Datum: 06.11.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Waging a. See
Gremium: Bauausschuss Markt Waging a. See
Körperschaft: Markt Waging a. See
Öffentliche Sitzung, 13:30 Uhr bis 14:59 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 15:00 Uhr bis 15:03 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift vom 09.10.2019
2 Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "SO Einzelhandel / GE an der Ottinger Straße" für das Gebiet Fl.Nr. 449 u. a. der Gemarkung Waging; Satzungsbeschluss
3 Änderung des Bebauungsplanes "Feichten" im Bereich der Grundstücke Fl.Nrn. 763/1 und 763/8 der Gemarkung Nirnharting (Feichten, Bergstraße 9)
3.1 Stellungnahme zum Ergebnis des erneuten Anhörverfahrens
3.2 Satzungsbeschluss
4 Bauantrag von der Lebenshilfe Traunstein gGmbH: Neubau von zwei Wohngruppen á 8 Personen, Fl.Nr. 822/20 Gem. Waging a. See, Strandbadallee 42
5 Bauantrag von Frau Rosa Dirnberger: Errichtung einer zweiten Wohneinheit, Anbau eines Carports sowie Errichtung eines Carports, Fl.Nrn. 697/2 u. 697/4 der Gem. Nirnharting, Zözenberg 3
6 Antrag auf Vorbescheid von der MS Immobilien GmbH: Umbau und Sanierung eines ehem. Hotels zu einem Wohngebäude mit „Betreutem Wohnen“, Fl.Nr. 674/1 Gem. Waging a. See, Haslacher Weg 3
7 Antrag auf Vorbescheid von Frau Maria Glück: Abbruch u. Wiedererrichtung des Wohnhauses, Fl.Nr. 249/2 Gem. Otting, Steiner Str. 13
8 Antrag auf isolierte Befreiung von Frau u. Herrn Dr. Schulte: Errichtung eines Carports und einer Türüberdachung, Fl.Nr. 553/17 Gem. Gaden, Hausleitner Str. 5
9 Antrag auf isolierte Abweichung von der Grundstücksgemeinschaft Beer: Errichtung eines PKW-Ausstellungsgebäudes, Fl.Nr. 523/2 Gem. Waging, Am Fichtenweg 11
10 Allgemeine Bekanntgaben
11 Sonstiges

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1. Genehmigung der Niederschrift vom 09.10.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Markt Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Bauausschusses 06.11.2019 ö 1

Sachverhalt

Die Niederschrift über die letzte öffentliche Sitzung vom 09.10.2019 bedarf der Genehmigung durch den Bauausschuss.

Beschluss

Der Bauausschuss des Marktes Waging a. See genehmigt die Niederschrift über die öffentliche Sitzung vom 09.10.2019.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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2. Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "SO Einzelhandel / GE an der Ottinger Straße" für das Gebiet Fl.Nr. 449 u. a. der Gemarkung Waging; Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Markt Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Bauausschusses 06.11.2019 ö beschließend 2

Sachverhalt

Aus Gründen der Rechtssicherheit hatte der Bau- und Werkausschuss (künftig nur noch „Bauausschuss“) in der Sitzung am 30.07.2019 den Satzungsbeschluss vom 07.03.2018 aufgehoben, um erneut in das Aufstellungsverfahren einzutreten. In der gleichen Sitzung ist die Änderung verschiedener Festsetzungen und Hinweise in den Planunterlagen zum Thema „Niederschlagswasserbeseitigung“ angeordnet worden. Die geänderte Planung wurde formal gebilligt und die Verwaltung wurde angewiesen, eine erneute Trägerbeteiligung und öffe ntliche Auslegung, jeweils in eingeschränkter Weise, vorzunehmen.
Die im Rahmen der erneuten Beteiligungen eingegangenen Anregungen sind vom Bauausschuss in der Sitzung am 09.10.2019 abgewogen worden. Die Entscheidung über den abschließenden Satzungsbeschluss wurde auf die Sitzung am 06.11.2019 vertagt.

