Datum: 15.01.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Waging a. See
Gremium: Bauausschuss Markt Waging a. See
Körperschaft: Markt Waging a. See
Öffentliche Sitzung, 13:30 Uhr bis 14:55 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 14:56 Uhr bis 15:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 04.12.2019
2 Aufstellung einer Außenbereichssatzung gem. § 35 Abs. 6 BauGB für den Ortsteil Buch
2.1 Stellungnahme zum Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung
2.2 Stellungnahme zum Ergebnis der Trägerbeteiligung
2.2.1 Allgemein
2.2.2 Landratsamt Traunstein, SG 4.40 (Untere Bauaufsichtsbehörde); Stellungnahme vom 03.11.2019
2.2.3 Regierung von Oberbayern, Höhere Landesplanungsbehörde; Stellungnahme vom 01.10.2019
2.2.4 Wasserwirtschaftsamt Traunstein; Stellungnahme vom 25.09.2019
2.2.5 Zweckverband zur Wasserversorgung der Surgruppe; Stellungnahme vom 01.10.2019
2.3 Entscheidung über das weitere Verfahren
3 Bauantrag des Marktes Waging: Neubau einer 2-gruppigen Kinderkrippe, Fl.Nr. 4/0 Gem. Tettenhausen, Kirchplatz 7
4 Bauantrag der Bergader Privatkäserei GmbH: Erweiterung um einen neuen Doppelstocktank, Fl.Nr. 278 Gem. Waging, Weixlerstr. 16
5 Bauantrag von Herrn Maierhofer: Abbruch-, Um- und Zubau für eine Garagenerweiterung und Schaffung von Wohnräumen, Fl.Nr. 742/7 Gem. Freimann, Mayerhofen 11
6 Bauantrag der Fa. Schneckenpointner: Errichtung eines Garagengebäudes als Anbau an die best. Maschinen- und Gerätehalle, Fl.Nr. 568 Gem. Freimann, Unteraschau 1
7 Antrag auf Vorbescheid von Frau und Herrn Pletschacher: Abbruch des bestehenden Gebäudes und Neubau eines Wohnhauses mit Garage, Fl.Nr. 468 Gem. Nirnharting, Doppelmühl 3
8 Antrag auf Vorbescheid von Herrn Schuhegger: Abbruch des landw. Wohnhauses und Neubau eines Betriebsleiterwohnhauses, Fl.Nr. 1335 Gem. Nirnharting, Schuhegg 1 und 2
9 Antrag auf Vorbescheid von Frau Schuhbeck: Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage, Fl.Nr. 257/7 Gem. Waging a. See, Seestraße
10 Antrag auf eine zusätzliche Grundstückszufahrt, Fl.Nr. 13/5 Gem. Waging, Schulgasse 6
11 Allgemeine Bekanntgaben
12 Sonstiges
12.1 Neubau Kinderkrippe Tettenhausen
12.2 Anträge aus dem Gremium

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 04.12.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Markt Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Bauausschusses 15.01.2020 ö 1

Sachverhalt

Die Niederschrift über die letzte öffentliche Sitzung vom 04.12.2019 bedarf der Genehmigung durch den Bauausschuss.

Beschluss

Der Bauausschuss des Marktes Waging a. See genehmigt die Niederschrift über die öffentliche Sitzung vom 04.12.2019.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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2. Aufstellung einer Außenbereichssatzung gem. § 35 Abs. 6 BauGB für den Ortsteil Buch

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Markt Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Bauausschusses 15.01.2020 ö 2

Sachverhalt

Am 18.09.2019 hatte der Bauausschuss einem Antrag eines Gebäudeeigentümers in Buch, Herrn Josef Held, auf Erlass einer Außenbereichssatzung für den Ortsteil Buch zugestimmt und beschlossen, auf der Grundlage des Plankonzeptes des Bautechnischen Büros Kleißl GmbH, Waging a.See vom 10.09.2019 ein Verfahren zur Aufstellung einer entsprechenden Satzung einzuleiten.

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2.1. Stellungnahme zum Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Markt Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Bauausschusses 15.01.2020 ö beschließend 2.1

Sachverhalt

Die Öffentlichkeitsbeteiligung hat in der Zeit vom 20.09. bis 18.10.2019 durch Aushang der Planunterlagen im Rathaus Waging a. See (II. Stock) stattgefunden. Hierauf ist durch Bekanntmachung im Amtsblatt vom 20.09.2019 hingewiesen worden. Bis zum heutigen Tag sind keine Einwendungen, Anregungen oder Hinweise von Seiten der Öffentlichkeit vorgetragen worden.
Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.

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2.2. Stellungnahme zum Ergebnis der Trägerbeteiligung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Markt Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Bauausschusses 15.01.2020 ö beschließend 2.2

Sachverhalt

Die von der Planung betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind mit Schreiben vom 25.09.2019 beteiligt und um Stellungnahme zur Planung gebeten worden.

