Datum: 13.02.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Waging a. See
Gremium: Marktgemeinderat Waging a. See
Körperschaft: Markt Waging a. See
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 21:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 09.01.2020
2 Rückblick auf das Tourismusjahr 2019
3 Planung einer automatisierten Unterflur-Bewässerungsanlage für den Sportplatz Waging a. See unter Beachtung der technischen Anforderungen für die Trinkwasserversorgung
4 Vorstellung der Entwurfsplanung zum Umbau des neuen Betriebsgebäudes der GWW "Am Höllenbach 18" (ehem. Penny Gebäude)
5 Beschlussfassung zur Festlegung von Prioritäten bei Investitionsvorhaben
6 Erlass der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020
6.1 Erlass des Wirtschaftsplanes für den Eigenbetrieb "Gemeindewerke" für das Wirtschaftsjahr 2020
6.2 Erlass des Wirtschaftsplans für den Eigenbetrieb "Seniorenheim St. Martin" für das Wirtschaftsjahr 2020
7 Antrag der DJK Otting 1966 e.V. auf Bezuschussung zur Erneuerung der Flutlichtanlage
8 Neubau Kinderkrippe Tettenhausen: Antrag von GR Georg Huber zur Ausführung des Vorhabens in Holz- oder Massivbauweise
9 Bauvorhaben des Marktes Waging: Neubau Kinderkrippe Tettenhausen, Fl.Nr. 4/0 Gem. Tettenhausen, Austauschplanung für das Kellergeschoss
10 Vergabe der Trägerschaft für einen Waldkindergarten
11 Beschluss zur Teilnahme bei der Gründung eines Energieeffizienznetzwerkes für Kommunen aus dem Landkreis Traunstein und Rosenheim
12 Erhöhung der Fundtierpauschale
13 Bekanntgabe von Tagesordnungspunkten aus nichtöffentlichen Sitzungen, für die die Gründe der Geheimhaltung weggefallen sind (Art. 52 Abs. 3 GO)
14 Sonstiges

zum Seitenanfang

1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 09.01.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Marktgemeinderates Waging a. See 13.02.2020 ö beschließend 1

Beschluss

Der Marktgemeinderat Waging a. See hat die öffentliche Sitzungsniederschrift vom 09.01.2020 zur Kenntnis genommen und genehmig t diese ohne Einwände.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2. Rückblick auf das Tourismusjahr 2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Marktgemeinderates Waging a. See 13.02.2020 ö 2

Diskussionsverlauf

Nach kurzer Einführung durch ersten Bürgermeister Baderhuber informiert Eva Bernauer, Leiterin der Waginger Tourist Information, über das abgelaufene Tourismusjahr 2019. Trotz des weiter voranschreitenden Bettenrückgangs um 84 Betten auf 1.078 Betten zum Ende des Jahres 2019 konnte bei den Übernachtungszahlen ein leichter Zuwachs um 0,7 % auf eine neue Rekordzahl von 439.568 Übernachtungen verzeichnet werden. Die Gründe dafür sind die ebenfalls geringfügig gestiegene Anzahl der Gästeankünfte um 0,5 % und der deutliche Anstieg bei den Campingübernachtungen um 2,8 %.
Weiter berichtete Eva Bernauer über die zahlreichen Werbeaktivitäten u.a. im Regionalfernsehen Oberbayern oder auf der Bayernwelle Südost. Themenbezogene Printwerbung wurde u.a. über die Deutschen Journalisten Dienste veröffentlicht und natürlich standen auch wieder öffentlichkeitswirksame Messeauftritte auf dem Programm. Ein starker Zuwachs an Nutzern konnte in den letzten Jahren auch auf der gemeindlichen Homepage verzeichnet werden und die Präsenz in den sozialen Medien fand ebenfalls große Resonanz.
Zum Abschluss ihres Vortrages geht die TI-Leiterin noch auf die LEADER-Projekte Radbegleitinfrastruktur und Wanderwegekonzept ein und kündigt die Infoveranstaltung zu einem möglichen „Dahoam is Dahoam“-Wanderweg am 17.02.2020 an.
In der folgenden Diskussion nimmt Eva Bernauer Stellung zum Thema „Bettenrückgang“ dem man mit Investorenmodellen für leerstehende Ferienwohnungen begegnen könnte. Die Eigentümer stellen dabei ihre renovierungsbedürftigen Wohnungen z.B. für einen Zeitraum von 5 Jahren zur Verfügung und erhalten 18 % der Einnahmen vom Investor. Ein starkes Defizit besteht vor allem bei Zimmervermietungen, seit das Hotel Wölkhammer seine Pforten geschlossen hat.
Beim Thema Radio- und Fernsehwerbung war man sich einig, dass dies nur mit interessanten Themen Sinn mache!

zum Seitenanfang

3. Planung einer automatisierten Unterflur-Bewässerungsanlage für den Sportplatz Waging a. See unter Beachtung der technischen Anforderungen für die Trinkwasserversorgung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Marktgemeinderates Waging a. See 13.02.2020 ö beschließend 3