Der Satzungsbeschluss kennzeichnet den Abschluss des Bauleitplanverfahrens. Mit dem Satzungsbeschluss trifft der Bauausschuss eine abschließende Abwägungsentscheidung (Gesamtabwägung). Hierzu ist es geboten, dass der Bauausschuss vor der Beschlussfassung eine umfassende Kenntnis über den Ablauf des Bauleitplanverfahrens und über die vorausgegangenen Abwägungsentscheidungen in den Bau- und Werkausschusssitzungen vom 06.09.2017, vom 24.01.2018 und vom 07.03.2018 und in der Bauausschusssitzung vom 09.10.2019 hat. Die entsprechenden Beschlussbuchauszüge sind den Ratsmitgliedern mit der Ladung noch einmal zur Verfügung gestellt worden (als Anlagen im RIS). Auf eine inhaltliche Wiederholung bzw. Zusammenfassung der Abwägungsentscheidungen im Verfahren kann verzichtet werden, wenn die Ausschussmitglieder bestätigen, mit den bisherigen Abwägungsentscheidungen vertraut zu sein.

Mit der Veröffentlichung des Satzungsbeschlusses im Amtsblatt – voraussichtlich am 15.11.2019 – tritt der Bebauungsplan in Kraft. Das Entwicklungsgebot wird eingehalten, weil die anhängige Flächennutzungsplanänderung bereits am 16.08.2019 in Kraft getreten ist.

Beschluss

Der Bauausschuss beschließt aufgrund der §§ 2 und 10 i. V. m. § 12 Baugesetzbuch den vorliegenden Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „SO Einzelhandel / GE an der Ottinger Straße“, gefertigt vom Architekturbüro Mitschelen & Gerstl, Passau in der Fassung vom 07.10.2019 samt Begründung und Umweltbericht als Satzung.
Der vorliegende Bebauungsplan beinhaltet den Vorhaben- und Erschließungsplan in der Fassung vom 26.07.2019. Der Vorhabenträger übernimmt den sich aus der Planung ergebenden Erschließungsaufwand gemäß dem Durchführungsvertrag.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 2

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3. Änderung des Bebauungsplanes "Feichten" im Bereich der Grundstücke Fl.Nrn. 763/1 und 763/8 der Gemarkung Nirnharting (Feichten, Bergstraße 9)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Markt Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Bauausschusses 06.11.2019 ö beschließend 3

Sachverhalt

Der Bau- und Werkausschuss hat in der Sitzung am 06.06.2019 auf Antrag von Herrn Dr. Matthias Jahner und Herrn Stefan Charles Jahner beschlossen, den Bebauungsplan „Feichten“ im Bereich der Grundstücke Fl.Nrn. 763/1 und 763/8 der Gemarkung Nirnharting zu ändern und hierfür ein vereinfachtes Änderungsverfahren gemäß § 13 BauGB durchzuführen. Gegenstand der Änderung ist die nachträgliche Herstellung der planerischen Grundlage für kleinere An- und Um bauten am Gebäude, die größtenteils bereits vor Jahrzehnten vorgenommen worden sind.


Im Zeitraum Juli/August 2018 hat bereits ein Anhörverfahren (Öffentlichkeit + Fachhbehörden) zu dieser Planung stattgefunden. Aufgrund der Stellungnahme der Unteren Bauaufsichtsbehörde vom 07.08.2018 hat der Bau- und Werkausschuss in der Sitzung am 30.07.2019 beschlossen, den Änderungsentwurf entsprechend der vorgebrachten Hinweise und Anregungen überarbeiten zu lassen und die Untere Bauaufsichtsbehörde erneut zu beteiligen.

Die Planunterlagen, die Gegenstand des erneuten Anhörverfahrens waren, sind im Ratsinformationssystem (RIS) eingestellt.

