Datum: 19.09.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Waging a. See
Gremium: Arbeitskreis Kinderbetreuungsplätze
Körperschaft: Markt Waging a. See
Öffentliche Sitzung, 15:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 16:00 Uhr bis 17:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Beratung über die Anpassung der Kindergarten- und Kinderkrippengebühr ab September 2020
2 Beratung und Info zur Errichtung von Waldkindergartengruppen

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1. Beratung über die Anpassung der Kindergarten- und Kinderkrippengebühr ab September 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Arbeitskreis Kinderbetreuungsplätze (Markt Waging a. See) Arbeitskreis Kinderbetreuungsplätze 19.09.2019 ö 1

Sachverhalt

Letztmalig wurden die Elternbeiträge für die kommunalen Kinderbetreuungseinrichtungen mit Beschluss des Marktgemeinderats vom 18.02.2016 zu Beginn des Kinder-/Krippenjahres 2016/2017 erhöht. Seitdem gelten folgende Elternbeiträge.

Aktuelle Gebühren in Waging a. See
KiGa                                                        Krippe
3 - 4 Std.                  77 €                                3 - 4 Std.                154 €
4 – 5 Std.                  85 €                                4 - 5 Std.                170 €
5 – 6 Std.                  93 €                                5 - 6 Std.                186 €
6 – 7 Std.                101 €                                6 - 7 Std.                202 €
7 – 8 Std.                109 €                                7 - 8 Std.                218 €
8 – 9 Std.                117 €                                8 - 9 Std.                234 €
9 – 10 Std.                125 €                                9 - 10 Std.                --

In der Marktgemeinde war es übliche Verwaltungspraxis, dass sich die anderen Träger wie Kirche und Mütterzentrum an den von der Marktgemeinde festgelegten Elternbeiträgen orientierten, um eine Konkurrenzsituation innerhalb der verschiedenen Betreuungseinrichtungen zu vermeiden.

Mittlerweile haben sich durch die Einführung des sog. Beitragszuschusses deutliche Änderungen bzgl. der Beitragsbelastung für die Eltern ergeben. Seit April 2019 zahlt der Freistaat an die Kommunen einen monatlichen Beitragszuschuss von 100 € je Kindergartenkind, wenn das Kind zu Jahresbeginn 2019 das dritte Lebensjahr vollendet hat. Vollendet das Kind während des Jahres 2019 das dritte Lebensjahr, dann wird der monatliche Beitragszuschuss von 100 € ab September 2019 gewährt. Dieser Beitragszuschuss wird, sollte die Kommune nicht Träger des Kindergartens sein, an die jeweiligen Träger weitergereicht. Sinn und Zweck der Zahlung eines Beitragszuschusses war, dass die Eltern finanziell entlastet werden. Die in der Marktgemeinde extrem niedrigen Elternbeiträge haben dazu geführt, dass in der Vergangenheit sehr hohe Defizite aufgelaufen sind, die zu einer großen Haushaltsbelastung führten. Aufgrund vertraglicher Vereinbarungen hat die Marktgemeinde auch den Großteil der auflaufenden Defizite, insbesondere bei den kirchlichen Kindertagesstätten, auszugleichen. Im Haushaltsjahr 2017 summierte sich die Haushaltsbelastung für die vier Betreuungseinrichtungen auf 556.865,27 €. Nachdem der Kindergarten „Käsemäuse“ seit Beginn des Kindergartenjahres 2018/2019 in Betrieb gegangen ist und der Bau weiterer Betreuungseinrichtungen geplant ist, ist zu erwarten, dass die Haushaltsbelastungen weiter ansteigen. Im Sinne einer wirtschaftlichen und sparsamen Haushaltsführung sollte über eine Erhöhung der Elternbeiträge nachgedacht werden. Die Zahlung eines Beitragszuschusses hat zum Ziel, die Eltern finanziell zu entlasten. An diesem Ziel wird die Marktgemeinde auch festhalten. Aufgrund der extrem niedrigen Elternbeiträge haben wir in Waging a. See jedoch die Situation, dass Eltern nicht nur entlastet werden, sondern der Besuch des Kindergartens zumindest bis zu einer Betreuungszeit von bis zu sechs Stunden völlig kostenfrei wäre und bei bis zu sieben Stunden lediglich noch 1 € von den Eltern zu bezahlen wäre. „Dies war und ist nicht im Sinne des Erfinders“.

Im Bereich der Krippe wird die Zahlung eines Beitragszuschusses ab Januar 2020 ebenfalls mit einem Betrag von 100 € je Krippenkind pro Monat eingeführt, wobei die Zahlung im Krippenbereich einkommensabhängig ist.

Von Seiten der Verwaltung wird eine Erhöhung der Kindergarten- und Krippenbeiträge ab Beginn des Kindergarten- Krippenjahres 2020/2021 vorgeschlagen. Berücksichtigt wurde dabei, dass die bisherige Staffelung der Elternbeiträge nicht den tatsächlichen Gegebenheiten entspricht. Bei einer Betreuungszeit im Kindergarten von z. B. bis zu 5 Stunden müssen aktuell pro Kind pro Monat 85 € bezahlt werden. Geht man von der doppelten Betreuungszeit aus, also 10 Stunden, müssten eigentlich, nach dem sich der Aufwand an Betreuungszeit verdoppelt, auch doppelt so hohe Elternbeiträge vereinnahmt werden. Tatsächlich beträgt der Elternbeitrag aber nur 125 €. Von der Mindeststaffelung um 10% kann beispielsweise bei längeren Buchungszeiten nach oben abgewichen werden. Bei der Staffelung wird nun eine 20 %ige Staffelung vorgeschlagen.