Sachverhalt

Der „Supersommer 2018 und 2019“ hat auch die Trinkwasserversorgung Waging vor Herausforderungen gestellt. Der Tagesspitzenverbrauch erreichte fast die Kapazitätsgrenze der genehmigten wasserrechtlichen Fördermenge. Deshalb wurde damals in Abstimmung mit der Otting-Pallinger Gruppe beschlossen, die Notleitung täglich zu öffnen, um die Trinkwasserversorgung für den Markt Waging sicherzustellen. Auch in 2019 wurden von der Otting-Pallinger Gruppe wieder zusätzlich ca. 100.000 m³ Trinkwasser zum Schutz des Grundwasserleiters bezogen. In Waging wird das gesamte Trinkwasser aus Grundwasser gewonnen. Wenn man die Aufzeichnungen des Grundwasserspiegels der Brunnen II und III verfolgt, war teilweise eine Absenkung von bis zu 1,5 Meter erfolgt. Die Erholung der Pegel der Grundwasserleiter dauerte nach Aufzeichnungen fast ein halbes Jahr. Da sich der Trend nach wärmeren Sommermonaten mit weniger Niederschlagsmenge abzeichnet, müssen auch in der Trinkwasserversorgung die Strukturen fortwährend angepasst werden, um die Quantität und Qualität des Trinkwassers zu erhalten.
Aus wasserwirtschaftlicher Sicht ist bei der Errichtung einer Bewässerungsanlage in erster Linie eine Versorgung mit gespeichertem Niederschlags- und Oberflächenwasser bei ausreichend hohem Wasserbedarf anzustreben. Nach Aufzeichnungen aus der Vergangenheit wurden für die Bewässerung des Sportplatzes täglich Wassermengen von 30 bis max. 95 m³ benötigt. Deshalb wurde in enger Abstimmung mit dem TSV Waging und den Gemeindewerken die Möglichkeiten und technische Umsetzung einer automatischen Bewässerungsanlage besprochen.
Bei einer automatischen Bewässerungsanlage mit geplanter Zisterne zum Vorrat von Wassermengen, besteht das Risiko einer Wasserverkeimung des gesamten Trinkwassernetzes, wenn die technische Ausführung nicht nach geltendem Regelwerk umgesetzt wird. Dies bedeutet, dass die Installation eines Rohrtrenners zum Schutz nicht ausreicht. Stattdessen muss eine vollständige hydraulische Trennung der gefährdeten Trinkwasserinstallation über einen sogenannten freien Auslauf erfolgen. Deswegen darf zwischen der Trinkwassserinstallation und der Verrohrung der Bewässerungsanlagen keine direkte Verbindung besteht.
Einschlägig geltend ist das Regelwerk DIN EN 1717, dahinter steht die Trinkwasserverordnung 2018 (TrinkwV), welches in § 17 Absatz 1 und 6 das Einhalten der Normen zwingend fordert und bei Verstößen ausdrücklich auch diejenigen, die davon Kenntnis haben, in § 24 und § 25 TrinkwV in die Pflicht nimmt. Typische Anwendungsfälle sind Unterfluranlagen zur Bewässerung von Grünflächen, Regenwassernutzungsanlagen sowie Tiertränken.
Von den Gemeindewerken wurden 7 verschiedene Konzepte zur sinnvollen und kosteneffizienten Umsetzung geprüft.
Der TSV 1888 Waging a. See hat mit Schreiben vom 10.02.2020 eine Bezuschussung des Vorhabens beantragt.

Diskussionsverlauf

Erster Bürgermeister Matthias Baderhuber geht in seiner Einführung darauf ein, dass das Thema bereits in der Dezembersitzung behandelt wurde und der Marktgemeinderat einen Zuschuss in Höhe von 60.000 € in Aussicht gestellt hat. Die Gemeindewerke haben zwischenzeitlich verschiedene Varianten ausgearbeitet, die anschließend vom Bautechniker der Gemeindewerke, Franz Fenninger, vorgestellt werden. Fenninger stellt 7 verschiedene Konzepte laut beiliegender Präsentation vor. Favorisiert wird aus Sicht der Gemeindewerke die Variante 7 mit einem Speichervolumen von 55 m³ und Gesamtkosten von ca. 102.000 €.
In der folgenden Diskussion werden die Fragen der Ratsmitglieder geklärt. Eine Wasserersparnis durch die neue Anlage ergibt sich laut Fenninger durch die Möglichkeit, den Rasen in einem Gießvorgang mit 12 Ltr. p ro m² zu beregnen. Durch den kontrollierten Gießvorgang dringt das Wasser tiefer in den Boden ein und führt dazu, dass der Rasen tiefer wurzelt. Das Problem bei einer Speicheranlage besteht darin, dass man nicht darauf warten kann, bis es regnet, sondern der Speicher mit Trinkwasser gefüllt werden muss, wenn die entsprechenden Mengen im Leitungsnetz zur Verfügung stehen. Der kontrollierte Gießvorgang muss mindestens alle vier Tage durchgeführt werden. Auch bei der Variante 5 mit einem maximalen Speichervolumen von 560 m³ könnten bei einer vollständigen Füllung mit Regenwasser nur 6,4 Gießvorgänge ausgeführt werden. Für eine vollständige Befüllung wäre aber bei einer Dachfläche von 804 m² eine Niederschlagsmenge von ca. 696 m³ erforderlich, was der Menge von zwei bis drei regenreichen Sommermonaten entspricht. Die Kosten für eine Speicheranlage wie bei Variante 5 in Höhe von ca. 143.000 € stehen damit nicht im Verhältnis zur Trinkwasserersparnis. Zur Ermittlung der Gesamtkosten kommen dann noch die Unterflurbewässerungsanlage mit Kosten von ca. 30.000 € dazu.
GR Seehuber berichtet über eine Besichtigung des Rasens im Wilhelm-Scharnow-Stadion mit einem Fachmann, der bestätigt hat, dass ein Sportrasen möglichst tief verwurzelt sein sollte, damit bei der Benutzung möglichst wenig Schäden entstehen. Beim Waginger Rasen sind die Wurzeln zu flach.
Zum Abschluss der Diskussion fasst der Marktgemeinderat folgenden

Beschluss

Der Marktgemeinderat stimmt der technischen Umsetzung der Bewässerungsanlage für den Sportplatz als Variante 7 zu. Bauherr der Maßnahme ist der TSV 1888 Waging a. See e.V. Der Marktgemeinderat sichert eine finanzielle Unterstützung durch einen kommunalen Zuschuss in Höhe von max. 60.000 € zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

4. Vorstellung der Entwurfsplanung zum Umbau des neuen Betriebsgebäudes der GWW "Am Höllenbach 18" (ehem. Penny Gebäude)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Marktgemeinderates Waging a. See 13.02.2020 ö 4

Sachverhalt

In der Werkausschusssitzung vom 17.10.2019 wurde das Planungsbüro Wimmer aus Surberg – Lauter mit den Leistungsphasen 1 bis 4 gemäß HOAI zum Umbau des neuen Betriebsgebäudes „Am Höllenbach 18“ beauftragt. Die Entwurfsplanung zur Neugestaltung des ehem. Penny Marktes wurde ausgearbeitet und mit den Angestellten der Gemeindewerke auf deren Bedarf abgestimmt.
Geplant sind 9 Büros für Verwaltungs- und Technikpersonal, ein Besprechungsraum für ca. 30 Personen, Sanitär- und Aufenthaltsräume, zwei A rchivräume sowie eine Werkstatt mit Lagerfläche. Die Kostenschätzung für den Umbau inkl. Einrichtung und Planungshonorar beläuft sich derzeit auf netto 650.000,00 €. Hinzu kommt noch das Honorar des Fachplaners Elektro. Der Werkausschusses hat am 29.01.2020 die Entwurfsplanung mit vorliegender Kostenschätzung vorberatend einstimmig beschlossen.