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3.1. Stellungnahme zum Ergebnis des erneuten Anhörverfahrens

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Markt Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Bauausschusses 06.11.2019 ö beschließend 3.1

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 25.09.2019 ist die Untere Bauaufsichtsbehörde im Landratsamt Traunstein erneut am Verfahren beteiligt worden. Zur geänderten Planung liegt folgende Stellungnahme vom 17.10.2019 vor:

„Keine Einwände – Hinweis: Zur nachfolgenden Formulierung hatten wir uns bereits in der Stellungnahme vom 07.08.2018 kritisch geäußert. Da hierzu keine sinngemäße Änderung erfolgt ist, wird auf diesen Punkt nochmals verwiesen und der Wortlaut unserer Stellungnahme wie folgt nochmals zitiert: „ … die „Legitimation“ von bestehenden baulichen Anlagen, die ohne Genehmigung und abweichend von den Festsetzungen des Bebauungsplanes errichtet wurden, sollte nicht noch explizit als erklärtes Ziel der Bauleitplanung in der Begründung angeführt werden.“

Beschluss

Der Bauausschuss des Marktes Waging a. See nimmt die vorliegende Stellungnahme der unteren Bauaufsichtsbehörde vom LRA Traunstein vom 17.10.2019 zur Kenntnis. Dem vorgebrachten Hinweis ist durch eine Änderung der Begründung zu entsprechen. Folgende Passage in der Begründung soll ersatzlos gestrichen werden: „Da die zuvor genannten Bauten außerhalb der Bebauungsgrenzen  liegen sowie im Nordwesten aufgrund des Bestandes verkürzte Abstandsflächen vorliegen, soll die Grundlage für die Legitimierung des Bestandes durch eine Bebauungsplanänderung erfolgen. Sobald diese rechtskräftig ist, werden die zuvor genannten Punkte im Rahmen einer Genehmigungsfreistellung legitimiert.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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3.2. Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Markt Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Bauausschusses 06.11.2019 ö beschließend 3.2

Sachverhalt

Die vorangegangenen TOP beschlossene Änderung der Begründung hat nur klarstellende Bedeutung. Das Verfahren kann deshalb mit dem Satzungsbeschluss abgeschlossen werden.

Beschluss

Der Bauausschuss des Marktes Waging a. See beschließt die Änderung des Bebauungsplanes „Feichten“ im Bereich der Grundstücke Fl.Nrn. 763/1 und 763/8 der Gemarkung Nirnharting (Bergstr. 9) gemäß dem Änderungsplan des Architekturbüros Michael Seubert, Großkarolinenfeld in der Fassung vom 30.07.2019 samt Begründung als Satzung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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4. Bauantrag von der Lebenshilfe Traunstein gGmbH: Neubau von zwei Wohngruppen á 8 Personen, Fl.Nr. 822/20 Gem. Waging a. See, Strandbadallee 42

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Markt Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Bauausschusses 06.11.2019 ö beschließend 4

Sachverhalt

Die Antragsteller beabsichtigen den Neubau von zwei Wohngruppen (á 8 Personen).

Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Strandbadallee 42 – Lebenshilfe“. Der Satzungsbeschluss erfolgte am 08.11.2017. Die öffentliche Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses ist im VG Amtsblatt (Erscheinungstermin 15.11.2019) geplant.
Das Vorhaben wird als Sonderbau nach Art. 2 Abs. 4. Nr. 9 BayBO angegeben und ist daher genehmigungspflichtig. Ebenso liegt dem Bauantrag ein Antrag auf isolierte Befreiung vor, was ebenfalls eine Genehmigungspflicht des Vorhabens auslösen würde.

Der Baukörper mit II VG, einem Walmdach DN 10°, einer seitl. WH 6 m und FH von 7,50 m entspricht den Festsetzungen des künftigen Bebauungsplans.
Für den zweiten baulichen Rettungsweg ist eine Außentreppe südl. am Gebäude vorgesehen, dieser überschreitet die festgesetzte Baugrenze mit 2,23 x 3,16 m. Hierfür wurde ein Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes gestellt. Da es sich um eine geringfügige Überschreitung der Baugrenzen, für einen baulichen 2. Rettungsweg handelt, kann dieser Überschreitung zugestimmt werden.

Die Nachbarunterschriften werden derzeit noch eingeholt, so die Auskunft des Antragstellers (24.10.2019). Der Stellplatznachweis ist mit 3 STP erfüllt.

