Datum: 18.02.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Waging a. See
Gremium: Bauausschuss Markt Waging a. See
Körperschaft: Markt Waging a. See
Öffentliche Sitzung, 13:30 Uhr bis 14:50 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 14:51 Uhr bis 15:40 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 15.01.2020
2 Änderung der textl. Festsetzungen zum Bebauungsplan „Am Anger Nord“ bzgl. der Dachgestaltung bei Garagen- und Nebengebäuden
2.1 Stellungnahmen zum Ergebnis des Anhörverfahrens
2.2 Satzungsbeschluss
3 Aufstellung eines Bebauungsplanes für die Grundstücke Fl.Nrn. 448, 449/2, 452 und 453 der Gemarkung Waging (Ottinger Straße Hs.Nr. 2)
4 Bauantrag von Frau Tanner-Perschl und Herrn Perschl: Anbau eines Wintergartens und einer Terrassenüberdachung, Fl.Nr. 65/1, Gem. Waging a. See (Jägergasse 6)
5 Bauantrag von Frau Heigermoser: Neubau einer Maschinenhalle, Fl.Nrn. 841 und 842 Gem. Gaden (Wolfsberg 1)
6 Bauantrag von Frau u. Herrn Halletz: Abbruch des ehem. landw. Gebäudeteils u. Neubau mit Nutzungsänderung zum Einbau einer Wohnung, Umbau d. Betriebsleiterwohnhauses zum Einbau v. 2 Wohnungen, Errichtung v. 3 Garagen, Fl.Nrn. 862 u. 862/3 Gem. Nirnharting (Lohschuster 1)
7 Bauantrag von Herrn Schiller: Teilabbruch des ehem. landw. Gebäudes und Neubau als Ersatzbau eines Wohnhauses sowie Neubau einer Garage, Fl.Nr. 1179 Gem. Otting (Mooshäuser 4)
8 Bauantrag von Herrn Christl: Errichtung eines Carports und einer Gerätehütte, Fl.Nr. 239/8 Gem. Waging a. See (Strandbadallee 21a)
9 Antrag auf isolierte Befreiung von Herrn Johann Hartl: Errichtung eines überdachten PKW und Holzlagerstellplatzes, Fl.Nr. 143/2 Gem. Nirnharting, Dorfstr. 11
10 Informelle Voranfrage zur Bebauung des Grundstücks Fl.Nr. 747/1 Gem. Waging, Salzburger Str. 49
11 Informelle Voranfrage zur Bebauung des Grundstücks Fl.Nr. 747/3 Gem. Waging, Salzburger Str. 35
12 Beachvolleyballplatz Tettenhausen Sanierungsvorschlag
13 Allgemeine Bekanntgaben
14 Sonstiges

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 15.01.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Markt Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Bauausschusses 18.02.2020 ö 1

Sachverhalt

Die Niederschrift über die letzte öffentliche Sitzung vom 15.01.2020 bedarf der Genehmigung durch den Bauausschuss.

Beschluss

Der Bauausschuss des Marktes Waging a. See genehmigt die Niederschrift über die öffentliche Sitzung vom 15.01.2020.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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2. Änderung der textl. Festsetzungen zum Bebauungsplan „Am Anger Nord“ bzgl. der Dachgestaltung bei Garagen- und Nebengebäuden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Markt Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Bauausschusses 18.02.2020 ö informativ 2

Sachverhalt

Der Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 09.10.2019 beschlossen, eine 1. Änderung des Bebauungsplanes „Am Anger Nord“, bzgl. der textlichen Festsetzungen, im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchzuführen. Gegenstand der Änderung ist die Zulassung von begrünten Flach- oder begrünten Pultdächern bei Garagen- und Nebengebäuden als Alternative zum Satteldach.

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2.1. Stellungnahmen zum Ergebnis des Anhörverfahrens

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Markt Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Bauausschusses 18.02.2020 ö beschließend 2.1

Sachverhalt

Der Satzungsentwurf samt Begründung (1. Änderung) in der Fassung vom 28.10.2019 hat in der Zeit vom 18.11.2019 – 13.12.2019 im Rathaus öffentlich zu Jedermanns Einsicht ausgelegen. Es wurden keine Einwendungen / Bedenken vorgebracht.