Diskussionsverlauf

Erster Bürgermeister Matthias Baderhuber weist in seiner Einführung auf den einstimmigen Empfehlungsbeschluss des Werkausschuss hin.
Anschließend stellt Werkleiterin Patricia Hund die Entwurfsplanung des Planungsbüros Wimmer aus Lauter vom 06.02.2020 vor. Diese liegt dem Tagesordnungspunkt als Anlage bei.
Zur Frage der Lagerhaltung erläutert Werkleiterin Hund in der folgenden Diskussion, dass der Lagerraum mit ca. 74 m² sicherlich nicht zu groß bemessen ist. Für die Vorhaltung der für Notfälle benötigten Materialien vor allem bei der Wasserversorgung ist die Lagerfläche aber ausreichend. Eine großflächige Lagerhaltung ist aus Kostengründen heutzutage nicht mehr üblich und deshalb auch nicht vorgesehen.
Zum Abschluss der Diskussion fasst der Marktgemeinderat folgenden

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt die vorliegende Entwurfsplanung mit Kostenschätzung und erteilt die Zustimmung zur Einreichung der Planungsunterlagen bei der Genehmigungsbörde des Landratsamtes Traunstein.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

5. Beschlussfassung zur Festlegung von Prioritäten bei Investitionsvorhaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Marktgemeinderates Waging a. See 13.02.2020 ö 5

Sachverhalt

Bereits in der Sitzung des Marktgemeinderats am 24.10.2019 wurde dem Rat eine Liste mit den priorisierten Bauvorhaben vorgestellt. Eine Beschlussfassung, welche konkreten Bauprojekte in den kommenden Jahren in die Umsetzungsphase gelangen sollen, wurde jedoch nicht gefasst. Mitglied des Gemeinderats Franz Schwangler beantragte, dass die konkreten Projekte beschlussmäßig behandelt werden sollen, um einen Schwerpunkt zu setzen, welche Projekte konsequent und zielorientiert weiterverfolgt werden. Bereits bei der Vorstellung der Projekte in der Ratssitzung am 24.10.2019 lag der Schwerpunkt bei der Schaffung neuer Kinderbetreuungsplätze. Der in der heutigen Sitzung noch zu behandelnde Haushalt hat daher aus haushaltsrechtlicher Sicht einen seiner Schwerpunkte auf die Schaffung neuer Kinderbetreuungsplätze gesetzt. Die im Haushalt bzw. in der Finanzplanung vorgesehenen Investitionen würden bei planmäßiger Abwicklung zu Kreditaufnahmen von rd. 4,8 Mio. € führen. Ein Kreditbedarf in dieser Höhe wäre von der Gemeinde aufgrund der aktuellen Nullverschuldung des Kernhaushalts finanziell vertretbar. Welche Projekte kurz- bis mittelfristig durchgeführt werden sollen, gibt der Haushalt 2020 und die Finanzplanung bis 2023 vor. Der Haushalt mit seiner Finanzplanung ist quasi als Arbeitsheft zu sehen, welche Projekte umgesetzt werden sollen. Der Antrag von Mitglied des Gemeinderats Franz Schwangler wird von der Verwaltung durchaus als sinnvoll erachtet, da dann ein Beschluss vorhanden ist, welche Projekte in den Fokus rücken. Folgende größere Bauvorhaben sieht der Haushalt bzw. die Finanzplanung vor:


Im Haushalt und Finanzplan sind zudem erhebliche Mittel für den Kauf von beweglichen Sachen des Anlagevermögens, für Grunderwerb und für Investitionsförderungsmaßnahmen vorgesehen. Den Mitgliedern des Gemeinderats ist bewusst, dass für weitere Großbauvorhaben angesichts der bereits drohenden Kreditaufnahmen von insg. 4,8 Mio. € kein finanzieller Spielraum mehr besteht.

Diskussionsverlauf

Erster Bürgermeister Baderhuber erläutert eingangs den Antrag von GR Schwangler.
GR Neumann vertritt die Meinung, dass es sich bei einer Festlegung der zukünftigen Investitionen um eine wichtige Weichenstellung für die Zukunft handelt, die man dem neuen Marktgemeinderat überlasse sollte. Er stellt deshalb den Antrag zur Geschäftsordnung, die Abstimmung zu diesem Thema bis zur nächsten Legislaturperiode zurückzustellen.
Nach kurzer Diskussion fasst der Marktgemeinderat folgenden

Beschluss

Der Marktgemeinderat Waging a. See beschließt, die Beschlussfassung über eine Festlegung der Prioritäten für zukünftige Investitionsvorhaben bis zur nächsten Legislaturperiode zurückzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 1

zum Seitenanfang

6. Erlass der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Marktgemeinderates Waging a. See 13.02.2020 ö 6

Diskussionsverlauf

Kämmerer Bernhard Kraus berichtet darüber, dass der Haushaltsentwurf für das Haushaltsjahr 2020 in der Finanzausschusssitzung am 21.01.2020 intensiv vorberaten wurde. Der Verwaltungshaushalt erreichte in der Entwurfsplanung ein Planvolumen von 13.418.600 €. Das endgültige Planvolumen liegt, nachdem in der Finanzausschusssitzung noch einige Änderungen an den nachfolgenden Ausgabeansätzen vorgenommen wurden, bei 13.438.100 €:


Aufgrund der vorgenommenen Ansatzänderungen hat sich unter Berücksichtigung unbedeutender Mehreinnahmen an anderer Stelle, das ohnehin geringe Einnahmeplus aus der Entwurfsplanung von 626.000 € auf 528.800 € weiter reduziert. Maßgeblich für den ungewohnt niedrigen Einnahmeüberschuss sind folgende Mehrausgaben bzw. Kostensteigerungen:


Die hohen Einnahmeüberschüsse der Jahre 2015 bis 2018 zwischen 1,37 Mio. € und 2,79 Mio. € werden bei planmäßiger Abwicklung bei Weitem nicht erreicht werden.
Die Personalausgaben, so Kraus weiter, steigen im Vorjahresvergleich um 102.300 € auf insgesamt 1.885.100 € an. Aus Einarbeitungsgründen wird ab dem 3./4. KVJ 2020 bis zum Eintritt in den Ruhestand der bisherigen Kindergartenleiterin (KiGa Tettenhausen) im Mai 2021 eine Doppelbesetzung der Leiterinnenstelle erfolgen. In den kommenden Jahren wurden in der Finanzplanung wesentlich höhere Personalausgaben veranschlagt, da mit einer Inbetriebnahme der Kinderkrippe in Tettenhausen im Laufe des Haushaltsjahres 2021 zu rechnen ist. Eingeplant wurden auch Personalkostensteigerungen aufgrund der hohen Auslastung in der kommunalen Kinderbetreuungseinrichtung in Tettenhausen. In der Planung wurden zudem höhere Versorgungsbezüge und die ab April 2020 geltende Tariferhöhung von 1,06 % berücksichtigt. Zum Zeitpunkt der Planaufstellung lag noch keine konkrete Aussage des Rats vor, ob der geplante Waldkindergarten von der Kommune selbst oder einem externen Betreiber betrieben wird. In der vorliegenden Haushaltsplanung wurde ein externer Betreiber angenommen, so dass keine Personalausgaben veranschlagt wurden.
Der deutliche Anstieg im Vorjahresvergleich beim Unterhalt der Gebäude und baulichen Anlagen erläutert Kämmerer Bernhard Kraus weiter, ist größtenteils mit der Sanierung des Rathausdaches (220.000 €) und notwendiger Sanierungs- und Nachrüstungsarbeiten am Feuerwehrgerätehaus in Waging a. See (100.000 €) zu begründen. Bei den Sach- und Betriebsausgaben (Gruppierung 5 bis 6) wurde ein Gesamtausgabebedarf von 3.837.500 € veranschlagt. Im Vergleich zu 2019 bedeutet dies einen Anstieg um 545.900 €. Die Kreisumlage steigt im Vorjahresvergleich um 163.800 € an. Bei der Berechnung der Kreisumlage auf Grundlage der Steuerkraftzahlen wurde ein Hebesatz von 49,5 % angenommen. Derzeit gibt es Bestrebungen des Kreises, den Hebesatz abzusenken. Sollte dies tatsächlich der Fall werden, würde sich bei der Kreisumlage eine Minderausgabe ergeben. Die VG-Umlage steigt im Vorjahresvergleich ebenfalls an. Ggü. 2019 ist ein Anstieg von 132.000 € auf 1.229.000 € zu verzeichnen. Seit 2017 ist bei der VG-Umlage ein starker Anstieg zu verzeichnen. Grund dafür sind die in der VG vorgenommenen Personalneueinstellungen. Betrug die VG-Umlage 2017 noch 900.881 €, so stehen für 2020 1.229.200 zu Buche. Hier muss ein weiterer überproportionaler Anstieg vermieden werden. Die aktuelle Pro-Kopf Umlage je Einwohner von 174,57 € darf in den kommenden Jahren nur moderat ansteigen. Erfreulich ist der Wegfall des Landesvervielfältigers bei der Berechnung der Gewerbesteuerumlage. Bei einem veranschlagten Gewerbesteueraufkommens von 3 Mio. € errechnet sich „nur“ noch eine Gewerbesteuerumlage von 300.000 €. Die FFW und die TI wirtschafteten 2019 innerhalb ihres Budgetrahmens. Es ergaben sich keine Budgetüberschreitungen. Bei der FFW ergab sich ein kleiner Budgetrest von 1.365 € und bei der TI von 10.682 €. Gemäß Budgetierungsregelungen wird ein Übertrag von 70% auf das Folgejahr erfolgen. Wegen der sich abzeichnenden Neuverschuldung der Marktgemeinde mussten im Haushalt 2020 und in der Finanzplanung Zinsausgaben veranschlagt werden. Großer Bedeutung kommt 2020 und in den Folgejahren der sog. Pflichtzuführung zu. Die Pflichtzuführung muss mind. so hoch sein, wie die im Vermögenshaushalt zu veranschlagenden planmäßigen Tilgungszahlungen. Die Pflichtzuführung kann jedoch im gesamten Planungszeitraum erwirtschaftet werden. Ab 2021 werden die Zuführungswerte auch wieder deutlich ansteigen.
Das Planvolumen des Vermögenshaushalts liegt 2020 bei 6.167.100 €. Trotz des hohen Rücklagenstandes von 3 Mio. € zum Ende des Haushaltsjahres 2019 kann der unabdingbar vorgeschriebene Haushaltsausgleich bei planmäßiger Abwicklung nur durch eine Kreditaufnahme in Höhe von 1.099.100 € herbeigeführt werden. Ob eine Aufnahme tatsächlich erfolgen muss, wird im Wesentlichen davon abhängig sein, ob der Baufortschritt für den Neubau der Kinderkrippe, wie im Plan angenommen, erfolgen wird.
Sehr belastend für den Vermögenshaushalt sind die Kosten zur Schaffung neuer Kinderbetreuungsplätze. In den Jahren 2017 bis 2022 wurden dazu Mittel von 7,32 Mio (!) veranschlagt bzw. verausgabt.