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2.2.1. Allgemein

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Markt Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Bauausschusses 15.01.2020 ö beschließend 2.2.1

Sachverhalt

Folgende Behörden und Stellen haben sich bis zum heutigen Tag nicht geäußert, so dass das Einvernehmen mit der Planung angenommen werden kann:

  • Bayerischer Bauernverband, Kreisverband Traunstein
  • Gemeindewerke Waging a.See

***

Folgende Behörden und Stellen haben sich geäußert und keinerlei Einwendungen, Anregungen oder Hinweise vorgebracht:

  • Landratsamt Traunstein, SG 4.14 (Naturschutz); Stellungnahme vom 14.10.2019
  • Landratsamt Traunstein, SG 4.16 (Wasserrecht); Stellungnahme vom 02.10.2019
  • Landratsamt Traunstein, SG 4.41 (Untere Immissionsbehörde); Stellungnahme vom 30.10.2019
  • Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Traunstein; Stellungnahme vom 29.10.2019
  • Deutsche Telekom Technik GmbH, Landshut; Stellungnahme 16.10.2019
  • Bayernwerk Netz GmbH, Kundencenter Freilassing; Stellungnahme vom 22.10.2019

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2.2.2. Landratsamt Traunstein, SG 4.40 (Untere Bauaufsichtsbehörde); Stellungnahme vom 03.11.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Markt Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Bauausschusses 15.01.2020 ö beschließend 2.2.2

Sachverhalt

Inhalt der Stellungnahme:

„Grundsätzlich besteht mit der geplanten Aufstellung der Außenbereichssatzung von Seiten der unteren Bauaufsichtsbehörde Einverständnis.
Allerdings wird darauf hingewiesen, dass der Umgriff der Satzung, wie bereits in der E-Mail vom 10.04.2019 an die Gemeinde erläutert, sich auf die Hauptgebäude beschränken muss. Dies gilt auch für die Fl.Nr. 599, auf die ebenfalls der Gemeinde vorliegende Handskizze mit dem Satzungsumgriff darf verwiesen werden.
Außerdem bedürfen die textlichen Festsetzungen Nr.1 und Nr.3 hinsichtlich der Bestimmtheit und der gesetzlichen Grundlage des §35 Abs. 6 BauGB der Überarbeitung, für Rückfragen dazu stehen wir gerne zur Verfügung.
gez. Rupert Seeholzer, Kreisbaumeister“

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt die vorliegende Stellungnahme zur Kenntnis. Der Geltungsbereich der Satzung ist entsprechend dem Vorschlag des Kreisbaumeisters gemäß E-Mail vom 10.04.2019 zu verkleinern. Den weiteren Anregungen ist durch eine Überarbeitung der textlichen Festsetzungen durch den Planfertiger Rechnung zu tragen.
Die geänderte Planung ist der Unteren Bauaufsichtsbehörde erneut zur Stellungnahme vorzulegen.
.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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2.2.3. Regierung von Oberbayern, Höhere Landesplanungsbehörde; Stellungnahme vom 01.10.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Markt Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Bauausschusses 15.01.2020 ö beschließend 2.2.3

Sachverhalt

Inhalt der Stellungnahme:

„Sehr geehrte Damen und Herren,
die Regierung von Oberbayern nimmt als höhere Landesplanungsbehörde wie folgt Stellung:

Planung
Die Marktgemeinde Waging a. See beabsichtigt für den ca. 2 km südöstlich des Hauptortes Waging a. See gelegenen Weiler Buch eine Außenbereichssatzung zu erlassen, um eine maßvolle Nachverdichtung bzw. Umbauten und Umnutzungen an bestehenden Gebäuden zu ermöglichen. Der Geltungsbereich der Außenbereichssatzung hat eine Größe von ca. 1,3 ha und ist im rechtswirksamen Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt.

Berührte Belange:

Natur und Landschaft
Der Weiler Buch liegt in einem im Regionalplan Südostbayern ausgewiesenen landschaftlichen Vorbehaltsgebiet, in dem den Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege besonderes Gewicht zukommt. In den landschaftlichen Vorbehaltsgebieten sollen die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts und das Landschaftsbild nachhaltig gesichert werden (vgl. RP 18 B I 3.1 Z).
Auf eine schonende Einbindung geplanter Neu- bzw. Umbauten in das Orts- und Landschaftsbild ist daher besonders zu achten (vgl. auch Landesentwicklungsprogramm (LEP) 7.1.1 G, RP 18 B II 3.1 Z). Wir bitten den Belangen von Natur und Landschaft diesbezüglich in Abstimmung mit der unteren Bauaufsichts- und unteren Naturschutzbehörde Rechnung zu tragen.

