Datum: 09.01.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Waging a. See
Gremium: Marktgemeinderat Waging a. See
Körperschaft: Markt Waging a. See
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:30 Uhr bis 22:15 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 12.12.2019
2 Information über die Gründung eines Energieeffizienznetzwerkes für Kommunen aus den Landkreisen Traunstein und Rosenheim
3 Straßenleichtausbau 2020 in der Marktgemeinde Waging a. See - Festlegung der Ausbaustrecken
4 Neuerlass einer Hundeverordnung
5 Antrag auf Verlängerung der Öffnungszeiten für die Bäckereifiliale der Fa. Kotter
6 Bekanntgabe von Tagesordnungspunkten aus nichtöffentlichen Sitzungen, für die die Gründe der Geheimhaltung weggefallen sind (Art. 52 Abs. 3 GO)
7 Sonstiges

zum Seitenanfang

1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 12.12.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Marktgemeinderates Waging a. See 09.01.2020 ö beschließend 1

Diskussionsverlauf

GRin Obermayer beantragt die Aufnahme ihres Vorschlages bei Top 4 ins Protokoll. Sie hatte vorgeschlagen, aus Sicherheitsgründen den Spielplatz durch einen Zaun vom angrenzenden Parkplatz in der Strandbadallee abzugrenzen.

Beschluss

Der Marktgemeinderat Waging a. See nimmt die öffentliche Sitzungsniederschrift vom 12.12.2019 zur Kenntnis und stimmt dieser zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2. Information über die Gründung eines Energieeffizienznetzwerkes für Kommunen aus den Landkreisen Traunstein und Rosenheim

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Marktgemeinderates Waging a. See 09.01.2020 ö informativ 2

Sachverhalt

Die Technische Hochschule Rosenheim will in Zusammenarbeit mit dem Institut für nachhaltige Energieversorgung GmbH (INEV) ein Energieeffizienznetzwerk Traunstein/Rosenheim gründen. Das bereits bestehende Energieeffizienznetzwerk Südbayern wird ebenfalls von dieser Einrichtung betreut.
Der erste Schritt dazu, die unverbindliche Interessensbekundung, bei der weder die Verpflichtung am Projekt teilzunehmen, noch Kosten entstehen, wurde von mir, nach Rücksprache mit unserer GWW-Leiterin, getätigt.
In der Sitzung wird uns Prof. Dr. Dominikus Bücker von der Technischen Hochschule Rosenheim das Projekt näher vorstellen. Das Netzwerk läuft 3 Jahre und wird über das Institut Jülich gefördert.
Ziel des Netzwerks ist die Steigerung der Energieeffizienz, die Verminderung von klimaschädlichen Treibhausgasemissionen und die Senkung von Energiekosten von gemeindlich betriebenen Anlagen.
Wir erhalten eine umfassende Analyse unserer eigenen Energieeffizienzpotenziale und entwickeln gemeinsam mit dem Netzwerkbetreiber eine priorisierte und technisch wie wirtschaftlich bewertete Liste an Maßnahmen, die dann in die Umsetzung gebracht werden. Dabei können beispielswiese folgende Bereiche betrachtet werden:
    • kommunale Liegenschaften
    • Nah-/Fernwärmeversorgung
    • Straßenbeleuchtung
    • Kläranlage
    • kommunale Flotte
    • Anlagen zur Nutzung von PV / Solarthermie / Wärmerückgewinnung / Biomasse

Die teilnehmenden Kommunen vernetzen sich auf regelmäßigen Netzwerktreffen. Diese Netzwerktreffen schaffen Synergien und geben konkrete fachliche Hilfestellungen durch Input von Experten.
Bei diesem Netzwerk geht es nicht bloß um theoretische Potenziale oder Konzepte, sondern primär um die technisch-wirtschaftliche Bewertung und Ausarbeitung von konkreten Maßnahmen und um deren Umsetzung.