Ein weiteres kostenintensives Projekt, der Neubau des Bauhofgebäudes steht kurz vor der Fertigstellung. Die Gesamtausgaben werden voraussichtlich bei 2,06 Mio. € liegen. Weiter finanziell belastend ist der für 2020 geplante Grunderwerb. Die veranschlagten Mittel von 1,6 Mio. € werden höchstwahrscheinlich auch kassenwirksam verausgabt werden. Im Rat werden aktuell noch weitere Projekte, wie beispielsweise der Neubau einer Aula oder der Bau eines „Haus der Vereine“ in Otting, diskutiert. Zur Durchführung der Projekte wären zum Ausgleich der Finanzplanungen Kreditaufnahmen von rd. 7 Mio. € zu veranschlagen gewesen. Eine Kreditaufnahme in dieser Höhe kann nicht im Sinne einer vernünftigen Finanzpolitik sein. In der Sitzung des Finanzausschusses am 21.01.2020 wurde daher beim geplanten Bau einer Schulaula der Rotstift angesetzt. Bis zum Ende des Finanzplanungszeitraumes wurden lediglich Mittel für Planungen und den Abriss der alten Turnhalle in Ansatz gebracht. Ebenfalls dem Rotstift zum Opfer fiel der Ausbau der Straße in Steppach. Die zu erwartenden Kosten gem. Kostenberechnung des beauftragten Planungsbüros von über 300.000 € sind für das kurze Straßenstück kaum zu vertreten. Hier wurden nur noch Mittel für bereits erbrachte Planungskosten vorgesehen. Aktuell werden auch noch der Bau eines Feuerwehrgerätehauses in Otting diskutiert, so wie eine Sanierung der mittleren Turnhalle. Hier darf die berechtigte Frage gestellt werden, wie eine Finanzierung erfolgen soll. Zur Finanzierung der in der Finanzplanung veranschlagten Investitionsausgaben ist 2021 eine weitere Kreditaufnahme von 3.691.200 € zu veranschlagen gewesen. Nachdem der Kernhaushalt aktuell unverschuldet ist und die Pflichtzuführungen für die geplanten Kreditaufnahmen möglich sind, wären die geplanten Kreditaufnahmen von insg. rd. 4,8 Mio. aus haushaltstechnischer Sicht vertretbar. Weitere nicht in den Planungen vorgesehene Investitionsausgaben würden daher zu weiteren Kreditaufnahmen führen. Die Devise der heutigen Haushaltssitzung lautet, bei weiteren Investitionsausgaben Zurückhaltung zu üben.
Zum Abschluss seines Vortrages informiert Kämmerer Bernhard Kraus über die geplante Ansparung eines Bausparvertrages für die langfristig anstehenden Investitionen. Dafür ist im Haushalt ab März 2020 eine monatliche Einzahlung von 60.000 € vorgesehen, vorausgesetzt der Rat stimmt einem entsprechenden Vertragsabschluss zu.
In der folgenden Diskussion spricht Bürgermeister Baderhuber an, dass das bereits beschlossene Vorhaben über eine Erneuerung der Gemeindeverbindungsstraße nach Steppach aus Kostengründen nicht in den Haushalt aufgenommen wurde, nachdem die zu veranschlagenden Kosten 330.000 € statt der ursprünglich geplanten 200.000 € betragen.
In der folgenden Diskussion gibt es unterschiedliche Meinungen dazu, ob die Ausbaukosten in Relation zur geplanten Ausbaustrecke stehen.
Bautechniker Tobias Mayer informiert darüber, dass u.a. wegen der Neuordnung der Oberflächenwasserableitung ein Vollausbau notwendig ist, eine Erneuerung der Asphaltdecke hingegen würde keinen langfristigen Erfolg bringen.
Zum Abschluss der Diskussion wird die Haushaltssatzung von Kämmerer Bernhard Kraus verlesen und folgender Beschluss gefasst:

Beschluss 1

Der Marktgemeinderat Waging a. See beschließt den Erlass der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Jahr 2020.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Marktgemeinderat Waging a. See stimmt der vorliegenden Finanzplanung für die Jahre 2019 bis 2023 zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

6.1. Erlass des Wirtschaftsplanes für den Eigenbetrieb "Gemeindewerke" für das Wirtschaftsjahr 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Marktgemeinderates Waging a. See 13.02.2020 ö 6.1

Diskussionsverlauf

Nach Vorstellung des Wirtschaftsplans durch Werkleiterin Patricia Hund fasst der Marktgemeinderat folgenden

Beschluss 1

Der Marktgemeinderat Waging a. See beschließt den Erlass des Wirtschaftsplanes für den Eigenbetrieb „Gemeindewerke“ für das Wirtschaftsjahr 2020.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Marktgemeinderat Waging a. See stimmt dem Finanzplan zum Wirtschaftsplan 2020 für den Eigenbetrieb „Gemeindewerke“ für die Jahre 2019 bis 2023 zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

6.2. Erlass des Wirtschaftsplans für den Eigenbetrieb "Seniorenheim St. Martin" für das Wirtschaftsjahr 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Marktgemeinderates Waging a. See 13.02.2020 ö 6.2

Sachverhalt

Bei planmäßiger Abwicklung weist der Erfolgsplan einen Jahresverlust von 75.000 € aus. Die veranschlagten Ausgaben von 5.223.300 € können durch die erwarteten Einnahmen von 5.148.300 € nicht vollumfänglich gedeckt werden. Sollte der ausgewiesene Jahresverlust tatsächlich am Ende des Wirtschaftsjahres zu Buche stehen, so würde eine Verrechnung mit Gewinnvorträgen aus vorangegangenen Jahren erfolgen. Ein tatsächlicher Verlustausgleich durch den Träger, die Marktgemeinde Waging a. See, ist nicht vorgesehen. Für detaillierte Informationen wird auf den Vorbericht zum Wirtschaftsplan verwiesen. Die vermögenswirksamen Ausgaben wurden für 2020 mit 274.500 € veranschlagt. Hiervon entfallen bereits 128.100 € auf Tilgungszahlungen für die bestehenden Kreditverträge. Die Finanzierung der vermögenswirksamen Ausgaben erfolgt durch den sog. Investsatz.