Ferner sind mit Schreiben vom 29.10.2019 folgende Fachstellen am Verfahren beteiligt worden (Fristsetzung bis 29.11.2019):

  • Landratsamt Traunstein, SG 4.40, Untere Bauaufsichtsbehörde
  • Landratsamt Traunstein, SG 4.14, Untere Naturschutzbehörde

Beschluss

Bis zum Tag der Sitzungseinladung (12.02.2020) haben folgende Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange mitgeteilt, dass keine Bedenken und Anregungen vorgebracht werden:

  • Landratsamt Traunstein, SG 4.40 (Untere Bauaufsichtsbehörde);
Stellungnahme vom 27.11.2019 (Az. 4.40-BLP-143-2019)

Folgende Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange haben sich nicht geäußert:

  • Landratsamt Traunstein, SG 4.14, Untere Naturschutzbehörde

Der Bauausschuss des Marktes Waging a. See nimmt vom Ergebnis des erfolgten Anhörverfahrens Kenntnis; eine weitere Beschlussfassung ist nicht notwendig.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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2.2. Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Markt Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Bauausschusses 18.02.2020 ö beschließend 2.2

Sachverhalt

Das Verfahren kann mit dem Satzungsbeschluss abgeschlossen werden.

Beschluss

Der Bauausschuss des Marktes Waging a. See beschließt die 1. Änderung zum Bebauungsplan „Am Anger Nord“, in der Fassung vom 28.10.2019, gem. § 10 BauGB als Satzung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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3. Aufstellung eines Bebauungsplanes für die Grundstücke Fl.Nrn. 448, 449/2, 452 und 453 der Gemarkung Waging (Ottinger Straße Hs.Nr. 2)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Markt Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Bauausschusses 18.02.2020 ö beschließend 3

Sachverhalt

In der Sitzung des Bau- und Werkausschusses am 08.05.2019 ist ein Antrag des Grundstückseigentümers Michael Lamminger auf Aufstellung eines Bebauungsplanes für das derzeitige Firmengelände an der Ottinger Straße Hs.Nr. 2 grundsätzlich befürwortet worden. Ziel der Planung ist es, nur noch den westlichen Teil des Areals ausschließlich für Gewerbezwecke zu nutzen und im östlichen Teil (südlich des Weixler-Grundstücks) ein Mischgebiet neu festzusetzen.


In der Sitzung am 08.05.2019 wurde dem Antragsteller die Aufstellung des beantragten Bebauungsplanes in Aussicht gestellt, sofern
  1. der Marktgemeinderat parallel die Einleitung des erforderlichen Flächennutzungsplan-Änderungsverfahrens (Teil-Umwandlung GE in MI) beschließt und
  2. die Verträglichkeit der geplanten Nutzungen im Plangebiet mit den umgebenden Nutzungen durch ein Immissionsgutachten nachgewiesen und in die Planunterlagen eingearbeitet wird.

Die Änderung des Flächennutzungsplanes ist am 27.06.2019 im Marktgemeinderat beschlossen worden. Das Verfahren wurde eingeleitet (12.12.19) und befindet sich aktuell im Stadium der öffentlichen Auslegung.
Ferner liegt der Gemeinde mittlerweile ein schalltechnisches Gutachten des Ing.-Büros Hoock & Partner Sachverständige PartG mbH, Landshut vom 17.09.2019 vor. Das Gutachten kommt unter dem Abschnitt „Anlagenbedingte Geräuscheinwirkungen auf das Mischgebiet“ zu folgender Bewertung:
„Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes „An der Ottinger Straße II“ war der Nachweis zu erbringen, dass der Anspruch der zukünftig auf der Mischgebietsfläche entstehenden schutzbedürftigen Nutzungen auf Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche erfüllt werden kann, ohne die zulässigen Geräuschemissionskontingente bzw. die für die Anlagen im Geltungsbereich des Bebauungsplans „SO Einzelhandel / GE an der Ottinger Straße“ als zulässig ermittelten Immissionsrichtanteile zu beschränken.
Zu diesem Zweck wurden auf den Parzellen der benachbarten Gewerbe- und Sondergebiete entsprechend den geltenden Festsetzungen bzw. den genehmigten Immissionsrichtwertanteilen flächenbezogene Schallleistungspegel in Ansatz gebracht (vgl. Kapitel 4.1). Wie aus Plan 1 und Plan 2 in Kapitel 8.2 ersichtlich wird, werden die in einem Mischgebiet anzustrebenden Orientierungswerte bzw. die gleich lautenden Immissionsrichtwerte der TA Lärm IRWMI.Tag = 60 db(A) bzw. IRWMI.Nacht = 45 dB(A) innerhalb der Baugrenze zur Tagzeit um mindestens 6 dB(A) und zur Nachtzeit um mindestens 5 dB(A) unterschritten.
Die maximal zulässigen Lärmemissionskontingente für die Gewerbegebietsparzelle des Bebauungsplanes „An der Ottinger Straße II“ werden nachfolgend so ausgelegt, dass diese Orientierungs- bzw. Immissionsrichtwerte in Summenwirkung mit allen bestehenden und rechtlich möglichen Lärmemittenten gesichert eingehalten werden. Somit sind alle auf der Ebene der Bauleitplanung sinnvollen Vorkehrungen getroffen, um die zu begutachtende Mischgebietsparzelle vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Gewerbeimmissionen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zu schützen. Dadurch ist sichergestellt, dass sowohl der Schutzanspruch im Mischgebiet neu geplanter Nutzungen vor unzulässigen Lärmimmissionen als auch der Bestandsschutz bestehender und rechtlich zulässiger Anlagen und Gewebegebietsflächen gewahrt ist.“