Ergebnis
Im Ergebnis stellen wir fest, dass der Außenbereichssatzung „Buch“ Erfordernisse der Raumordnung nicht entgegenstehen, sofern den genannten raumordnerischen Belangen, in Abstimmung mit den zuständigen Fachbehörden, Rechnung getragen wird.

Hinweis
Diese Stellungnahme beschränkt sich auf eine Bewertung aus landesplanerischer Sicht. Sie bezieht sich nicht auf die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit. Hierzu verweisen wir auf die zuständige Bauaufsichtsbehörde.

Mit freundlichen Grüßen
gez. Christine Rothut“

Beschluss

Der Bauausschuss des Marktes Waging a. See nimmt die vorliegende Stellungnahme zur Kenntnis. Es kann bestätigt werden, dass die Planung in Abstimmung mit der Unteren Bauaufsichtsbehörde und mit der Unteren Naturschutzbehörde erfolgt ist .

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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2.2.4. Wasserwirtschaftsamt Traunstein; Stellungnahme vom 25.09.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Markt Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Bauausschusses 15.01.2020 ö beschließend 2.2.4

Sachverhalt

Inhalt der Stellungnahme:

Sehr geehrte Damen und Herren,
das Wasserwirtschaftsamt Traunstein nimmt als Träger öffentlicher Belange wie folgt Stellung.

  1. Ziele der Raumordnung und Landesplanung, die eine Anpassungspflicht nach § 1 Abs. 4 BauGB auslösen

  • Entfällt -

  1. Beabsichtigte eigene Planungen und Maßnahmen, die den o. g. Plan berühren können, mit Angabe des Sachstands

  • Entfällt –

  1. Einwendungen mit rechtlicher Verbindlichkeit aufgrund fachgesetzlicher Regelungen, die im Regelfall in der Abwägung nicht überwunden werden können (z. B. Landschafts- oder Wasserschutzgebietsverordnungen)

  • Entfällt -

  1. Sonstige fachliche Informationen und Empfehlungen aus der eigenen Zuständigkeit zu dem o. g. Plan, gegliedert nach Sachkomplexen, jeweils mit Begründung und ggf. Rechtsgrundlage

4.1. Grundwasser/Wasserversorgung

4.1.1 Grundwasser
Im Planungsbereich liegen uns keine Erkenntnisse über Grundwasserstände vor. Diese sind bei Bedarf eigenverantwortlich zu ermitteln.
Hinweis: Sollte in das Grundwasser eingegriffen werden, so sind im Vorfeld die entsprechenden Genehmigungen einzuholen.

4.1.2 Wasserversorgung
Die Versorgung mit Trink- und Brauchwasser ist durch den Anschluss an das zentrale Versorgungsnetz des Zweckverbands zur Wasserversorgung der Surgruppe sicherzustellen. Die Leistungsfähigkeit der örtlichen Versorgungsleitungen ist vom Versorgungsträger eigenverantwortlich zu überprüfen.

4.2. Oberflächengewässer / Überschwemmungssituation

4.2.1 Oberflächengewässer
Oberirdische Gewässer werden durch das Vorhaben nicht berührt.

4.2.2 Starkniederschläge
Starkniederschläge können flächendeckend überall auftreten. Voraussichtlich werden solche Niederschläge aufgrund der Klimaänderung an Häufigkeit und Intensität weiter zunehmen.
Auch im Planungsgebiet kann bei sorgenannten Sturzfluten flächenhafter Abfluss von Wasser und Schlamm sowie Erosion auftreten. Dabei ist auch das von außen zufließende Wasser zu berücksichtigen.
Wir empfehlen dringend, diese Gefahr im eigenen Interesse bei der Bauleitplanung zu berücksichtigen und eigenverantwortlich Vorkehrungen zur Schadensreduzierung und Schutzmaßnahmen vor Personenschäden vorzunehmen.
Je nach Größe und Lage der neuen Baukörper bzw. Baumaßnahmen kann der Abfluss des flächenhaft abfließen Oberflächenwassers und Schlamms gegebenenfalls so verändert werden, dass dies zu nachteiligen Auswirkungen für Ober- bzw. Unterlieger führt. Wir empfehlen daher § 37 WHG entsprechend zu berücksichtigen.