Beschluss 1

Der Marktgemeinderat Waging a. See beschließt den Erlass des Wirtschaftsplans für den Eigenbetrieb „Seniorenheim St. Martin“ für das Wirtsc haftsjahr 2020.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Marktgemeinderat Waging a. See stimmt dem Finanzplan zum Wirtschaftsplan 2020 für den Eigenbetrieb „Seniorenheim St. Martin“ für die Jahre 2019 bis 2023 zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

7. Antrag der DJK Otting 1966 e.V. auf Bezuschussung zur Erneuerung der Flutlichtanlage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Marktgemeinderates Waging a. See 13.02.2020 ö 7

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 22.01.2020 beantragte der DJK Otting 1966 e.V. einen Zuschuss in Höhe von 10.000 € für die Erneuerung der Flutlichtanlage. Nachdem in der Sitzung vom 12.12.2019 dem TSV 1888 Waging a. See e.V. eine Förderung von 18.300 € für den Bau und die Modernisierung von Flutlichtanlagen bewilligt wurde, ist sich der Rat einig, auch den DJK Otting eine Förderung zu bewilligen. Zum Zeitpunkt der Haushaltsplanaufstellung war bekannt, dass ein Förderantrag der DJK Otting bei der Marktgemeinde eingereicht werden wird. Die entsprechenden Mittel wurden bei Haushaltsstelle 5500.9880 bereits veranschlagt.  

Diskussionsverlauf

In der folgenden Diskussion zu diesem Tagesordnungspunkt wird auf die Verwendung insektenfreundlicher Lampen hingewiesen.

Beschluss 1

Der Marktgemeinderat Waging a. See beschließt, der DJK Otting 1966 e.V. für die geplante Erneuerung der Flutlichtanlage einen 10 %-igen Baukostenzuschuss von 6.400 € auf die zu erwartenden Gesamtkosten von 64.000 € zu gewähren. Der Zuschuss wird auf einen Höchstbetrag von 6.400 € begrenzt. Die Auszahlung der kommunalen Fördermittel erfolgt nach Vorlage entsprechender Rechnungen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Marktgemeinderat Waging a. See beschließt, zur Aufrechterhaltung des abendlichen Trainings- und Spielbetriebs, einen Sonderzuschuss von 3.600 €, zu gewähren. Der Zuschuss wird auf einen Höchstbetrag von 3.600 € begrenzt. Die Auszahlung der kommunalen Fördermittel erfolgt nach Vorlage entsprechender Rechnungen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

8. Neubau Kinderkrippe Tettenhausen: Antrag von GR Georg Huber zur Ausführung des Vorhabens in Holz- oder Massivbauweise

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Marktgemeinderates Waging a. See 13.02.2020 ö beschließend 8

Sachverhalt

I. Kurze Zusammenfassung:

  • In der GR-Sitzung vom 17.07.2019 wurde bereits die Ausführung Holz- oder Massivbauweise diskutiert. Eine Kostenermittlung im weiteren Verlauf wurde in Aussicht gestellt.
  • In der GR-Sitzung vom 01.08.2019, wurden die Leistungsphasen 4-9 beauftragt. GR Schwangler sagte zu, die Kosten eines Holzbaus zu ermitteln und zur Verfügung zu stellen
  • Am 30.11.2019 schrieb GR Huber, dass die Gegenüberstellung der Kosten für Holz- bzw. Massivbau von GR Schwangler noch fehle.
  • Am 03.12.2019 hat BGM Baderhuber die fehlenden Unterlagen von GR Schwangler erhalten und per E-Mail an alle GR übermittelt.
  • In der BA-Sitzung vom 04.12.2019 wurde die Behandlung des Bauantrags der Kinderkrippe Tettenhausen abgesetzt, da die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn der Reg. v. Obb. noch nicht vorlag.
  • In der BA-Sitzung am 04.12.2019 wurde zwar der Bauantrag nicht behandelt, aber über die unterschiedlichen Kosten gesprochen:
GR Hofmann konnte den Mehrkosten von ca. 160.000,00 € von GR Schwangler nicht rechtgeben, er rechnete selber und kam hier auf ca. 60.000,00 € - 70.000,00 € Mehrkosten. In der Diskussion ergab sich, dass das benötigte Holz nicht aus den heimischen Regionen bezogen, sondern von weither geliefert werden würde (wie z.B. Russland). Sodass hier der ökologische Vorteil nicht wirklich gegeben sei und die Mehrkosten nicht rechtfertigt. GR Lamminger bekräftigte hier, dass auch in Massivbauweise die Verwendung von ökologischen Materialien möglich sei. Von mehreren Mitgliedern wurde angeregt, man solle diese Mehrkosten lieber in eine bessere Beschattung und Belüftung investieren. Die Mehrheitsmeinung ergab sich hier für die Massivbauweise.
  • Am 02.01.2020 informierte Bernhard Kraus den MGR per E-Mail über die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn.
  • Am 04.01.2020 stellte GR Georg Huber per E-Mail einen konkreten Antrag, für eine Behandlung im GR war es zu kurzfristig, da die Ladung zur Sitzung 09.01.2020 bereits erfolgt war.
  • GR Schwangler brachte am 15.01.2020 vormittags die Unterlagen bzgl. der Kostenmehrung für den Holzbau ins Rathaus zu BGM Baderhuber.