Beschluss

Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Strandbadallee 42 – Lebenshilfe“. Der Satzungsbeschluss erfolgte am 08.11.2017. Die öffentliche Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses ist im VG Amtsblatt (Erscheinungstermin 15.11.2019) geplant. Das Vorhaben wird als Sonderbau nach Art. 2 Abs. 4. Nr. 9 BayBO angegeben und ist daher genehmigungspflichtig. Die Nachbarunterschriften liegen vor.

Der Bauausschuss des Marktes Waging a. See erteilt dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen. Einer Befreiung gem. § 31 Abs. 2 BauGB zur Überschreitung der Baugrenzen (durch den baulichen zweiten Rettungsweg) wird zugestimmt.
Erster  Bürgermeister Baderhuber wird ermächtigt weitere mögliche Befreiungen auf dem internen Verwaltungsweg zu entscheiden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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5. Bauantrag von Frau Rosa Dirnberger: Errichtung einer zweiten Wohneinheit, Anbau eines Carports sowie Errichtung eines Carports, Fl.Nrn. 697/2 u. 697/4 der Gem. Nirnharting, Zözenberg 3

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Markt Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Bauausschusses 06.11.2019 ö beschließend 5

Sachverhalt

Frau Dirnberger beabsichtigt die Nutzungsänderung der bestehenden Garage in eine zweite Wohneinheit mit eigenem Zugang über eine Außentreppe. An das ehemalige Garagengebäude soll ein Carport angrenzen. Auf dem gegenüberliegenden Grundstück ist die Errichtung eines Carports mit drei Stellplätzen geplant. Im Flächennutzungsplan der Marktgemeinde Waging a. See sind die beiden Antragsgrundstücke als landwirtschaftliche Flächen dargestellt.

Die Vorhaben sind nach § 35 BauGB (Außenbereich) zu beurteilen. Gem. § 35 Abs. 4 S. 1 Nr. 5 ist die Erweiterung von Wohngebäuden auf bis zu höchsten zwei Wohnungen unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Die beiden Carports (am Haus GR ca. 25 m², gegenüber GR ca. 31 m²) gelten nach § 35 Abs. 2 BauGB als sonstige Vorhaben. Diese können im Einzelfall zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist.

Laut § 5 Abs. 3 der gemeindlichen Satzung über die Herstellung von Stellplätzen und deren Ablösung müssen zwischen offenen Garagen und öffentlichen Verkehrsflächen Zu- und Abfahrten von mindestens 3 m Länge vorhanden sein.

Laut den Planunterlagen hält der Carport am Haus einen Abstand von 2,22 m zur öffentlichen Verkehrsfläche ein. Der dreifach Carport auf der gegenüberliegenden Seite hält nur 0,5 m Abstand zur öffentlichen Verkehrsfläche ein. Es wurde hier ein Antrag auf Abweichung von der Satzung durch die Bauherrin gestellt.

Beschluss

Das Vorhaben ist nach § 35 Abs. 2 BauGB zu beurteilen. Die Nachbarunterschriften liegen vor.
Der Bauausschuss des Marktes Waging a. See erteilt dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen. Aufgrund der offenen Bauausführung aller Carports und der wenig frequentierten Anliegerstraße wird einer Abweichung von § 5 Abs. 3 der Stellplatzsatzung zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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6. Antrag auf Vorbescheid von der MS Immobilien GmbH: Umbau und Sanierung eines ehem. Hotels zu einem Wohngebäude mit „Betreutem Wohnen“, Fl.Nr. 674/1 Gem. Waging a. See, Haslacher Weg 3

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Markt Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Bauausschusses 06.11.2019 ö beschließend 6

Sachverhalt

Der Antragsteller beabsichtigt das ehem. Hotelgebäude „Wölkhammer“ zu einem Gebäude mit Nutzung „betreutes Wohnen“ umzubauen und gleichzeitig grundsanieren.
Durch entsprechende kauf- und mietvertragliche Regelungen (= Privatrecht) möchte der Antragsteller herbeiführen, dass in Kombination mit einem Betreuungsvertrag des Versorgers keine andere Nutzung möglich sein soll. Da die Wohnungen im Teileigentum veräußert werden sollen.