4.3 Abwasserentsorgung

4.3.1 Niederschlagswasser
Unverschmutztes oder nur leicht verschmutztes Niederschlagswasser muss vor Ort versickert werden. Bei der Behandlung und Ableitung des Niederschlagswassers sind für den vorsorgenden Gewässerschutz bestimmte Regeln einzuhalten.
Wir bitten daher folgende Punkte als Hinweise bzw. Festsetzungen in die Satzung mit aufzunehmen:
  • Dachflächenwasser sowie Niederschlagswasser von privaten Hof- und Zufahrtsflächen sollte nach Möglichkeit auf den jeweiligen Grundstücken versickert werden. Dabei ist eine breitflächige Versickerung über eine belebte Oberbodenschicht anzustreben. Die Eignung des Untergrundes zur Versickerung nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik ist zu prüfen. Ist eine flächenhafte Versickerung über eine geeignete Oberbodenschicht nicht möglich, so ist eine linienförmige Versickerung z. B. mittels Mulden-Rigolen vorzuziehen. Die Beseitigung des Niederschlagswassers über Sickerschächte ist grundsätzlich zu begründen und nur in Ausnahmefällen zulässig.
  • Der Versiegelung des Bodens ist entgegenzuwirken. Gering belastetes Niederschlagswasser sollte daher versickert werden (nach LfU Merkblatt Nr. 4.3/2 und DWA-Blatt M 153). Entsprechend sind Garagenzufahrten, Park- und Stellplätze, Terrassen etc. als befestigte Vegetationsflächen (z. B. Schotterrasen, Pflasterrasen, Rasengittersteine) oder mit versickerungsfähiger Pflanzendecke auszuführen.
  • Wenn die Dacheindeckung aus Kupfer, Zink oder Blei besteht, ist eine Versickerung nur nach einer Vorbehandlung zulässig. Eine wasserrechtliche Genehmigung ist in solchen Fällen erforderlich. Dachflächenanteile mit diesen Materialien < 50 m² sowie Dachrinnen und Fallrohre können vernachlässigt werden.
  • Es ist eigenverantwortlich zu prüfen, inwieweit bei der Beseitigung von Niederschlagswasser eine genehmigungsfreie Versickerung bzw. Gewässereinleitung vorliegt. Die Vorgaben der Niederschlagswasserfreistellungsverordnung (NWFreiV) und der Technischen Regeln zum schadlosen Einleiten von gesammeltem Niederschlagswasser in oberirdische Gewässer (TRENOG) bzw. in das Grundwasser (TRENGW) sind einzuhalten.
  • Gegebenenfalls ist eine wasserrechtliche Genehmigung bei der Kreisverwaltungsbehörde mit entsprechenden Unterlagen zu beantragen. Bei der Beseitigung von Niederschlagswasser von Dach-, Hof- und Verkehrsflächen sind dann die Anforderungen der DWA-Blätter A 138, A 117 und M 153 einzuhalten.

4.3.2 Zusätzliche Hinweise

Regenwassernutzung:
Auf die Möglichkeit der Regenwassernutzung z.B. zur Gartenbewässerung und WC-Spülung wird hingewiesen. Die Errichtung einer Eigengewinnungsanlage ist nach AVBWasserV dem Wasserversorgungsunternehmen zu melden. Es ist unter anderem sicherzustellen, dass keine Rückwirkungen auf das private und öffentliche Trinkwasserversorgungnetz entstehen.

4.4 Altlastenverdachtsflächen

Der aktuelle Informationsstand zu potentiellen punktuellen Bodenverunreinigungen z.B. durch Altlastenverdachtsflächen, Altstandorten, Altlasten etc. ist beim Landratsamt Traunstein einzuholen.
Mögliche Bodenverunreinigungen können direkte negative Auswirkungen auf Mensch, Pflanze, Grundwasser und Gewässer haben. Sie sind ggf. auch bei der Planung der Niederschlagswasserbehandlung zu berücksichtigen. Im Bereich von Altlastenverdachtsflächen, Altstandorten, Altlasten etc. darf keine Versickerung von Niederschlagswasser vorgenommen werden.
Weiterhin können anthropogene Auffüllungen z.B. mit Bauschutt, belastetem Aushub etc. zu erheblichen Entsorgungskosten bei Baumaßnahmen führen.
Befinden sich auf dem Plangebiet Altlastenverdachtsflächen, Altstandorte, Altlasten etc. sollten die zu Beurteilung der Gefährdungspfade Boden-Mensch, Boden-Pflanze und Boden-Wasser erforderlichen Untersuchungsschritte im Rahmen der Bauleitplanung durchgeführt werden. Mit den Untersuchungen sollten nur Sachverständige und Untersuchungsstellen mit einer Zulassung nach der Verordnung über Sachverständige und Untersuchungsstellen für den Bodenschutz und die Altlastenverhandlung in Bayern (VSU) beauftrag werden.
Sollten während der Baumaßnahmen dennoch Bodenauffälligkeiten angetroffen werden, welche auf eine Altlast o.ä. hinweisen, ist das Landratsamt Traunstein zu verständigen.