à Empfehlungsbeschluss des Bauausschusses v. 15.01.2020 an den Gemeinderat: 

Der Bauausschuss des Marktes Waging a. See spricht sich für eine Massivbauweise (KfW 55 Standard) aus. Zudem soll auf ein qualitativ hochwertiges Klimapaket sowie Beschattungssystem für das Gebäude geachtet werden und in die Ausschreibung mit aufgenommen werden.
Abstimmungsergebnis = Für 7 : Gegen 1


  • GR-Sitzung 13.02.2020: Behandlung des Antrags von GR Huber

Antrag von GR Huber lautet wie folgt:
„Der Gemeinderat beschließt, die Bauarbeiten zur Errichtung der Kinderkrippe Tettenhausen ergebnisoffen auszuschreiben und auch Ausführungen in Holzbauweise zuzulassen. Wichtig ist einzig die Einhaltung des vorgeschriebenen u-Wertes und eine möglichst zeitnahe Fertigstellung des Bauwerks.“

Anlagen:
- Antrag von GR Huber, E-Mail v. 04.01.2020
- Kostenberechnungen Architekt Schwangler v. 15.01.2020 und 03.12.2019

II. Rechtliche Beurteilung der Verwaltung zum Thema ergebnisoffene Ausschreibung:
Eine ergebnisoffene Ausschreibung ist nicht möglich. Eine Ausschreibung muss klar definiert sein, was der Auftraggeber haben möchte und welche Kriterien für die Auftragsvergabe maßgeblich sind. Eine Ausschreibung kann im Anschluss nur unter bestimmten Gründen wieder aufgehoben werden, wenn z.B. kein Angebot eingegangen ist, das den Ausschreibungsunterlagen entspricht. Eine Aufhebung aus den derzeit diskutierten Gründen ist u.E. nicht möglich und zudem eine bedeutende Mehrbelastung unserer Verwaltung, welche nicht im Verhältnis steht.

Diskussionsverlauf

In seiner Einführung informiert Bürgermeister Baderhuber über die Vorbehandlung des Antrages im Bauausschuss.
GR Huber begründet anschließend nochmals seinen Antrag und weist daraufhin, dass die vorliegenden Informationen bei der Beschlussfassung Mitte letzten Jahres aus seiner Sicht nicht ausreichend waren für eine  fundierte Entscheidung in der Frage Massiv- oder Holzbauweise. Seiner Meinung nach könnte das geplante Bauvorhaben auch sinnvoll in Holzbauweise ausgeführt werden.
Aus der Mitte des Rates wird darauf hingewiesen, dass es zu keinerlei zeitlichen Verzögerungen mehr kommen darf.
Bürgermeister Baderhuber führt ergänzend an, dass die Entscheidung im letzten Jahr wirklich unter großem zeitlichen Druck getroffen wurde, was sich letztendlich aber ausgezahlt hat. Andere Gemeinden, wie z.B. Saaldorf-Surheim wurde die erhöhte Förderung verweigert, weil der Antrag zu spät eingereicht wurde.

Beschluss

Der Gemeinderat des Marktes Waging a. See beschließt den Neubau der Kinderkrippe in Tettenhausen in Massivbauweise. Zudem soll auf ein qualitativ hochwertiges Klimapaket sowie Beschattungssystem für das Gebäude geachtet werden und in die Ausschreibung mit aufgenommen werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 3

zum Seitenanfang

9. Bauvorhaben des Marktes Waging: Neubau Kinderkrippe Tettenhausen, Fl.Nr. 4/0 Gem. Tettenhausen, Austauschplanung für das Kellergeschoss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Marktgemeinderates Waging a. See 13.02.2020 ö beschließend 9

Sachverhalt

Am 29.01.2020 hat ein 1. Planer – Jourfix für das Bauvorhaben „Neubau der Kindertagesstätte Tettenhausen“ stattgefunden. Aufgrund des nun vorliegenden Bodengutachtens wurde die Ausführung des KG besprochen.
Nachfolgendes Schreiben vom Arch.büro Schwangler v. 30.01.2020 ist hierzu eingegangen:
„Laut nun vorliegenden Bodengutachten sind für die Erd- und Aushubmassen die Bodenklasse 4 (bindiger Boden, mittelschwer lösbar) und Bodenklasse 2 (fließende Bodenarten) zu erwarten.
Aufgrund der Untergrundverhältnisse mit nahezu dichten, stauenden Böden, wird die Ausführung eines wasserdichten Kellers als weiße Wanne empfohlen. Zur Standsicherheit des nicht unterkellerten Bestandsgebäudes (Turnhalle) zum geplanten Keller wäre ein Baugrubenverbau mittels erschütterungsfreier Trägerbohlenwand mit Rückverankerung unter dem Bestandsgebäude erforderlich.
Als Alternative wurde nun ein Kellergeschoss ohne erforderlichen Baugrubenverbau geplant. Diese Variante wurde mit dem Geologen abgesprochen und ein Baugrubenverbau wäre nicht erforderlich. Außerdem könnte das Kellergeschoss mit einem zusätzlichen Abstellraum vergrößert werden. Die Mehrkosten für den zusätzlichen Kellerraum betragen ca. 25.000,00 Euro brutto.“
Dem Tagesordnungspunkt sind der ursprüngliche Eingabeplan und die aktuelle Planfassung als Anlagen beigefügt.

Diskussionsverlauf

GR Schwangler erläutert in der kurzen Diskussion die vorliegende Austauschplanung und geht auf die Frage ein, ob es nicht sinnvoll wäre, das gesamte Gebäude zu unterkellern. Dadurch wäre jedoch eine sehr tiefe und kostenaufwändige Baugrube notwendig, die zudem bis zur Terasse des bestehenden Kindergartens reichen würde, weshalb Schwangler davon abrät.

Beschluss

Der Marktgemeinderat Waging a. See beschließt die Austauschplanung für das Kellergeschoss in der Fassung vom 29.01.2020.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

10. Vergabe der Trägerschaft für einen Waldkindergarten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Marktgemeinderates Waging a. See 13.02.2020 ö beschließend 10

Sachverhalt

Der Arbeitskreis „Kinderbetreuung“ hat sich in seiner Sitzung am 06.02.2020 intensiv mit der künftigen Trägerschaft des Waldkindergartens beschäftigt. Mehrheitlich ist der AK zu der Auffassung gelangt, dass der geplante Waldkindergarten in externer Trägerschaft betrieben werden soll. Mehrheitlich hat man sich dann für den Bewerber „KoniS Konzepte individueller Sozialpädagogik“ entschieden.