Für den heute zu fassenden Aufstellungsbeschluss liegt ein Bebauungsplanentwurf des Bautechnischen Büros Kleißl GmbH vor. Der Bebauungsplan ist gegliedert in einen westlichen Gewerbegebietsteil und einen östlichen Mischgebietsteil.
Die Grundflächenzahl ist jeweils auf max. 0,5 festgesetzt. Die Geschossflächenzahl beträgt im Gewerbegebiet max. 0,8 und im Mischgebiet 1,2. Die seitliche Wandhöhe von Gebäuden ist gebietsweit mit max. 8,50 m möglich. Zulässig sind Satteldächer mit einer Neigung von 15 Grad bis 20 Grad (im GE) bzw. bis 24 Grad (im MI).

Zum Zweck der Planung wird in der Begründung folgendes ausgeführt:
„Geplant ist im westlichen Teil des Grundstücks ein Gewerbegebiet für die Bebauung mit Lagerhallen und im östlichen Bereich ein Mischgebiet für Gewerbe- und Wohnnutzung.“

Vom Landschaftsarchitektenbüro Mühlbacher und Hilse, Traunstein wurde eine Umweltprüfung durchgeführt, die im Umweltbericht vom 26.11.2019 niedergelegt ist. Der Bericht endet mit folgender Zusammenfassung:
„Die Aufstellung des Bebauungsplanes „An der Ottinger Straße II“ ermöglicht die Erweiterung bestehender Gewerbe- und Mischgebietsflächen, namentlich die Erweiterung des Baugeschäftes Lamminger, wobei in erster Linie die bestehende Nutzung des Geltungsbereiches in die Bauleitplanung übernommen wurde.
Das Vorhaben ist mit Eingriffen in Natur und Landschaft verbunden. Teile der Lagerfläche im Westen des Geltungsbereiches sind aufgrund der naturschutzfachlich recht hochwertigen Ruderal- und Sekundärbiotope von der Zauneidechse besiedelt. Auch bestimmte Vogelarten nutzen gerne solche Biotope.
Aufgrund des hohen Schutzstatus der Zauneidechse sind umfangreiche Maßnahmen zum Schutz notwendig. Unter Einhaltung dieser Maßnahmen können die Eingriffe jedoch artenschutzrechtliche Verbotstatbestände vermieden werden.
Der Eingriff kann somit natur- und lanschaftsverträglich gestaltet werden.
Der ökologische Ausgleich wird auf noch zu benennender Fläche umgesetzt.“

Wegen der Beeinträchtigung artenschutzrechtlicher Schutzgüter ist im vorliegenden Fall ein beschleunigtes Verfahren nach § 13 a BauGB nicht möglich. Es ist zwingend ein Regelverfahren durchzuführen.

Beschluss

Der Bauausschuss beschließt, auf den Grundstücken Fl.Nrn. 448, 449/2, 452 und 453 der Gemarkung Waging einen Bebauungsplan mit der Bezeichnung „Gewerbe- und Mischgebiet - An der Ottinger Straße II“ gemäß dem vorliegenden Plankonzept des Bautechnischen Büros Kleißl GmbH, Waging a. See vom 08.01.2020 aufzustellen. Es ist ein Regelverfahren durchzuführen. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung soll in Form eines mindestens 3-wöchigen Aushangs der Planunterlagen im Rathaus durchgeführt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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4. Bauantrag von Frau Tanner-Perschl und Herrn Perschl: Anbau eines Wintergartens und einer Terrassenüberdachung, Fl.Nr. 65/1, Gem. Waging a. See (Jägergasse 6)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Markt Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Bauausschusses 18.02.2020 ö beschließend 4

Sachverhalt

Die Antragsteller beabsichtigen den Anbau eines Wintergartens und einer Terrassenüberdachung. Der Wintergarten soll südlich an das bestehende Wohnhaus mit den Maßen 5,15 m x 3,02 x 2,80 m und einer Grundfläche von ca. 15,55 m² angebaut werden. Die Terrassenüberdachung ist mit einer Fläche von ca. 9,40 m² neben dem Wintergarten geplant.

