hilfe einer Verlege-Anleitung, da so ein Material von ihm noch nie verarbeitet wurde…)
  • Wer kontrolliert nun die Ausführung dieser Baumaßnahme (abgedichtetes RHB)?
Auch wegen der nötigen Aufschüttung (dick genug!) um die Frostsicherheit (also Dichtigkeit) der Betonit-Matten zu gewährleisten!!!???? Also, ob alles fachgerecht ausgeführt wurde?

Wir sprachen am 22.08.2019 mit Fr. Hund auch wieder über das Volumen (345 m³) der geplanten Rückhaltebecken. Sowohl Fr. Hund als auch Hr. Thaler (bei einem Gespräch im März 2019) bezweifeln, dass die Größe der Becken ausreichend sein wird (vor allem bei Starkregen oder längeren Regenperioden). Die Einleitung in die Niederschlagswasserkanalisation ist ja weiterhin auf 5 l/sek.. beschränkt!!! Somit wäre lt. Fr. Hund / Hr. Thaler eine zusätzliche Rückhaltemöglichkeit zusätzlich zur Einleitung nötig.
  • Welche Ansatzpunkte / Lösungsmöglichkeiten hat sich die Gemeinde hierfür überlegt? Solche Dinge dürfen nicht erst bei Problemen „angegangen“ werden, sondern eigentlich schon vor Beginn der Baumaßnahme!

… oder wird das so gehandhabt wie beim Verkehr?
„Die Gemeinde wird gegebenenfalls geeignete Lenkungsmaßnahmen ergreifen, um eventuelle Verkehrsprobleme zu lösen, …“ oder auch „Ob und in welcher Weise die Gemeinde auf die künftigen Verkehrsströme reagieren wird, kann derzeit nicht konkretisiert werden…“
(Quelle: Auszüge aus den Beschlussfassungen der 2. Auslegung GR + BaWa)

Mit freundlichen Grüßen
Waritschlager Doris
Schröder-Waritschlager Tilo

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt das vorliegende Schreiben zur Kenntnis. Aufgrund der vorgebrachten klarstellenden Hinweise zur Thematik „Entwässerung sind folgende Änderungen der Planunterlagen vorzunehmen:

  1. Bebauungsplan

  • In Ziffer 10.3 der textlichen Festsetzungen ist die Alternative „ /Versickerung“ zu streichen, so dass der neue Text wie folgt lautet: „In den Randbereichen, hin zur landwirtschaftlichen Nutzfläche können Mulden zur Regenwasserrückhaltung angelegt werden.“
  • In Ziffer 10.6 der textlichen Festsetzungen ist die Bezeichnung „Sickermulden“ durch „abgedichtete Rückhaltemulden“ zu ersetzen, so dass der neue Text wie folgt lautet: „Die abgedichteten Rückhaltemulden sind ebenso mit einer Ansaat zu begrünen.“
  • In Ziffer 11 der textlichen Festsetzungen ist im ersten Satz die Bezeichnung „öffentlicher Kanal“ durch „öffentlicher Schmutzwasserkanal“ zu ersetzen. Ferner ist sind Klarstellungen im zweiten Satz vorzunehmen. Der gesamte Abschnitt soll künftig wie folgt lauten: „11.1 Das Schmutzwasser ist in den gemeindlichen Schmutzwasserkanal einzuleiten. 11.2 Das auf dem Grundstück anfallende Oberflächenwasser ist gedrosselt über abgedichtete Regenrückhaltebecken und Rückhaltemulden dem gemeindlichen Niederschlagswasserkanal zuzuleiten.“
  • In Ziffer 20 ist die Überschrift „Niederschlagswasser“ einschließlich der beiden folgenden Absätze ersatzlos zu streichen.

  1. Begründung

  • Die Ziffer 6 der Begründung ist wie folgt neu zu formulieren: „Das Schmutzwasser ist in den öffentlichen Schmutzwasserkanal einzuleiten. Das auf dem Grundstück anfallende Oberflächenwasser ist über dichte Regenrückhaltebecken bzw. Rückhaltemulden gedrosselt in den öffentlichen Niederschlagswasserkanal einzuleiten.“
  • In Ziffer 10 (Sonstige Belange) ist die Überschrift „Niederschlagswasser“ einschließlich der beiden folgenden Absätze ersatzlos zu streichen.

  1. Umweltbericht

  • In Abschnitt C. des Umweltberichtes ist im Kapitel „Auswirkungen“ der Begriff „öffentlicher Kanal“ durch „öffentlicher Niederschlagswasserkanal“ zu ersetzen.