Diskussionsverlauf

Nach kurzer Einführung in das Thema durch 1. Bgm. Matthias Baderhuber erläutert Herr Prof. Dr. Dominikus Bücker anhand der beigefügten Präsentation das Energieeffizienznetzwerk.
In der folgenden Diskussion wurde auf die Einbindung des bereits vorhandenen Klimaschutzkonzeptes hingewiesen. Es sollte außerdem zu keinen Mehrbelastungen des Personals kommen.
Herr Bücker vertritt diesbezüglich die Ansicht, dass es sich in der Praxis bewährt habe, dass ein Mitarbeiter aus dem Bereich Gebäudeverwaltung oder Liegenschaften die Aufgabe des Energiebeauftragten übernimmt und bei den Gemeindewerken ein Ansprechpartner zur Verfügung steht. Die Gemein de erhält im Rahmen der 3-jährigen Förderzeit ca. 40 Beratertage, nach Ablauf der Förderung wird das Projekt voraussichtlich wieder beendet. Ziel ist es, in dieser Zeit möglichst viele Projekte umzusetzen.
Bürgermeister Baderhuber dankt Herrn Dr. Bücker für die sehr anschauliche Präsentation und weist daraufhin, dass die Beschlussfassung für die nächste Sitzung geplant ist.

Ab diesem Tagesordnungspunkt nimmt GR Hoffmann an der Sitzung teil.

zum Seitenanfang

3. Straßenleichtausbau 2020 in der Marktgemeinde Waging a. See - Festlegung der Ausbaustrecken

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Marktgemeinderates Waging a. See 09.01.2020 ö beschließend 3

Sachverhalt

Für den Bericht des Straßenreferenten GR Matthias Schneider in der Oktobersitzung des Marktgemeinderates wurde durch die Bautechnik bereits einen Streckenvorschlag für den Straßenausbau 2020 im Gemeindebereich Waging erarbeitet.
Hier waren nachfolgende Abschnitte enthalten:

Nr.
Strecke
Länge ca.
Art
Kosten brutto geschätzt
1
Steppach
320 m
Vollausbau
150.000 €
2a
Schuster am See
300 m
Leichtausbau
45.000 €
3
Mühlberg
230 m
Vollausbau
80.000 €
4
Aglassing Gehweg
175 m
Leichtausbau
20.000 €
5
Kammering
600 m
Leichtausbau
90.000 €
6
Angerpoint
200 m
Vollausbau
65.000 €
7
Kurhausstraße
340 m
Leichtausbau
65.000 €
8
Zufahrt Häckselplatz
180 m
Leichtausbau
30.000 €
9
Mittermühle
300 m
Leichtausbau
45.000 €






Gesamt
2.645 m

590.000 €

Die Kostenschätzung enthält jeweils die Bau- und Planungskosten.

Aufgrund der Haushaltssituation ist nach Rücksprache mit Bürgermeister Baderhuber und Kämmerer Kraus eine Streichung eines Großteils der Abschnitte notwendig.
Nun sollen folgende Abschnitte 2020 abgearbeitet werden:

Nr.
Strecke
Länge ca.
Art
Kosten brutto geschätzt
1
Steppach
320 m
Vollausbau
150.000 €
2b
Schuster am See
350 m inkl. Zufahrt
Leichtausbau
80.000 €
4
Aglassing Gehweg
180 m
Leichtausbau
26.000 €
6
Angerpoint
200 m
Vollausbau
90.000 €






Gesamt
1.050 m

346.000 €

Die Kostenschätzung enthält jeweils die Bau- und Planungskosten sowie die Nebenkosten.

Neu hinzukommt nach derzeitigem Sachstand auch noch die Straße im Bereich Straß bei Otting.
Hier soll das bestehende Wasserleitungsnetz der Otting-Pallinger-Gruppe aus Privatflächen in den öffentlichen Grund verlegt werden.

Nr.
Strecke
Länge ca.
Art
Kosten brutto geschätzt
10
Straß
190 m
Vollausbau
90.000 €






Gesamt
190 m

90.000 €





(Aufteilung der Kosten auf Gemeinde und Wasserversorger)

Diskussionsverlauf

Bei der Einführung in das Thema ging erster Bürgermeister Baderhuber darauf ein, dass der Sanierungsbedarf bei den Gemeindestraßen deutlich ansteigen wird. Bautechniker Tobias Mayer erläutert anschließend die geplanten Maßnahmen anhand der beiliegenden Präsentation. Er weist daraufhin, dass die geplante Straßenerneuerung in Steppach bereits vom Marktgemeinderat in der Oktobersitzung des letzten Jahres beschlossen wurde. Aus haushaltstechnischen Gründen werden nicht alle Projekte zur Umsetzung kommen.
Der Vorschlag aus der folgenden Diskussion, dass zwei Abschnitte als Reserve in das Programm für 2020 aufgenommen werden sollen, wird aufgegriffen. Bautechniker Mayer schlägt vor, die Zufahrt zum Häckselplatz und ein Teilstück bei Mittermühle mitaufzunehmen.
Mit diesem Vorschlag zeigt sich das Gremium einverstanden und fasst folgenden Beschluss:

Beschluss 1

Der Marktgemeinderat Waging beschließt die Teilabschnitte Nr. 2b in Schuster am See, Nr. 6 in Angerpoint sowie die Nr. 4, den Gehweg in Aglassing, im Zuge des Straßenausbaus Waging 2020 zu ertüchtigen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Marktgemeinderat beschließt, den Teilabschnitt Nr. 10 in Straß ebenfalls in den Straßenausbau Waging 2020 aufzunehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

4. Neuerlass einer Hundeverordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Marktgemeinderates Waging a. See 09.01.2020 ö beschließend 4

Sachverhalt

Die aktuelle Hundeverordnung wurde im Jahre 1997 erlassen. Die Geltungsdauer betrug 20 Jahre, so dass sie im Jahr 2017 abgelaufen ist. Es wird deshalb empfohlen, eine neue Hundeverordnung zu erlassen. Die Verwaltung hat auf Grundlage der Musterverordnung des Bayerischen Gemeindetages in Abstimmung mit dem Sachgebiet für öffentliche Sicherheit und Ordnung im Landratsamt einen neuen Entwurf erarbeitet, der dem Tagesordnungspunkt als Anlage beigefügt wurde.

Diskussionsverlauf

Nach kurzer Einführung durch ersten Bürgermeister Baderhuber erläutert Geschäftsstellenleiter Franz Röckenwagner den vorliegenden Entwurf der Hundeverordnung.
In der nachfolgenden Diskussion werden deutlich strengere Maßnahmen gewünscht, vor allem was die Verschmutzung von landwirtschaftlichen Flächen durch Hunde betrifft. GL Röckenwagner geht darauf ein, dass die Gemeinde für jede einzelne Regelung eine gesetzliche Ermächtigung benötigt. Dies gilt vor allem wenn Bußgelder aufgrund der Satzung verhängt werden sollen.
Zum Abschluss der Diskussion fasst das Gremium folgenden

Beschluss

Der Marktgemeinderat Waging a. See beschließt den E rlass einer Verordnung über das Halten von Hunden. Die diesem Beschluss als Anlage beigefügte Verordnung ist Bestandteil des Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

5. Antrag auf Verlängerung der Öffnungszeiten für die Bäckereifiliale der Fa. Kotter

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Marktgemeinderates Waging a. See 09.01.2020 ö beschließend 5

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 04.12.2019 hat die Bäckerei Kotter beantragt, die Öffnungszeiten für die Bäckereifiliale in der Ottinger Str. 12 ab sofort auch auf die Sonntage und die Feiertage auszudehnen.
Im Durchführungsvertrag mit dem Investor CEC Consult GmbH wurde für den Backshop im neuen Rewemarkt folgende Regelung getroffen:

㤠5 Nutzungsbindungen
Der Einzelhandel–Vollsortimenter (REWE), der Drogeriemarkt (Rossmann) und der Imbiss dürfen nur während folgender Öffnungszeiten betrieben werden:
a)        Einzelhandel-Vollsortimenter (REWE) und
Drogeriemarkt (Rossmann)
       Montag bis Samstag von 07:00 Uhr bis 20:00 Uhr
b)        Backshop
Montag bis Samstag von 06:00 Uhr bis 20:00 Uhr
c)        Imbissstand
       Montag bis Samstag 07:00 Uhr bis 20:00 Uhr.
Abweichungen von den vorstehend beschriebenen Öffnungszeiten sind nur im Einvernehmen mit dem Markt zulässig. Der Vorhabenträger verpflichtet sich, die Betriebszeitenbeschränkung an die jeweiligen Betreiber weiterzugeben.
Die Beleuchtung der Werbeanlagen wird in der Nachtzeit, d.h. von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr abgeschaltet.“