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Waging – Südost und hält mehrere Festsetzungen nicht ein. Das festgesetzte Baufenster wird nach Süden um ca. 3,02 m überschritten. Ferner liegt eine Überschreitung der festgesetzten Grundflächenzahl, sowie auch der Geschossflächenzahl vor. Im Bebauungsplan ist die Grundflächenzahl mit 0,142 festgesetzt. Das Hauptgebäude hat die Festsetzung bereits mit einer Grundflächenzahl von 0,24 überschritten. Durch den Anbau des Wintergartens steigt der Wert auf 0,26.

Zur Begründung des Antrags gaben die Bauherren an, dass durch die Baumaßnahme die Wohnqualität im Erdgeschoss verbessert werden würde.

Die Nachbarn haben dem Bauvorhaben zugestimmt.

Beschluss

Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Waging – Südost.

Der Bauausschuss des Marktes Waging a. See erteilt dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen. Den Befreiungen (gem. § 31 Abs. 2 BauGB und § 23 Abs. 5 BauNVO) zur Überschreitung der festgesetzten Baugrenze, sowie dem festgesetzten Maß der baulichen Nutzung wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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5. Bauantrag von Frau Heigermoser: Neubau einer Maschinenhalle, Fl.Nrn. 841 und 842 Gem. Gaden (Wolfsberg 1)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Markt Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Bauausschusses 18.02.2020 ö beschließend 5

Sachverhalt

Die Antragstellerin beabsichtigt den Neubau einer Maschinenhalle westlich der bestehenden Biogasanlage mit den Maßen 28,66 m x 15,30 m x 5,79 m. Die Grundfläche des Gebäudes ist mit ca. 438,5 m² geplant. Die seitl. WH soll 5,79 m, die FH 8,28 m betragen.

Eine Maschinenhalle ist als privilegiertes Vorhaben im Außenbereich zulässig. Die Prüfung der vorliegenden Privilegierung obliegt der Genehmigungsbehörde.

Beschluss

Das Vorhaben ist nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB zu beurteilen. Der Bauausschuss des Marktes Waging a. See erteilt dem Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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6. Bauantrag von Frau u. Herrn Halletz: Abbruch des ehem. landw. Gebäudeteils u. Neubau mit Nutzungsänderung zum Einbau einer Wohnung, Umbau d. Betriebsleiterwohnhauses zum Einbau v. 2 Wohnungen, Errichtung v. 3 Garagen, Fl.Nrn. 862 u. 862/3 Gem. Nirnharting (Lohschuster 1)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Markt Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Bauausschusses 18.02.2020 ö beschließend 6

Sachverhalt

Die Antragsteller beabsichtigen den Abbruch des ehemals landwirtschaftlichen Gebäudeteils und die Wiedererrichtung mit Nutzungsänderung zum Einbau einer Wohnung. Der Neubau ist mit II Vollgeschossen + Dachgeschoss und einer seitlichen Wandhöhe von 6,75 m, sowie einer Grundfläche von ca. 132 m² bzw. 153 m² im OG geplant.

Zudem soll durch eine Nutzungsänderung das bestehende Betriebsleiterwohnhaus in zwei Wohnungen umgebaut werden. Des Weiteren ist die Errichtung eines Garagengebäudes mit den Maßen 7 m x 14,50 m geplant. In dem Gebäude sollen sich drei Stellplätze und ein Geräteraum befinden (GR ca. 91 m²). Ferner ist an der Garage eine Außentreppe ins darunter befindliche KG geplant.

Im Flächennutzungsplan der Marktgemeinde Waging a. See sind die Antragsgrundstücke als landwirtschaftliche Flächen dargestellt.

Das Vorhaben ist nach § 35 BauGB (Außenbereich) zu beurteilen. Gem. § 35 Abs. 4 S. 1 Nr. 5 ist die Erweiterung von Wohngebäuden auf bis zu höchstens zwei Wohnungen unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Zu dem Bauvorhaben wurde bereits ein Antrag auf Vorbescheid in der Sitzung am 06.02.2019 behandelt, die Untere Bauaufsichtsbehörde hat die Zulässigkeit des Vorhabens festgestellt.

Beschluss

Das Vorhaben ist nach § 35 Abs. 4 BauGB zu beurteilen.

Der Bauausschuss des Marktes Waging a. See erteilt dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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7. Bauantrag von Herrn Schiller: Teilabbruch des ehem. landw. Gebäudes und Neubau als Ersatzbau eines Wohnhauses sowie Neubau einer Garage, Fl.Nr. 1179 Gem. Otting (Mooshäuser 4)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Markt Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Bauausschusses 18.02.2020 ö beschließend 7

Sachverhalt

Der Antragsteller beabsichtigt den Abbruch des ehemals landwirtschaftlichen südlichen Gebäudeteiles (Stall und Heuboden) und den Neubau als Ersatzbau eines Wohnhauses mit II Vollgeschossen und Dachgeschoss. Das neue Wohngebäude soll  mit den Maßen von ca. 8,38 m x 13,61 m, sowie einer Grundfläche von ca. 116 m² und einer seitlichen Wandhöhe von ca. 7 m errichtet werden. Im bestehenden Wohnhaus befindet sich eine Wohneinheit, zudem ist im Neubau ebenfalls eine Wohneinheit geplant. Es werden zwei zusätzliche Stellplätze nachgewiesen.