Die weiteren Hinweise wegen der eventuell nicht ordnungsgemäßen Ausführung der Entwässerungsarbeiten durch den privaten Antragsteller sind an die Gemeindewerke Waging a.See zur Prüfung weiterzuleiten, ebenso der Hinweis, die mengenmäßig zulässige Regenwassereinleitung aus dem Planbereich in den öffentlichen Niederschlagswasserkanal gemäß dem erteilten Genehmigungsbescheid zu beachten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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5.3. Weiteres Verfahren

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Markt Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Bauausschusses 09.10.2019 ö beschließend 5.3

Sachverhalt

Die entsprechend der heutigen Abwägung geänderten Planunterlagen (Bebauungsplan, Begründung, Umweltbericht) sind den Mitgliedern des Bauausschusses mit der Ladung für die nächste Sitzung am 06.11.2019 über das Sitzungsprogramm RIS zur Verfügung zu stellen, ebenso alle Abwägungsprozesse im bisherigen Verfahrensverlauf. In der Sitzung am 06.11.2019 soll der abschließende Satzungsbeschluss gefasst werden. Da die heute beschlossenen Änderungen der Planunterlagen lediglich klarstellende Bedeutung haben, ist eine neuerliche Träger- oder Öffentlichkeitsbeteiligung nicht mehr erforderlich.

Beschluss

Die entsprechend der heutigen Abwägung geänderten Planunterlagen (Bebauungsplan, Begründung, Umweltbericht) sind den Mitgliedern des Bauausschusses mit der Ladung für die nächste Sitzung am 06.11.2019 über das Sitzungsprogramm RIS zur Verfügung zu stellen, ebenso alle Abwägungsprozesse im bisherigen Verfahrensverlauf. In der Sitzung am 06.11.2019 soll der abschließende Satzungsbeschluss gefasst werden. Da die heute beschlossenen Änderungen der Planunterlagen lediglich klarstellende Bedeutung haben, ist eine neuerliche Träger- oder Öffentlichkeitsbeteiligung nicht mehr erforderlich. Mit dem weiteren Vorgehen besteht von Seiten des Bauausschusses  Einverständnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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6. Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes „Am Anger Nord“

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Markt Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Bauausschusses 09.10.2019 ö beschließend 6

Sachverhalt

Am 26.09.2019 ging beil. Schreiben von Hr. Gerl und Fr. Costenoble bei der Verwaltung ein. Die Antragsteller haben eine Bauparzelle im künftigen Baugebiet erworben.
Im Bebauungsplan „Am Anger Nord“ sind grundsätzlich für alle baulichen Anlagen Satteldächer mit DN 24-28° festgesetzt. Es wird angefragt ob der Bebauungsplan in diesem Punkt nicht geändert werden könne um für Garagen und Nebengebäude auch begrünte Flach-/Pultdächer mit einer DN bis zu 5° zuzulassen.

Aus Sicht der Verwaltung sollte diese Festsetzung dann für den kompletten Geltungsbereich des Bebauungsplanes geändert werden und nicht nur für eine Parzelle, da der Bebauungsplan lediglich vier Parzellen beinhaltet. Nachdem mit dem Baugebiet noch nicht begonnen wurde, ist es aktuell ein guter Zeitpunkt über die Festsetzung noch einmal zu beraten.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt das Antragsschreiben zur Kenntnis. Der beantragten Bebauungsplanänderung für Garagen- und Nebengebäude künftig auch begrünte Flach- bzw. Pultdächer bis zu einer Dachneigung von 5° zuzulassen wird zugestimmt.

Der Bauausschuss des Marktes Waging a. See beschließt die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Am Anger Nord“. Nachdem die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, wird die Verwaltung wird beauftragt ein vereinfachtes Verfahren nach § 13 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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7. Bauantrag der Marktgemeinde Waging a. See, Nutzungsänderung des ehemaligen Schulgebäudes zu Vereinsräumen, Fl.Nr. 4/2 der Gemarkung Tettenhausen (Kirchplatz 5)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Markt Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Bauausschusses 09.10.2019 ö beschließend 7

Sachverhalt

Das Gebäude wurde ursprünglich als Schulgebäude verwendet. Im Jahr 1978 erfolgte eine Nutzungsänderung zu einem Gymnastikraum und einer Wohnung.

Nun soll der im Erdgeschoss liegende Gymnastikraum zu einem Mehrzweckraum, der Leseraum zu einer Küche, die Wohnung im Obergeschoss zu Räumen für Vereine und für die Mutter-Kind-Gruppe umgenutzt werden. Die abendlichen Veranstaltungen werden maximal bis 22 Uhr dauern.

Westlich vom Gebäude befindet sich der Kirchplatz mit ca. 60 Stellplätzen, welche von den Besuchern genutzt werden können.

Das Vorhaben ist nach § 34 BauGB zu beurteilen. An dem Gebäude fallen nur interne Umbaumaßnahmen an.