Die Planung sieht 46 Wohneinheiten in einer Größe von 30 qm bis max. 60 qm vor. Davon sind 35 Wohnungen kleiner als 50 qm geplant. Ein neu zu errichtendes Treppenhaus mit Aufzug ist für die barrierefreie Wohnanlage zusätzlich erforderlich. Somit stehen den Bewohnern 2 Treppenhäuser mit jew. Aufzuganlage zur Verfügung. Gemeinschaftsbereiche sind im EG (Tagescafé, Teeküche, Büro Hausverwaltung / Versorgungsträger, etc.) und teilweise im KG untergebracht.

Die Wohnungen sind auf EG, 1. OG, 2. OG und DG verteilt. Im EG sind Terrassen geplant, im 1. OG sind Balkone vorgesehen mit Abstellboxen als Sichtschutz und im östlichen Gebäudeteil ist eine größere Gemeinschaftsterrasse vorgesehen, im 2. OG sind Balkone wie im 1. OG vorgesehen und im DG werden kleine Loggien ausgebildet. Die Erschließung der Wohnungen in den Obergeschossen soll über Laubengänge auf der östlichen Gebäudeseite erfolgen, welcher beide Treppenhäuser verbindet.

Mit dem Vorbescheid möchte der Antragsteller folgendes abfragen:
- Überschreitung der Baugrenze
- Dachgauben
- Stellplätze


Ausführungen des Antragstellers:

Dachform und Dachgauben:
Für die wirtschaftliche Umsetzung der Baumaßnahme ist eine funktionale Ausnutzung des DG mit Wohnungen von hoher Bedeutung. Die im BPlan festgesetzten Dreiecksgauben sind hierfür nicht geeignet. Wir beantragen daher die Ausführung mit Schleppgauben. Auf der Westseite sollen diese in Verbindung mit 3 Dachloggien ausgeführt werden. Durch die mit einer leichten Glasüberdachung ausgeführten Loggien (Grundfläche jew. ca. 2,5 x 2,25 m) erhalten auch die Wohnungen im DG, wie alle übrigen Wohnungen im Haus, die Möglichkeit eines kleinen aber gut nutzbaren Außenbereichs.
Dies haben wir in Grundriss, Schnitt und Ansichtsplan zeichnerisch dargestellt. Die Dachkonstruktion selbst bleibt bestehen und wird durch die erforderliche Dachdämmung i.V.mit einer neuen Dacheindeckung nur geringfügig um ca. 20 cm erhöht.

Geringfügige Baugrenzenüberschreitung:
Im östlichen Gebäudebereich muss ein neues Treppenhaus mit Aufzug errichtet werden. Dies führt zu einer Baugrenzenüberschreitung in diesem Bereich. Im westlichen Gebäudebereich soll ein Runderker in eine, für unsere Zwecke, besser nutzbare eckige Form gebracht werden. In beiden Fällen werden geringfügige Überschreitungen der Baugrenze notwendig sein. Dies haben wir zeichnerisch im beigefügten Lageplan dargstellt.

Da wir die genannten Punkte als städtebaulich vertretbar und nicht im Gegensatz zu den Grundzügen des BPlans ansehen, bitten wir daher um eine Befreiung von den Festsetzungen des BPlanes.

Stellplätze:
Nach derzeitiger Planung werden 46 WE errichtet. Hierfür stehen bei einem beantragten Stellplatzschlüssel von 0,5 = 23 STP zur Verfügung. Zusätzlich werden 5 Besucherstellplätze errichtet. Davon würden 2 STP im Rahmen eines Carsharing-Modells mit Elektroautos der Hausgemeinschaft zur Verfügung gestellt werden. Dies soll den älteren Bewohnern die Möglichkeit bieten, auf ein eigenes Fahrzeug zu verzichten und dennoch bei Bedarf, individuelle Mobilität in Anspruch nehmen zu können. Die Stellplätze werden in dem im BPlan ausgewiesenen Flächen als Carport oder offene STP errichtet werden.


Verwaltung:
Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Hägfeld“ (08.05.2019).