Ferner ist der Neubau einer Garage in den Außenmaßen 6,49 x 6,94 m und einer seitlichen Wandhöhe von ca. 3 m bzw. 3,90 m, aufgrund der Geländeführung, geplant (Firsthöhe 4,75 m). Zwischen dem Garagengebäude und der öffentlichen Verkehrsfläche wird ein Abstand von mind. 5,50 m lt. Plan eingehalten.

Eine Abstandsflächenübernahme auf das südliche Grundstück (Fl.Nr. 1177/2) liegt vor.

Beschluss

Das Vorhaben ist nach § 35 BauGB (Außenbereich) zu beurteilen.

Der Bauausschuss des Marktes Waging a. See erteilt dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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8. Bauantrag von Herrn Christl: Errichtung eines Carports und einer Gerätehütte, Fl.Nr. 239/8 Gem. Waging a. See (Strandbadallee 21a)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Markt Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Bauausschusses 18.02.2020 ö beschließend 8

Sachverhalt

Der Antragsteller beabsichtigt die Errichtung eines Carports und eines Geräteschuppens zwischen dem bestehenden Wohnhaus und der östlichen Grundstücksgrenze.
Der Carport soll mit einer Grundfläche von ca. 18 m² und einer seitl. Wandhöhe von 2,70 m (entlang der Grundstücksgrenze) errichtet werden. Die Gerätehütte ist im Anschluss an den Carport mit einer GR von ca. 11 m² geplant. Das Dach soll als Pultdach mit einer Dachneigung von 12° errichtet werden.
An der östlichen Grundstücksgrenze wird eine Länge von 8,95 m überbaut; an der südl. und westl. Grundstücksgrenze befindet sich bereits eine bestehende Grenzbebauung (Doppelgarage mit Carport / 6,22 m und 7 + 5,50 m).

Nördlich der Gebäudekante des Hauptgebäudes beginnt nach Auffassung der Verwaltung der Außenbereich (§35 BauGB), südlich davon befindet sich das Vorhaben im Innenbereich (§34 BauGB).

Beschluss

Das Vorhaben beurteilt sich nördlich der Gebäudekante des Hauptgebäudes nach § 35 BauGB, südlich davon beurteilt sich das Vorhaben nach § 34 BauGB. Auf die bereits bestehende Grenzbebauung wird hingewiesen. Eine Abstandsflächenübernahme liegt dem Antrag nicht bei.

Der Bauausschuss des Marktes Waging a. See erteilt dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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9. Antrag auf isolierte Befreiung von Herrn Johann Hartl: Errichtung eines überdachten PKW und Holzlagerstellplatzes, Fl.Nr. 143/2 Gem. Nirnharting, Dorfstr. 11

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Markt Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Bauausschusses 18.02.2020 ö beschließend 9

Sachverhalt

Der Antragsteller beabsichtigt die Errichtung eines PKW und Holzlagerstellplatzes nahe der Ortsdurchfahrt in Nirnharting auf seinem Grundstück zu errichten.
Grundsätzlich handelt es sich um ein verfahrensfreies Vorhaben (nach Art. 57 BayBO), allerdings gilt hier der rechtskräftige Bebauungsplan „Nirnharting Nord“ und die Stellplatzsatzung.
Der Bebauungsplan setzt Flächen für Garagen und Stellplätze fest, der angedachte Standort liegt komplett außerhalb eines Baufensters. Zudem wird der geforderte Mindestabstand zwischen öffentlichen Verkehrsflächen und offenen Garagen lt. Stellplatzsatzung von 3 m bei dem geplanten Vorhaben auf null reduziert.

Hinsichtlich der Bebauung außerhalb des Baufensters hat der Antragsteller in der Vergangenheit bereits zwei isolierte Befreiungen in ähnlich gelagerten Fällen erhalten, weitere Befreiungen sind uns derzeit im Geltungsbereich nicht bekannt.
Für die Unterschreitung des Mindestabstands zu öffentlichen Verkehrsflächen hin wurden in jüngster Zeit in anderen Ortsteilen Ausnahmen zugelassen, allerdings keine Reduzierung des Abstands auf 0 m und nicht an befahrenen Ortsdurchfahrten.

Laut Antragsteller betragen die Außenmaße der Einstellfläche ca. 5,80 m x 5 m, die Platzierung des Vorhabens beginnt an der Grundstücksgrenze zur öffentlichen Verkehrsfläche.