Von der Verwaltung wird in den Arbeitskreis folgender Diskussionsvorschlag für eine Erhöhung der Kindergarten- und Krippengebühren ab 2020/2021 eingebracht.
 

Zudem sollen wie bisher pro Kind pro Monat 5 € Spielgeld erhoben.

Im Arbeitskreis besteht Einverständnis mit einer Erhöhung der Beiträge für die Kindergärten und Krippen. Jedoch besteht kein Einverständnis damit, dass trotz des Beitragszuschusses bei der Krippe ab einer Betreuungszeit von sechs Stunden eine tatsächliche Beitragserhöhung im Vergleich zu den geltenden Gebühren entsteht.

Aus der Mitte des Arbeitskreises wird folgender Vorschlag zur Erhöhung der Kindergarten- und Krippengebühren ab dem Betreuungsjahr 2020/2021 eingebracht.



Der Arbeitskreis kommt einstimmig überein, den Vorschlag des Arbeitskreises als Beschlussempfehlung dem Marktgemeinderat in der Sitzung am 24.10.2019 zur Beschlussfassung vorzuschlagen. Besuchen zwei Kinder eines Beitragszahlers gleichzeitig eine Betreuungseinrichtung innerhalb der Marktgemeinde Waging a. See, soll nach Meinung des Arbeitskreises der Beitrag für das zweite Kind pro Monat um 20 € ermäßigt werden. Sollten drei oder mehr Kinder gleichzeitig eine Betreuungseinrichtung innerhalb der Marktgemeinde Waging a. See besuchen, so ist das dritte und jedes weitere Kind beitragsfrei.

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2. Beratung und Info zur Errichtung von Waldkindergartengruppen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Arbeitskreis Kinderbetreuungsplätze (Markt Waging a. See) Arbeitskreis Kinderbetreuungsplätze 19.09.2019 ö informativ 2

Sachverhalt

Zu diesem TOP erteilt Bürgermeister Baderhuber Veit Gröbner das Wort, um über den aktuellen Stand notwendiger Betreuungsplätze zu informieren. Anhand der Jahrgänge mit den jeweiligen Geburtenzahlen wurde prognostiziert, wieviel Betreuungsplätze aller Voraussicht nach anzubieten sind, um den Bedarf an Betreuungsplätzen abzudecken. Im September 2020 zeichnet sich ein Bedarf von 252 Kindergartenplätzen ab. Tatsächlich werden im September 2020 jedoch nur 207 Betreuungsplätze zur Verfügung stehen. Aus den Zahlen wird ersichtlich, dass weiterer Handlungsbedarf besteht. Die Marktgemeinde Waging a. See plant daher den Bau von zwei Waldkindergartengruppen mit 40 Betreuungsplätzen. Somit könnte im September 2020 eine nahezu vollständige Bedarfsabdeckung gewährleistet werden.

Im Krippenbereich stellt sich die Situation schwieriger dar. Auch hier wurde anhand der Jahrgänge mit den jeweiligen Geburtenzahlen prognostiziert, wieviel Betreuungsplätze aller Voraussicht nach anzubieten sind, um den Bedarf an Betreuungsplätzen abzudecken. Die Prognose ist jedoch im Vergleich zu Kindergartenbetreuungsplätzen schwierig, da nicht alle Kinder einen Krippenplatz beanspruchen werden. Im September 2020 zeichnet sich ein Bedarf von max. etwa 145 Krippenplätzen ab. Tatsächlich werden im September 2020 jedoch nur 63 Betreuungsplätze zur Verfügung stehen. Nach Fertigstellung der Krippe in Tettenhausen würde sich die Zahl der Betreuungsplätze nur unwesentlich auf 67 Krippenbetreuungsplätze erhöhen, da die Übergangslösung dann außer Betrieb genommen wird. Aus den Zahlen wird ersichtlich, dass weiterer Handlungsbedarf besteht. Geht man von einer Abdeckung an Betreuungsplätzen von 70 % aus, so müssten innerhalb der Marktgemeinde Waging a. See 102 Betreuungsplätze vorhanden sein. Auch hier wird ersichtlich, dass weiterer Handlungsbedarf vorhanden ist. Der Marktgemeinderat wird sich in einer der kommenden Sitzungen mit diesem Thema befassen. In einem ersten Schritt müssten geeignete Flächen zum Bau einer bzw. mehrerer Krippen gefunden werden.

Nach Abarbeitung der beiden Tagesordnungspunkte wird noch über die künftige Trägerschaft des Kindergartens bzw. der entstehenden Krippe in Tettenhausen diskutiert. Dem Arbeitskreis war wichtig, dass die Trägerschaft in einer Hand liegen soll. Letztendlich wird der Marktgemeinderat die Entscheidung treffen, wer künftig Betreiber des Kindergartens und der Krippe in Tettenhausen werden wird.

Datenstand vom 22.01.2020 10:15 Uhr