- Überschreitung der Baugrenzen
Durch die verhältnismäßig geringfügige Überschreitung der Baugrenzen, durch das geplante zweite Treppenhaus und durch die Erker-Umgestaltung, kann hier einer Befreiung zugestimmt werden.

- Dachgauben
Im BPlan wurden Dreiecksgauben festgesetzt. In der Begründung zum BPlan heißt es, dass negative Dacheinschnitte in Form von Loggien o.ä. aus gestalterischen Gründen nicht zugelassen werden sollen. Bei einem Vorgespräch im LRA Traunstein zusammen mit dem Planer wurde uns hier mitgeteilt, dass bei entsprechender Ausführung mittels Schleppgauben eine Befreiung möglich wäre. Je nach Gestaltung. Es wurde angeregt, die geplanten Loggien nicht mittels der Schleppgaube zu überdachen, sondern ohne Dach auszubilden. Der Planer hat in seiner nun eingereichten Planung Schleppgauben vorgesehen, die Loggien sollen mit einer abgesetzten, leichten Glasüberdachung ausgeführt werden.  Zudem soll eine bestehende Dreiecksgaube im nördlichen Gebäudeteil in diesem Zuge bereinigt und mit einer neuen Dachgaube ausgeführt werden.

- Stellplätze
Die Stellplatzsatzung der Marktgemeinde Waging legt die Stellplatzschlüssel für die verschiedenen Nutzungen fest. In der Anlage unter Nr. 1.2 G ebäude mit Wohnungen: 1 STP bis zu 50qm und ab 50qm Wohnungsfläche 2 STP; unter Nr. 1.3 sind Gebäude mit Altenwohnungen aufgeführt, hier liegt der Stellplatzschlüssel bei 0,5 STP je Wohnung. Altenwohnungen sind nach BayBO wie folgt definiert: Die Wohnungen müssen auf Dauer für die Benutzung durch alte Personen bestimmt sein, dies muss auch in ihrer Ausstattung zum Ausdruck kommen.

Derzeit weißt der Antragsteller die STP wie folgt nach:
0,5 STP je WE (46 WE)                                = 23 STP
+ Besucher-, Behinderten-, Carsharing-STP        =   5 STP
Gesamt                                                = 28 STP

a) Nachdem „betreutes Wohnen“ sich baurechtlich nicht von der allgemeinen Wohnnutzung abgrenzt, können wir hier - sollte das Gebäude in ein „normales“ Wohngebäude mit Eigentumswohnungen kippen – keinen weiteren Stellplatzbedarf begründen, wenn wir hier einem verminderten Stellplatzschlüssel zustimmen. Die Verwaltung schlägt vor hier mindestens auf einen Faktor von 1,0 je Wohnung zu bestehen; mindestens jedoch einen Faktor von 0,7 und nicht weniger.

b) Wenn der Antragsteller rechtlich gesichert nachweisen kann, dass die Wohnungen dauerhaft für ältere Personen zur Bewohnung bestimmt sind, kann der Anwendung des Stellplatzschlüssels unter Nr. 1.3 mit Altenwohnungen zugestimmt werden.

Derzeit läuft eine Anfrage beim Bay. Gemeindetag und LRA  bzgl. der Stellplatzfrage. Die Verwaltung berichtet in der Sitzung.

Beschluss

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Hägfeld“ (08.05.2019).

Der Bauausschuss des Marktes Waging a. See nimmt zu den Fragen im Vorbescheid wie folgt Stellung:

- Dachform und Dachgauben: Aus städtebaulichen Gründen wird einer Befreiung von der Festsetzung „Dreiecksgauben“ zugestimmt.

Abstimmungsergebnis: Für 9 : Gegen 0


- Überschreitung der Baugrenzen: Durch die verhältnismäßig geringfügige Überschreitung der Baugrenzen, durch das geplante zweite Treppenhaus und durch die Erker-Umgestaltung, wird einer Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB zugestimmt.