Das Landratsamt (Abteilung 6 – Gesundheit sowie SG 4.16 – Wasserrecht und SG 4.40 – Bauamt) erhält einen Abdruck der Stellungnahme

Mit freundlichen Grüßen
gez. Resch, BR“

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt die vorliegende Stellungnahme zur Kenntnis. Die wasserwirtschaftlichen Hinweise sind bei Bedarf an die betroffenen Bauwerber zur Kenntnisnahme und Beachtung weiterzugeben. Bei wasserrechtlich relevanten Neu- und Umbauvorhaben wird das Wasserwirtschaftsamt im Baugenehmigungsverfahren gemäß § 35 BauGB (Bauen im Außenereich) regelmäßig als Fachbehörde beteiligt. Auf eine Berücksichtigung der vorliegenden, allgemein gehaltenen Hinweise in der Satzung soll deshalb im Interesse der Lesbarkeit des Planes und im Interesse einer möglichst geringen Festsetzungsdichte verzichtet werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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2.2.5. Zweckverband zur Wasserversorgung der Surgruppe; Stellungnahme vom 01.10.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Markt Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Bauausschusses 15.01.2020 ö beschließend 2.2.5

Sachverhalt

Inhalt der Stellungnahme:

„Der Zweckverband zur Wasserversorgung der Surgruppe nimmt zum Erlass einer Außenbereichssatzung für den Ortsteil Buch wie folgt Stellung:
Falls Änderungen bei Hauswasseranschlüssen notwendig werden oder weitere Grundstücksanschlüsse hergestellt werden sollten, sind die Kosten in voller Höhe dem Zweckverband zu erstatten.
Desweitern werden vom Zweckverband keine Einwände erhoben.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Willberger“

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt die vorliegende Stellungnahme zur Kenntnis. Die Hinweise werden beachtet und gegebenenfalls an künftige Bauwerber weitergegeben.
Folgender allgemeiner Hinweis ist in die Satzung aufzunehmen: „Sofern im Zuge von Bauvorhaben neue Hausanschlüsse für die Versorgung mit Strom, Wasser oder Telekommunikation erforderlich sind oder bestehende Anschlüsse geändert werden müssen, so sind die Anschlussbedingungen eigenverantwortlich durch den Bauherrn rechtzeitig mit dem zuständigen Versorgungsunternehmen abzustimmen. Gleiches gilt für die Abwassereinleitung in die zentrale Kanalisation.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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2.3. Entscheidung über das weitere Verfahren

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Markt Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Bauausschusses 15.01.2020 ö beschließend 2.3

Sachverhalt

Die Verwaltung schlägt vor, auf der Grundlage der geänderten Planung ein weiteres beschränktes Anhörverfahren durchzuführen, welches auf die Beteiligung der Unteren Bauaufsichtsbehörde beschränkt werden soll. Auf eine neuerliche Öffentlichkeitsbeteiligung soll verzichtet werden.

Beschluss

Der Bauausschuss billigt die aufgrund der heutigen Abwägung geänderte Planung für die gegenständliche Außenbereichssatzung. Die Verwaltung wird angewiesen, ein weiteres beschränktes Anhörverfahren durchzuführen, welches auf die Beteiligung der Unteren Bauaufsichtsbehörde beschränkt werden soll. Auf eine neuerliche Öffentlichkeitsbeteiligung soll verzichtet werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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3. Bauantrag des Marktes Waging: Neubau einer 2-gruppigen Kinderkrippe, Fl.Nr. 4/0 Gem. Tettenhausen, Kirchplatz 7

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Markt Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Bauausschusses 15.01.2020 ö beschließend 3

Sachverhalt

Südlich vom bestehenden Kindergarten (KiGa) in Tettenhausen ist ein Anbau für eine 2-gruppige Kinderkrippe geplant. Die Erweiterung ist notwendig um den prognostizierten Bedarf für die nächsten Jahre gerecht werden zu können.

Das Vorhaben soll mit dem bestehenden KiGa-Gebäude durch einen kleinen Durchgang verbunden werden. Das neue Kinderkrippen-Gebäude hat Außenmaße von ca. 14 m x 26 m und wird wie das Bestandsgebäude als Erdgeschossiger Baukörper ausgeführt; mit einer kleinen Unterkellerung für die Haustechnik und einem Abstellraum. Das Gebäude erhält eine seitl. WH von knapp 4 m, FH ca. 6 m mit einem Satteldach von 18° DN.

Nachdem sich der Erweiterungsbau nicht mehr im Geltungsbereich der Innenbereichssatzung befindet und auch außerhalb des Geltungsbereichs von einem der angrenzenden Bebauungspläne liegt, wäre das Grundstück zunächst als Außenbereich zu beurteilen, welches erst mit der Bebauung der umliegenden Grundstücke im B-Plan zum Innenbereich werden würde.
Nach erfolgter Rücksprache mit dem LRA Traunstein (Kreisbaumeister) vom 22.05.2019, kann dem Vorhaben das öffentliche Interesse zur Umsetzung der Baumaßnahme, die FNP-Darstellung und die zukünftige Entwicklung der Umgebungsbebauung zugutegehalten werden. Entsprechend wurde eine Genehmigung nach § 35 Abs. 2 BauGB für möglich erachtet. Soweit öffentliche Belange wie z.B. das Rücksichtnahmegebot auf die geplante Umgebungsbebauung durch das Bauvorhaben nicht beeinträchtigt wird. Nachdem sich in der Umgebungsbebauung nur geplante Wohnhäuser befinden und die Nutzungszeit des KiGa sich auf Tageszeiten beläuft, erwarten wir hier keine Beeinträchtigungen.