Diskussionsverlauf

Erster Bürgermeister Baderhuber verweist auf den Empfehlungsbeschluss des Arbeitskreises. Die zwei verbliebenen Bewerber haben im Arbeitskreis sehr gute Vorstellungen abgeliefert, so dass es nicht leicht war, eine Entscheidung zu treffen. Letztendlich ist die Entscheidung dann auf die Firma Konis gefallen.
Nach kurzer Diskussion fasst der Marktgemeinderat folgenden

Beschluss

Der Marktgemeinderat Waging a. See beschließt eine externe Trägerschaft des geplanten Waldkindergartens durch den Bewerber „KoniS Konzepte individueller Sozialpädagogik“ aus Traunstein.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1

zum Seitenanfang

11. Beschluss zur Teilnahme bei der Gründung eines Energieeffizienznetzwerkes für Kommunen aus dem Landkreis Traunstein und Rosenheim

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Marktgemeinderates Waging a. See 13.02.2020 ö 11

Sachverhalt

Der Marktgemeinderat wurde bereits in der Sitzung am 09.01.2020 unter Top. 2 von Prof. Dr. Dominikus Bücker eingehend über das Energieeffizienznetzwerk informiert. Ein Teilnahmebeschluss am Energieeffizienznetzwerk ist jedoch noch ausstehend. Ziel des Netzwerks ist die Steigerung der Energieeffizienz, die Verminderung von klimaschädlichen Treibhausemissionen und die Senkung vo n Energiekosten von gemeindlich betriebenen Anlagen.
Die Mittel für eine Teilnahme am Energieeffizienznetzwerk wurden im Haushalt der Marktgemeinde für 2020 veranschlagt. Im ersten Jahr werden voraussichtlich Ausgaben von 6.000 € anfallen.

Beschluss

Der Marktgemeinderat Waging a. See beschließt eine Teilnahme bei der Gründung eines Energieeffizienznetzwerkes. Der Marktgemeinderat hat Kenntnis davon, dass für die Jahre 2020 bis 2022 für die Teilnahme Kosten von rd. 19.000 € anfallen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

12. Erhöhung der Fundtierpauschale

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Marktgemeinderates Waging a. See 13.02.2020 ö 12

Sachverhalt

Aufgrund größerer Baumaßnahmen im Tierheim in Trenkmoos hat der Tierschutzverein die Pauschale für die Aufnahme der Fundtiere von 0,50 € je Einwohner auf 1 € angehoben. Die Maßnahmen wurden in der letzten Bürgermeisterdienstbesprechung ausführlich begründet.
Für den Markt Waging a. See steigern sich die Kosten bei einem Einwohnerstand von zuletzt 7.053 von 3.526,50 € auf 7.053 € pro Jahr.
Die bisherige Vereinbarung trat zum 01.01.2017 mit einer Laufzeit von 5 Jahren in Kraft und würde noch unabhängig von der Kündigung durch den Tierschutzverein zum 31.12.2021 enden. Mit Unterzeichnung der neuen Vereinbarung, die dann rückwirkend zum 01.01.2020 in Kraft treten würde, wird die bisherige Vereinbarung aufgehoben.

Beschluss

Der Marktgemeinderat Waging a. See nimmt den vorliegenden Verwahrungsvertrag mit Bezuschussungsvereinbarung zur Kenntnis und stimm t diesem zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

13. Bekanntgabe von Tagesordnungspunkten aus nichtöffentlichen Sitzungen, für die die Gründe der Geheimhaltung weggefallen sind (Art. 52 Abs. 3 GO)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Marktgemeinderates Waging a. See 13.02.2020 ö informativ 13

Sachverhalt

Der Auftra g für die Planungs-, Ausschreibungs- und Bauüberwachungsarbeiten für den Straßenleichtausbau 2020 wurde in der Sitzung am 09.01.2020 an das Ingenieurbüro ING aus Traunreut vergeben.

zum Seitenanfang

14. Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Marktgemeinderates Waging a. See 13.02.2020 ö informativ 14

Diskussionsverlauf

Erster Bürgermeister Baderhuber stellt zur Sitzungsniederschrift des Marktgemeinderates vom 12.12.2019 richtig, dass der zwischenzeitlich abgelehnte Antrag auf eine Fußgängerampel an der Staatsstraße 2105 zwischen Weidach und Gastag von Herrn Herbert Mitterer aus Gastag und nicht von Herrn Ludwig Mitterer aus Weidach gestellt wurde.

Zur Anfrage von GR Reiter aus der letzten Sitzung zum Thema Schutzstreifen nimmt Bautechniker Tobias Mayer Stellung. In Zusammenarbeit mit dem Ordnungsamt wurde die der Sitzungsniederschrift beiliegende Stellungnahme ausgearbeitet, die besagt, dass die farbige Markierung der Radfahrstreifen keinerlei rechtliche Auswirkung habe. Im übrigen wäre die Maßnahme sehr aufwändig. Das Aufbringen einer roten Beschichtung kostet ca. 40 € netto pro m². Eine weitere Möglichkeit wäre noch den bestehenden Asphalt abzufräsen und einen farbigen Asphalt aufzubringen, da lägen die Kosten noch höher bei ca. 55 € pro m². GR Schwangler weist drauf hin, dass die Ortsstraßen über die Städtebauförderung bezuschusst wurden und deshalb eine 20-jährige Bindung besteht. Bei Änderungen besteht die Gefahr, dass Fördermittel zurückbezahlt werden müssten. Letztendlich einigt sich das Gremium darauf, die Radfahrersymbole und die weißen Linien bei den nächsten Markierungsarbeiten erneuern zu lassen.

GR Maierhofer erinnert an seinen Antrag auf Einberufung des Arbeitskreises Jugend. Bürgermeister Baderhuber sichert zu, Jugendpfleger Bienzle nochmals daran zu erinnern.

GR Neumann gibt bekannt, dass die Firma Rewe den Erlös des Glühweinstandes zu einer Spende von 1.250 € für den gemeindlichen Sozialfonds aufgestockt hat.

Datenstand vom 16.04.2020 11:19 Uhr