Abstimmungsergebnis: Für 9 : Gegen 0


- Stellplätze:
Wenn der Antragsteller rechtlich gesichert nachweisen kann, dass die Wohnungen dauerhaft für ältere Personen zur Bewohnung bestimmt sind, wird der Anwendung des Stellplatzschlüssels - Anl. 3 zur gemeindlichen Stellplatzsatzung Nr. 1.3 Gebäude mit Altenwohnungen - zugestimmt. Die Zweckbindung zum betreuten Wohnen kann im Grundbuch gesichert werden. Z.B. kann über die Eintragung einer entsprechenden Dienstbarkeit festgeschrieben werden, dass die Wohnungen nur als „Altenwohnung“ benutzt werden dürfen, d.h. die Bewohner ein entsprechendes Mindestalter haben müssen. Ergänzend kann in einer Teilungserklärung festgelegt werden, dass in Kaufverträgen mit Drittbewerbern die Käufer die Verpflichtung eingehen müssen, ein bestimmtes Bezugsmindestalter zu beachten. Für uns ist die öffentlich-rechtliche Absicherung von Bedeutung. Wir bitten das Landratsamt Traunstein zu prüfen ob eine etwaige „Bedingung“ Bestandteil des Genehmigungsbescheides werden kann.
Sollte der Antragsteller die o.g. öffentlich-rechtliche Sicherung nicht nachweisen können, findet der normale Stellplatzschlüssel für Mehrfamilienhäuser Anwendung (Anl. 3 zur gemeindlichen Stellplatzsatzung Nr. 1.2).

Abstimmungsergebnis: Für 8 : Gegen 1

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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7. Antrag auf Vorbescheid von Frau Maria Glück: Abbruch u. Wiedererrichtung des Wohnhauses, Fl.Nr. 249/2 Gem. Otting, Steiner Str. 13

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Markt Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Bauausschusses 06.11.2019 ö beschließend 7

Sachverhalt

Frau Glück beabsichtigt den Abbruch des bestehenden und die Wiedererrichtung eines Wohnhauses an gleicher Stelle. Über den Antrag auf Vorbescheid soll geklärt werden, ob das Wohnhaus nach Art und Maß, Bauweise, überbaubarer Grundstücksfläche, wie im Bestand wieder zulässig ist und ob die notwendigen Abstandsflächen bei der Planung eingehalten werden.

Die Zufahrt erfolgt über die beiden nördlich angrenzenden Grundstücke, Fl.Nrn. 251/3 und 252, private Dienstbarkeiten sind lt. Antragstellerin vorhanden . Es werden zwei Stellplätze auf dem Grundstück nachgewiesen.

Das Vorhaben fügt sich unseres Erachtens in die Umgebung ein.

Beschluss

Das Vorhaben ist nach § 34 Abs. 1 BauGB zu beurteilen. Der Bauausschuss des Marktes Waging a. See erteilt dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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8. Antrag auf isolierte Befreiung von Frau u. Herrn Dr. Schulte: Errichtung eines Carports und einer Türüberdachung, Fl.Nr. 553/17 Gem. Gaden, Hausleitner Str. 5

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Markt Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Bauausschusses 06.11.2019 ö beschließend 8

Sachverhalt

Das Ehepaar Schulte beabsichtigt die Errichtung eines Carports und einer Türüberdachung mit Glasdach. Der Carport soll zwischen der Garage und der Grundstücksgrenze mit den Maßen 7,9 m x 4 m x 2,4 m errichtet werden. Die Türüberdachung soll gleich an dem Carportdach angrenzen.

Herr Dr. Schulte hat die Ausführung mit Glasdach anstelle des im Bebauungsplan festgesetzten Gründachs damit begründet, dass man einerseits das Gewicht des Dachs geringhalten wollte, zudem wäre ein Glasdach unauffälliger als ein massives Gründach und die Lärmbelästigung bei Niederschlag wäre geringer wie beispielsweise bei einem Blechdach.