Information: Die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn liegt mit E-Mail der Reg. v. Obb. vom 02.01.2020 vor.

Beschluss

Das Vorhaben ist nach § 35 Abs. 2 BauGB zu beurteilen. Der Kindergartenerweiterung sollte das öffentliche Interesse zur Umsetzung der Maßnahme, die FNP-Darstellung (Gemeinbedarfsfläche für Kindergarten) und die zukünftige bauliche Entwicklung der Umgebung (Bebauungspläne und Innenbereichssatzung) zugutegehalten werden.

Der Bauausschuss des Marktes Waging a. See erteilt dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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4. Bauantrag der Bergader Privatkäserei GmbH: Erweiterung um einen neuen Doppelstocktank, Fl.Nr. 278 Gem. Waging, Weixlerstr. 16

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Markt Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Bauausschusses 15.01.2020 ö beschließend 4

Sachverhalt

Die Bergader Privatkäserei beabsichtigt auf ihrem Betriebsgrundstück einen weiteren Milchtank (Doppelstocktank) zu errichten.

Im FNP ist die Fläche als Gewerbefläche dargestellt. Des Weiteren ist das Vorhaben nach § 34 BauGB zu beurteilen. Eine Nachbarunterschrift liegt vor. Gründe, die gegen die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens sprechen könnten, sind nicht erkennbar.

Beschluss

Im FNP ist die Fläche als Gewerbefläche dargestellt. Des Weiteren ist das Vorhaben nach § 34 BauGB zu beurteilen.

Der Bauausschuss des Marktes Waging a. See erteilt dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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5. Bauantrag von Herrn Maierhofer: Abbruch-, Um- und Zubau für eine Garagenerweiterung und Schaffung von Wohnräumen, Fl.Nr. 742/7 Gem. Freimann, Mayerhofen 11

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Markt Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Bauausschusses 15.01.2020 ö beschließend 5

Sachverhalt

Der Antragsteller beabsichtigt den Abbruch der Garage, sowie den Neu- und Umbau einer Garage, einschließlich der Schaffung von Wohnraum im ersten Obergeschoss, sowie einer Außentreppe. Die Grundfläche des beantragten Garagen- und Wohngebäudes ist mit ca. 53 m2 geplant, die seitliche Wandhöhe soll 5,49 m betragen. Laut Architekturbüro wurde das Bauvorhaben bereits mit der Unteren Bauaufsichtsbehörde im Landratsamt abgeklärt.

Beschluss

Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich der Außenbereichssatzung Mayerhofen. gem. § 35 Abs. 6 BauGB. Es beurteilt sich somit nach § 35 Nr. 2 BauGB. Der Bauausschuss des Marktes  Waging a. See erteilt dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen (§ 36 BauGB).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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6. Bauantrag der Fa. Schneckenpointner: Errichtung eines Garagengebäudes als Anbau an die best. Maschinen- und Gerätehalle, Fl.Nr. 568 Gem. Freimann, Unteraschau 1

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Markt Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Bauausschusses 15.01.2020 ö beschließend 6

Sachverhalt

Der Antragsteller beabsichtigt die Errichtung eines Garagengebäudes als Anbau an die bestehende Maschinen -und Gerätehalle. Zweck des Gebäudes ist die Unterbringungsmöglichkeit zweier Fahrzeuge, sowie die Unterbringung von Fahrrädern in einem separaten Nebenraum. Das Gebäude soll mit den Maßen 10,24 m x 6,99 m und mit einer seitlichen Wandhöhe von 3,65 m errichtet werden. Auf Antrag des Bauherrn wurde der betroffene Nachbar beteiligt.

Beschluss

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich der Innenbereichssatzung Unteraschau (2. Änderung). Der Bereich ist nach § 34 BauGB zu beurteilen. Das Garagengebäude überschreitet größtenteils die festgesetzte Baugrenze.

Der Bauausschuss des Marktes Waging a. See erteilt dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen und stimmt einer Befreiung zur Überschreitung der Baugrenzen zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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7. Antrag auf Vorbescheid von Frau und Herrn Pletschacher: Abbruch des bestehenden Gebäudes und Neubau eines Wohnhauses mit Garage, Fl.Nr. 468 Gem. Nirnharting, Doppelmühl 3

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Markt Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Bauausschusses 15.01.2020 ö beschließend 7

Sachverhalt

Die Antragsteller beabsichtigen den Abbruch des bestehenden Gebäudes und den Neubau eines Wohnhauses mit Garage. Bei dem bestehenden Gebäude handelt es sich um ein Wohnhaus, das derzeit noch bewohnt wird und ein stillgelegtes Sägewerk. Mit dem Vorbescheid möchten die Antragsteller abfragen, ob das Vorhaben umsetzbar und zulässig ist. Der Baukörper ist mit EG + DG in den Maßen 12,99 m x 9,99 m mit einer seitlichen Wandhöhe von 5,9 m und einer Firsthöhe von 7,92 m, die Garage ist mit den Maßen 7,49 m x 6,49 m geplant.