Bei der baulichen Anlage kann man nicht mehr von einem ortsüblichen Dachüberstand (bei 2,10 m) sprechen, zudem ist eine ausreichende Aufstellfläche (lt. Stellplatzsatzung) vor dem eigentlichen unterstellen des PKWs ebenfalls nicht möglich. Mindestanforderungen an einen Stellplatz sind 5 m Länge und 2,30 m Breite; (ohne Aufstellfläche).

Abweichungen laut der Stellplatzsatzung können gewährt werden, wenn aufgrund der Sichtverhältnisse auf die öffentliche Verkehrsfläche keine Bedenken bestehen. Hierzu haben wir beim Antragsteller nachgefordert darzulegen wo genau die Lagerfläche für Holz und der Unterstellplatz für den PKW geplant ist.
Laut Rückmeldung vom 21.01.2020 (s. farbigen Grundrissplan) wäre die Lagerfläche für das Holz am Ende des Einstellplatzes vorgesehen und vor der Lagerfläche die Stellfläche für das Fahrzeug vorgesehen. Laut seiner Auskunft, kann er nicht sagen wie viel Holz er dort lagert, möglicherweise würde er auch eine Seitenfläche dafür in Anspruch nehmen. Was die Einstellfläche für das Fahrzeug weiter minimiert.

Beschluss

Es handelt sich um ein verfahrensfreies Vorhaben nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 1b BayBO. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Nirnharting Nord“ und der gemeindlichen Stellplatzsatzung und hält folgende Festsetzungen nicht ein: Lage außerhalb des Baufensters und der erforderliche Mindestabstand zur öffentlichen Verkehrsfläche wird nicht eingehalten.

Der Bauausschuss des Marktes Waging a. See erteilt dem Vorhaben keine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes (gem. § 31 Abs. 2 BauGB) und stimmt auch einer Abweichung von § 5 Abs. 3 der gemeindlichen Stellplatzsatzung nicht zu. Das Vorhaben wurde als Gesamtes vom Bauausschuss abgelehnt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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10. Informelle Voranfrage zur Bebauung des Grundstücks Fl.Nr. 747/1 Gem. Waging, Salzburger Str. 49

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Markt Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Bauausschusses 18.02.2020 ö beschließend 10

Sachverhalt

Der Antragsteller beabsichtigt das genannte Grundstück in dem Bereich zwischen der bestehenden Tankstelle und der Staatsstraße (St 2105) zu bebauen.

Der Baukörper ist mit 3 VG und einem Dachgeschoss (kein weiteres VG) mit einem Quergiebel vorgesehen. Die Grundfläche des Baukörpers beträgt ca. 300 qm, die seitl. Wandhöhe ist mit ca. 10,50 m angedacht. Eine TG ist nicht geplant.
Das Gesundheitszentrum Chiemgau würde die Flächen im EG + 1. OG nutzen, im 2. OG wäre eine Nutzung für 2 Praxen vorgesehen und im Dachgeschoss wären drei barrierefreie Wohnungen eingeplant. Auf dem beigefügten Lageplan hat der AN seinen Grundriss skizziert, die Lage des Baukörpers könnte auch noch gedreht werden.

Der Baukörper ist von der seitl. WH vergleichbar mit dem Baukörper des Seniorenwohnheims. Das Grundstück ist zum Teil dem Innenbereich (§ 34 BauGB) zuzuordnen als auch Richtung Staatsstraße dem Außenbereich (§ 35 BauGB). Zur Staatsstraße hin gilt die Regelung der Anbauverbotszone mit 20m. Für Bebauungen ist hier grundsätzlich das StBATS zu hören, ob etwaige Abweichungen erteilt werden ihrerseits.

Mit der informellen Voranfrage möchte der Antragsteller abfragen, ob sich die Gemeinde Waging an dieser Stelle solch einen Baukörper vorstellen kann; bevor er sich im Anschluss in Gesprächen mit den StBATS begibt.

Beschluss

Der Bauausschuss des Marktes Waging a. See spricht sich grundsätzlich für eine mögliche Bebauung des Grundstücks aus. Allerdings mit einem Baukörper der maximal 2 Vollgeschosse und ein Dachgeschoss (II+D) nachweist, welches kein drittes Vollgeschoss darstellt. Wir weisen auf den zu erbringenden Stellplatznachweis gemäß unserer gemeindlichen Stellplatzsatzung hin und auf die dortige Anbauverbotszone (aufgrund der St 2105).
Zuständig für mögliche Bebauungen in der Anbauverbotszone ist das Staatl. Bauamt Traunstein. Grundsätzlich kann sich der Bauausschuss eine Bebauung vorstellen, sofern sich der Baukörper in der Achse der bestehenden Gebäudelinie entlang der St 2105 einfügt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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11. Informelle Voranfrage zur Bebauung des Grundstücks Fl.Nr. 747/3 Gem. Waging, Salzburger Str. 35

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Markt Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Bauausschusses 18.02.2020 ö beschließend 11

Sachverhalt

Der Antragsteller beabsichtigt auf dem westl. Teil des Grundstücks ein Wohn- und Geschäftshaus (2 VG) mit TG zu errichten. Im EG sind Gewerbeflächen vorgesehen, im OG mehrere Wohneinheiten (derzeit 5 Einheiten) mit einer Galerieebene. Das EG ragt im Westen und im Süden über den II-geschossigen Baukörper hinaus und erhält ein extensiv begrüntes Flachdach.