Beschluss

Das Vorhaben ist nach § 34 BauGB zu beurteilen. Der Bauausschuss Waging a. See  erteilt dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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8. Bauantrag von Herrn Richard Tausch, Umbau des bestehenden Wohnhauses, Fl.Nr. 98/7 der Gemarkung Waging (Sebastianweg 4)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Markt Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Bauausschusses 09.10.2019 ö beschließend 8

Sachverhalt

Der Bauherr beabsichtigt den Umbau des bestehenden Wohngebäudes. Die Außenmauern werden mit einer Wärmedämmung ertüchtigt und im Innenbereich sind mehrere Umbauarbeiten geplant.

Das Antragsgrundstück liegt im baurechtlichen Innenbereich nach § 34 BauGB.

Beschluss

Das Vorhaben ist nach § 34 BauGB zu beurteilen. Der Bauausschuss des Marktes Waging a. See erteilt dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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9. Bauantrag von Herrn Christoph Zahnbrecher, Errichtung von Stellplätzen mit Freiflächen für die Kfz-Werkstatt, Fl.Nr. 572/4 der Gemarkung Freimann (Unteraschau)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Markt Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Bauausschusses 09.10.2019 ö beschließend 9

Sachverhalt

Der Bauherr beabsichtigt die Errichtung von 18 Stellplätzen mit Freiflächen für die Kfz-Werkstatt.

Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Unteraschau Ost“, welcher sich noch im Verfahren befindet. Daher ist jedes Vorhaben genehmigungspflichtig. Das Verfahren hat bereits Planreife nach § 33 BauGB erlangt, das Vorhaben hält sich an die künftigen Festsetzungen, daher kann das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag erteilt werden.

Beschluss

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Unteraschau Ost“ in der Fassung der 1. Änderung. Das Bebauungsplanverfahren ist derzeit noch nicht abgeschlossen, Planreife nach § 33 BauGB ist gegeben. Der Bauausschuss des Marktes Waging a See erteilt dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen (§ 36 BauGB).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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10. Widmung der Erschließungsstraße im Neubaugebiet "Tettenhausen-Am Kirchplatz" westlich des Kindergartens

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Markt Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Bauausschusses 09.10.2019 ö beschließend 10

Sachverhalt

Nachdem mit dem ersten Wohnhausbau im Baugebiet „Tettenhausen-Am Kirchplatz“ (Mona Stief) begonnen worden ist, ist es erforderlich, die bereits vor einigen Jahren errichtete Erschließungsstraße gemäß Art. 6 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes zur Ortsstraße zu widmen. Die Widmung schließt auch die noch nicht befestigte, aber durch Grunderwerb für die Gemeinde bereits gesicherte Wendemöglichkeit am Ende der Straße im Grundstück Fl.Nr. 214/1 der Gemarkung Tettenhausen mit ein.

Beschluss

Der Bauausschuss beschließt, die neu gebaute Erschließungsstraße im Baugebiet „Tettenhausen-Am Kirchplatz“ mit sofortiger Wirkung als Ortsstraße zu widmen. Die gewidmete Strecke beginnt an der Abzweigung vom Kirchplatz im Bereich der Südseite des Gebäudes „Kirchplatz 5“, km 0,000, und endet an der Südgrenze der öffentlichen Wendeanlage im Grundstück Fl.Nr. 214/1 der Gemarkung Tettenhausen (Kirchplatz 9), km 0,060.
Träger der Straßenbaulast für die gesamte Strecke ist die Marktgemeinde Waging a.See.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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11. Allgemeine Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Markt Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Bauausschusses 09.10.2019 ö 11

Diskussionsverlauf

Notwendige Stellplätze für Einzelbauvorhaben, Adalbert-Stifter-Str. 22, Fl.Nr. 815/7 Gem. Waging a. See

Die Verwaltung berichtet, d ass die Nachfrage beim LRA Traunstein, wie bereits in der letzten Bauausschusssitzung besprochen wurde, ergeben hat, dass für die Stellplätze im Innenbereich ein Baurecht besteht allerdings keine Bauverpflichtung. Auch wenn sie auf dem Eingabeplan dargestellt sind. Es muss lediglich die Anzahl der Stellplätze hergestellt bzw. nachgewiesen werden, die laut Stellplatzberechnung notwendig sind.

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12. Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Markt Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Bauausschusses 09.10.2019 ö 12

Diskussionsverlauf

Heckenrückschnitt am Mühlberg

GR Schneider regt an, dass die Hecke am Grundstück „Mühlberg 14“ wieder sehr in den öffentlichen Straßengrund hineinragt, die Verwaltung soll die Grundstückseigentümer/in auffordern die Hecke zurückzuschneiden.

Datenstand vom 22.01.2020 09:48 Uhr