Das Vorhaben ist nach § 35 BauGB (Außenbereich) zu beurteilen. Gem. § 35 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 ist die Neuerrichtung eines gleichartigen Wohngebäudes an gleicher Stelle unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Beschluss

Das Vorhaben ist nach § 35 Abs. 2 BauGB zu beurteilen. Der Bauausschuss des Marktes Waging a. See erteilt dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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8. Antrag auf Vorbescheid von Herrn Schuhegger: Abbruch des landw. Wohnhauses und Neubau eines Betriebsleiterwohnhauses, Fl.Nr. 1335 Gem. Nirnharting, Schuhegg 1 und 2

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Markt Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Bauausschusses 15.01.2020 ö beschließend 8

Sachverhalt

Der Antragsteller beabsichtigt den Abbruch des landwirtschaftlichen Wohnhauses und den Neubau eines Betriebsleiterwohnhauses südlich von den bestehenden baulichen Anlagen. Die Grundfläche des Gebäudes ist mit ca. 140 m² geplant.

Ein Betriebsleiterwohnhaus ist als privilegiertes Vorhaben im Außenbereich zulässig. Die Prüfung der vorliegenden Privilegierung obliegt der Genehmigungsbehörde. Es werden zwei Stellplätze errichtet. Im Zuge des Vorbescheidsantrages wurde von einer Beteiligung der Nachbarn abgesehen.

Beschluss

Das Vorhaben ist nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB zu beurteilen. Der Bauausschuss des Marktes Waging a. See erteilt dem Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen.
Dem Antragsteller wird empfohlen das neu geplante Betriebsleiterwohnhaus aus Gründen der ortsplanerischen Gestaltung an gleicher Stelle (des best. landw. Wohnhauses) zu errichten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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9. Antrag auf Vorbescheid von Frau Schuhbeck: Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage, Fl.Nr. 257/7 Gem. Waging a. See, Seestraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Markt Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Bauausschusses 15.01.2020 ö beschließend 9

Sachverhalt

Die Antragstellerin beabsichtigt die Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit II VG und einer Tiefgarage. Das Gebäude ist mit einer Grundfläche von 210 m² und einer seitl. WH von 7 m geplant.
Es sollen fünf bis sechs Wohnungen entstehen und zwölf Stellplätze errichtet werden. Sieben Stellplätze sind in der Tiefgarage geplant, die Zufahrt ist am südlichen Grundstücksende geplant. Fünf Stellplätze, sowie eine zweite Zufahrt sind nördlich des Gebäudes dargestellt.

Auf dem Grundstück befinden sich laut der Antragstellerin verschiedene Geh-, Fahrt- und Leitungsrechte. Im Zuge des Vorbescheidsantrages wurde von einer Beteiligung der Nachbarn abgesehen.

Mit dem Vorbescheid soll die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit abgefragt werden.

Beschluss

Das Vorhaben ist nach § 34 BauGB zu beurteilen. Der Bauausschuss des Marktes Waging a. See stimmt einer Bebauung des Grundstücks grundsätzlich zu. Allerdings sehen wir als Bezugsfall für die überbaubare Grundfläche, den Baukörper auf Fl.Nr. 257/5 mit ca. 193 qm. Hinsichtlich der Einfügung der seitlichen Wandhöhe können wir ohne Schnittdarstellung bzw. Darstellung des Gebäudes im Geländeverlauf keine abschließende Zustimmung erteilen. Das Gelände ist hier von Norden nach Süden stark abfallend und die Nachbargebäude der unmittelbar angrenzenden Grundstücke weisen seitl. WH von 5 m bzw. 6,50 m nach. Auf eine verträgliche Einfügung des Baukörpers in das Landschaftsbild ist hier zu achten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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10. Antrag auf eine zusätzliche Grundstückszufahrt, Fl.Nr. 13/5 Gem. Waging, Schulgasse 6

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Markt Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Bauausschusses 15.01.2020 ö beschließend 10

Sachverhalt

Der Grundstückseigentümer Hr. Berschlmayer beabsichtigt für das o.g. Grundstück eine weitere Wohnbebauung für seine Kinder. In diesem Zusammenhang würde er gerne eine zusätzliche Grundstückszufahrt schaffen.

Beiliegend die vorgeschlagene Planung bzgl. der Zufahrt und die gemeindliche Stellungnahme unserer Bautechnik zu dem Vorgang.