Eine genauere Vorhabensbeschreibung mit Fragestellung entnehmt bitte der beigefügten Anlage.

Der Antragsteller möchte durch seine informelle Voranfrage folgendes abklären:

1. Stimmt die Gemeinde einer privaten Abstandsflächenübernahme zu
  • Verwaltung: Fl.Nr. 746 = Eigentümer Markt Waging, aber keine Widmung als öffentliche Verkehrsfläche.

  • „Die Frage der Bauherrn an den Bauausschuss ist, ob eine Übernahme der dargestellten überschreitenden Abstandsflächen auf dem Marktgemeindegrund seitens des Marktes Waging a. See zugestimmt werden kann und sofern ja, zu welchen Bedingungen dies erfolgen könnte.“

2. Ist ein öffentlicher Durchgang zw. den Gebäuden gewünscht
  • Verwaltung: Wegeverbindung auf Privatgrund: öffentlich widmen, Regelung der Unterhalt- und Verkehrssicherungspflicht.

  • „Die Frage der Bauherrn an den Bauausschuss ist, ob Interesse an einer solchen fußläufigen Durchlässigkeit, ggf. auch für Radfahrer, seitens des Marktes besteht?
Vorschlag der Bauherrn ist, die Fläche zwischen den Gebäuden platzartig zu gestalten. Weiterführende Frage ist, ob beispielsweise ein Tausch dieser Durchlässigkeit gegen die Übernahme der v.g. Abstandsfläche denkbar ist. Die Bauherren würden sich in diesem Fall vorstellen, dass die Verkehrssicherungspflicht und der Unterhalt des Fuß-/Radweges dann Sache des Marktes ist. Dieser ließe sich im Rahmen der Gestaltung der Bodenbeläge gut vom privaten Platzbereich abgrenzen.“

3. Zulässige seitl. Wandhöhe
  • Verwaltung: § 34 BauGB – Einfügungsgebot; die unmittelbar angrenzende Wohnbebauung weißt eine maximale seitl. WH von 6,40 m nach. Das Gebäude vom Seniorenwohnheim (seitl. WH ca. 10 m) ist mit Sicherheit städtebaulich prägend allerdings von der Nutzung her kein atypischer Vergleich.

  • „Die Frage der Bauherrn an den Bauausschuss ist, ob grundsätzlich an dieser Stelle die geplante Wandhöhe von 7,80 m seitens des Marktes vorstellbar ist, damit ein entsprechend positives Signal an das Landratsamt weitergegeben werden kann.
Dies unter der Voraussetzung, dass bei der Planung darauf geachtet wird, dass es bei 2 Vollgeschossen und einer optischen Zweigeschossigkeit in der Fassade bleibt resp. die Gestaltung der Fassade kein 3. Geschoss eröffnet.“

Das Vorhaben beurteilt sich nach § 34 BauGB, der Baukörper muss sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen. Ein gemeinsamer Ortstermin der Verwaltung mit dem LRA Traunstein und dem Antragsteller ist für Anfang März vorgesehen.

Beschluss

Das Vorhaben beurteilt sich nach § 34 BauGB. Der Bauausschuss des Marktes Waging a. See nimmt zu den Fragen wie folgt Stellung


1.  Der Bauausschuss stimmt einer Übernahme der privaten Abstandsflächen, auf Fl.Nr. 746/0 Gem. Waging, grundsätzlich zu. Die Details sind noch zu klären.

Abstimmungsergebnis: Für 8 : Gegen 0


2.  Der Bauausschuss spricht sich grundsätzlich für einen öffentlichen Durchgang zwischen den Gebäuden aus. Der Eigentümer muss hier einer öffentlichen Widmung zustimmen, die Unterhalts- sowie Räum- und Streupflicht würden auf die Gemeinde übergehen. Die Herstellung (u.a. Material und Breite) des Weges hat so zu erfolgen, dass eine Schneeräumung im Winter durch Bauhoffahrzeuge möglich ist.