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Römerleiten – Nord“ und hält die Festsetzungen nicht ein. Bei der Errichtung des Carports handelt es sich um ein verfahrensfreies Vorhaben nach  Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe b BayBO, die Verfahrensfreiheit entbindet jedoch nicht von der Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften, die an die bauliche Anlage gestellt werden (Art. 55 Abs. 2 BayBO). Eine solche Vorschrift ist der rechtsverbindliche Bebauungsplan des Marktes Waging a. See. Der Carport soll nicht in dem Bebauungsplan festgesetzten Baufenster errichtet werden und überschreitet das unter Nr. 2 festgesetzte Maß der baulichen Nutzung von Garagen mit Nebenräumen. Zudem ist die Errichtung des Carports mit einem Flachdach in Glasausführung statt mit der unter Nr. 3 festgesetzten Gründachausführung geplant. Um den Carport wie geplant errichten zu können, bedarf es daher Befreiungen von den Festsetzungen Nrn. 2 und 3 des Bebauungsplanes, sowie von der Festsetzung des Baufensters (Art. 63 Abs. 2, 3 Satz 1 BayBO i. V. mit § 31 Abs. 2 BauGB).

Für die geplante Türüberdachung bedarf es keiner Befreiung, da die Verfahrensfreiheit nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 16 BayBO vorliegt und das Baufenster nicht überschritten wird

Der betroffene Nachbar hat dem Bauvorhaben zugestimmt.

Beschluss

Für die geplante Türüberdachung bedarf es keiner Befreiung, da die Verfahrensfreiheit nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 16 BayBO vorliegt und das Baufenster nicht überschritten wird

Der Bauausschuss des Marktes Waging a. See erteilt dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen. Den Befreiungen gem. § 31 Abs. 2 BauGB zur Überschreitung der Baugrenzen und dem festgesetzten Maß der baulichen Nutzung von Garagen mit Nebenräumen, sowie zu der abweichenden Dachgestaltung wird zugestimmt.
 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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9. Antrag auf isolierte Abweichung von der Grundstücksgemeinschaft Beer: Errichtung eines PKW-Ausstellungsgebäudes, Fl.Nr. 523/2 Gem. Waging, Am Fichtenweg 11

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Markt Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Bauausschusses 06.11.2019 ö beschließend 9

Sachverhalt

Am 27.05.2019 wurde ein Antrag auf Genehmigungsfreistellung durch die Grundstücksgemeinschaft Beer zur Errichtung eines PKW-Ausstellungsgebäudes gestellt. Die Genehmigungsfreistellung wurde vom 1. Bürgermeister Baderhuber erteilt, darüber wurden die Mitglieder des Bauausschusses am 30.07.2019 informiert.

Nun wird hierzu ein Antrag auf isolierte Abweichung gestellt. Gegenstand der Befreiung ist nach Art. 25 BayBO die Anforderung die tragende Konstruktion bei Gebäudeklassen 3 in feuerhemmender Ausführung zu gestalten. Die Ausführung der Tragkonstruktion soll im Erdgeschoss jedoch in ungeschützter Stahlbauweise erfolgen. Nachdem es sich hier um eine bauordnungsrechtliche Abweichung handelt (Art. 63 BayBO) liegt die Zuständigkeit bei der Bauaufsichtsbehörde

Als Begründung wird Folgendes angegeben:

Die PKW-Ausstellungshalle beinhaltet ca. 8 Fahrzeuge. Dazu kommen ca. 3 Mitarbeiter und 3- 8 Kunden. Die Halle ist übersichtlich und erdgeschossig von zwei Seiten aus zugänglich. Die Büros der Mitarbeiter sind zur Ausstellung hin verglast, sodass ein Brandereignis frühzeitig erkannt werden kann und ein rechtzeitiges Verlassen des Gebäudes gewährleistet ist.

Beschluss

Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Gewerbe- u. Mischgebiet Am Höllenbach“. Der Bauausschuss des Marktes Waging a. See erteilt dem Antrag auf isolierte Abweichung das gemeindliche Einvernehmen (§ 36 BauGB).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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10. Allgemeine Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Markt Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Bauausschusses 06.11.2019 ö 10

Beschluss

Es wurden keine Bekanntgaben aus der Verwaltung vorgebracht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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11. Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Markt Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Bauausschusses 06.11.2019 ö 11

Beschluss

Es wurden keine Anträge aus dem Gremium vorgebracht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.01.2020 10:23 Uhr