Beschluss

Der Bauausschuss des Marktes Waging a. See nimmt den Antrag auf eine zusätzliche Grundstücksausfahrt mit dem Planentwurf v. 11.11.2019 des Architekturbüros Schwangler, zur Kenntnis. Die Verwaltung wird beauftragt gem. dem Entwurf v. 02.12.2019 der Bautechnik ein Antwortschreiben vorzubereiten.

Zwischen dem privaten Grundstück des Antragstellers und der öffentlichen Flurnummer 7/0 „Schulgasse“ hat der Antragsteller auf seinem Grund eine bauliche Trennung herzustellen (z.B. in Form einer Hecke oder eines Gartenzauns). Entsprechende Unterlagen sind vor Beginn der Maßnahme mit der Marktgemeinde Waging abzustimmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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11. Allgemeine Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Markt Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Bauausschusses 15.01.2020 ö 11

Sachverhalt

Es wurden keine Bekanntgaben der Verwaltung vorgetragen.

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12. Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Markt Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Bauausschusses 15.01.2020 ö 12
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12.1. Neubau Kinderkrippe Tettenhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Markt Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Bauausschusses 15.01.2020 ö beschließend 12.1

Sachverhalt

Nachdem unter TOP 3 heute der Bauantrag des Marktes Waging für den Neubau der Kinderkrippe in Tettenhausen behandelt wurde, ergab sich noch ein weiterer Besprechungspunkt hinsichtlich der Ausführung des geplanten Bauvorhabens auch im Zusammenhang mit dem gestellten Antrag von GR Georg Huber vom 04.01.2020.

Der Antrag von GR Georg Huber wird in der nächsten Gemeinderatssitzung (am 13.02.2020) ordnungsgemäß auf die Tagesordnung genommen.
Nachdem sich der Bauausschuss bereits mit dem o.g. Thema in seiner jüngsten Sitzung am 04.12.2019 befasst hat, spricht er nun eine Empfehlung an den Marktg emeinderat aus.

Beschluss

Der Bauausschuss des Marktes Waging a. See spricht sich für eine Massivbauweise (KfW 55 Standard) aus. Zudem soll auf ein qualitativ hochwertiges Klimapaket sowie Beschattungssystem für das Gebäude geachtet werden und in die Ausschreibung mit aufgenommen werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 1

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12.2. Anträge aus dem Gremium

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Markt Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Bauausschusses 15.01.2020 ö 12.2

Sachverhalt

- Nachfrage zur letzten Sitzung ob es schon eine Rückmeldung vom LRA Traunstein gäbe bzgl. der Erdbewegungen bzw. Baumaßnahmen im Bereich des Anwesens "Gepping 1" (Fl.Nr. 618 der Gemarkung Gaden)? Die Verwaltung hat mit E-Mail vom 05.12.2019 den Sachverhalt an das LRA Traunstein m.d.B. um Prüfung weitergeleitet. Eine Rückmeldung ist bis dato noch nicht erfolgt.

- GR Schwangler erkundigt sich, ob die Prioritätenliste der (Bau-) Maßnahmen des Marktes Waging noch in dieser Legislaturperiode oder erst in der neuen Legislaturperiode des Gemeinderats entschieden werden soll? Bürgermeister Baderhuber führt dazu aus, dass es bereits eine Maßnahmenliste gäbe. Die Mehrheit des Bauausschusses sprach sich dafür aus, die Prioritätenliste jetzt noch zu erstellen und hier eine Empfehlung an den neuen Gemeinderat auszusprechen.

- GR Hofmann erkundigt sich zum Sachstand aus der letzten Sitzung bezüglich der Straßenlaternen in Aglassing. Die Anfrage wird derzeit von der Verwaltung noch bearbeitet.

- Nachfrage zur letzten Sitzung bzgl. der Grünordnung im Bebauungsplan „Gewerbe- und Mischgebiet am Höllenbach“. Die Verwaltung führt dazu erneut aus, dass im o.g. Bebauungsplan in der Fassung der 7. und 9. Änderung, entsprechend Pflanzgebote für Bäume (integrierte Grünordnungsplanung) vorgesehen wurden, weitere Festsetzungen zur Grünordnung sind nicht getroffen worden.

- GR’in Rehrl bringt den Vorschlag vor, man könne doch das nicht mehr genutzte Trafohaus nähe Holzleiten umbauen sodass sich Greifvögel einnisten könnten. Da die Greifvögel kaum mehr Nistplätze zur Verfügung hätten. Die Diskussion im Bauausschuss ergab, dass zuerst geprüft werden solle, ob man das Trafohaus in der Folge auch noch abreißen darf, sollten sich tatsächlich dort Greifvögel einnisten, oder ob hier dann der „Vogelschutz“ Vorrang hat.

Datenstand vom 16.04.2020 11:03 Uhr