Abstimmungsergebnis: Für 8 : Gegen 0


3.  Der Bauausschuss stimmt aufgrund der geplanten Dachgestaltung, von der eine weniger massive Wirkung ausgeht als ein klassisches Satteldach, einer seitl. WH von 7,80 m zu.

Abstimmungsergebnis: Für 7 : Gegen 1


4.  Der Bauausschuss kann sich, nach eingehender Diskussion, sogar eine seitl. WH bis max. 8,30 m, bei gleichbleibender Dachausführung, vorstellen.

Abstimmungsergebnis: Für 5 : Gegen 3

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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12. Beachvolleyballplatz Tettenhausen Sanierungsvorschlag

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Markt Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Bauausschusses 18.02.2020 ö 12

Sachverhalt

Bereits in der Bauausschusssitzung vom 5. Juni 2019 war der Beachvolleyballplatz Tettenhausen Thema.
Die damaligen Ausbauvarianten (1. bestandsorientiert und 2. Breitensportorientiert) wurden den Mitgliedern präsentiert. Beide Varianten beinhalteten eine Einfassung mit einem Kunstrasenteppich, der jedoch kritisch aufgrund seiner Naturverträglichkeit beäugt wurde. Die Bautechnik wurde beauftrag mögliche Alternativen zu suchen:

Mögliche, für diese Zwecke zugelassenen Materialien finden sich in den nachfolgend aufgezählten Materialien:

  1. Randleistenstein aus Vollgummi
  2. Betonleisten mit Gummiabdeckprofil
  3. Betonleisten mit Gummiabdeckprofil und dahinterliegender Sandfangrinne



1.
2.

3.
Alle drei Möglichkeiten müssen zur Stabilisierung zwingend mittels Betonbett inkl. Ankeilung auf Vorder- und Rückseite ausgestattet werden.


Weiterhin wurde durch die Bautechnik nach gemeinsamer Ortseinsicht mit der Firma Lampersberger, sowie der Firma Swietelsky Angebote für eine Neuanlage des Feldes angefragt.

Nur die Firma Lampersberger konnte der Gemeinde ein Angebot unterbreiten.
Das Angebot beläuft sich auf 22.597,51 € brutto.


Nach Recherche u.a. beim gemeindlichen Bauhof bzgl. letztmaliger Herrichtung des best. Platzes konnte in Erfahrung gebracht werden, dass der Platz ca. vor 15 Jahren das letzte Mal angepackt wurde.


Nach Rücksprache mit BGM Baderhuber würde die Bautechnik nun eine „Einfache Sanierung“ empfehlen. D.h. den vorhandenen Sand im bewucherten Bereich ausbaggern, vorhandenes Vlies ergänzen und neuen Beachvolleyballsand einfüllen. Ggf. Randbereiche modellieren. Kosten von ca. 6.500 € sind hier zu erwarten.
Die Bauarbeiten würden mit einem ortsansässigen Bagger- und Fuhrbetrieb in Verbindung mit dem gemeindlichen Bauhof erledigt.

Beschluss

Der Bauausschuss Waging stimmt dem Vorschlag zur „Einfachen Sanierung“ zu und Bürgermeister Baderhuber wird ermächtigt die benötigten Firmen zu beauftragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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13. Allgemeine Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Markt Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Bauausschusses 18.02.2020 ö 13

Sachverhalt

Bekanntgaben der Verwaltung:

  • Der Vorbescheid „betreutes Wohnen“ des ehem. Hotelgebäudes Wölkhammer wurde vom LRA genehmigt.

  • Sachverhalt Tanner: In den Baugenehmigungsunterlagen konnte hinsichtlich einer festgelegten Anlieferzone nichts gefunden werden. Das Be- und Entladen ist grundsätzlich auf der öffentlichen Straße erlaubt. Da es sich hier um eine wenig frequentierte Straße handelt, sieht die Verwaltung derzeit keinen Handlungsbedarf. Bezüglich der „Blendwirkung“ die von seinen beiden privaten Straßenlaternen ausgeht, wurde vom Ordnungsamt Kontakt mit Hr. Tanner aufgenommen, welcher sich auch gleich dazu bereit erklärt hat entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.

Erster Bürgermeister Baderhuber informiert über den Antrag der Mittelschule Waging:
8 Lehrer-Stellplätze auf dem Parkplatz bei der Bergader Sportarena, dauerhaft in der Zeit von Mo - Fr von 7.00 bis 13.00 Uhr, zu reservieren.
Der Bauausschuss sprach sich für keine Reservierung von Stellplätzen auf dem o.g. Parkplatz aus. Im Marktbereich stehen ausreichend Parkmöglichkeiten zur Verfügung.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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14. Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Markt Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Bauausschusses 18.02.2020 ö 14

Sachverhalt

Es wurden keine Anträge aus dem Gremium vorgebracht.

Datenstand vom 08.07.2020 13:49 Uhr