Bei der Beschlussfassung über den Durchführungsvertrag in der Marktgemeinderatssitzung vom 22.02.2018 wurde über eine Öffnung des Backshops am Sonntag von 7 bis 12 Uhr gesondert abgestimmt. Aufgrund eines Stimmenverhältnisses von 9 zu 9 Stimmen kam keine Mehrheit dafür zustande.
Zu diesem Zeitpunkt war noch nicht bekannt, wer den Backshop zukünftig betreiben wird. Zudem wollte man die einheimischen Bäckereien im Ortszentrum nicht beeinträchtigen.
Gesetzliche Regelungen für den Sonntagsverkauf von Backwaren sind § 12 Ladenschlussgesetz (LadSchlG) sowie § 7 Gaststättengesetz (GastG).
Mit seinem Urteil vom 17. Oktober 2019 hat der BGH den Sonntagsverkauf von Backwaren durch Bäckereien mit angeschlossenen Cafés auch außerhalb der Ladenschlusszeiten für normale Bäckereien erlaubt. Die Wettbewerbszentrale hat damit vergeblich gegen einen Brötchenverkauf an Sonn- und Feiertagen, über die bisherige 3 Stunden-Regelung am Vormittag hinaus, geklagt.
Außerdem wurde der Bäckerei Kotter für die Filiale in der Ottinger Str. 12 zwischenzeitlich vom Landratsamt Traunstein am 15.10. eine Gaststättenerlaubnis erteilt, so dass diese generell nicht mehr an die Ladenschlusszeiten gebunden ist.
Bauplanungsrechtliche oder immissionsschutzrechtliche Beschränkungen gegen eine Sonntagsöffnung liegen nicht vor.
Aus den genannten Gründen wäre es aus Sicht der Verwaltung schwierig, im Falle einer rechtlichen Auseinandersetzung die vertraglichen Vereinbarungen gegenüber dem Betreiber des Backshops durchzusetzen.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Baderhuber informiert über den Antrag der Bäckerei Kotter bezüglich einer Sonntagsöffnung der Bäckereifiliale.
In der folgenden Diskussion werden nochmals die Argumente für eine Beibehaltung der bisherigen Regelung angeführt, wie z.B. die Stärkung des Ortskerns und die Vermeidung der Lärmbelästigung der Nachbarn. Es wird aber auch darauf hingewiesen, dass es sich bei der Fa. Kotter um eine regional ansässige Bäckerei mit Gaststättengenehmigung handelt, die im Prinzip behandelt werden sollte, wie alle anderen Bäckereien, die am Sonntag öffnen dürfen.
Zum Abschluss der Diskussion fasst der Marktgemeinderat folgenden

Beschluss

Der Marktgemeinderat Waging a. See stimmt einer Öffnung des Backshops im REWE-Markt am Sonntag von 7 – 12 Uhr zu. Der erste Bürgermeister wird beauftragt, den Durchführungsvertrag vom 22.02.2018 dahingehend ändern zu lassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 13

zum Seitenanfang

6. Bekanntgabe von Tagesordnungspunkten aus nichtöffentlichen Sitzungen, für die die Gründe der Geheimhaltung weggefallen sind (Art. 52 Abs. 3 GO)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Marktgemeinderates Waging a. See 09.01.2020 ö informativ 6

Sachverhalt

Folgende Beschlüsse aus der Marktgemeinderatssitzung vom 12.12.2019 wurden bekanntgegeben:

Erteilung eines Auftrages zum Kauf von 32 Tablets für die Grundschule Waging a. See an die Fa. Co.Tec GmbH in Rosenheim.

Erteilung eines Auftrages zum Kauf von Spielplatzgeräten für den Spielplatz am Kurpark an die Fa. Maier in Altenmarkt.

Erteilung eines Auftrages zum Kauf eines Einsatzleitwagens für die Freiwillige Feuerwehr Waging a. See:
Los 1 (Fahrgestell) Fa. Compoint, Forchheim
Los 2 (Fahrzeugausbau) Fa. Compoint, Forchheim
Los 3 (Beladung) Fa. BAS, Planegg

Erteilung eines Auftrages zum Kauf eines LKW für den gemeindlichen Bauhof an die Fa. MAN und für den Kranaufbau an die Fa. Palfinger.

zum Seitenanfang

7. Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Marktgemeinderates Waging a. See 09.01.2020 ö informativ 7

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Baderhuber gibt bekannt, dass die Regionalkonferenz der ILE-Gemeinden am 24.01.2020 in Fridolfing stattfindet. Neben den aktuellen Ratsmitgliedern sind auch alle Gemeinderatskandidaten herzlich eingeladen.

GRin Obermayer erkundigt sich über den Sachstand zum Beachvolleyballplatz in Tettenhausen. Bautechniker Tobias Mayer informiert dazu, dass demnächst im Bauausschuss verschiedene Sanierungsvorschläge unterb reitet werden.

Datenstand vom 16.04.2020 11:05 Uhr